thueringer-landtag.de ↗

Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident! Auffassung der Landesregierung zu einer Überarbeitung der Behandlungsleitlinie für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung aktuell auf, die gesetzlichen Richtlinien für Hormonbehandlungen und Trans-Operationen bei Kindern und Jugendlichen deutlich zu verschärfen. Begründet wird dies damit, dass es sich um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch primär gesunden Minderjährigen handeln würde, die kein informiertes Einverständnis geben könnten. Es fehle auch die medizinische Evidenz, dass sich durch eine solche Behandlung die Symptomatik und psychische Gesundheit bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen verbessere. Die operative Entfernung äußerer Geschlechtsmerkmale bei eigentlich gesunden Kindern und Jugendlichen sei mit hoher Wahrscheinlichkeit die Folge von Behandlungen mit Pubertätsblockern und Hormonen, die den Wunsch nach einer operativen Geschlechtsumwandlung erst begünstigen. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit wird sich die Landesregierung vor dem Hintergrund der Resolution des Deutschen Ärztetages auf Bundesratsebene dafür einsetzen, dass die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und vergleichbaren Medikamenten unterbunden wird, ebenso wie damit verbundene chirurgische Eingriffe, soweit nicht eine kinderfachärztliche ausführliche Diagnostik und strenge Indikationsstellung erfolgte und andere Ursachen – psychische Erkrankungen – fachärztlich ausgeschlossen wurden? 2. Inwieweit setzt sich die Landesregierung auf Bundesratsebene dafür ein, dass durch staatliche Mittel geförderte Projekte, wie zum Beispiel das Regenbogenportal, dahin gehend überprüft werden, inwieweit diese Projekte den von Kinderund Jugendpsychiatern beobachteten „Transhype“ befördern, die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigen und so den Intentionen des Kinder- und Jugendschutzes – § 10a des Jugendschutzgesetzes – widersprechen könnten? 3. Inwieweit stellt die Landesregierung auf Landesebene durch gezielte Regelungen und administrative Maßnahmen sicher, dass Kinder und Jugendliche in sämtlichen Bildungseinrichtungen sowie in öffentlich zugänglichen Jugend- und Freizeiteinrichtungen keinerlei Maßnahmen ausgesetzt sind, die einen Transitionswunsch hervorrufen oder befördern? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zum Schutz von Kindern, die an Geschlechtsdysphorie leiden, wenn die Behandlungsleitlinie für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie nicht überarbeitet werden sollte? Danke.

Alle Reden von Dr. Wolfgang Lauerwald Protokoll ↗