Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne und natürlich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Denny Möller und Herr Abgeordneter Henkel betraut. Heute haben sich Herr Abgeordneter Henke, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Laudenbach, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Frau Ministerin Denstädt, Herr Minister Prof. Dr. Hoff zeitweise und Herr Minister Stengele entschuldigt. Die allgemeinen Hinweise: Für die gestrige Plenarsitzung habe ich außerordentliche Genehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen erteilt, über die ich ausnahmsweise erst heute in der Sitzung informiere. Das betrifft Herrn Marcel Siepmann, tätig für das Zweite Deutsche Fernsehen, Frau Dunja Engelbrecht, ebenfalls tätig für das Zweite Deutsche Fernsehen, Herrn Henning Wirtz, tätig für den Norddeutschen Rundfunk, Herrn Hans Jakob Rausch, ebenfalls tätig für den NDR, Frau Jana Heck für den Westdeutschen Rundfunk und Herrn Patrick Wulff für den Westdeutschen Rundfunk. Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurde die Übereinkunft getroffen, den Tagesordnungspunkt 26 gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 63 a und 63 b aufzurufen. Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt werden zu Tagesordnungspunkt 4 ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10188 und ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10193, zu Tagesordnungspunkt 22 Entschließungsanträge der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Drucksachen 7/10186 und 7/10187, zu Tagesordnungspunkt 45 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10179, zu Tagesordnungspunkt 73 ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/10157. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/10049 zu Tagesordnungspunkt 19 wurde zurückgezogen. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 20 hat die Drucksachennummer 7/10180. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 23 hat die Drucksachennummer 7/10183. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 25 hat die Drucksachennummer 7/10184. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Bemerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann können wir entsprechend der Tagesordnung verfahren. Damit rufe ich auf Tagesordnungspunkt 2 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/10147 Das Wort erhält die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Abgeordnete Anja Müller, für die Berichterstattung aus dem Petitionsausschuss. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich freue mich, Ihnen heute die Vorstellung des Arbeitsberichts 2023 des Petitionsausschusses im Thüringer Landtag zu geben. Es ist die Gelegenheit, Ihnen die Arbeit des Ausschusses näherzubringen und noch einmal gemeinsam auf das Petitionsgeschehen im ablaufenden Jahr zurückzublicken. Neben statistischen Angaben zum Petitionsgeschehen im Jahr 2023 finden Sie im Petitionsbericht insbesondere zahlreiche Beispielfälle, die einen Eindruck von der Bandbreite der an den Landtag gerichteten Eingaben verschaffen sollen. Zudem enthält der Bericht allgemeine Informationen zum Ablauf eines Petitionsverfahrens und zum Petitionswesen in Thüringen selbst. Für die Zuschauenden auf der Tribüne: Eine Petition ist eine Bitte oder Beschwerde, und an den Petitionsausschuss im Thüringer Landtag können sich die Menschen aus ganz Thüringen wenden, egal welchen Alters. Wir formulieren es immer gern so: Wenn euch der Schnuller der Eltern nicht passt, dann können sie sich an uns wenden. Also ab null Jahren ist dieses Petitionsrecht möglich – eine Form der Mitbestimmung, die herausragend ist.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn ich auf das Jahr 2023 zurückblicke, dann möchte ich zunächst auf einen runden Geburtstag hinweisen, den wir feiern durften. Unsere Petitionsplattform, und damit verbunden die Möglichkeit zum Veröffentlichen von Petitionen im Internet, ist im vergangenen Jahr zehn Jahre alt geworden. Als im Sommer 2013 die öffentliche Petition, also eine Bitte/eine Beschwerde, beim Petitionsausschuss des Landtags eingeführt wurde, gab es neben dem Deutschen Bundestag lediglich zwei Landesparlamente, die bereits ein vergleichbares Portal betrieben haben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Vorbildwirkung unseres Thüringer Petitionsgesetzes auf andere Landesparlamente hinweisen.
(Beifall DIE LINKE)
Im bundesweiten Vergleich ist Thüringen seit Jahren neben dem Petitionsrecht des Deutschen Bundestags an vorderster Stelle. Ich wiederhole also immer wieder gern: Wir haben das beste Petitionsgesetz im gesamten Bundesgebiet.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist offenbar auch andernorts festgestellt worden und so wurden wir im vergangenen Jahr gleich zweimal von Mitgliedern anderer Petitionsausschüsse besucht. Den Anfang machte der Brandenburger Petitionsausschuss im Mai und im September durften wir eine Delegation aus Mecklenburg-Vorpommern empfangen. In beiden Runden stellten wir einander die Besonderheiten unserer Petitionsgesetze und Rechtsgrundlagen vor und diskutierten die jeweiligen Vor- und Nachteile der verschiedenen Regelungen und Arbeitsweisen. Auch aus Thüringer Sicht ließe sich da sicherlich etwas abschauen, so zum Beispiel das Recht des Petitionsausschusses aus Brandenburg, Stellungnahmen direkt von untergeordneten Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Amtsträgern einzufordern, oder das Recht, die Amtsträger gleich direkt in den Ausschuss vorzuladen. Aber zurück zur Petitionsplattform: Sie gibt den Petenten, also den Menschen, die Möglichkeit, öffentlich auf ein Anliegen aufmerksam zu machen und Unterstützerinnen und Unterstützer zu gewinnen. Nach Veröffentlichung können die Petitionen, also auch wieder Bitten und Beschwerden, sechs Wochen lang durch eine digitale Mitzeichnung oder eine Unterschrift auf einer Unterschriftenliste unterstützt werden. Erreicht eine Petition im Mitzeichnungszeitraum mindestens 1.500 Unterschriften, führt der Ausschuss eine öffentliche Anhörung durch, in deren Rahmen die Petenten noch einmal ganz gezielt ihr Anliegen darstellen können. Die Anhörungen können von Zuschauerinnen und Zuschauern direkt im Landtag verfolgt werden. Darüber hinaus werden die Anhörungen auch als Video live im Internet gestreamt, sodass sich alle Unterstützerinnen und Unterstützer selbst ein Bild machen können, wie es mit einer Petition weitergeht. Über das Ergebnis dieser öffentlichen Anhörung, dieser Petition, wird dann abschließend auf der Petitionsplattform berichtet, sodass alle Bürgerinnen und Bürger sehen können, wie sich ihre Unterstützung ausgewirkt hat. Ich breche es noch mal herunter: Da, wo ich jetzt stehe, stehen dann, wenn eine öffentliche Anhörung stattfindet, ganz normale Menschen, die sich mit einer Bitte und Beschwerde an den Thüringer Landtag gerichtet haben. Warum erkläre ich das noch mal so ausführlich? Weil Schülerinnen und Schüler hier oben auf der Tribüne sitzen. Hier stehen die Menschen, hier sitzt die Landesregierung, hier sitzen die Abgeordneten und somit erfolgt ein Austausch über das Problem, was Menschen in Thüringen haben. Auch das, wie gesagt, ist ja einmalig in der Bundesrepublik. In klassischer Hinsicht zielte das Petitionsverfahren seit jeher vor allem darauf, einzelnen Personen bei einer konkreten Problemstellung zu helfen und eine Lösung zu vermitteln. Mit der öffentlichen Petition wurde dem Petitionsverfahren beim Landtag ein basisdemokratisches Element hinzugefügt, welches eine einfache und schnelle Rückkoppelung an uns Landespolitiker ermöglicht. Durch eine Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes im Jahr 2021 haben wir die Petitionsplattform noch attraktiver gestaltet. Dort können die Anliegen in einem Forum nun auch öffentlich diskutiert werden. Hierbei ist allerdings anzumerken, dass dieses Angebot noch nicht allzu sehr genutzt wird. Gegebenenfalls müssen wir bei der nächsten Evaluierung der Plattform diese Funktion noch mehr hervorheben und in unserer Öffentlichkeitsarbeit verstärkt darauf hinweisen. Des Weiteren haben wir die Grundlage geschaffen, die Sammlung von digitalen Mitzeichnungen mit der klassischen Unterschriftensammlung auf der Straße zu kombinieren. Und seit der Gesetzesänderung ist es in der sechswöchigen Mitzeichnungsphase auch möglich, auf vom Landtag bereitgestellten Listen auch vor Ort schriftliche Mitzeichnungen für ein Anliegen zu sammeln. Diese Form der Unterstützung kommt sehr gut an. Das heißt, unsere Petitionsreferatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter stellen den Petenten diese Unterschriftsbögen zur Verfügung. Darüber muss sich keiner Gedanken machen, der eine Petition einreicht. Auch dieser Service – ich wiederhole es gern noch mal – ist einmalig bundesweit. Tatsächlich gehen mittlerweile rund 75 Prozent der auf der Petitionsplattform gesammelten Mitzeichnungen auf handschriftliche Unterschriften zurück. Und so nehmen wir im Petitionsausschuss in den vergangenen Jahren tatsächlich einen Trendwechsel von der klassischen Einzelpetition zur öffentlichen Petition war. Dies lässt sich auch an den statistischen Zahlen des Vorjahres ablesen. Auf der Plattform wurden im Jahr 2023 32 Petitionen antragsgemäß veröffentlicht. Für diese 32 Petitionen wurden während der Veröffentlichung insgesamt 58.690 Unterschriften gesammelt – ein Höchstwert seit dem Bestehen der Petitionsplattform. Elf Petitionen haben dabei die Schwelle von 1.500 Unterschriften übersprungen. Dies stellt sogar eine Verdopplung im Verhältnis zum Jahr 2022 dar. Auch wenn man auf die langfristige Perspektive schaut, ist eine deutliche Entwicklung zu erkennen. Während wir in der sechsten Wahlperiode noch 24 öffentliche Anhörungen durchgeführt haben, sind wir in der aktuellen siebten Wahlperiode schon bei 45 öffentlichen Anhörungen angelangt. Das ist ein Plus von 87 Prozent – Wahnsinn! Das öffentliche Petitionsverfahren erfährt also mittlerweile eine breite gesellschaftliche Resonanz. Und auch ich persönlich schätze dieses Instrument ganz besonders, da es den unmittelbaren Austausch zwischen den Menschen im Land und den politischen Akteuren wesentlich fördert. In Zeiten von Politikverdrossenheit und einer mittlerweile sogar teilweise aggressiven und übergriffigen Stimmung gegenüber Politikerinnen und Politikern ist es nicht hoch genug einzuschätzen, dass wir im Petitionsverfahren einen Raum geben, in dem ganz unterschiedliche Themen diskutiert, verhandelt und auch von unterschiedlichen Seiten beleuchtet werden können. Die Erfahrung zeigt hierbei, dass das Format der öffentlichen Anhörung von den Menschen sehr geschätzt wird und diese oft überrascht sind, dass sich die Abgeordneten sehr detailliert mit ihren Anliegen auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang ist es aber auch wichtig, dass die Menschen mit ihren Problemen und Anregungen auch unmittelbar den Weg zum Petitionsausschuss finden. Oft nehmen wir über die großen Medien wahr, dass über große Unterschriftensammlungen auf privat betriebenen Petitionsportalen berichtet wird. Bei diesen ebenfalls als Petitionen bezeichneten Aktionen ist es jedoch unklar, wie die Initiatoren am Ende mit den gesammelten Unterschriften umgehen. Oft werden Erwartungen an die Politik geschürt, ohne dass die Anliegen konkret an uns herangetragen werden. Die privaten Petitionsportale können aus sich heraus keine Veränderungsprozesse initiieren, wie wir als Petitionsausschuss dazu in der Lage sind. Wir haben die Möglichkeit, in einen direkten Austausch mit der Landesregierung, den zuständigen Behörden und anderen Stellen zu gehen. Wir können Sachverständige anhören und wir können Akteneinsicht nehmen und auf dieser Basis ein Anliegen konkret fördern. Ich werde daher nicht müde zu betonen, dass bei landespolitischen Themen natürlich der Petitionsausschuss der richtige und zuständige Adressat von öffentlichen Petitionen ist. Seit dem vergangenen Jahr gehen wir hier sogar aktiv einen Schritt auf die Menschen zu. Unsere Geschäftsstelle, das heißt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsreferat behalten die privaten Petitionsportale im Blick und nehmen von sich aus Kontakt mit den Initiatoren auf, mit denen, die eine Thüringer Petition eingereicht haben, und ermutigen sie, diese Petition an den Thüringer Landtag zu richten, und das funktioniert auch. Vor zwei Wochen haben wir eine öffentliche Anhörung zur Straßensperrung der B 4 bei Nordhausen und den damit einhergehenden Problemen für die Region durchgeführt. Genau dieses Thema war zunächst nur auf einem privaten Petitionsportal veröffentlicht worden. Nun erfolgt jedoch eine intensive Prüfung der Maßnahme, insbesondere auch durch den von uns um Mitberatung gebetenen Fachausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Das ist für die engagierten Menschen vor Ort ein echter Gewinn, ein Gewinn für die Demokratie.
(Beifall DIE LINKE)
Mit dem Bedeutungsgewinn der öffentlichen Petition geht allerdings auf der anderen Seite durchaus eine sinkende Relevanz der klassischen Einzelpetitionen einher. Im vergangenen Jahr erreichten uns insgesamt 539 Petitionen, womit sich der allgemeine Trend zu mäßigeren Eingangszahlen aus den Vorjahren fortsetzt. Dies ist aber auch insoweit nachvollziehbar, als die öffentlichen Petitionen natürlich auch eine kanalisierende Wirkung haben. Gibt es eine öffentliche Petition, die ich mit einer Mitzeichnung, also einer Unterschrift, unterstützen kann, und weiß ich also, dass der Ausschuss bereits ein Anliegen in Bearbeitung hat, werde ich zum gleichen Thema nicht noch einmal selber eine Petition einreichen. Auch möchte ich betonen, dass eine eingegangene Petition auch eine Vielzahl von Anliegen mit unterschiedlichen beteiligten Stellen zum Gegenstand haben kann. Insbesondere die Petitionen aus dem Strafvollzug haben oft mehrere Einzelprobleme zum Gegenstand. Beim Thema „Strafvollzug“ ist natürlich auch die Strafvollzugskommission zu erwähnen, welche nach § 13 des Thüringer Petitionsgesetzes als ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses bestellt wird. Die Kommission behandelt die ihr vom Ausschuss überwiesenen Bitten und Beschwerden, befasst sich mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Jugendstrafen und Freiheitsstrafen sowie freiheitsentziehenden Maßregeln der Sicherung und Besserung. Dazu besucht die Strafvollzugskommission regelmäßig die Thüringer Einrichtungen des Strafvollzugs sowie des Maßregelvollzugs. Es ist langjährige Praxis, dass sich Inhaftierte anlässlich der Besuche in den Vollzugseinrichtungen unmittelbar an die Mitglieder der Strafvollzugskommission wenden können. Sofern sich Probleme nicht bereits unmittelbar im Austausch mit der jeweiligen Anstaltsleitung lösen lassen, werden Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss weitergeleitet und dort als Petitionen, also Bitten und Beschwerden, bearbeitet. Zur Vereinfachung sind wir allerdings dazu übergegangen, diese Petitionen unter einem Aktenzeichen zu bearbeiten, um eine zusammenhängende Bearbeitung zu gewährleisten. Auch diese Vorgehensweise geht mit dem Effekt einher, dass man aus den reinen Eingangszahlen nicht mehr unmittelbar die Rückschlüsse auf das genaue Volumen der Bitten und Beschwerden beziehen kann. Selbstverständlich haben im Zuge eines Besuchs auch die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten und die örtlichen Personalräte die Möglichkeit, das Gespräch mit der Strafvollzugskommission zu suchen. Die Kommission konnte im Jahr 2023 in der Justizvollzugsanstalt Tonna, der Justizvollzugsanstalt Chemnitz sowie im Thüringer Zentrum für Forensische Psychiatrie Besuche durchführen. Darüber hinaus besuchten ihre Mitglieder zusammen mit dem Justiz- sowie Haushalts- und Finanzausschuss im Dezember 2023 auch die noch im Bau befindliche sächsisch-thüringische Justizvollzugsanstalt in Zwickau. An dieser Stelle möchte ich der stellvertretenden Vorsitzenden Karola Stange und den weiteren Kolleginnen und Kollegen der Strafvollzugskommission ganz herzlich für ihre geleistete Arbeit danken.
(Beifall DIE LINKE)
Im Weiteren möchte ich Ihnen die Eingangszahlen an Petitionen noch etwas ausführlicher auseinanderdröseln. Die meisten Petitionen kamen mit insgesamt 98 Eingängen erneut aus dem Bereich „Arbeit, Soziales, Frauen und Familie“. Hier sind weiterhin die Fälle mit Bezug zur Sozialhilfe, aber auch Hilfen für Menschen mit Behinderungen von erheblicher Relevanz. Wie in den Vorjahren waren auch die Petitionen aus dem Strafvollzug mit 62 Eingängen erneut stark vertreten. Weiterhin folgt der Bereich „Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft“ mit 54 Eingängen. In zwölf Sitzungen hat der Petitionsausschuss mit noch aus dem Vorjahr stammenden Bitten und Beschwerden insgesamt 613 Petitionen behandelt, 591 davon abschließend. Bei 11 Prozent der abgeschlossenen Petitionen stellte der Ausschuss fest, dass den Anliegen der Petenten, also der Bürgerinnen und Bürger, ganz oder teilweise abgeholfen werden konnte. Das bedeutet, wir haben eine Lösung gefunden. Bei 86 Prozent der Petitionen erklärte der Ausschuss mit Auskünften zu Sach- und Rechtslage oder wegen Rücknahme die Petitionen für erledigt. Bei weiteren ca. 10 Prozent der Bitten und Beschwerden half der Ausschuss weiter, indem er die Petitionen an die zuständigen Stellen weiterleitete, also vielleicht an den Bundestag oder andere Landtage. In etwa 3 Prozent der abschließend entschiedenen Petitionen musste der Petitionsausschuss aber feststellen, dass dem Anliegen eines Petenten nicht abgeholfen werden konnte. Was kann man nun vielleicht als gewisses Oberthema aus den an uns gerichteten Anliegen herausziehen? Hier würde ich ganz grob das Thema „mangelnde Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung“ nennen, das uns in ganz unterschiedlicher Ausprägung begegnet ist. Und dann nenne ich ein paar Petitionsbeispiele: Ein junger Mann hatte sich beispielsweise über die verzögerte Bearbeitung seines Antrags auf Aufstiegs-BAföG durch das Landesverwaltungsamt beschwert. Bei der Prüfung der Petition wurde deutlich, dass die Bearbeitungsdauer der Anträge nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz zwar von zunächst sechs Monaten auf drei Monate verkürzt werden konnte. Gleichwohl gab es weiterhin einen Bearbeitungsstau von über 1.000 Anträgen. Der Ausschuss hat die Situation zum Anlass genommen, den Präsidenten des Landesverwaltungsamts in einer Sitzung unmittelbar zu den Zuständen und Verbesserungsmöglichkeiten zu befragen. Auf eindringliche Bitte des Petitionsausschusses stellte das Landesverwaltungsamt als eine ganz kurzfristige Maßnahme Vorauszahlungen nach einer Frist von sechs Wochen ohne weitere Prüfung in Aussicht. Da jedoch weiterhin strukturelle Probleme offensichtlich waren, haben wir zudem von unserem Recht aus § 10 Thüringer Petitionsgesetz Gebrauch gemacht und beschlossen, dass zwei von uns beauftragte Ausschussmitglieder die Prozesse und Abläufe im Landesverwaltungsamt vor Ort in Augenschein nehmen. Und jetzt möchte ich Ihnen, weil das eine Besonderheit ist, die nur der Petitionsausschuss hat, diesen § 10 Petitionsgesetz mal vorlesen: „Zur Vorbereitung von Beschlüssen über Petitionen haben die Landesregierung und die Behörden des Landes den Petitionsausschuss oder einzelnen von ihm durch Beschluss beauftragten Mitglieder auf Verlangen Auskunft zu erteilen, Akten zur Einsicht vorzulegen und jederzeit Zutritt zu ihren Einrichtungen zu gestatten. […]“, und das alles unabhängig vom Datenschutz. Ich will es nur kundtun. Unsere zwei Mitglieder aus dem Ausschuss – da auch herzlichen Dank, Herr Tiesler, Herr Reinhardt – haben also kleine Detektive im Landesverwaltungsamt gespielt, weil es unerträglich war, dass 1.000 unbearbeitete Anträge bei diesem BAföG – was ja auch eine Frage der Gerechtigkeit ist, Menschen sind auf dieses Geld angewiesen –, dass da eine lange Bearbeitungsdauer geherrscht hat. Und deswegen haben wir diese Einmaligkeit aus dem Petitionsgesetz gemeinsam im Ausschuss gezogen. Das zeigt, dieser Petitionsausschuss arbeitet extrem für die Menschen in Thüringen. Eigentlich hätte ich da jetzt von allen Applaus erwartet, weil im Petitionsausschuss Mitglieder aus allen Fraktionen sitzen und das, was wir da tun, schon ein richtiger krasser Job ist.
(Beifall CDU)
Danke schön. Herr Urbach, ich danke Ihnen. Im Rahmen des Vor-Ort-Termins war festzustellen, dass sich die Effizienz in den Arbeitsabläufen insgesamt deutlich verbessert hat. Problematisch stellte sich jedoch die Verwendung der digitalen Programme dar. Hier wurden Schnittstellenprobleme offenbar, die einer Lösung bedürfen. In unserer abschließenden Beratung der Petition haben wir hervorgehoben, dass diese Bitte und Beschwerde das Bewusstsein für die Problematik auf allen Ebenen gestärkt hat. Der Ausschuss ist dadurch zuversichtlich, dass die Bearbeitung der Anträge auf Aufstiegs-BAföG künftig in einem vertretbaren Zeitraum erfolgen wird und durch die Lösung der Schnittstellenprobleme im digitalen Programm eine weitere Optimierung der Prozesse möglich ist. Ein weiteres Beispiel geht um die Heizkostenhilfe. Zu Beginn des Jahres 2023 haben wir uns weiterhin mit gleich elf Petitionen befasst, die die vom Bund versprochenen finanziellen Unterstützungen, insbesondere für Besitzer einer Ölheizung, zum Thema hatten. Zur Erinnerung: Besitzer von Ölheizungen profitierten damals nicht von der Deckelung der Energiepreise im Bereich der Gas- und Stromversorgung als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine. Vor diesem Hintergrund wurden vom Bund Hilfen für sogenannte nicht leitungsgebundene Festbrennstoffe ins Leben gerufen, deren Auszahlung auf Antrag erfolgte und von den Ländern verwaltungstechnisch administriert wurde. Neben fehlenden Informationen zu Start und Art und Weise der Förderung wurde zu einem großen Thema, dass die Anträge nur online gestellt werden konnten. Dies wurde vom Petitionsausschuss kritisch gesehen. Die Landesregierung teilte hierzu mit, dass sich eine Reihe von Bundesländern zusammengeschlossen hat, um diese Onlinelösung gemeinsam unter der Leitung Hamburgs umzusetzen. Darüber hinaus gebe es einen telefonischen Beratungsservice, bei dem auch ein gedrucktes Antragsformular bestellt werden könnte. Voraussetzung sei jedoch, dass im Telefongespräch in einer Vorprüfung geklärt wird, dass tatsächlich ein Anspruch auf Heizkostenhilfe besteht. Es wurde also schon vorab eine Selektierung vorgenommen. Diese Modalitäten wurden vom Ausschuss sehr stark kritisiert. Der Ansatz, das Antragsvolumen klein zu halten, um in vertretbarer Zeit die berechtigten Anträge bearbeiten zu können, durfte aus Sicht des Ausschusses nicht dazu führen, dass Antragstellungen nach einem reinen Telefongespräch ausgeschlossen werden. Damit einhergehend wurde mit dieser Verfahrensweise auch die Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln im Keim erstickt. Die Anregung, das Antragsformular als Download anzubieten, um dieses auch in die Breite zu streuen – wir haben wirklich diskutiert, ob es nicht möglich ist, dieses Antragsformular in jedes Bürgerbüro in den Städten zu legen, damit man das für Menschen, die keinen Zugang zu Onlinemöglichkeiten haben, auf den Weg bringt –, wurde abgelehnt. Wenn uns die Pandemie eins gelehrt hat, dann gerade das, dass Menschen, die in Gebieten wohnen, wo der Breitbandausbau noch nicht so fortgeschritten ist, eben keinen Zugang haben, um sich dieses downzuloaden. Das war wieder eine Frage der Gerechtigkeit. Das haben wir sehr scharf kritisiert und haben versucht, Lösungen zu finden. Leider ist die Landesregierung darauf nicht eingegangen, weil sie sich an die Absprachen mit den anderen Bundesländern gebunden sah. Gleichwohl haben wir unsere Petenten mit wichtigen Informationen zur Antragstellung versorgt und weitere Hinweise gegeben. Es gab viele Abgeordnete, die sich dieses Formular dann selber besorgt haben, es an die Menschen ausgereicht haben, und der Erfolg mit über 2.000 Antragsformularen in Papierform zeigt, dass das ein notwendiger Schritt war. Auch da wieder eine Frage der Gerechtigkeit. Wie ist Verwaltung erkennbar? Service der Finanzämter ist ein weiteres Thema. Der Service der Thüringer Finanzämter war Thema in weiteren Petitionsverfahren des vergangenen Jahres. Die Petenten bemängelten, dass es vor Ort im Finanzamt nicht mehr möglich sei, während der üblichen Dienstzeiten persönlich Unterlagen zu übergeben oder Nachfragen zu stellen. Das Thüringer Finanzministerium räumte hierzu ein, dass das Serviceangebot aufgrund der positiven Erfahrungen in Zeiten der Pandemie auf ein Servicetelefon umgestellt worden sei. Hier sei es allen Steuerpflichtigen möglich, ihre Fragen telefonisch zu klären. Lediglich im Einzelfall könnten dann bei entsprechendem Bedarf auch persönliche Termine im Finanzamt vermittelt werden. Die persönliche Übergabe von Unterlagen werde nicht mehr ermöglicht, da ein Einwurf in den Briefkästen der Finanzämter bzw. eine digitale Übermittlung von Steuerunterlagen über die ELSTER-Schnittstelle jederzeit möglich sei. Nun frage ich mal: Wer weiß denn, was eine ELSTERSchnittstelle ist? Bei der Beratung der Petition konnte der Ausschuss gut nachvollziehen, dass die geschlossenen Türen der Finanzämter bei den Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis stoßen. Auch wenn versichert wurde, dass auch persönliche Termine nach telefonischer Vorberatung möglich seien, verfestigt sich durch die Handhabung aus Sicht des Ausschusses der Eindruck, dass die Verwaltung nicht für die Bürgerinnen und Bürger da ist und manche eingeschlafen sind im Coronamodus. In Ergänzung des telefonischen Serviceangebots wäre daher aus Sicht des Petitionsausschusses auch ein Serviceansprechpartner vor Ort wünschenswert, der ähnliche Unterstützungsangebote wie am Telefon unterbreiten könnte. Und auch da sage ich wieder: Verwaltungszugang ist eine Frage von Gerechtigkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Jetzt möchte ich ein anderes Beispiel vorbringen, da geht es um die Nachbarschaftshilfe, die häufig zu kompliziert ist. Weniger um mangelnde Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung als vielmehr um zu viel Bürokratie ging es bei einer Bitte und Beschwerde zum Thema „ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe“. Die Betroffene beklagte, dass die bürokratischen Hürden zu hoch seien, wenn sie die entsprechenden Hilfen in Anspruch nehmen möchte. Die finanzielle Unterstützung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ist erst seit gut einem Jahr möglich. Unterstützt werden insbesondere niedrigschwellige Hilfen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen, kleine Einkaufs- oder Hauswirtschaftsleistungen, Hilfen beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen. Die Nachbarschaftshelfenden können eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 125 Euro erhalten. Dafür müssen entsprechende Rechnungen oder Belege eingereicht werden. Wer helfen möchte, muss sich vorher bei der Pflegekasse registrieren und einen Kurs absolvieren. Genau diese Kurspflicht schreckt viele Menschen ab. Zwar sind Inhalt und Umfang der Kurse nicht vorgegeben, da allein die Pflegekassen entscheiden, welcher Kurs als angemessen eingestuft wird. Dennoch ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar, warum man erst einen Kurs absolvieren muss, wenn man beispielsweise für eine pflegebedürftige Nachbarin den Getränkeeinkauf übernehmen oder die Mülltonnen auf die Straße stellen will. Erschwerend kam hinzu, dass die Kurse im vergangenen Jahr noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung standen. Wer sich aber bereits im letzten Jahr registriert hatte und noch keinen Kurs absolvieren konnte, kann das aber bis September 2024 nachholen. Noch komplizierter wird es, wenn die Hilfe nicht ehrenamtlich erfolgt, sondern – wie in dem konkreten Petitionsfall – eine Reinigungsfirma zum Fensterputzen beauftragt werden soll. Die Petentin pflegt ihren halbseitig gelähmten Ehemann zu Hause und hat sich für einfache Reinigungsarbeiten an eine Gebäudereinigungsfirma gewandt. Doch auch diese Firma ist mit der aufwendigen Antragstellung überfordert. Für professionelle Dienstleistungen gelten andere Maßstäbe als für die ehrenamtlichen Hilfen. So müssen unter anderem die Anforderungen der Pflegekassen und privaten Krankenkassen erfüllt werden. Das Angebot muss auf Dauer angelegt sein und die angebotene Leistung regelmäßig und verlässlich zur Verfügung stehen. Zudem sind ein schriftliches Konzept zur Qualitätssicherung sowie eine Kostenkalkulation beizufügen. Insbesondere für kleinere Firmen ist der mit dem Antrag verbundene bürokratische Aufwand schlicht zu hoch, zumal es im konkreten Fall nur um einfache Reinigungsarbeiten ging. Da nicken Sie, Herr Bergner. Im Ergebnis konnte die Hilfe im Haushalt der Petentin nicht durchgeführt werden. Das ist sehr bedauerlich, da die von der Politik gewollte und zu begrüßende Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag durch niedrigschwellige Entlastungsangebote letztlich durch das bürokratische Antragsverfahren gerade eben nicht mehr niederschwellig ist. Es ist nachvollziehbar und richtig, dass insbesondere pflegebedürftige Menschen vor einer ungeeigneten Behandlung, falschen Entscheidungen oder einem unangemessenen Umgang geschützt werden müssen. Nicht umsonst gibt es professionelle Pflegefachkräfte und Sozialpädagogen. Bei einfachen Hilfsdiensten sind die Anforderungen an die Helfenden aber zum Teil zu hoch und gehen an der Praxis einfach vorbei. Das gut gemeinte Unterstützungsangebot entfaltet daher oft nicht die gewünschte Wirkung. Im Ergebnis des Petitionsverfahrens konnte der Ausschuss zumindest für Aufklärung sorgen und die von der Petentin aufgeworfenen Fragen beantworten. Aber wir mussten sie mit Auskünften für erledigt erklären. Ein weiteres Beispiel zeigt, dass sich Beharrlichkeit auszahlt. Das zeigt uns die Petition, mit der aus Naturschutzgründen die Umwandlung der Schuderbachswiese in Oberhof in einen Golfplatz abgelehnt wurde. Die Petenten stellten die besondere Stellung der Wiese aufgrund des Vorkommens seltener Orchideen- und anderer Pflanzenarten heraus. Pläne zur Entwicklung eines Golfplatzes auf der Wiese waren von der Stadt Oberhof unter Beteiligung der Landesentwicklungsgesellschaft bereits seit dem Jahr 2018 verfolgt worden. Aus eben jenem Jahr datiert auch die öffentliche Petition mit über 1.800 Unterschriften, zu der wir bereits im Jahr 2020 eine umfangreiche öffentliche Anhörung durchgeführt haben. Diese öffentliche Anhörung zeigte aus Sicht des Ausschusses bereits damals, dass den Planungen unüberbrückbare naturschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Einwände entgegenstehen. Umso unverständlicher war es aus Sicht des Ausschusses, dass die Stadt Oberhof – aber auch die LEG – in der Folgezeit die Planungen trotzdem weiter vorangetrieben hat. Die Petition, also diese Bitte und Beschwerde, wurde insgesamt in 15 Sitzungen des Ausschusses kritisch beraten, allein viermal im abgelaufenen Jahr 2023. Dass diese Beharrlichkeit sich am Ende ausgezahlt hat, wurde uns am Anfang dieses Jahres mitgeteilt. Die Pläne, dass der Golfplatz auf der Schuderbachswiese entstehen soll, werden nicht weiterverfolgt. Das war damit ein voller Erfolg für die Petenten. Und was zeigt es noch? Auch wenn diese Petition schon in die Grundschule gekommen ist, also sechs Jahre auf dem Rücken hat – deswegen die Grundschule –, Petitionen – das ist auch etwas, was man den Menschen immer wieder mitgeben kann – unterliegen nicht der Diskontinuität, sondern werden von einer Legislaturperiode in eine andere Legislaturperiode mitgenommen, sodass die Menschen sicher sein können, die Bitten und Beschwerden werden immer bearbeitet.
(Beifall DIE LINKE)
Ich finde, wir können so stolz sein auf das, was in diesem Ausschuss geschieht, und auf dieses Gesetz, sodass ich nicht aufhöre und müde werde, das immer wieder zu betonen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Herr Bergner, ich bin heute stolz auf Sie. Kommunen als Wahllabore – eine weitere Petition, die weniger erfolgreich war, die bereits Ende 2021 eingereicht und erst in der vergangenen Sitzung am 23. Mai 2024 abgeschlossen wurde. Ich erwähne sie, da sie in meinen Augen ein hervorragendes Beispiel für das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern ist, sich mit viel Sachverstand und konstruktiv in den demokratischen Willensbildungsprozess einzubringen. Es handelt sich um die Petition „Thüringer Kommunen als Labore für ein modernes Wahlrecht“ des Vereins Mehr Demokratie e. V. Thüringen. Mit der Petition hat der Verein gleich einen vollständigen und sehr detaillierten Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform eingebracht, was in dieser Form meiner Kenntnis nach einzigartig war. Konkret wurden eine Experimentierklausel und sieben Instrumente vorgeschlagen, um Kommunalwahlen attraktiver zu gestalten und damit die Wahlbeteiligung zu steigern. Die möglichen Instrumente sind: zusätzliche Wahlorte und Wahltermine anzubieten, offizielle Informationen über Kandidierende an alle Wahlberechtigten zu versenden, Briefwahlunterlagen automatisch zuzustellen, Proteststimmen und Stimmenthaltungen auf den Stimmzetteln zu ermöglichen und eine integrierte Stichwahl durchzuführen, das Wahlalter auf 14 abzusenken und eine Wahlpflicht einzuführen. Die Kommunen könnten mit diesen Instrumenten die Kommunalwahlen flexibel gestalten. Sie können auch nur eines dieser Instrumente auswählen oder aber auch alle sieben gleichzeitig ganz freiwillig, verpflichtend wären sie nicht. Die Petition wurde antragsgemäß auf der Plattform des Landtags veröffentlicht und erhielt in der Mitzeichnungsphase 1.547 Unterschriften. Weitere 102 Unterstützerunterschriften gingen auf diesen analogen Unterschriftenlisten ein. Aus diesem Grund hat der Ausschuss die Petenten zur Thematik am 24. Mai in seiner Sitzung öffentlich angehört. Des Weiteren wurde der Innen- und Kommunalausschuss um Mitberatung gebeten, der wiederum uns eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in der Angelegenheit empfohlen hatte. Daraufhin hat der Ausschuss ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Nach Auswertung dieses Anhörungsverfahrens im Innen- und Kommunalausschuss hat dieser dem Petitionsausschuss dann empfohlen, diese Bitte und Beschwerde, diesen Gesetzentwurf gemäß § 17 Nr. 6 des Thüringer Petitionsgesetzes den Fraktionen im Thüringer Landtag zur Verfügung zu stellen. Dieser Empfehlung ist letztendlich der Petitionsausschuss auch gefolgt. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang ein paar persönliche Worte. Einerseits freue ich mich sehr darüber, dass die Vorschläge aus der Petition sehr ernst genommen und sowohl im Petitionsausschuss als auch im Innen- und Kommunalausschuss intensiv diskutiert wurden. Andererseits möchte ich aber auch mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass es nicht gelungen ist, wenigstens die Vorschläge zur obligatorischen bzw. automatischen Versendung von Briefwahlunterlagen sowie die Ermöglichung von Proteststimmen und Stimmenthaltungen auf den Stimmzetteln umzusetzen. Ich denke, beide Vorschläge haben es verdient, nicht in Vergessenheit zu geraten, um bei einer möglichen nächsten Reform des Kommunalwahlrechts aufgegriffen zu werden. Und da möchte ich an dieser Stelle eben noch mal die Erfahrung aus der jetzigen Kommunalwahl sagen, viele Ältere kamen zu uns – und bestimmt auch zu Ihnen allen, die hier im Raum sitzen –: zu große Stimmzettel, wir kamen nicht damit zurecht. So etwas könnte etwas entgegenwirken. Auch da wäre eine höhere Wahlbeteiligung möglich. Eine Petition möchte ich noch mit in den Raum bringen, weil auch junge Menschen oben auf der Tribüne sitzen und ich eben erwähnt habe, dass Petitionen bereits eingebracht werden können, sobald man das Licht der Welt erblickt. Und zwar war es ein Schülersprecher einer berufsbildenden Schule. Die setzten sich dafür ein, die schulischen Abschlussprüfungen an den Berufsschulen abzuschaffen. Das heißt, es gab Berufe oder eine Ausbildung, Berufszweige, die sowohl vor der Industrieund Handelskammer eine Prüfung ablegen mussten, als auch in der Berufsschule noch mal eine Prüfung ablegen mussten. Das war eine Ungerechtigkeit – es ging um Wirtschaftsberufe – gegenüber anderen Berufen. Diese Schülersprecher haben sich an den Petitionsausschuss gewandt. Hier gab es eine öffentliche Anhörung. Wie gesagt, hier saß das Thüringer Bildungsministerium in Form des Ministers, hier saßen die Abgeordneten, die Petenten, also die Menschen, die mit uns gesprochen haben. Im zunächst hinzugezogenen Fachausschuss hatte man gesagt, okay, man setzt diese schulische Abschlussprüfung aus. Man nimmt die Erfahrung aus der Pandemiezeit mit. Aber das war den Schülerinnen und Schülern nicht genug. Somit hat letztendlich diese Petition dafür gesorgt – das wurde vor einem halben Jahr dann kundgetan –, dass diese Ungerechtigkeit dieser zweimaligen Prüfung abgeschafft worden ist. Der Fachausschuss ist dem gefolgt. Das Parlament ist dem gefolgt. Somit haben die Schülerinnen und Schüler einen großartigen Erfolg erreicht, und das ist auch nicht hoch genug zu loben.
(Beifall DIE LINKE)
Genau, das ist Engagement, deswegen bringe ich das immer so gern rein. Abschließend – jetzt komme ich auch weiter zu Dank und Abschluss – möchte ich mich noch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für den guten Austausch und die intensive Arbeit in den letzten Jahren bedanken. Auch für den Petitionsausschuss war es eine anspruchsvolle Wahlperiode. Trotz aller politischen Kontroversen waren wir immer bemüht, vernünftige Lösungen im Sinne der Menschen zu finden. Ich will noch mal ganz kurz zurückblicken: Das Instrument dieser öffentlichen Anhörung, das wir immer als herausragendes Instrument für Thüringen darstellen, war allen Petitionsausschussmitgliedern auch eine Herzensangelegenheit, das auch in Zeiten der Pandemie durchzuführen. Und wenn wir fünf Jahre zurückblicken, hat sich unser Ausschuss intensiv damit befasst, ob es möglich ist, auch Anhörungen außen durchzuführen, damit wir den pandemischen Bedingungen entsprechen. Wie ging das vonstatten? Wir waren der erste Ausschuss, der im Zuge der ersten Welle wieder angefangen hat zu arbeiten, weil uns das so wichtig war, dass die Menschen in Thüringen einen Motor haben, an den sie sich wenden konnten. Dafür auch herzlichen Dank – wie gesagt – an die Mitglieder des Petitionsausschusses, dass sie uns die Gelegenheit gegeben haben, so intensiv für die Menschen in Thüringen zu arbeiten. Bedanken möchte ich mich auch beim Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Herzberg, der unsere Sitzungen begleitet und in diesem Zuge stets als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Und da möchte ich auch noch mal erwähnen: Gerade das mit diesen OnlineAntragsmöglichkeiten, diese Hinweise, da legt er – ist er denn, manchmal ist er ja da, heute da? – immer auch den Finger in die Wunde oder zeigt uns auf, wo Stellschrauben noch nicht so funktionieren, wie sie funktionieren sollen. Deswegen auch in diesem Zuge herzlichen Dank. Schließlich – und das ist auch eine Herzensangelegenheit – möchte ich mich bei allen Fachausschüssen bedanken. Der eine oder andere Kollege kam ja immer zu mir und sagte: Mensch, wieso kriegen wir denn eure Petitionen schon wieder, wir haben doch schon zehn. Weil uns aber wichtig ist, dass die Fachausschüsse auch wissen, was bewegt die Menschen vor Ort, deswegen werden auch diese Petitionen immer an den Fachausschuss weitergeleitet. Schließlich – last, but not least, heißt es so schön – möchte ich mich natürlich im Namen des gesamten Ausschusses bei den Mitarbeitern des Petitionsreferats bedanken, denn was die da ableisten, das ist schon Chapeau!, da ziehe ich meinen Hut, mit welch einer Ruhe die auf die Menschen zugehen, wie sie aktiv die Menschen begleiten bei ihren Petitionen, das ist schon herausragend. Stellvertretend sage ich dafür auch Danke an Frau Präsidentin, das ist ein wunderbares Referat und wir sind immer sehr froh, diese Menschen an unserer Seite zu haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Letztendlich kann ich nur allen empfehlen, sich diesen Petitionsbericht wirklich mal durchzulesen, wunderbare Beispiele, die zeigen, egal mit welchen Problemen man an uns herantritt. Es ist auch ein Beispiel drin, wo sich jemand beschwert, es gibt zu viele Krimifilme beim MDR. Also auch mit solchen Beispielen setzen wir uns auseinander. Letztendlich sage ich Ihnen jetzt herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Es war mir eine Ehre, die letzten fünf Jahre diese Arbeit getätigt zu haben. Ich freue mich jetzt auf die Aussprache.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, liebe Zuschauer, ja, der jährliche Arbeitsbericht im Petitionsausschuss soll die Arbeit des Ausschusses und damit seine Funktion als eine, wenn nicht sogar die wichtigste Schnittstelle
(Beifall DIE LINKE)
zwischen dem Bürger und dem Parlament darstellen und natürlich auch offenlegen. Ich denke, die Ausschussvorsitzende hat jetzt in ihrer fast eine Dreiviertelstunde dauernden Rede einen relativ guten und umfassenden Überblick gegeben, was im Berichtszeitraum alles wichtig gewesen ist und was halt passiert ist. Die rein statistischen Betrachtungen zeigen schon, was wirklich getan worden ist. Zwölf Sitzungen, wir haben es gehört, wobei jede einzelne ein tagesfüllendes Programm darstellt, 613 Anliegen wurden bearbeitet, 591 abgeschlossen, also rund 50 Petitionen pro Sitzung, und insgesamt 11 Anhörungen, das ist also wirklich eine Menge Arbeit, viele Themen, die hier besprochen worden sind. Wir hatten es auch gehört, statistisch mit knapp 100 Petitionen kamen die meisten Petitionen aus dem Bereich „Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“, auf den Plätzen 2 und 3 sind dann die Wirtschaft und das Kommunale. Es hat sich gezeigt, dass die Petitionsanliegen oftmals unserem komplexen Lebensalltag geschuldet sind. Gerade einmal – wir haben es vorhin gehört – 11 Prozent der Anliegen konnte ganz oder teilweise abgeholfen werden. Hier muss es zukünftig gelingen, dass wir diese Quote etwas weiter erhöhen. Ein relativ hoher Anteil von 68 Prozent der Petitionen konnte aufgrund der Rechtslage oder wegen Rücknahmen erledigt werden. Aber ich glaube, auch dies ist ein Indiz dafür, dass die Petenten oftmals die geltende komplizierte Rechtslage nicht mehr überblicken und man dann erst im Verlauf der Petitionen Lösungswege aufzeigt. Das Thema „Jubiläum“ wurde vorhin auch kurz angesprochen. Es ist erfreulich, dass die Petitionsplattform mit der Möglichkeit zur Veröffentlichung und Mitzeichnung von Petitionen von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wird. Im Jahr 2023 feierten wir unseren 10. Geburtstag. Seit Juli 2013 besteht auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags die Möglichkeit, Petitionen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen und online mitzuzeichnen. Damit war Thüringen ein Vorreiter bei der Modernisierung des parlamentarischen Petitionsverfahrens, was wir zum Beispiel auf der ersten Tagung der petitionspolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen der Länder im vorigen Jahr in Wiesbaden stolz verkünden konnten. Die praktischen Erfahrungen mit den öffentlichen Petitionen zeigen, dass insbesondere die öffentlichen Anhörungen – und wir haben es vorhin gehört – ein sehr belebendes Element der gelebten Demokratie sind. Es gäbe nun sicher viele spannende und einzelne Petitionen aus den unterschiedlichen Themenkomplexen, die man hier beispielhaft benennen könnte, aber wir haben jetzt sehr viel schon gehört. Von Inklusion in allen Lebenslagen mit Augenmaß – wir haben es vorhin auch gehört –, der Funktionsfähigkeit der Onlinewache der Thüringer Polizei, den Anschlüssen an zentrale Kläranlagen, der 30-Minuten-Taktung auf der Bahnstrecke von Saalfeld nach Halle bis hin – das ist fast das letzte Beispiel – zur Abschaffung der schulischen Abschlussprüfung an Berufsschulen, bis hin auch zu kleinen Themen wie dem fehlerhaften Bachnamen im Thüringen Viewer ist das wirklich eine beachtliche Bandbreite von Themen, die wir hier besprochen haben. Der Bach hat im Übrigen wieder seinen alten Namen, wie der Ortschronist ihn herausgefunden hat. Aber gerade im Hinblick auf unsere vorliegende Tagesordnung der nächsten vier Sitzungstage möchte ich jetzt keine einzelne Petition noch mal näher beschreiben. Aber ich möchte in meiner kurzen Rede unbedingt – wir haben es gerade auch schon gehört – recht herzlichen Dank von mir und natürlich auch von unserer Fraktion vor allem an die Mitarbeiter des Petitionsreferats aussprechen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Denn – wir haben es schon gehört – ob in den Petitionsausschusssitzungen, den Bürgersprechstunden oder im direkten Kontakt mit den Petenten wird hier wirklich eine vorbildliche und unermüdliche Arbeit geleistet. Das konnten, denke ich mal, alle Ausschussmitglieder tagtäglich bei der Arbeit im Ausschuss mitbekommen. Aber vor allen Dingen auch, wenn man mit den Petenten vor Ort in Kontakt getreten ist und sich mit denen unterhalten hat, hat man gemerkt, dass die Arbeit, die das Referat im Hintergrund geleistet hat, eine sehr gute ist. Daher wirklich mein bester Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, Gruppe der
FDP) Zusammenfassend kann die zurückliegende Arbeit im Ausschuss mit allen Fraktionen im Großen und Ganzen doch als recht zielorientiert und vertrauensvoll eingeschätzt werden, auch in der Strafvollzugskommission, bei den Gesprächen mit den Inhaftierten; auch die sehr fruchtbare Zusammenarbeit mit unserem Bürgerbeauftragten Kurt Herzberg, der heute leider nicht da ist, aber auch den Kollegen der Thüringer Staatskanzlei muss heute hier erwähnt sein.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Zum Schluss vielleicht noch eine kleine persönliche Anmerkung: Meinem Kollegen Micha Heym, der jetzt sozusagen in seiner letzten Amtszeit hier ist, der seit 25 Jahren im Petitionsausschuss ist, möchte ich noch mal persönlich Dank sagen für seine 25 Jahre, teilweise auch als Ausschussvorsitzender, also vielen Dank auch dir!
(Beifall im Hause)
Ganz zum Schluss die gleiche Aufforderung wie von unserer Vorsitzenden an jeden Abgeordneten, aber auch alle hier im Saal, einen Blick in den Petitionsbericht zu werfen, weil man da wirklich sieht, was abseits der großen Probleme die Bürger bedrückt und wo die Probleme sind. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, die jetzt gerade wieder fast freigezogen wurde – was für ein Zufall –, und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an Frau Müller für diesen umfangreichen Arbeitsbericht. Wir halten mal fest: Donnerstagmorgen, erster Tagesordnungspunkt und somit Primetime für das Thema „Bürgerbeteiligung“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Petitionsausschuss besteht, formal betrachtet, aus den Landtagsabgeordneten, die Mitglieder dieses Ausschusses sind – klar, so weit so einleuchtend. Der jährliche Arbeitsbericht des Petitionsausschusses suggeriert somit auch dieses Mal wieder, dass vor allen Dingen über die Arbeit der Abgeordneten im Ausschuss berichtet wird. Das stimmt so nicht ganz. Ich möchte die Arbeit von uns Mitgliedern des Ausschusses jetzt hier nicht kleinreden, aber – und das muss man an dieser Stelle auch noch mal klar hervorheben – ein großer Teil der Arbeit wird nicht von uns Abgeordneten geleistet, sondern von den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsreferats. Sie sind es nämlich, die meistens den ersten Kontakt mit den Petentinnen und Petenten haben und diesen auch bis zum Abschluss des Petitionsverfahrens halten.
(Beifall DIE LINKE)
Sie sind es aber eben auch, die uns mit umfangreichen Stellungnahmen der Landesregierung in einem übersichtlichen Vermerk mit Hinweisen informieren, das für uns zusammenfassen und für uns aufbereiten. Meist beginnt an dieser Stelle eigentlich erst unsere Arbeit. Würde diese umfangreiche Vorarbeit nicht stattfinden, würde der Petitionsausschuss nicht wie üblich 8 bis 10 Stunden tagen und sitzen, sondern gut und gern dreimal so lange. Also, ein ganz herzliches Dankeschön an das Petitionsreferat.
(Beifall DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP)
Eine Petition, die man durchaus als Extremfall bezeichnen kann, verdeutlicht, welche Arbeit eigentlich dahintersteckt, welchen Umfang ein Petitionsverfahren annehmen kann. Es wurde bereits erwähnt und ich mache es liebend gern noch mal, weil es aus meinem Wahlkreis kommt. Die Mitglieder des Petitionsausschusses werden es schon ahnen, manche können es auch nicht mehr hören, es geht um die Schuderbachswiese in Oberhof und die Planungen der Stadt Oberhof und der LEG, auf dieser einen Golfplatz zu errichten. Diese Petition ist im Dezember 2018, also zum Beispiel noch bevor ich in dieses Plenum gekommen bin, bei uns eingegangen, und war somit fast sechs Jahre lang in Bearbeitung. Frau Müller hat es gesagt, wir hätten fast eine Zuckertüte verteilen können, weil diese Petition fast eingeschult worden wäre. Aber wir konnten sie im Februar dieses Jahres abschließen, und das mit Erfolg, und haben in der ganzen Zeit über 60 dicke Dokumente von den Petenten selbst, der Landesregierung, der LEG und von beteiligten Behörden, von mitberatenden Ausschüssen und vom Petitionsreferat selber erstellt und ausgetauscht bekommen. Dabei sind Hunderte Seiten mit umfangreichen Informationen zusammengekommen. Die Handakte kann man fast nicht mehr mit der Hand tragen. Hinzu kommen durchgeführte öffentliche Anhörungen sowie zahlreiche individuelle Vor-Ort-Gespräche von Abgeordneten. Ich für meinen Teil kann behaupten, ich war wahrscheinlich auf kaum einer Thüringer Wiese so häufig wie auf dieser Schuderbachswiese, nur um mit den Petentinnen und Petenten die ganze Zeit im Gespräch zu bleiben. Deswegen bin ich umso froher darüber, dass die Stadt Oberhof und die LEG ein Stück weit zur Vernunft gekommen sind und die Naturschutzbedenken endlich auch anerkannt haben, denn an dieser Stelle wäre ein wichtiger Lebensraum seltener und geschützter Pflanzen wie Arnika oder der Orchidee Grüne Hohlzunge unwiederbringlich zerstört worden. Dabei gab und gibt es eben auch genügend Ideen und Möglichkeiten, um den touristischen Standort Oberhof auch in der warmen Jahreszeit weiter zu stärken. Das hatte selbst die LEG eingeräumt. Wenn man der Zeitungsberichterstattung Glauben schenken darf, hat die Stiftung Naturschutz Thüringen vor wenigen Tagen das Grundstück übergeben bekommen. Herzlichen Dank dafür.
(Beifall DIE LINKE)
Frau Müller hat es in ihrer Rede schon erwähnt, die öffentlichen Petitionen spielen im Ausschuss eine immer größere Rolle. Ich will jetzt gar nicht so wahnsinnig viel darauf rumreiten, weil wir es auch gerade schon gehört haben, eine davon war unter anderem die Abschaffung der schulischen Abschlussprüfungen der Berufsschulen. Da war Thüringen eben das letzte Bundesland, was nach der Coronapandemie weiterhin diese schulischen Abschlussprüfungen durchgeführt hat. Es gab keine logischen Gründe mehr, es fortzuführen, zumal alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler am Ende des Tages von den Kammern geprüft werden. Aufgrund der bundesdeutschen Standards, die dort gefahren werden, sind diese Abschlussprüfungen der Kammern wesentlich relevanter gewesen als die schulischen Abschlussprüfungen. Somit war es richtig, die Schülerinnen und Schüler an dieser Stelle hier zu entlasten. Ich möchte Sie aber auch auf eine Petition hinweisen, die aus dem Bereich „Gesundheit und Soziales“ kommt. Das ist traditionell der Bereich, der wieder die meisten Eingänge zu verzeichnen hatte. Eine Petentin, die seit fast 27 Jahren an Multipler Sklerose erkrankt ist, hatte angegeben, dass seit Kurzem ein Anzug mit E-Stimulanzien zur Muskelaktivierung existiert, ein sogenannter Mollii Suit. Es handelt sich um eine grundlegende Innovation im Bereich der Behandlung neurologischer Störungen. Da die Petentin sich auch von der Wirkung des Anzugs überzeugen konnte, hatte sie sich entschieden, diesen Anzug zu erwerben und bei der Krankenkasse um Kostenübernahme zu bitten. Dies wurde abgelehnt, da der Anzug noch nicht im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen verzeichnet ist. Da die Petentin aber nur über ein geringes Einkommen verfügt, musste sie sich diesen Anzug quasi kreditfinanzieren und über 8.000 Euro Schulden aufnehmen. Daher bin ich sehr froh, dass wir die Petentin entlasten konnten und dass der Ausschuss daher eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 4.000 Euro aus dem Härtefonds lockergemacht hat und wir dort gleichzeitig diese Petition an den Deutschen Bundestag weitergeleitet haben – verbunden mit der Bitte, dass medizinische Innovationen zukünftig schneller in den Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.
