Corinna Herold
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, der vorliegende Bericht des Landesbehindertenbeauftragten Herrn Dr. Leibiger ist Ende Mai erschienen, am 24. Mai veröffentlicht, Redaktionsschluss war am 22.04.2024. Jetzt, also buchstäblich auf den allerletzten Drücker, ist dieser Bericht auf Antrag der CDU-Fraktion hier zum Beratungsgegenstand im heutigen Plenum gemacht geworden. Es ist für mich ein weiteres Indiz für eine gewisse – sage ich mal – nicht Gleichgültigkeit, aber ein bisschen Aufschieberitis mit diesem wirklich wichtigen und gesellschaftlich hoch anzubindenden Thema, weil wir in diesem Bericht auf den erwähnten 170 Seiten vieles erfahren, worüber wir als Abgeordnete im Landtag, im Plenum, in der Landesregierung, in den zuständigen Gremien längst hätten beraten sollen und müssen und auch in Zukunft beraten und es auch ganz gewiss tun. Die Beschäftigung mit dem Thema „Umgang mit Behinderten und Verbesserung/Erleichterung ihrer Lebensumstände“ ist ein immerwährender Prozess und kein irgendwann abgeschlossenes Tätigkeitsfeld. In Thüringen haben wir über 400.000 Menschen, die einen Grad der Behinderung haben. 243.000 davon haben einen Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr. Wenn man allerdings weiß, dass zum Beispiel schon nach einer überstandenen und abgeschlossenen Krebserkrankung in der Regel mindestens ein Grad der Behinderung von 50 Prozent zuerkannt wird, relativiert sich diese beeindruckende Zahl ein wenig, zumal auch zu erfahren ist, dass nach fünf Jahren, also wenn die berühmte Fünf-Jahres-Überlebensrate erreicht ist, dieser Grad der Behinderung auch reduziert oder auch wieder einkassiert wird, sodass wir also davon ausgehen können, dass die Thüringer nicht zu einem sehr großen Teil alle schwer krank oder an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt gehindert sind. Der Bericht beschäftigt sich mit verschiedenen Handlungsfeldern, Themenschwerpunktsetzungen, Problemlagen. Was mir besonders gefallen hat, ist die Beschäftigung mit den Folgen der Maßnahmen der Coronazeit. Ich muss sagen, ich war zutiefst erschrocken – und ich bin nach zehn Jahren Politik und 40 Jahren im Gesundheitswesen nicht so leicht zu erschrecken –, als ich lesen musste, dass sich im Zuge der Coronamaßnahmen und deren strikter Umsetzung und Behinderung eines behinderten Menschen am täglichen Lebensvollzug, nämlich am Einkaufen, sich dieser arme Mann in den Tod gestürzt hat. Auch das gehört zur Wahrheit dazu, zu unserem Umgang mit Kranken und Behinderten, dass wir uns immer daran erinnern müssen, dass staatliches Handeln nicht völlig außer Kontrolle geraten darf und einer ständigen Überprüfung bedarf, ob es maßgerecht, angemessen, menschlich ist, ob es im Lebensvollzug überhaupt praktisch ist oder ob es schlicht unmenschlich ist, vernagelt, fanatisch, totalitär.
(Beifall AfD)
Bei den Forderungen war unter anderem zu lesen, was ich sehr sinnvoll finde, dass man bei öffentlichen Bauten von vornherein berücksichtigt, dass wir eine barrierefreie Versorgung brauchen, damit die zunehmend ältere Generation in Thüringen auch in Zukunft öffentliche Gebäude erreichen und am öffentlichen Leben teilnehmen kann. Was ich auch als Arbeitgeberin immer unterstütze, ist die Schaffung geeigneter Arbeitsplätze für Menschen mit speziellen Bedarfen und als Arbeitgeberin sehe ich natürlich auch, dass da die öffentliche Hand großzügiger werden sollte und Arbeitsplätze, die auf Langfristigkeit angelegt sind, einfach großzügiger fördern muss. Dann kommt auch seitens der Arbeitgeber mehr Initiative, wenn sie wissen, sie bekommen dafür einen gut ausgebildeten, ortsständigen, treuen, loyalen Arbeitnehmer. Was ich jetzt kritisch sehen oder sagen würde – gut, darauf könnte man auch im Zuge der aktuellen Debatte über den Bürokratieabbau verzichten –, das sind weitere offizielle Stellen für Beschwerdemechanismen, die Abschaffung von oder die Gar-nicht-erst-Einrichtung von gewissen Überwachungsmechanismen. Ich glaube, wir haben in unserer Gesellschaft, in unserer hochentwickelten und durchorganisierten Gesellschaft, genügend Überwachungsmechanismen. Was mit uns ganz gewiss auch nicht zu machen sein wird, ist die Abschaffung der spezialisierten Förderschulen. Jeder Mensch soll das Recht haben, freie Schulwahl zu haben und für sein Kind oder für sich selbst die Ausbildungsform zu wählen, die ihm am entsprechendsten ist, am geeignetsten scheint, um seine Lernziele zu erreichen. Und wenn das für den einen die inklusive Schule ist, dann ist das für den anderen die spezialisierte Förderschule. Wir glauben auch, dass die Inklusion vor allem denen zugutekommen wird, die wirklich davon profitieren. Was wir nicht glauben, ist, dass wir dazu unsere bewährte Schule grundsätzlich umbauen müssten, in eine flexible Schule ohne Präsenzpflicht. Das ist eine Forderung, die sicherlich mit uns auch noch mal diskutiert werden muss, auch der Frontalunterricht. Mittlerweile gibt es viele Untersuchungen dazu, die von diesen Arbeitsgruppen, von diesen kreisförmigen Auditorien wieder wegkommen und sagen, Frontalunterricht, wenn der Lehrer seine Schüler anschaut und sie ihn anschauen und das Dargebotene auch aufnehmen, aufsaugen können, ist eine bewährte Methode der Wissensvermittlung.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Hier
funktioniert es schon mal nicht!) Wir wünschen dem Bericht, dass er die Diskontinuität übersteht. Wir wünschen ihm einen Wiederaufruf in der nächsten Legislaturperiode und wir werden uns in jeder Form gern an der Debatte zu diesem wichtigen und auch in Zukunft Tagespolitik prägenden Thema intensiv und rege beteiligen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Dann müs-
sen Sie aber in die Ausschüsse kommen!)
