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Corinna Herold

AfD 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, das hier behandelte „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsförderungsgesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes“ bietet dem interessierten Leser jede Menge Grund zum Kopfschütteln und zur inhaltlichen Kritik. Nachdem wir uns jetzt hier bei den Vorrednern Jubelarien über die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Regierungskoalition, der Minderheitsregierung und der Opposition der CDU anhören durften, ist es meine Aufgabe, hier ein wenig Wasser in den ideologisch angerührten Wein zu gießen. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Ihre Auf- gabe wäre im Ausschuss gewesen, aber Sie waren nicht da!) Frau Meißner, können Sie einfach erst mal zuhören, bevor Sie hier rumgiften? (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Hier geht es nicht um Alkohol, sondern um Gewaltschutz!) Die aktuellen Zahlen bieten durchaus Anlass zur Besorgnis. Das Lagebild des Bundeskriminalamts vermeldet steigende Anzahlen von Gewaltdelikten in Deutschland, sie haben im letzten Jahr um fast 8 Prozent zugenommen. In Thüringen sind wir noch recht gut davongekommen, da handelt es sich nur um einen Anstieg von 1,1 Prozent, wobei natürlich auch hier die Frage der Definition von Gewalt zu stellen sei und von uns natürlich auch gestellt wird. Auf der anderen Seite haben wir in Thüringen die Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/8384, aus der 2022 hervorging, dass wir es mit sinkenden Anzahlen von Bewohnerinnen und Inanspruchnahmen von Frauenhäusern zu tun haben. Was wir allerdings bisher nicht ermitteln konnten, ist die Zunahme der Inanspruchnahme der Frauenhäuser und der Anstieg der Zahlen von Gewalt in partnerschafts- und familienähnlichen Strukturen im Zuge und im Rahmen und nach der sogenannten Coronapandemie. Denn dort wurde ja oft und gern über die Medien vermeldet, dass die Häufigkeit dieser Delikte, dieser Zusammenstöße, dieser Spannungen und dieser Konfliktsituationen sehr deutlich zugenommen hat, sowohl für Frauen als auch für Männer und auch für Kinder. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Schon mal was von Dunkelziffern gehört?) Aber nun gut, weiter in der inhaltlichen Kritik. In § 1 wird das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Männern und Frauen erwähnt. Von dieser Gleichstellung ist leider im weiteren Fortgang der Paragrafen nichts mehr zu entdecken. Stattdessen sollen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 Maßnahmen gefördert werden, die zur Entwicklung gegenseitiger Unterstützung und einem guten Verhältnis zwischen Männern und Frauen in allen Altersgruppen beitragen. Ich frage mich, ob man für ein solches Erziehungsziel allen Ernstes staatliches Handeln mit Steuergeld einfordern muss oder ob nicht die Erziehung von Jungen und Mädchen zu glücklichen, freundlichen und sozialkompatiblen Menschen von Alters her die Aufgabe der Ursprungsfamilien dieser Kinder ist. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Was ist denn eine Ursprungsfamilie?) (Beifall DIE LINKE) Im Biologieunterricht nicht aufgepasst, Frau Stange? Die Ursprungsfamilie, das sind die Beteiligten, ein Mann und eine Frau. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ganz genau, ein Mann und eine Frau!) Lesen Sie noch mal nach! Sie müssen das ja auch wissen, Sie haben ja Kinder. Wie ist die menschliche Zivilisation bis heute so weit gekommen, und das fast ohne Förderung von staatlichen Gleichstellungsmaßnahmen? An dieser Stelle und zur Vorbeugung möglicher Unterstellungen und Verdrehungen im Nachgang dieser Debatte möchte ich allerdings ganz deutlich hier sagen: Wir begrüßen ausdrücklich die Erweiterung der Aufnahmekapazitäten von Frauenhäusern in Thüringen. Die Belegungszahlen und die Nachfrage nach Schutz vor körperlicher Gewalt durch Familienmitglieder sprechen eine deutliche und traurige Sprache. Frauenhäuser sind im Augenblick ein schnelles Hilfsmittel zur Rettung von Frauen und Kindern, die in den letzten Jahren auch zunehmend aus einem archaischen und von einem brutalen Selbstverständnis einiger Männer