(Beifall DIE LINKE)
Abschließend noch zu dem letzten großen Themenblock, der uns immer wieder beschäftigt hat, das Thema „Frühzeitige Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern und Transparenz“. Im Arbeitsbericht wird das thematisiert und Frau Müller hat eben auch schon darauf hingewiesen: Oft erfahren Bürgerinnen und Bürger erst von Maßnahmen von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen, wenn Baumaßnahmen kurz bevorstehen, die Baustelle vielleicht sogar schon eingerichtet ist oder ein Beitragsbescheid in den Briefkasten flattert. Als Beispiel sei ein Fall aus dem Landkreis Greiz benannt. Hier sollten die Haushalte eines kleinen Ortes an die zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Kritik übten die Betroffenen hierbei nicht wirklich an dem geplanten Anschluss an die zentrale Kläranlage, sondern daran, dass Hauspumpenstationen, die sie auf eigene Kosten angeschafft haben, nicht angerechnet wurden und sie mehr oder weniger jetzt doppelt zur Kasse gebeten wurden. In der öffentlichen Anhörung stellten die Petenten eindrücklich die Hürden dar, die man überwinden muss, um über die Planung eines Abwasserzweckverbandes Kenntnis zu erlangen. Und so gab es im Juli 2021 im örtlichen Amtsblatt eine knappe Mitteilung, was man denn vorhabe und dass man das Abwasserbeseitigungskonzept einfach fortschreibe. Daraus hätte man erkennen sollen, dass es einen betrifft. Doch wie praxisnah oder bürgerfreundlich ist denn eine Bürgerbeteiligung, die sich in einer solch winzigen Mitteilung in einem Amtsblatt eigentlich erschöpft? Wer liest Amtsblätter so regelmäßig mit der nötigen Aufmerksamkeit, um die eigene Betroffenheit daraus zu erkennen? Wer macht sich dann anschließend auf den Weg zur Geschäftsstelle des Zweckverbands? Wer erfasst dann – wie gesagt – auch noch die Bedeutung, die Tragweite für einen selbst? Wahrscheinlich niemand. Genauso haben wir auch einen Fall – eigentlich haben wir mehrere Fälle aus dem Altenburger Land gehabt, wo Petenten per Bescheid zu Kosten herangezogen wurden, was ihre Abwasserentsorgung anging, obwohl sie eigentlich selbst auch schon vollbiologische Kleinkläranlagen installiert hatten. Hier wurde also wieder doppelt zur Kasse gebeten. Schlimm ist, dass der Zweckverband selbst auf Nachfragen des Ausschusses der Bitte, einfach mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen, erst nach mehrfacher Aufforderung nachgekommen ist. Das ist bedauerlich. So sehen wir leider aber auch am Ende: In Sachen Bürgerfreundlichkeit und Transparenz gibt es eben vielerorts doch noch Nachholbedarf. Wir werden als Petitionsausschuss nicht immer in der Lage sein, diese fehlende Transparenz für die Behörden nachzuholen. Das muss auch von sich aus stärker geschehen.
(Beifall DIE LINKE)
Es reicht einfach nicht, nur die vorgeschriebenen gesetzlichen Informationspflichten einzuhalten. Wer mehr Verständnis und letztendlich weniger Widerspruchsverfahren haben möchte, muss frühzeitig in die Kommunikation mit den Menschen einsteigen und für Kommunikation sorgen. Ansonsten kommen wir als Petitionsausschuss. Und dann wird es aber eher unangenehm. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Die LINKE, SPD)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, alle Jahre wieder und auch heute erfahren die Thüringer Bürger etwas über die Arbeit des Petitionsausschusses in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode. Die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht noch an die schwachen und rechtsuntauglichen Instrumente, mit denen sich ungerecht behandelte, genervte oder auch von staatlicher Willkür betroffene DDR-Bürger an die Obrigkeit wenden durften. Das hieß dann „Eingabe“ oder „Brief an das Politbüro“ oder „Brief an Erich Honecker“. Das ganze Verfahren war intransparent, völlig rechtsunsicher und der Ausgang willkürlich und nicht vorhersehbar, wie in einer berühmten Novelle von Franz Kafka. Ganz anders heute: Wir haben in Thüringen, natürlich auch in allen anderen Ländern Deutschlands, ein Petitionsgesetz, das dem Bürger die Möglichkeit gibt, sich bei Anliegen von öffentlichem Interesse, die seinem Lebenskreis entspringen, an die Landesregierung, deren Ministerien und Behörden zu wenden. Dabei gibt es feste Regeln und die Gewissheit, dass den Petenten aus der Geltendmachung ihrer Wünsche und Anliegen, aber auch ihrer Rechtsansprüche keinerlei Nachteile entstehen und erwachsen dürfen. Recht und Gesetz gelten für alle Beteiligten einer Petition gleichermaßen. Staatliches Handeln wird von uns Abgeordneten genauestens unter die Lupe genommen und daraufhin überprüft, dass alles seine Richtigkeit hat. In all den Fällen, bei denen es Versäumnisse oder Regelabweichungen, Gesetzesverstöße gab bzw. diese festgestellt worden seien, wird dafür gesorgt, dass der Gerechtigkeit und dem Petenten am Ende Genüge getan wird. Das unterscheidet unsere freiheitliche, demokratische Gesellschaft von der Willkürherrschaft des Unrechts in der früheren DDR.
(Beifall AfD)
Der Petitionsausschuss im Thüringer Landtag, so wie ich ihn in den letzten fast zehn Jahren erleben durfte, ist ein konstruktiv arbeitendes Gremium über Fraktionsgrenzen hinweg. Das unterscheidet uns ein wenig von den anderen Ausschüssen, in denen oft eher Partei- als Sachpolitik betrieben wird. Eine wichtige Verstärkung des Petitionsausschusses ist der Thüringer Bürgerbeauftragte, hier Herr Dr. Kurt Herzberg, dem ich bei der Gelegenheit nochmals für seine engagierte und bürgerorientierte Arbeit ganz herzlich danken möchte.
(Beifall AfD)
Eins der wichtigsten Instrumente des Petitionsausschusses, die dem ratsuchenden Bürger zur Verfügung gestellt werden, ist die Veröffentlichung und Mitzeichnung seines Anliegens auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags. Auf dieser Plattform werden Petitionen auf Antrag veröffentlicht, deren Behandlung in einem weiteren öffentlichen Interesse steht. Im letzten Jahr nutzten die Gelegenheit zur Mitzeichnung solcher Petitionen 58.690 Bürger. Daraus schließe ich, dass es ein großes öffentliches Interesse an der Mitgestaltung einer lebendigen Demokratie in Thüringen und in der Bevölkerung gibt. Wir wünschen uns und wir werden auch nach unseren Möglichkeiten dafür sorgen, dass wir an dieser Stelle die direkte Demokratie, die Teilhabe, die Möglichkeiten dazu erweitern und vereinfachen werden.
(Beifall AfD)
Für die Zukunft wünsche ich mir solche Zeichnungen in noch viel größerem Umfang, vor allem bei Themen, die alle Thüringer jetzt und in Zukunft schon betreffen, als da wären zum Beispiel der Erhalt unseres wunderschönen Thüringer Waldes ohne künstlich geschaffene Kahlflächen für Riesenwindräder,
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
war der Borkenkäfer!) das Dauerthema „Kommunale Abgaben für Wasser und Abwasser“ und deren gerechtere und an der Leistungsfähigkeit der Bürger berechnete und orientierte Festsetzung. Ein großes Thema für die Zukunft könnte auch die Aufarbeitung der regierungsamtlichen Maßnahmen in der Zeit der sogenannten Coronapandemie sein.
(Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Bull-
shit!) Es eignet sich gut für die Abfassung von Petitionen mit öffentlichem Interesse. Mit der Bearbeitung dieses Themenfelds könnte die Legislative in Thüringen unter Umständen einen Teil des verloren gegangenen Vertrauens der Bürger wiederherstellen.
(Beifall AfD)
Zu guter Letzt noch ein Wort zu einem der Lieblingsinstrumente einiger Ausschussmitglieder, dem Härtefallfonds. Bürgern zu helfen, die unverschuldet in Not gekommen sind, ist eine gute und eine wichtige Hilfsmöglichkeit. Dieser Härtefallfonds wurde in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode bedeutend aufgestockt und entwickelte sich an einigen Stellen zu einer Art finanziellen Wundertüte zur Behebung von Notständen, die auch anderweitig hätten behoben werden können, zum Beispiel durch Zahlung aus zuständigen Sozialkassen. Oder sie dienten in manchen Fällen zur Linderung oder Behebung privat entstandener Schulden, wobei der eine oder andere Notstand nicht hätte sein müssen. Dort, meinen wir, sollte es Regeln geben, um Steuergelder nur dann einzusetzen, wenn die zu behebenden Notstände nicht anders zu beheben sind und die Bedürftigen absehbar nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Engpass anders zu beheben. Keinesfalls sollte mit den Geldern aus dem Härtefallfonds Katastrophenhilfe betrieben werden, wie es vor einigen Jahren bei einem Hochwasser in Thüringen versucht wurde. Aufgabe der Landesregierung ist es an dieser Stelle, Gelder für Katastrophenhilfe auch außerhalb der regulären Maßnahmen in einen gesonderten Haushaltstitel einzustellen und im Katastrophenfall an die Betroffenen auszureichen.
(Beifall AfD)
Privat entstandene Schulden wie Telefonkosten sind kein Notstand, der mit Steuergeldern behoben werden muss. Zu guter Letzt noch: Wir von der AfD-Fraktion bedanken uns an dieser Stelle für die engagierte und gründliche Zuarbeit der Verwaltung, die uns Abgeordneten die Arbeit an den Petitionen immer sehr erleichtert hat. Wir wünschen diesem Gremium für die neue Legislaturperiode eine neue engagierte Besatzung und viel Erfolg. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023
Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Kollegen! Frau Landtagspräsidentin, herzlichen Dank, dass ich auch noch ein paar Worte zu der Arbeit im Petitionsausschuss aus Sicht der SPD-Fraktion sagen darf. Ich persönlich bin ja in meiner ersten Legislatur. Meine erste Runde im Petitionsausschuss habe ich jetzt fast hinter mir. Ich bin in die Politik gegangen, weil ich mir gesagt habe, in der Politik, da ist viel zu wenig Praxis. Oft hat man ja so von außen das Gefühl, die Politiker wissen gar nicht, wie es im echten Leben zugeht. Ich kann nur sagen, der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss, in dem man das echte Leben in allen Facetten erlebt, bearbeitet und versucht, Probleme, die eben auch manchmal durch gut gedachte Gesetze entstehen, die dann vielleicht am Ende in der letzten Ausführung nicht immer im Detail gut gemacht sind, zu lösen. Gestern meinte eine Kollegin von mir: Wir Politiker, wir wollen an sich immer helfen und Dinge besser machen, und manchmal sehen wir gar nicht, dass es uns vielleicht in kleinen Detailfragen nicht so optimal gelungen ist. Deswegen ist es so wichtig, dass Bürger uns darauf aufmerksam machen, Hinweise geben und sagen: „Hier klappt etwas nicht, hier bin ich unzufrieden“, und dass es eben dafür möglichst auch ganz, ganz niedrige Schwellen gibt. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses hat das schon ausführlich beschrieben, wie diese Verfahren ablaufen. In jedem Fall sind wir dankbar, dass es diesen Ausschuss gibt. Ich bin dankbar, dass ich da mitwirken durfte. Ich möchte jetzt gar nicht im Detail die vielen Beispiele nennen, die mich auch persönlich beschäftigt haben. Es sind ja teilweise auch tragische Geschichten, es sind oft wirklich einzigartige Fragestellungen von Menschen, die manchmal einfach durch das Raster fallen, ohne dass das irgendjemandem bewusst ist. Deswegen finde ich es schon bemerkenswert, dass wir alleine im letzten Jahr diesen 50-Prozent-Anstieg bei Mitzeichnern hatten. Das ist natürlich dadurch bedingt gewesen, dass es auch sehr viele öffentliche Anhörungen waren, die offenbar von den Themen her die Menschen, sehr viele Menschen, bewegt haben. Man kann sagen, dass dieses Interesse und dieses Engagement der Menschen, der Bürger, die da mit ihren Anliegen zu uns kommen, dass wir das wirklich nicht bearbeiten könnten, diese ganzen Petitionsanliegen – das wurde an mehreren Stellen heute schon gesagt –, wenn wir nicht so tolle Mitarbeiter hier hätten und wenn wir nicht so ein tolles System in diesem Thüringer Landtag hätten. Deswegen auch noch mal im Namen der SPD ‑ Fraktion an die Mitarbeiter des Petitionsreferats, aber auch an unsere eigenen Referenten in den einzelnen Fraktionen und natürlich auch an den Bürgerbeauftragten ein ganz großes und herzliches Dankeschön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Man kann noch mal klatschen, genau. Danke. Ich möchte vielleicht eine Sache als Beispiel nennen, damit es auch noch mal konkret wird. Das war so ein Klassiker, wo man einfach denkt: Was ist das eigentlich? Und zwar ging es da einfach um eine Verwechslung. Ich hatte eine Petition, sagen wir mal so, es war eine Familie, wo der Lebensgefährte der Mutter verstorben war. Die Tochter der Frau hatte zufällig denselben Namen wie der Lebensgefährte, hatte aber sonst eigentlich nichts mit diesem Lebensgefährten zu tun. Und weil da sozusagen im weitesten Sinne eine familiäre Nähe war, hatte aus irgendeinem Grund ein Amtsgericht gesagt, ach, das ist die Erbin dieses Menschen. Sie war aber gar nicht die Erbin. Sie war weder verwandt noch sonst irgendetwas und es gab auch kein Testament. Sie war definitiv nicht die Erbin, aber es war eben erst mal amtsgerichtlich so gesehen worden, obwohl es dafür gar keine Grundlage gab. Es gab also ein großes Hin und Her. Es erstreckte sich noch über mehrere Bundesländer. Am Ende haben alle dann verstanden, okay, sie ist weder die Erbin, noch hat sie irgendetwas mit diesem Menschen zu tun, außer dass der Name derselbe – Müller oder was auch immer – war – ich weiß gar nicht mehr den Nachnamen. Auf jeden Fall – so wie das in Deutschland ist – wird dafür eine Gebühr erhoben. Wenn viele Menschen beschäftigt sind in der Verwaltung, muss das natürlich auch bezahlt werden. Nicht nur, dass diese Frau, die körperlich auch noch bestimmte Einschränkungen hatte, sodass sie sich auch immer Hilfe holen musste, ganz viel Ärger mit den Ämtern im wahrsten Sinne hatte, sondern sie sollte am Ende auch noch für diesen ganzen Ärger bezahlen. Das ist natürlich dann etwas, wo man sagt: Leute, ich verstehe das nicht, was soll das. In so einem Fall helfen wir auch. Wir konnten sozusagen dieses Wirrwarr, dieses Konglomerat an Fragen noch einmal aufdröseln und konnten herausstellen, dass diese Frau definitiv die letzte war, die irgendeine Schuld an diesem ganzen Chaos traf, noch konnte sie dafür verantwortlich gemacht werden, dass auch Kosten entstanden sind. So wurden natürlich am Ende die Kosten zum Glück auch nicht weiter erhoben, sondern niedergeschlagen. Das ist eine kleine Geschichte. Es gab aber natürlich auch die großen wie vom Eichsfeld Klinikum, ob da der Standort richtig ist, die Schuderbachswiese, die uns über Jahre begleitet hat, die schon erwähnt wurde – und ja, auch Orchideen sind wichtig. Es gab natürlich auch Fragen wie zum Beispiel von möglichen Umfahrungen von Großbaustellen wie in Nordhausen, die wir jetzt zuletzt auch als Punkt hatten. Die ist auch ein Beispiel dafür, dass wir eben manche Petitionen sehr lange bearbeiten, weil einfach viele Menschen angehört werden müssen, weil wir auch gern noch mal eine Runde drehen, um Dinge auflösen zu können. Deswegen vielleicht noch mal der Appell, dass manche Dinge in der Politik eben auch nicht schnell gehen. Deswegen werden wir auch als Ausschuss einiges sozusagen unfertig in die nächste Legislatur geben müssen. Aber in jedem Fall bin ich mir sicher, dass alle Abgeordneten, die in der nächsten Legislatur in diesem Ausschuss mit Hand anlegen können, mitdiskutieren können und mit Probleme lösen können, das genauso mit dem Herzblut tun wie der jetzige Ausschuss. Und deswegen noch mal an alle ein herzliches Dankeschön.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wir haben das beste Petitionsgesetz aller Bundesländer in Deutschland. Das unterschreibe ich genau wie die positiv dargestellten Beispiele der Ergebnisse des Petitionsausschusses. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch noch Verbesserungsbedarf gibt. Denn wir haben hier die Praxis gelebt, dass, wenn das Quorum von 1.500 Unterschriften erreicht worden ist, eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss stattfindet. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch noch nicht. Ich frage mich auch: Wenn sich die Zahl der Petitionen, die das Quorum erreicht haben, verdoppelt hat, ist das nicht auch ein Zeichen der Unzufriedenheit der Bürger? Ich möchte, da es die letzte Debatte zum Petitionsausschuss in dieser Legislaturperiode ist, mal an drei Beispielen darstellen, wie mit unliebsamen Petitionen hier im Ausschuss umgegangen wird. Da gab es zum Beispiel die Petition „Windkraft im Wald“. Hier störten zum Beispiel zwei Praktikanten der Linksfraktion lautstark die Anhörung, ohne von der Vorsitzenden zur Ordnung gerufen zu werden. Dagegen wurde ein geladener Sachverständiger, der eine inkompetente Frage einer Abgeordneten als solche bezeichnete, zur Ordnung gerufen. Er solle mehr Respekt vor den Abgeordneten haben. Und beleuchten wir mal, was diese Petition erreicht hat. Nichts, außer endlosen Diskussionen, einen formalen Bescheid und die Regierung macht ihren Stiefel weiter, als wäre bisher nichts geschehen. Wenn sich jetzt die Bürger im letzten Schritt erneut ihrer Rechte bedienen und einen Widerspruch einlegen, so werden sie vom Umweltamt aufgefordert, ihren Widerspruch bis zum 16.06.2024 zurückzuziehen. Wenn sie dem nicht nachkommen, wird ihnen eine Bearbeitungsgebühr bis zu 3.000 Euro angedroht. Das ist doch der gute Verwaltungszugang, den die Frau Müller gerade gelobt hat. Also Widerspruch, den muss man sich leisten können, dazu muss man reich sein, obwohl die Leute in den Ämtern ja von unseren Steuergeldern eh schon bezahlt werden. So viel zur Wirksamkeit dieser Petition.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Aber nicht im Petitionsausschuss!) Ähnlich ins Leere gelaufen sind Petitionen zur Maskenpflicht in Schulen und zu informellen Bildungsmöglichkeiten. Bei der Maskenpflicht wurde der Petent von den Vertretern der Fraktion Die Linke so ins Kreuzverhör genommen, dass der Kollege Heym offiziell Einspruch erhob, dass es sich hier doch um eine Bürgerpetition handele und nicht um eine Gerichtsverhandlung, wo sich der Petent als Angeklagter verteidigen muss. Bei der Petition zum Recht auf informelle Bildungsmöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen in Thüringen hat der Ausschuss nicht einmal das eigentliche Thema zur Kenntnis genommen und stattdessen von einer Absicht zur Abschaffung der Schulpflicht durch die Petition gesprochen. Dies allerdings ist hanebüchener Unsinn. Als ich dann versuchte, diesen offensichtlichen Fehler des Petitionsausschusses zu korrigieren, ist es im Plenum noch nicht einmal zu einer Aussprache gekommen. Das heißt für mich, es hat sich kein Abgeordneter wirklich dafür interessiert.
(Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Das
ist eine wilde Unterstellung!) Mehr Verachtung für die Bürger und speziell für eine Petentin, der eine Verbesserung der Schulsituation in Thüringen am Herzen liegt, konnte der Landtag nicht demonstrieren. Die Petentin hat dieses Vorkommnis in einem Buch mit dem Titel „Thüringen: Vorreiter-Land der Bildungsfreiheit?“ veröffentlicht. Ich glaube schon, dass sich auch die Wähler an solche Ereignisse erinnern werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Gro-
ße Worte für jemanden, der nicht mal im Ausschuss sitzt! Große Worte!)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute zum letzten Mal in dieser Legislatur mit dem Bericht des Petitionsausschusses. Ich möchte auch der Frau Vorsitzenden für die Erstattung des Berichts danken und freue mich, dass ich heute in Vertretung hier teilnehmen darf, zumal ich doch an der einen oder anderen Sitzung auch in Vertretung teilnehmen konnte. Ich möchte betonen, es ist ein besonders wichtiger Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Es ist, wenn ich das mal so sagen darf, ein gutes Stück weit ein Reparaturbetrieb der Demokratie. Und wenn meine namensgleiche Kollegin hier in meinen Augen schon fast mit Dreck in Richtung der Kollegen geworfen hat: Es besteht kein Anspruch darauf, dass man am Ende eines Prozesses im Ausschuss mit der gleichen Meinung rausgeht. Es ist völlig logisch, dass man in einer pluralen Gesellschaft auch mit unterschiedlichen Ergebnissen rechnen muss bzw. mit einem Ergebnis rechnen muss, was einem selbst nicht gefällt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP) Ich möchte aber zur Ausschussarbeit auch sagen, es entsteht ja leider oft in der Öffentlichkeit der Eindruck, Politik interessiere sich nicht für die Belange der Bürger, aber der Ausschuss beweist, es ist anders. Es gibt auch hier immer wieder sehr gute Beispiele, es sind heute viele genannt worden. Ich will bei Weitem nicht alle nennen oder wiederholen, aber auf eines möchte ich doch eingehen, das heute auch schon genannt worden ist, nämlich die Petition zur Abschaffung des § 15 der Thüringer Berufsschulordnung. Das ist wirklich ein gelungenes Beispiel. Es wurde schon gesagt, eine Gruppe aus Schülerinnen und Schülern, Lehrern und Schulleitung hatte sich auf besondere Initiative der Schülervertreter für die permanente Abschaffung dieser Prüfung eingesetzt, die während der Coronapandemie ausgesetzt war. In einer ausführlichen Anhörung der Petenten wurde dem Haus eindringlich erläutert, dass der Abschaffung der ungerechten und aufwendigen Doppelstruktur einer schulischen Prüfung – neben der eigentlich relevanten Kammerprüfung – aus Sicht aller Beteiligten nichts im Wege stehen sollte. Flankiert, meine Damen und Herren, wurde das dadurch, dass auf Drängen unserer Parlamentarischen Gruppe bereits am 01.02.2023 mit Mehrheit des Hauses ein Beschluss in der Drucksache 7/7267 gefasst wurde, den § 15 der Berufsschulordnung zu streichen. Dem Vorhaben konnte also schließlich Abhilfe verschafft werden; im Rahmen der Novelle der Schulordnung wurde der betreffende Paragraf gestrichen. Es lohnt sich also, sich zu engagieren – das sage ich bewusst mal in die Reihen der Besucher. So kann es funktionieren, dass aus einer Idee, aus einem Anliegen geltendes Recht wird. Ich möchte auch nicht vergessen, die Strafvollzugskommission zu erwähnen, die sich sozusagen parallel im Bereich des Strafvollzugs die Belange ansieht. Ich konnte selbst auch mal bei einem Termin in der JVA Hohenleuben teilnehmen. Eine gute und eine wichtige Arbeit, das will ich überhaupt noch einmal unterstreichen. Eine der jüngeren Petitionen war die zu der Bundesstraße bei Bad Lobenstein, also zwischen A9 und Bad Lobenstein, mit dem Ziel, die alte Trasse – die Bundesstraße wird gerade ausgebaut – als Radweg weiter zu nutzen, was sich in Teilen als technisch schwierig erweist. Aber selbst wenn nur in Teilen oder gar nicht nachvollzogen werden kann, was die Petition fordert – das wird meiner Meinung nach noch eine Prüfung zeigen müssen –, war es doch eine sehr intensive und eine sehr ernste Diskussion im Rahmen der öffentlichen Anhörung mit den Petenten, wo man vernünftig in das Gespräch kommen konnte, fachliche Argumente austauschen konnte. Und das zeigt auch einen weiteren Punkt. Es zeigt nämlich, dass sich ein Teil der vermeintlichen Politikverdrossenheit, die wir erleben, doch gelegentlich als eine gewisse Verwaltungsverdrossenheit herausstellt.
(Beifall DIE LINKE)
Vieles müsste gar nicht erst im Petitionsausschuss landen, wenn man mit etwas mehr Fingerspitzengefühl in der einen oder anderen Amtsstube auf die Belange der Bürger eingehen würde. Wenn man vor allem auch nicht nur im gesetzlich notwendigen Rahmen informieren und beteiligen würde, könnten wir einiges schaffen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen – zumal die Redezeit schon schwindet –, meiner Kollegin Baum – die jetzt gerade zu einem wichtigen Termin ist und nicht hier sein kann – für ihre Arbeit in dem Ausschuss zu danken.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Mitgliedern des Ausschusses für die wirklich gute Arbeit im Ausschuss zu danken. Ich danke aber vor allem auch den Bürgerinnen und Bürgern, die Gebrauch von diesem wichtigen Instrument der Demokratie machen. Dadurch ist es den Abgeordneten teils erst möglich, überhaupt von Vorgängen zu erfahren, von denen wir sonst nie erfahren hätten. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, wünsche ich auch dem nächsten Petitionsausschuss eine erfolgreiche Arbeit im Dienst der Bürger. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und werte Kolleginnen und Kollegen, einmal im Jahr darf der Petitionsausschuss im Landtag seinen Arbeitsbericht vorstellen. Wir sind der einzige Ausschuss, der diese Möglichkeit hier in diesem Parlament hat. Denn unsere demokratische Verfassung sieht genau das vor, dass die Beschwerden der Bürgerinnen, die Petitionen hier entsprechend gewürdigt werden. Wir brauchen den Dialog, denn Demokratie heißt, sich einmischen und natürlich auch einmischen lassen. Demokratie schreibt niemandem vor, was sie glauben sollen und an welche moralischen Werte sie sich halten sollen. Und, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Gäste auf der Tribüne, die Macht der Petition ist es, Anliegen auf breiter Ebene bekannt zu machen und damit auch politischen Druck zu erzeugen. Im Petitionsausschuss beschäftigen wir uns themenübergreifend mit Bildungsfragen, Umweltthemen, sozialen Gerechtigkeitsfragen und vielen anderen Bereichen. Davon ist vorhin schon ausführlich gesprochen worden. Meine Vorrednerinnen haben die Petition der Schuderbachswiese erwähnt. Auch ich möchte darauf noch einmal kurz eingehen. Denn wir Grüne, in persona meine geschätzte Kollegin Babette Pfefferlein, sind damals vor immerhin acht Jahren nach Oberhof gefahren und haben uns vor Ort angeschaut, welche massiven Einschnitte in die Natur hier durch den Bau eines Golfplatzes geplant waren. Zusammen mit den Naturschützerinnen vor Ort haben wir als Fraktion die Petition begleitet. Keiner vor Ort hatte damals geahnt, dass wir erst heute einen Erfolg verkünden können. Aus unserem Umweltministerium kam jedoch nun letzte Woche die offizielle Bestätigung, es wird keinen Golfplatz in Oberhof geben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Danke an alle, die an diesem wunderbaren Ergebnis beteiligt waren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ein ähnlich schönes Beispiel wie die erfolgreiche Petition zur Schuderbachswiese ist die Petition zum EOW-Gelände in Weimar aus dem Jahr 2021. Sie erinnern sich womöglich, sie hatte den etwas sperrigen Titel: vollständige Renaturierung der Industriebrache in der Ilmaue Oberweimar für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung und – in Klammern – Hochwasser-, Natur- und Klimaschutz. Das Erfolgreiche daran ist, wie die Sache weiterging. Die Initiative, die seinerzeit hinter der Petition stand, „Stoppt den Ausverkauf von Weimars Grün“, bestehend aus der Grünen Liga, dem BUND, dem NABU, Fridays for Future, Naturschutzbeirat sowie den Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, hat Ende letzten Jahres in Köln während eines Festakts von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur das Goldene Lindenblatt erhalten, den Hauptpreis für ehrenamtliche Initiativen, für ihre besonderen Verdienste. Das, finde ich, ist eine würdige Auszeichnung für ein mehrjähriges, hohes Engagement von so vielen Beteiligten vor Ort. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, eine Reprivatisierung und Bebauung der Industriebrache in der Ilmaue in Oberweimar zu verhindern. Mitte April dieses Jahres nun hat die Stadt Weimar, der das Gelände weiterhin gehört, Bundesmittel für den Hochwasserschutz in Höhe von 2,4 Millionen Euro bekommen für großflächige Entsiegelung des Geländes und anschließende Renaturierung, somit für eine Erweiterung des Retentionsraums der Ilm, für die Herstellung eines Flutmuldensystems, für aktiven Hochwasserschutz für Oberweimar und die Weimarer Innenstadt. Damit wird die Ilmaue in diesem klimaökologischen, sensiblen Bereich wieder weitgehend naturnah gestaltet werden können. Ohne die Petition der Initiative wäre das alles wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Daher auch an dieser Stelle noch einmal einen ganz herzlichen Dank an alle, die daran beteiligt waren. Meine Damen und Herren, dies ist meine letzte Rede in meiner Funktion als Mitglied des Petitionsausschusses. Ganz herzlich möchte ich mich bei denen bedanken, die es ermöglicht haben, dass alle Petitionen behandelt werden konnten. Mein Dank geht dabei insbesondere an das Referat des Petitionswesens. Danke aber auch an meine Referentin Beate Blumenstein für unsere Zusammenarbeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Für uns alle im Saal hoffe ich – und dafür kämpfe ich –, dass wir hier im September mit einer Überzahl von Demokratinnen sitzen werden. Gern verabschiede ich mich hier am Pult von meinen parlamentarischen Kolleginnen mit einem Zitat des Vorsitzenden des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung: „Sehen Sie in jeder Beschwerde einen kostenlosen Verbesserungsvorschlag.“ Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Und ich schließe auch den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8244 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/10155 DRITTE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Montag aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Bitte.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank zunächst, dass ich hier Bericht erstatten darf, denn Bericht erstatten heißt, dass der Ausschuss eine Entscheidung getroffen hat und dass auch hier im Rund eine Entscheidung ansteht. Durch Beschluss des Landtags in seiner 115. Sitzung vom 7. Juli 2023 wurde der Gesetzentwurf, über den wir heute abzustimmen haben, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 62. Sitzung am 7. Juli 2023, in seiner 63. Sitzung am 7. September 2023, in seiner 64. Sitzung am 26. Oktober 2023, in seiner 65. Sitzung am 30. November 2023, in seiner 66. Sitzung am 6. Dezember 2023 und in seiner 68. Sitzung am 7. März 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren und in seiner 63. Sitzung am 7. September 2023 ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Des Weiteren wurde ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/5939 durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer OnlineDiskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Durch Beschluss des Landtags in seiner 133. Sitzung vom 24. April 2024 wurden der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9844 zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in Drucksache 7/9699 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur erneuten Beratung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung in seiner 70. Sitzung am 16. Mai 2024 und in seiner 71. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten sowie zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9844 und zum Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Vorlage 7/6582 ein weiteres ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses anzunehmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, aber auch werte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben hier einen wichtigen Gesetzentwurf vor uns liegen, der allerdings einen ungewöhnlichen Ablauf hier im Parlament hatte. Deswegen ist es zu erklären, warum wir zu diesem Gesetzentwurf einmal eine ablehnende Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses haben und dann die jüngste positive Beschlussempfehlung. Wir haben hier ein wichtiges Thema, nämlich die Chancengleichheitsförderung, konkreter gesagt den Ausbau der Einrichtungen und der Angebote des Gewaltschutzes hauptsächlich für Frauen, der im Thüringer Landtag von den Fraktionen der Koalition eingebracht wurde. Ein Thema, was uns letztendlich auch die EU vorschreibt. Gerade im Hinblick auf die Europawahl am Sonntag und die Bedeutung dessen will ich das an der Stelle auch noch mal besonders betonen. Denn die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt, besser bekannt als Istanbul-Konvention, wird als geltendes Recht ab dem 1. Februar 2018 auch in Deutschland und Thüringen übernommen. Daher sind wir dazu verpflichtet, Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischer Gewalt bereitzustellen. Ein Ausfluss dessen ist das hier vorliegende Gesetz. Allerdings, das muss ich als Kritik anbringen, ist das ein Gesetzentwurf und ein Anliegen, was die Thüringer Landesregierung von sich aus schon hätte sehr lange regeln können. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion im Laufe der Legislaturperiode schon lange darauf gewartet, dass seitens der Landesregierung dazu ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Ich könnte mir vorstellen, die Regierungskoalitionen haben auch darauf gewartet, aber als es ihnen zu lange wurde, haben sie einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Als uns der hier im Parlament vorgelegt wurde am 27.06.2023, wurde schnell klar, dass das ein Gesetzentwurf ist, an dem es viel Änderungsbedarf gibt, vor allem deswegen, weil es große rechtliche Bedenken unsererseits gab. Und dementsprechend haben wir uns die Beratung im Landtag nicht leichtgemacht, haben Anhörungen durchgeführt und haben im Ergebnis auch versucht, das Gesetz rechtsförmlich ordentlich über die Bühne zu bringen. Leider ist der Druck seitens der Koalition dann so groß geworden, dass es zu einer negativen Beschlussempfehlung kam und damit zu einer sogenannten Ehrenrunde. Denn das Gesetz ist zurück hier in den Landtag gekommen mit einer negativen Beschlussempfehlung und wir haben uns dann darüber verständigt, dass es uns das Thema eigentlich wert ist, es noch mal zu beraten, um zu einer Einigung zu kommen und damit zu Verbesserungen für Frauen in Thüringen. Deswegen ist der Gesetzentwurf wieder an den Ausschuss gegangen und wir haben uns letztendlich geeinigt. Deswegen liegt Ihnen jetzt eine umfangreiche Beschlussempfehlung vor. Uns als CDU-Fraktion war es immer wichtig, dass wir dieses Gesetz verabschieden, weil der Gesetzeszweck ein wichtiger ist. Der Schutz von Frauen und die Zuständigkeit für Frauenhäuser sind Themen, die uns hier in Thüringen schon sehr lange beschäftigen. Denn wir haben leider keine flächendeckende Struktur, die es Frauen ermöglicht, in solchen Situationen Schutz zu bekommen. Auch die Ausstattung war immer sehr unterschiedlich. Und mit diesem Gesetzentwurf ist es uns jetzt gelungen, die Zuständigkeit auf die Landesebene zu übertragen bzw. die Finanzierung und die Ausstattung für die sachlichen und personellen Kosten durch das Land zu übernehmen. Ebenso geht es in dem Gesetzentwurf auch um die Förderung von Interventionsstellen und Frauenzentren. Wir haben also von Anfang an die Zielrichtung geteilt, allerdings lagen aus unserer Sicht die Probleme im Detail.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt ist es so, dass wir diesem Gesetzentwurf mit den Änderungen zustimmen können, und ich freue mich, dass uns diese Einigung letztendlich auch gelungen ist. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf letztendlich Verpflichtungsermächtigungen, die auch kurzfristig durch das Ministerium angepasst werden können. Und trotz allen Zeitverzugs haben wir uns darauf verständigt, dass das Gesetz auch zeitnah in Kraft treten soll, mit einer Verordnung, die dann detailliert bestimmte Dinge auch regeln kann. Uns war es wichtig, dass der Gewaltbegriff auch wirklich auf häusliche Gewalt und Stalking reduziert wird und damit letztendlich auch eine Wirksamkeit des Gesetzes ermöglicht wird. Uns war es auch wichtig, dass eine Evaluierung stattfinden kann und dass insbesondere in den Situationen, in denen Kinder mitbetroffen sind, auch die Jugendämter mit einbezogen werden können. Ideologische Punkte, wie beispielsweise die Umsetzung des Gender-Mainstreaming, haben wir aus dem Gesetzentwurf streichen können, weil das unserer Meinung nach das eigentliche Gesetzesanliegen verwässert. Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, mit diesem Kompromiss Verbesserungen für die Frauen in Thüringen herbeizuführen. Wir hätten uns sicherlich ein anderes Verfahren gewünscht, aber insgesamt glaube ich, dass es für die Betroffenen jetzt hilfreich ist, dass dieser Gesetzentwurf kurz vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet wird. Es wäre aber hilfreich, wenn wir irgendwann erreichen, dass es keine Frauenhäuser mehr braucht und nicht die Opfer gehen müssen, sondern die Täter. Ganz getreu dem Motto „Wer schlägt, der geht“. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion hier auch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes hin zu mehr präventiven Mitteln wie Fußfesseln und Abständen durch verschiedene Maßnahmen eingebracht. Das hätte Frauen auch geholfen. Leider ist uns diese Beschlussfassung nicht gelungen, deswegen sehen wir diesen Gesetzentwurf hier letztendlich mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Nichtsdestotrotz ist es eine längst überfällige Verbesserung für betroffene Frauen und Opfer hier in Thüringen. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen auf der Tribüne, am Livestream, herzlich willkommen zu einer, denke ich, guten Stunde der Diskussion zum Thema „Gewaltschutz“, zum Thema „Istanbul“! Wir hier in Thüringen werden mit dem Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, ein Stückchen Geschichte in Deutschland schreiben. Herzlichen Dank dafür all denen, die sich dafür eingesetzt haben. Herzlichen Dank dafür den unterschiedlichsten Verbänden und Organisationen, die uns als Abgeordnete der unterschiedlichsten Fraktionen auch ein Stückchen Dampf gemacht haben, uns Mut gemacht haben, dass genau so ein Gesetzestext auf den Weg kommt, auch wenn der, der heute zur Verabschiedung steht, ein Kompromiss ist, das will ich ausdrücklich sagen. Rot-RotGrün hat von dem Recht Gebrauch gemacht, auch als Koalitionsfraktionen Gesetze in den Thüringer Landtag einzubringen. Ich glaube, das ist selbstverständlich, dass man das so durchführen kann. Wir haben vor fast einem Jahr einen Vorschlag vorgelegt und dieser wird heute in geänderter Form verabschiedet, also ein guter Tag für das Thema „Istanbul-Umsetzung“. Wir haben im Lande Thüringen die Herausforderungen der Istanbul-Konvention angenommen und wir wussten nicht nur aus den Gesprächen in den Landkreisen, in den kreisfreien Städten, mit den unterschiedlichsten Organisationen, wir haben viel zu wenige Frauenhausplätze und Schutzwohnungen, die für Betroffene zur Verfügung stehen. Wir kennen die Zahlen. Jährlich sind zwischen 1.780 und 2.000 Frauen in Thüringen von Gewalt betroffen, so berichtete der MDR im November 2022. Wir wissen also, dass wir hier nacharbeiten mussten. Mit diesem jetzigen Gesetzentwurf tun wir das. Wir wissen auch, Landkreise haben sich in den zurückliegenden Jahren einfach einen schlanken Fuß gemacht. Sie haben Frauenhausplätze oder ganze Einrichtungen geschlossen. Sie haben also ihre Pflichtaufgabe, die ihnen ins Stammbuch geschrieben worden ist, nicht erfüllt. Sie haben sich zurückgenommen, obwohl das Land immer die Finanzierung dieser Einrichtungen übernommen hätte. Man hat sich einfach auf den Weg gemacht, hat sehr komische Kooperationsvereinbarungen über Kreisgrenzen hinaus beschlossen, um in einer bestimmten Kommune keine Einrichtungen mehr vorzuhalten. Das ist auch ein Thema, welches wir natürlich gesehen haben und das mit dieser Gesetzesstruktur jetzt abgeschafft wird. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, mussten aufgrund dessen, was ich gerade geäußert habe, oft in ihrer schwierigen Situation, in dieser Stresssituation viele Kilometer fahren, um für sich und ihre Kinder einen Unterschlupf zu finden. Sie mussten sich auch noch darum kümmern, wo denn Platz ist, wo sie hingehen können. Das ist, denke ich, auch aufgrund der uns vorgegebenen gesetzlichen Situation überhaupt nicht machbar. Darum ist es gut, wenn jetzt mit dem Gesetzentwurf und somit zum 01.01.2025 die finanzielle Verantwortung für Frauenhäuser, für Schutzwohnungen an das Land zurückgeht und das Land Thüringen, das zuständige Ministerium, dann die Inhalte mit den Kommunen voranbringen muss. Werte Kolleginnen und Kollegen, mir ist noch mal wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir auch mit dem Gesetzestext die längst überfällige Barrierefreiheit einfordern. Jede neue Frauenschutzeinrichtung, Schutzwohnung muss in Perspektive barrierefrei sein. Es kann nicht angehen, dass Frauen, die eine Behinderung haben, egal welcher Art, nicht aufgenommen werden können, weil einfach kein Aufzug in der Einrichtung vorhanden ist oder weil weitere Möglichkeiten für die Unterbringung nicht gegeben sind. Darum ein eindeutiges Signal: Nur barrierefreie Einrichtungen sind in Zukunft noch zu installieren und natürlich dann auch förderfähig zu machen. Lassen Sie mich noch zwei Sätze benennen, die unter anderem die Liga der Freien Wohlfahrtspflege uns in der Anhörung mit auf den Weg gegeben hat. Sie haben eindeutig formuliert, dass mit der jetzt vorgelegten Förderung endlich ein Paradigmenwechsel in der Finanzierung eingeläutet wird. Und das ist gut. Das sollten wir uns immer vor Augen halten, wenn es darum geht, zukünftige Haushalte ab 2025 auf den Weg zu bringen, dass genau diese Gelder vorgehalten werden müssen. Der Landesfrauenrat hatte uns aufgefordert, genau diesen Gesetzestext auf den Weg zu bringen, um zukünftig mehr Schutzräume zu installieren. Mehr als hundert Plätze – das sagte ich bereits – fehlen im Moment in Thüringen. Es ist also eine Mammutaufgabe, die in unterschiedlichen Landkreisen und kreisfreien Städten vor uns liegt. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin Meißner hat es bereits angedeutet und in der Berichterstattung von Herrn Montag war es auch herauszuhören: Der Gesetzentwurf hat schon eine kleine Odyssee hinter sich. Vor gut einem Jahr haben wir ihn eingereicht. Er kam in den Sozialausschuss, aber natürlich waren auch Verlängerungstaktiken – so will ich es heute mal nennen – seitens der Opposition in den Raum gestellt. Es wurden Gutachten erstellt, die die Verfassungsgemäßheit nachweisen oder nicht nachweisen sollten.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ein legitimes Interesse!) Zum Schluss hat das Gutachten uns eindeutig formuliert, unser Gesetzestext ist verfassungsgemäß, darum alles in Ordnung, alles gut. Aber man hätte auch an der Stelle schneller sein können. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch noch mal ein Stückchen auf die Landespolitik zurückschauen. Wir haben ja hier in dem Thüringer Landtag bereits 2021 einen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention oder einen Antrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gemeinsam verabschiedet. Die Landesregierung hat vor wenigen Wochen dazu einen Umsetzungsbericht gegeben. Auf Landesebene wurden Beiräte gegründet, die sich mit der Thematik „Gewaltschutz“ auseinandersetzen. Also, alles in allem hat die Landesregierung eine gute Vorarbeit geleistet, um gut in die Arbeit einsteigen zu können, wenn es jetzt um die Umsetzung des Gesetzes geht. Wir sagen jetzt einfach mal: Mit dem Gesetzentwurf nimmt das Thema „Gewaltschutz“ noch mal so richtig Fahrt auf und wir können gemeinsam als Koalitionsfraktionen – ich habe herausgehört, auch die Oppositionsfraktionen mit – größtenteils stolz auf das sein, was wir nachher hier verabschieden. Ich bedanke mich für die gemeinsame Zusammenarbeit, die wir in den zurückliegenden Monaten durchgeführt haben im Austausch, auch im intensiven Austausch. Das Ergebnis zählt, das Ergebnis ist gut. Recht herzlichen Dank, das sage ich ausdrücklich für die Fraktion Die Linke. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, das hier behandelte „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsförderungsgesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes“ bietet dem interessierten Leser jede Menge Grund zum Kopfschütteln und zur inhaltlichen Kritik. Nachdem wir uns jetzt hier bei den Vorrednern Jubelarien über die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Regierungskoalition, der Minderheitsregierung und der Opposition der CDU anhören durften, ist es meine Aufgabe, hier ein wenig Wasser in den ideologisch angerührten Wein zu gießen.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Ihre Auf-
gabe wäre im Ausschuss gewesen, aber Sie waren nicht da!) Frau Meißner, können Sie einfach erst mal zuhören, bevor Sie hier rumgiften?
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Hier
geht es nicht um Alkohol, sondern um Gewaltschutz!) Die aktuellen Zahlen bieten durchaus Anlass zur Besorgnis. Das Lagebild des Bundeskriminalamts vermeldet steigende Anzahlen von Gewaltdelikten in Deutschland, sie haben im letzten Jahr um fast 8 Prozent zugenommen. In Thüringen sind wir noch recht gut davongekommen, da handelt es sich nur um einen Anstieg von 1,1 Prozent, wobei natürlich auch hier die Frage der Definition von Gewalt zu stellen sei und von uns natürlich auch gestellt wird. Auf der anderen Seite haben wir in Thüringen die Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/8384, aus der 2022 hervorging, dass wir es mit sinkenden Anzahlen von Bewohnerinnen und Inanspruchnahmen von Frauenhäusern zu tun haben. Was wir allerdings bisher nicht ermitteln konnten, ist die Zunahme der Inanspruchnahme der Frauenhäuser und der Anstieg der Zahlen von Gewalt in partnerschafts- und familienähnlichen Strukturen im Zuge und im Rahmen und nach der sogenannten Coronapandemie. Denn dort wurde ja oft und gern über die Medien vermeldet, dass die Häufigkeit dieser Delikte, dieser Zusammenstöße, dieser Spannungen und dieser Konfliktsituationen sehr deutlich zugenommen hat, sowohl für Frauen als auch für Männer und auch für Kinder.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Schon mal was von Dunkelziffern gehört?) Aber nun gut, weiter in der inhaltlichen Kritik. In § 1 wird das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Männern und Frauen erwähnt. Von dieser Gleichstellung ist leider im weiteren Fortgang der Paragrafen nichts mehr zu entdecken. Stattdessen sollen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 Maßnahmen gefördert werden, die zur Entwicklung gegenseitiger Unterstützung und einem guten Verhältnis zwischen Männern und Frauen in allen Altersgruppen beitragen. Ich frage mich, ob man für ein solches Erziehungsziel allen Ernstes staatliches Handeln mit Steuergeld einfordern muss oder ob nicht die Erziehung von Jungen und Mädchen zu glücklichen, freundlichen und sozialkompatiblen Menschen von Alters her die Aufgabe der Ursprungsfamilien dieser Kinder ist.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Was
ist denn eine Ursprungsfamilie?)
(Beifall DIE LINKE)
Im Biologieunterricht nicht aufgepasst, Frau Stange? Die Ursprungsfamilie, das sind die Beteiligten, ein Mann und eine Frau.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ganz
genau, ein Mann und eine Frau!) Lesen Sie noch mal nach! Sie müssen das ja auch wissen, Sie haben ja Kinder. Wie ist die menschliche Zivilisation bis heute so weit gekommen, und das fast ohne Förderung von staatlichen Gleichstellungsmaßnahmen? An dieser Stelle und zur Vorbeugung möglicher Unterstellungen und Verdrehungen im Nachgang dieser Debatte möchte ich allerdings ganz deutlich hier sagen: Wir begrüßen ausdrücklich die Erweiterung der Aufnahmekapazitäten von Frauenhäusern in Thüringen. Die Belegungszahlen und die Nachfrage nach Schutz vor körperlicher Gewalt durch Familienmitglieder sprechen eine deutliche und traurige Sprache. Frauenhäuser sind im Augenblick ein schnelles Hilfsmittel zur Rettung von Frauen und Kindern, die in den letzten Jahren auch zunehmend aus einem archaischen und von einem brutalen Selbstverständnis einiger Männer geprägten Milieu stammen. Die Europäische Kommission hat heute Alarm geschlagen, in Deutschland haben zwei Drittel aller Frauen in Frauenhäusern einen Migrationshintergrund. Wir hätten es für gut befunden, wenn sich dieses Chancengleichheitsförderungsgesetz ausdrücklich in wenigstens einem Paragrafen dieser speziellen Klientel zugewandt und Wege aufgezeigt hätte, wie rechtsstaatlich mit den Tätern zu verfahren sei.
