Lutz Liebscher
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt schon viel gehört, worum es bei dem Gesetz geht. Vielleicht ein Aspekt, der noch nicht genannt wurde: Am Ende geht es doch mit diesem Gesetz nur darum, einen Rechtszustand herzustellen, der bis 2013 gegolten hat, nämlich, dass Städte mit angespannten Wohnungsmärkten in Thüringen – Jena, Erfurt, Weimar und Gera – bereits die Möglichkeit hatten, eine entsprechende Satzung zu erlassen und selbst darüber zu entscheiden, wenn sie dieses Problem wahrnehmen, gegen eine sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Das macht ja auch Sinn. Was meint diese Zweckentfremdung? Sie meint, dass eine Wohnung nicht für Langzeitmieten, wie sie zum Beispiel junge Familien in den genannten Städten suchen, sondern für Kurzzeitmieten zur Verfügung gestellt wird. Insofern ist das eine relativ entspannte Angelegenheit. Es geht darum, den Kommunen die Möglichkeit wieder einzuräumen, genau das per Satzung zu regeln. Es geht um eine Selbstbestimmungsmöglichkeit, die wir den Kommunen einräumen, wenn sie denn das Gefühl haben, ihre Wohnungsmärkte sind entsprechend angespannt. Wenn sie die Wahrnehmung haben, das liegt vor allem an der Zweckentfremdung von Wohnraum, dann können sie eine Satzung erlassen. Insofern braucht es hier gar keine große Leidenschaft. Es geht auch nicht um Enteignung; das hat Frau Wahl schon ausgeführt. Es gibt gute Beispiele. Wir haben heute wieder gehört, was alles schlecht läuft in Berlin. In Berlin ist genau so eine Sache auf den Weg gebracht worden. 2014 sind 40.000 Zweckentfremdungsverfahren überprüft worden. Dadurch sind 20.000 Wohnungen dem regulären Mietwohnungsmarkt wieder rücküberführt worden. Das ist natürlich eine gute Sache, wenn diese Wohnungen dann wieder für den herkömmlichen Wohnzweck zur Verfügung stehen und nicht als Ferienwohnung benutzt werden. Insofern braucht es der Worte gar nicht viele und auch nicht viel Leidenschaft und Ideologie. Am Ende geht es darum, den Kommunen zu ermöglichen, auf einen angespannten Wohnungsmarkt zu reagieren, indem wieder ein Genehmigungsverfahren eingeführt wird, wenn Wohnraum zweckentfremdet werden soll. Deswegen wird meine Fraktion für den Gesetzentwurf und gegen die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss stimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
