Corinna Herold
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, alle Jahre wieder und auch heute erfahren die Thüringer Bürger etwas über die Arbeit des Petitionsausschusses in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode. Die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht noch an die schwachen und rechtsuntauglichen Instrumente, mit denen sich ungerecht behandelte, genervte oder auch von staatlicher Willkür betroffene DDR-Bürger an die Obrigkeit wenden durften. Das hieß dann „Eingabe“ oder „Brief an das Politbüro“ oder „Brief an Erich Honecker“. Das ganze Verfahren war intransparent, völlig rechtsunsicher und der Ausgang willkürlich und nicht vorhersehbar, wie in einer berühmten Novelle von Franz Kafka. Ganz anders heute: Wir haben in Thüringen, natürlich auch in allen anderen Ländern Deutschlands, ein Petitionsgesetz, das dem Bürger die Möglichkeit gibt, sich bei Anliegen von öffentlichem Interesse, die seinem Lebenskreis entspringen, an die Landesregierung, deren Ministerien und Behörden zu wenden. Dabei gibt es feste Regeln und die Gewissheit, dass den Petenten aus der Geltendmachung ihrer Wünsche und Anliegen, aber auch ihrer Rechtsansprüche keinerlei Nachteile entstehen und erwachsen dürfen. Recht und Gesetz gelten für alle Beteiligten einer Petition gleichermaßen. Staatliches Handeln wird von uns Abgeordneten genauestens unter die Lupe genommen und daraufhin überprüft, dass alles seine Richtigkeit hat. In all den Fällen, bei denen es Versäumnisse oder Regelabweichungen, Gesetzesverstöße gab bzw. diese festgestellt worden seien, wird dafür gesorgt, dass der Gerechtigkeit und dem Petenten am Ende Genüge getan wird. Das unterscheidet unsere freiheitliche, demokratische Gesellschaft von der Willkürherrschaft des Unrechts in der früheren DDR.
(Beifall AfD)
Der Petitionsausschuss im Thüringer Landtag, so wie ich ihn in den letzten fast zehn Jahren erleben durfte, ist ein konstruktiv arbeitendes Gremium über Fraktionsgrenzen hinweg. Das unterscheidet uns ein wenig von den anderen Ausschüssen, in denen oft eher Partei- als Sachpolitik betrieben wird. Eine wichtige Verstärkung des Petitionsausschusses ist der Thüringer Bürgerbeauftragte, hier Herr Dr. Kurt Herzberg, dem ich bei der Gelegenheit nochmals für seine engagierte und bürgerorientierte Arbeit ganz herzlich danken möchte.
(Beifall AfD)
Eins der wichtigsten Instrumente des Petitionsausschusses, die dem ratsuchenden Bürger zur Verfügung gestellt werden, ist die Veröffentlichung und Mitzeichnung seines Anliegens auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags. Auf dieser Plattform werden Petitionen auf Antrag veröffentlicht, deren Behandlung in einem weiteren öffentlichen Interesse steht. Im letzten Jahr nutzten die Gelegenheit zur Mitzeichnung solcher Petitionen 58.690 Bürger. Daraus schließe ich, dass es ein großes öffentliches Interesse an der Mitgestaltung einer lebendigen Demokratie in Thüringen und in der Bevölkerung gibt. Wir wünschen uns und wir werden auch nach unseren Möglichkeiten dafür sorgen, dass wir an dieser Stelle die direkte Demokratie, die Teilhabe, die Möglichkeiten dazu erweitern und vereinfachen werden.
(Beifall AfD)
Für die Zukunft wünsche ich mir solche Zeichnungen in noch viel größerem Umfang, vor allem bei Themen, die alle Thüringer jetzt und in Zukunft schon betreffen, als da wären zum Beispiel der Erhalt unseres wunderschönen Thüringer Waldes ohne künstlich geschaffene Kahlflächen für Riesenwindräder,
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
war der Borkenkäfer!) das Dauerthema „Kommunale Abgaben für Wasser und Abwasser“ und deren gerechtere und an der Leistungsfähigkeit der Bürger berechnete und orientierte Festsetzung. Ein großes Thema für die Zukunft könnte auch die Aufarbeitung der regierungsamtlichen Maßnahmen in der Zeit der sogenannten Coronapandemie sein.
(Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Bull-
shit!) Es eignet sich gut für die Abfassung von Petitionen mit öffentlichem Interesse. Mit der Bearbeitung dieses Themenfelds könnte die Legislative in Thüringen unter Umständen einen Teil des verloren gegangenen Vertrauens der Bürger wiederherstellen.
(Beifall AfD)
Zu guter Letzt noch ein Wort zu einem der Lieblingsinstrumente einiger Ausschussmitglieder, dem Härtefallfonds. Bürgern zu helfen, die unverschuldet in Not gekommen sind, ist eine gute und eine wichtige Hilfsmöglichkeit. Dieser Härtefallfonds wurde in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode bedeutend aufgestockt und entwickelte sich an einigen Stellen zu einer Art finanziellen Wundertüte zur Behebung von Notständen, die auch anderweitig hätten behoben werden können, zum Beispiel durch Zahlung aus zuständigen Sozialkassen. Oder sie dienten in manchen Fällen zur Linderung oder Behebung privat entstandener Schulden, wobei der eine oder andere Notstand nicht hätte sein müssen. Dort, meinen wir, sollte es Regeln geben, um Steuergelder nur dann einzusetzen, wenn die zu behebenden Notstände nicht anders zu beheben sind und die Bedürftigen absehbar nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Engpass anders zu beheben. Keinesfalls sollte mit den Geldern aus dem Härtefallfonds Katastrophenhilfe betrieben werden, wie es vor einigen Jahren bei einem Hochwasser in Thüringen versucht wurde. Aufgabe der Landesregierung ist es an dieser Stelle, Gelder für Katastrophenhilfe auch außerhalb der regulären Maßnahmen in einen gesonderten Haushaltstitel einzustellen und im Katastrophenfall an die Betroffenen auszureichen.
(Beifall AfD)
Privat entstandene Schulden wie Telefonkosten sind kein Notstand, der mit Steuergeldern behoben werden muss. Zu guter Letzt noch: Wir von der AfD-Fraktion bedanken uns an dieser Stelle für die engagierte und gründliche Zuarbeit der Verwaltung, die uns Abgeordneten die Arbeit an den Petitionen immer sehr erleichtert hat. Wir wünschen diesem Gremium für die neue Legislaturperiode eine neue engagierte Besatzung und viel Erfolg. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