(Beifall AfD)
Doch weiter im Text, der noch viel Verwunderliches zu bieten hat: In § 4 Abs. 1 finden sich gleich zwei Kritikpunkte. Zum einen wird hier als Aufnahmekriterium in eine Schutzeinrichtung gemäß Artikel 3 der Istanbul-Konvention eine Gewaltdefinition gebunden, die den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Unterbringung in einem unbekannten Maße vervielfachen wird. Niemand kann bei einem Aufnahmeersuchen genau definieren, ab welcher Qualität und Quantität psychischer und ökonomischer Gewalt innerhalb der Familie oder im sozialen Nahraum eine Aufnahme angezeigt ist.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Kann man das denn nicht der Frau/der Betroffenen überlassen?) Genauso wenig ist zu definieren, was „sozialer Nahraum“ bedeutet. Zum Dritten ist nicht genau zu beschreiben, was es bedeutet, von psychischer, physischer, ökonomischer oder sexualisierter Gewalt bedroht zu sein. Nach diesen Ausgangsbedingungen ist fast jeder oder jede im Laufe seines/ihres Lebens irgendwann einmal ein Kandidat für eine mögliche Aufnahme in einem Frauenhaus. Wenn Sie an dieser Stelle meinen, dass wir das Ausgangsproblem nicht ernst nehmen würden, muss ich Sie auf Ihr eigenes Unvermögen verweisen, in einem zugegebenermaßen komplexen und schwierigen Feld genaue Definitionen und Abgrenzungen vorzunehmen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ich
bin seit über 34 Jahren Vorsitzende des Jenaer Frauenhauses, so was Blödes habe ich noch nie gehört!) Absatz 2 bietet weitere Formulierungen für zukünftige Unklarheiten, Verwirrungen und nahezu unlösbare Aufgabenstellungen. Die Forderung, insbesondere Belange aus sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität und/oder Migrationserfahrung, chronischer Erkrankung, Behinderung, religiöser, weltanschaulicher und soziokultureller Bedürfnisse in einer Schutzeinrichtung möglicherweise unter einen Hut zu bringen unter Beachtung des Diskriminierungsverbots aus Artikel 4 der IstanbulKonvention, ist eine Aufgabe, die mich stark an die griechische Sage vom Bett des Prokrustes erinnert. Der eine oder andere hier kann sich vielleicht erinnern an seine Schulzeiten und weiß, wie das Schicksal seiner Übernachtungsgäste ausging. Es scheint mir, als ob den Einreichern dieses Gesetzentwurfs nicht ausreichend klar ist, dass auch die Ressourcen dieses wirklich sehr großzügig dimensionierten Vorhabens endlich sind. Auch blenden Sie erfolgreich aus, dass es bei der geforderten Beachtung aller und jeder Unterschiede Inkompatibilitäten gibt, die auch mit der besten Sozialarbeit der Welt nicht aus dem Weg zu räumen sind. Aus all diesen Gründen halten wir den vorgelegten Entwurf für nicht gelungen. Wir vermissen insbesondere eine innovative und ernst gemeinte Weiterentwicklung des Gewaltschutzes in Thüringen, verbunden mit einer fachlichen Grundidee und Grundhaltung, die Bezug auf Gewalt in partnerschaftlichen Beziehungen nimmt,
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Und wo
ist Ihr Antrag dazu? Das ist Arbeitsverweigerung!) einen Gewaltschutz, der auch den Aggressor bei der Lösung von Paar- oder Familiengewalt einbezieht und als oberste Priorität den Verbleib der Opfer und Kinder in der eigenen Wohnung sicherstellt. Dafür wäre eine enge Zusammenarbeit zwischen Interventionsstellen, Polizei und Gerichten erforderlich.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Die
gibt es!) Auch die in Thüringen vorhandene Verweisungsoder Ausweisungsmöglichkeit wird viel zu selten genutzt. Wir wünschen dem Gesetzentwurf für sein Kernanliegen, den Ausbau von Frauenhäusern in Thüringen, alles Gute, können aber wegen der hier dargelegten Mängel nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich möchte auch im Namen der SPD-Fraktion zu dem heutigen Gesetzentwurf, den wir hoffentlich auch verabschieden werden, noch ein paar Worte sagen. Und zwar ist es aus unserer Sicht ein Gesetzentwurf, der sich vor allen Dingen eigentlich mit den Grundwerten unserer Gesellschaft beschäftigt. Es geht am Ende um Fragen des Respekts. Es geht um Fragen des Füreinandereinstehens. Es geht um Fragen des Helfens und eben auch der Gleichstellung; das, was unsere Gesellschaft ausmacht, die Gleichstellung der Geschlechter, darum, dass alle Menschen gleich sind, dass jeder Mensch gleich wertvoll ist, gleichberechtigt ist und eben auch gleich schützenswert ist. Dieser Schutz ist der Kern unseres Gesetzes. Sie haben es ja gerade gehört, der Weg war lang, von 2011 in Istanbul, als Deutschland diese Istanbul-Konvention ratifiziert hat, bis heute, wo wir in Thüringen einen Schritt gehen können, der – meine Vorrednerinnen sagten es gerade schon – einzigartig und erstmalig in Deutschland gegangen wird. Ich glaube, meine aktuelle Vorrednerin stellt das immer so dar, als ob das irgendwie eine Frage der Tradition sei. Ich weiß gar nicht, ich kann Sie da gar nicht zitieren, also irgendwas von emotional korrekt erzogenen Menschen und in der Traditionsfamilie und was Sie da alles gerade erzählt haben. Es war irgendwie ein ziemlicher Wirrwarr. Aber das ist eben genau der Punkt. Wir versäumen oft, hinzuschauen. Ich glaube, wenn es in den letzten Jahren nicht im Fernsehen diese öffentliche Zurschaustellung von Amber Heard und Johnny Depp gegeben hätte, dann würden wahrscheinlich viele immer noch glauben, auch in Hollywood ist alles irgendwie ganz toll und alle sind nur glücklich. Da haben wir gesehen: Nein, im Verborgenen spielen sich eben manchmal auch Dinge ab, die wir nicht sehen, wo wir auch nicht hingucken wollen und wo wir eigentlich auch sagen, ich möchte das gar nicht wissen. Viele Menschen sagen das. Viele sagen: „Das ist Familie, da gibt es Streit. Da wird eben mal ein Machtwort gesprochen.“ Oder: „Sie ist die Drama-Queen und überzieht immer.“ Aber dass das nicht so ist, dass wir viel schlimmere Dinge da im Schatten haben – und die passieren eben nicht in den dunklen Gassen, sondern oft in den Familien –, das sehen zumindest die Statistiken. Das ist zumindest das, was aus dem Dunkel herausbricht. Da wissen wir, dass auch in Thüringen in den letzten zehn Jahren allein 50 Femizide verübt wurden. Wir wissen, dass in Deutschland jeden Tag ein Mann versucht, seine Frau zu töten – jeden Tag. Es gelingt nur jeden dritten Tag, aber jeden dritten Tag stirbt jemand aufgrund von einer Nähe, also in einem partnerschaftlichen Konflikt. Das sind Zahlen, um die kommen wir nicht herum. Genau deshalb braucht es Schutzräume. Denn oftmals äußern Frauen nicht sofort Schreie, sodass die ganze Nachbarschaft herbeigerufen wird. Frauen wehren sich auch nicht immer und haben mit einem Mal sichtbare Zeichen. Warum tun sie das nicht? Weil sie eben Angst haben, weil sie Angst haben vor der sozialen Isolation, weil sie Angst haben, dass es die Kinder treffen könnte, weil sie einfach auch sich nicht zu helfen wissen. Dafür brauchen wir diese Schutzräume und deswegen gehen wir in Thüringen jetzt diesen Schritt, sozusagen einen Schritt weiter. Wir machen einen Quantensprung und sagen: Wir möchten Standards, wir möchten Qualität und vor allen Dingen möchten wir auch ganz konkret Transparenz in unserem Hilfssystem. Wir möchten, dass die Frauen wissen, dass sie in ihrer Nähe – und man muss sagen, wir sprechen aber auch von Männern, denn auch Männer sind von häuslicher Gewalt betroffen. Wir möchten, dass es für alle Schutzräume in Thüringen gibt, wo sie sich hinwenden können und die eben nicht irgendwo sind, sondern möglichst wohnortnah. Deswegen haben wir gesagt, wir übertragen die Verantwortung der Gewaltschutzeinrichtung in die Verantwortung des Landes, inklusive der finanziellen Mittel, die es dafür natürlich braucht. Es kostet Geld. Wir legen eine Mindestanzahl von Plätzen fest, die es eben wirklich in den lokalen Kreisen braucht und – ganz wichtig –, ich habe es ja gerade schon angesprochen: Es geht auch oft um Kinder. Wir sprechen eben auch von Familienplätzen. Die Barrierefreiheit ist natürlich auch ein Punkt. Manchmal sind das Kleinigkeiten, warum dann jemand sagt: Ich kann jetzt nicht von zu Hause weg. Auch die Barrierefreiheit ist so ein Punkt. In jedem Fall geht es uns auch um Qualität, deswegen geht es uns auch um eine ganz konkrete Aufgabenbeschreibung. Was muss das Personal in diesem Frauenschutz, in diesen Schutzeinrichtungen leisten? Wie muss es qualifiziert sein? Deshalb haben wir ein ganz konkretes Aufgabenund Leistungsspektrum beschrieben. Wir haben das auch für die Interventionsstellen in Thüringen beschrieben – auch sozusagen eine Erstmaligkeit, dass wir das gesetzlich festlegen. Zusammenfassend haben wir hier jetzt also einen umfangreichen Katalog an gesetzlichen Regelungen. Wir haben damit dann auch eine finanzielle Grundlage und wir können damit wirklich die Istanbul-Konvention quasi erstmals in Deutschland auf solide Füße stellen. Deswegen bitte ich im Namen meiner Fraktion um Zustimmung und ich hoffe, uns gelingt dieses Historische heute, dass wir da einen großen Schritt in Sachen wirklicher Gleichstellung, in Sachen Schutz vor häuslicher Gewalt vorankommen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Ja, verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt, etwa jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder auch durch frühere Partner. Mädchen und Frauen mit Behinderungen erleiden zwei- bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt und fast die Hälfte dieser mit sexueller Gewalt in Kindheit, Jugend oder im Erwachsenenalter. Deswegen ist das Thema, deswegen ist der Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, so wichtig,
(Beifall Gruppe der FDP)
denn es besteht Handlungsbedarf. Es gibt nämlich bisher keine ausreichende Anzahl von Frauenhäusern. In vielen Landkreisen gibt es keine Frauenhäuser. Lange Fahrtwege und umständliche Erreichbarkeit führen dazu, dass eben nicht alle Frauen bei Bedarf einen Platz erreichen und erhalten. Viele der Einrichtungen sind zudem nicht behindertengerecht ausgestattet und dennoch – und diese Frage haben wir auch im Verfahren gestellt, wie viele Plätze eigentlich benötigt werden und wie viele Plätze das Land denn aus diesem Bedarf tatsächlich finanzieren soll. Da hat die Ausschussanhörung verdeutlicht, dass es unterschiedliche Informationen zur Bestandssituation gibt. So gab die Vertreterin der Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen an, dass derzeit 16 Frauenhäuser mit 66 Familienplätzen bestehen. Die Unterlagen zum Haushaltsentwurf 2024 vom März 2023 nennen 176,5 Plätze, von denen 151 vom Land gefördert werden. Zudem hat das Ministerium angegeben, die Förderung für 15 Einrichtungen für das Jahr 2024 mit dem Hinweis zu planen, dass 2023 lediglich 12 Schutzeinrichtungen überhaupt einen Antrag auf Landesförderung gestellt hätten. Dieser Umstand der ungleichen Bedarfsermittlung und der Bedarfskenntnis wurde nicht nur von uns kritisiert, sondern auch vom Rechnungshof bemängelt. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass es einer Datengrundlage bedarf, um bedarfsgerechte Kapazitäten zur Verfügung zu stellen und hier auch nicht überzufinanzieren bzw. vorgesehenes Investitionskapital dann vielleicht in Ausstattung und in die Herstellung von Barrierefreiheit der Einrichtungen umzuleiten. Hierzu hatten wir im Ausschuss auch einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Dies wollten wir mit einer digitalen Erfassung der Aufnahme- und Dienstbereitschaft der Schutzeinrichtungen kombinieren. Durch die laufende Meldung der Anzahl der freien Plätze durch Schutzeinrichtungen hätten wir ein paar Dinge erreichen können, um das Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitsproblem zu lösen. Dies hätte letzten Endes wichtige Daten für die Bedarfsplanung geliefert, aber auch ermöglicht, dass eine von Gewalt betroffene Person zu jeder Tages- und Nachtzeit sofort in einer Schutzeinrichtung untergebracht werden kann. Leider wurde dieser Änderungsantrag im Ausschuss abgelehnt. Auch darüber hinaus hat der Gesetzentwurf der Landesregierung einige Schwächen. So wurde trotz der vielen Anmerkungen in der Anhörung beispielsweise die Vielzahl der Begriffe für diejenigen, die durch dieses Gesetz tatsächlich besseren Schutz erhalten sollen, gar nicht angepasst, sodass aus unserer Sicht auch noch Rechtsunsicherheiten bestehen. Obwohl wir die Intention des Gesetzentwurfs als gut und den Ausbau der Kapazitäten der Schutzräume als notwendig erachten, können wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Wir haben uns beteiligt, wir werden uns heute aber aufgrund der fehlenden Bedarfsmessung und der fehlenden digitalen Nutzung der Kompetenzen enthalten. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Menschen, die sich gegen häusliche Gewalt engagieren und vielleicht dieser Debatte heute folgen! Wir beraten heute endlich in zweiter Lesung ein Gesetz, das schon lange überfällig ist, um das wir im Sozialausschuss auch sehr lange, sehr intensiv gerungen haben, ein Gesetz, das den Thüringer Schutzeinrichtungen endlich eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung garantieren wird. In Frauenhäusern und Schutzwohnungen finden Menschen Schutz und Hilfe vor Gewalt. Dort wird die grundrechtlich garantierte Pflicht zur Gewährung von Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt umgesetzt. Sie sind das Wohn- und Auffangnetzwerk für Personen, die aufgrund von Gewalt das private Umfeld verlassen müssen. Mit der Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt zu geben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das war vor sieben Jahren. Passiert ist seitdem auch in Thüringen nicht genug. Aus diesem Grund haben wir uns als gleichstellungspolitische Sprecherinnen der rot-rot-grünen Fraktionen vor über drei Jahren auf den Weg gemacht, einen eigenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Frauenhäuser einzubringen. Wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden, wenn auch mit Änderungen, dann machen wir damit einen großen Schritt nach vorn.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn Menschen müssen dann endlich nicht mehr darum bangen, ob sie es sich finanziell überhaupt leisten können, vor Gewalt zu fliehen, oder ob es überhaupt einen freien Platz in einer Schutzwohnung gibt. Mit diesem Gesetz können ausreichende Schutzplätze in allen Thüringer Kommunen finanziert werden. Die künftige bessere Personalausstattung trägt den vielen Aufgaben Rechnung, die in diesen wichtigen Einrichtungen notwendig sind und anfallen. Denn mit der Aufnahme von Schutzsuchenden ist so viel verbunden, wofür bislang immer die personelle Decke zu kurz war. Bislang mussten wichtige Aufgaben wie Finanzarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit, die eben auch anfallen, mehr oder weniger nebenbei abgewickelt werden. Das hat den Frauenhausmitarbeitern und ‑ mitarbeiterinnen oft die Zeit geraubt, sich um das andere, um die wichtige Beratung zu kümmern. Für notwendige Tätigkeiten wie hauswirtschaftliche und verwaltungstechnische Arbeiten war bisher kein extra Geld da aufgrund der Finanzierung über die Kommunen. Auch für die notwenige Beratung der von Gewalt Betroffenen und deren Kinder fehlte es an Geld, Zeit und Personal. Doch gerade die Betreuung von Kindern ist extrem wichtig, um traumatische Erfahrungen erlebter Gewalt oder mitbekommener Gewalt zu verarbeiten, um gerade für Kinder einen Neuanfang zu ermöglichen. Mit dieser Gesetzesneuregelung übernimmt der Freistaat nun die Verpflichtung, angemessene Finanz- und Personalressourcen zur Verfügung zu stellen, um all diesen wichtigen Aufgaben gerecht zu werden. Auch wenn ich Frau Meißner für die durchaus konstruktiven Verhandlungen zu dem Gesetzentwurf danken möchte, ist natürlich klar, dass wir uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durchaus noch mehr gewünscht hätten. Denn der Gesetzentwurf, den wir hier als rot-rot-grüne Fraktionen vor einem Jahr eingebracht hatten, war natürlich noch wesentlich detaillierter und umfangreicher. Aber dennoch, muss man sagen, ist es ein wichtiger Schritt, dass die Neuregelung nun endlich die bisher in Thüringen gängige, völlig unzureichende Mischfinanzierung ablöst. Künftig finanziert der Freistaat so viele Schutzplätze, wie die Istanbul-Konvention vorschreibt, nämlich einen Familienplatz pro 10.000 Einwohner in Thüringen, und auch mindestens eine barrierefreie Schutzwohnung für nicht weibliche Personen wird mitfinanziert. Das Land übernimmt die Sach- und Unterhaltskosten der Schutzeinrichtungen und mindestens 4,5 Vollzeitstellen je Frauenhaus für die Aufgaben, und das zu 100 Prozent. Damit haben wir in Deutschland eine einmalige und sehr ambitionierte Finanzierungssicherheit der Schutzeinrichtungen auf den Weg gebracht. Da können wir als Landtag, glaube ich, stolz darauf sein, dass uns dies gemeinsam gelungen ist. Auch gelungen ist, die Grundlagen für die Förderung von Interventionsstellen und Frauenzentren mit der weiteren Verankerung im Gesetz zu festigen. Ich möchte zum Abschluss noch sagen, dass wir als rot-rot-grüne Fraktionen aus dem Änderungsantrag der FDP – der zwar abgelehnt worden ist – ein paar Punkte in den Gesetzentwurf aufgenommen haben. Zu dem Thema „Gender-Mainstreaming“, was Frau Meißner vorher ansprach, muss man wissen, dass dieser Punkt nicht durch uns als rot-rot-grüne Fraktionen neu eingebracht worden ist, sondern im bisherigen Gesetzestext schon stand. Der bisherige Gesetzestext stammt – ich habe es gerade noch mal nachgeschaut – aus 2005. Eine CDU-Alleinregierung hatte damals Gender-Mainstreaming in das Chancengleichheitsfördergesetz aufgenommen. Ich finde, es war von der damaligen CDU sehr vorausschauend.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist nicht der größte Verlust, aber es ist doch schade, dass nach 20 Jahren die CDU jetzt nicht mehr diesen eigens damals eingebrachten Begriff mitträgt. Aber na ja, das Wichtige ist, dass wir heute dieses Gesetz miteinander verabschieden. Die vielen, vielen guten Anmerkungen aus der Anhörung haben wir in dem, finde ich, sehr konstruktiven parlamentarischen Prozess ernst genommen, im Gesetzentwurf aufgenommen. Von daher ist es gut, dass wir das heute auf den Weg bekommen. Die Verordnung wird von der Landesregierung in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden. Ganz klar ist, das ist ein Schritt, um die Istanbul-Konvention wirklich umfassend umsetzen zu können. Der nächste Landtag wird noch die Mammutaufgabe vor sich haben, in den Behörden, bei Gerichtsprozessen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens die Umsetzung voranzutreiben. Das wird eine Daueraufgabe für uns bleiben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Herr Montag, so einfach lasse ich Sie hier nicht raus aus der Thematik, indem Sie sich einfach enthalten wollen mit der Begründung, es gebe ja kein digitales Portal und man wüsste ja nicht, wie die Plätze ausgestaltet sind und wie die Beleggröße ist und ob da was offen ist. Das gibt es, Sie müssen es einfach nur googeln. Die Frauen in Thüringen wissen ganz genau, wenn sozusagen eine Frau in eine Gewaltsituation gekommen ist, wo sie hinschauen müssen, „frauenhaus-suche.de“ zum Beispiel. Da geben Sie genau den Ort ein, wo Sie untergebracht werden wollen. Und wenn man im Moment darauf geht, dann kann man lesen, dass die meisten Frauenhäuser in Thüringen belegt sind, dass es gar keine freien Plätze gibt. Also überlegen Sie sich einfach, ob Sie aus der Enthaltung doch ein kraftvolles Ja hier aus dem Landtag entwickeln können, denn Ihr Argument ist einfach nicht schlagkräftig. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Werner zu Wort gemeldet.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich freue mich, dass wir heute diesen Gesetzentwurf beschließen können, dass wir uns auch – ich sage mal – fast alle einig sind, dass der Schutz von Menschen vor häuslicher Gewalt und sexueller Gewalt ein wichtiges Anliegen ist. Es ist nicht nur eines, das uns durch die Istanbul-Konvention vorgegeben wird, sondern natürlich auch eines, dem wir moralisch verpflichtet sind. Insofern, denke ich, ist das heute ein sehr guter Tag im Thüringer Parlament. Ich will zunächst sagen, weil Frau Meißner danach gefragt hat: Die Gleichstellungsbeauftragte ist im Urlaub. Ich glaube, das ist angemessen, das hat sie sich redlich verdient. Jetzt beschließen wir ja heute im Parlament das, was viele Monate gemeinsam erarbeitet und diskutiert wurde. Insofern hier die Information dazu. Es wurde jetzt schon sehr viel gesagt zum Thema „Istanbul-Konvention“, welche Themen sich sozusagen für das Land hier ergeben. Und ich will mal verweisen, weil ich das als Meilenstein auch empfunden habe, auf den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Istanbul-Konvention aus dem Mai 2021. Hier sind viele Aufgaben gemeinsam diskutiert und vereinbart worden. Er ist deswegen auch ein Meilenstein, weil man eben nicht nur die Aufgaben gestellt hat, sondern das auch mit entsprechenden finanziellen Mitteln verbunden hat, und das war die Möglichkeit, an verschiedenen Dingen im Bereich der Umsetzung der Istanbul-Konvention in den letzten Jahren auch intensiver arbeiten zu können. Lassen Sie mich da zwei, drei Sätze noch mal sagen, sozusagen auch Bilanz ziehend, was wir dadurch erreicht haben. Wie gesagt, wir haben heute das Gesetz, das wir miteinander diskutiert haben und das heute nun zu einem Abschluss kommen soll. Auch ich würde mir natürlich sehr wünschen, wenn die Gruppe der FDP sich noch entschließen könnte, diesem Anliegen zuzustimmen, weil ich weiß, dass Sie natürlich im Herzen das Gleiche vertreten wie wir. Und wir werden ja in den nächsten Monaten oder Wochen mit der Umsetzung dann noch mal detaillierter zu der einen oder anderen Frage ins Gespräch kommen können. Es wurde schon gesagt, wir hatten bisher das Problem, dass zwar die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe hatten, entsprechende Schutzwohnungen zur Verfügung zu stellen, dass die aber nicht umgesetzt wurden. Ich will hier an dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich sagen: Die Landkreise und kreisfreien Städte hätten auch die finanzielle Unterstützung durch das Land bekommen. Einige haben das geleistet, andere nicht. Das ist etwas, was hier auch zur Wahrheit mit dazugehört. Ich bin auch gespannt, wenn wir über den nächsten Haushalt reden, da jetzt das Land die Aufgabe an sich gezogen hat mit allen finanziellen Verpflichtungen, die damit zusammenhängen. Die Kommunen werden an dieser Stelle auch entlastet, auch finanziell entlastet, weil sie zusätzlich Geld bekommen für eine Aufgabe, die sie eigentlich nicht mehr wahrnehmen müssen. Das ist vielleicht ein Hinweis für den nächsten Haushalt. Ich würde auch gern noch mal ganz kurz zu Frau Meißner eine Sache sagen. Frau Meißner, wir haben jetzt den Gesetzentwurf hier auf Landesebene, und der ist wichtig und notwendig. Aber ich will auch daran erinnern, dass ich persönlich, aber auch viele andere, die hier sitzen, sich seit Jahren dafür eingesetzt haben, dass es ein Gesetz auf Bundesebene gibt, dass wir endlich eine bundesweite Lösung haben mit einer Verpflichtung, dass entsprechende Schutzvorrichtungen vorgehalten werden. Dass es zu dieser bundesweiten Lösung nicht gekommen ist, war leider auch ein Problem der CDU, die sich auf Bundesebene und in den Sozialministerkonferenzen dem auch verweigert hat.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben gesagt als Land Thüringen, wir wollen nicht mehr länger darauf warten, auch wenn es einen Runden Tisch gibt und entsprechende Gesetzesvorschläge oder Maßnahmen auf Bundesebene diskutiert werden, uns dauert das jetzt zu lange und wir wollen eine Lösung auf Thüringer Ebene. Und der Gesetzentwurf ermöglicht ja auch, dass auf Thüringer Ebene, wenn es denn einen Bundesgesetzentwurf gibt, dann auch nachgesteuert werden könnte. Es wurde schon gesagt: Das Gesetz soll jetzt zeitnah zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dazu gehören auch entsprechende Rechtsverordnungen. Das ist wenig Zeit. Das will ich an dieser Stelle auch noch mal sagen. Aber wir sind uns einig im Sinne der Frauen – und die Zahlen wurden schon gesagt –, die hier eben Gewalt erleben. Aber auch für andere betroffene Menschen ist es uns wichtig, dies auch tatsächlich umzusetzen. Es ist aber mit Schutzeinrichtungen nicht getan. Lassen Sie mich deswegen noch mal kurz auf den Antrag verweisen, den die Koalitionsfraktionen 2021 gestellt haben, und ein paar wenige Dinge ansprechen. Verbunden mit dem Antrag war beispielsweise, dass regelmäßig entsprechende Umsetzungsberichte zur Istanbul-Konvention im Kabinett diskutiert und dann auch dem Landtag vorgelegt werden. Der dritte Bericht wurde erst kürzlich im April im Kabinett beschlossen und wir haben ja auch im Ausschuss schon diskutiert. Das ist etwas Besonderes, weil alle Ressorts der Landesregierung sich dem Thema „Istanbul-Konvention“ verschrieben haben und gemeinsam versuchen, entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen. An dieser Stelle herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, für die diese Umsetzung wirklich auch zu einer eigenen Aufgabe geworden ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Man kann das in dem Bericht an die Landesregierung auch nachlesen. Der Schwerpunkt des Berichts aus dem April lag in dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dieser Landesaktionsplan wird jetzt vorbereitet. Wir werden den diese und nächste Woche tatsächlich auch ins Kabinett geben. Die Vorbereitung dieses Landesaktionsplans war sehr intensiv. Es gab dazu einen entsprechenden interdisziplinären Arbeitsprozess, in dem die Landesregierung mit Unterstützung der Zivilgesellschaft – also sehr breit aufgestellt – diesen Landesaktionsplan erarbeitet hat. Es gibt beispielsweise ein Kapitel „Schutz und Unterstützung“. Dort sind Beratungen, spezialisierte Hilfsdienste und Schutzeinrichtungen fest verankert. Aber es gibt auch ineinandergreifende politische Maßnahmen der Prävention, des materiellen Rechts, der Strafverfolgung und auch der Migration. Das sind Themen, die sich die Landesregierung auf die Tagesordnung gesetzt hat und die in diesem Landesaktionsplan dann natürlich auch gemeinsam umgesetzt werden sollen. Das war keine einfache Aufgabe – das will ich an dieser Stelle auch sagen –, aber wir waren uns der gemeinsamen Verantwortung an dieser Stelle absolut bewusst. Im dritten Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die wir im Kabinett beraten haben, waren natürlich auch noch andere Themen verankert – beispielsweise, dass Maßnahmen nicht nur fortgeführt, sondern auch optimiert werden. Im Jahr 2023 konnten unter anderem Verbesserungen in der Arbeit mit Tätern erreicht und die Bekämpfung von Genitalverstümmelung vorangebracht werden. Weiterhin ist natürlich das Thema „Aufklärung“ bzw. „Sensibilisierung“ von hohem Stellenwert. Es wurde schon gesagt: Jede dritte bis vierte Frau erlebt die Gewalt eben im persönlichen Nahraum. Insofern sind Öffentlichkeitsarbeit, die Fortbildung von Fachkräften usw. auch wichtige Themen. Auch hier will ich auf die kostenlosen Fortbildungsangebote des Freistaats Thüringen verweisen, an denen wir uns beteiligen: „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt“, ein interdisziplinärer Online-Kurs, der zur Verfügung steht. Aber ich will auch noch mal auf die Koordinierungsstelle verweisen, die ich bei mir im Ministerium zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet habe. Sie wird genau die Aufgaben, die wir uns gemeinsam gestellt haben, natürlich weiterbearbeiten. Heute steht nun das Chancengleichheitsfördergesetz als ein Meilenstein auf der Tagesordnung. Wie gesagt, herzlichen Dank an die Abgeordneten zunächst der Fraktionen, die diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, aber auch für die wirklich sehr konstruktive, gewinnbringende und auch weiterentwickelnde Arbeit im Ausschuss. Wie gesagt, eine Fraktion hat sich nicht daran beteiligt. Man sieht, welcher Stellenwert der inhaltlichen Arbeit beigemessen wird. Frau Herold, Sie sind immer diejenigen, die hier im Landtag viel reden, aber was konkrete Ausschussarbeit angeht, da lässt die AfD wirkliche Mitarbeit tatsächlich vermissen.
(Beifall DIE LINKE)
Man hat den Eindruck, es geht Ihnen gar nicht um konkrete Veränderungen, sondern nur darum, hier am Rednerpult, wenn die Kameras da sind, irgendwie die Message loswerden zu können. Aber die inhaltliche Arbeit vermissen wir leider. Ich freue mich: Der Gesetzentwurf ist auf dem Weg. Die finanziellen Mittel sind fast alle im Haushalt eingestellt. Es wird schon noch das eine oder andere brauchen, um eine gute Umsetzung ermöglichen zu können, aber ich bin mir ganz sicher: Mit so einem breit zugestimmten Gesetz hier auf Landesebene wird es auch gelingen. Wir freuen uns auf die Umsetzung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Wir kommen damit zum Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/10155. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8244 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von der Linken, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die – da wechselt auch noch mal der Ministerpräsident, sehr gut – Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir rufen auf den Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/10114 dazu: Bevölkerungsschutz im Wandel – Einsatzkräfte und Unterstützer gewinnen, entlasten und vernetzen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10188 dazu: Jubiläumsprämien auf den Weg bringen – Ehrenamt anerkennen und finanzi ell würdigen, Kostenerstattung rechtssicher umsetzen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10193 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Vogtschmidt als Berichterstatterin aus dem Innen- und Kommunalausschuss. Bitte, Frau Abgeordnete.
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, im aktuellen Tagesordnungspunkt behandeln wir nun an dieser Stelle das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, also sprich: das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz, kurz ThürBKG. Dazu liegen Ihnen nun zur Beratung vor: der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9658 vom 6. März dieses Jahres und die Beschlussfassung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/10114 vom 30.05. dieses Jahres. Durch den Beschluss des Landtags in seiner 130. Sitzung vom 14. März 2024 wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 15. März 2024, in seiner 58. Sitzung am 18. April 2024 und auch in seiner 61. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten. Zu dem Gesetzentwurf wurden ein schriftliches Anhörungsverfahren und in der 60. Sitzung am 17. Mai auch noch ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurden folgende Änderungsanträge eingereicht: zum einen der Änderungsantrag von Rot ‑ Rot-Grün in der Drucksache 7/6659, der Änderungsantrag der Parlamentarische Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6645 und auch noch der Änderungsantrag der CDU in der Drucksache 7/6664. Der 25-seitige Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün wurde bestätigt und hatte eine Vielzahl von Anpassungen im Ergebnis der Anhörung zur Folge, darunter eine Regelung zur örtlichen Zuständigkeit auf Autobahnen, eine Übergangsregelung für Kreisbrandinspektoren und die Anpassungen bei den Kostenregelungen für eine Tragehilfe Rettungsdienst, die einen der Schwerpunkte des Anhörungsverfahrens abbildete. An dieser Stelle ist es auch gelungen, einen Ausgleich zwischen den Interessen von Gemeinden, Feuerwehren, Krankenkassen und auch Hilfsorganisationen zu ermöglichen und mit einer Übergangsregelung bis 2026 Spielräume für die weiteren Verhandlungen und Ausgestaltungen zu schaffen. Sowohl der Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün als auch der Änderungsantrag der CDU sah vor, dass nicht nur die Jugendorganisationen der Thüringer Feuerwehren künftig eine Aufstockung auf 50 Euro pro Mitglied erhalten, sondern auch die Jugendorganisationen der Katastrophenschutzorganisationen. Der Änderungsantrag der CDU sah zudem die Wiederaufnahme des § 64 zur Verkehrsregelung durch die Feuerwehren vor, die aus dem bisherigen Gesetz im Ergebnis der zweijährigen Novellierungsverfahren zunächst gestrichen wurde. Dieser Teil erhielt aber auch eine Mehrheit im Ausschuss. Eine weitere Änderung der Kostenregelungen in § 55 wurde hingegen abgelehnt. Der FDP-Antrag, der in § 13 ein Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gänzlich aus dem Artikel strich und stattdessen ein Bekenntnis in eine Präambel verlagern wollte, erhielt keine Mehrheit. Mit dem CDU-Änderungsantrag wurde aus dem Wort „eintreten“ nunmehr ein „einstehen“ und damit der Weg für eine Zustimmung freigemacht. Der Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Vielen Dank. Wird das Wort zur Begründung zu einem der beiden Entschließungsanträge gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Aussprache. Als erster Redner erhält Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz wird heute komplett neu gefasst. Dabei handelt es sich um einen umfangreichen Gesetzentwurf für ein sehr wichtiges Gesetz. Der Blick nach Bayern und Baden-Württemberg führt uns gerade wieder sehr deutlich vor Augen, wie wichtig es ist, dass Katastrophenschutz funktioniert und eben einfach nur funktioniert. In der Anhörung wurden ein paar Punkte deutlich, die dann in Änderungsanträgen auch ihren Niederschlag fanden. Ich möchte hier nur mal ein Beispiel anführen. Die Zuständigkeit von Feuerwehren auf Autobahnen muss endlich verbindlich geregelt werden. Das plakativste Beispiel: Oberhof wäre geografisch für den Rennsteigtunnel zuständig, da es genau obendrauf liegt. Jedoch hat die Oberhofer Feuerwehr gar keinen direkten Zugang zum Tunnel und muss quasi einmal mit der Kirche ums Dorf fahren. Da erwarten wir, dass das Ministerium schnellstmöglich unter Beteiligung der Betroffenen die entsprechende Verordnung erlässt, damit wir dort zu praktikablen Regelungen kommen. In der Breite fiel die Anhörung positiv aus, jedoch besteht für uns in diesem Gesetz ein grundsätzliches Problem – es ist hier im Bericht auch schon angesprochen worden –: Von den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren sollte das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gefordert werden. Dieses Ansinnen war auch in der Anhörung nicht unumstritten,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt überhaupt nicht!) und wenn man sich im Land umhört, stößt es auch bei der Bevölkerung auf Skepsis. Weiterhin wurde dieser Schritt auch vor drei Wochen auf dem Deutschen Verwaltungsgerichtstag in Würzburg kritisch erwähnt. Um nicht falsch verstanden zu werden: Selbstverständlich erwarten wir, dass sich die Feuerwehren sowie der gesamte Brand- und Katastrophenschutz auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen – gar keine Frage. Die Frage ist nur, wie man dieses Bekenntnis – so wie es jetzt formuliert ist – aktiv einfordert. Deswegen hatten wir im Innenausschuss einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt, der jedoch keine Mehrheit gefunden hat. Durch einen Änderungsantrag der CDU sollen sie jetzt für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen einstehen. Ich hatte in der ersten Beratung bereits gesagt, dass die FDP einer solchen Klausel so nicht zustimmen kann und wird. Deswegen werden wir uns bei dem Gesetz wegen dieser Stelle nur enthalten, so wie ich es bereits im Ausschuss angekündigt habe. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nur we-
gen dieser einen Frage?)
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, nach der abenteuerlichen Behandlung Ihres Gesetzentwurfs in der vergangenen Woche im Innenund Kommunalausschuss ist dieser nicht besser geworden. Der hastig eingebrachte Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün – das muss man sich mal überlegen, eine 25-seitige Tischvorlage wird einem am letzten Ausschusstag vorgelegt. Uns wurde immer gesagt, man kann das jetzt hier schnell und zügig beraten, weil all die Akteure, die davon betroffen sind, hier eingebunden sind, aber dann erschließt sich mir nicht, dass dann am letzten Tag eine 25-seitige Tischvorlage in 30 Minuten Lesezeit dort eingearbeitet und abgestimmt werden soll. Na ja, das hat mit gründlicher Arbeitsweise unserer Meinung nach nichts zu tun.
(Beifall AfD)
Das zeugt so von einer gewissen Torschlusspanik, jetzt am Ende das Ding natürlich noch durchzukriegen, was vielleicht sogar richtig ist. Was nutzen Ihnen die im Gesetzentwurf erwähnten Facharbeitsgruppen und Steuerungsgremien jetzt hierbei noch, denn die konnten nach unserem Dafürhalten bei den letzten Änderungen, die im Innen- und Kommunalausschuss beschlossen wurden, nicht mehr mit eingebunden werden und ihre Meinung nicht mehr sagen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
sind die Ergebnisse der Anhörung, die waren eingebunden!) So kann ich mir schon jetzt vorstellen, dass einzelne Regelungen Ihres Gesetzentwurfs am Ende wie so oft einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden. Es steht dem Plenum jedenfalls nicht gut zu Gesicht, seine Entscheidungen häufig von der Rechtsprechung korrigieren lassen zu müssen. Allein schon das Erstellen des Gesetzentwurfs spricht Bände. Es ist schon erstaunlich, wie viel Fachwissen zum Brand- und Katastrophenschutz bei den einreichenden Fraktionen hier vorliegt
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ja, wir
können das!) – genau –, denn die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Götze hierzu in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 17.05.2024, wonach die einreichenden Landtagsfraktionen einen erarbeiteten Regierungsentwurf übernommen haben, um zu gewährleisten, dass die Beschlussfassung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen könne, sind nicht mehr als ein schlechter Witz. Die Landesregierung bringt doch sonst auch eigene Gesetzentwürfe ins hiesige Plenum ein, oder?
(Beifall AfD)
Auch nach der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf haben Sie es nicht geschafft, für Gemeinden und Städte und ihre Feuerwehren dauerhaft wichtige und wesentliche Regelungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Die rechtssichere Feststellung der Löschwasserversorgung bleibt weiterhin ungeklärt. Der Hochsommer droht mit einem Brandrisiko. Es gibt noch viele Gemeinden und Städte in Thüringen, denen die Gefahr eines zweiten Bothenheilingen droht. Ist Ihnen das bewusst? Die letzten Tage ist bekannt geworden, dass sich Herr Ministerpräsident Ramelow nunmehr für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einsetzt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Gott sei Dank!)
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Nicht nur er!) Sicherlich auch noch andere. Die Hochwasserereignisse in Süddeutschland am vergangenen Wochenende waren wohl offensichtlich der Grund dafür.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Nein! Das wird seit Jahren gefordert!) Er sollte aber vielmehr bereits jetzt die Handlungsmöglichkeiten der Landkreise und kreisfreien Städte in solchen Fällen verbessern. So fehlen für Thüringen nach wie vor einheitliche Regelungen zur rechtssicheren Festsetzung des Katastrophenschutzfalls.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ja,
was sagt denn die AfD zur Pflichtversicherung? Sind Sie dafür oder sind Sie dagegen?) Der Thüringer Katastrophenschutzfonds ist zudem seit Jahren übervoll. Sollte Ihnen das nicht zu denken geben? Mit den Änderungen zu den Berufsfeuerwehren im Gesetz haben Sie lediglich eine kosmetische Regelung geschaffen, die auf die bereits seit 1990 und weit vorher noch in Thüringen tatsächlich bestehenden Gegebenheiten abstellt. Aber wo bleibt bei den mit einer Berufsfeuerwehr besonders verpflichteten Städten ein finanzieller Sonderlastenausgleich des Landes? Denn diese Städte erfüllen mit der vorgehaltenen Berufsfeuerwehr auch Aufgaben für ihre umliegenden Gemeinden. Wir werden das ab September im Thüringer Finanzausgleichsgesetz jedenfalls entsprechend berücksichtigen. Was haben Sie unternommen, um die Sicherstellung des Ehrenamts in den Einsatzabteilungen von freiwilligen Feuerwehren auch für Arbeitgeber, auch die Beschäftigung von Feuerwehrkameraden erträglicher zu machen?
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
wollten doch das Geld bei der Feuerwehr kürzen!)
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: 10 Mil-
lionen Euro wollten Sie wegnehmen!) Es ist zwar gut, die Pauschale für Jugendfeuerwehren zu erhöhen, wenn die Kameraden dann aber volljährig und vor Ort berufstätig und in den Einsatzabteilungen sind, was ist dann? Hier haben Sie keine Lösung präsentiert.
(Unruhe DIE LINKE)
Zu guter Letzt will ich noch auf das eingehen, was Herr Bergner schon angesprochen hat, die Gesinnungsprüfung bei den Feuerwehren. Bei unseren Feuerwehren geht es um die Bereitschaft zu helfen, um nichts anderes.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das
müssen gerade Sie sagen, der vor Gericht steht!) Fragen Sie bei einem medizinischen Notfalleinsatz auch erst den Rettungssanitäter, ob er Rot-RotGrün wählt? Dafür werden sie keine Zeit haben, denn es geht um Menschenleben.
(Beifall AfD)
So ist es auch hier mit der Gesinnungsschnüffelei bei den Feuerwehrangehörigen. Die CDU hat dazu in der letzten Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses zu § 13 Abs. 1 Satz 2 des Brandund Katastrophenschutzgesetzes nach meinem Dafürhalten so in Taschenspielermanier vermutlich in Absprache mit R2G mehrfach Änderungsanträge eingebracht.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das nennt sich Verhandlung!) Aus „für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten“ wurde „für die freiheitlich-demokratische Grundordnung […] einstehen“. Das soll jetzt irgendwie einen passiveren Charakter haben. Ich bin gespannt, wie sie diesen feinen Unterschied den Feuerwehrangehörigen und speziell Herrn Kramer vom Thüringer Verfassungsschutz erklären und wie diese Regelung eine praktische Anwendung finden soll. Aus diesen Gründen können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Meine Fraktion wird sich enthalten, da im Gesetzentwurf auch sinnvolle Änderungen aufgegriffen wurden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und in diesem Sinne alles für Thüringen.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, eine SA-Parole wird nicht weniger eine SA-Parole, wenn man statt „Deutschland“ „Thüringen“ sagt, Herr Czuppon. Das zeigt immer nur wieder, wes Geistes Kind Sie sind und wie schlicht Sie unterwegs sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Als Thürin-
ger Politiker bin ich für Thüringen zuständig!) Ich habe es, glaube ich, schon im letzten Plenum gesagt, dass Sie nicht mal so mutig sind, es richtig zu sagen. Das ist ja der Punkt. Sie sind nicht mal so mutig, es richtig zu sagen. Die Schlichtheit Ihrer Fraktion und die Schlichtheit Ihrer Person hat sich auch noch mal deutlich in dem Redebeitrag gezeigt, den Sie hier gerade hingelegt haben.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Frechheit!)(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Wahr-
heit!) Das ist wirklich unterirdisch.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dass Sie wirklich in der Lage sind, politische Selbstverständlichkeiten, dass Fraktionen miteinander mit dem Inhalt eines Gesetzes verhandeln, hier zu skandalisieren und so zu tun, als wäre das sozusagen direkt aus der Hölle herausgebrochen, das ist wirklich ein riesengroßes Problem und da sieht man eigentlich auch, welche demokratiegefährdenden Dinge Sie tun, indem Sie Selbstverständlichkeiten und das Aushandeln in einem politischen Prozess hier skandalisieren. Das ist wirklich unterirdisch.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ihr Beitrag zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz auf der sachlichen Ebene, der ist null, und wenn ich den negativ bewerten würde, ist er wahrscheinlich noch minus 20, weil Sie es auch noch geschafft haben, einen sinnvollen Paragraphen, dass Menschen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen sollen, wenn sie ein Ehrenamt oder ein Hauptamt ausüben, indem sie ganz besonders dafür stehen müssen, weil sie nämlich vorurteilsfrei Menschen helfen sollen, zu skandalisieren. Deswegen ist es nicht nur null, sondern es ist minus 20, weil Sie diesem Gesetz wahrscheinlich auch noch zusätzlich geschadet haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Sommer hat noch nicht mal richtig begonnen und wir sprechen hier bereits wieder von Jahrhundertfluten im Jahr 2024. Die jüngsten Ereignisse – Kollege Bergner hat es gerade schon angesprochen – in Baden-Württemberg und Bayern haben uns auf erschütternde Weise gezeigt, wie verheerend die Klimakrise ist. Die Ortschaften wurden dort überschwemmt, die Infrastruktur liegt in Trümmern und Menschenleben sind gefährdet bzw. Menschen sind ums Leben gekommen. Die Einsatzkräfte sowie Zivilpersonen gelten auch teilweise immer noch als vermisst und die Lage ist aus unserer Sicht wirklich dramatisch. In Thüringen bleibt die Situation auch weiterhin prekär, um es direkt vorwegzunehmen und auch Missverständnisse zu vermeiden. Wir haben einen starken und leistungsfähigen Katastrophenschutz mit vielen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Kräften, ohne die es nicht möglich wäre und denen wir mehr als nur unsere Dankbarkeit schulden, in solchen Situationen gut agieren zu können. Ein Beispiel dafür, wie entscheidend gute Vorbereitung und Wachsamkeit sind, haben wir in den letzten Tagen in den betroffenen Landkreisen in Thüringen gesehen. Dafür gilt auch noch mal mein herzliches Dankeschön den Helferinnen und Helfern vor Ort, aber auch den Verantwortlichen im Innenministerium, im Umweltministerium, die das gut hinbekommen haben. Es ist ein Balanceakt, den wir hier jedes Mal vollführen müssen, die Waage zu halten zwischen präventiven Maßnahmen und der Gewährleistung der Sicherheit, die Fragen der Zeit, der Blick auf die Unwetterwarnungen und wann müssen wir Warnungen aussprechen und wann sozusagen auch rechtzeitig reagieren können. Dutzende Feuerwehrleute haben die Lage in Friedrichroda und Ernstroda in den Griff bekommen, dort haben Einsatzkräfte, Bürgerinnen und Bürger durch Solidarität und tatkräftiges Handeln gezeigt, was möglich ist. In Niedernissa beispielsweise gab es verständliche Verärgerung darüber, dass ein Warnsystem nicht ausgelöst wurde; auch das sind Erfahrungen, mit denen wir umgehen müssen, aus denen wir lernen und handeln müssen. Trotz unserer leistungsfähigen Katastrophenschutzstrukturen und der engagierten Arbeit vieler hauptund ehrenamtlicher Kräfte können solche tragischen Ereignisse nicht immer verhindert werden. Viele haben vielleicht auf Instagram diverse Bilder aus Orten gesehen, zum Beispiel Zillbach im Landkreis Schmalkalden-Meinigen, das ist natürlich auch für uns sehr schwierig. Ich möchte sagen, der Katastrophenschutz muss umfassend weiterentwickelt werden, sowohl präventiv als auch im Ernstfall, um all seine Effektivität zu steigern. Das haben wir in den letzten Jahren an vielen Stellen in Thüringen getan. Gleichzeitig muss die Selbsthilfekompetenz der Bevölkerung in den gefährdeten Regionen Thüringens gestärkt werden, die Teilnahme der Landkreise und Kommunen beispielsweise am Warntag sichergestellt werden und ausreichend Bewusstsein, Wissen und Handlungsfähigkeit bei den Menschen vorhanden sein. Und es muss sichergestellt werden, dass die Warnsysteme funktionieren. Die Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Die umfassende Beteiligung der Akteure hat zu einer hohen fachlichen Anerkennung geführt. Das Gesetz adressiert zahlreiche Problemlagen und bietet ehrenamtlichen und professionellen Helferinnen und Helfern die notwendigen Mittel, um effektiv handeln zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich da auch noch mal hervorheben: Wir haben die Jugendpauschale hier tatsächlich deutlich auf 50 Euro erhöht. Andere Bundesländer – das wird der Innenminister bestätigen und das sagt er auch immer – schauen da neidisch auf uns. Wir haben diverse Verbesserungen beispielsweise im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung vorgenommen. Wir haben tatsächlich dafür gesorgt, dass dieses Gesetz rund geworden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr dankbar und sehr froh, dass wir es im Innenausschuss zum wiederholten Mal in diesem Fachbereich geschafft haben, uns gut zu einigen. Ich danke Ihnen da auch für die konstruktiven Diskussionen. Ich glaube, die Anhörung, die wir gemacht haben, war auch sehr konstruktiv. Und ich glaube, dass wir mit diesem neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz deutlich besser auf die Situationen, die nicht weniger werden in den nächsten Jahren, die Klimakrise zeigt das, vorbereitet sind. Wir müssen daran stetig arbeiten. Ich bitte um Zustimmung sowohl zu dem Gesetz als auch zu den Entschließungsanträgen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, ich freue mich wirklich ungemein, dass wir nun an dieser Stelle wie planmäßig angedacht auch vor der Sommerpause in die zweite Beratung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes einsteigen. Die Unwetterereignisse der letzten Tage waren maßgebend für die Notwendigkeit von präventiver Politik und einen wirklich gut aufgestellten Katastrophenschutz. In vielen Thüringer Landkreisen dauern die Aufräumarbeiten nach den Unwettern noch immer an. Überspülte Straßen, vollgelaufene Keller und überflutete Agrarflächen – mithilfe von tatkräftigen Einwohnerinnen und Einwohnern und dem Engagement unserer Einsatzkräfte konnte an vielen Orten Schlimmeres verhindert und schnell gehandelt werden. Allein im Landkreis Gotha waren laut dem MDR mehr als 80 Feuerwehrleute im Einsatz, im Ilm-Kreis ist die Feuerwehr fast 90-mal ausgerückt, doch durch die zahlreiche Mitarbeit hatten wir im Freistaat die Situationen an den meisten Stellen schnell unter Kontrolle, sodass wir über 60 Helfende aus Thüringen seit Montag mit Rettungsbooten, Mannschaftstransportwagen und Küchen- und Betreuungswagen in die süddeutschen Hochwassergebiete schicken können, um dort ebenfalls zu unterstützen und bei der Versorgung der vom Wasser eingeschlossenen Bevölkerung zu helfen. Es sollte für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein, daher auch an dieser Stelle aus dem Landtag heraus noch mal Danke zu sagen. Danke, liebe Einsatzkräfte, für euer Engagement zum Wohle der Gemeinschaft, euch gebührt unser aller Respekt auch hier aus dem Landtag heraus. Und genau dafür machen wir dieses Gesetz, das Rot-Rot-Grün hier einbringt, um jenen Menschen nämlich den Rücken zu stärken, die für andere in der Not zur Stelle sind. Das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bietet seit über 32 Jahren einen wichtigen Orientierungs- und Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteure. Für zeitgemäße Richtlinien sind stetige Anpassungen aber auch nötig, die haben wir in den letzten Jahren punktuell auch immer wieder vorgenommen, natürlich immer in enger Absprache mit den Praxispartnern und Praxispartnerinnen, die in Form von Arbeitsgruppen und als Anzuhörende im Ausschuss wirklich wertvolle Anregungen eingebracht haben. Mit dem nun vorliegenden 143-seitigen Gesetzentwurf bringen wir umfangreiche Verbesserungen auf den Weg. In der Anhörung der Expertinnen und Experten im Innenausschuss des Landtags stieß der Entwurf bei Feuerwehrverbänden, Brandschutzexpertinnen und Brandschutzexperten und kommunalen Spitzenverbänden auf großen Zuspruch. Danke auf jeden Fall schon mal dafür. Die Strukturen und Abläufe bei den Feuerwehren werden nun verbessert, die Förderung des Ehrenamts und die Digitalisierung weiter vorangetrieben. Wir verdoppeln die Jugendpauschale auf 50 Euro. Künftig soll auch der Betrieb einer dezentralen technischen Servicestelle zur Erfüllung der Aufgaben der Landkreise im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnik verpflichtend sein und die psychosoziale Notfallversorgung hält nun Einzug in das Gesetz und vieles mehr. Für viele Menschen in Thüringen wird sich der Gesetzentwurf ganz praktisch auswirken. Wir haben bereits Gelder im Haushalt verankert für eine flächendeckende Brandschutzerziehung, welche mit einem vorgezogenen Inkrafttreten noch in diesem Jahr, also noch recht schnell an den Start gehen kann. Damit stärken wir zugleich auch die Nachwuchsgewinnung. Es ist uns in den letzten Jahren bereits gelungen, viele Tausende von Jugendlichen in die Feuerwehren zu holen. Der aktuelle Brand- und Katastrophenschutzbericht weist sogar 3.700 Mitglieder mehr als noch 2014 bei den Jugendfeuerwehren aus. Besonders erfreulich ist, darunter sind fast 1.500 Mädchen mehr als Zugewinn zu verzeichnen. Aber dennoch können wir uns darauf natürlich nicht ausruhen, denn der demografische Wandel verlangt uns deutlich mehr ab. Für meine Fraktion möchte ich mich bei allen Anzuhörenden für die Stellungnahmen und Gespräche bedanken. Im Ergebnis dessen konnten wir das Gesetz nun noch besser abrunden, gerade auch hinsichtlich der Einsätze auf den Autobahnen. Vor allem ist es uns aber gelungen, auch deutlich zu machen, dass nicht jede populäre Gießkannenforderung wirklich sinnhaft ist. Rot-Rot-Grün hatte bereits die Jugendfeuerwehrpauschale auf 25 Euro erhoben und plant nun eine Verdopplung auf 50 Euro. Die CDU dachte sich dann aber, ganz egal, was es kostet, wir verdoppeln das auch noch mal und stehen dann noch besser da. Es ist ja schließlich auch Wahlkampfjahr. Die Feuerwehrverbände und die Vertreter/-innen haben dann im Ausschuss aber doch recht deutlich klargemacht, dass das nicht so wirklich Sinn ergibt und auch eine Geldverschwendung wäre und dies dann woanders besser investiert wäre. Wir konnten uns dann glücklicherweise natürlich auch gemeinsam mit der CDU darauf verständigen, dass 50 Euro für die Jugendfeuerwehren schon genau richtig sind und wir stattdessen die Jugendfeuerwehren auf die Katastrophenschutzorganisation ausdehnen. Somit haben wir hier einen idealen Kompromiss erzielt, der uns in der Sache auch weiter voranbringt. Außerdem werden wir natürlich auch der Helfergleichstellung von Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten gerecht.
(Beifall DIE LINKE)
Völlig sinnfrei – das ist eben auch schon angeklungen – war dann auch die Debatte um die Demokratiepassage im Gesetz. Hier haben sich dann CDU und FDP von der AfD treiben lassen und den Mythos einer vermeintlichen sogenannten Gesinnungsprüfung weitererzählt.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Was ist denn das für ein Quatsch? Wir haben uns von niemandem treiben lassen!) Doch darum geht es überhaupt nicht. Es geht nämlich schlicht darum, dass, egal wer bei der Feuerwehr aktiv ist, eine persönliche Eignung und Integrität haben muss, die im Einklang mit der Menschenwürde, dem Rechtsstaatsprinzip und auch dem Demokratieprinzip steht. In der Thüringer Verfassung steht, dass niemand wegen seiner Herkunft, seiner sozialen Stellung, seiner religiösen Überzeugung oder seines Geschlechts benachteiligt oder angefeindet werden darf. Genau das ist eben der Punkt, denn wenn man die Feuerwehr ruft, dann muss man sich auch auf sie verlassen können. Natürlich haben wir auch Rassismus und Antisemitismus unter Angehörigen der Feuerwehren ebenso, wie wir das auch in der gesamten Gesellschaft haben.
