Jochen Klenner
Sie haben doch eben aus zwei Gerichtsurteilen selektiv nur die Punkte herauszitiert, die Ihnen in den Kram gepasst haben. (Simon Rock [GRÜNE]: So ist das! – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Von beiden Gerichten ist doch grundsätzlich bestätigt worden – einmal beim Bundesfinanzhof –, dass die Verfassungsmäßigkeit gegeben ist. Das haben Sie hier mit keinem Wort erwähnt. Sie haben auch mit keinem Wort erwähnt, dass konkret die einzelnen Landtag Satzungen beanstandet worden sind, aber doch keinesfalls grundsätzlich die Option an sich. Das ist die selektive Wahrnehmung, und Sie hätten klarstellen können, dass Sie dieses Wissen damals noch nicht gehabt haben. – Die Rede war ansonsten beendet, insofern danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