geprägten Milieu stammen. Die Europäische Kommission hat heute Alarm geschlagen, in Deutschland haben zwei Drittel aller Frauen in Frauenhäusern einen Migrationshintergrund. Wir hätten es für gut befunden, wenn sich dieses Chancengleichheitsförderungsgesetz ausdrücklich in wenigstens einem Paragrafen dieser speziellen Klientel zugewandt und Wege aufgezeigt hätte, wie rechtsstaatlich mit den Tätern zu verfahren sei. (Beifall AfD) Doch weiter im Text, der noch viel Verwunderliches zu bieten hat: In § 4 Abs. 1 finden sich gleich zwei Kritikpunkte. Zum einen wird hier als Aufnahmekriterium in eine Schutzeinrichtung gemäß Artikel 3 der Istanbul-Konvention eine Gewaltdefinition gebunden, die den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Unterbringung in einem unbekannten Maße vervielfachen wird. Niemand kann bei einem Aufnahmeersuchen genau definieren, ab welcher Qualität und Quantität psychischer und ökonomischer Gewalt innerhalb der Familie oder im sozialen Nahraum eine Aufnahme angezeigt ist. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Kann man das denn nicht der Frau/der Betroffenen überlassen?) Genauso wenig ist zu definieren, was „sozialer Nahraum“ bedeutet. Zum Dritten ist nicht genau zu beschreiben, was es bedeutet, von psychischer, physischer, ökonomischer oder sexualisierter Gewalt bedroht zu sein. Nach diesen Ausgangsbedingungen ist fast jeder oder jede im Laufe seines/ihres Lebens irgendwann einmal ein Kandidat für eine mögliche Aufnahme in einem Frauenhaus. Wenn Sie an dieser Stelle meinen, dass wir das Ausgangsproblem nicht ernst nehmen würden, muss ich Sie auf Ihr eigenes Unvermögen verweisen, in einem zugegebenermaßen komplexen und schwierigen Feld genaue Definitionen und Abgrenzungen vorzunehmen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ich bin seit über 34 Jahren Vorsitzende des Jenaer Frauenhauses, so was Blödes habe ich noch nie gehört!) Absatz 2 bietet weitere Formulierungen für zukünftige Unklarheiten, Verwirrungen und nahezu unlösbare Aufgabenstellungen. Die Forderung, insbesondere Belange aus sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität und/oder Migrationserfahrung, chronischer Erkrankung, Behinderung, religiöser, weltanschaulicher und soziokultureller Bedürfnisse in einer Schutzeinrichtung möglicherweise unter einen Hut zu bringen unter Beachtung des Diskriminierungsverbots aus Artikel 4 der IstanbulKonvention, ist eine Aufgabe, die mich stark an die griechische Sage vom Bett des Prokrustes erinnert. Der eine oder andere hier kann sich vielleicht erinnern an seine Schulzeiten und weiß, wie das Schicksal seiner Übernachtungsgäste ausging. Es scheint mir, als ob den Einreichern dieses Gesetzentwurfs nicht ausreichend klar ist, dass auch die Ressourcen dieses wirklich sehr großzügig dimensionierten Vorhabens endlich sind. Auch blenden Sie erfolgreich aus, dass es bei der geforderten Beachtung aller und jeder Unterschiede Inkompatibilitäten gibt, die auch mit der besten Sozialarbeit der Welt nicht aus dem Weg zu räumen sind. Aus all diesen Gründen halten wir den vorgelegten Entwurf für nicht gelungen. Wir vermissen insbesondere eine innovative und ernst gemeinte Weiterentwicklung des Gewaltschutzes in Thüringen, verbunden mit einer fachlichen Grundidee und Grundhaltung, die Bezug auf Gewalt in partnerschaftlichen Beziehungen nimmt, (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Und wo ist Ihr Antrag dazu? Das ist Arbeitsverweigerung!) einen Gewaltschutz, der auch den Aggressor bei der Lösung von Paar- oder Familiengewalt einbezieht und als oberste Priorität den Verbleib der Opfer und Kinder in der eigenen Wohnung sicherstellt. Dafür wäre eine enge Zusammenarbeit zwischen Interventionsstellen, Polizei und Gerichten erforderlich. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Die gibt es!) Auch die in Thüringen vorhandene Verweisungsoder Ausweisungsmöglichkeit wird viel zu selten genutzt. Wir wünschen dem Gesetzentwurf für sein Kernanliegen, den Ausbau von Frauenhäusern in Thüringen, alles Gute, können aber wegen der hier dargelegten Mängel nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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