(Beifall DIE LINKE)
Und es ist auch völlig absurd, das abzustreiten, wie das Herr Bühl von der CDU letztens im MDR getan hat, wohlgemerkt als ehemaliger Verfassungsbeschützer, denn die Feuerwehren selbst sind da schon viel weiter. Der Thüringer Feuerwehr-Verband hat dazu eigene Broschüren rausgebracht, sie haben eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet. Das bräuchte man eben nicht, wenn es das Phänomen nicht gäbe. Im Ergebnis haben dann also CDU und FDP relativ groß getönt, die Demokratieklausel weiter zu streichen, gaben dann aber letztendlich doch, Gott sei Dank, klein bei. Die FDP verschob sie in eine Präambel und die CDU tauschte das Wort „eintreten“ durch „einstehen“. Ganz ehrlich, diese Debatte war irgendwie eine Farce, darauf hätten wir wirklich verzichten und die Zeit irgendwie anderweitig nutzen können. Sie hat zeitweise das ganze vernünftige Gesetz überlagert und auch von den Expertinnen und Experten in der Anhörung kam da größtenteils einfach Unverständnis. Auch der Feuerwehr-Verband hat sich davon distanziert und mit Unverständnis auf das Agieren von FDP und CDU an dieser Stelle agiert. Umso mehr freut es mich, dass wir hier einen Kompromiss gefunden haben, der nun auch tragfähig ist. Bei der Kostenregelung der Tragehilfe Rettungsdienst in § 55 standen die Abgeordneten des Ausschusses ein Stück weit zwischen den Stühlen, auf der einen Seite waren da nämlich die Feuerwehren und die Gemeinden und auf der anderen Seite die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen. Die Aufnahme der neuen Entgeltregelung des § 55 Abs. 3 Nr. 4 war eine zentrale Forderung der Feuerwehren bei der Erstellung des Gesetzentwurfs. Wichtig ist hier, auch noch mal zu wissen, es geht hierbei nicht um die derzeitige Praxis, dass bei der Notwendigkeit einer Tragehilfe die Feuerwehr vom Rettungsdienst angefordert wird, wenn eine schwergewichtige Person von der Mannschaft des Rettungswagens allein nicht aus der Wohnung zum Fahrzeug gebracht werden kann. Es geht nicht um die Tragehilfe bei der Rettung von Personen aus einer lebensgefährlichen Situation, denn dann bleibt der Einsatz der Feuerwehr natürlich weiterhin kostenfrei, aber es geht um die Einsatzkosten, sprich die Freistellungszahlungen an die Arbeitgeber der Feuerwehrangehörigen, die eigentlich die Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes tragen müssten, aber dann auf die Gemeinden geschultert werden. Um das zu ändern, sieht das Verfahren nun eine Erstattung der Einsatzkosten von Durchzuführenden vor, die diese Kosten dann in den Jahresverhandlungen mit den Kassen klären. Wir haben wahrgenommen, dass sich die Freude darüber bei den Hilfsorganisationen – freundlich gesagt – etwas in Grenzen hält. Im direkten Gespräch mit der LAG haben die Organisationen das auch uns gegenüber noch mal deutlich erläutert. Herzlichen Dank auf jeden Fall auch an dieser Stelle dafür. Was dort bereitwillig geleistet wird, teils auf wenigen Schultern, verdient auch hier unsere allerhöchste Anerkennung. Gerade bei den Maltesern, beim ASB, beim DRK, bei den Johannitern und auch bei der DLRG gibt es bereits heute eine hohe Belastung. Hier schultern teilweise wenige Beschäftigte eine massive Arbeit und leisten hier einen unschätzbaren Beitrag für die öffentliche Sicherheit und die Gesundheit von Menschen in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE)
Im Ergebnis der Gesamtabwägung haben wir uns gemeinsam als Rot-Rot-Grün mit dem Thüringer Innenministerium und auch mit der CDU-Fraktion dafür entschieden, den Stichtag auf 2026 zu legen, um ausreichend Zeit für die Vorbereitungen zu schaffen, und planen nun für Mitte 2025 eine Befassung des Innen- und Kommunalausschusses, um das ganze Verfahren zu evaluieren. Zudem befindet sich ja noch ein Entschließungsantrag auf der Tagesordnung zum § 55, der auch eine Moderation der Begleitung und auch eine Unterstützung der Hilfsorganisationen durch das Innenministerium vorsieht. Unser Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün greift weitere Regelungsbestandteile im Ergebnis der Anhörung auf, die wir untergesetzlich regeln möchten, unter anderem die Novellierung der Thüringer Feuerwehr-Organisations- und Katastrophenschutzverordnung, eine künftig noch stärkere Berücksichtigung bei der Aufwandsentschädigung von Verantwortungsträgern der Jugendfeuerwehr, eine Katastrophenschutzstatistik und den weiteren Ausbau von psychosozialer Notfallversorgung. Weiterhin finden sich hier noch viele andere sinnvolle Bestandteile, die wir aus den Gesprächen mit den Katastrophenschutzhelfenden mitgenommen haben, insbesondere eben auch mit der LAG, den Hilfsorganisationen, zum Beispiel ein Ende der Limitierung bei den Lkw-Fahrern auf den Katastrophenschutzfahrzeugen, eine Verstetigung der Mitgliederkampagne, Katastrophenschutz auch über 2025 hinaus, aber auch einen Stromerzeuger in höherer Leistungsklasse. Da haben wir derzeit 4, 9 und 11 Kilowattampere in der Beschaffung und sollten zukünftig ein paar leistungsfähigere Netzersatzanlagen in den Blick nehmen, um beispielsweise auch kritische Infrastrukturen kurzfristig zu unterstützen. In Summe ist das nun wirklich ein rundes Gesetz, was wir hier vorgelegt haben. Denen möchte ich meinen Dank aussprechen, die sich daran beteiligt haben, insbesondere dem Referat 24 im Thüringer Innenministerium und allen Engagierten und natürlich auch allen Kolleginnen und Kollegen aus den Arbeitsgruppen und dem Steuerungsgremium. Vielen Dank dafür. Eigentlich wollte ich meine Redezeit jetzt nicht für das Nichtstun der AfD im Ausschuss verplempern und verschwenden. Aber da es jetzt vorhin noch mal anklang: Die AfD war in diesem Ausschuss, in dieser Debatte die einzige Fraktion, die absolut keine einzige konkrete Änderung vorgelegt hat. Wenn man sich noch mal an die Haushaltsverhandlungen erinnert, war sie die Fraktion, die für die Feuerwehren knapp 15 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt kürzen wollte. Ich finde, das sagt viel dazu, wie viel Ihnen Katastrophenschutz wert ist. Sie machen Ihrem Ruf als politische Brandstifter eben jede Ehre. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde viel zur aktuellen Hochwasserlage gesagt, die Thüringen und umso mehr andere Bundesländer empfindlich getroffen hat. Ich möchte hier noch mal auf einen anderen Aspekt hinweisen, wo Katastrophenschutz aufgrund des Klimawandels vor neuen Herausforderungen steht. Die Waldbrandsaison hat offiziell am 1. März begonnen. Das ist auch ein Datum, was wir uns früher nicht hätten vorstellen können. Sie erinnern sich an große Hitze und entsprechende Waldwarnstufen. Auch das ist etwas, was unsere Rettungskräfte und unsere Katastrophenschutzkräfte vor immer neue Herausforderungen stellt. Wir müssen auch beim Hochwasserschutz vollkommen neu und wahrscheinlich umdenken. Deswegen will ich Sie noch mal darauf aufmerksam machen, es geht jetzt nicht mehr darum, so wie früher, wo man gesagt hat, was weiß ich, da ist Schneeschmelze im Thüringer Wald, dann werden bestimmte Flüsse voraussichtlich überlaufen, da müssen wir gucken, dass dort entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Welcher Schnee?) Wir haben extreme Niederschlagsmengen, die glücklicherweise Thüringen verschont haben, die dann anderswo niedergegangen sind, aber den Boden so weit durchfeuchtet haben, dass die Flüsse noch zusätzliches Unheil anrichten konnten. Aber das ist auch da, wo es gar keine Flüsse gab, weil es Bergabstürze gab, weil wir Erdrutsche zum Beispiel haben und dass die Feuchtigkeit schlicht von unten kommt. Dann hilft der beste Deich oder auch die Trennwand zum Fluss gar nichts, dann kommt das Wasser nämlich von allen Seiten. Deswegen wird es auch so schwer sein, hier eine allgemeine Vorsorge zu treffen oder auch nur Versicherungsleistungen zu erhöhen. Wir müssen wirklich an den Klimawandel ran und den stoppen, sonst können wir diese Katastrophenlagen und ‑ ausweitungen gar nicht wirksam verhindern. Aber trotzdem müssen wir natürlich jetzt aktuell unsere Rettungs- und Katastrophenkräfte dazu aufstellen und unsere Einsatzkräfte gehen da regelmäßig in Extraschichten, um Leib und Leben zu schützen. Da hatten wir in Nordthüringen, im Kyffhäuserkreis – da komme ich ja her –, auch den Fall, wo wir glücklicherweise durch ein Zusammenarbeiten unserer Landrätin mit dem Landrat aus dem benachbarten Sachsen-Anhalt durch ein absichtliches Schlitzen eines Deiches an einer Stelle, wo eben nur, aber eben auch schöne landwirtschaftliche Flächen dann überflutet wurden, dann eben Katastrophenüberschwemmungen von Ortschaften verhindern konnten. Deswegen freut es mich sehr, dass wir heute doch mit großer Mehrheit das Brand- und Katastrophenschutzgesetz beschließen werden. Auf breiter Front werden unsere Rettungskräfte bestärkt, damit sie auch bei diesen neuen und ausgeweiteten Gefahren unserer Bevölkerung helfen können. Gerade in unserem Entschließungsantrag haben wir noch mal drei Gedanken zusammengefasst als Koalition, die ich auf den Nenner bringen will: Helfer gewinnen, entlasten und vernetzen – also auch, eine ganz persönliche Verbesserung der Lage jeder Helferin und jedes Helfers herbeizuführen. Was bedeutet das konkret? Wir brauchen Nachwuchs – Rettungskräfte gewinnen. Es gibt bereits schon sehr viele junge Menschen, die in den Jugendfeuerwehren mitarbeiten wollen oder auch in den Beruf als Notfallsanitäter nachrücken. Wenn ich auf den Rettungsdienst schaue, können wir uns darauf aber nicht ausruhen. Kollegin Vogtschmidt hat eben schon darauf hingewiesen und wir als SPD haben besonders mit den Koalitionspartnern darauf hingewirkt, dass auch die Jugendarbeit der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz gewürdigt wird. Statt also die Pauschale für die Jugendfeuerwehr von 50 auf 100 Euro zu erhöhen, haben wir eine Helfergleichstellung gemacht. Die 50 Euro kommen jetzt eben auch den Katastrophenschutzorganisationen zugute und dort auch für die Jugendarbeit. Wir wollen nur wirklich geeignete Menschen für den Bevölkerungsschutz gewinnen. Rechtsextremisten, die Menschen in Notlagen in Schubladen verteilen, haben in der Feuerwehr nichts verloren und wir schaffen deshalb jetzt Rechtssicherheit für unsere Feuerwehren. Herr Bergner, es tut mir wirklich leid, aber wenn allein der Landesfeuerwehrverband – und Herrn Utterodt möchte ich stellvertretend für die vielen, die da mitgeholfen haben, von dieser Stelle wirklich auch noch mal meine Grüße und meinen Dank sagen – Ihnen schon sagt, diese Klausel ist für uns in Ordnung, die wollen wir auch haben, sollte es doch vielleicht Grund für Sie sein, dass Sie diesem Gesetz jetzt doch noch zustimmen könnten, mit so vielen wichtigen Sachen. Einsatzkräfte entlasten – heißt wieder mehr Zeit für die Kernaufgaben. Da ist eine Fülle von Vorschriften drin, wo wir sozusagen rettungsfernere Aufgaben rausnehmen aus den Rettungsdiensten, und damit haben wir auch einen Bürokratieabbau und können einsatzferne Aufgaben von den Rettungsorganisationen wieder verlagern. Unser Punkt ist: Unsere Retter haben auch ein Leben neben dem Ehrenamt. Ihre Einsatzzeit verdient jeden Respekt und sie haben deswegen auch diese Entlastung verdient. Helfer vernetzen, das ist der dritte Punkt von den drei Kriterien, die ich genannt habe – gewinnen, entlasten und vernetzen. Gerade das ist sehr wichtig. Da haben wir in unserem Entschließungsantrag noch mal neue Dinge betont. Heute wird Digitalisierung zur Grundsatzaufgabe im Brand- und Katastrophenschutz, und zwar von Gesetzes wegen. Das Land führt bereits eine einheitliche Stabssoftware für den Katastrophenschutz ein. Wir haben uns an die digitale Alarmierung herangemacht. Die AG KRITIS hat uns aber auch nochmals eingeschärft – also die, die auch die kritischen Infrastrukturen besonders schützen will –: An den Thüringer Grenzen können wir nicht stehen bleiben. Ich habe da gerade das Beispiel aus dem Kyffhäuserkreis schon genannt. Wir müssen weiter daran arbeiten, in Katastrophenlagen Daten und Informationen auch mit unseren Nachbarländern bestmöglich auszutauschen. Wir haben also noch viel zu tun, was auch noch übrig geblieben ist. Aber dennoch möchte auch ich hier sagen: Wir haben sehr viel geschafft in der Zusammenarbeit, in der ständigen Kommunikation mit allen betroffenen Organisationen, mit einer tatkräftigen, konstruktiven Unterstützung natürlich auch des Ministeriums und der Fachabteilung, und deswegen haben wir hier am Ende ein sehr gutes neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz liegen. Das ist ein Gesetz aus vielen Händen, aber ein Gesetz für Haupt- und Ehrenamt und ein Gesetz mit Sach- und Fachverstand. Deswegen freue ich mich auf Ihre breite Zustimmung. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren im Freistaat, bevor wir in die Diskussion einsteigen, möchte ich an dieser Stelle einen großen Dank an Menschen aussprechen, die Tag und Nacht zur Verfügung stehen, um anderen Schutz und Sicherheit zu bieten, Menschen, die immer zur Verfügung stehen, wenn andere in Gefahr sind, Menschen, die ihr eigenes Leben riskieren, um anderen, die in Not sind, zu helfen. Diese verdienen unseren allergrößten Respekt und unsere Dankbarkeit.
(Beifall CDU, AfD)
Dass diese Gefahr eben nicht nur abstrakt ist, müssen wir in diesen Tagen leider immer wieder erleben, sei es der beim Hochwasser verstorbene Kamerad aus Pfaffenhofen, sei es der noch immer beim Hochwasser vermisste 22-jährige Feuerwehrmann im Landkreis Günzburg, sei es der im Einsatz im April verstorbene Polizist aus dem Kyffhäuserkreis oder der einem radikalen Islamisten zum Opfer gefallene Polizist aus Mannheim. Sie alle haben ihr Leben beim Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger verloren. Bewahren wir ihnen ein ehrendes Andenken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen heute hier nun am Ende eines langen Weges und werden das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz novellieren. Der heutigen Entscheidung ging eine lange Diskussionsphase voraus. Im Dezember 2020 haben wir als CDU den Antrag „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen“ in das parlamentarische Verfahren eingebracht, der damals bereits 18 wichtige Punkte angesprochen hat. Nach ganzen zwei Jahren Beratung im Ausschuss und einigen gemeinsamen Anpassungen wurde er dann im November 2022 hier einstimmig beschlossen. Angesprochen waren in diesem Antrag insbesondere die Problematik der nicht mehr ausreichenden Fördersätze für Feuerwehrfahrzeuge oder auch die der Stellplätze. Die Situation der Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule wurde natürlich angesprochen, auch die Förderung der Jugendfeuerwehr und eine Erhöhung der entsprechenden Pauschale waren bereits ein Themenpunkt, ebenso wie Digitalisierung, Bevölkerungswarnung oder die angemessene Ehrung von Kameradinnen und Kameraden. Nach diesem Beschluss im November 2022, in dem die Landesregierung aufgefordert war, bis 2023 einen Entwurf vorzulegen, begann eine intensive Debatte darüber, welche Punkte nun final im Gesetz geregelt werden sollten und auf welche Weise. Viele Partner aus dem Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes wurden im Zuge der Novellierung bereits bei der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt und haben ihre Vorschläge und Ideen eingebracht. Wie bereits geschildert, war die Landesregierung durch den Gesetzgeber aufgefordert, 2023 einen Entwurf vorzulegen. Am 6. März 2024, also vor drei Monaten, war es endlich so weit. Die extrem kurze Beratungszeit stellte alle Beteiligten vor große Herausforderungen und erschwerte die Befassung. Es gab natürlich dennoch eine ausführliche schriftliche und auch mündliche Anhörung. Kommen wir zu einzelnen Punkten. Der CDU-Antrag von 2022 bzw. 2020 hat damals schon die Frage aufgeworfen, wie mit 16- bis 18-jährigen Feuerwehrleuten umgegangen werden soll. Es wird nun vorgeschlagen, diese in diesem Alter grundsätzlich nicht mehr für Einsätze einzusetzen. So ganz zufrieden sind wir mit dieser Lösung nicht, wenngleich wir den Vorschlag akzeptieren, weil es die meisten Anzuhörenden befürwortet haben. Ich habe jedoch nach wie vor den Eindruck, dass die Bewertung dieser Thematik seitens kleinerer Kommunen bzw. deren Wehren gänzlich anders erfolgt als bei größeren Kommunen bzw. deren Wehren. Während in größeren Kommunen die vorgetragene Linie verfolgt wird, ist in den kleineren Wehren des Öfteren die Meinung zu finden, dass auch 16bis 18-Jährige an geeigneten rückwärtigen Stellen im Einsatzgeschehen Verwendung finden können. Nun, da dies künftig ausgeschlossen ist, sind alle in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Jugendlichen in dieser von Umbrüchen gekennzeichneten Lebensphase an die Feuerwehren zu binden, denn jede Kameradin und jeder Kamerad wird gebraucht. Wie angesprochen, ist auch die Frage der Förderhöhen für Fahrzeuge und Stellplätze diskutiert worden. Eine angekündigte Erhöhung der Förderbeiträge im Zuge einer Anpassung der einschlägigen Richtlinie steht kurz vor der Veröffentlichung. Hier sind die Beiträge etwas erhöht worden. Ob dies jedoch angesichts der drastisch steigenden Marktpreise ausreichend ist, wird die kommende Zeit zeigen. Positiv zu bewerten ist, dass die Landesregierung dem Auftrag aus unserem Antrag gefolgt ist und nun eine zentrale Landesbeschaffung für Feuerwehrfahrzeuge realisiert. Angesichts einer immer noch sehr großen Zahl an Feuerwehrfahrzeugen, die älter als dreißig Jahre sind, war dies jedoch nur ein erster Schritt. Hier bedarf es einer mittelfristigen Perspektive, um diese Fahrzeuge zu erneuern. Die Forderung vieler Feuerwehren, auch gebrauchte Fahrzeuge zu finanzieren, um beispielsweise noch vorhandene Fahrzeuge aus DDR-Zeiten zu ersetzen, fand leider keine Zustimmung. Die meisten Anzuhörenden waren hier skeptisch. Jedoch sollte hier noch einmal darüber nachgedacht werden, denn es ist vielfach einfacher, ein solches Fahrzeug zu erwerben und zeitnah eine mögliche Verbesserung der konkreten Situation vor Ort zu erreichen, auch als Überbrückung, als mitunter mehrere Jahre auf eine Neuanschaffung hinzuarbeiten, die natürlich finanzielle Ressourcen und auch viel Vorbereitung braucht. Sehr zu begrüßen ist, dass unsere langjährige Forderung nach einer stärkeren Unterstützung der Jugendfeuerwehr auch Eingang in das Gesetz gefunden hat. Die Verdoppelung auf 50 Euro ist nun gesetzlich festgeschrieben. Dies ermöglicht künftig den Jugendfeuerwehren eine noch bessere Arbeit vor Ort für das sinnvollste Ehrenamt, was wir finden können.
(Beifall CDU)
Des Weiteren freut es mich, dass diese Förderung – die Kollegin hat es erwähnt – auf unseren Änderungsantrag hin auch auf die Kinder und Jugendlichen der anerkannten Hilfsorganisationen ausgeweitet werden kann. Also auch auf die Jugendarbeit von DRK und Co. kann man jetzt zugreifen mit einer Förderung. Auch das wird dazu dienen, diesen wichtigen Bereich weiter zu fördern. Kameradinnen und Kameraden haben, so auch wie die Angehörigen der Hilfsorganisationen, Anspruch auf Anerkennung und Respekt, wie ich eingangs erwähnte. Ausdruck dieser Anerkennung sind die Ehrungen, die zu bestimmten Jubiläen anstehen. Bislang gibt es in manchen Kommunen zu diesen Ehrungen auch finanzielle Zuwendungen. In vielen anderen Kommunen ist dies jedoch nicht der Fall. Wir sind der Meinung, dass die Arbeit in jeder Region des Freistaats natürlich dieselbe Anerkennung bekommen muss, und schlagen daher eine Vereinheitlichung vor. Dies ist einer der Punkte in unserem Entschließungsantrag, für den ich hier werben möchte. Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch aus dem vom Landtag beschlossenen Antrag hervorging, ist die vorgeschlagene Verordnungsermächtigung für die Landesregierung, Regelungen zur Kompensation von Kosten bei Hilfeleistungseinsätzen zu erlassen. Denn bislang war es beispielsweise für Kommunen schwierig, die Kosten für Hilfeleistungen bei Unfällen ordentlich erstattet zu bekommen, da viele Versicherungen die Satzungen der Gemeinden rechtlich infrage gestellt haben, und einschlägige Urteile führten vielfach dazu, dass die Gemeinden nur einen Bruchteil der Kosten erstattet bekommen haben. Dies soll sich nun ändern. Auch das ist erwähnt worden: Im Bereich der Hilfeleistungen von Feuerwehren bei Einsätzen von Rettungsdiensten, beispielsweise beim Krankentransport, wird künftig einiges anders geregelt sein. Die Kommunen können demnächst auch hierfür Kosten erstattet bekommen. Bezüglich der Fragen der konkreten Ausgestaltung gab es – das hat Frau Vogtschmidt gesagt – im Zuge der Anhörung verschiedene Kritikpunkte. Die Verschiebung des Inkrafttretens auf 2026 war jedoch eine der zentralen Forderungen aus der Familie der Hilfsorganisationen und dieser ist entsprochen worden. Der Landesregierung wird nun mit dem von uns vorliegenden Entschließungsantrag der Auftrag erteilt, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende bürokratiearme Lösung für den konkreten Abrechnungsmodus zu finden. Der gestern noch eingereichte Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün hat vielfach deklaratorischen Charakter. Nicht alle Punkte sind wirklich neu. In der Sache ist den Vorschlägen jedoch nicht zu widersprechen. Allerdings möchte ich sagen, dass eine frühere Einreichung die Befassung wesentlich erleichtert hätte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktive Mitarbeit von Beteiligten aus den Bereichen des Brand- und Katastrophenschutzes hat die vom Landtag beschlossenen Forderungen sehr gut ergänzt. Hierfür gilt allen Beteiligten, auch aus den Fachabteilungen des Innenministeriums und des Landesverwaltungsamts, unser Dank. Wir werden dem vorliegenden Gesetz zustimmen in der Hoffnung, dass sich die Arbeitsbedingungen für unsere geschätzten Retter weiter verbessern. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Maier zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eigentlich wollte ich heute mit folgendem Satz beginnen: Heute ist ein wichtiger und guter Tag für den Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen. – Leider kann ich diesen Satz so nicht stehen lassen, weil heute leider kein guter Tag für den Brand- und Katastrophenschutz ist. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ein Mitarbeiter aus meinem Haus aus dem Referat Brand- und Katastrophenschutz völlig überraschend und unerwartet verstorben ist. Er ist einer der fähigsten Kollegen gewesen und hat sich auch massiv eingebracht in das Gesetz. Wir sind in Gedanken bei den Angehörigen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Beschlussfassung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz durch dieses Hohe Haus erhält Thüringen eins der modernsten Brand- und Katastrophenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Lassen Sie es mich konkret machen: Über 60.000 Thüringerinnen und Thüringer, die sich in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutz engagieren, profitieren von dieser Gesetzesnovelle. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf den Nachwuchs und damit auch auf die Zukunft des Bevölkerungsschutzes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um den Anforderungen der vorgenannten Menschen gerecht zu werden, ist der Gesetzentwurf einen langen Weg gegangen. Der Gesetzentwurf ist nach intensiver Facharbeit und frühzeitigem Austausch mit sowie Einbeziehung der Vertreter der Spitzenverbände und Interessenvertreter des Brand- und Katastrophenschutzes entstanden. Er basiert auf den Erfahrungen und Herausforderungen derjenigen, die täglich das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz anwenden. Auch das macht diesen Entwurf zu einem besonderen. Zum einen wurde mit der frühzeitigen Einbeziehung der Fachebene ein wesentlicher Baustein dafür gelegt, dass dies ein Gesetzentwurf von der Basis für die Basis ist. Zum anderen konnte damit sichergestellt werden, dass der Gesetzentwurf eine breite Zustimmung aller Regelungsbetroffenen erfahren hat. Dies hat sich auch nachdrücklich im Anhörungsverfahren des Innen- und Kommunalausschusses gezeigt. In dem sehr umfassenden und umfassend ausgerichteten Anhörungsverfahren wurde durch bundesweit anerkannte Experten aus der Gefahrenabwehrpraxis und der Wissenschaft bestätigt, dass der Gesetzentwurf aktuelle Fragen und Probleme im Brand- und Katastrophenschutz aufgreift, und setzt sie sachgerecht in ein modernes Rechtsgerüst um. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu nennen sind im Bereich Katastrophenschutz beispielsweise die Regelungen zum Katastrophenfall, die Aufgaben, der Aufbau und die Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden sowie deren Befugnisse. Auch die Einbindung der anerkannten Hilfsorganisationen in den Katastrophenschutz und die Weiterentwicklung der Helfergleichstellung mit den Mitgliedern der Feuerwehren sind richtungsweisend. Im Brandschutz möchte ich die neue Kostentragungsregelung des § 55 herausstellen, die es zukünftig ermöglichen soll, auch für die nicht notfallbedingten Tragehilfen zur Unterstützung des Rettungsdienstes Entgelte für den Einsatz der Feuerwehren zu verlangen. Dies wird zu einer Entlastung der Wehren im Land von nicht zwingend wahrzunehmenden Aufgaben zugunsten der eigentlichen Kernaufgaben beitragen. Zur Unterstützung der Aufgaben in der Brandschutzerziehung und bei der Jugendfeuerwehr erhalten die kommunalen Aufgabenträger zukünftig erstmals finanzielle Unterstützung vom Land. Hier wird deutlich, dass auch das Land seine Verantwortung zur Unterstützung der in erster Linie von den kommunalen Aufgabenträgern im eigenen Wirkungskreis getragenen Pflichtaufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe wahrnimmt und ausbaut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Dank allen Beteiligten, die an der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs mitgewirkt haben. Nur durch die vom Konsens geprägte Zusammenarbeit und die Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen konnte dieser Gesetzentwurf erarbeitet werden. Ich möchte mich aber auch ausdrücklich bei allen Abgeordneten des Innen- und Kommunalausschusses für den positiven Umgang mit diesem Gesetzentwurf bedanken, und zwar über alle Fraktionsgrenzen hinweg – über fast alle. Hier zeigt sich, bei der wichtigen Aufgabe des Brand- und Katastrophenschutzes gibt es einen parteiübergreifenden fachlichen Konsens und das ist richtig und wichtig. Der Gesetzgeber schafft damit sichere und praxisgerechte moderne Rechtsvorgaben für einen effektiven und fachgerechten Bevölkerungsschutz in Thüringen. Wir haben mit der vorliegenden Beschlussfassung des neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes einen guten Rechtsrahmen für die Gefahrenabwehr in Thüringen und eine moderne Rechtsgrundlage für die vielen ehrenamtlichen Helfer im Land geschaffen. Nun gilt es, diese Rechtsgrundlage in eine moderne Verwaltungspraxis zu überführen, damit der Brand- und Katastrophenschutz im Land für die vor ihm liegenden Herausforderungen gestärkt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund der Beschlussempfehlung des Innenund Kommunalausschusses bitte ich daher nachdrücklich um Zustimmung zu diesem guten Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann beenden wir die Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf; zunächst die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/10114. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Faktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die CDU. Wer ist dagegen? Das sind keine Abgeordneten. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9658 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind keine Abgeordneten. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Da kann ich niemanden erkennen. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10188. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Linken, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/10193. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Linken, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und würde zunächst kurz die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zu mir bitten. Wir sind übereingekommen, dass wir eigentlich jetzt in die Mittagspause gehen wollten bzw. eigentlich erst 13.00 Uhr, aber den Tagesordnungspunkt 5, den wir eigentlich nach der Mittagspause aufrufen wollten, der aber ohne Aussprache vereinbart ist, jetzt noch aufrufen und danach in die Mittagspause eintreten. Dann machen wir weiter und ich rufe auf TagesordGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8875 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migraon, Justiz und Verbrauti cherschutz - Drucksache 7/10150 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Meißner als Berichterstatterin für den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Frau Abgeordnete Meißner ist offensichtlich nicht da. Kann jemand aushelfen? Der Ausschussvorsitzende sucht zumindest schon mal nach den entsprechenden Unterlagen. Frau Marx würde das übernehmen. Ich gehe davon aus, dass da Einverständnis besteht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Auf die
SPD ist Verlass!) Vielen Dank, Frau Abgeordnete.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte
Ja, ich darf als stellvertretende Ausschussvorsitzende hier mal spontan das Wort zur Berichterstattung ergreifen. Es geht um das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in der Drucksache 7/8875. Durch Beschluss des Landtags in seiner 120. Sitzung vom 2. November 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Wir haben in unserem Ausschuss den Gesetzentwurf in der 55. Sitzung am 1. Dezember 2023 und in der 59. Sitzung am 31. Mai 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Danach hat der Gesetzentwurf noch einige kleinere formelle Änderungen erfahren, die Sie in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/10150 unter Ihren Unterlagen finden. Damit kann hier eine Beschlussempfehlung erfolgen. Ich sehe ja sogar, ich habe die unterschrieben als stellvertretende Vorsitzende, umso lieber habe ich sie Ihnen jetzt vorgetragen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte
Vielen Dank. Wir hatten vereinbart, dass der Tagesordnungspunkt ohne Aussprache stattfindet. Es liegen mir auch keine Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/10150. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sind keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/8875 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Die sind erkennbar aus der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Und wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Und wir treten ein in die Mittagspause bis 13.10 Uhr.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 10 bis 18 . Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9924 Ich gebe folgende Hinweise: Der Landtag der 6. Wahlperiode hat in seiner 79. Sitzung am 23. März 2017 Frau Dr. Ute Jung als Stellvertreterin für das damalige berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Elke Heßelmann, deren Nachfolgerin Renate Wittmann ist, auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Aufgrund des Amtszeitendes von Frau Dr. Jung mit Ablauf des 22. März 2024 hat der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Renate Wittmann auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/9924 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Frau Dr. Ute Jung. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10119 Die Wahl wird nach den Vorgaben der Landesverfassung und der Geschäftsordnung ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10119 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Rudy. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9932 Gewählt ist hier nach den Vorgaben des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erhält. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Der Wahlvorschlag aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen, hier der Fraktion Die Linke, liegt Ihnen in der Drucksache 7/9932 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter André Blechschmidt. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10120 Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10120 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Olaf Kießling. Die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden. Wird hier die Aussprache gewünscht? Kann ich auch nicht erkennen. Tagesordnungspunkt 14 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10121 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10121 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Kann ich auch nicht erkennen. Tagesordnungspunkt 14 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10122 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes wird die Vertreterin bzw. der Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses, das dem Landtag angehört, mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10122 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird hier die Aussprache gewünscht? Kann ich nicht erkennen. Tagesordnungspunkt 15 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10123 Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10123 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 15 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10124 Auch bei dieser Wahl ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10124 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Aussprachewunsch liegt nicht vor. Tagesordnungspunkt 16 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10125 Nach den rechtlichen Vorgaben zum Landessportbeirat ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10125 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller. Ist hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 16 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10126 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10126 vor. Vorgeschlagen ist hier Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Ich rufe auf TOP 17 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10127 Gewählt ist nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10127 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich auch nicht erkennen. Ich rufe auf TOP 18 Wahlvorschläge der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 7/10083/10128/10153 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Ministergesetzes kann die Landesregierung einem Mitglied der Landesregierung die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung in den ersten 24 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung trifft die Landesregierung gemäß § 5b Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Ministergesetzes auf Empfehlung eines aus fünf Mitgliedern bestehenden, beratenden Gremiums. Die Mitglieder des beratenden Gremiums werden gemäß § 5c Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes vom Landtag für die Dauer von fünf Jahren gewählt und dürfen keine Mitglieder oder Beschäftigte des Landtags, der Landesregierung oder von Ministerien sein. Sie sollen sich durch besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der beruflichen Ethik, der Rechtswissenschaften oder zivilgesellschaftlichen Engagements auszeichnen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Da das Wahlverfahren gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung – vorliegend in der Gestalt einer Verhältniswahl aufgrund konkurrierender Wahlvorschläge. Ihnen liegen der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10083, der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/10128 und der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10153 vor. Die Fraktion der CDU hat Herrn Gustav Bergemann und Herrn Dr. Frank-Michael Pietzsch vorgeschlagen. Die Fraktion der AfD hat Herrn Dr. Hans-Joachim Berg vorgeschlagen. Dem Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen können Sie die Kandidaturen von Frau Katja Glybowskaja, Herrn Berthold Hermann Gries und Herrn Ron Hoffmann entnehmen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwölf Stimmzettel. Sie haben zu den Tagesordnungspunkten 10 bis 17 pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Auf dem Stimmzettel zu Tagesordnungspunkt 18 können Sie ebenfalls eine Stimme vergeben. Dort können Sie bei einem der drei Wahlvorschläge Ihr Kreuz setzen oder bei „Enthaltung“. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen auch hier zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Baum, Herr Abgeordneter Liebscher und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl der Mitglieder des beratenden Gremiums gemäß § 5 c des Thüringer Ministergesetzes
So, meine Damen und Herren, konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Es gibt keinen Widerspruch, somit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um das Auszählen der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen auf den Tagesordnungspunkt 19 Ich gebe folgenden Hinweis: Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Ich rufe die erste Mündliche Anfrage auf, die gestellt wird durch Herrn Walk, in der Drucksache 7/10005. Bitte, Herr Abgeordneter.
Danke, Herr Präsident. Sicherheitslage bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 – EURO 2024 – in Thüringen Auch zur EURO 2024 in diesem Jahr werden wieder Fans in Thüringen zum gemeinsamen Ansehen der Übertragungen an öffentlichen Orten – „Public Viewing“ – zusammenkommen. Darunter könnten auch Hooligans und andere gewaltbereite Fans sein. Auch die Absolvierung des Trainingslagers der deutschen Nationalmannschaft im Vorfeld und die Unterbringung der englischen Nationalmannschaft während der EURO 2024 in Thüringen könnten ein erhöhtes Gefahrenpotenzial hervorrufen. In Thüringen liegt kein Spielort der EURO 2024, das Land wird aber aufgrund seiner zentralen Lage Transitland zu den Ausrichterstädten werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Gesamtlage im Vorfeld und während der EURO 2024 hinsichtlich ausgehender Gefahren von Hooligans und anderen gewaltbereiten Fangruppen vor, während, nach und im Umfeld von „Public Viewing“ am oben genannten Unterbringungsort sowie auf den Verkehrswegen zu den Fußballstadien? 2. Welche präventiven Maßnahmen – insbesondere hinsichtlich der Verhinderung von Gewalt – unter Einbeziehung welcher Behörden werden dabei jeweils umgesetzt? 3. In welcher Art und Weise wird der Aufenthaltsort der deutschen und später der englischen Nationalmannschaft geschützt? 4. Welche Erkenntnisse – Störungen, Straftaten, lokale Schwerpunkte – hat die Landesregierung hinsichtlich des Auftretens von Fans, namentlich Hooligans, anlässlich der EURO 2024?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich komme zu Frage 1: Die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen stehen mit Blick auf die Sicherheitslage für den Freistaat Thüringen in einem engen Austausch. Nach bisherigen Erkenntnissen kann konstatiert werden, dass sich der überwiegende Teil der Fußballfans sowohl der deutschen als auch der englischen Nationalmannschaft auf die Spielorte konzentrieren wird. Ein Aufenthalt im Umfeld des Team-Base-Camps kann zwar angenommen werden, jedoch gibt es seitens der Sicherheitsbehörden bisher keine Hinweise, dass die angesprochene Klientel dies für gewalttätige Aktionen nutzen wird. Erste positive Erfahrungen konnten in diesem Zusammenhang bereits mit dem Aufenthalt der deutschen Fußballnationalmannschaft der Männer in Blankenhain gewonnen werden. Bezüglich der Reisebewegungen von Turniermannschaften findet ein länderübergreifender Informationsaustausch sowohl mit den Spielortländern also auch mit den bis dahin zu durchfahrenden Ländern statt. Die Reisebewegungen der Mannschaften werden den beteiligten Stellen rechtzeitig bekannt gemacht und die Mannschaften werden bei Bedarf polizeilich begleitet. Dieser Informationsaustausch beinhaltet ebenso Erkenntnisse zu etwaigen gewaltbereiten Fangruppen. Größere Public-Viewing-Veranstaltungen in Thüringen sind derzeit nicht bekannt. Sogenannte FanFeste mit einem großen Zulauf sind nach hier vorliegenden Informationen vor allem an den jeweiligen Spielorten selbst geplant. Seitens der Landespolizeidirektion werden die örtlichen Maßnahmen im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation stabsmäßig begleitet sowie durch ein zentrales Kräftemanagement unterstützt. Das Informationsmanagement wird zentral durch die eingerichtete Informationssammelstelle im Landeskriminalamt Thüringen sichergestellt. Ich komme jetzt zu Frage 2: Präventivpolizeiliche Maßnahmen gegenüber Einzelpersonen werden auf Grundlage konkreter Erkenntnisse anlass- und personenbezogen im Einzelfall geprüft und entsprechend getroffen. Hierzu steht die Landespolizeidirektion in engem Austausch mit den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen sowie benachbarten Behörden wie der Bundespolizei. Die Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen wie beispielsweise Gefährderansprachen bzw. bei Erfordernis Meldeauflagen richten sich nach dem Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Hierbei ist die Thüringer Polizei eng an das Informationsmanagement mit dem International Police Cooperation Center in Nordrhein-Westfalen als turnierbezogene zentrale Informations- und Koordinierungsstelle angebunden. Bezogen auf Public Viewings liegt die Sicherheitsverantwortung zunächst beim jeweiligen Veranstalter selbst. Anlassbezogen können durch die örtlich zuständigen Polizeidienststellen in Absprache mit den Ordnungsbehörden und Veranstaltern Präventiv- und Umfeldmaßnahmen getroffen werden, sofern dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Gemeint sind dabei zum Beispiel polizeilicher Raumschutz oder Verkehrslenkung. Ich komme zu Frage 3: Ich stelle voran, dass den Sicherheitsbehörden gegenwärtig keine konkreten Störungshinweise bekannt sind. Ausweislich des Sicherheitskonzepts, welches unter Mitwirkung der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen und dem Veranstalter ausgearbeitet wurde, wurde die Mannschaftsunterkunft während des Aufenthalts der deutschen Nationalmannschaft von einem DFBPartner-Sicherheitsunternehmen geschützt. Die Zugänge und die Zufahrten zum Resort sowie die Sportzonen, also die Golf- und Trainingsplätze, wurden von einem Sicherheitsdienst sowohl bestreift als auch stationär kontrolliert. Dies gilt auch für das Medienzentrum und den Ausweichsportplatz. Zu den Zeitpunkten der Pressekonferenzen im Medienzentrum war der Sicherheitsdienstleister des DFB ebenfalls am und im Medienzentrum zugegen. Die Polizei war im gesamten Zeitraum in erhöhter Bereitschaft, in der Tiefe des Raums präsent und hätte im Ereignisfall unterstützen bzw. auch eingreifen können. Das Ordnungsamt der Stadt kontrollierte zudem zusätzlich die Zufahrten, um hier auf Hindernisse frühzeitig reagieren zu können. Für Notfälle war und ist ein sogenannter Safe Haven eingerichtet, damit im Evakuierungsfall die Mannschaft, die Funktionsträger und die Journalisten an diesen sicheren Ort verbracht werden können. Die medizinische Versorgung war zu jeder Zeit durch das örtliche Klinikum und den Rettungs- und Sanitätsdienst sichergestellt. Im Hinblick auf den Schutz der englischen Nationalmannschaft kommt ein nahezu analog angewandtes und abgestimmtes Sicherheitskonzept während des Aufenthalts in Thüringen zum Tragen. So sorgen sowohl die Veranstalterin, das Resort, als auch der Sicherheitschef der Nationalmannschaft für die Beachtung sicherheitsrelevanter Aspekte, die außerhalb der polizeilichen Zuständigkeit liegen. Die Koordination erfolgt im Unterschied jetzt zum Trainingslager der deutschen Nationalmannschaft in der Zuständigkeit der UEFA. Die Einzelheiten befinden sich derzeit noch in der finalen Abstimmung. Für die UEFA EURO 2024 weist das aktuelle Lagebild des Bundeskriminalamts keine wesentlichen gefährdungserhöhenden Momente für den Aufenthalt aus. Unbenommen dessen wird die polizeiliche Präsenz für den Aufenthaltszeitraum in Blankenhain erhöht, um polizeiliche Maßnahmen im Einzelfall ohne Zeitverzug einleiten zu können. Besondere Ereignisse, wie zum Beispiel öffentliche Trainings, werden zudem intensiv polizeilich begleitet. Ich komme zu Frage 4: Ergänzend zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 kann ausgeführt werden, dass bisher keine konkreten Erkenntnisse bezüglich des Auftretens von Hooligans im Thüringer Raum vorliegen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich bedanke mich bei der Staatssekretärin für die Beantwortung der Fragen, habe noch zwei Zusatzfragen. Zum einen interessiert mich natürlich insbesondere der Umgang mit bereits identifizierten und von der sogenannten Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze, also ZIS, bereits registrierten und erfassten gewaltsuchenden Fans. Da würde ich gern wissen, wir haben ja auch in Thüringen gewaltsuchende Fans, die kategorisiert sind, wie hoch die Anzahl ist. Die zweite Frage ist, ob es für diese gewaltsuchenden Fans ein Einsatzkonzept gibt, beispielsweise durch Abfahrtskontrollen oder durch Meldeauflagen, oder inwieweit bereiten sich die Thüringer Polizei und die Thüringer Behörden auf diese Fans vor?
Also die Zahlen müsste ich Ihnen nachreichen. Ansonsten hatte ich ja dargestellt, welche Einzelmaßnahmen es gibt wie Gefährderansprachen und Co. Ob die konzeptuell gebündelt sind, würde ich Ihnen ebenfalls nachreichen.
Danke schön. Anerkennung des Fachkräftestatus ausländischer pädagogischer Fachkräfte in Thüringen Laut pädagogischen Bildungseinrichtungen in Thüringen treten bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen pädagogischen Abschlüssen vermehrt Hürden bei der Anerkennung des Fachkräftestatus auf. So werden strukturelle und informelle Hürden beschrieben, die gerechte Teilhabechancen von pädagogischen Fachkräften mit im Ausland erworbenen Abschlüssen einschränken bzw. nicht ermöglichen. Regelmäßig wird beispielsweise der Fachkräftestatus ausländischer Fachkräfte trotz erfolgter Gleichwertigkeitsprüfung bei der Erfüllung des Fachkräftegebots infrage gestellt. Deshalb bedarf es dringend einer Spezifizierung der geeigneten Verfahren der Anerkennung für den Nachweis des Fachkräftestatus pädagogischer Fachkräfte mit im Ausland erworbenem Abschluss, die in der Empfehlung des Landesjugendamts „Fachliche Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen“ nach § 16 des ThürKigaG und § 72 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dargestellt werden. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse als Erzieherin bzw. Erzieher oder pädagogische Fachkraft wurden in den letzten fünf Jahren im Freistaat Thüringen gestellt? 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Verfahren haben in den letzten fünf Jahren zur Anerkennung geführt und wie viele Anerkennungen konnten nicht erfolgen? 3. Wie ist der aktuelle Bearbeitungs- und Verfahrensstand der Empfehlung „Fachliche Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen“ nach § 16 ThürKigaG und § 72 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII im Landesjungendhilfeausschuss Thüringen?
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Was die erste Frage angeht, erfolgt eine Übersicht nach den gemäß §§ 1 und 2 Thüringer Sozialberufe-Anerkennungsgesetz reglementierten Thüringer Abschlüssen. Ich lese das jetzt tabellarisch in der Gesamtzahl vor: 2019 – 17 erledigte Anträge, siebenmal davon EU/EWR/Schweiz sowie zehnmal Drittstaaten; 2020 – 20 Anträge, neunmal EU/EWR/ Schweiz und elfmal Drittstaaten; 2021 – ebenfalls 20 Anträge, siebenmal EU/EWR/Schweiz und 13mal Drittstaaten; 2022 waren es 23 Anträge, viermal EU/EWR/Schweiz und 19-mal Drittstaaten und 2023 – 19 Anträge, sechsmal EU/EWR/Schweiz sowie 13-mal Drittstaaten; 2024 bisher, Stand 27.05. – 9 Anträge, viermal EU/EWR/Schweiz und fünfmal Drittstaaten. Zu weiteren Abschlüssen, die nicht reglementiert sind und gemäß § 72 Achtes Buch Sozialgesetzbuch als pädagogische Fachkraft zum Einsatz kommen können, erfolgt die Feststellung der Fachkrafteignung in der Regel über die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, also der ZAB. Diese Zeugnisbewertung stellt fest, ob von deutscher Seite für einen ausländischen Studiengang eine Akkreditierung vorliegt, und bewertet den Inhalt. Gesetzliche Grundlage bildet hier das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, die sogenannte LissabonKonvention vom 11.04.1997, in Kraft getreten am 01.10.2007. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus. Zu den nicht reglementierten Abschlüssen, die gemäß § 72 SGB VIII zum Einsatz kommen, zählen Diplom-, Bachelor-, Master- und Magisterabschlüsse in Psychologie und Erziehungswissenschaften sowie im Sozial- und Gesundheitsmanagement, ebenfalls fachbezogene Hochschulabschlüsse mit einer speziellen Fachrichtung ohne sozialwissenschaftliche Grundausbildung. Eine Angabe darüber, wie viele Bewertungen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen für Thüringen durchgeführt wurden, ist nicht bekannt. Die antragstellenden Absolventinnen und Absolventen ausländischer Hochschulen stellen selbst den Antrag bei der ZAB ohne Verweis auf den Zieleinsatzort. Beide Verfahren, das Verfahren für reglementierte und das für nicht reglementierte Abschlüsse, gewährleisten eine fachgerechte Einschätzung der ausländischen Qualifikation der Antragstellenden. Zu Frage 2: Wiederum tabellarisch jetzt die Nichtanerkennung, die ich lediglich aufführe, die dann von den Anerkennungen und bearbeiteten Verfahren insgesamt in der ersten Frage abzuziehen wären, also Erledigungen, die zu keiner Anerkennung geführt haben. 2019 waren das neun Nichtanerkennungen, zweimal EU/EWR/Schweiz, siebenmal Drittstaaten; 2020 zehn Nichtanerkennungen, siebenmal EU/EWR/Schweiz, dreimal Drittstaaten; 2021 14-mal Nichtanerkennung, fünfmal EU/EWR/ Schweiz, neunmal Drittstaaten; 2022 elfmal Nichtanerkennung, dreimal EU/EWR/Schweiz, achtmal Drittstaaten; 2023 elfmal Nichtanerkennung, zweimal EU/EWR/Schweiz, neunmal Drittstaaten; 2024 wiederum Stand 27.05. siebenmal Nichtanerkennung, davon viermal EU/EWR/Schweiz, dreimal Drittstaaten. Nichtanerkennung bedeutet, dass der Antrag abgelehnt, zurückgezogen oder aufgrund von Zuständigkeitswechsel zum Beispiel an eine andere Behörde übergeben wurde. Zu Frage 3: Die fachlichen Empfehlungen zu Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen wurden in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vom 6. Februar 2023 beschlossen und auf der Homepage des TMBJS veröffentlicht. Zusätzlich wurde in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses vom 3. Juni 2024 beschlossen, Kapitel 4 – Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen – zu ändern und um das Verfahren zur Zeugnisbewertung bei nicht reglementierten Berufen zu erweitern. Vielen Dank.
Danke, Herr Staatssekretär, für die ausführliche Beantwortung. Ich habe jetzt Ihre Antwort auf Frage 3 so verstanden, dass all diejenigen, die am Prozess beteiligt waren, mittlerweile Bescheid über den Bearbeitungs- und Verfahrensstand haben. Ist das so richtig? Und noch eine Rückfrage zu Frage 2: Sie hatten ausgeführt, dass Nichtanerkennung abgelehnt, zurückgezogen oder anderer Behörde übergeben bedeutet, was ja inhaltlich durchaus sehr unterschiedliche Fälle darstellt. Können Sie mir hier die Auflistung vielleicht noch nachreichen, welche Anteile das jeweils von den Nichtanerkennungen hatte?
Was Frage 3 angeht, die Frage zielte ja auf den Bearbeitungsstand der Empfehlungen und diese Empfehlungen sind eben veröffentlicht und sind zugänglich. Was die Benachrichtigung angeht, das war Ihre Nachfrage, gehe ich davon aus, dass die Benachrichtigungen erfolgt sind. Was Frage 2 angeht, sind das Zahlen, die uns, da sie bei der ZAB anlanden, soweit ich weiß, nicht vorliegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Auffassung der Landesregierung zu einer Überarbeitung der Behandlungsleitlinie für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung aktuell auf, die gesetzlichen Richtlinien für Hormonbehandlungen und Trans-Operationen bei Kindern und Jugendlichen deutlich zu verschärfen. Begründet wird dies damit, dass es sich um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen handeln würde, die kein informiertes Einverständnis geben könnten. Es fehle auch die medizinische Evidenz, dass sich durch eine solche Behandlung die Symptomatik und psychische Gesundheit bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen verbessere. Die operative Entfernung äußerer Geschlechtsmerkmale bei eigentlich gesunden Kindern und Jugendlichen sei mit hoher Wahrscheinlichkeit die Folge von Behandlungen mit Pubertätsblockern und Hormonen, die den Wunsch nach einer operativen Geschlechtsumwandlung erst begünstigen. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit wird sich die Landesregierung vor dem Hintergrund der Resolution des Deutschen Ärztetages auf Bundesratsebene dafür einsetzen, dass die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und vergleichbaren Medikamenten unterbunden wird, ebenso wie damit verbundene chirurgische Eingriffe, soweit nicht eine kinderfachärztliche ausführliche Diagnostik und strenge Indikationsstellung erfolgte und andere Ursachen – psychische Erkrankungen – fachärztlich ausgeschlossen wurden? 2. Inwieweit setzt sich die Landesregierung auf Bundesratsebene dafür ein, dass durch staatliche Mittel geförderte Projekte, wie zum Beispiel das Regenbogenportal, dahin gehend überprüft werden, inwieweit diese Projekte den von Kinderund Jugendpsychiatern beobachteten „Transhype“ befördern, die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigen und so den Intentionen des Kinder- und Jugendschutzes – § 10a des Jugendschutzgesetzes – widersprechen könnten? 3. Inwieweit stellt die Landesregierung auf Landesebene durch gezielte Regelungen und administrative Maßnahmen sicher, dass Kinder und Jugendliche in sämtlichen Bildungseinrichtungen sowie in öffentlich zugänglichen Jugend- und Freizeiteinrichtungen keinerlei Maßnahmen ausgesetzt sind, die einen Transitionswunsch hervorrufen oder befördern? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zum Schutz von Kindern, die an Geschlechtsdysphorie leiden, wenn die Behandlungsleitlinie für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie nicht überarbeitet werden sollte? Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Anfrage wie folgt beantworten, erlauben Sie mir aber zunächst ein paar grundsätzliche Worte zur Thematik. Schon immer gab es vielfältige geschlechtliche Identitäten. In Deutschland und vielen anderen Ländern und Gesellschaften wurde jedoch in den letzten Jahrhunderten die geschlechtliche Vielfalt negiert, unterdrückt und pathologisiert. In den letzten Jahren hat sich diese Haltung hin zu mehr Offenheit, Anerkennung und Sichtbarkeit entwickelt, sei es in Bezug auf Homosexualität oder auch Transsexualität. Dadurch fühlen sich Betroffene eher ermutigt, sich zu outen und offen zu zeigen. Es ist also eher von einer Normalisierung der Sichtbarkeit von vielfältigen geschlechtlichen Identitäten zu sprechen und ganz und gar nicht von einem „Transhype“ oder einer „Modeerscheinung“, wie es die Anfrage vorgibt. Mit der Dar stellung, dass Kinder mit Transideologie indoktri niert würden, wird vielmehr ein Bedrohungsszena rio geschaffen, das mit der Realität nicht übereinstimmt. Nach Auffassung des Deutschen Ethikrats von 2020 gehört die geschlechtliche Identität zum unantastbaren, höchstpersönlichen Kernbereich der individuellen Lebensgestaltung, über die nur die betroffene Person allein entscheiden kann und darf, jedoch nicht stellvertretend durch Dritte. Es liegen ausreichend Erkenntnisse vor, dass genderdiverse Kinder häufiger von Traumata, psychischen Problemen oder Mobbing betroffen sind als cisgeschlechtliche Kinder. Das schließt eine erhöhte Suizidrate mit ein. So wäre ein sensibler und akzeptierender Umgang mit Betroffenen durch ein interdisziplinäres Team wünschenswert, das gemeinsam mit allen Beteiligten in einer Differenzialdiagnose herausarbeitet, ob es sich um eine andauernde Ge schlechtsinkongruenz oder eine identitätssuchende Selbstfindungskrise handelt. Aufgrund des Sachzusammenhangs möchte ich nun die Fragen 1 und 4 gemeinsam beantworten. Bezüglich der Frage, inwieweit gesetzliche Grundlagen erforderlich sind, um chirurgische Maßnahmen im Rahmen einer geschlechtsangleichenden Therapie bei Minderjährigen zu unterbinden bzw. einzuschränken, wird auf den gegenwärtigen noch andauernden wissenschaftlichen Diskurs verwiesen. Etwaige Gesetzesvorhaben sollten nach Auffassung der Landesregierung auf einer evidenzbasierten wissenschaftlichen Grundlage basieren. Derzeit befinden sich sowohl die S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung“ als auch die S2k-Leitlinie „Geschlechtsangleichende chirurgische Maßnahmen bei Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie“ in Bearbeitung. Es bleibt also abzuwarten, welche fachlichen Empfehlungen zukünftig zu berücksichtigen sind. Ein Vorgriff durch politische Entscheidungen, ohne dass der fortgeschriebene Stand der Wissenschaft bekannt ist, erscheint aus Sicht der Landesregierung bei einem solch hochsensiblen Thema in keiner Weise zielführend. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass auch eine umfassende psychiatrische Differenzialdiagnostik bereits in der bislang gültigen S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung“ empfohlen wird. Die drei entsprechenden Leitlinien befinden sich aktuell in Überarbeitung durch die medizinischen Fachgesellschaften. Aktuell sind aus arzneimittelrechtlicher Sicht keine gesetzlichen Richtlinien für Hormonbehandlungen und Trans-Operationen bei Kindern und Jugendlichen bekannt. Für Hormonbehandlungen werden verschreibungspflichtige Arzneimittel eingesetzt, es handelt sich dabei um eine Behandlung mit Arztvorbehalt. Auf die Empfehlungen zur Entscheidungsfindung gemäß den vorgenannten Leitlinien in Verbindung mit §§ 630 ff. BGB und die Verpflichtungen der behandelnden Ärzte nach der Berufsordnung wird verwiesen. Zu Frage 2: Zunächst ist klarzustellen, dass die Regelungen des § 10a Jugendschutzgesetz Schutzziele für Kinder und Jugendliche im Bereich der Medien und damit des Kinder- und Jugendmedienschutzes enthalten. Eine Verknüpfung mit Beratungsangeboten ist fachlich an diesem Punkt nicht korrekt. Staatlich geförderte Projekte müssen bei ihrer Arbeit grundsätzlich freiheitliche Werte des Grundgesetzes beachten und sich insbesondere an den Zielen des Sozialgesetzbuchs VIII orientieren. Ziel des SGB VIII ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Dieses Ziel verwirklicht die Kinder- und Jugendhilfe durch Beratungsangebote, die alle Lebensbereiche erfasst. Das schließt auch Fragen zur eigenen geschlechtlichen Identität und der Sexualität ein. Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe zielen nicht darauf ab, Geschlechtsumwandlungen zu fördern. Ein Beratungsangebot, das junge Menschen aus eigener Motivation heraus wahrnehmen, kann aktiv keinen Hype fördern. Zu dieser Annahme sind keine empirischen Grundlagen bekannt. Unbestritten sind junge Menschen, die wegen einer Krise ihre geschlechtliche Identität betreffend Hilfe suchen, wie durch den Deutschen Ärztetag gefordert, durch ein großes Netzwerk fachlich zu begleiten. Dies soll jedoch immer unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geschehen. Und zu Frage 3: Jugend- und Freizeiteinrichtungen sind Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung, die Zuständigkeit für diese Einrichtungen liegt allein bei den Gebietskörperschaften und nicht bei der Landesregierung. Die Landesregierung selbst betreibt keine Jugend- und Freizeiteinrichtungen auf Landesebene. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich nehme an, dass der Ärztetag darauf Bezug nimmt, dass die SK3-Richtlinien gerade überarbeitet werden, und aus diesem Grund eine eigene Stellungnahme erarbeitet hat. Ich will aber auch hinzufügen, dass der wissenschaftliche Diskurs an dieser Stelle noch nicht zu Ende geführt ist und dass wir natürlich, wenn wir Entscheidungen treffen, immer alle Meinungen berücksichtigen müssen, insbesondere natürlich die wissenschaftliche Evidenz.
