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Berivan Aymaz

18.12.2025 Sitzungen 18/114

Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Optendrenk das Wort. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir dieses Thema nun schon unzählige Male hier im Plenum, im Ausschuss und in anderen Debatten miteinander beraten haben, lassen Sie mich nur kurz auf ganz wenige Punkte eingehen. Erstens. Der Bundesfinanzhof hat in einem Grundsatzurteil, das letztlich auch das Land Nordrhein-Westfalen über einen Musterprozess aus Köln umfasst, erklärt, dass die Regelungen des Typisierens und Pauschalierens, wie sie im geltenden Grundsteuermodell auch des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehen sind, mit der Verfassung vereinbar sind. Insofern sind an dieser Stelle wichtige Schritte zur Rechtssicherheit geschafft. Zweitens. In seiner Entscheidung bezieht sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen explizit auf die Frage, ob die Begründung ausreichend ist, die der Satzungsgeber gewählt hat. Eine rein fiskalische Begründung wird als nicht ausreichend betrachtet. Das ist insofern überraschend, aber auch wieder nicht überraschend, weil der Satzungsgeber zum einen nach der Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts normalerweise überhaupt keine Begründung schuldet, genauso wie ein Gesetz normalerweise keine Begründung schuldet, was wir gerade erst wieder beim Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts gelernt haben. 18.12.2025 Auf der anderen Seite, wenn man denn eine Begründung fordert – das hat das Gericht gesagt –, lautet die Frage, ob Sie eine Privilegierung von bezahlbarem Wohnen über die Satzung erreichen möchten. Das ist der explizite Rat gewesen, den die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf der Basis eines Gutachtens der Professoren Krumm und Drüen den Kommunen gegeben haben. Das Gutachten kennen Sie; das sollten Sie alle vielleicht noch einmal lesen. Die Zusammenfassung auf den Seiten 8 bis 10 ist besonders konzis. Drittens. Die nächste Instanz wird sich mit der Frage zu beschäftigen haben, ob die vier Kommunen letztlich dennoch eine wirksame Satzung haben. Wir halten es für durchaus wahrscheinlich, dass bei einer entsprechenden Überprüfung insbesondere auch der eben vom Kollegen Rock angesprochene Punkt noch einmal aufgegriffen wird: Wenn es so ist – das sehen wir in der mündlichen Urteilsbegründung –, dass schon eine Begrenzung auf eine Ebene des Ausgleichs über die Verfassung und auf das Bundesgesetz erfolgt und als abschließend angesehen wird, wie das Gericht es getan hat, dann wäre jede Messzahllösung aus Sicht des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen genauso unzulässig. Wir halten beide Auffassungen des Verwaltungsgerichts für durchaus überprüfungsbedürftig, weil wir – auch aus Sicht des Bundesgesetzgebers – nicht glauben, dass das der Rechtslage entspricht. Was die FDP hier nun seit einigen Monaten tut, finde ich besonders bemerkenswert. Als ich Minister und zum ersten Mal mit dem Thema am Plenarpult beschäftigt wurde, gehörte die FDP zu denjenigen, die uns erklärt haben, wir sollten die Bürgerinnen und Bürger doch besser vor den vermeintlich so gierigen Kommunen schützen. Jetzt, da offensichtlich der gesamte Vorgang der Erfassung der Daten abgeschlossen und die Bescheide da sind, machen Sie sich zum Schutzherrn der vermeintlich so geschädigten Kommunen. Sie suchen sich Ihre Begründungen aus, wie sie Ihnen passen. Kein Mensch glaubt Ihnen noch, dass Sie für irgendjemanden eintreten, weil Sie für alle immer dann eintreten, wenn es gerade passt. Sie drehen sich das einfach hin und her. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Christian Dahm [SPD] und Justus Moor [SPD]) Sollten Sie nicht glauben, was ich Ihnen gerade vorgetragen habe, Herr Witzel, dann haben Sie über die Pause durchaus die Gelegenheit, die Plenarprotokolle und Ihre Anträge noch einmal zu lesen. Dann werden Sie das wahrscheinlich nachvollziehen können. (Heiterkeit von der CDU, Alexander Baer [SPD] und Simon Rock [GRÜNE]) Dann gibt es noch den ärgerlichen Punkt – den will ich gar nicht aussparen – der jede Kommune betrifft, Landtag die eine Steuersatzung durch eine erstinstanzliche Entscheidung für nichtig erklärt bekommt. Es gibt Mechanismen im NKF, wie das entsprechend zu buchen ist. Das ist bei jeder Gebührensatzung ein Problem, da fast alle Gebührensatzungen, die ich in 23 Jahren Ratsstätigkeit bis zum Sommer 2022 erlebt habe, immer auch beklagt worden sind, selbst wenn es Mustergebührensatzungen der kommunalen Spitzenverbände waren. Ich kann Ihnen nur sagen: An der Stelle ist auch in der instanzlichen Rechtsprechung das letzte Wort sicherlich noch nicht gesprochen. Wir werden die Kommunen selbstverständlich weiter dabei unterstützen, diese rechtlichen Fragen so zu klären, damit das, was wir für absolut verfassungskonform halten, nämlich ein Hebesatzsplitting, auch rechtssicher umgesetzt werden kann. Daher stehen wir an der Seite der Kommunen; wir sind mit ihnen im Gespräch und im Austausch. Ich wünsche Ihnen allen gesegnete Weihnachtstage. Kommen Sie gesund und mit ein bisschen Ruhe ins neue Jahr. Ich freue mich, wenn wir uns dann gesund wiedersehen und hier demokratische Debatten miteinander führen können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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