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Beate Meißner

CDU 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer und auch sehr geehrter Herr Leibiger als unser Landesbeauftragter für die Menschen mit Behinderungen – ich sehe ihn zwar nicht im Saal, aber ich könnte mir vorstellen, dass er uns vielleicht auch digital folgt –, wir dürfen uns für die Vorlage des 4. Tätigkeitsberichts unseres Behindertenbeauftragten für den Zeitraum 2019 bis 2023 bedanken. Dieser ist natürlich geprägt vom Beauftragten selbst, der im Jahr 2019 erstmals hier im Plenum, ich glaube, damals mit 82 Prozent gewählt wurde. Sein vorgelegter Bericht wurde kürzlich der Landtagspräsidentin übergeben, umfasst 173 Seiten und hat den Titel „Gemeinsam Inklusion“. Dieser Titel ist Programm und zieht sich natürlich auch durch das gesamte Werk. Dargestellt sind vor allen Dingen Einzelprobleme, die Menschen mit Behinderungen in Thüringen haben. Und während dieser Zeit – ja, wie soll es anders sein – hat ein Thema auch die Menschen mit Behinderungen ganz besonders geprägt: die Coronapandemie. In eindrücklicher Weise werden Fälle geschildert, die uns als Abgeordnete vielfach bekannt sind, aber die noch einmal dokumentieren, welche Entscheidungen zu welchen Folgen insbesondere für Menschen mit Behinderungen hier in Thüringen geführt haben. Darüber hinaus sind aber auch Probleme und Themen aufgeführt, die uns auf Landesebene zwar beschäftigen, aber deren Lösung auf Bundesebene erfolgen muss. Nichtsdestotrotz ist es ein Werk, das die Situation von Menschen mit Behinderungen in Thüringen umfassend darstellt, vor dem Hintergrund dessen, dass wir natürlich als Landtag auch die gesetzlichen Grundlagen legen können, um für Menschen mit Behinderungen noch stärker eine Verbesserung ihrer Lebenssituation zu erreichen. Das betrifft aber nicht nur das Thema „Teilhabe“, sondern auch das Thema „Barrierefreiheit“. Wir als Fraktionen können in den vergangenen Jahren auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zurückblicken. So haben wir viele Impulse aufgenommen und letztendlich auch in Gesetzesvorhaben umgesetzt. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auf die Novellierung des Thüringer Gleichstellungs- und Inklusionsgesetzes aus dem Jahr 2020 bzw. das Inkrafttreten im Jahr 2021 verweisen. Dort haben wir tatsächlich gemeinsam viele Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen erreicht. Dieser Gesetzentwurf wurde dann letztendlich auch fraktionsübergreifend hier im Landtag beschlossen. Ich möchte an dieser Stelle einige Inhalte nennen: die bezahlten Dolmetscherleistungen für Gehörlose, die Erweiterung von Beanstandungsrechten des Beauftragten selbst, auch die Pflicht zur Förderung hauptamtlicher kommunaler Behindertenbeauftragter und – aus unserer Sicht der zentrale Punkt – die Verankerung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Diese hat das Aufgabenportfolio und aus unserer Sicht auch die Bedeutung des Landesbeauftragten sehr erweitert und auch einer größeren Bedeutung zugeführt. Wir glauben, dass das genau richtig ist, denn Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema, nicht nur baulich, sondern beispielsweise auch digital, und am Ende nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für uns alle. Gestartet sind wir damals zur Untersetzung mit einem Landesprogramm in Höhe von 520.000 Euro, das wir mehrfach aufgestockt haben und bei dem wir nun bei einer Förderhöhe von 2 Millionen Euro sind. Es wird immer wieder deutlich, dass auch diese nicht ausreichen. Deswegen können wir an dieser Stelle sagen, dass wir auch gewillt sind, in diesem Bereich noch mehr zu tun, beispielsweise dass auch Privatleute barrierefreie Vorsorge treffen können und entsprechend dafür Hilfe erhalten. Ich muss aber auch einen kleinen Wermutstropfen loswerden, denn ich bin enttäuscht, dass nicht nur die Teilhabe in vielen Bereichen nicht möglich ist, sondern dass gerade diese Barrierefreiheit noch nicht in allen Köpfen und an allen Orten umgesetzt werden konnte. Beispielsweise hat uns die EU im Bereich der digitalen Barrierefreiheit mit Fristsetzung in den letzten Jahren aufgegeben, weiter voranzukommen. Das betrifft auch die Behörden der Landesregierung und die Verwaltung. Bei dieser Pflicht gibt es viele Dinge, die noch nicht auf den Weg gebracht sind. Genauso trifft dies beispielsweise auch Barrierefreiheit bei Wahlen. Ich hatte erst bei der letzten Plenarsitzung eine Mündliche Anfrage gestellt und war erschrocken, dass auch jetzt bei den Europawahlen am kommenden Sonntag lediglich 59 Prozent unserer Wahllokale barrierefrei sind. Natürlich ist das nicht immer erreichbar, aber wenn wir die Entwicklung der letzten Jahre sehen, müssen wir feststellen, dass da nicht viel passiert ist, und das ist durchaus ein Punkt, der uns auch aus ganz aktuellem Anlass den Bedarf aufzeigt. Weitere Themen des Berichts und auch der Zuständigkeit des Behindertenbeauftragten sind die Themen „Inklusive Bildung“ und „Arbeit“ – vor allen Dingen auch im Hinblick auf die Situation von Menschen mit Behinderung in unseren Werkstätten, für die Beschäftigten sowie auch die Frage der kommunalen Behindertenbeauftragen. Auch da gilt es, diese zu unterstützen, vor allen Dingen bei der Verpflichtung zur Aufstellung von kommunalen Aktionsplänen. Letztendlich bleibt mir noch, auf ein wichtiges Themenfeld hinzuweisen, was uns alle betrifft, nämlich die Öffentlichkeitsarbeit und vor allen Dingen die Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. In jedem Kopf gibt es leider diesbezüglich noch Barrieren. Wenn wir es schaffen, diese abzubauen, dann wird auch die Arbeit des Behindertenbeauftragten einfacher sein und wir werden im nächsten Bericht auch vielleicht entsprechende Fortschritte haben. Ich danke nicht nur Herrn Leibiger als Behindertenbeauftragtem für seine Arbeit, sondern der gesamten Landesfachstelle bzw. seinem Team und den Mitarbeitern, die ihn unterstützen. Vielen herzlichen Dank für das, was Sie in den letzten Jahren ihrer Tätigkeit geleistet haben. Seien Sie sich auch der Unterstützung der CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag weiter gewiss. (Beifall CDU)

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