Vielen Dank, Herr Präsident. Versorgungssicherheit für Thüringen in den Lieferketten im Bereich der überwiegend oder ausschließlich aus Asien importierten Arzneimittel sowie zur Produktsicherheit – Reinheit – dieser Arzneimittel und ihrer Inhaltsstoffe Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind besorgt über die seit Jahren bestehenden Engpässe in der Versorgung mit Arzneimitteln. Darüber hinaus haben viele Menschen die Sorge, dass die starke Abhängigkeit von Produzenten in Asien Einschränkungen mit der Produktsicherheit mit sich bringt. Inwieweit das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz hier bereits Abhilfe geschaffen hat, ist eine aus Sicht des Verbraucherschutzes zentrale Fragestellung. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung die Versorgungssicherheit in den Lieferketten im Bereich der überwiegend oder ausschließlich aus Asien importierten Arzneimittel sowie die Produktsicherheit dieser Arzneimittel und ihrer Inhaltsstoffe dar? 2. Welche Wirkungen sind nach Kenntnis der Landesregierung seit dem am 27. Juli 2023 in Kraft getretenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsund Versorgungsverbesserungsgesetz feststellbar bzw. werden noch erwartet? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir, zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage eine Vorbemerkung abzugeben. Das Thema „Lieferengpässe“ ist regelmäßig Gegenstand des Austauschs zwischen Bund und Ländern. Bei der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, ist der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen angesiedelt. Im Beirat wird die Versorgungssituation kontinuierlich beobachtet, um rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können. Das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln – das ALBVVG – ist am 27.07.2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden die Krankenkassen verpflichtet, Antibiotika mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich zu berücksichtigen. Damit wird die Anbietervielfalt erhöht. Bei versorgungskritischen Arzneimitteln wurden die Festbeträge angehoben und bei Kinderarzneimitteln Rabattverträge abgeschafft. Die Bevorratung auf den Handelsstufen wurde erhöht und die Arbeit im Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen gestärkt. Dies vorangestellt beantworte ich namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage in den Einzelfragen wie folgt: Zu Frage 1: Diese Frage berührt zwei Aspekte: die Versorgungssicherheit und die Produktsicherheit. Zur Versorgungssicherheit: Hinsichtlich der Versorgungssicherheit drängen die Länder zusätzlich zum Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln auf weitere Maßnahmen. 2023 hat die Gesundheitsministerkonferenz das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, mit den Ländern einen umfassenden und konstruktiven Dialog zu den Themen aufzunehmen, die für eine grundlegende Trendwende in der Arzneimittelversorgung mittel- und langfristig unumgänglich sind. Dies betrifft sowohl die systematische Stärkung der Lieferkettenresilienz in der Arzneimittelherstellung als auch regulatorische Erleichterungen für Apotheken und eine kritische Evaluierung der Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. 2024 hat die Länderkammer noch einmal nachgelegt und dem Bund in einer umfangreichen Entschließung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Versorgungssituation aufgezeigt. Zur Produktsicherheit: Hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit als Dreiklang von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gilt seit jeher, dass der Arzneimittelimport nur möglich ist, wenn die Arzneimittel für Deutschland zugelassen sind und der Importeur über eine von einer nationalen Behörde erteilte Erlaubnis verfügt. Diese Importerlaubnis wird nur erteilt, wenn die gleichen Voraussetzungen nachgewiesen werden wie bei einem nationalen Arzneimittelhersteller inklusive der notwendigen Inspektion vor Ort im herstellenden Drittstaat. Zu Frage 2: Die Maßnahmen des ALBVVG greifen. Es handelt sich um Änderungen in der Preispolitik, deren Auswirkungen von den pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen bei der Umsetzung der Rabattverträge wahrgenommen und für den deutschen Markt umgesetzt werden müssen. Aktuell hat die Techniker Krankenkasse federführend für die Ersatzkassen, Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse und Hanseatische Krankenkasse erstmals Rabattverträge für Antibiotika nach den Regelungen ausgeschrieben und bezuschlagt. Auch wenn es noch nicht für alle Lose einen Wirkstoffanbieter in der EU gab, ist die verpflichtende Berücksichtigung europäischer Anbieter grundsätzlich zielführend, wenn auch weitere Maßnahmen zur Stabilisierung erforderlich sind, wie bereits zu Frage 1 ausgeführt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, Frau Ministerin, zur Kontrolle vor Ort hätte ich folgende Frage: Einer Agenturmeldung der letzten Tage war zu entnehmen, dass die Chinesen ihre Gesetzgebung gegen Wirtschaftsspionage dahin gehend geändert haben, dass nun auch Arbeitsgeheimnisse nicht aus dem Land getragen werden dürfen. Die ersten deutschen Hersteller von zum Beispiel Antibiotika überlegen, ob sie ihre betriebsinternen Kontrolleure noch nach China schicken können, weil sie Angst haben müssen, dass die dort verhaftet werden und nicht mehr außer Landes gelassen werden. Welche Auswirkungen hat das möglicherweise auf in Thüringen ansässige Hersteller von Arzneimitteln und Grundstoffen?
Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die der Abgeordneten Hoffmann in der Drucksache 7/10064. Bitte, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Herr Präsident. 100-Millionen-Euro-Rettungsschirm für Kliniken in Thüringen Laut einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks vom 24. April 2024 wolle der Freistaat Thüringen ein Bürgschaftsprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro für Kliniken als Übergangsfinanzierung auflegen. Den Beschluss habe das Kabinett zuvor gefasst. Das Vorhaben könne im Mai 2024 starten. Die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg hatten bereits im Vorfeld um Unterstützung des Landes geworben aufgrund der Insolvenz des Klinikverbunds REGIOMED. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie tritt konkret das angekündigte Vorhaben wann in Kraft? 2. Wann können der Landkreis Hildburghausen bzw. der Landkreis Sonneberg nach welchen Verfahren von dem Programm profitieren? 3. Wann wird die entsprechende Richtlinie veröffentlicht? 4. Welche anderen Einrichtungen in Thüringen haben gegenüber der Landesregierung Interesse am Vorhaben geäußert?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir vor der Beantwortung der konkreten Fragen einige allgemeine Ausführungen. Aufgrund massiv gestiegener Betriebskosten der Krankenhäuser, insbesondere infolge der Energiekrise und deren fehlender Refinanzierung durch das aktuelle Krankenhausfinanzierungssystem, sind viele Krankenhäuser in Deutschland in eine finanzielle Schieflage geraten. Bundesweit haben 33 Standorte laut Information der Deutschen Krankenhausgesellschaft 2023 Insolvenz angemeldet. Für das Jahr 2024 befürchtet die Krankenhausgesellschaft die Insolvenz von 60 bis 80 weiteren Häusern deutschlandweit. Auch Thüringen ist hiervon betroffen. Der in Thüringen und Bayern ansässige REGIOMED-Konzern mit Thüringer Standorten in den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg hat Anfang des Jahres Insolvenz angemeldet. Weitere Insolvenzen sind nicht gänzlich auszuschließen. Viele Krankenhäuser berichten von massiven finanziellen Schwierigkeiten. Auf der anderen Seite ist die heutige Krankenhauslandschaft in Thüringen das Ergebnis eines massiven Umstrukturierungs- und Konzentrationsprozesses in den 1990er-Jahren. Der Freistaat ist heute mit einer flächendeckenden Grundversorgung und ergänzenden fachmedizinischen Angeboten im stationären Bereich gut aufgestellt. Das Wegfallen von Krankenhausstandorten würde dies aber gefährden und gerade im ländlichen Raum die Erreichbarkeit verringern. Aus diesem Grund hat sich die Thüringer Landesregierung entschieden, ein Kreditprogramm für unverschuldet in finanzielle Not geratene Krankenhäuser aufzulegen, um sie bei der Aufnahme von Darlehen mit Liquiditätssicherung zu unterstützen, die sie auf dem freien Markt derzeit ohne Bürgschaft nicht erhalten würden. Zu Frage 1: Derzeit erfolgt durch das TMASGFF und die Thüringer Aufbaubank die detaillierte Erarbeitung der konkreten Voraussetzungen, unter denen die Antragstellung und Bewilligung einer solchen Landesbürgschaft möglich werden soll. Natürlich können auch jetzt schon Krankenhäuser auf uns zukommen, wenn sie in einer existenziellen Not sind. Zu Frage 2: Die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg können eine Unterstützung durch das Land erst erhalten, wenn sie Betreiber eines Krankenhauses sind. Das ist derzeit noch nicht der Fall, weil das REGIOMED-Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist und derzeit noch unklar ist, unter welchen Voraussetzungen die Krankenhäuser in den beiden Landkreisen weiterbetrieben werden können. Obwohl die genauen Konditionen noch ausgearbeitet werden müssen, kann schon jetzt gesagt werden, dass ein Krankenhaus, das sich bereits in der Insolvenz befindet, nicht in den Anwendungsbereich des Programms fallen kann. Zu Frage 3: Die Voraussetzungen für das Programm werden derzeit erarbeitet und abgestimmt. Ein Zeitpunkt für eine Veröffentlichung kann heute noch nicht benannt werden. Zu Frage 4: Die Unterstützungsleistungen sind für Thüringer Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft vorgesehen. Es wurde bereits von einzelnen Krankenhäusern Interesse bekundet. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht die Krankenhäuser benennen kann und darf, die eine Anfrage gestellt haben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Nur noch mal, um das sicherzustellen: Also gesetzt den Fall, die Landkreise übernehmen die Häuser als Betreiber – sie kämen aber nicht für das Programm infrage?
Doch, sie kommen nur jetzt im Insolvenzverfahren nicht für ein Kreditverfahren infrage, aber dann natürlich. Wenn der Landkreis dann Träger ist, wäre das möglich.
Vielen Dank, Herr Präsident. Fehlerhafter Klinik-Atlas des Bundesministeriums für Gesundheit – Betroffenheit der Kliniken in Thüringen Laut einem Pressebericht der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. weist der durch das Bundesministerium für Gesundheit im Zuge der Krankenhausreform eingerichtete Klinik-Atlas eklatante Fehler auf. Es wird berichtet, dass fehlerhafte Fallzahlen dargestellt würden und Spezialisierungen von Kliniken falsch berichtet würden. Auch falsche Angaben zu Notfallstufen, Ausstattungen und Personalabdeckungen werden immer wieder durch die Kliniken bemängelt. Da der Klinik-Atlas einen transparenten Überblick für die Patienten darüber liefern soll, in welcher Klinik eine bestimmte Behandlung am qualitativ hochwertigsten erbracht werden kann, stellen diese fehlerhaften Daten nach meiner Auffassung ein unmittelbares Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung in Thüringen dar. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kliniken sind nach Kenntnis der Landesregierung im Freistaat Thüringen von fehlerhaften Daten des Klinik-Atlas betroffen? 2. Welche Arten von fehlerhaften Daten der Kliniken in Thüringen werden nach Kenntnis der Landesregierung durch den Klinik-Atlas dargestellt? 3. Haben diese fehlerhaften Daten nach Kenntnis der Landesregierung bereits zu Problemen in der Versorgung von Patienten und Patientinnen in den Kliniken in Thüringen geführt und wenn ja, welche Probleme sind dort aufgetreten?
Danke, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, erlauben Sie mir auch hier eine kurze Vorbemerkung. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Plötner bezieht sich auf den Klinik-Atlas des Bundesministeriums für Gesundheit. Hier werden seit dem 17. Mai 2024 verschiedene Angaben zu Krankenhäusern in Deutschland veröffentlicht. Die Anfrage nimmt Bezug auf die Aussagen eines Presseberichts der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., der darauf hinweist, dass in dem KlinikAtlas fehlerhafte Fallzahlen dargestellt werden und Spezialisierungen von Kliniken falsch dargestellt werden. Ich stimme dem Abgeordneten Plötner zu, dass der Klinik-Atlas in seiner aktuellen Form sehr kritisch zu sehen ist. Gegen mehr Transparenz hat niemand etwas einzuwenden. Allerdings werden die Parameter für die Einteilung der Leistungsgruppen erst mit der eigentlichen Vergütungsreform festgelegt. So haben wir jetzt ein neues Bürokratiemonster, das die eigentliche Reform vorwegnimmt und durch die Nutzung noch nicht fertiger Parameter eher Verwirrung als Aufklärung stiftet. Das zugrundeliegende Transparenzgesetz wurde von den Bundesländern unter anderem aufgrund der großen zusätzlichen Mehraufwände für die Krankenhäuser abgelehnt. Die Veröffentlichungen erfolgen schon jetzt, bevor eine seriöse Aufbereitung der entsprechenden Daten erfolgen konnte. Die Länder und die Kliniken sind von einer hohen Fehleranfälligkeit der veröffentlichten Daten ausgegangen. Diese Bedenken haben sich leider bewahrheitet. Zu den Fragen im Einzelnen, Frage 1: Nach Angaben der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen ist eine Vielzahl von Thüringer Krankenhäusern von den falschen Angaben im Krankenhaus-Atlas betroffen. Dies betrifft insbesondere die psychiatrischen Häuser, da die Psychiatrien im Atlas noch nicht wirklich berücksichtigt sind, sich aber trotzdem Angaben dazu finden. Dies führt zu einer Darstellung viel zu niedriger Fallzahlen oder zur Darstellung von zu wenig Pflegepersonal. Eine abschließende Aufstellung, welche Falschangaben zu welchen Thüringer Kliniken in dem Atlas enthalten sind, liegt der Landesregierung nicht vor. Der Bundesgesundheitsminister teilte mit, dass falsche Angaben nach einem Hinweis korrigiert würden. Das Register unterliegt damit einer ständigen Veränderung. Zu Frage 2: Nach Auskunft der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen sind im Klinik-Atlas Notfallstufen in vielen Fällen falsch ausgewiesen. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, sind psychiatrische Kliniken in dem Ansatz gar nicht berücksichtigt, was im Vorwort immerhin erläutert wird. Trotzdem wird in dem Atlas mit den falschen niedrigen Zahlen zu diesen Kliniken gearbeitet. Dies verzerrt die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Kliniken. Auch Pflegequotienten werden zum Teil falsch angegeben. Das kann unter Umständen geschäftsschädigend sein. Zu Frage 3: Nach Kenntnis der Landesregierung sind bislang keine konkreten Probleme für Patientinnen und Patienten in Thüringer Kliniken aufgetreten. Ich gehe davon aus, dass der Krankenhaus-Atlas aufgrund der in den Medien sehr verbreiteten Kritik bisher nicht in dem vom Bundesgesundheitsminister erwarteten Maße genutzt wird. Ich habe in der Antwort auf Frage 1 bereits die zugesicherten Korrekturen erwähnt. Es ist also zu hoffen, dass der Atlas in Zukunft verlässlichere Angaben enthalten wird. Erlauben Sie mir noch einen Zusatz. Wir haben ja in Thüringen ein tolles Instrument, nämlich den Thüringer Krankenhausspiegel. Das heißt, unter „krankenhausspiegel-thueringen.de“ kann man Daten zu Thüringer Krankenhäusern nachlesen, sowohl zur Qualität als auch zu Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern. Es gibt auch jeweils die Möglichkeit, über die Krankenhäuser mehr zu erfahren, aber auch zu bestimmten Erkrankungen kann man dort nachlesen. Das ist gut aufbereitet und für Bürgerinnen und Bürger sehr gut nachvollziehbar. Damit wollen die Krankenhäuser natürlich zeigen, dass sie Qualität leisten, aber es muss eben in der Form sein, die zum einen richtig ist und belastbar und zum anderen die Krankenhäuser nicht zu noch mehr Bürokratie verurteilt. Danke.
Vielen Dank. Es gibt keine Nachfragen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Herrn Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/10069 gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 im Geschäftsbereich des TMBJS unbesetzt? 2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den genannten Stichtagen verbunden? 3. Wie viele Stellenbesetzungen wurden im Geschäftsbereich des TMBJS seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen? 4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich des TMBJS eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Bereich der Schulämter, des ThILLM und des Studienseminars waren zu den angefragten Zeitpunkten keine A16-Stellen unbesetzt. B3- und B6-Stellen sind in diesen Einrichtungen nicht vorhanden. Zum 30. Oktober 2023 waren eine B6-Planstelle und zwei A16-Planstellen im Stellenplan des TMBJS unbesetzt. Zum 1. Januar 2024 waren ebenfalls nach wie vor eine B6-Planstelle und zwei A16-Planstellen im Stellenplan des TMBJS unbesetzt. Zum 1. Mai 2024 waren ein B6-Planstelle und eine A16-Planstelle im Stellenplan des TMBJS unbesetzt. Zu Frage 2: Zum 30. Oktober 2023 waren die Dienstposten der Leitung der Abteilung 2 – B6 –, der Leitung des Referats 41 und des Referats 44 – jeweils A16 – mit den zur Frage 1 genannten freien Stellen verbunden. Gleiches gilt zum 1. Januar 2024. Zum 1. Mai 2024 waren die Dienstposten der Leitung der Abteilung 2 – B6 – und die Leitung des Referats 44 – A16 – mit den in Frage 1 genannten freien Stellen verbunden. Zu Frage 3: Seit dem 30. Oktober 2023 wurde das Stellenbesetzungsverfahren im Betreff der Leitung des Referats 41 zum Abschluss gebracht. Die Besetzung des Dienstpostens der Leitung der Abteilung 2 und der Leitung des Referats 44 wurden fortgesetzt. Die Besetzung der Dienstposten ist aber noch nicht abgeschlossen. Mit Blick auf weitere im Laufe des Jahres freiwerdende Stellen wurden folgende weitere Stellenbesetzungsverfahren begonnen: einmal B6, Leiter der Zentralabteilung; einmal B3, Leitung des Referats 12; dreimal A16, Leitung der Referate 32, 33 und 35. Zwei weitere A16-Dienstposten – Leitung des Referats 31 und des Referats 34 – werden durch statusgleiche Umsetzungen besetzt. Zu Frage 4: Bei den zur Frage 3 benannten Stellenbesetzungsverfahren, also Leitung Abteilung 2, Leitung der Referate 41, 44, Leitung der Zentralabteilung, Leitung der Referate 12, 32, 33, 35, ist eine Auswahl auf der Basis einer Stellenausschreibung einschließlich Bestenauslese erfolgt bzw. erfolgt noch. Die Besetzungen der Dienstposten der Leitung der Referate 31 und 34 erfordern keine Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens, weil hier die umgesetzten Stelleninnehabenden das Beförderungsamt A16 bereits vor der Neubesetzung des Dienstpostens erreicht hatten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt keine Nachfragen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, der des Abgeordneten Gottweiss in der Drucksache 7/10070. Bitte, Herr Abgeordneter.
Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung – ab Besoldungsgruppe A16 und höher – unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz unbesetzt – bitte Auflistung je Stichtag –? 2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 verbunden – bitte Auflistung je Stichtag –? 3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen – bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –? 4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz – bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz antworte ich in Vertretung für Herrn Staatssekretär Dr. Vogel auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss wie folgt: Zu Frage 1: Zum Stichtag 30. Oktober 2023 waren sechs Planstellen unbesetzt, an den Stichtagen 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 jeweils fünf Planstellen. Zu Frage 2: Planstellen im Ressort des TMU EN sind grundsätzlich keine konkreten Dienstposten zugeordnet. Planstellen können auch unterwertig besetzt werden. In diesem Fall bestehen entspre chende Beförderungs- oder Höhergruppierungs möglichkeiten innerhalb des bewirtschafteten Kapi tels. Zu den in Antwort 1 aufgeführten freien Plan stellen lassen sich aufgrund ihrer Wertigkeit zum Stichtag 30. Oktober 2023 zwei Abteilungsleiter dienstposten jeweils im Ministerium und im nach geordneten Bereich sowie zwei Referatsleiter dienstposten im Ministerium zuordnen. Den fünf freien Planstellen an den beiden Stichtagen 1. Ja nuar 2024 und 1. Mai 2024 lassen sich drei Abteilungsleitungen zuordnen, davon eine im Ministe riu und zwei Referatsdienstleiterposten. m Zu Frage 3: Seit dem 30. Oktober 2023 wurden im Geschäftsbereich des TMUEN zehn Stellenbesetzungsverfahren begonnen, weiterverfolgt bzw. abgeschlossen. Es handelt sich um Stellenbesetzungen folgender Wertigkeiten: einmal die B6, zweimal B3 und siebenmal A16. Statusamtsgleiche Umsetzungen sind bei der Beantwortung nicht berücksichtigt. Zu Frage 4: Bei allen in Frage 3 aufgeführten laufenden und abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren für einmal B6, zweimal B3 und siebenmal A16 erfolgte bzw. erfolgt ein entsprechendes Auswahlverfahren gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz. Fünf der zehn Dienstposten wurden extern ausgeschrieben. Für die weiteren fünf Dienstposten wurden und werden im Wege der Personalentwicklung aufgrund der eingangs erwähnten Beförderungsmöglichkeiten interne Auswahlmöglichkeiten nach dem Prinzip der Bestenauslese durchgeführt. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, der des Abgeordneten Schard in der Drucksache 7/10071. Bitte, Herr Abgeordneter.
Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren im Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung – ab Besoldungsgruppe A16 und höher – unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unbesetzt – bitte Auflistung je Stichtag –? 2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 verbunden – bitte Auflistung je Stichtag –? 3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen – bitte Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –? 4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz – bitte Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –? Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schard beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich möchte die Fragen 1 und 2 aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten: Zum Stichtag 30.10.2023 waren sechs Planstellen der Besoldungsgruppe A16 und höher unbesetzt. Dabei handelt es sich um folgende Dienstposten: eine B3 – das ist die stellvertretende Abteilungsleitung bei uns im Justizvollzug –, fünfmal die A16 – nämlich die Referatsleitung im Bereich M1 – Kabinett –, die Referatsleitung im Bereich Referat 15 – Haushalt –, die Referatsleitung 24 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung –, die Referatsleitung 25 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung – und die Referatsleitung 40 – Verbraucherschutz –. Zum Stichtag 01.01.2024 waren zehn Planstellen der Besoldungsgruppe A16 und höher unbesetzt. Dabei handelt es sich um folgende Dienstposten: zweimal die B6, nämlich der Abteilungsleiter 3, Zivilrecht, Verbraucherschutz und Strafrecht, und die Abteilungsleitung 4, den Bereich des Strafvollzugs; eine Stelle im Bereich der B3 – Migration und öffentliches Recht –; siebenmal die A16, nämlich die Referatsleitung M1 – Kabinett –, die Referatsleitung 15 – Haushalt –, die Referatsleitung 24 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung –, und die Referatsleitung 40 – Verbraucherschutz – sowie die Referatsleitung 43 – Gesundheitsfürsorge –; die Leitung des Justizvollzugsamts und den Anstaltsarzt für den Justizvollzugsanstaltsbereich. Zum Stichtag 01.05.2024 waren zwölf Planstellen der Besoldungsgruppe A16 und höher unbesetzt. Dabei handelt es sich um die nachfolgenden Dienstposten: dreimal die B6, nämlich den Abteilungsleiter 2 – Migration und öffentliches Recht –, die Abteilungsleitung 3 – Zivilrecht, Verbraucherschutz und Strafrecht – und die Abteilung 4, den Bereich des Strafvollzugs; im Bereich der B3 – Migration und öffentliches Recht – und achtmal die A16, die Referatsleitung M1 – Kabinett –, die Referatsleitung 12 – Gerichtsorganisation –, die Referatsleitung 25 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung –, die Referatsleitung 27 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung sowie Verfassungsrecht –, die Referatsleitung 32 – Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften/Staatsschutz –, die Referatsleitung 40 – Verbraucherschutz – und die Leitung der JVA und den Anstaltsarzt der JVA. Zu Frage 3: Im TMMJV wurden seit dem 30.10.2023 acht Stellenbesetzungsverfahren in den Besoldungsgruppen A16 und höher begonnen, weiterverfolgt bzw. abgeschlossen. Es handelt sich dabei um Verfahren mit den nachfolgenden Besoldungsgruppen: dreimal die B6 – Abteilungsleitung, einmal die B3 – stellvertretende Abteilungsleitung, dreimal die A16 – Referatsleitung, einmal die A16 – Leitung JVA. Zu Frage 4: In allen Stellenbesetzungsverfahren zu Frage 3 erfolgte eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz. Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Henkel in der Drucksache 7/10072 – den Abgeordneten Henkel kann ich nicht erkennen –, die durch Abgeordneten Malsch gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.
Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung – ab Besoldungsgruppe A16 und höher – unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft unbesetzt – bitte um Auflistung je Stichtag –? 2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 verbunden – bitte um Auflistung je Stichtag –? 3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen – bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –? 4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz – bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –? Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Feller.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Bezug auf das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft inklusive der nachgeordneten Dienststellen beantworte ich die Fragen 1 und 2 wie folgt: Im Ministerium waren zu allen drei Stichtagen die Leitung der Abteilung 4 „Hochschulen“, welche mit einer Planstelle B6 unterlegt ist, sowie die Leitung des Referats 25 „Digitales und Kreativwirtschaft“, welche mit einer Planstelle A16 unterlegt ist, unbesetzt. Zudem sind im Ministerium die Leitung der Referate 31 „Gewerbliche Wirtschaftsförderung“, 35 „Wirtschaftsnahe Infrastruktur, Landeseigene Gesellschaften“, welche jeweils mit einer Planstelle A16 unterlegt sind, zu den Stichtagen 30. Oktober 2023 und 1. Januar 2024 unbesetzt gewesen. Darüber hinaus war im Ministerium eine Planstelle der Wertigkeit A16 zum 1. Januar 2024 unbesetzt, jedoch aufgrund einer befristeten Besonderheit zu diesem Zeitpunkt keinem konkreten Dienstposten zugeordnet. Zum Stichtag 1. Januar 2024 war an der Friedrich-Schiller-Universität die Planstelle der Wertigkeit A16 unbesetzt, die dem Direktor der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena zugeordnet ist. In Bezug auf die Beantwortung der Fragen 3 und 4 wird zunächst darauf verwiesen, dass von den dahinter stehenden Fragestellungen mehr Sachverhaltskonstellationen erfasst werden als bei den Fragen 1 und 2, wodurch die jeweiligen Zahlen voneinander abweichen können. So könnte zum Beispiel möglich sein, dass eine Planstelle zwar noch besetzt ist, aber die betreffende Person demnächst in den Ruhestand eintreten wird, weshalb bereits jetzt das Nachbesetzungsverfahren begonnen wurde. In diesem Fall zählt das Nachbesetzungsverfahren zwar zu den begonnenen Verfahren der Frage 3, ist jedoch nicht Bestandteil der Antwort zu Fragen 1 und 2, weil die Planstelle noch besetzt ist. Hinsichtlich des Ministeriums sowie der nachgeordneten Dienststellen wurden seit dem 30. Oktober 2023 zwei Stellenbesetzungsverfahren in Bezug auf Planstellen der Wertigkeit B6 sowie fünf Stellenbesetzungsverfahren in Bezug auf die Planstelle der Wertigkeit A16 begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen. In all diesen sieben Stellenbesetzungsverfahren erfolgte eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz.
Vielen Dank. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt, die Fragestunde, für heute. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 10 bis 18 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 10 Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9924 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 59 Jastimmen, 25 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit von Zweidritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10119 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktionen der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht? Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9932 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 56 Jastimmen, 27 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10120 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 48 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. TOP 14 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10121 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 40 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht? Das ist der Fall. TOP 14 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10122 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 49 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht? Auch das ist der Fall. TOP 15 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10123 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 38 Jastimmen, 43 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht? Das ist der Fall. TOP 15 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10124 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht? Auch das ist der Fall. TOP 16 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10125 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 54 Neinstimmen, es liegt keine Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage ebenfalls in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD, ob eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht wird. Auch das ist der Fall. TOP 16 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10126 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 49 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht? Das ist der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10127 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht? Das ist der Fall. Wahlvorschläge der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 7/10083/10128/10153 Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 82, Enthaltungen 3. Danach entfallen auf den Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen 38 Stimmen, der Fraktion der CDU 23 Stimmen, der Fraktion der AfD 18 Stimmen. Daraus ergibt sich, dass auf die vorschlagenden Fraktionen folgende Anzahl an Mitgliedern entfällt: Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen drei Mitglieder, Fraktion der CDU ein Mitglied, Fraktion der AfD ein Mitglied. Gewählt sind somit auf Vorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Frau Katja Glybowskaja, Herr Berthold Hermann Gries und Herr Ron Hoffmann, auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herr Gustav Bergemann und auf Vorschlag der Fraktion der AfD Herr Dr. Hans-Joachim Berg. Ich gratuliere den gewählten Mitgliedern und ich gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute. Wir fahren fort mit dem Aufruf des TagesordGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9214 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/10059 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Lukasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete.
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Der Gesetzentwurf über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen wurde am 12. Dezember 2023 eingebracht. Der Landtag hat den Entwurf in seiner 128. Sitzung am 2. Februar 2024 beraten und ihn an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Entwurf wurde dann im Ausschuss in der 49. Sitzung am 29. Februar 2024 und in der 51. Sitzung am 11. April beraten. Im Zuge des schriftlichen Anhörungsverfahrens und in der Onlinediskussion sind neun Stellungnahmen eingegangen. In der Beratung am 23.05. hat der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten empfohlen, den Gesetzentwurf nicht anzunehmen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Als ersten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP, auf.
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Vielen Dank, Herr Präsident. Danke auch für die gute zeitliche Einordnung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen in zweiter Lesung erneut zum Wohnungsgewährleistungsgesetz, ein Gesetz, das trotz eines vielversprechenden Namens nicht eine einzige neue Wohnung in Thüringen schaffen wird. Es steht damit in guter Gesellschaft der rot-rot-grünen Enteignungsfantasien im abgewählten Berliner Senat oder des kürzlich von der neuen Stadtregierung postulierten Ankaufs von 4.500 Wohnungen für 700 Millionen Euro, was merkwürdigerweise in Berlin auch von der CDU mitgetragen wird wie von einem Fähnchen im Wind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sie fordern eine Ermächtigung für die Kommunen, in die Nutzung des privaten Eigentums der Bürger eingreifen zu können.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ei-
ne Zweckentfremdung!) Das können wir als Stimme der Freien im Thüringer Landtag so nicht stehen lassen. Jeder Bürger hat erst einmal prinzipiell das Recht, im Rahmen gültigen Rechts mit seinem Eigentum das zu machen, was er für richtig hält. Und ja, aus Eigentum folgt natürlich auch Verantwortung, wie wir in diesem Plenum noch beim Thema „JVA“ zu diskutieren haben.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ei-
gentum verpflichtet!) Aber es folgt eben keine Verpflichtung zur Gemeinnützigkeit. Wir als FDP haben mehr als nur oberflächliche Bedenken hinsichtlich Ihres Vorschlags und werden entsprechend Ihrem Gesetz auch nicht zustimmen. Sie zielen mit Ihrem Vorstoß auf die Thüringer Städte mit einem belegbar angespannten Wohnraum ab. Dass von diesen Städten sich lediglich Erfurt an der Anhörung beteiligt hat, und das auch noch nach der eigentlichen Frist, ist für uns ein Beleg, dass das von Ihnen beschriebene Problem offensichtlich dort nicht ganz so gesehen wird. Im letzten Plenum hatte ich ja in der Aktuellen Stunde der FDP auf die Probleme hingewiesen, welche sich aus Ihrer Politik für die Bauwirtschaft ergeben. Gern wiederhole ich das noch einmal: Sie beklagen den Mangel an günstigem Wohnraum in den Städten, kürzen aber gleichzeitig die Förderung für den sozialen Wohnungsbau. Auch hier ist die Politik der Landesregierung in sich nicht stimmig und nicht zielführend. In der Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, wurden einige für uns schwerwiegende Gründe gegen das Gesetz vorgetragen. Am Beispiel Berlins – das man immer vorbringen kann, wenn etwas nicht funktioniert, wo der höchste Ferienhausbestand und die strengsten Zweckentfremdungsgesetze vorherrschen – ist zu beobachten, dass trotz alledem keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu erkennen ist. Auch würde die Regelung Auslandsstudenten, die für ein Semester in Thüringen studieren, oder Thüringer Studenten, die mal einen Auslandsaufenthalt nehmen und ihre Wohnung inzwischen vermieten möchten, ungebührlich belasten. Auch aus Sicht des Vermieterbundes in Erfurt bedarf es des vorgelegten Gesetzes nicht. Der Regelungsgehalt ist ausreichend in der Thüringer Bauordnung reguliert.
(Beifall Gruppe der FDP)
Danke. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Motto der Politik sollte heißen: Bauen statt klauen. Nur eine konsistente Wohnungsbaupolitik mit einer verlässlichen Förderung und der Entlastung von unnötiger Bürokratie kann – ja, hören Sie sich das ruhig an – dem Wohnungsmangel nachhaltig entgegenwirken. Wir brauchen, meine Damen und Herren, um mehr Wohnraum zu schaffen, weniger Bürokratie, schnellere Ausweisung von Bauflächen und wir brauchen natürlich mehr Angebote, um Preise zu dämpfen. Wir brauchen auch eine bessere Einbeziehung benachteiligter Räume, um Leerstand zu erschließen. Das heißt für mich auch Ansiedlung beispielsweise öffentlicher Arbeitsplätze in benachteiligten Räumen, anstatt sie dort wegzuziehen. Das sind die Wege, die zu mehr Wohnraum führen, und nicht irgendwelche zusätzlichen Vorschriften, zu schnelle zusätzliche Gängeleien, die die Nutzung von Wohnungen in eine Richtung lenken, die doch so nicht funktionieren wird, wie wir das an den Beispielen sehen. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich die Städte Barcelona, Paris, Berlin und Erfurt zusammen nenne und Sie frage, was diese miteinander gemeinsam haben, werden Sie vermutlich nicht sofort eine Antwort haben. Wenn ich Ihnen sage, dass sie alle von zweckentfremdetem Wohnraum betroffen sind, dann werden Sie sich erneut wundern und mir entgegnen, dass man die Situation europäischer Großstädte doch nicht mit Thüringer Städten wie Erfurt, Jena oder Weimar vergleichen kann. Da gebe ich Ihnen sogar recht, denn im Gegensatz zu diesen Metropolen soll hier in Thüringen rechtzeitig gehandelt werden. Es werden Entwicklungen, mit denen andere Städte mit ihren Bewohnerinnen und Bewohnern heute zu kämpfen haben, aufgenommen und frühzeitig Maßnahmen ergriffen. Mit dem Gesetzentwurf zum Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz geben wir den Kommunen die Möglichkeit, ein Instrument an die Hand, individuell auf die eigenen Problemstellungen reagieren zu können. Wir befähigen die Kommunen, eine Satzung zu erlassen, damit Zweckentfremdung nicht pauschal zu verbieten, sondern lediglich unter eine Genehmigungspflicht zu stellen und damit überhaupt eine Steuerungsmöglichkeit zu bekommen. Es geht uns nicht darum, den vielfältigen Tourismus in Thüringen zu schädigen und Menschen, die sich mit Ferienwohnungen ein paar Groschen dazuverdienen, daran zu hindern – im Gegenteil. Es muss aber gesteuert werden. Das ist mit diesem Gesetz auch weiterhin möglich. Aber wir müssen auch diejenigen schützen, die durch den durch die Kurzzeitvermietung künstlich erzeugten Leerstand oder die gewerbliche Nutzung von Räumen, die eigentlich zu Wohnzwecken errichtet wurden, negativ beeinflusst werden, und die angespannten Wohnungsmärkte unterstützen. Denn bereits heute sehen wir in anderen Städten – ich verweise noch mal wie zu Beginn auf Barcelona usw., ich nenne auch gern das Beispiel Dubrovnik –, wie stadtverträglicher und nachhaltiger Tourismus nicht aussehen kann, wenn Wohnquartiere zu touristischen Hotspots werden und dadurch nicht nur die Konkurrenz um Wohnraum wächst und die Mieten in die Höhe getrieben werden, sondern auch die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sinkt, weil sich die ständige Fluktuation im Hausflur bemerkbar macht und die Städte selbst mit der Infrastruktur nicht an diese Art der Nutzung angepasst sind. Wir sind bei Weitem nicht die Ersten in der Bundesrepublik, die von der Gesetzgebungskompetenz, die wir seit 2006 besitzen, Gebrauch machen. Bayern hat das seit 2007, Baden-Württemberg seit 2013, Berlin seit 2014, Sachsen hat es in diesem Jahr beschlossen, und das ist bestimmt keine links-geführte Regierung, um nur mal einige zu nennen. Auch die neuesten Bewegungen auf Europaebene sollten für uns heute ein Anstoß sein, rechtzeitig zu handeln, bevor wir den Herausforderungen nicht mehr begegnen können. Mit der neuen Verordnung der Europäischen Union, die die Erhebung und den Austausch von Daten, die im Zusammenhang mit kurzzeitiger Vermietung von Unterkünften stehen, reguliert, wird nach einer ausgiebigen Erarbeitungszeit Transparenz und Handlungsspielraum geschaffen. Nicht nur, dass der Europäische Rat diese Verordnung einstimmig beschlossen hat, sondern auch im Europäischen Parlament erhielt diese Verordnung 493 von 540 Stimmen, das insbesondere mit den konservativen Parteien. Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, heute um die Stimmen für die Mieterinnen und Mieter in Thüringen und für diesen Gesetzentwurf. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen unter diesem Punkt über das sogenannte Wohnungsgewährleistungsgesetz der Fraktionen der Linken, SPD und Grünen. Das Gesetz soll Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in die Lage versetzen, sie sozusagen ermächtigen, eine Genehmigungspflicht für die wohnzweckfremde Verwendung von Wohnraum im Wege eines Erlasses, einer entsprechenden kommunalen Satzung zu regeln. Im Klartext: Unter bestimmten Bedingungen soll Wohnraum nicht mehr ohne Weiteres in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Somit will der Staat den Eigentümern vorschreiben, was sie mit ihrem Eigentum zu tun und zu lassen haben. Andererseits könnte natürlich auch die Einführung einer Genehmigungspflicht für wohnzweckfremde Verwendung von Wohnraum seitens der betroffenen Gemeinden ein wirksames Instrument sein, um bestehenden Wohnraum zu sichern bzw. eine weitere Reduzierung des Wohnraumangebots nachhaltig zu verhindern. Damit hatten wir uns zu beschäftigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben dazu im Infrastrukturausschuss eine Anhörung durchgeführt. Dabei wollten wir insbesondere feststellen, ob das dargestellte Regelungsbedürfnis überhaupt ein tatsächliches Problem ist und wenn ja, ob dieses Gesetz dafür dann auch die Lösung ist. Wir meinen Nein, ist es in beiden Fällen nicht. Die großen und potenziell betroffenen Städte Erfurt, Jena, Weimar hatten sich in der Anhörung nicht geäußert. Inzwischen hat sich die Stadt Erfurt nun doch verspätet an der Anhörung beteiligt und befürwortet den Gesetzentwurf. Im Übrigen waren die Anhörungsergebnisse recht differenziert. Fragen, inwieweit durch das Gesetz zu stark in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht eingegriffen wird, wurden nicht beleuchtet. Entsprechende Bedenken bestehen also nach wie vor fort. Darüber hinaus erhobene Bedenken, dass der Gesetzentwurf im Einklang mit den im Februar auf europäischer Ebene beschlossenen Regeln zur Kurzzeitvermietung stehen müsse, haben wir ernst genommen. Die Landtagsverwaltung jedenfalls konnte diese rechtlichen Bedenken nicht zerstreuen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all dies führt uns jedenfalls zu der Auffassung, dass ein mögliches Problem, das im Übrigen über Jahre hinweg ungeregelt geblieben ist, jetzt im Widerspruch zum EU-Recht stehen könnte. Aber vor allem wird dieses Problem weder in Weimar noch in Jena gesehen. Wir sind der Auffassung, dass die Gesamtproblematik nicht in Form eines Schnellschussverfahrens zu Ende gebracht werden sollte oder muss und somit auch nicht noch in dieser Legislatur gelöst werden muss. Wir werden deshalb diesen Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine schöne Debatte, die hier geführt wird, wo mit großen Worten um sich geworfen wird. Herr Bergner hatte zuerst gesprochen und das Wort „Freiheit“ in den Raum gestellt, weil die Freiheit von Eigentümern mit diesem Gesetz eingeschränkt würde. Herr Bergner, ich will Sie fragen: Was ist denn mit der Freiheit von Menschen, sich selbstbestimmt eine bezahlbare Wohnung an dem Ort zu suchen, wo sie gern leben wollen? Was ist mit der Freiheit von Menschen, die aus ihren Quartieren vertrieben werden, weil es eben keine bezahlbare Wohnung mehr gibt, die lange Arbeitswege in Kauf nehmen müssen aufgrund des Mietproblems?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich glaube, diese Freiheiten sind gegeneinander abzuwägen und es ist ganz klar, dass die Wohnungsfreiheit – nenne ich es mal – von Menschen mit wenig Einkommen auch in diesen großen Thüringer Städten zurzeit nicht unbedingt gut gegeben ist. Demgegenüber, dass es nun eine Genehmigungspflicht gibt, ist, glaube ich, ein vertretbarer staatlicher Eingriff. Ich möchte an der Stelle auch sagen, dass das Wort „Enteignung“ vollkommen zu hoch gegriffen ist. Es geht hier nicht um Enteignung, niemand kommt, nimmt irgendeinem Vermieter sein Haus weg. Es geht darum, dass bei der Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen eine Genehmigung ausgesprochen wird. Wer diese Genehmigung nicht erhält, verliert nicht sein Eigentum, sondern wird halt weiterhin mit Mieteinnahmen sein Geld reinbekommen. Ich denke, auch das ist ein fair vertretbarer legitimer Eingriff.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) In Baden-Württemberg zum Beispiel, wo dieses Gesetz schon zehn Jahre gilt, ist nicht die Wirtschaft zusammengebrochen, da gibt es immer noch Vermieter/ ‑ innen und Eigentümer/ ‑ innen, die eine Menge Geld damit bekommen. An der Stelle das Thema „Studierende“ anzuführen, führt, glaube ich, auch am Problem vorbei. Denn wenn Studierende in das Auslandssemester gehen, dann machen die ganz, ganz selten – zumindest war mir das in meinem Umkreis niemals bekannt – eine Ferienwohnung daraus, sondern es wird meistens an den nächsten Studenten oder die nächste Studentin einfach untervermietet für ein halbes Jahr, weil es immer genügend Studierende gibt, die gerade sehr, sehr dringend Wohnraum suchen aufgrund der bekannten Problematik. Ich finde es sehr interessant, dass bei diesem Thema plötzlich von CDU und FDP sehr genau auf die Stellungnahmen oder die nicht eingegangenen Stellungnahmen von Anzuhörenden eingegangen wird. Ich kann Ihnen sehr viele Windenergiegesetzesvorhaben nennen, wo es sehr ausführliche, sehr differenzierte Stellungnahmen gab, die Sie mit keinem Deut interessiert hatten. Hier wird plötzlich auf Stellungnahmen abgehoben. Ja, wenn Jena zum Beispiel keine Stellungnahme abgegeben hat, ist das bedauerlich, aber dass es in Jena ein Problem von Mieten gibt und dass in Jena in den letzten Jahren die Mieten extrem gestiegen sind, das kann ja keiner ernsthaft hier bestreiten. Der Deutsche Mieterbund zum Beispiel hat eine klare Stellungnahme abgegeben, daraus zitiere ich kurz: „Knapper Wohnraum und steigende Mieten stellen immer mehr Menschen in Thüringer Städten vor enorme finanzielle Herausforderungen und dies nicht nur in Erfurt, Gera und Jena, sondern auch in kleineren Städten.“ Aus Erfurt kann ich zum Beispiel berichten, dass die Belegungsquote – so steht es in einem MDR-Artikel von vor einem halben Jahr – 99,5 Prozent beträgt. Das heißt, es gibt faktisch keinerlei freie Mietwohnungen mehr. Und da ist es schön, wenn man auf Bauen setzt. Aber Bauen wird aus zwei Aspekten heraus die Problematik nicht lösen. Der erste ist: Ich glaube, im Jahr 2024 – und das klang bei Herrn Kemmerich ja gestern schon an – vorbehaltlos zu bauen, geht an ökologischen und sozialen Problemen von unserer Gesellschaft vorbei. Natürlich braucht es einen Neubau von Wohnungen. Erfurt hat im Stadtrat in den letzten Jahren unzählige neue Bauvorhaben genehmigt und trotzdem reicht es nicht aus. Und von daher müssen verschiedene Maßnahmen ineinandergreifen. Das Wohnraumgewährleistungsgesetz ist ein Schlüssel von verschiedenen Maßnahmen, um eben bezahlbare Mieten zu halten. Die Stadt in Erfurt kann bisher keine genauen Zahlen nennen, wie viele Ferienwohnungen es konkret gibt. Auch das würde man durch dieses Gesetz dann endlich mal rausfinden können, das wäre ja auch ein Vorteil. Jeder, der regelmäßig zum Beispiel in der Erfurter Altstadt unterwegs ist, weiß, dass es an sehr, sehr vielen Haustürklingeln Ferienwohnungen gibt. Und es ist eben nicht so, dass auf Plattformen wie Airbnb meistens ein Zimmer mal untervermietet wird, was ja total unproblematisch ist, sondern Airbnb hat in der Stellungnahme selbst geschrieben, dass knapp 20 Prozent der Gastgeber/ ‑ innen in Thüringen im Jahr 2023 ein Zimmer ihrer Wohnung geteilt haben, aber 80 Prozent ganze Wohnungen auf Airbnb eingestellt haben. Diese 80 Prozent, das sind faktisch Wohnungen, da könnte theoretisch eine Familie drin wohnen, da könnte theoretisch ein Paar drin wohnen, da wird jetzt aber faktisch an Touristen und Touristinnen untervermietet. Da wird keine neue Wohnung geschaffen, aber – ja – hier ist auch Wohnraum, der könnte wieder für Familien zur Verfügung stehen. Ich glaube, wir sollten dieses Gesetz auf den Weg bringen, denn wie auch der Gemeinde- und Städtebund dargestellt hat – noch mal –: Es ist keine Verpflichtung, es ist eine Möglichkeit für die Gemeinden, wenn sie es selbst wollen, eine Satzung zu erlassen. Im Sinne der Subsidiarität und mit einem Blick nach Sachsen, wo mit der Kenia-Koalition dieses Gesetz schon beschlossen worden ist, möchte auch ich noch mal die CDU-Fraktion auffordern: Ermöglichen Sie doch den Gemeinden, im Sinne der kommunalen Freiheit diese Möglichkeit zu ziehen. In drei Jahren können wir das Gesetz evaluieren, verbessern oder anpassen, wenn es dann benötigt wird. Aber es jetzt auf den Weg zu bringen und Erfahrungen zu sammeln, das wäre ein wichtiger Schritt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt schon viel gehört, worum es bei dem Gesetz geht. Vielleicht ein Aspekt, der noch nicht genannt wurde: Am Ende geht es doch mit diesem Gesetz nur darum, einen Rechtszustand herzustellen, der bis 2013 gegolten hat, nämlich, dass Städte mit angespannten Wohnungsmärkten in Thüringen – Jena, Erfurt, Weimar und Gera – bereits die Möglichkeit hatten, eine entsprechende Satzung zu erlassen und selbst darüber zu entscheiden, wenn sie dieses Problem wahrnehmen, gegen eine sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Das macht ja auch Sinn. Was meint diese Zweckentfremdung? Sie meint, dass eine Wohnung nicht für Langzeitmieten, wie sie zum Beispiel junge Familien in den genannten Städten suchen, sondern für Kurzzeitmieten zur Verfügung gestellt wird. Insofern ist das eine relativ entspannte Angelegenheit. Es geht darum, den Kommunen die Möglichkeit wieder einzuräumen, genau das per Satzung zu regeln. Es geht um eine Selbstbestimmungsmöglichkeit, die wir den Kommunen einräumen, wenn sie denn das Gefühl haben, ihre Wohnungsmärkte sind entsprechend angespannt. Wenn sie die Wahrnehmung haben, das liegt vor allem an der Zweckentfremdung von Wohnraum, dann können sie eine Satzung erlassen. Insofern braucht es hier gar keine große Leidenschaft. Es geht auch nicht um Enteignung; das hat Frau Wahl schon ausgeführt. Es gibt gute Beispiele. Wir haben heute wieder gehört, was alles schlecht läuft in Berlin. In Berlin ist genau so eine Sache auf den Weg gebracht worden. 2014 sind 40.000 Zweckentfremdungsverfahren überprüft worden. Dadurch sind 20.000 Wohnungen dem regulären Mietwohnungsmarkt wieder rücküberführt worden. Das ist natürlich eine gute Sache, wenn diese Wohnungen dann wieder für den herkömmlichen Wohnzweck zur Verfügung stehen und nicht als Ferienwohnung benutzt werden. Insofern braucht es der Worte gar nicht viele und auch nicht viel Leidenschaft und Ideologie. Am Ende geht es darum, den Kommunen zu ermöglichen, auf einen angespannten Wohnungsmarkt zu reagieren, indem wieder ein Genehmigungsverfahren eingeführt wird, wenn Wohnraum zweckentfremdet werden soll. Deswegen wird meine Fraktion für den Gesetzentwurf und gegen die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss stimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht. Doch, Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, bei dem Wohnraumgewährleistungsgesetz könnte man ja meinen, in der heutigen Zeit müsste man dort Regelungen schaffen, die es leichter machen, dass Wohnraum geschaffen wird, neu gebaut werden kann. Aber davon findet sich in dem Gesetz nichts. Sie haben sich stattdessen auf Verbote konzentriert; das hatte ich schon in meiner Rede während der ersten Lesung entsprechend verdeutlicht. Darauf möchte ich noch mal eingehen. Das ist aus meiner Sicht nämlich überhaupt nicht notwendig. Wenn man mal schaut, warum Wohnraum in Städten, wie in Erfurt beispielswese, fehlt, dann kommt man natürlich zwangsläufig auf den enormen Unterbringungsbedarf durch die politisch induzierte Migrationskrise. Jeder, der sich in Erfurt ein bisschen auskennt, weiß, dass diese Unterbringung im Wege der Einzelunterbringung erfolgt, und zwar vor allem in den Wohnungsgesellschaften der Stadt, also der KoWo zum Beispiel. Das ist eine Wohnraumzweckentfremdung, meine Damen und Herren, gegen die Ihr Gesetz leider überhaupt nicht vorgeht. Obwohl diese Wohnraumzweckentfremdung überhaupt nicht notwendig wäre, denn der Bundesgesetzgeber hat mit § 246 Baugesetzbuch Regelungen geschaffen, wie man für Flüchtlinge sehr kostengünstig und unter Verzicht auf weite Teile des Baurechts in wirklich schneller Folge Wohnraum schaffen kann. Nur, dass diese Regelung mal umgesetzt worden ist in Thüringen, dass es dazu irgendein Konzept gäbe in Thüringen, davon habe ich nie was gehört und nie was gelesen. Stattdessen fokussieren Sie sich auf den Kleinvermieter, auf die Familie, die sich beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung gekauft hat – zunächst vielleicht für die Eltern, die sind dann irgendwann gestorben – und dann damit kalkuliert hat, dass man mit dieser Wohnung eben auch noch ein bisschen zur Rente hinzuverdienen kann. Manche Leute brauchen das nämlich, weil sie eben nicht eine Altersrente bekommen wie ein Abgeordneter aus der Linksfraktion, der beispielsweise 15 oder 20 Jahre in der Fraktion tätig gewesen ist. Genau gegen diese Leute richtet sich Ihr Gesetzentwurf.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ge-
gen die Linksfraktion?) Und, meine Damen und Herren, es ist doch klar, da können wir nicht mitmachen. Ich will Ihnen auch noch mal eins vorhalten: Ihre gesamte Haltung, die in diesem Gesetzentwurf zum Tragen kommt, ist relativ heuchlerisch. Ich weiß, dass gerade auch in letzter Zeit sehr stark diskutiert worden ist, wie schwer es ist für Abgeordnete, die Übernachtung hier in Erfurt zu organisieren, dass es schwierig ist, an Hotels zu kommen, an Zimmer zu kommen. Was kam da aus den Reihen der Linksfraktion als Antwort? Na ja, man könne sich ja bei Airbnb um eine Ferienwohnung bemühen und die dann eben entsprechend anmieten. Die Frage ist nur: Wie lange geht das noch mit Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren?
(Beifall AfD)
Sie kennen die Realitäten, Sie wissen auch, was eigentlich die Antworten darauf sind, aber Sie geben bewusst eine falsche Antwort darauf. Dieser Gesetzentwurf ist eine von diesen falschen Antworten und deswegen können wir ihn auch nur ablehnen.
(Beifall AfD)
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Vielen Dank. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Keine Wortmeldung. Gut, wunderbar. Dann können wir zum Abstimmungsprozedere kommen. Wir stimmen zuerst über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9214 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Die Gegenstimmen. Das sind die übrigen Stimmen des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Zäh-
len! Wie viele sind es denn?) Dann zählen wir, da habe ich jetzt kein Problem. Noch mal die Jastimmen. Danke schön. Jetzt die Neinstimmen. Wir sind bei 41 Neinstimmen und 33 Jastimmen. Der optische Eindruck hat also auch vorher nicht getäuscht. Damit ist also dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9421 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9895 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Stange aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Bitte schön, Frau Kollegin.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich trage die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vor – zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9421, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes. Durch Beschluss des Thüringer Landtags in seiner 127. Sitzung am 1. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in der 68. Sitzung am 7. März 2024 sowie in der 69. Sitzung am 18. April 2024 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung wurde wie folgt angenommen: Der Artikel 2 erhält eine neue Fassung. Die können Sie nachlesen in der Beschlussempfehlung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Ich freue mich sehr, dass wir heute – vermutlich sogar einstimmig – die Beteiligung des Landes an den Gebühren für die Tierkörperbeseitigung wieder einführen und damit eine Forderung der CDU-Fraktion erfüllen. Diese Unterstützung der Nutztierhalter sendet ein wichtiges Signal an die Landwirtschaft. Durch die geplante Kostenteilung wird auch der Beitrag zur Stärkung regionaler Strukturen und zur Stabilisierung der Tierhaltung in Thüringen geleistet. In unserem Änderungsantrag zum Haushalt 2024 wird das Land nunmehr 3 Millionen Euro zur Entlastung der Tierhalter bereitstellen. Damit ist das überhaupt erst möglich geworden. Ich will es gern noch einmal in Erinnerung rufen. Auf unsere Initiative hin hat der Landtag im Rahmen dieser Haushaltsberatung einstimmig auch beschlossen, dass die Landesregierung unverzüglich einen entsprechenden Entwurf vorlegen soll. Dass sich die Landesregierung damit offenbar schwertat, haben wir hingenommen. Das war ja nicht weiter schlimm, weil den Koalitionsfraktionen quasi über Nacht ein eigener Gesetzestext eingefallen ist und der auch alles regelt – bis auf einen Punkt: Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen sollte diese unbedingt notwendige Unterstützung der Landwirtschaft schon nach zwei Jahren wieder wegfallen. Das hat meine Fraktion in den Ausschussberatungen noch ausbügeln können. Eine Befristung dieser Regelung zur Entlastung der Landwirte ist vom Gesetzgeber nicht mehr beabsichtigt.
(Beifall CDU)
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Landwirtschaft steht angesichts multipler Krisen und sich verändernder gesellschaftlicher Ansprüche vor enormen Herausforderungen. Sie verliert durch die vom Bund durchgesetzten Maßnahmen – ich sage nur: Agrardiesel, Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur“ – weiter massiv an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der europäischen sowie der weltweiten Agrarbranche. Preissteigerungen deutscher Agrarprodukte und die Verlagerung landwirtschaftlicher Produktion ins Ausland sind die Folge dieser Ampel-Parteien-Politik gegen die heimische Landwirtschaft, zum Schaden für die Wertschöpfung im ländlichen Raum und selbst für das Klima. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe deshalb größten Respekt vor den Landwirtinnen und Landwirten, die innerhalb kürzester Zeit den ganzen Berufsstand mobilisiert haben, eindrucksvoll gemeinsam aufgetreten sind und den Nerv der Menschen über die Landwirtschaft hinaus getroffen haben. Für diese mutigen Proteste möchte ich Danke sagen. Sie trafen in der Bevölkerung auf Verständnis, Respekt, Anerkennung und Solidarität und sie waren ebenso nötig wie erfolgreich. Die Streichung der Kfz-Steuerbefreiung ist ganz vom Tisch. Die sofortige Streichung der Agrardieselvergünstigung wurde verhindert. Es wurde die Chance genutzt, die Belastungen der Landwirtschaft öffentlich darzustellen und die Forderungen auch der Gesellschaft zu erläutern. Und es gibt Zusagen der Bundesregierung und der Landesregierung, ernsthaft Bürokratie abzubauen. Werte Kolleginnen und Kollegen, vieles steht aber noch in den Sternen. Deshalb möchte ich den Berufsstand ermutigen, weiter dafür zu streiten, dass die Leistungen der Landwirtschaft in der Gesellschaft und in der Politik anerkannt werden. Unsere Bauern ernähren uns, sie sind Naturschützer und Landschaftspfleger. Und sie sind das wirtschaftliche Rückgrat im ländlichen Raum. Mit dem Gesetz, das wir heute beschließen wollen, helfen wir ganz konkret. Während die Ampel versprochene Entlastungen einfach nicht durchsetzt – erst gestern wurde mit dem Jahressteuergesetz die Tarifglättung gestrichen und die Vorsteuerpauschale soll auf 7,8 Prozent sinken –, unterstützen wir mit diesem Gesetzentwurf direkt. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag und am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können wir unsere Landwirtinnen und Landwirte schätzungsweise um 2,73 Millionen Euro entlasten. Das ist auch sinnvoll, da die explosionsartige Entgeltsteigerung für die Tierkörperbeseitigung seit dem 01.01.2023 alle Tierhalterinnen und Tierhalter unverhältnismäßig stark belastet. Die im Jahr 2012 vorgebrachte Begründung zur Abschaffung der Drittellösung der Tierkörperbeseitigung, um die Kostenbeteiligung näher am Verursacherprinzip auszurichten, ist hinsichtlich der modernen Tierhaltungsstandards und des ökonomischen Drucks der Tierhalterinnen und Tierhalter kaum noch haltbar. Aus diesem Grund scheint es auch unwahrscheinlich, dass die Zahl der Falltiere durch diese konkrete Entlastung ansteigt. Weiterhin ist festzuhalten, dass in der andauernden hitzigen Debatte um die Entlastung unserer Landwirtschaft eine Befristung bis zum Ablauf des Jahres 2026 nicht sinnvoll ist. Sowohl die Zahl der jeweiligen im Jahr anfallenden Falltiere als auch die Kostenermittlung lassen sich im Zuge der Nachkalkulation durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft feststellen. Deshalb begrüßen wir auch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, in dem die Frist gestrichen wurde und somit den Tierhaltern dauerhaft Planungssicherheit gegeben wurde. Dementsprechend bitten wir um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll – und das rückwirkend zum 01.01.2024 – wieder ein Drittel der Kosten für die Tierkörperbeseitigung durch das Land übernommen werden, um Tierhalter zu entlasten. Aktuell tragen die Tierhalter im Sinne des geltenden Beseitigungsgesetzes zu zwei Dritteln diese Kosten, den Rest übernimmt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Die gewünschte Änderung ist daher zu begrüßen und wir werden in der Schlussabstimmung genauso wie bei der Ausschussüberweisung auch zustimmen. Die Kostenübernahme dient dabei mehreren Zwecken. Zum Ersten entlastet es die Thüringer Landwirte, die sich im globalen Wettbewerb behaupten müssen – nicht einfach unter einer rot-rot-grünen Landes- und einer linken Bundesregierung. Zum Zweiten wirkt es der illegalen Entsorgung und einer damit einhergehenden Gefahrensteigerung durch Tierseuchen vor, wie verschiedene Anzuhörende im Ausschuss auch ausführten – angesichts der aktuell wieder in Mecklenburg-Vorpommern ausgebrochenen ASP-Erkrankung auch immens wichtig. Die Anzuhörenden im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung begrüßten den Gesetzentwurf durchweg, einige forderten jedoch die Streichung der Befristung der formulierten Verordnungsermächtigung, so der Thüringer Bauernverband und der Zweckverband Tierkörperbeseitigung. Dem kommen die Beschlussempfehlungen teilweise entgegen. Die Befristung ist raus, die Verordnungsermächtigung jedoch ist dringeblieben. Abschließend will ich aus der Stellungnahme der Landestierärztekammer Thüringen zitieren: „Von den Auswirkungen der Energiepreissteigerungen bzw. Inflation insgesamt ist, neben vielen anderen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, bekanntermaßen auch die Landwirtschaft stark betroffen. Das erlebt der tierärztliche Berufsstand Tag für Tag in den Gesprächen mit den Tierhalterinnen und Tierhaltern. Diese Betroffenheit fand erstmals öffentlichkeitswirksam Ausdruck in den massiven Bauernprotesten Anfang des Jahres. Weniger offensichtlich für die Allgemeinheit, jedoch schmerzhaft wahrnehmbar für unsere Kolleginnen und Kollegen, zeigt es sich in der zunehmenden Zahl von Betrieben, die die Tierhaltung reduzieren oder einstellen […]. Wir Tierärztinnen und Tierärzte bedauern diese Entwicklung nicht vordergründig wegen des potenziellen Wegfalls von Kunden, denn der Zahl der (noch) vorhandenen Tierhaltungen steht eine ebenfalls geringer werdende Tierärzteschaft gegenüber. Wir sehen es vielmehr besonders kritisch, dass der Verlust an tierischer Erzeugung vor Ort tendenziell durch Einfuhren/Importe ausgeglichen werden wird, mit all den Problemen bezüglich Nachhaltigkeit, Umweltschutz und ggf. auch Tierschutz, die sich daraus ergeben können. Die Landesregierung sollte allein deshalb die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Entlastung der Landwirtschaft unbedingt zeitnah umsetzen.“ Der Energiekostenanstieg wirkt sich auf alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche aus. Insofern ist die Landesregierung nicht nur aufgefordert, das Gesetz schnell umzusetzen, sondern auch eine Energiepolitik zu verfolgen, die solche Folgen erst gar nicht hervorruft. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind auch im Europawahlkampf, und wer manche Themen ein bisschen aufmerksam verfolgt, der muss sich ein bisschen wundern. Ganz prominent war bis vor wenigen Tagen die Diskussion um eine etwaige Dönerpreisbremse, weil der Döner, der zum Großteil auch tierische Produkte enthält, sich angeblich über die Maßen verteuert hat. Gerade die Kolleginnen und Kollegen eher des linken Teils des Hauses verkennen,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
liegt an Ihrer Steuererhöhung von 7 auf 19 Prozent, Herr Montag!) dass vielleicht neben der planwirtschaftlichen Fantasie einfach mal zu schauen ist, was die marktwirtschaftliche Preisbildung mit sich bringt und warum tierische Produkte unter anderem teuer werden: Der Fleischpreis und insgesamt die Produktion von tierischen Produkten wird teurer.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Nein, das ist Monopolisierung, nicht Marktwirtschaft!) Das liegt unter anderem an den Lohnkosten, das liegt unter anderem an Transporten zu immer weiter entfernten Schlachthöfen und immer spärlicher gesäten fleischverarbeitenden Betrieben. Aber auch ein Kostenpunkt, den die wenigsten auf dem Schirm haben, hat sich eben massiv erhöht: Hier geht es um die angesprochenen Entsorgungskosten für tierische Nebenprodukte. Das ist auch Gegenstand des hier vorliegenden Gesetzes. Dieses Gesetz sieht insgesamt eine Entlastung von 2,3 Millionen Euro vor. Das ist auch richtig, denn wenn in der Landwirtschaft Tiere verenden, wenn bei der Verarbeitung von Tieren Abfälle anfallen, müssen diese ordnungsgemäß entsorgt werden. In Thüringen erfolgt das über eine zentrale Entsorgungsstelle bei Elxleben, an die die Abfälle geliefert werden müssen. Im Rahmen einer Neuausschreibung des Entsorgungsvertrags zum Höhepunkt der Energiepreiskrise im Umfeld des russischen Überfalls auf die Ukraine haben sich die Kosten für die Entsorgung drastisch erhöht, obwohl die Energiepreise am Weltmarkt wieder auf Vorkriegsniveau gesunken sind. Diese Kosten werden dann auf die Verbraucher umgelegt und das ist im Supermarkt, beim Fleischer oder dann auch an der Dönerbude spürbar. Mit dem hier vorliegenden Gesetz soll nun die Kostenaufteilung geregelt werden und das Land zukünftig ein Drittel an der Finanzierung der Beseitigungskosten beitragen. Das halten wir für einen richtigen Schritt zur Unterstützung unserer heimischen Landwirte in einem weltweit hart umkämpften Angebotsmarkt. Wer das Land ernährt, der verdient Respekt. Insofern ist es keine Frage, dass die FDP diesem Gesetzentwurf und damit der avisierten Entlastung unserer Landwirte zustimmen wird. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Ich sehe Frau Ministerin Werner schon in den Startlöchern, bitte schön.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde jetzt schon relativ viel zum Gesetzentwurf gesagt, aber eines, Herr Malsch, haben Sie vergessen: Die CDU hat damals, 2011, genau die Veränderungen durchgeführt, sodass die Tierhalterinnen und Tierhalter beteiligt wurden. Das hatten Sie jetzt weggelassen, ist aber nicht so schlimm, Sie haben sich inzwischen eines Besseren besonnen,
(Beifall DIE LINKE)
auch wenn man natürlich sagen muss, dass die Wiedereinführung der Landesbeteiligung verschiedene Gründe hat. Zum einen geht es natürlich darum, Tierhalterinnen und Tierhalter zu entlasten, zum anderen geht es aber insbesondere auch darum – deswegen stehe ich auch heute hier –, aus fachlicher Sicht der Gefahr von illegaler Entsorgung, beispielsweise Vergraben von Tierkörpern oder Entsorgung in Wald und Flur, und damit der möglichen Weiterverbreitung von Tierseuchen und Zoonosen wirksam entgegenzuwirken. Ich denke, wir wissen alle, das ist ein wichtiges Thema. Tierseuchen und Zoonosen sind ein sehr gefährliches Thema für Thüringen und Deutschland insgesamt und ich will an der Stelle vielleicht auch ein paar Dinge zur Bilanz in dem Bereich sagen, wenn es um die Vermeidung von Tierseuchen geht. Wir haben, denke ich, in den letzten Jahren hier in Thüringen eine Menge auf den Weg gebracht. Beispielsweise ist es uns gelungen mit vielen verschiedenen anderen Akteuren, das Land Thüringen als frei von der Rinderkrankheit und der Blauzungenkrankheit erklären zu lassen. Das war ein großes Stück Arbeit. Auch das Thema der Afrikanischen Schweinepest wurde bisher von den Thüringer Schweinebeständen ferngehalten. Das ist natürlich zum einen dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass wir in den letzten Jahren auch viel dafür getan haben, dass es so bleibt. Es wurde beispielsweise eine zentrale Kontrolleinheit gebildet, die als Taskforce im Tierseuchenfall eine schnelle Reaktionsfähigkeit sicherstellt. Und um die Bekämpfung im Ernstfall nicht an finanziellen Hürden scheitern zu lassen, wurde auch der ASP-Mehrbelastungsausgleich im Kabinett beschlossen und verkündet. Auch das sichert dann, wenn es notwendig werden würde, einen reibungslosen Ablauf im Fall des Ausbruchs der ASP beim Wildschwein. Auch im Fall der Geflügelpest konnte verhindert werden, dass das Virus einen sehr großen Geflügelbestand infiziert. Der Erreger der Geflügelpest ist immer wieder in den vergangenen Jahren in Thüringen sowohl beim Hausgeflügel als auch bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Im Jahr 2021 wurde das Virus in über 70 Kleinhaltungen durch die Tätigkeit eines Händlers – Sie erinnern sich sicherlich daran – eingetragen. Aber die Tierseuchenbekämpfung war hier erfolgreich und verhinderte eine Weiterverschleppung in andere Betriebe. Das Geschehen konnte in kurzer Zeit vollständig zum Stillstand gebracht werden. Natürlich gehört auch dazu, über Fragen des Tierschutzes zu reden. Die Thüringer Tierwohlstrategie gehört dazu und auch, dass Thüringen das erste und – soweit ich weiß – einzige Bundesland ist, in dem es einen flächendeckenden tierärztlichen Notdienst gibt. Der Freistaat finanziert das. Und das heißt, wenn es einen Notfall gibt im Bereich der Haustiere,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) dann können Sie die 116117 anrufen und dann werden Sie dabei unterstützt. Ich glaube, das zeigt auch noch mal, wie wichtig der Tierschutz ist und was wir da in den letzten Jahren als rot-rot-grüne Landesregierung auch erreichen konnten. Ganz zum Schluss auch noch ein paar Themen, die sich im CDU-Entschließungsantrag wiederfinden – meine Kollegin Frau Karawanskij sitzt ja hier neben mir, ich habe gerade noch mal mit ihr gesprochen. Ich finde, es ist wirklich sehr erstaunlich, wenn man sieht, dass im Rahmen des Vorsitzes der Agrarministerkonferenz das Land Thüringen über 50 konkrete Vorschläge unterbreitet hat, welche Maßnahmen zur Entlastung von Landwirtinnen und Landwirten ergriffen werden können.
(Beifall DIE LINKE)
Ich denke, wir sind uns sehr bewusst, dass die Herausforderungen für die Landwirtschaft enorm sind. Wir beziehen sie deswegen intensiv in die Bemühungen mit ein. Wir sind dabei, bürokratische Belastungen abzubauen und die Förderung dort, wo es möglich und notwendig ist, auch zu verstetigen. Wir haben dazu auch eigene Arbeitsgruppen mit den Verbänden hier im Land, in denen immer wieder konkrete Vorschläge zusammengetragen werden. Und wir werden auch einen entsprechenden Plan noch vor dem Sommer, in dem diese Vorschläge auch gebündelt sind, gemeinsam im Kabinett noch beraten. Wir sind auch auf Bundesebene in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aktiv, die sich mit den Themen beschäftigt. Beispielsweise haben wir im Bereich der Digitalisierung auf die pflichtige Nutzung des Flächenregisters verzichtet. Und wir haben auch auf Bundesebene Themen eingebracht wie beispielsweise den Verzicht auf die doppelte Ohrmarke bei den Rindern, die Umsetzung der GAP-Erleichterungen usw. Es ließe sich noch mehr anfügen, auch beispielsweise, dass sich die Landesregierung ganz aktiv im Bundesrat für die Rücknahme der Kürzungen der Subventionen beim Agrardiesel und der GAP eingesetzt hat. Ich denke, hier kann man sehr deutlich sehen, dass das Land Thüringen nicht nur im Tierschutz, sondern auch, wenn es um Landwirtinnen und Landwirte geht, sehr genau weiß, wo die Probleme liegen, hier die Probleme auch löst und sich natürlich auf Bundesebene auch dafür einsetzt, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/9895. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Ich frage der guten Ordnung halber trotzdem noch Gegenstimmen ab. Keine. Enthaltungen? Folgerichtig auch keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9421 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Das sind wiederum die Stimmen aus dem gesamten Hause. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir stimmen drittens ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, erhebe sich jetzt bitte von den Plätzen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Keine. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe jetzt diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme dann zum Tagesordnungspunkt 8 und bitte darum, weil ich danach die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mal nach vorne rufen werde –- nein, nicht gleich –, diejenigen, die nicht im Hause sind, darauf hinzuweisen, dass das dann so sein wird. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9640 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/10060 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Dr. Lukin aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes in Drucksache 7/9640, wurde am 05.03. eingebracht und zielt im Wesentlichen auf die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften und die Modernisierung des Berufsrechts der Architektinnen und Ingenieurinnen ab. Der Landtag hat den Entwurf in seiner 130. Sitzung am 14.03.2024 beraten und ihn einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Entwurf wurde im Ausschuss in dessen 50. Sitzung am 20. März 2024 beraten. Dort wurde eine Beschlussfassung über die Durchführung einer Anhörung und über die Anzuhörenden gefasst. In der 52. Sitzung am 23. Mai wurde er beraten, das schriftliche Anhörungsverfahren ausgewertet und auch die Online-Beratung. Hier sind keine Zuschriften eingegangen über die Online-Plattform. Dafür waren die Zuschriften überwiegend positiv und empfehlen eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und darum bitte ich Sie auch.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes
Vielen Dank, Frau Kollegin. Damit eröffne ich die Aussprache. Wortmeldungen liegen mir keine vor. Ich schaue noch mal kurz in Richtung Landesregierung, ich vermute, auch nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9640 in zweiter Beratung ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus mit Ausnahme der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dafür ist, möge sich jetzt bitte von den Plätzen erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf bei den Enthaltungen der AfD-Fraktion auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich bitte jetzt die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zu einer kurzen Beratung nach vorn. Meine Damen und Herren, um das ungewöhnliche Prozedere zu erläutern und auch so zu erläutern, dass dann alle damit was anfangen können: Es ist so, dass wir eine sehr volle Tagesordnung hatten, die aber in der Reihenfolge geändert worden war, sodass der Rollenplan jetzt bei dem relativ schnellen Ablauf heute nach dem Tagesordnungspunkt 9 erst mal eine Lücke hinterlassen hatte, weswegen wir uns jetzt beraten haben, wie die Beratung danach weitergehen soll. Es wird so sein, dass nach Tagesordnungspunkt 9, der jetzt kommt, die Tagesordnungspunkte 28, 27 und 26 aufgerufen werden. Ich bitte Sie also, meine Damen und Herren, dass sich die jeweils zuständigen Fachsprecher darauf vorbereiten, dass entsprechende Rednerlisten vorgelegt werden, auch mit Blick auf die Landesregierung, damit es entsprechend vorbereitet ist. Ich wiederhole noch mal: Wir rufen als Nächstes Tagesordnungspunkt 9 planmäßig auf. Danach wird mit den Tagesordnungspunkten 28, 27 und 26 weitergemacht. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können jetzt weitermachen. Wunderbar, für Tagesordnungspunkt 28 haben wir schon die Redeliste. Wir machen jetzt weiter mit TagesordnungsWird das Wort zur Begründung des Beratungsverlangens gewünscht? Ich sehe keinen Wunsch nach Begründung des Beratungsverlangens. Dann eröffne ich die Aussprache. Ich rufe Frau Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion auf.
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer und auch sehr geehrter Herr Leibiger als unser Landesbeauftragter für die Menschen mit Behinderungen – ich sehe ihn zwar nicht im Saal, aber ich könnte mir vorstellen, dass er uns vielleicht auch digital folgt –, wir dürfen uns für die Vorlage des 4. Tätigkeitsberichts unseres Behindertenbeauftragten für den Zeitraum 2019 bis 2023 bedanken. Dieser ist natürlich geprägt vom Beauftragten selbst, der im Jahr 2019 erstmals hier im Plenum, ich glaube, damals mit 82 Prozent gewählt wurde. Sein vorgelegter Bericht wurde kürzlich der Landtagspräsidentin übergeben, umfasst 173 Seiten und hat den Titel „Gemeinsam Inklusion“. Dieser Titel ist Programm und zieht sich natürlich auch durch das gesamte Werk. Dargestellt sind vor allen Dingen Einzelprobleme, die Menschen mit Behinderungen in Thüringen haben. Und während dieser Zeit – ja, wie soll es anders sein – hat ein Thema auch die Menschen mit Behinderungen ganz besonders geprägt: die Coronapandemie. In eindrücklicher Weise werden Fälle geschildert, die uns als Abgeordnete vielfach bekannt sind, aber die noch einmal dokumentieren, welche Entscheidungen zu welchen Folgen insbesondere für Menschen mit Behinderungen hier in Thüringen geführt haben. Darüber hinaus sind aber auch Probleme und Themen aufgeführt, die uns auf Landesebene zwar beschäftigen, aber deren Lösung auf Bundesebene erfolgen muss. Nichtsdestotrotz ist es ein Werk, das die Situation von Menschen mit Behinderungen in Thüringen umfassend darstellt, vor dem Hintergrund dessen, dass wir natürlich als Landtag auch die gesetzlichen Grundlagen legen können, um für Menschen mit Behinderungen noch stärker eine Verbesserung ihrer Lebenssituation zu erreichen. Das betrifft aber nicht nur das Thema „Teilhabe“, sondern auch das Thema „Barrierefreiheit“. Wir als Fraktionen können in den vergangenen Jahren auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zurückblicken. So haben wir viele Impulse aufgenommen und letztendlich auch in Gesetzesvorhaben umgesetzt. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auf die Novellierung des Thüringer Gleichstellungs- und Inklusionsgesetzes aus dem Jahr 2020 bzw. das Inkrafttreten im Jahr 2021 verweisen. Dort haben wir tatsächlich gemeinsam viele Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen erreicht. Dieser Gesetzentwurf wurde dann letztendlich auch fraktionsübergreifend hier im Landtag beschlossen. Ich möchte an dieser Stelle einige Inhalte nennen: die bezahlten Dolmetscherleistungen für Gehörlose, die Erweiterung von Beanstandungsrechten des Beauftragten selbst, auch die Pflicht zur Förderung hauptamtlicher kommunaler Behindertenbeauftragter und – aus unserer Sicht der zentrale Punkt – die Verankerung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Diese hat das Aufgabenportfolio und aus unserer Sicht auch die Bedeutung des Landesbeauftragten sehr erweitert und auch einer größeren Bedeutung zugeführt. Wir glauben, dass das genau richtig ist, denn Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema, nicht nur baulich, sondern beispielsweise auch digital, und am Ende nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für uns alle. Gestartet sind wir damals zur Untersetzung mit einem Landesprogramm in Höhe von 520.000 Euro, das wir mehrfach aufgestockt haben und bei dem wir nun bei einer Förderhöhe von 2 Millionen Euro sind. Es wird immer wieder deutlich, dass auch diese nicht ausreichen. Deswegen können wir an dieser Stelle sagen, dass wir auch gewillt sind, in diesem Bereich noch mehr zu tun, beispielsweise dass auch Privatleute barrierefreie Vorsorge treffen können und entsprechend dafür Hilfe erhalten. Ich muss aber auch einen kleinen Wermutstropfen loswerden, denn ich bin enttäuscht, dass nicht nur die Teilhabe in vielen Bereichen nicht möglich ist, sondern dass gerade diese Barrierefreiheit noch nicht in allen Köpfen und an allen Orten umgesetzt werden konnte. Beispielsweise hat uns die EU im Bereich der digitalen Barrierefreiheit mit Fristsetzung in den letzten Jahren aufgegeben, weiter voranzukommen. Das betrifft auch die Behörden der Landesregierung und die Verwaltung. Bei dieser Pflicht gibt es viele Dinge, die noch nicht auf den Weg gebracht sind. Genauso trifft dies beispielsweise auch Barrierefreiheit bei Wahlen. Ich hatte erst bei der letzten Plenarsitzung eine Mündliche Anfrage gestellt und war erschrocken, dass auch jetzt bei den Europawahlen am kommenden Sonntag lediglich 59 Prozent unserer Wahllokale barrierefrei sind. Natürlich ist das nicht immer erreichbar, aber wenn wir die Entwicklung der letzten Jahre sehen, müssen wir feststellen, dass da nicht viel passiert ist, und das ist durchaus ein Punkt, der uns auch aus ganz aktuellem Anlass den Bedarf aufzeigt. Weitere Themen des Berichts und auch der Zuständigkeit des Behindertenbeauftragten sind die Themen „Inklusive Bildung“ und „Arbeit“ – vor allen Dingen auch im Hinblick auf die Situation von Menschen mit Behinderung in unseren Werkstätten, für die Beschäftigten sowie auch die Frage der kommunalen Behindertenbeauftragen. Auch da gilt es, diese zu unterstützen, vor allen Dingen bei der Verpflichtung zur Aufstellung von kommunalen Aktionsplänen. Letztendlich bleibt mir noch, auf ein wichtiges Themenfeld hinzuweisen, was uns alle betrifft, nämlich die Öffentlichkeitsarbeit und vor allen Dingen die Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. In jedem Kopf gibt es leider diesbezüglich noch Barrieren. Wenn wir es schaffen, diese abzubauen, dann wird auch die Arbeit des Behindertenbeauftragten einfacher sein und wir werden im nächsten Bericht auch vielleicht entsprechende Fortschritte haben. Ich danke nicht nur Herrn Leibiger als Behindertenbeauftragtem für seine Arbeit, sondern der gesamten Landesfachstelle bzw. seinem Team und den Mitarbeitern, die ihn unterstützen. Vielen herzlichen Dank für das, was Sie in den letzten Jahren ihrer Tätigkeit geleistet haben. Seien Sie sich auch der Unterstützung der CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag weiter gewiss.
(Beifall CDU)
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen Dank, Frau Kollegin Meißner. Jetzt rufe ich für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Stange auf.
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne! Lieber Joachim Leibiger, ich hoffe, du kannst uns zuhören und wirst sozusagen auch darüber informiert, wie wir heute über deinen 4. Tätigkeitsbericht der Jahre 2019 bis 2023 befinden. Ich habe ihn einfach mal mit nach vorn gebracht, weil die meisten ihn in diesem wunderbaren Exemplar gar nicht vor sich liegen haben werden. Er ist natürlich online versendet worden, aber ich finde, es ist ein gutes Material, um nachzuweisen, wie viel intensive Arbeit der Landesbehindertenbeauftragte mit seinem Team in den zurückliegenden Jahren auf den Weg gebracht hat – und dafür danke. Danke von der Fraktion Die Linke. Wir sagen auch, Joachim Leibinger, es ist gut, dass wir dich in den zurückliegenden Jahren an unserer Seite hatten als Parlamentarier, dass du in den zurückliegenden Jahren immer wieder den berühmten Finger in die Wunde gelegt hast und darauf aufmerksam gemacht hast, dass Inklusion, dass Barrierefreiheit einfach keine Selbstverständlichkeit sind, sondern dass viele Hinweise in Gesetzen einfach umgesetzt werden müssen. An der Stelle will ich gern noch mal die Zahlen sagen. Es ist eine sehr hohe Anzahl von Thüringerinnen und Thüringern, die einen Grad der Behinderung haben. Wir sagen: Laut statistischem Jahresbericht von März 2023 leben in Thüringen 419.190 Bürgerinnen und Bürger, die einen Grad der Behinderung haben – also jeder Fünfte. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Es ist nicht eine kleine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, sondern eine sehr große Anzahl, für die ihr in eurer neuen Geschäftsstelle, die ihr gemeinsam mit uns, mit der Änderung des Gesetzestexts auf den Weg gebracht habt, da seid. Es ist auch gut, dass wir über die zurückliegenden Haushaltsberatungen ein Mehr an Mitarbeitenden für deinen Bereich, lieber Joachim, eingestellt haben, denn nur so kann man das große Ziel der Inklusion in Thüringen auch umsetzen. Ohne Mitarbeitende ist das nicht möglich. Der Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat uns gezeigt: Es gibt noch viel zu tun und wir müssen an vielen Stellen nachjustieren. An der Stelle will ich ausdrücklich noch mal auf unseren Maßnahmenplan 2.0 verweisen, der mit einem langen Integrationsprozess, mit einem langen Beteiligungsprozess von unterschiedlichen Arbeitsgruppen nicht nur hier im Landtag, sondern auch in den Ministerien vorangetragen worden ist und an dem wir ja weiterarbeiten. Die ersten der weiteren Gespräche sind auf den Weg gebracht worden und wir wissen, dass sicher auch in der neuen Legislatur ein Maßnahmenplan vorgelegt wird, vorgelegt werden kann und dass dieser in der neuen Legislatur auch hier im Plenum besprochen und beraten wird. Nun weiß ich auch, dass die einzelnen Themen, die wir hier in dem Bericht von dir, Joachim, lesen konnten, eine kleine Anzahl von einer großen Diskussionsrunde von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen betreffen. Trotzdem hast du versucht, sie uns aufzulisten. Ich erinnere mich noch an die Diskussion im Landesbehindertenbeirat, als es um die Assistenzhundeverordnung ging. Es war auf einmal ein kleines Problem, das sich zu einer großen Thematik hervorgebläht hat, weil keiner wusste, wie auf einmal ein Bundesgesetz in Thüringen umgesetzt werden sollte. Ich denke schon, wir haben dieses Thema in einer guten, kollegialen Art und Weise auch gemeinsam mit der Landesregierung umgesetzt. Es ist eine Verordnung auf den Weg gebracht worden, sodass Menschen, die einen Assistenzhund für ihr tägliches Leben brauchen, wissen, wie sie rechtssicher mit diesem umgehen können. Wir haben uns mit der Fixierung und Zwangsbehandlung in Psychiatrien auseinandergesetzt. Du hast uns immer und immer wieder über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz informiert und so konnten wir eine Vielzahl der Themen aus deinem Bericht, der uns jetzt vorliegt, aufzählen. Ich will es aber an der Stelle beenden und würde für uns gemeinsam folgenden Vorschlag machen: Wir könnten diesen Bericht für eine kommende Legislatur nehmen, könnten diesen Bericht in einem zuständigen Ausschuss mit der gebotenen Aufmerksamkeit in der gebotenen Zeit gut diskutieren und können zu der Arbeit und zu deinem Bericht eine öffentliche Anhörung durchführen. Ich finde, das hat dieser Bericht verdient. Nur weil eine Legislatur zu Ende ist, sollten wir nicht als Parlamentarier einen Schnellschuss in einer Ausschusssondersitzung durchführen, sondern das wäre mein Angebot auch für Rot-Rot-Grün. Ich denke, die Oppositionsfraktionen würden das mittragen. Das wäre ein Angebot, wie man gut mit einem Inklusionsbericht des Behindertenbeauftragten umgeht. Darum der Antrag. Ich weiß gar nicht, ob man den abstimmen kann, aber zumindest diesen Bericht nehmen und ein Ausschuss soll in der neuen Legislatur darüber reden und befinden. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen Dank, Frau Kollegin Stange. Für die AfDFraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Herold das Wort.
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, der vorliegende Bericht des Landesbehindertenbeauftragten Herrn Dr. Leibiger ist Ende Mai erschienen, am 24. Mai veröffentlicht, Redaktionsschluss war am 22.04.2024. Jetzt, also buchstäblich auf den allerletzten Drücker, ist dieser Bericht auf Antrag der CDU-Fraktion hier zum Beratungsgegenstand im heutigen Plenum gemacht geworden. Es ist für mich ein weiteres Indiz für eine gewisse – sage ich mal – nicht Gleichgültigkeit, aber ein bisschen Aufschieberitis mit diesem wirklich wichtigen und gesellschaftlich hoch anzubindenden Thema, weil wir in diesem Bericht auf den erwähnten 170 Seiten vieles erfahren, worüber wir als Abgeordnete im Landtag, im Plenum, in der Landesregierung, in den zuständigen Gremien längst hätten beraten sollen und müssen und auch in Zukunft beraten und es auch ganz gewiss tun. Die Beschäftigung mit dem Thema „Umgang mit Behinderten und Verbesserung/Erleichterung ihrer Lebensumstände“ ist ein immerwährender Prozess und kein irgendwann abgeschlossenes Tätigkeitsfeld. In Thüringen haben wir über 400.000 Menschen, die einen Grad der Behinderung haben. 243.000 davon haben einen Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr. Wenn man allerdings weiß, dass zum Beispiel schon nach einer überstandenen und abgeschlossenen Krebserkrankung in der Regel mindestens ein Grad der Behinderung von 50 Prozent zuerkannt wird, relativiert sich diese beeindruckende Zahl ein wenig, zumal auch zu erfahren ist, dass nach fünf Jahren, also wenn die berühmte Fünf-Jahres-Überlebensrate erreicht ist, dieser Grad der Behinderung auch reduziert oder auch wieder einkassiert wird, sodass wir also davon ausgehen können, dass die Thüringer nicht zu einem sehr großen Teil alle schwer krank oder an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt gehindert sind. Der Bericht beschäftigt sich mit verschiedenen Handlungsfeldern, Themenschwerpunktsetzungen, Problemlagen. Was mir besonders gefallen hat, ist die Beschäftigung mit den Folgen der Maßnahmen der Coronazeit. Ich muss sagen, ich war zutiefst erschrocken – und ich bin nach zehn Jahren Politik und 40 Jahren im Gesundheitswesen nicht so leicht zu erschrecken –, als ich lesen musste, dass sich im Zuge der Coronamaßnahmen und deren strikter Umsetzung und Behinderung eines behinderten Menschen am täglichen Lebensvollzug, nämlich am Einkaufen, sich dieser arme Mann in den Tod gestürzt hat. Auch das gehört zur Wahrheit dazu, zu unserem Umgang mit Kranken und Behinderten, dass wir uns immer daran erinnern müssen, dass staatliches Handeln nicht völlig außer Kontrolle geraten darf und einer ständigen Überprüfung bedarf, ob es maßgerecht, angemessen, menschlich ist, ob es im Lebensvollzug überhaupt praktisch ist oder ob es schlicht unmenschlich ist, vernagelt, fanatisch, totalitär.
(Beifall AfD)
Bei den Forderungen war unter anderem zu lesen, was ich sehr sinnvoll finde, dass man bei öffentlichen Bauten von vornherein berücksichtigt, dass wir eine barrierefreie Versorgung brauchen, damit die zunehmend ältere Generation in Thüringen auch in Zukunft öffentliche Gebäude erreichen und am öffentlichen Leben teilnehmen kann. Was ich auch als Arbeitgeberin immer unterstütze, ist die Schaffung geeigneter Arbeitsplätze für Menschen mit speziellen Bedarfen und als Arbeitgeberin sehe ich natürlich auch, dass da die öffentliche Hand großzügiger werden sollte und Arbeitsplätze, die auf Langfristigkeit angelegt sind, einfach großzügiger fördern muss. Dann kommt auch seitens der Arbeitgeber mehr Initiative, wenn sie wissen, sie bekommen dafür einen gut ausgebildeten, ortsständigen, treuen, loyalen Arbeitnehmer. Was ich jetzt kritisch sehen oder sagen würde – gut, darauf könnte man auch im Zuge der aktuellen Debatte über den Bürokratieabbau verzichten –, das sind weitere offizielle Stellen für Beschwerdemechanismen, die Abschaffung von oder die Gar-nicht-erst-Einrichtung von gewissen Überwachungsmechanismen. Ich glaube, wir haben in unserer Gesellschaft, in unserer hochentwickelten und durchorganisierten Gesellschaft, genügend Überwachungsmechanismen. Was mit uns ganz gewiss auch nicht zu machen sein wird, ist die Abschaffung der spezialisierten Förderschulen. Jeder Mensch soll das Recht haben, freie Schulwahl zu haben und für sein Kind oder für sich selbst die Ausbildungsform zu wählen, die ihm am entsprechendsten ist, am geeignetsten scheint, um seine Lernziele zu erreichen. Und wenn das für den einen die inklusive Schule ist, dann ist das für den anderen die spezialisierte Förderschule. Wir glauben auch, dass die Inklusion vor allem denen zugutekommen wird, die wirklich davon profitieren. Was wir nicht glauben, ist, dass wir dazu unsere bewährte Schule grundsätzlich umbauen müssten, in eine flexible Schule ohne Präsenzpflicht. Das ist eine Forderung, die sicherlich mit uns auch noch mal diskutiert werden muss, auch der Frontalunterricht. Mittlerweile gibt es viele Untersuchungen dazu, die von diesen Arbeitsgruppen, von diesen kreisförmigen Auditorien wieder wegkommen und sagen, Frontalunterricht, wenn der Lehrer seine Schüler anschaut und sie ihn anschauen und das Dargebotene auch aufnehmen, aufsaugen können, ist eine bewährte Methode der Wissensvermittlung.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Hier
funktioniert es schon mal nicht!) Wir wünschen dem Bericht, dass er die Diskontinuität übersteht. Wir wünschen ihm einen Wiederaufruf in der nächsten Legislaturperiode und wir werden uns in jeder Form gern an der Debatte zu diesem wichtigen und auch in Zukunft Tagespolitik prägenden Thema intensiv und rege beteiligen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Dann müs-
sen Sie aber in die Ausschüsse kommen!)
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen Dank. Und jetzt hat für die SPD-Fraktion Abgeordneter Möller das Wort.
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen Dank. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, es ist unsere gemeinsame Verantwortung, der Vielfalt in unserem Land gerecht zu werden und Barrieren abzubauen, sodass alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Chancen haben, an unserer Gesellschaft teilzuhaben. Joachim Leibiger hat in seinem Tätigkeitsbericht auf beeindruckende Weise geschildert, wie viel Arbeit noch vor uns liegt, bis wir dieses Ziel erreicht haben. Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich Herrn Leibiger für seine Arbeit in der Vergangenheit danken. Er und der Landesbehindertenbeirat haben einen großen Beitrag geleistet, dass wir in Thüringen aufmerksamer werden und auch klare Umsetzungsschritte erfolgen, um die Inklusion voranzutreiben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Barrierefreiheit, das bedeutet weit mehr als den Bau von Rampen und Aufzügen. Sie umfasst auch den Zugang zu Bildung, Arbeit und Kultur sowohl vor Ort als auch online. 2021 haben wir die Novelle des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Diese Novelle bekennt sich ganz klar zur UN-Behindertenrechtskonvention. In dieser Legislatur konnten wir einiges anschieben, um dieses Bekenntnis zu untersetzen. Ein Beispiel will ich nennen: Rot-Rot-Grün hat im vergangenen Jahr für die Erhöhung des Sinnesbehindertengeldes gesorgt. Davon profitieren mehr als 3.000 Thüringerinnen und Thüringer. Doch trotz verschiedener Fortschritte gibt es erhebliche Herausforderungen. Deutschland wurde kürzlich vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention geprüft. Dabei sind einige doch erhebliche Mängel aufgefallen, die auch Forderungen an uns auf Landesebene nach sich ziehen. Lassen Sie mich ein Beispiel noch mal vertiefen – Kollegin Meißner hat es schon angesprochen –: Eine zentrale Forderung ist die Sicherstellung der Barrierefreiheit von Stimmabgabeverfahren in Wahllokalen. Bei den Wahlen, die vor nicht einmal zwei Wochen stattfanden, wurde an den Thüringer Wahlleiter gemeldet, dass 59,4 Prozent der Wahllokale barrierefrei waren. Das entspricht zwar einem Anstieg von knapp 11 Prozent seit 2014, ist aber weit entfernt von der notwendigen vollständigen Barrierefreiheit. Viele Wahllokale waren nach wie vor nicht barrierefrei zugänglich. Menschen mit Behinderungen standen vor erheblichen Herausforderungen, ihr Grundrecht auf Teilnahme an der Wahl wahrzunehmen. Das muss besser werden, daran müssen wir weiterarbeiten. Wir hören oft von bürokratischen Hürden, die Prozesse unnötig in die Länge ziehen. Ein Antrag für einen barrierefreien Zugang oder notwendige Hilfsmittel dauert oft Monate, manchmal Jahre, um bearbeitet zu werden. Familien und Betroffene sind gezwungen, sich durch ein Labyrinth von Formularen und Genehmigungen zu kämpfen. Auch das müssen wir ändern, zum Beispiel in der Kinderund Jugendhilfe. Ich bin froh, dass wir heute noch die Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes debattieren, wo die Inklusion in der Jugendhilfe endlich festgeschrieben wird. Joachim Leibiger überschreibt seinen Tätigkeitsbericht mit: „Mir dauert vieles zu lange“. Dem kann ich mich anschließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch eines anmerken: Inklusion ist eine immanente Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft für alle. Demokratie bedeutet, dass jede Stimme zählt und jeder Mensch das Recht hat, gehört zu werden und mitzubestimmen. Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich durch Offenheit, Respekt und den Schutz der Rechte aller Bürgerinnen und Bürger aus. Wir sind deshalb ständig aufgefordert, daran zu arbeiten, dass alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt teilhaben können. Das bedeutet, Diskriminierung in jeglicher Form zu bekämpfen, um eine Kultur des Miteinanders und der Solidarität zu fördern. Der Angriff, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf eine Wohneinrichtung der Lebenshilfe in Mönchengladbach in der vergangenen Woche ist ein furchtbares Beispiel für eine neue Art von Angriffen, denen auch Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Wir müssen – und das sage ich gerade in Thüringen – alles daransetzen, unsere demokratischen Werte zu erhalten und weiter zu stärken. Denn nur so können wir eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, sein Leben selbstbestimmt und mit Würde zu gestalten, ermöglichen. Deswegen bin ich auch der festen Überzeugung, dass meine Fraktion auch in einer neuen Legislatur diesen Bericht weiterbearbeiten und mit Inhalten füllen wird. Dementsprechend danke ich Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen Dank, Herr Möller. Für die Gruppe der FDP hat jetzt Frau Abgeordnete Baum das Wort.
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, liebe Aktive, die sich für Barrierefreiheit in unserer Gesellschaft einsetzen! Lieber Joachim Leibinger, ein herzlicher Dank geht an Ihr Team und an Sie für die Arbeit in der vergangenen Legislatur. Der Dank geht aber auch an alle Vertretungen für Menschen mit Behinderungen, die im Landesbehindertenbeirat aktiv sind. Sie machen immer wieder in angemessener Weise darauf aufmerksam, wo wir einfach noch Aufgaben vor uns haben. Denn der Bericht zeigt zwar auf der einen Seite, welche Bereiche eigentlich alle betroffen sind, wenn wir darüber sprechen, Inklusion in der Gesellschaft zu leben, Barrierefreiheit zu schaffen, Teilhabe zu schaffen. Er zeigt aber vor allem auch, wir kommen nicht so richtig voran. Ich möchte gern drei Punkte aufführen, die mir da jetzt besonders herausgestochen sind. Das eine ist, wir haben nach wie vor Verwaltungshürden vor uns, wenn es darum geht, Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Da zeigt sich an allererster Stelle, dass es zwar gut ist, einen Landesbehindertenbeauftragten zu haben, der sich dann mit seinem Team reinhängen kann und sich kümmert und für Verständigung sorgt, aber das Ziel muss eigentlich sein, dass wir gerade im öffentlichen Bereich und gerade bei bürokratischen Fragen viel offener und auch viel flexibler werden, um eben auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehen zu können, wenn es darum geht, an das Recht zu kommen und Teilhabe in der Gesellschaft erleben zu können. Ein zweiter Punkt, der mit einem Fonds beim Landesbehindertenbeauftragten bearbeitet wurde, nämlich einem Fonds für Barrierefreiheit, der eigentlich die Fälle lösen soll, wo der Zugang zu Einrichtungen nach wie vor nicht barrierefrei war. Der Hintergedanke war dazu eigentlich mal, eine niedrigschwellige Möglichkeit zu schaffen für diejenigen, wie Arztpraxen oder private Einrichtungen oder Vereine, die sagen, wir möchten einen Zugang ermöglichen. Wenn man dann plötzlich feststellt, dass relativ viele kommunale Körperschaften auf diesen Fonds zugreifen, dann stellen wir fest, dass wir quasi an einem ganz grundlegenden Punkt noch ein Problem haben, nämlich im gesamten öffentlichen Bereich, in den Kommunen die Barrierefreiheit herzustellen, das fällt offensichtlich nach wie vor so schwer. Das liegt nicht daran, dass die Kommunen das nicht möchten, sondern es liegt vor allem daran, dass wir diese Kosten, die durch Barrierefreiheit entstehen würden, nach wie vor nicht in der Finanzierung der Kommunen berücksichtigen. Das muss ein Thema sein, welchem sich der Landtag an der Stelle auch annehmen muss bei der Ausgestaltung des KFA. Dann sind solche Fonds beim Behindertenbeauftragten zwar eine schöne Ergänzung, eine gute Ergänzung, aber sie können nicht zur Grundlage dessen werden, wie im öffentlichen Bereich Barrierefreiheit hergestellt wird. Inklusive Bildung ist vorhin auch schon angesprochen worden. Da ist immer ein Punkt, wo ich mich frage, warum wir eigentlich nicht sogenannte LowHanging-Fruits schneller absammeln, also Dinge, die eigentlich total unkompliziert umzusetzen wären, die auch gar nicht wahnsinnig viel Geld kosten, sondern wo es eigentlich um Grundsatzentscheidungen geht. Dazu gehört zum Beispiel die Anerkennung von Gebärdensprache als Fremdsprache. Das ist etwas, was die Betroffenen schon ganz lange fordern und sagen: Könnt ihr nicht einfach den Kindern, die Gebärdensprache lernen wollen und teilweise müssen, damit sie sich verständigen können, dies anerkennen? Warum lernen die noch zusätzlich eine Fremdsprache, nur, weil ihnen diese eine jetzt nicht anerkannt wird? Das ist ein Thema, das nicht nur in Thüringen eine Rolle spielt, sondern auch bundesweit. Da würde ich mir durchaus wünschen, dass wir da einfach auch noch einen Schritt weiterkommen und die Anerkennung nach vorn bringen. Grundsätzlich mein herzlicher Dank an alle, die sich einsetzen, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe zu ermöglichen, die ihnen zusteht, nicht nur, weil wir das gesetzlich festgeschrieben haben, sondern weil das ein grundlegendes Menschenrecht ist. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit in dem Bereich und hoffe auf weiteren energischen Druck vom Team um den Landesbeauftragten und vom Landesbehindertenbeirat, denn diesen Druck brauchen wir. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Und ich rufe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Pfefferlein auf.
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag und am Livestream, zuerst möchte ich mich auch ganz herzlich im Namen meiner Fraktion bei Ihnen, Herr Leibiger, und Ihrem Team für die Erstellung des Tätigkeitsberichts für die Jahre 2019 bis 2023 ganz herzlich bedanken, Jahre, die sehr schwierig waren, die von der Coronapandemie und sehr schwierigen Welt- und Klimalagen geprägt wurden. Nehmen wir nur zum Beispiel die Coronazeit: Da waren Menschen mit Behinderung besonders von Isolation betroffen. Manche Unterstützungsmaßnahmen gab es nicht. Die Schließung der Werkstätten und Tagespflegeeinrichtungen traf sie besonders hart. Diese schwierigen Zeiten zeigten sehr deutlich, wie wichtig es ist, Inklusion und Barrierefreiheit in allen Bereichen der Gesellschaft zu fördern. Wir sind noch auf vielen Gebieten gefordert, um unsere Gesellschaft wirklich intensiv und resilient zu machen. Trotz der schwierigen Situation einer Minderheitsregierung konnten wir kleine Schritte auf dem Weg einer besseren Inklusions- und Teilhabepolitik für Menschen mit Behinderung gehen. Ich will mich hier gar nicht lange aufhalten mit der Aufzählung. Das alles können Sie gut in dem umfangreichen Bericht des Landesbehindertenbeauftragten nachlesen. Dort wird nämlich transparent und ausführlich dargestellt, was schon läuft, was noch fehlt, eine gute Basis, um Erreichtes zu würdigen, Defizite aufzuzeigen und Perspektiven zu besprechen. Der Bericht schreibt dem zukünftigen Landtag mit den dort aufgelisteten Forderungen schon mal eine Liste zur Abarbeitung in das Hausaufgabenbuch. Wir haben in den Jahren seit 2019 schon ein paar Sachen auf den Weg gebracht, Gesetze so novelliert, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung weiter gestärkt und die Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben mehr werden. Die Schulen wurden bei der Umsetzung inklusiver Bildungsmodelle und bei der Bereitstellung von Ressourcen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen unterstützt. Der Ombudsrat Inklusion arbeitet als unabhängige Instanz im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und unter Leitung des Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung. Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit und das Thüringer Barrierefreiheitsprogramm arbeiten daran, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderung barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Wir haben hier im Parlament als Abgeordnete dafür gesorgt, dass das Sinnesbehindertengeld erhöht wird. In den fünf Jahren dieser Legislatur haben wir kontinuierlich Anstrengungen unternommen, um die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung in Thüringen zu verbessern. Ich darf Ihnen versichern: Wir von Bündnis 90/Die Grünen treten auch weiter für eine inklusive Gesellschaft ein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, gleichberechtigt wohnen, lernen, arbeiten zu können und die Unterstützung zu wählen, die sie dafür brauchen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eine inklusive Gesellschaft, die allen Menschen gleiche Rechte und Chancen garantiert, davon sind wir leider noch weit entfernt. Deshalb brauchen wir gute Politik für Menschen mit Behinderung. Das geht aber nicht ohne Sie. Aber wir wollen auch Politik mit Menschen mit Behinderung machen. Deshalb suchen wir das Gespräch mit den Verbänden, mit den Menschen an ihren Wohnorten, an den Arbeitsplätzen und im Verein. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Frau Ministerin Werner, bitte schön.
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde jetzt schon ganz viel zum Tätigkeitsbericht gesagt, deswegen möchte ich es relativ kurzfassen. Ich möchte mich aber auch natürlich an allererster Stelle bedanken bei Herrn Leibiger, unserem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich glaube, er hat eine unheimlich tolle Arbeit geleistet in den letzten Jahren, eine, die vor allem darauf zielte, Menschen mit Behinderung eine Stimme zu geben, sie sichtbarer zu machen und vor allem im politischen Diskurs Erfolge zu erreichen. Das ist ihm gelungen – das sieht man am Tätigkeitsbericht – und dafür ihm und seinem Team an der Stelle wirklich ganz, ganz großen Dank. Was mir auch aufgefallen ist, wenn man sich jetzt die letzte Legislatur anschaut, ist, dass sich meines Erachtens im Bereich der Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung sehr viel getan hat. Ich glaube, das liegt unter anderem daran, dass wir als rot-rot-grüne Landesregierung gerade die erste Legislatur genutzt haben, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am politischen Leben, die politische Partizipation, die politische Teilhabe zu ermöglichen und zu verbessern. Wir haben das mit unserem Inklusionsgesetz getan, wir haben das getan, indem wir die Beratungsstrukturen weiter gefasst haben, nicht nur für Menschen mit Sinnesbehinderungen, sondern auch für andere Behinderungen, indem wir die Peer-to-Peer-Beratung gestützt haben, indem wir das Sinnesbehindertengeldgesetz eingeführt haben, indem wir auch den Landesbeirat weiterentwickelt haben. Diese politische Sensibilisierung, diese politische Teilhabe zeigt sich dann meines Erachtens in der zweiten Legislatur, dass hier vieles gemeinsam auch auf den Weg gebracht werden konnte, dass an dem, was wir da errungen haben, angeknüpft werden konnte. Deswegen will ich an dieser Stelle auch Ihnen als Abgeordnete ganz großen Dank sagen. Es war natürlich nur dadurch möglich, dass im Haushalt entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt wurden, indem beispielsweise das Inklusionsgesetz weitergeführt wurde und indem die Dinge, die im Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene aufgeführt wurden, auch umgesetzt wurden. Das ist meines Erachtens auch beispielhaft und daran sollten wir weiterarbeiten. Die ausführliche Beratung des Berichts im Ausschuss gehört garantiert auch dazu. Ich würde gern noch kurz etwas zum Thema „Corona“ sagen wollen: Das waren wirklich auch sehr erdrückende Beispiele, die wir jetzt noch mal in dem Bericht nachlesen konnten. Wir wissen, dass gerade für Menschen, die vulnerabel sind, die Herausforderungen am größten gewesen sind. Ich weiß auch, dass viele Menschen mit Beeinträchtigungen auch große Ängste hatten, beispielsweise zu erkranken, und natürlich auch ein erhöhtes Risiko hatten, schwer zu erkranken. Ich habe während der Pandemie ganz regelmäßig Videokonferenzen mit Werkstattbeiräten durchgeführt. In diesen Konferenzen konnten sich Beiräte und Frauenbeauftragte aus jeder Werkstatt dazuschalten. Das wurde auch rege genutzt. Da wurden Fragen gestellt, die mit der Pandemie zu tun haben, aber eben nicht nur, sondern ein Thema, das ganz oft angesprochen wurde, war das Thema der Weiterentwicklung von Werkstätten, der Wahlfreiheit, aber auch der gerechteren Bezahlung in Werkstätten. Das sind Themen, die, glaube ich, in den nächsten Jahren im gemeinsamen politischen Agieren eine große Rolle spielen werden. Es gibt auf Bundesebene einen entsprechenden Bericht, der die Menschen in den Werkstätten befragt hat: Was sind Ihre Wünsche, Ihre Perspektiven für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen? Wie muss eine Weiterentwicklung tatsächlich auch stattfinden? Ich glaube, der beste Weg wäre, diese in Inklusionsunternehmen weiterzuführen – dieser Hinweis sei mir an der Stelle noch gestattet.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben jetzt vieles, das vor dem Sommer oder im Sommer fertig werden wird, beispielsweise der Teilhabebericht, die Evaluierung unseres Inklusionsgesetzes, aber auch die Weiterentwicklung des Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Frau Abgeordnete Stange hat schon darauf hingewiesen: Die Ideen, Anregungen und auch berechtigten Forderungen aus dem Bericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen werden da eine ganz wichtige Grundlage zur Weiterführung dieser Maßnahmen sein. Dafür auch schon mal ganz herzlichen Dank, aber der größte Dank an all die Menschen, ob betroffen als Mensch mit Beeinträchtigung, ob als Engagierter für die Menschen mit Beeinträchtigungen – herzlichen Dank für das engagierte Tätigsein. Ich freue mich auf das, was aus dem Bericht jetzt folgen kann für eine weitere, gelingende Arbeit. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 8 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gehört es zu den Aufgaben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, dem Landtag einmal in der Legislaturperiode bzw. spätestens alle fünf Jahre über seine Tätigkeit schriftlich und mündlich Bericht zu erstatten. Zur Ermöglichung der mündlichen Berichterstattung gehe ich davon aus, dass es der Wille des Landtags ist, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit der Unterrichtung zu befassen. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss selbst regelt, inwieweit das in die neue Legislaturperiode gegeben wird.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ge-
nau!) Damit, meine Damen und Herren, schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 28 in seinen Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8242 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/10171 dazu: Schulsozialarbeit weiter bedarfsgerecht ausbauen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10206 ZWEITE BERATUNG Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9868 - 2. Neufassung Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport für die Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 28 a.
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen hier und am Livestream, wir beraten heute in der zweiten Lesung den Entwurf zur Novelle des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Der Novellierungsbedarf ergab sich im Wesentlichen aus einer Reform des KJHG als Bundesgesetz, die im Juni 2021 Gesetzeskraft erlangte und in den Folgejahren durch die Ausführungsgesetze der Länder entsprechend umzusetzen ist. Mit dem damals vom Bundestag und Bundesrat angenommenen und damit auch entsprechenden Kinderjugendstärkungsgesetz wurde der Grundstein für eine inklusive Jugendhilfe gelegt und in drei Stufen bis 2028 die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen gesetzlich verankert. Insbesondere waren etwa auch die Einrichtungen der Familienhilfe einem gesetzlichen Zulassungsverfahren zu unterwerfen, eine Jugendhilfe-Ombudsstelle umzusetzen und die Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen in weiteren Bereichen der Jugendhilfe zu verankern. Diese entsprechenden Anliegen wurden von den Regierungsfraktionen in einem Gesetzentwurf in der Novelle umgesetzt und eingebracht und um einige weitere Aspekte landespolitischer und jugendhilfebezogener Regelungen ergänzt, von denen die Benennung eines Landesbeauftragten für den Kinderschutz die Orientierung der Ausstattung der Schulsozialarbeit betraf. Zwei wichtige hier an dieser Stelle zu nennende sind: Die von den Fraktionen der Regierungskoalition vorgelegte Novelle des KJHAG wurde dann in der 114. Sitzung des Landtags am 6. Juli 2023 vorgelegt, erstmals beraten und dann an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Es folgten dann einige Beratungen im Ausschuss, die ich hier nennen will als Berichterstatter: am 7. Juli 2023, dann in der 63. Sitzung am 20. Oktober 2023, in der 68. Sitzung am 19. Januar 2024 sowie in der 69. Sitzung am 1. März 2024 und in der 71. Sitzung am 12. April. Sie wurde auch in einer schriftlichen und mündlichen Anhörung entsprechend beraten; die fand am 20. Oktober letzten Jahres statt, in der das Gesetz überwiegend fast ausschließlich auf eine positive Resonanz traf. Nach den Beratungen und Verhandlungen im Ausschuss liegt nun heute die Beschlussempfehlung vor, die neben einigen formalen Änderungen dann die vorgesehene Erhöhung der Schulsozialarbeit aus dem Paket herausnimmt, ansonsten aber die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Vielen Dank, Herr Kollege Schaft. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag zu Tagesordnungspunkt 28 a gewünscht?
(Zuruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein!) Nein. Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 28 b gewünscht? Auch nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Möller.
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, es freut mich sehr, dass wir heute die Novelle des Thüringer Kinderjugendhilfe-Ausführungsgesetzes hier im Plenum behandeln können. Herr Schaft hat ja in seiner Berichterstattung gerade schon darauf hingewiesen, dass das keine alleinige Initiative hier aus dem Plenarsaal ist, sondern auch eine Grundlage hat in der Verbesserung des Kinderschutzes und der Kinder- und Jugendmitbestimmungsrechte bundesweit im SGB VIII. Eine ganz große Errungenschaft, die aus meiner Sicht viel zu lange gedauert hat, aber endlich auch Gesetzeskraft ist, ist, dass es endgültig heißt, Kind ist Kind, unabhängig von jeglicher Form von Behinderung oder Einschränkung. Zukünftig ist die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen zuständig, und das bedeutet insbesondere für die Betroffenen ein Ende einer Odyssee im Einzelfall zwischen verschiedenen Institutionen – Sozialamt, Eingliederungshilfe, Jugendamt, Kinder- und Jugendhilfe. Das ist mit der sogenannten großen Novelle, der sogenannten großen Lösung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe endgültig vorbei. Wir vollziehen mit der Novellierung unseres Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes jetzt auch die rechtlichen Rahmensetzungen hier in Thüringen. Denn zukünftig soll es Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen geben. Mit diesem Ziel der Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wollen wir die Vertretung von Behindertenverbänden und Vereinen als beratende Mitglieder in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen genauso wie im Landesjugendhilfeausschuss ermöglichen und im Rahmen der kommunalen Jugendförderpläne und des Landesjugendförderplans die Ressourcen, die die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für junge Menschen mit Behinderungen sicherstellen, berücksichtigen. Gleiches gilt zukünftig bei der Planung des Kinderschutzes. Sie merken schon, um die inklusive Jugendhilfe zu verwirklichen, liegt noch ein schwieriger Weg vor uns. Wir haben im Rahmen der Gesetzgebung des Bundes bis 2028 Zeit. Für viele Betroffene gibt es dafür aber keine Zeit mehr, und dementsprechend ist es gut, wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden, damit die sich aufgrund der Kommunalwahlen neu gründenden kommunalen Gremien zukünftig auch die Eingliederungshilfe und die Menschen mit Behinderungen in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf geht aber über die Frage der inklusiven Jugendhilfe hinaus. Wir wollen auch wesentliche Verbesserungen des Kinder- und Jugendschutzes gesetzlich verankern. Zukünftig soll es einen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte Beratung und Unterstützung zur Vermeidung von weiterer Kindeswohlgefährdung geben. Wir führen eine gesetzliche Verankerung des Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen samt einer Geschäftsstelle ein und es gibt zukünftig eine gesetzlich verankerte Landeskoordinierungsstelle für den medizinischen Kinder- und Jugendschutz. All das sind erprobte Verfahren und Angebote, die wir mit der gesetzlichen Verankerung auch für die Zukunft absichern und damit als festen Bestandteil der Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen des Landes vorsehen. Darüber hinaus bauen wir aber auch die Prävention vor Ort aus. Wir regen die freiwilligen Zusammenschlüsse der Jugendverbände im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in den Jugendringen an, wir stärken die außerschulische Jugendbildung und wir passen endlich die Vergütungsausfallentschädigung bei Freistellungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit an. Was uns darüber hinaus mit dieser Gesetzesnovelle wichtig ist, ist die weitere Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit und eine landesweite Modellförderung im Einzelfall einzuführen. Ein weiterer Aspekt, der uns ganz wesentlich in den letzten Jahren auch hier im Landtag beschäftigt hat, ist die Beteiligung und die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, die wir mit dieser Gesetzesnovelle noch einmal stärken. Wir stärken die Beteiligung von Zusammenschlüssen von Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen und im Landesjugendhilfeausschuss. Wir beteiligen junge Menschen, indem wir gesetzlich verankern, dass es eine verständlichere und nachvollziehbarere Form von Informationen gibt, und wir verankern gesetzlich die Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ombudsstelle, damit sich Kinder und Jugendliche bei allen Fragen, die sie betreffen, an eine unabhängige Beratung wenden können, die der Kinderschutzbund im Modellverfahren jetzt schon hervorragend umsetzt. Und nicht zuletzt stärken wir die Beteiligungsrechte auf der kommunalen Ebene. Neben den Gemeinderäten wollen wir nun auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung von Vorhaben auf Landkreisebene in den Kreistagen und in den kreisfreien Städten gesetzlich verankern. Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, damit wird hier eine umfangreiche Aktualisierung des Kinder- und Jugendhilferechts vorgenommen, und dementsprechend hoffe ich sehr, dass dieser Gesetzentwurf auch die notwendige Mehrheit findet. Im Rahmen der Debatte um diese Novelle sind aber zwei Themen auf der Strecke geblieben. Wir wissen, dass der Bereich „Hilfen zur Erziehung“ – da wo wir auch einige Neuerungen vornehmen, zum Beispiel eine verbindliche Planung auf kommunaler Ebene, um zukünftig besser zu wissen, welche Angebote es im Bereich der Hilfen zur Erziehung, also der Heimerziehung, gibt –, die Frage von ambulanten Angeboten für Kinder und Jugendliche, die es schwer in ihren eigenen Familien haben oder wo gar keine eigene Familie mehr zur Verfügung steht, dass diese Aspekte viel zu oft in der öffentlichen Debatte nicht wahrgenommen werden. Aber hier bedarf es dringend besserer Angebote, insbesondere auch bei dem Thema „Fachkräfte“. Neben dem Kindergarten sind die Hilfen zur Erziehung der zweite große Bereich, wo Erzieherinnen und Erzieher, aber auch Heilerziehungspflegende als Fachkräfte eingesetzt werden. Sie kennen die Debatten um die Fachkräftesituation. Deswegen war es uns ein großes Anliegen, bei der Nachwuchsgewinnung im Bereich der Hilfen zur Erziehung eine Praktikantenvergütung einzuführen. Von der sehen wir aber in dem Gesetzentwurf ab, weil die ca. 3 Millionen Euro, die es dafür jährlich aus dem Landeshaushalt benötigt, im Moment einfach nicht vorgesehen sind. Wir wollten der gesamten Novelle des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes keinen Abbruch tun, sodass eine offene Frage und eine offene Aufgabe für dieses Parlament bleiben, insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung, die Fachkräfteentwicklung weiterzuführen. Der Landesjugendhilfeausschuss als zuständiges Gremium beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nimmt sich dieser Aufgabe gerade sehr intensiv an und ich hoffe, dass wir auch von dort einen fachlich fundierten Katalog bekommen werden, was denn in der Frage der Fachkräfteentwicklung in Zukunft in der Jugendhilfe zu tun ist. Ich hoffe sehr, dass sich dieses Parlament in der neuen Legislatur dieser Frage stellt und die Weichen stellt, damit die Fachkräfteentwicklung eine positive bleibt, damit es genügend Erzieherinnen und Erzieher, genügend Heilerziehungspflegende, aber auch genügend Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gibt, die sich um unsere Kinder und Jugendlichen kümmern. Ein zweites Feld, das will ich noch mal deutlich ansprechen – deswegen gibt es auch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Thema „Schulsozialarbeit“: Wir wissen, dass es uns gelungen ist, in den letzten Jahren so viele Landesmittel zur Verfügung zu stellen, dass mittlerweile an jeder zweiten Schule Schulsozialarbeit regelhaft durchgeführt werden kann. Das ist gut. Das ist eine richtige Entwicklung und das ist eine Erfolgsgeschichte für Thüringen, weil wir die Frage, wie Sozialpädagogik und Pädagogik zusammenarbeiten, in Thüringen hervorragend umsetzen und beispielgebend für die bundesweite Entwicklung sind. Denn unsere Schülerinnen und Schüler, unsere Kinder und Jugendlichen brauchen diese Unterstützung, neben der pädagogischen Arbeit an den Schulen auch eine unabhängige Vertrauensperson zu haben, die sich der Probleme der Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit, in ihrem elterlichen Umfeld, aber auch ihrer ganz persönlichen Probleme annimmt. All das leistet Schulsozialarbeit in hervorragender Weise. Nicht ohne Grund sagen uns viele Schulen, sagen uns viele Jugendämter, sagen uns fast alle Fachverbände, braucht es mehr Schulsozialarbeit an Thüringer Schulen. Dementsprechend war unser Vorschlag hier gesetzlich verankert, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Uns ist es wichtig, bei der Schulsozialarbeit die Zusammenarbeit der örtlichen Jugendhilfe, also der freien Träger der Jugendarbeit, und der Schule als gleichberechtigte Partner voranzubringen. Dementsprechend ist es uns wichtig, dass es eine kommunale Aufgabe ist, eine Aufgabe der örtlichen Jugendämter. Gleichwohl wissen wir, dass Schule originäre Aufgabe des Landes ist. Deswegen ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass die Personalkosten, die in diesem Bereich anfallen, durch das Land refinanziert werden. Das schaffen wir mit diesem Gesetz nach wie vor in einem Umfang für jede zweite Schule. Uns hat vorgeschwebt, das zu erhöhen. Auch das konnten wir im Rahmen der Landeshaushaltsdebatte 2024 im Haushalt nicht realisieren. Damit dieses Gesetz insgesamt jetzt nicht gefährdet wird, verzichten wir auf diese Erhöhung an dieser Stelle und sagen aber sehr deutlich im Entschließungsantrag, den wir vorgelegt haben, hier braucht es eine klare Lösung, eine bedarfsgerechte Erfassung auf kommunaler Ebene, wie viel Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in den nächsten Jahren gebraucht werden. Auf der Grundlage dieser bedarfsgerechten Erfassung ist das nächste Parlament, ist der Thüringer Landtag sicherlich dann aufgefordert, entsprechend diese Bedarfe zu bedienen. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen in unserem Land allemal schuldig. Zu guter Letzt lassen Sie mich noch einen Satz zum Antrag der CDU-Fraktion „Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen“ formulieren: Liebe Kolleginnen der CDU, Sie formulieren mit Ihrem Parlamentsantrag noch einmal viele Aspekte, die es bei der Frage des Kinder- und Jugendschutzes in Thüringen bedarf. Gleichermaßen machen Sie aber auch deutlich, dass wir in einem guten Verbund zwischen Behörden, zwischen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und zwischen auch Eltern und betroffenen Kindern bereits ein gutes Netzwerk aufgebaut haben. Sie empfehlen in Ihrem Antrag, dieses Netzwerk weiter zu stärken – so verstehe ich ihn zumindest – und fordern uns auf, an einer Stelle auch gesetzlich tätig zu werden und eine Landeskoordinierungsstelle einzurichten, die wir eben gleichzeitig jetzt mit diesem Gesetz vollziehen. Insgesamt ist dieser Antrag aus unserer Perspektive deswegen einer, den wir in großen Teilen mit der heutigen Novelle auch bereits erledigt haben und dementsprechend finden wir keine Not, diese Aufforderung selbst zu machen. Dennoch, da Sie auch auf Bundesebene Dinge anregen, gerade beim Thema „Kinder- und Jugendmedienschutz“, aber auch bei der Frage der Bekämpfung von Kinderpornografie, werden wir uns Ihrem Antrag nicht entgegenstellen und uns enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zum Entschließungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine beiden Vorredner sind ja schon ausführlich auf die unterschiedlichen Initiativen eingegangen. Wir haben auch im Ausschuss entsprechend beraten und angehört. Ich möchte daher noch mal auf die wichtigen Punkte eingehen, vielleicht zunächst auf den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, insbesondere zum Thema „Schulsozialarbeit“. Wir haben ja auch bereits in den vergangenen Jahren deutlich gemacht, dass das für uns ein ganz wichtiges Thema ist. Wir haben auch gesehen, dass verschiedenste Bedarfe im Bereich der Schulen bestehen. Das Thema begleitet uns mittlerweile seit vielen Jahren. Wichtig ist auch, das darf man in dem Hinblick nicht vergessen, dass wir auch gewährleisten müssen, dass zukünftig eben auch der Unterricht gewährleistet werden muss. Hier gibt es, das wissen Sie aus den Landkreisen, aus den verschiedenen Schulen, erhebliche Bedarfe und hohe Ausfallstunden, und daran müssen wir arbeiten. Da ist auch die Schulsozialarbeit ein wichtiger Punkt. Wir haben Brennpunktschulen in verschiedenen Bereichen und da wurde in den vergangenen Jahren gesehen, dass zunächst dort die Schulsozialarbeit etabliert wird und auch funktioniert. Wir haben in diesem Prozess gesehen, dass weitere Bedarfe bestehen, aber das große Augenmerk in diesem Zusammenhang muss eben auch darauf bestehen, dass wir als Land den Schulunterricht sicherstellen, und da haben wir noch einiges an Arbeit zu leisten. Da erzähle ich Ihnen nichts Neues, das wissen Sie aus den Erfahrungen vor Ort. Wir können Initiativen unterstützen und werden das auch, die zur Verbesserung der Schulsozialarbeit dienen. Das ist uns, wie gesagt, ein wichtiges Anliegen. Es ist aber auch deutlich geworden, dass wir natürlich schauen müssen, wie auch Ausgaben in den nächsten Jahren finanziert werden. Wir hatten im Haushalts- und Finanzausschuss da eine Diskussion, insbesondere mit der Finanzministerin und auch mit dem Ausschussmitglied der SPD, wo noch mal darauf hingewiesen wurde, dass insbesondere jetzt Probleme bestehen bei der Haushaltsplanung und bei der Vorstellung und Aufstellung der Haushaltsplanung, da man angeblich nicht wisse, was noch vonseiten des Landtags an Ausgaben kommt. Wir konnten das als CDU-Fraktion nicht ganz nachvollziehen, weil das doch von den Initiativen, die jetzt noch kommen, überschaubar ist.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
machen wir aber schon seit 30 Jahren so!) Insbesondere zum Thema „Ehrenamt“ lag uns viel daran, dass auch diese Initiative der CDU-Fraktion verwirklicht wurde, denn das ist ja auch ein Zeichen in das Land. Vielleicht ergibt sich dann noch die eine oder andere Bewegung bei der Landesregierung, insbesondere, was die Planung und Vorlage des Haushaltsplans angeht. Das wäre ja auch wichtig, dass man dann weiß, woran man im Land ist und wie es zukünftig weitergeht. Insbesondere die Ausgaben werden uns in den nächsten Jahren noch beschäftigen. Dabei muss man feststellen, dass die rot-rot-grüne Landesregierung in den vergangenen Jahren von der Steigerung der Einnahmen entsprechend profitiert hatte. So war vieles möglich, was unter einer CDU-geführten Regierung nicht möglich war. Von daher muss man auch sehen, wie da in den nächsten Jahren die Entwicklungen im Finanzbereich sind. Es wurde schon gesagt: Unser Antrag „Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen“ liegt Ihnen vor. Wir haben insbesondere die Hinweise aufgenommen, die aus dem Ministerium kamen, haben bei verschiedenen Punkten noch mal nachgebessert. Die Vorlage müsste Ihnen entsprechend ausgeteilt worden sein. Uns ist wichtig, dass diejenigen unterstützt werden, die sich in diesem Land für unsere Kinder und Jugendlichen einsetzen. Ich denke, das ist auch eine überfraktionelle Initiative, dass wir uns dafür starkmachen, dass Kinder auch zukünftig in unserem Land geschützt werden und die Hilfe erfahren, die sie brauchen. Wir haben einerseits dargelegt, wie der momentane Zustand in unserem Land ist, und andererseits haben wir Forderungen aufgemacht, die uns als CDU-Fraktion wichtig sind, wo wir Bedarfe sehen, haben hier auch in andere Bundesländer geschaut, insbesondere – das kennen Sie sicher – das Konzept der Childhood-Häuser beleuchtet, bei dem wir sagen, das wäre eine Möglichkeit, die wir in unsere bestehenden Strukturen einfügen können. Zu den Strukturen muss man sagen, dass die Kinderschutzambulanzen, die in Erfurt, Jena und Eisenach vorhanden sind, weiterhin gestärkt und unterstützt werden müssen. Auch was die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht, sehen wir hier noch Bedarfe. Wir haben auch die Einrichtung und Unterhaltung einer Landeskoordinierungsstelle für medizinischen Kinderschutz eingebracht. Das muss gesetzlich verankert und auch finanziell unterstützt werden. Die Mittel für die örtliche Jugendförderung haben wir noch mal erwähnt. Nach unserer Meinung müssen auch diese Mittel zweckgerichtet zur Stärkung der Kinder- und Jugendschutzdienste erhöht werden. Informationskampagnen im Rahmen der Öffentlichkeit sind unserer Meinung nach wichtig und müssen ausgebaut werden. Ebenso sehen wir Bedarfe bei Maßnahmen zur Verstärkung für die Herausforderungen im Rahmen der Medienkompetenz. Sie kennen das alle, in den letzten Jahren wurde gerade in diesem Bereich vermehrt Bedarf festgestellt. Die Herausforderungen, die uns da begegnen, müssen wir angehen. Da ist das Land unserer Meinung nach in der Pflicht. Wir haben auch auf die Bundesebene geschaut. Hier sehen wir eine Reihe von Bedarfen, für die wir uns beim Kinder- und Jugendschutz einsetzen müssen. Das betrifft die Datenspeicherung und auch eine passgenauere Form des Strafrahmens. Da sehen wir durchaus einen hohen Bedarf. Dafür müssen wir uns als Land starkmachen und einsetzen. Ansonsten, denke ich, soll es das zunächst mal gewesen sein, was unseren Antrag angeht. Wir haben hier ein wichtiges Thema eingebracht, das wurde an dieser Stelle auch erwähnt, und bitten um Ihre Unterstützung. Danke schön.
(Beifall CDU)
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Im Jugendhilferecht gibt es ein sogenanntes rahmengebendes Bundesgesetz. Das ist das KJHG bzw. das SGB VIII. Im Jahr 2021 wurde ein KJSG – übersetzt heißt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – eingeführt. Die Gesetze, von denen ich gerade spreche, werden von den Ländern durch sogenannte Ausführungsgesetze – in unserem Fall ist das KJHAG, also A für Ausführung – untersetzt. Den Ländern – also damit dem Freistaat Thüringen – werden so noch mal eigene Spielräume in der Umsetzung gegeben. Leider – und das zieht sich seit Jahren durch – werden die Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit durch den Bund chronisch unterfinanziert
(Beifall DIE LINKE)
und so stöhnen die Jugendämter unseres Landes unter den Lasten, die uns auferlegt werden. Die Kommunen und die Gemeinden schaffen es aus eigener Kraft nicht mehr, bundespolitisches Versagen an kleinster Stelle, bei den Kindern und Jugendlichen, aufzuräumen. Das hehre Ziel, Hilfe aus einer Hand, Inklusion und Integration zusammenzuführen, ist eine Riesenmammutaufgabe, die ein hehres Ziel ist. Aber wir haben bis heute noch nicht die entsprechenden Expertinnen und Experten, die beide Gesetzbücher im Bundesgesetz zusammenführen können und die Ausführung so umsetzen können, dass es tatsächlich in der Umsetzung bei unseren Kindern und Jugendlichen ankommt. Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Trägervertreter, liebe Jugendsozialarbeiter, die, die ihr die Arbeit macht! Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen – ich sagte es schon – um die Umsetzung bundesgesetzlicher Änderungen aus dem Jahr 2023. Die wesentlichen Themen betreffen die Stärkung des Kinderschutzes, also die Benennung eines Landesbeauftragten und die Schaffung einer medizinischen Kinderschutzstelle sowie die Errichtung von Ombudsstellen im Rahmen der Jugendhilfe. Was auch nicht unwesentlich ist, es geht auch um den Bereich der Pflege- und der Adoptionsverfahren und um die Kinderbeteiligung. Aber man kann im Wesentlichen festhalten: Kinderschutz, Kinderschutz, Kinderschutz und Kinderbeteiligung. Uns als Linksfraktion war besonders wichtig, dass in diesem Bereich der Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetze auch die von uns eingeführte gesetzlich fixierte Schulsozialarbeit eine Rolle spielt. Denn klar – und zwar in allen Gemeinden und Kreisen dieses Landes – ist, dass die Schulsozialarbeit sehr, sehr gut ankommt, an den Bedarfen in den Schulen, bei den Kindern und Jugendlichen und von allen eigentlich in der Evaluation ausgebaut werden möchte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) So war es eben unser Ansinnen, die Schulsozialarbeit noch weiter zu stärken. Wir von Rot-Rot-Grün waren es, die die Schulsozialarbeit auf das nächste Level im Freistaat Thüringen geholt haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wir haben 23 Millionen Euro im Gesetz festgeschrieben und es zu einer gesetzlichen Verantwortung im Freistaat Thüringen gemacht. Das gab es vorher noch nicht und es will sich jetzt nicht mal mehr die CDU erinnern. So haben wir es nicht nur mit unserem Gesetz zementiert, sondern wollten auch in diesem Ausführungsgesetz reinschreiben, dass nicht nur jede zweite Schule einen Schulsozialarbeiter, eine Schulsozialarbeiterin hat, sondern jede einzelne Schule in Thüringen einen Schulsozialarbeiter, eine Schulsozialarbeiterin hat.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe Gruppe der FDP)
Der Bedarf ist im Übrigen, Herr Montag, weil Sie ständig „Bedarfe, Bedarfe“ reinrufen, da. Sie waren ja dieser Tage mit mir in Gera, da kann ich Ihnen mal sagen, was in Gera der Bedarf ist. Wir haben es zwar auch aus eigenen Mitteln der Kommune geschafft, Schulsozialarbeit an jede Schule zu holen, aber mit den aktuellen Umsetzungen, wo wir zumindest den Tarif für die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter durch mehr Geld in den Bereichen eingesetzt haben, die Stunden schaffen, haben wir trotzdem noch einen Verteilungskampf, Herr Montag. Und zwar ist der Verteilungskampf die Frage: Wo müssen wir den Schwerpunkt setzen mit unseren Schulsozialarbeiterinnen? Das hat dann zur Konsequenz, dass beispielsweise bei einer Berufsschule Technik in Gera, wo vorher die Schulsozialarbeiterin eine VbE – also für Sie: 39 Stunden – hatte, das war die Vollzeitarbeit bei ihr, jetzt auf 30 Stunden runtergesetzt werden muss.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Startchancen-Programm!) Das ist ein erheblicher Mangel, weil – und da sind wir beim Bedarf – der Bedarf viel höher ist an diesen Schulen. In jeder Schule haben Kinder und Jugendliche den Bedarf, in jeder Schule.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deswegen muss Schulsozialarbeit auch flächendeckend ausgebaut werden. Ich kann mich nur wiederholen: Wir haben es in unserem Gesetz zementiert mit 23 Millionen Euro und wollten es auch hier in diesem Gesetz erneut wiederholen. Dafür stehen wir als Linke. Auf die gefundene Lösung im Bereich der Ombudsstellen will ich noch mal eingehen. Das ist allerdings nur ein Kompromiss. Das ist der Kompromiss – das kam auch in der Anhörung heraus – zwischen regionaler Erreichbarkeit dieser Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche und den zur Verfügung gestellten strukturellen finanziellen Möglichkeiten, also, was ist unter den aktuellen Gegebenheiten möglich und wie erreichbar ist es. Aus meiner Sicht ist es aber ein fauler Kompromiss. Zwei Ombudsstellen für den gesamten Freistaat in Thüringen halte ich für zu wenig. Ich halte es da mit dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ und ich will das noch mal ganz deutlich machen. Wenn ein Kind aus Gera beispielsweise die Ombudsstelle in Erfurt aufsuchen möchte, weil es eben jetzt im Gesetz verankert ist, dass es ein Einzelfallrecht hat, wo es geschützt und beraten werden darf als Kind, dann muss es die Strecke von meinetwegen Gera-Lusan, die halbe Stunde mit der Straßenbahn, nehmen, muss in den Zug einsteigen, die Stunde hierher, muss dann noch gucken, wo es in die Ombudsstelle reinkommt …
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Führerschein mit 5, oder was?) Also, Herr Montag, welche unqualifizierten Kommentare Sie hier reinrufen, zeigt, dass Sie überhaupt kein Herz für Kinder und Jugendliche haben, die wie in Gera so hart von Armut und strukturellen Defiziten betroffen sind. Also da sollten Sie sich ein bisschen schämen, was Sie hier reinrufen mit Ihrer neoliberalen Politik. Pfui Teufel, sage ich da nur.
(Beifall DIE LINKE)
Und dieses Kind, was zu uns nach Erfurt kommt, muss quasi anderthalb bis zwei Stunden Weg auf sich nehmen, um das ihm im gesetzlichen Rahmen zugestandene Beratungsrecht in Anspruch zu nehmen. Das kann doch bitte nicht der Weg sein, wie wir hier Kinder- und Jugendschutz in Thüringen umsetzen wollen. Deswegen ist dies nur ein Kompromiss. Und dem Kompromiss haben wir im Gesetz auch nur zugestimmt, weil er somit einigungsfähig ist. Uns als rot-rot-grüner Fraktion war es wichtig, dass wir zumindest einige Punkte in dem Ausführungsgesetz, in der Novellierung umsetzen können, bevor alles den Bach runtergeht, weil wir hier keine Mehrheit im Parlament finden können. Aber manchmal muss man eben auch solche Kompromisse nehmen. Einen weiteren Punkt, da ging es auch nur um Kompromisse, die wir dort leider geschaffen haben, lasse ich jetzt mal weg und komme noch mal zu dem Punkt der Praktikantinnen- und Praktikantenvergütung. Wir wollten sehr gern, dass die Praktikantinnen und Praktikanten aus dem Erzieherbereich und dem Heilerziehungspflegerbereich, wenn sie im HZE-Bereich „Hilfe zur Erziehung“ tätig sind, zum Beispiel auch im Kinderheim, genauso – in Anführungsstrichen – bezahlt werden wie Erzieherinnen und Erzieher im letzten Ausbildungsjahr, im Anerkennungsjahr, wenn sie im Kindergarten arbeiten. Leider hat auch das keine parlamentarische Mehrheit mit CDU und FDP gefunden. Auch das – das sind gerade mal 3 Millionen Euro – gönnen Sie unseren Auszubildenden im Freistaat Thüringen nicht. Das verschärft im Übrigen den Fachkräftebedarf, gerade im HZE-Bereich, wo wir den aktuell besonders hoch haben. Wir als Linke – und das steht fest – werden auf jeden Fall auch weiterhin die Schulsozialarbeit als eines der wichtigen und unerlässlichen Instrumente zur Unterstützung der jungen Menschen stärken und festhalten. Auch hier stehen für uns Kinder und Jugendliche absolut im Fokus unserer Kinder- und Jugendpolitik. Wir sind also mit den gefundenen Kompromissen am Ende des Tages nicht zufrieden, aber um eine Mehrheit im Haus zu bekommen, haben wir Ihnen dieses Gesetz, wozu ich um Zustimmung bitte, vorgelegt, insbesondere im Namen unserer Kinder und Jugendlichen. Nun will ich noch mal ganz kurz auf Probleme eingehen, die es bei diesem Ausführungsgesetz eben auch gibt. Bei uns in Gera beschäftigen wir uns im Jugendhilfeausschuss seit fast anderthalb, zwei Jahren, seit 2021, mit diesem sogenannten Kinderund Jugendstärkungsgesetz. Es gab viele Beratungen, die immer wieder die Träger mitgenommen haben, die das Jugendamt mitgenommen haben, wo das Jugendamt wirklich eine hervorragende Aufgabe geleistet hat, diese hohen fachlichen Ansprüche runterzubrechen bis zu dem Träger, bis zu dem Sozialarbeiter, der Sozialarbeiterin, die die Arbeit auch ausführen müssen. Was aber an einigen Stellen bis heute noch nicht geschaffen worden ist, unter anderem weil die Blockadehaltung der CDU und natürlich auch des Grüppchens der FDP bis heute angehalten hat, der Novellierung des Ausführungsgesetzes hier zuzustimmen,
(Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)
war die konkrete Umsetzung der Stärkung der Kinder und Jugendlichen. Und so ist es zum Beispiel in Gera so, dass wir noch immer nicht die geforderte Beauftragte, die diesen Gesamtprozess in Gera umsetzen soll, den ich gerade eben beschrieben habe, also Hilfe aus einer Hand, Inklusion und Integration aus einer Hand, die Sozialgesetzbücher zusammenzufügen. Dafür gibt es eine Fachkraft, die muss gefunden werden, mit einer Mammutaufgabe an Sachen, die muss Erfahrung haben, die muss studiert sein, die muss in dem Bereich, in dem und in dem Bereich gearbeitet haben. Die konnten wir bisher noch nicht umstellen, unter anderem auch, weil bisher die Blockadehaltung hier von CDU und FDP-Gruppe im Raum stand. Von daher kann ich nur hoffen, dass heute hier das Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz durch uns, durch Sie auch beschlossen wird, und zwar im Namen der Kinder und Jugendlichen im Freistaat Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist jetzt schon viel zu dem Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz gesagt worden. Es geht insbesondere um die Einbeziehung von inklusiven Angeboten in die Gremien der örtlichen sowie der Landesjugendhilfe und der Bedarfsplanung vor Ort. Gleichzeitig sollen Maßnahmen des medizinischen Kinderschutzes durch die Finanzierung einer entsprechenden Koordinierungsstelle gestärkt werden. Hier gab es ja in den vergangenen Jahren bereits ein Modellprojekt, das jetzt weiter fortgesetzt wird. Eine der größeren Änderungen ist wohl die regelhafte Einführung einer Ombudsstelle für den Bereich der öffentlichen und der freien Jugendhilfe. Auch hier wird auf ein bestehendes Modell der Ombudsstelle beim Kinderschutzbund zurückgegriffen, das heißt, wir stärken an der Stelle auch durchaus Sachen, die sich bewährt haben. Wir setzen mit dem Gesetzentwurf, der jetzt hier vorliegt, in allererster Linie auch Bundesgesetzgebung um, unter anderem eben die Zuständigkeiten des Jugendamts
(Beifall Gruppe der FDP)
für alle Kinder – das hat Denny Möller ja sehr ausführlich ausgeführt und dem schließen wir uns an.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir sind froh, dass sich die Regierungsfraktionen kurz vor dem letzten Bildungsausschuss doch noch entschieden haben, gerade die Dinge rauszunehmen, die erstens im Rahmen der Haushaltsverhandlungen nicht etatisiert waren und die auch die Verhandlungen immer ein bisschen schwierig machen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ist hier auch angeklungen, Herr Reinhardt hat das, glaube ich, sehr plastisch dargestellt. Wir haben – das haben wir in den um dieses Gesetz herum stattfindenden Diskussionen auch immer deutlich gemacht – an der einen oder anderen Stelle durchaus noch leichte Vorbehalte, unter anderem: Die Ombudsstelle finden wir gut; ob es da jetzt zwei Regionalstellen geben muss, ist so eine Frage.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das Zweite ist: Wir halten momentan den Blick auf die Kosten, die sich für die Kommunen aus der Umsetzung dieses Gesetzes ergeben, noch ein bisschen für zu unbestimmt. Das ist auch der Grund, weshalb wir uns hier an der Stelle enthalten werden, um die begrüßenswerten und durchaus auch wichtigen Punkte nicht aufzuhalten. Aber wir beobachten das auch gern weiter, wie sich gerade auch die Arbeit der Ombudsstellen und im Bereich des Kinderschutzes entwickeln wird. Ein, zwei Worte noch zu dem Entschließungsantrag bzw. dem Antrag der CDU: Herr Reinhardt hat ja sehr emotional und engagiert deutlich gemacht, wie wichtig der Linken an der Stelle die Schulsozialarbeit ist. Das ist in der Grundlage durchaus nachvollziehbar, weil die Schulsozialarbeit an den Schulen, wo sie aktiv ist, durchaus eine sehr wertvolle Rolle für die Schülerinnen und Schüler spielt, für die Kinder, die dort unterrichtet werden, und auch für die Schule an sich. Dort einfach noch eine professionelle Fachkraft zu haben, ist auch ein Grund, weshalb die Multiprofessionalität an Schulen durchaus auch von uns immer stark unterstützt wird.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich unterstütze grundsätzlich auch das Berichtsersuchen, das hier in dem Antrag gefordert ist, weil natürlich durchaus die Frage ist, welche Bedarfe denn in den Kommunen und an den Schulen bestehen. Diese zu ermitteln und dann entsprechend zu berichten, macht auf jeden Fall Sinn. Wir stellen auch fest, dass die Schulsozialarbeit ein wichtiges Instrument ist, gerade die aktuellen Herausforderungen und auch die vor uns liegenden Herausforderungen zu stemmen. Allerdings – und das ist Ihnen auch nicht neu, liebe Kolleginnen und Kollegen – sind wir nicht diejenigen, die sagen würden, wir erhöhen deswegen Stück für Stück die Landesmittel, um für eine flächendeckende Ausweitung zu sorgen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
wollen ja auch 1 Milliarde einsparen!) Wir sparen immer gern die Steuermittel ein, das ist richtig. Die Stärkung der Jugendhilfe langfristig festzusetzen, ist wichtig. Die Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und den Schulen zu stärken, ist auch ein Thema, das uns sehr wichtig ist. Deswegen würden wir gerade im Zusammenhang mit der Schulsozialarbeit dafür plädieren, dass wir langfristig gemeinsam mit den Kommunen entwickeln, welche Bedarfe bestehen und
(Beifall Gruppe der FDP)
wie wir die Jugendhilfe und die Schule enger zusammenbringen können – aus dem einen Grund: weil es einfach am Ende kommunale Kosten sind, die davon betroffen sind, aber auch weil es eine Personalfrage ist. Denn gerade bei der Schulsozialarbeit ziehen wir in allererster Linie auch Personal ab, das nämlich dann den Kommunen an der anderen Stelle in Heimunterbringung etc. fehlt. Da muss mit Bedacht vorgegangen werden. Deswegen werden wir uns bei diesem Entschließungsantrag auch nur enthalten können.
(Beifall Gruppe der FDP)
Was den Antrag der CDU angeht: Er befasst sich ebenfalls mit Kinderschutz – Herr Kowalleck hat das ausgeführt. Teile davon sind in dem Gesetz schon umgesetzt, über das wir jetzt hier sprechen, deswegen erschließt sich mir das jetzt nicht so richtig. Und ein anderer Teil ist der Versuch, in die Bundesgesetzgebung und in die bundespolitische Diskussion reinzugrätschen, unter anderem das Thema „Vorratsdatenspeicherung“, dem wir uns bekanntermaßen schon lange entgegenstellen, das wird sich auch an der Stelle jetzt nicht ändern. Auch bei den angeblichen Strafverschärfungen im Bereich der Kinderpornografie – das ist ja auch eine eher umfangreiche Diskussion, die auf ganz vielen Ebenen getroffen wurde – muss ich Ihnen sagen: Wir bleiben da an der Stelle an der Seite unseres Bundesjustizministers. Die angeblichen Verschärfungen, die Sie sich da wünschen, schaffen mehr Rechtsunsicherheiten, als dass sie uns am Ende tatsächlich im alltäglichen Umgang und auch im alltäglichen Kampf gegen Kinderpornografie helfen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen können wir diesen Antrag nur ablehnen. Ich danke Ihnen herzlich für die Debatten, die wir dazu geführt haben, die auch auf meiner Seite zu viel Erkenntnisgewinn geführt haben. Herzlichen Dank auch an den Kollegen Denny Möller, der aus meiner Sicht auf jeden Fall ein ausgewiesener Experte im Bereich „Jugendhilfe“ ist, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Vielen Dank. Kurz der Hinweis: Sie haben jetzt die 2. Neufassung des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9868 verteilt bekommen. Die haben Sie jetzt auf den Tischen liegen. Ich will mich ganz herzlich bei der Verwaltung und bei Frau Kohler bedanken, dass das so schnell ging, weil wir hier immer verrückte Dinge machen, am anderen Ende aber Menschen sitzen, die das dann auch umsetzen müssen. Vielen Dank für die Schnelligkeit an dieser Stelle.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Als nächste Rednerin rufe ich Abgeordnete RotheBeinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass wir heute die Gelegenheit haben, dieses Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz abschließend beraten zu können. Das sah nicht immer so aus, das sage ich ganz offen. Wenn Sie auf das Datum des ursprünglichen Gesetzentwurfs schauen, dann sehen Sie, dass er vor fast genau einem Jahr hier eingebracht wurde. Wir brauchen dieses Gesetz – das ist schon deutlich geworden, darauf sind auch schon einige meiner Vorrednerinnen eingegangen –, weil wir natürlich auf der einen Seite die Vorgaben von der Bundesgesetzgebung im Sozialgesetzbuch VIII nachzeichnen wollen, auf der anderen Seite uns aber auch entschieden haben, eigene Schwerpunkte zu setzen. Auf die will ich kurz eingehen. Zum einen haben wir die Novelle des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Da geht es auch um Neuregelungen bei der Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes durch eine gesetzliche Verankerung. Das betrifft zum einen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf spezialisierte Beratung und Unterstützung zur Vermeidung von weiteren Kindeswohlgefährdungen – ein wichtiger Punkt –, dann die gesetzliche Verankerung eines Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen samt Geschäftsstelle. Wir wissen, dass Herr Speitkamp als Staatssekretär in der letzten Zeit die Funktion wahrgenommen hat. Trotzdem ist das eine Weiterentwicklung, das muss man ganz klar sagen. Zum Dritten – und das ist der Punkt, der jetzt auch im Antrag der CDU noch mal steht – finden Sie die gesetzliche Verankerung der Landeskoordinierungsstelle für den medizinischen Kinderschutz in § 20b neu. Deswegen erschließt sich uns auch nicht so richtig, warum das im Antrag der CDU noch mal extra aufgegriffen ist, weil wir hier mit einer gesetzlichen Fixierung sogar noch eine stärkere Rechtsstellung erreichen. Dann haben wir den ganzen großen Komplex der Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen. Darauf hatte auch mein Kollege Denny Möller schon verwiesen. Da möchte ich noch mal auf den verpflichtenden Hinweis eingehen, zum einen auf die Ombudsstelle bei konflikthaften Hilfeverläufen, dann natürlich auch die Problematik der Betriebserlaubnispflicht auch für familienähnliche Betreuungsformen – auch ein wichtiger Punkt mit Blick auf Qualitätssicherung und Fachkräftegebot, wenn ich das so sagen darf –, dann das Thema der Untersagungsverfügung für Einrichtungen, die ohne Betriebserlaubnis betrieben werden, denn auch die gibt es als solche, das Thema der eigenständigen Jugendhilfeplanung – da geht es um Hilfen zur Erziehung, da sind in § 23b die Absätze 1 und 2 neu im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz geregelt – und dann auch das Thema des Berichts „Hilfen zur Erziehung“, welcher jetzt einmal in der Legislaturperiode im Landesjugendhilfeausschuss – so ist es in § 23 Abs. 3 neu geregelt – beraten werden soll. Der dritte Komplex, auf den ich eingehen will, sind die Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, da die Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ganz klar erklärtes Ziel dieses Gesetzes ist. So sollen Vertretungen von Behindertenverbänden und -vereinen auch beratende Mitglieder in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen und auch im Landesjugendhilfeausschuss werden. Das ist leider bislang noch nicht überall der Fall. Es sind im Rahmen der kommunalen Jugendförderpläne und des Landesjugendförderplans die Ressourcen, die die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für junge Menschen mit Behinderungen sicherstellen, zu berücksichtigen. Das gilt genauso für die Planung im Bereich des Kinderschutzes. Ein weiterer, der vierte Aspekt ist der Ausbau und die Prävention im Bereich der Jugendhilfe vor Ort. Da regen wir zum einen freiwillige Zusammenschlüsse der Jugendverbände und die Zusammenarbeit mit diesen an, aber auch die Stärkung der außerschulischen Jugendbildung, die Anpassung der Vergütungsausfallentschädigung bei Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit – ein wichtiger Punkt, der viele betrifft, die dort aktiv sind – und natürlich auch das Thema „Qualitätsentwicklung und Modellförderung“. Dann gibt es auch noch einen fünften Bereich, das ist die Weiterentwicklung der Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Da geht es um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nun auch an den Planungen und Vorhaben der Landkreise. Das betrifft unsere Thüringer Kommunalordnung, es ist dort neu jetzt in § 105 geregelt. Die Beteiligungen von Zusammenschlüssen von Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe an den kommunalen Jugendhilfeausschüssen und am Landesjugendhilfeausschuss und auch an den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 Sozialgesetzbuch VIII zeigen, dass es ganz viele Beteiligungsmöglichkeiten gibt, die bislang jedenfalls so noch nicht berücksichtigt waren und wo wir jetzt entsprechend die Regelung schaffen. Es geht auch um die Beteiligung junger Menschen in – für sie ganz wichtig – verständlicher, nachvollziehbarer und wahrnehmbarer Form, denn sie müssen natürlich wissen, worüber sie entscheiden sollen und können. Ich will noch kurz etwas intensiver auf die Ombudsstelle für konflikthafte Verläufe der Kinder- und Jugendhilfe eingehen, das haben wir auch intensiv diskutiert, finden Sie in § 24a neu. Da brauchen wir die gesetzliche Verankerung der Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ombudsstelle. Die ist zwar im Bundesrecht vorgeschrieben, aber im Landesrecht gab es bislang jedenfalls keine Klarstellung, wie das konkret ausgestaltet wird. Das haben wir jetzt vorgenommen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Ombudsstelle als fester Bestandsteil der Kinder- und Jugendhilfe zum einen definiert und verankert und die Aufgaben werden genau beschrieben. In Hilfeplangesprächen muss künftig auf diese Ombudsstelle hingewiesen werden. Wir schaffen immerhin zwei Regionalstellen, damit künftig junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten unabhängig beraten werden können und die Ombudsstelle vermitteln kann. Jetzt zu dem Punkt: Was steht nicht mehr im Gesetz? Frau Baum hat es begrüßt, wir sehen das naturgemäß ein wenig anders. Wir wollten mit dem Gesetzentwurf auch den Zuschuss an die Praktikantenvergütung im Bereich der Hilfen zur Erziehung einführen – Daniel Reinhardt war darauf eingegangen –, leider war das nicht mehrheitsfähig, außerdem auch den dringend notwendigen Ausbau der Schulsozialarbeit und die Erhöhung der Landesförderung von mindestens 22,3 auf 37,3 Millionen Euro.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Da ist
kein Geld eingestellt! Wir haben kein Geld im Haushalt!) Dafür haben wir auch leider keine Mehrheit fürs Gesetz gefunden, das hätten wir da gern verankert.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Dafür ist
kein Geld eingestellt worden im Haushalt!)
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Globale Minderausgabe der CDU …!) Wir haben dafür keine Mehrheit bekommen. Warum wohl nicht, lieber Herr König? Lassen Sie uns überlegen. Wie war das gleich bei den Haushaltsverhandlungen? Genau. Uns fehlten vier Stimmen und die CDU hat ganz klar gesagt, was die Maßgaben sind, die sie unterstützt, und die waren so, wie sie sind. Aber wir haben,
(Unruhe CDU)
jetzt mit großem Interesse zur Kenntnis genommen, Herr König, dass Sie unserem Entschließungsantrag zur Schulsozialarbeit zustimmen wollen, wo wir den Weg zumindest beschreiben. Ich sage da auch gleich noch mal etwas dazu. Die Schulsozialarbeit ist ganz klar ein Verdienst unserer Koalition, aber wir wissen alle, dass sie noch nicht ausreichend ausgebaut ist. Daniel Reinhardt hat darauf verwiesen, Denny Möller auch. Die Schulsozialarbeit wird in allen Landkreisen gleichermaßen geschätzt. Wir brauchen die Fachkräfte, auch und gerade in einer sich verändernden Schullandschaft, die mit ganz vielfältigen Herausforderungen, wie wir alle wissen, auch in der Schülerinnenschaft konfrontiert sind. Der Weg in die Zukunft heißt für uns ganz klar auch weiterhin multiprofessionelle Teams. Multiprofessionalität brauchen wir im Prinzip in jeder Schule. Schulsozialarbeiterinnen – das muss uns immer wieder klar sein – sind aber Teil der Jugendhilfe und keine Landesbediensteten und daher dürfen wir die Kommunen auch nicht alleinlassen und müssen als Land, so meinen wir jedenfalls, auch mit den geeigneten und eigenen Mitteln unterstützen. Mit der Erhöhung auf 37,3 Millionen Euro würden wir drei Viertel der Schulen mit Schulsozialarbeit ausstatten können. Das ist immer noch nicht alles, das muss man ganz klar sagen, aber wir bringen jetzt den Entschließungsantrag ein und hoffen hier wenigstens auf die Zustimmung der Opposition dazu. Zu dem Entschließungsantrag will ich auch noch mal sagen, was das Ziel bleibt, was wir hier beschreiben: ein bedarfsorientierter, flächendeckender Ausbau der Schulsozialarbeit, der selbstverständlich mit den Kommunen vor Ort abgestimmt sein muss, auch mit den tatsächlichen Bedarfen der Schulen. Das ist für uns immer klar, dass wir die Beteiligten einbeziehen wollen. Wir gehen realistischerweise von einem schrittweisen Aufwuchs aus, weil wir natürlich die Fachkräfte nicht irgendwo anders rausziehen wollen und auch nicht schon irgendwo parat haben, sondern wir brauchen dafür mehr Fachkräfte. Wir wollen mit dem Antrag aber auch die Kommunen anhalten, den Bedarf an Schulsozialarbeit im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechend zu ermitteln. Diese Erhebungen sollen dann die Grundlage für den weiteren Ausbau hin zu einem flächendeckend bedarfsgerechten Angebot der Schulsozialarbeit auch in den kommenden Jahren bilden. Jetzt will ich noch kurz etwas zu dem Antrag der Fraktion der CDU sagen. Ich habe es schon am Beispiel der gesetzlichen Verankerung des medizinischen Kinderschutzes ausgeführt. Den haben wir im Gesetz, deswegen sehen wir nicht, dass wir diesem Antrag zustimmen können. Ich will aber auch noch mal auf einen Punkt eingehen, den Frau Baum hier richtigerweise genannt hat. Sie haben schon was zur Vorratsdatenspeicherung gesagt. Ich finde ehrlich gesagt auch, das – man sagt jetzt immer – Wording, von Kinderpornografie zu reden, nicht hilfreich. Es ist Missbrauch von Kindern, der da passiert. Das wird immer so geäußert oder schnell gesagt. Ich finde, wir sollten da sehr vorsichtig sein, weil es ganz klar ein Missbrauch ist, ein sexualisierter Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, den es zu ächten gilt. Die Frage, wie wir damit umgehen, lässt sich jetzt allerdings, glaube ich, nicht so schnell über einen Antrag klären, der auch eben erst gekommen ist. Wir werden uns zu dem Antrag enthalten, wir können dem nicht zustimmen und hoffen auf breite Unterstützung des Gesetzes und unseres Antrags zur Schulsozialarbeit. Ich danke allen, die dazu konstruktiv beigetragen haben. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Frau König-Preuss meldet sich noch mal für die Fraktion Die Linke.
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer und Zuhörer/-innen, ich will ganz kurz zwei Sachen sagen. Ich bekomme das schon seit ein paar Jahren mit oder auch schon länger als zehn Jahre: Schulsozialarbeit ist das Thema. Schulsozialarbeit ist auch ein enorm wichtiges Thema, auch die Ausstattung von Schulsozialarbeit, das stellt niemand infrage. Was ich vermisse, ist eine adäquate Gleichbehandlung im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Das ist leider auch hier jetzt der Fall. Es gibt eine kleine Aufstockung, um die Tarifsteigerungen aufzugreifen, aufzufangen, die im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit anfallen. Wenn man die beiden Programme nebeneinanderlegt – also das Landesprogramm Schulsozialarbeit, gesetzlich verankert, und die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ –, wenn man die nebeneinanderlegt, sieht man eine enorme Differenz in der finanziellen Ausstattung. Es ist hier von vielen gesprochen worden, dass es gerade im präventiven Bereich Unterstützung braucht. Wenn ich mir den CDU-Antrag hier anschaue – ich habe jetzt versucht, ihn schnell zu überfliegen –, und das Wenige, was Herr Kowalleck dazu gesagt hat, es wird ja unter anderem gefordert, dass im Bereich Medienkompetenz gestärkt werden muss. Das ist richtig. Aber im Bereich Medienkompetenz stärken an erster Stelle die Projekte und Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Und die brauchen dann auch finanzielle Unterstützung. Im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wird davon gesprochen, eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulsozialarbeit zu erhalten und zu schaffen. Grundsätzlich total richtig. Ich hätte mir gewünscht, dass es eine ähnliche Formulierung hinsichtlich der bedarfsgerechten Ausstattung der offenen Kinderund Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit gibt, weil da an mehreren Stellen in Thüringen leider noch nicht das erreicht ist, was zumindest auch aus Perspektive derjenigen, die in dem Bereich arbeiten – also von Trägern unter anderem, aber auch von Expertinnen – finanziell abzusichern ist. Da würde ich mir auch wünschen, dass man künftig, wenn man über Schulsozialarbeit spricht, das nicht von der offenen Kinder- und Jugendarbeit trennt, sondern dass man die Jugendhilfe in ihren unterschiedlichen Ausprägungen auch zusammendenkt. Das ist, glaube ich, insbesondere auch nach der Coronazeit etwas, was für Kinder und Jugendliche enorm wichtig ist, nämlich an unterschiedlichen Stellen aufzufangen, an unterschiedlichen Stellen zu unterstützen, und dazu gehören auch die offene Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit. Ich will auf ein letztes Beispiel eingehen, ausgehend von dem Antrag der CDU; Kollegin Astrid Rothe-Beinlich hat ja schon gesagt, dass wir uns dazu enthalten. Ich stimme definitiv auch Frau Baum zu, was die Vorratsdatenspeicherung anbelangt. Ich will noch eine zweite Sache sagen, die sich ein Stück weit widerspricht. Unter II. wird die Landesregierung unter Punkt 5 aufgefordert, „die Mittel für die Örtliche Jugendförderung im Haushalt zweckgerichtet zur Stärkung der Kinder- und Jugendschutzdienste zu erhöhen“. Das kann man machen, das ist auch richtig, Kinder- und Jugendschutzdienste entsprechend zu finanzieren. Nur: Das ist eben etwas Ausschließendes. Dafür wird erhöht, nicht für andere Bereiche, die über die örtliche Jugendförderung finanziert werden. Dann fordern Sie aber unter Punkt 7, auch in II., „Maßnahmen zu verstärken und diese“ – da ist irgendwas sprachlich falsch – „[an] aktuelle Herausforderungen anzupassen, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken“. Noch mal: Das machen an erster Stelle die Projekte, die Träger im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit. Es gibt in mehreren Regionen in Thüringen mittlerweile sogenannte Net-Pad-Teams, Net-Pad-Projekte, das heißt, wo sich Sozialarbeiter/-innen mit einer spezifischen Kompetenz im Bereich der Netzpolitik zusammenfinden und eben auch versuchen, adäquate Angebote für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und die auch durchführen. Die entwickeln die nicht nur, die machen die dann auch. An der Stelle von mir wirklich ein Appell: Vergessen Sie, gerade wenn es darum geht, bedarfsgerecht auszustatten, wenn es darum geht zu stärken – und das ist notwendig –, bitte nicht die offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit! Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Vielen Dank. Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag und dann können wir zur Abstimmung kommen. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/10171 ab. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und so ein bisschen die CDU oder ganz? Und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Bei einer Gegenstimme aus der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8242 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung. Wer für das Gesetz stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und der Großteil der CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Bei einer Gegenstimme des Abg. Emde aus der CDUFraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinen Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und der Großteil der CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Bei einer Gegenstimme des Abg. Emde. Stimmenthaltungen? Die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz auch in der Schlussabstimmung angenommen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag zum Tagesordnungspunkt 28 a der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10206. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen der Gruppe der FDP und der CDUFraktion. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 28 b. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Nein.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Wann
wohl? Das machen wir im Oktober!) Na ja, möglich ist alles. Gut, dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9886 in der zweiten Neufassung. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Bei Gegenstimmen der Gruppe der FDP. Und Stimmenthaltungen? Das sind die restlichen Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Antrag angenommen. Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt 28 und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 27 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6576 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/10146 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Abgeordneter Denny Möller aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport für die Berichterstattung. Bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Danke sehr, verehrte Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich halte Bericht zur Befassung im zuständigen Bildungsausschuss. Durch Beschluss des Landtags in seiner 94. Sitzung vom 10. November 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 51. Sitzung am 2. Dezember 2022, in seiner 53. Sitzung am 20. Januar 2023, in seiner 55. Sitzung am 31. März 2023, in seiner 69. Sitzung am 1. März 2024, in seiner 70. Sitzung am 15. März 2024 und in seiner 71. Sitzung am 12. April 2024 sowie in seiner 74. Sitzung am 24. Mai 2024 beraten sowie zwei schriftliche Anhörungsverfahren durchgeführt. Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 71. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss wurde aufgrund der Vorgabe nach § 57 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in die Beratung einbezogen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 84. Sitzung am 31. Mai beraten. Es gibt im Ergebnis eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Ich möchte mich an dieser Stelle noch mal ganz herzlich bei allen Anzuhörenden bedanken, die in den letzten zwei Jahren diesen Gesetzentwurf so konstruktiv begleitet haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Und als Erstes erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch hier haben wir einen Gesetzentwurf auf dem Tisch – Denny Möller hat das bei seiner Berichterstattung klargemacht –, der uns schon sehr, sehr lange in diesem Haus beschäftigt. In der Tat gab es dazu immer wieder – ich nenne das mal – auch unterschiedliche Auffassungen und Auseinandersetzungen, insbesondere auch mit Blick auf die Frage: Wie sieht eigentlich unser Familienbegriff heute aus? Was bedeutet das für uns alle, wenn es darum geht, tatsächlich die soziale Infrastruktur im wahrsten Sinne des Wortes zu sichern, und welche Herausforderungen bringt das mit sich? Zugegebenermaßen habe ich in diesem Fall auch nicht mehr an eine Einigung geglaubt und bin deswegen recht froh und auch allen dankbar, die dazu beigetragen haben, dass es doch noch gelungen ist, hier zusammenzufinden. Das war ja nicht nur ein Ausschuss, sondern das hat ja mehrere Ausschüsse beschäftigt. Die Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss haben sich dazu immer wieder auseinandergesetzt, genauso wie auch wir als Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bildungsausschuss. Da wir alle wissen, dass Kompromisse immer bedeuten, dass jede und jeder auch Abstriche machen muss, kann ich nur sagen, es ist gut und richtig, dass wir zu einer Verständigung gekommen sind. Ich sehe es ein Stück weit als Minimalkonsens, der jetzt in dieser Frage auf dem Tisch liegt. Noch mal danke an alle, die sich dazu immer und immer wieder zusammengesetzt haben. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal, dass Demokratinnen hier auch sprechfähig bleiben, und in diesem Sinne hoffe ich auch auf eine breite Zustimmung heute hier aus dem Landtag, sodass, was lange dauert oder lange währt, dann doch noch gut wird. Sicher wird es trotzdem so sein, dass man sich in einer nächsten Legislatur noch mal mit dem einen oder anderen Themenfeld aus diesem Gesetzentwurf, der ja doch eine relative Breite abdeckt, intensiver beschäftigen muss. Aber danke erst mal allen, wie gesagt, die hier auch an einer Einigung gearbeitet haben. Ich hoffe auf eine breite Unterstützung. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erhält Abgeordnete Meißner das Wort.
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Wir beraten heute abschließend das „Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats“. Ein langer Titel und auch eine lange Genese dieses Gesetzentwurfs hier im Parlament. Für die CDU-Fraktion – muss ich sagen – haben wir den Schwerpunkt bei diesem Gesetzentwurf eindeutig auf die Familienförderung gelegt. Denn aus unserer Sicht muss da, wo Familie draufsteht, auch Familie drin sein. Wir haben es gerade gehört, dieser Gesetzentwurf sieht die Änderung der Mindesthöhen für die Förderung der örtlichen Jugendförderung, der Schulsozialarbeit, der überörtlichen Maßnahmen der Jugendarbeit und des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben“ vor. Was er allerdings nicht vorsah, war eine Festsetzung der Förderhöhe für die Familienförderung. Deswegen war es uns als CDU-Fraktion auch ganz wichtig, dem im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses Rechnung zu tragen, und deswegen haben wir auch einen umfangreichen Änderungsantrag im zuständigen Bildungsausschuss eingereicht. Dieser hatte zur Folge, dass der Bildungsausschuss die Landtagsverwaltung mit einer rechtlichen Prüfung beauftragte, ob unser Änderungsantrag einem sogenannten Bepackungsverbot widerspricht – ein Wort, was mir bis dahin nicht so geläufig war –, was aber dazu führte, dass es eine erhebliche Verzögerung dieses Gesetzentwurfs hier im Parlament gab. Alles in allem haben wir uns aber zusammengerauft, denn dem Gesetzeszweck ist es angemessen, auch die Förderhöhen der aktuellen Finanzierung anzupassen, aber auch unsere Forderungen im Hinblick auf Familie in Thüringen mit aufzunehmen. Ein ganz zentraler Bestandteil dessen war für uns neben der Finanzierung auch die Formulierung des Begriffs „Familie“. Dieser findet sich im Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz und war bisher sehr, sehr breit angelegt bzw. beinhaltete aus unserer Sicht Formulierungen, die nicht mehr zeitgemäß sind, weil sie einfach mittlerweile selbstverständlich sind. Deswegen haben wir aus dem derzeitigen Familienbegriff des Gesetzes die Frage des gewählten Lebensmodells, die Frage der Ehe und auch die Frage der sexuellen Orientierung herausgestrichen. Das heißt nicht, dass wir den bisherigen Begriff ablehnen, sondern dass wir jetzt einen neuen, moderneren Familienbegriff in Thüringen verabschieden werden. Diesen will ich an dieser Stelle auch zitieren, denn wenn wir dieses Gesetz heute beschließen, dann lautet dieser: „Familie im Sinne dieses Gesetzes ist eine auf Dauer angelegte und verbindliche Gemeinschaft, in der Menschen auch generationenübergreifend Verantwortung füreinander übernehmen.“ Das ist es, was Familie ausmacht. In jedem Fall kürzer und knackiger als bisher, aber nicht ausschließender. Was wir hinzugefügt haben, ist die Formulierung „auf Dauer angelegt“ und auch „generationenübergreifend“.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das stand vorher auch schon drin!) „Generationenübergreifend“ und „auf Dauer angelegt“ standen eben bisher nicht drin. Deswegen ist es auch eine Weiterentwicklung, und ich freue mich, dass wir uns darauf verständigen konnten. Zusätzlich haben wir in unserem Änderungsantrag auch die Mindestförderhöhe für den Familienförderplan festgelegt, denn dieser soll zukünftig mit 2.353.000 Euro finanziert werden. Das ist nicht nur eine Gleichsetzung mit den anderen Gesetzeszielen, sondern das ist auch eine Planbarkeit und Sicherheit für die Förderung, beispielsweise durch die Thüringer Familienverbände. Deswegen danke ich auch dem Arbeitskreis „Thüringer Familienverbände“, der sich im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses eingebracht hat und jetzt auch auf eine sichere Finanzierung setzen kann. Letztendlich haben wir aber auch dafür gesorgt, dass nun der Landesfamilienrat selbstständiger und unabhängiger über den Familienförderplan entscheiden kann. Denn es ist jetzt so, dass der Familienförderplan, wenn er vom Ministerium vorgelegt wird, mit Einvernehmen durch den Landesfamilienrat beschlossen werden muss. Darüber hinaus ist es auch so, dass wir ja als Fraktion derzeit nicht im Landesfamilienrat einen Sitz haben und wir durch diesen Gesetzentwurf jetzt auch besser, nämlich durch eine Beteiligung des zuständigen Ausschusses, beteiligt werden. Sie sehen also, mit dem Gesetzentwurf ist es der CDU-Fraktion gelungen, Familie auf eine bessere finanzielle Basis zu stellen, aber eben auch weiterzuentwickeln. In diesem Sinne können wir auch diesem Gesetzentwurf zustimmen, und um letztendlich auch die Haushälter versöhnlich zu stimmen: Ja, wir schreiben hier Förderhöhen fest, aber wir schreiben es für die fest, die letztendlich auch zukünftig von dieser Finanzierung profitieren. Das sind nachfolgende Generationen, die in diesem Zusammenhang eine erhebliche Rolle spielen, und deswegen ist es für uns auch gut angelegtes Geld. Danke.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD das Wort.
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream, fast zwei Jahre, nachdem wir das Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastrukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats eingebracht haben, freue ich mich besonders, dass wir die Verhandlung jetzt mit einer positiven Beschlussempfehlung zum Abschluss bringen können. Kinder-, Jugend- und Familienarbeit ist Beziehungsarbeit, das bedeutet, dass wir langfristige Beziehungen aufbauen und pflegen müssen, um nachhaltig Ergebnisse zu erzielen. Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien ist eine kontinuierliche Aufgabe, die Vertrauen, Engagement und Zeit erfordert. Es ist eine Arbeit, die nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie nicht durch unsichere Finanzierungsstrukturen unterbrochen wird. Mit diesem Gesetz sorgen wir genau für diese Sicherheit.
(Beifall SPD)
Durch die betroffenen Förderstrukturen werden zu einem großen Teil Personalstellen in der Kinderund Jugendhilfe sowie in der Familienförderung sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene unterstützt. Diese Stellen sind von unschätzbarem Wert. Die mit dem vorliegenden Gesetz gesetzlich festgeschriebenen Förderungen sorgen dafür, dass die Kommunen über einen größeren Handlungsspielraum verfügen und somit ihre Eigenmittel gezielt einsetzen können. Sie können besser planen und müssen nicht ständig zwischen dem Notwendigen der Gegenwart und den Anforderungen der Zukunft abwägen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher nicht nur notwendig, sondern unerlässlich. Ich möchte erinnern, in welcher Phase dieser Gesetzentwurf zustande gekommen ist. Wir hatten unsichere Zeiten und wir hatten im Rahmen der Coronakrise eine Erkenntnis, die ganz deutlich war: Die soziale Infrastruktur in unseren Gemeinden und Städten, in unseren Landkreisen und auch unsere überörtlichen Angebote sind unerlässlicher Halt für das Soziale in Thüringen, insbesondere für Kinder und Jugendliche und Familien. Die Unsicherheiten, die wir in der Folge hier in Haushaltsdebatten bei diesen Angeboten geschürt haben, haben zu einer wirklichen Erschütterung dieser Infrastruktur geführt. Ich bin sehr froh, dass diese Unsicherheiten, wenn wir diesen Gesetzentwurf heute verabschieden, ein Ende haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen sehe ich diese Planungssicherheit in diesen Feldern der sozialen Arbeit von enormer Bedeutung. Unsere Fachkräfte, die tagtäglich eine herausragende Arbeit leisten, benötigen die Sicherheit, dass ihre Stellen nicht plötzlich wegfallen. Diese Sicherheit ist auch essenziell, um erfahrene und qualifizierte Fachkräfte in Thüringen zu halten und neue Talente zu gewinnen. Die Herausforderungen des Fachkräftemangels sind allgegenwärtig. Indem wir die Rahmenbedingungen verbessern, schaffen wir Anreize für junge Menschen, sich für Berufe in der sozialen Arbeit zu entscheiden und diese Berufe langfristig auszuüben. Nur durch diese Planungssicherheit können wir den notwendigen kontinuierlichen Aufbau und die Pflege von Beziehungsarbeit gewährleisten, die für die wirksame Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien unerlässlich sind. Ein stabiles finanzielles Fundament ermöglicht den Trägern, ihre Angebote gemeinsam mit den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten strategisch zu planen. Es erlaubt ihnen, innovative Projekte zu starten, um bestehende Programme nachhaltig zu betreiben. Diese Verlässlichkeit kommt nicht nur den Fachkräften zugute, sondern auch den Kindern und Jugendlichen, den Familien, die auf diese Angebote angewiesen sind. Sie wissen, dass sie auf die Unterstützung zählen können, wann immer sie benötigt wird. Mit der Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes schreiben wir neue Mindestförderungen für die örtliche Jugendförderung, die Schulsozialarbeit und den Landesjugendförderplan fest. Diese Forderung stand seit vielen Jahren im Raum und ich bin froh, dass sich dieses Parlament entschieden hat, trotz aller Unwägbarkeiten auch eines Landeshaushalts genau für diese Fragen dauerhaft Geld zur Verfügung zu stellen. Die örtliche Jugendförderung ist das Fundament – meine Kollegin König-Preuss hat es vorhin schon ausgeführt – für die Jugendarbeit vor Ort, da, wo Kinder und Jugendliche ihren eigenen Platz finden in dieser Gesellschaft, wo sie sich ausprobieren können und wo sie im Hier und Jetzt junge Menschen sein können, die an dieser Gesellschaft teilhaben. Mit 17,9 Millionen Euro jährlich stellen wir sicher, dass genau diese Projekte in der Jugendarbeit kontinuierlich unterstützt werden. Mit der Verstetigung der Schulsozialarbeit mit mehr als 26 Millionen Euro schaffen wir es, zumindest für 500 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine verlässliche Grundlage zu schaffen. Das ist wirklich ein saustarkes Zeichen, das will ich deutlich sagen. Die überörtliche Jugendarbeit, der Landesjugendförderplan, den wir mit 5,7 Millionen Euro festschreiben, macht auch deutlich, wie wichtig dem Land die Arbeit der Jugendverbände, der Jugendorganisationen und der Jugendbildung auf Landesebene ist. Und nicht nur das – auch im Familienfördersicherungsgesetz ist es uns gelungen, das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ mit 15,9 Millionen Euro festzuschreiben. Was bedeutet das? – Wir haben Sicherheit für die Thüringer Eltern-Kind-Zentren, wir haben Sicherheit für Familienzentren, wir haben Sicherheit für generationenübergreifende Angebote – vom Dorfkümmerer bis zur Seniorenbegegnungsstätte. Mit der Festsetzung des Landesfamilienförderplans mit 2,3 Millionen Euro schaffen wir auch Sicherheit auf Landesebene. Ein letzter Aspekt, Frau Meißner – und das will ich auch noch mal deutlich betonen: Ihre Vorschläge zur Änderung des Familienfördersicherungsgesetzes haben wir konstruktiv aufgenommen. Mit der neuen Definition des Familienbegriffs sehen wir einen weiteren Schritt für eine gerechte und inklusive Gesellschaft, denn diese neue Definition betont das Wesentliche: die Verantwortung und Fürsorge, die Menschen füreinander tragen, unabhängig von biologischen oder rechtlichen Bindungen. Sie schafft einen Raum für alle Formen von Familien, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, unabhängig davon, ob es einen Trauschein gibt oder nicht, für Alleinerziehende genauso wie für Großfamilien oder Seniorinnen und Senioren, Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen – das sind Familien. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetz. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Thrum für die AfD-Fraktion das Wort.
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuhörer zu Hause an den Bildschirmen! Wir bleiben bei unserer ablehnenden Haltung zu diesem Gesetz. Sicherlich ist ja einiges gut gemeint, aber bekanntermaßen ist ja gut gemeint nicht auch gleich gut gemacht.
(Beifall AfD)
Das möchte ich bei der Gelegenheit gern begründen: Es geht letztendlich um zusätzliche 17 Millionen Euro, die hier pro Jahr gesetzlich mehr verankert werden sollen. Natürlich wird das von den Sozialverbänden, die damit Geld verdienen, und von den kommunalen Spitzenverbänden, begrüßt, doch das Geld, das hier verteilt wird,
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Sie haben
überhaupt gar keine Ahnung!) muss ja zunächst von den Leistungsträgern draußen erwirtschaftet werden. Es ist nun mal unsere Pflicht und unsere Aufgabe zugleich, mit den uns übertragenen Steuergeldern sorgsam umzugehen.
(Beifall AfD)
Nicht nur wir, sondern eben auch der Landesrechnungshof äußerte sich dazu kritisch, genauer gesagt war die Meldung aus Rudolstadt: Wenn in Gesetzen freiwillige Leistungen betragsmäßig festgeschrieben würden, dann enge das den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Parlaments ein. Genauso sehen wir das auch.
(Beifall AfD)
Die bestehenden gesetzlichen Mindestmengen halten wir für ausreichend. Darüber hinaus besteht ja die Möglichkeit des Gesetzgebers, jedes Jahr aufs Neue in den Haushaltsverhandlungen bei Bedarf und bei genauer Prüfung noch was obendrauf zu packen. So soll es sein, ein pauschales Drübergehen mit der Gießkanne lehnen wir ab. Vielmehr muss eben auch aufgehört werden, nur an den Symptomen herumzudoktern und stattdessen müssen die Ursachen bekämpft werden. Die haben Sie im ursprünglichen Gesetzentwurf sogar zutreffend beschrieben, denn mit den zusätzlichen 17 Millionen Euro sollen im Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz und im Gesetz zur Sicherung der Familienförderung die sozialen Herausforderungen infolge der Bewältigung der Pandemie und der Betreuung und Unterbringung Geflüchteter stabilisiert werden. Wenn wir jetzt mal realistisch an die Ursachenanalyse herangehen, dann müssen wir doch ganz klar feststellen, dass die unverhältnismäßigen Freiheitseinschränkungen im Zusammenhang mit den Corona-Zwangsmaßnahmen – die pauschalen und flächendeckenden Schulschließungen, die Schließungen der sozialen Einrichtungen – ein riesengroßer Fehler waren, den Sie herbeigeführt haben. Wir haben Sie davor gewarnt, Sie haben uns dafür beschimpft, und was noch viel schlimmer ist: Sie haben nichts daraus gelernt.
(Beifall AfD)
Sie würden es definitiv wieder tun.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: So
ein Quatsch!) Ähnlich verhält es sich auch bei der Betreuung und Unterbringung Geflüchteter. Gejubelt haben Sie vor Freude, als Merkel Tür und Tor für die illegale Migration über das Asylrecht aufgerissen hat. Die Kosten im Sozialbereich sind auch deshalb explodiert. Schauen Sie sich die Haushalte in den Landkreisen und den kreisfreien Städten an: Man weiß nicht mehr, wo man die immer neuen Ausgaben dafür herbekommen soll und wie man sie decken soll. Auch hier haben wir immer wieder vor den Folgen dieser illegalen Migration gewarnt. Wir werden es auch weiter tun, auch wenn Sie uns dafür Extremismus, Hass und Hetze vorwerfen. Aber was wir nicht tun werden, ist, zum Ausgleich Ihrer begangenen Fehler immer neues Steuergeld zu verbraten. Es bleibt dabei: Der beste Weg, die Ursachenbekämpfung tatsächlich anzugehen, ist, die schlechteste Landesregierung aller Zeiten in den Ruhestand zu schicken.
(Beifall AfD)
Wir hatten vor vielen Jahren noch ein funktionierendes Bildungswesen, eine funktionierende Kinderund Jugendarbeit, gesunde Familien, aber das war Ihnen alles nicht normal genug,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das haben wir immer noch!) nicht verrückt genug. Es sollen andere Leitbilder her. Bestes Beispiel Ihr Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, auf dessen Grundlage auch die hier in Rede stehenden 17 Millionen Euro sicherlich natürlich irgendwo verteilt werden sollen. Da geht es um Frühsexualisierung. Es geht um Erfahrungsräume für Kinder, in denen sie entsprechend ihren Bedürfnissen experimentieren und ihre sexuelle Orientierung ausleben können. Das müssen Sie sich mal in der Praxis vorstellen. Das ist doch völlig krank so was.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Warum
bist du so verklemmt?)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
hat doch mit dem Bildungsplan nichts zu tun!) Deshalb sage ich Ihnen: Hören Sie auf mit diesem Quatsch, mit diesen Erfahrungsräumen, wo unsere Kinder ihre sexuelle Orientierung ausprobieren können. Lassen Sie gefälligst unsere Kinder in Ruhe. Wir wollen, dass unsere Kinder wieder ganz normal in Frieden und Freiheit aufwachsen können, draußen in der Natur spielen können, ohne dass man Angst um sie haben muss. Wir wollen beste Bildungschancen für unsere Kinder. Und wenn die Grundpfeiler unserer Gesellschaft – Familien, Kinder und Bildung – wieder gerade stehen, dann geht es auch unserem Land, dann geht es auch unserem Volk wieder gut. Durch die verfehlte Politik herrscht an den Schulen ein andauernder Ausnahmezustand. 10 Prozent des Unterrichts fallen aus. Wir haben in Deutschland die vierthöchste Schulabbrecherquote innerhalb der EU. Was wollen Sie machen? Mehr Schulsozialarbeit. Wir brauchen wieder Lehrer an den Schulen statt Schulsozialarbeiter.
(Beifall AfD)
Die Gewalt an den Schulen hat sich seit 2014 verdreifacht. Jedes Jahr geben in Thüringen 300 Lehrer den Beruf auf, weil sie es einfach nicht mehr ertragen können. Deshalb brauchen wir an den Schulen einen gravierenden Kurswechsel. Der Werteverfall muss gestoppt werden, indem wir uns wieder auf die eigenen Tugenden besinnen. Die haben uns großgemacht und das muss auch wieder eingefordert werden.
(Unruhe DIE LINKE)
Fleiß, Ordnungssinn, Disziplin und Leistungsbereitschaft.
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Herr Thrum, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Tischner?
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Am Ende. Dazu brauchen wir Lehrer, die eine positive Autorität ausstrahlen, die Fachleute in ihrem Fach sind. Wir brauchen eine gemeinsame Unterrichtssprache bei dieser Massenmigration, wie wir sie auch hier in Thüringen erleben.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Autori-
tär, genau!) Es kann doch bei zehn verschiedenen Nationen in einer Klasse kein vernünftiger Unterricht mehr stattfinden. Wir brauchen intakte Familien, denn in den Familien lernen die Kinder die Gruppenfähigkeit, sich unterzuordnen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Also keine Fremdsprachen mehr in den Schulen!) Und wenn ich mir dazu die bisherige Definition Ihres Familienbegriffs anschaue – „eine vom gewählten Lebensmodell unabhängige Gemeinschaft, in der Menschen füreinander da sind“ –, der Familienbegriff ist absichtlich weit definiert, also Hunz und Kunz ist letztendlich Familie. Da brauchen wir uns über die Zustände im Land auf jeden Fall nicht zu beklagen. Sie lassen die Familie als Keimzelle der Gesellschaft verkümmern. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass immer weniger Kinder hier in Thüringen das Licht der Welt erblicken. Und auch der Vorschlag der CDU zur Neudefinierung der Familie macht es definitiv nicht besser, Frau Meißner.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Was ist
denn Ihr Vorschlag? Machen Sie es besser!) Diese familienzersetzende Politik lehnen wir ab und bekennen uns stattdessen als einzige politische Kraft hier in Thüringen zur Familie bestehend aus Mutter, Vater und Kindern.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Aus diesem Grund lehnen wir es auch ab, in dieses Fass ohne Boden immer neuen Wein einzugießen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Absoluter Quatsch!) Wenn wir im September hier in Regierungsverantwortung kommen,
(Heiterkeit DIE LINKE)
dann werden wir eine echte Familien- und Bildungsoffensive starten, die unserem Land nicht länger schadet, sondern unserem Land nützt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Und die Frage vom Herrn Tischner. Bitte schön.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Du bist so ein Kasper!)
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Vielen Dank, Herr Kollege. Sie haben ja gerade sehr lautstark ausgeführt, wir brauchen keine Schulsozialarbeiter, sondern wir brauchen Lehrer an den Schulen. Ich möchte Sie fragen, Ihr Landesvorsitzender hat letztes Jahr im Sommerinterview des MDR auf die Frage, wie er denn den Lehrermangel in Thüringen lösen will, ausgeführt – nach Überlegen –, er möchte Schulsozialarbeiter einstellen. Vielleicht können Sie uns diesen Widerspruch noch mal erklären.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Wir haben vernünftige Anträge hier gebracht. Einer davon ist, dass die Horterzieher wieder eine Lehrbefähigung im Grundschulunterricht erlangen können. Mittlerweile wissen wir auch, dass Erzieher dazu reichlich zur Verfügung stehen werden aufgrund des Geburtenrückgangs. Wir wollen den jungen Erziehern, die fünf Jahre lang die Schulbank drücken, ermöglichen, dass sie eben auch Vollzeit an den Grundschulen arbeiten können, zu 100 Prozent vormittags Unterricht in den Nebenfächern, nachmittags dann als Horterzieher. Das sind gute Ansätze, die wir verfolgen.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Als Nächstes erhält Abgeordneter Reinhardt für die Fraktion Die Linke das Wort.
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Es war seit 2014 einer der wichtigsten Punkte der rot-rot-grünen Koalition, die Jugendhilfelandschaft zu sichern und zu stärken. Notwendig geworden ist dies im Übrigen aufgrund der Kürzungsorgien der CDU in den Jahren zuvor, die Träger erinnern sich noch. Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir haben dieses Gesetz für uns kurz benannt
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Du lebst
auch noch in der Vergangenheit!) als Infrastruktursicherungsgesetz, und ich möchte Ihnen auch kurz erklären, warum ich diesen kurzen, wenn auch anspruchsvollen Titel gut finde: Jugendhilfelandschaft – 17,9 Millionen Euro; Landesjugendförderplan – 5,7 Millionen Euro; Schulsozialarbeit – 26,1 Millionen Euro; Landesfamilienprogramm – 2,35 Millionen Euro; LSZ – 15,92 Millionen Euro. Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hier atmet Thüringen, hier lebt Thüringen, und das haben wir mit unserer Mindestsicherung im Gesetz festgeschrieben, darauf können wir stolz sein.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und Sie haben es gerade gehört: Bei der Rede, die Sie schon sehr oft so gehalten haben, Herr Thrum, waren ja nicht viele Inhalte dabei. Das machen Sie offensichtlich immer, dieselben Inhalte, das Narrativ vorzubringen, dass Sie als AfD und Sie als Redner dafür stehen, dieses Thüringen, wie es gerade lebt, abschaffen zu wollen. Es sind Deportationsfantasien dabei, Kastrationsfantasien und weitere wirklich menschenverachtende, sozialchauvinistische Fantasien, die ich in Ihre Rede
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Sie müssen
mal zum Arzt!)
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) zumindest hineininterpretiere. Wir haben regelmäßig die Landesförderung, die zumeist kommunale Aufgabe in diesem Bereich ist, verstärkt und alles getan, dass zumindest der Übergang in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse in dem Bereich passieren kann. Wir haben versucht, dass es qualifizierte Zugänge in diesem Bereich zu dem Beruf gibt. Dies betrifft im Wesentlichen drei Bereiche: Das sind die örtliche Jugendförderung, bei der das Land die Kreise in ihren Aufgaben mittlerweile unterstützt, der Landesjugendförderplan, der eine eigene Aufgabe des Landes im Jugendhilfebereich beschreibt, und die Schulsozialarbeit, die eine wichtige weitere Säule der Jugendhilfe bei uns in Thüringen ist. Die Schulsozialarbeit ist nicht nur für die innerschulischen und sozialraumorientierten Prozesse wichtig, für die Vernetzung, sondern eben auch für die Rechte der Kinder und Jugendlichen in ihrem ganz konkreten Lebensmilieu. Im November 2022 haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, um den es jetzt hier geht, der die Entwicklung der letzten Jahre im Kostenniveau wahrnimmt, und der Landesförderung für die drei eben genannten Jugendhilfebereiche, zusätzlich noch für die Familienförderung, mit einer verhältnismäßigen Rechnung tragend zumindest gerecht wird, die höhere Mindestsumme im Gesetz sichert, und das ist – wie gesagt – ein Erfolg. Lange kam, sehr zu unserem Bedauern, der Entwurf nicht vom Fleck. Mittlerweile, nach mehr als 1,5 Jahren, sind die Uhren etwas weiter gerückt und ich bin dankbar, dass die Einigung, die wir jetzt mit der CDU hier gemeinsam vorlegen können, zumindest in zwei zentralen Jugendhilfebereichen einem geringen weiteren Aufwuchs Rechnung trägt. – Herr Montag, wenn Sie eine Zwischenfrage stellen, gern am Ende. – Leider waren die CDU und andere national-konservative sowie liberale Parteien nicht bereit, den Schritt auch in der Sozialarbeit mitzugehen, sodass die Summe hier eben nicht vollständig angepasst worden ist.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Ihr wisst
schon, dass wir zustimmen!) Dies wird zur Mittelverknappung in diesem Bereich führen, dies betrifft insbesondere auch den Jugendhilfebereich. Die Zahlen sind im Übrigen von uns nicht einfach nur geschossen, sondern sie entsprechen der aktuellen Aufrechterhaltung der heute bereits bestehenden Angebote der von mir eben beschriebenen Felder. Also hier geht es nicht darum, dass wir mehr Menschen einstellen oder die Stunden erhöhen, sondern wir wollen das Mindestmaß von dem, was wir gerade haben und was so erhaltenswert ist, sichern. Es ist also nicht mehr Geld, was der Freistaat zur Verfügung stellt, um qualitativ mehr auszubauen für Stunden, sondern unter anderem nur, um den gerechtfertigten Tarifsteigerungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung zu tragen und anderen Mehrkosten, sodass das Niveau eben gehalten wird. Das wird im Übrigen dankbar im gesamten Land angenommen. Ich weiß das aus Gera, wo ich Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses bin. Ich weiß es aus Suhl, wo der Kollege Weltzien im Vorsitz des Jugendhilfeausschusses ist. Bei der Katharina König in Jena weiß ich es, ich weiß es bei der Anja, die im Wartburgkreis im Jugendhilfeausschuss ist, dass diese mehr Gelder, insbesondere im Jugendhilfebereich, gerade dankbar angenommen werden, um die Tarifsteigerungen tatsächlich auch umzusetzen,
(Beifall DIE LINKE)
ohne dabei die Mittel und Öffnungszeiten unserer Jugendarbeit zu kürzen. Und noch mal ein Ausruf in die Bedarfe der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Frau König-Preuss hat es ja vorhin noch mal betont, deswegen gehe ich hier auch gern noch mal im Schwerpunkt darauf ein. Wir wissen, dass die Aufgaben in den Kommunen dem Grunde nach erfüllt werden müssen. Allerdings beschreibt „im Grunde genommen“ eben nicht die Qualität, wie die Arbeit in den Kommunen erfolgen muss. Es gilt leider Gottes weit als freiwillige Leistung, die in den Kommunen erbracht wird. Und das als freiwillige Leistung, obwohl der Freistaat mittlerweile 60 Prozent dieser gesamten Leistung finanziert, sofern die Kommune bereit ist, 40 Prozent kozufinanzieren. Wir haben also den Riesenbrocken von 60 Prozent im Freistaat Thüringen, wenn die Kommune 40 Prozent kofinanziert. Und genau hier liegt aber auch der Hase im Pfeffer. Die Bedarfe sind oftmals wesentlich höher als die 60/40-Finanzierung, was man sich irgendwie leisten kann. Das macht sich insbesondere bemerkbar bei der aufsuchenden Sozialarbeit, im Bereich der Prävention, aber auch im Bereich der Aufrechterhaltung von Stundenzeiten in den Jugendclubs. All das kann die Gemeinde selbst machen und es tut auch bitter Not, aber sie kann es sich oftmals leider nicht leisten und würde aber so viel Gutes bringen. Mal drei exemplarische Beispiele aus meiner Stadt Gera, wo ich herkomme. Sehr beliebt bei uns sind in den Jugendclubs Sportangebote, bei uns ist der Skatepark der beliebteste Jugendclub schlechthin. Wenn wir dort die Öffnungszeiten verkürzen, weil wir das Mindestmaß an zur Verfügung zu stellendem Geld nicht bereithalten, würde das für die jungen Leute heißen, sie können nicht mehr in ihren geliebten Skatepark gehen und – sage ich mal – drei bis vier Stunden dort Sport machen. Das würde heißen, zum Beispiel im Schalom, die wirklich ein außerordentliches Angebot bereiten, was Elternhäuser allein gar nicht stemmen könnten, dass eben genau diese Angebote dort im Schalom nicht mehr wahrgenommen werden können, von Graffitikursen, Reisefahrten, Kochkursen und, und, und. Und es geht noch weiter bis zu den modernen Bereichen des E-Sports, auch hier haben wir einen Jugendhilfeträger, der genau in diesem neuen Sektor Bereiche der Jugendhilfearbeit anbietet. All das würde stark und massiv eingekürzt werden, wenn wir es nicht geschafft hätten, diese Mindestförderung als Mindestvoraussetzung in unseren Gesetzen eben jetzt hier festzuschreiben. Was aber nicht auf der Strecke bleiben darf, ist die Stärkung der Kinder und Jugendlichen im gesamten präventiven Bereich. Durch die angestrebten Änderungen im Thüringer Familien- und Grundsicherungsgesetz stellen wir die Weichen für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der örtlichen und überörtlichen Familienförderung in Thüringen, indem wir den finanziellen Rahmen, der im Gesetz niedergeschrieben ist, auf die aktuellen und tatsächlichen Bedarfe anheben. Schaffen wir gemeinsam die Sicherheit für die Familienförderungsstrukturen. Für den Familienförderplan – ich sagte es vorhin – stehen dann 2,35 Millionen Euro zur Verfügung. Weiterhin statten wir mit der Anpassung der Fördergelder das Vorzeigeprogramm Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ – ja, richtig gehört, Vorzeigeprogramm, kurz ist es das LSZ – mit 15,92 Millionen Euro aus. In den letzten Jahren hat sich das Landesprogramm wirklich hervorragend entwickelt. Bis auf den Landkreis Greiz wird das Programm in allen Thüringer kreisfreien Städten und Landkreisen umgesetzt und trifft wirklich auf breite Zustimmung. Eine finanzielle Verstetigung des Landesprogramms ist dringend geboten und die im Gesetzentwurf angestrebten Änderungen sind deshalb auch ein klares Zeichen an die Akteurinnen und Akteure vor Ort aus dem Bereich der Familienarbeit und der Familienförderung. Im Ganzen wird durch unseren Änderungsantrag die wesentliche Absicht des in 2022 vorgelegten Infrastruktursicherungsgesetzes erfüllt. Dafür bedanken wir uns auch im Namen derer, die mit ihrer täglichen Arbeit unser Thüringen so liebens- und lebenswert machen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP das Wort.
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieben Dank an den Sitzungsdienst dahinter für die Redezeiterfassung, das muss auch einer machen. Ist ja ein bisschen humoresk heute bei diesem kleinen Gesetz hier. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Haltung der FDP bei der Frage, wie sehen wir das mit dem Gesetz zur Sicherung der sozialen Infrastruktur – das ist ja ein schöner Name. Unsere Haltung orientiert sich da eher an einer Grundsatzfrage, nämlich an der Frage, setzen wir Mindestsummen zu Ausgaben in bestimmten Feldern gesetzlich fest oder nicht. Den inhaltlichen Punkten lässt sich erstens nicht viel entgegensetzen und an vielen Stellen ist es auch das, was wir durchaus mit unterstützen. Geld ist immer gut ausgegeben, wenn es in Bildung und in Jugend geht. Der Familienbegriff ist jetzt zwar umgeschrieben, aber inhaltlich ändert sich dadurch jetzt auch nichts, sondern für uns geht es immer wieder zurück genau auf diese Frage: Beschneiden wir den Haushaltsgesetzgeber, indem wir Kosten fixieren? Und die beantworten wir immer mit: möglichst nicht. Denn Handlungsspielraum – und das bezieht sich auch auf politischen Handlungsspielraum – ergibt sich aus geringen Fixkosten. Das lernt man auch schon im Wirtschaftsunterricht. Herr Reinhardt hat eben auch ausgeführt, mit dem Gesetz, wenn wir das hier beschließen, wird kein einziger Euro mehr in die Infrastruktur gesteckt, sondern es wird das festgehalten, was wir aktuell in Kinder- und Jugendhilfe ausgeben. Das heißt, wir schaffen vielleicht Sicherheit, das hat Denny Möller ausgeführt – vielleicht, sage ich dazu. Denn die Frage ist ja auch: Was ist denn, wenn das Geld nicht da ist? Was ist denn, wenn die Steuereinnahmen so weit zurückgehen, dass wir gar nicht genug Geld haben, um dieses Gesetz zu erfüllen? Gewinnt dann der Haushalt oder gewinnt das Gesetz? Das ist, glaube ich, rechtlich an der Stelle noch nicht so geklärt. Für mich ist völlig klar, dass die Träger das positiv sehen und das ist auch völlig nachvollziehbar. Wir teilen eher die Einschätzung des Landesrechnungshofs, der sich ähnlich kritisch zeigt, wenn es darum geht, Fixkosten in Mindestsummen in Gesetzen festzuschreiben. Genauso kritisch sind wir auch bei Diskussionen, die in dem Zusammenhang auch geführt werden, nämlich zur Frage der Dynamisierung – wir schreiben also Mindestsummen fest und lasst uns das alles gleich noch dynamisieren. Ich kann das total nachvollziehen aus Sicht derer, die sich dort Stabilität und Sicherheit und Verlässlichkeit in ihrer Arbeit wünschen. Aber Sie werden es schwer haben, der arbeitenden Bevölkerung, der Wirtschaft, den Konsumenten, also den Steuerzahlern, zu sagen, sie müssen ab sofort jedes Jahr ihr Steueraufkommen dynamisieren, weil wir Aufgaben im Gesetz festgeschrieben haben, die wir in Zukunft dynamisieren sollen. Das sind unsere Gedankenspiele dazu. Darum stehen wir an der Stelle auch bei diesem Gesetz wieder an der Seite der Haushälter
(Beifall Gruppe der FDP)
und sagen, was an Geld da ist, kann auf jeden Fall gern bei Bildung und Jugend ausgegeben werden. Da gehört es hin, das ist unsere Zukunft, das ist nachhaltige Investition. Aber lassen Sie es uns erst mal haben.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Ich
dachte, digital first!) Deswegen plädieren wir dafür, weiter die Ausgaben über das Haushaltsgesetz festzulegen und nicht an der Stelle in den Fachgesetzen festzuschreiben. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Werner.
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aus verschiedenen Gründen hat es mich noch mal vorgetrieben. Zuerst vielleicht etwas zu dem, wovon ich weiß, es macht jetzt gar keinen richtigen Sinn, aber ich will es noch mal ganz deutlich sagen. Die Strukturen, die wir im Bereich der Kinder- und Jugendförderung, aber auch im Bereich der Familienförderung in den letzten Jahren aufgebaut haben, haben uns gerade bei Corona ganz maßgeblich geholfen, die Familien und die Kinder und Jugendlichen, die besondere Unterstützung brauchten, auch zu unterstützen. Sie wissen es vielleicht nicht, aber es gab viele Familienstrukturen, die trotzdem während der Pandemie Angebote für Familien, für Kinder und Jugendliche vorgehalten haben. Das waren dann oft Angebote, die im Freien stattgefunden haben. Es waren Angebote, die vielleicht auch ohne Kontakt stattgefunden haben. Aber die waren verlässlich da für Familien und eben auch für Kinder und Jugendliche. Sie haben die Kinder und Jugendlichen aus sozial schwierigen Familien angesprochen. Die Schulen standen offen für diese Kinder. Es gab extra Angebote für diese Kinder und Jugendlichen. Keinem Kind, keinem Jugendlichen, der hinkam, weil er eine besondere Unterstützung brauchte, wurde die Tür zugemacht, sondern ganz im Gegenteil, die waren willkommen. Das will ich an dieser Stelle noch mal deutlich sagen, Kinder hatten auch während Corona hier entsprechende Anlaufpunkte. Wo ich aber noch Hoffnung hege, das ist bei der FDP. Frau Baum, ich verstehe jetzt erst mal Ihren Ansatz. Vielleicht habe ich jetzt schon mal erläutert, dass es bestehende Infrastruktur braucht, die allen Menschen zur Verfügung steht. Infrastruktur ist etwas, das man nicht Jahr für Jahr neu aufbaut, sondern damit Infrastruktur tatsächlich nachhaltig entsteht, braucht es dafür auch gesetzliche Sicherheit. Es braucht eine Verankerung in einem Gesetz, damit sich zum Beispiel Kommunen darauf berufen können, damit Kommunen genau die finanziellen Mittel nutzen. Gerade bei LSZ war es so, dankenswerterweise haben wir in jedem Jahr die Förderung im Bereich des LSZ angehoben. Aber es war so, dass die Kommunen zum Teil sehr zögerlich gewesen sind, diese Mittel zu nutzen, um nachhaltig langfristig Infrastruktur aufzubauen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Verankerung dieser Summe im Gesetz haben, damit eben zum Beispiel Familienangebote entstehen können, und zwar zusätzlich und vor allem langfristig entstehen können. Ich will Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen und an dieser Stelle auf das LSZ, also auf das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, eingehen. Wir haben damals die Förderung umgestellt. Vielleicht ist das allen gar nicht so richtig klar: Das ist keine Förderung, die wir jetzt vom grünen Tisch aus machen und sagen, Kommunen, ihr müsst dieses oder jenes machen, sondern wir geben einen gewissen Teil an finanziellen Mitteln an die Kommunen, die dort beteiligungsorientiert entscheiden, wofür die finanziellen Mittel eingesetzt werden. Das ist eben ganz unterschiedlich, weil es in Jena oder Erfurt andere Angebote braucht als beispielsweise in Sömmerda, Mechterstädt oder ähnlichen. Deswegen ist es wichtig, hier die Kommunen mit diesem Förderprogramm dabei zu unterstützen. Warum jetzt das Förderprogramm? Wir machen uns das nicht einfach. Wir wissen, dass Familienförderung auch eine Begleitung, eine fachliche Begleitung, eine fachliche Unterstützung braucht, deswegen dieses Förderprogramm des LSZ. Ein Beispiel – übrigens kann da die AfD zuhören, was man verlieren würde, wenn man das LSZ nicht mehr hätte –: Wir hatten noch, bevor wir das LSZ hatten, Familienförderung, von der vor allem die Städte profitiert haben, die großen Städte profitiert haben und von der vor allem große Träger profitiert haben, das muss man so sagen. Wir wollten gern ein Landesprogramm, das tatsächlich die ländlichen Räume mit in den Blick nimmt. Deswegen ist das LSZ beispielsweise an verschiedene Indikatoren gebunden, also wie viele Menschen dort wohnen, wie die Sozialstruktur ist, wie viele Kinder, wie viele ältere Menschen im Landkreis leben. Altenburg war die erste Kommune, gemeinsam mit dem Kyffhäuserkreis, die das LSZ symbolhaft ausprobiert hat. Das Altenburger Land hatte also vor dem LSZ 70.000 Euro an Landesförderung und jetzt hat es 800.000 Euro an Landesförderung.
(Beifall DIE LINKE)
Damit können natürlich ganz andere Strukturen entstehen, Strukturen wie die Dorfkümmerer beispielsweise, die sich im ländlichen Raum viel besser eignen und die aus dem LSZ entstanden sind. Noch mal für die AfD, wenn Sie das Programm abschaffen: Was finanzieren wir daraus? Wir finanzieren daraus Mobilitätsangebote, beispielsweise Bürgerbusse im Kyffhäuserkreis oder im UnstrutHainich-Kreis. Wir finanzieren daraus Pflegestützpunkte, Pflegeinformationszentren, Pflegenetzwerke. Wir haben inzwischen 67 Dorfkümmerinnen und Dorfkümmerer, die in den verschiedensten Landkreisen unterwegs sind, um dort für die Menschen da zu sein, um zu schauen, was die Menschen brauchen, damit der ländliche Raum sich noch besser entwickeln kann und damit Menschen sich dort wohlfühlen und dort auch eine Zukunft haben. Es sind fast 27.000 Euro, die es für sogenannte Mikroprojekte gibt, also wo sich kleine Vereine entschließen, vielleicht irgendwo eine Parkbank hinzusetzen, ein kleines Angebot zu entwickeln. Das sind alles Dinge, die aus dem LSZ finanziert werden und die nur dann eine Zukunft haben, wenn die Summen für die Kommunen sicher sind, damit sie diese Angebote auch aufbauen. Was auch noch wichtig zu wissen ist, wir finanzieren aus dem LSZ auch Dinge wie die Familienberatung, die Eheberatungsstellen. Da gibt es natürlich auch Tariferhöhungen. Wenn es uns nicht gelingt, die Tariferhöhungen auch im LSZ mit abzubilden, dann werden beispielsweise solche guten Projekte, wie sie in den letzten Jahren entstanden sind, nicht weiter Bestand haben, sondern die Kommunen werden sie dann abstoßen müssen, weil es nicht mehr weitergelingt. Also insofern noch mal darüber nachdenken: Das LSZ ist kein Vorschreiben von oben. Kommunen können die Mittel so nutzen, wie sie vor Ort gebraucht werden, aber sie haben eine langfristige Sicherheit, sie haben eine Planungssicherheit. Nur dann, wenn es eine Planungssicherheit gibt – und das werden Sie wissen, weil Sie sich zum Beispiel mit dem Thema „Fachkräfte“ beschäftigen, Fachkräfte gerade in diesem sensiblen Bereich der Familienförderung und der Kinder- und Jugendpolitik halten wir natürlich nur, wenn es hier auch eine langfristige Sicherheit gibt. Auch deswegen ist es wichtig, die entsprechenden Summen im Gesetz auch festzuschreiben. Ganz kurz noch etwas zur überregionalen Familienförderung: Es wurde schon gesagt, daraus finanzieren wir Familienverbände, Familienorganisationen. Wir finanzieren daraus auch Familienerholung und Familienbildung. Das sind wichtige Angebote für Menschen, die nicht so hohe Einkommen haben, die sozial besonderes belastet sind, denen wir die Möglichkeit geben, Angebote wahrzunehmen, die sie sonst nicht wahrnehmen könnten. Das ist auch noch mal eine ganz wichtige Infrastruktur, die Familien stärken soll und nachhaltig stärken kann. Ein wichtiger Bereich sind dann noch Einzel- und Modellprojekte. Es wurde schon gesagt, es wurde ein Landesfamilienrat durch mich einberufen, der sehr weit besetzt ist und für den wir verschiedene Schwerpunkte gesetzt haben, an denen wir arbeiten. An dieser Stelle ganz herzlichen Dank an die Akteure aus dem Landesfamilienrat, weil die wirklich sehr intensiv in Unterarbeitsgruppen versuchen, Projekte voranzutreiben. Maßnahmen, die wir besonders in den Mittelpunkt gestellt haben, waren Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildung, und zwar wie Herr Fasko sagt, von der Wiege bis – zur Bahre hat er, glaube ich, nicht gesagt – ins hohe Alter. Das ist etwas, was wirklich sehr geschätzt wird. Das heißt, wir sind in Thüringen im bundesweiten Vergleich wirklich in einer besonderen Position, weil wir in allen Ebenen – von der Schule, im Kindergarten, für Familien, aber auch für Seniorinnen und Senioren – Medienprojekte entwickelt haben, die vor Ort Menschen unterstützen sollen, in dieser medialen Welt besser zurechtzukommen, die entsprechenden Instrumente in die Hand zu bekommen, damit man sich in der Medienwelt zurechtfindet. Das geht so weit, dass es Schulungen für ältere Menschen gibt, dass der sogenannte Handy-Kurs daraus finanziert wird, aber sich eben auch beispielsweise Seniorinnen und Senioren gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen dem Thema der Medienwelten nähern. Andere Dinge, die auch aus diesen einzelnen Modellprojekten – im Übrigen „Familienförderung“ genannt – finanziert werden, sind beispielsweise die Mehrkindfamilienkarte; wenigstens das sollte etwas sein, das etwas der Lebenswelt der AfD entspricht, und hier wäre ja wenigstens ein Punkt, an dem man anknüpfen könnte. Insofern will ich mich wirklich sehr herzlich bedanken. Ich bin wirklich froh, dass es gelungen ist, jetzt das Gesetz in beiden Bereichen voranzubringen, dass entsprechend die finanziellen Mittel im Gesetz festgeschrieben sind, weil damit eben Kommunen und Träger Planungssicherheit haben und vor allem eine Infrastruktur entsteht, die allen Kindern und Jugendlichen, allen Familien zur Verfügung steht, egal woher sie kommen, egal wie alt sie sind, egal welche Herkunft sie haben. Das ist, glaube ich, das beste Mittel, um Kinder und Jugendliche, Familien zu sichern, ihnen Perspektive zu geben. Deswegen ganz großen Dank von mir dafür.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und wir kommen zur Abstimmung – zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/10146. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Dann gehe ich davon aus, dass die ganze CDU zugestimmt hat.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So sieht
es aus!) Okay. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6576 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich habe gehört, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, dass wir jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt für heute enden. Ich erinnere daran, dass der Tagesordnungspunkt 26 in mehrfacher Redezeit stattfinden würde. Das wäre wahrscheinlich dann noch ein längerer Abend heute. Deswegen wünsche ich Ihnen einen schönen Abend, schließe diesen Tagesordnungspunkt und diese Sitzung und wir sehen uns morgen um 9.00 Uhr.