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Heike Werner

06.06.2024 Sitzungen 7/137

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde jetzt schon relativ viel zum Gesetzentwurf gesagt, aber eines, Herr Malsch, haben Sie vergessen: Die CDU hat damals, 2011, genau die Veränderungen durchgeführt, sodass die Tierhalterinnen und Tierhalter beteiligt wurden. Das hatten Sie jetzt weggelassen, ist aber nicht so schlimm, Sie haben sich inzwischen eines Besseren besonnen, (Beifall DIE LINKE) auch wenn man natürlich sagen muss, dass die Wiedereinführung der Landesbeteiligung verschiedene Gründe hat. Zum einen geht es natürlich darum, Tierhalterinnen und Tierhalter zu entlasten, zum anderen geht es aber insbesondere auch darum – deswegen stehe ich auch heute hier –, aus fachlicher Sicht der Gefahr von illegaler Entsorgung, beispielsweise Vergraben von Tierkörpern oder Entsorgung in Wald und Flur, und damit der möglichen Weiterverbreitung von Tierseuchen und Zoonosen wirksam entgegenzuwirken. Ich denke, wir wissen alle, das ist ein wichtiges Thema. Tierseuchen und Zoonosen sind ein sehr gefährliches Thema für Thüringen und Deutschland insgesamt und ich will an der Stelle vielleicht auch ein paar Dinge zur Bilanz in dem Bereich sagen, wenn es um die Vermeidung von Tierseuchen geht. Wir haben, denke ich, in den letzten Jahren hier in Thüringen eine Menge auf den Weg gebracht. Beispielsweise ist es uns gelungen mit vielen verschiedenen anderen Akteuren, das Land Thüringen als frei von der Rinderkrankheit und der Blauzungenkrankheit erklären zu lassen. Das war ein großes Stück Arbeit. Auch das Thema der Afrikanischen Schweinepest wurde bisher von den Thüringer Schweinebeständen ferngehalten. Das ist natürlich zum einen dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass wir in den letzten Jahren auch viel dafür getan haben, dass es so bleibt. Es wurde beispielsweise eine zentrale Kontrolleinheit gebildet, die als Taskforce im Tierseuchenfall eine schnelle Reaktionsfähigkeit sicherstellt. Und um die Bekämpfung im Ernstfall nicht an finanziellen Hürden scheitern zu lassen, wurde auch der ASP-Mehrbelastungsausgleich im Kabinett beschlossen und verkündet. Auch das sichert dann, wenn es notwendig werden würde, einen reibungslosen Ablauf im Fall des Ausbruchs der ASP beim Wildschwein. Auch im Fall der Geflügelpest konnte verhindert werden, dass das Virus einen sehr großen Geflügelbestand infiziert. Der Erreger der Geflügelpest ist immer wieder in den vergangenen Jahren in Thüringen sowohl beim Hausgeflügel als auch bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Im Jahr 2021 wurde das Virus in über 70 Kleinhaltungen durch die Tätigkeit eines Händlers – Sie erinnern sich sicherlich daran – eingetragen. Aber die Tierseuchenbekämpfung war hier erfolgreich und verhinderte eine Weiterverschleppung in andere Betriebe. Das Geschehen konnte in kurzer Zeit vollständig zum Stillstand gebracht werden. Natürlich gehört auch dazu, über Fragen des Tierschutzes zu reden. Die Thüringer Tierwohlstrategie gehört dazu und auch, dass Thüringen das erste und – soweit ich weiß – einzige Bundesland ist, in dem es einen flächendeckenden tierärztlichen Notdienst gibt. Der Freistaat finanziert das. Und das heißt, wenn es einen Notfall gibt im Bereich der Haustiere, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) dann können Sie die 116117 anrufen und dann werden Sie dabei unterstützt. Ich glaube, das zeigt auch noch mal, wie wichtig der Tierschutz ist und was wir da in den letzten Jahren als rot-rot-grüne Landesregierung auch erreichen konnten. Ganz zum Schluss auch noch ein paar Themen, die sich im CDU-Entschließungsantrag wiederfinden – meine Kollegin Frau Karawanskij sitzt ja hier neben mir, ich habe gerade noch mal mit ihr gesprochen. Ich finde, es ist wirklich sehr erstaunlich, wenn man sieht, dass im Rahmen des Vorsitzes der Agrarministerkonferenz das Land Thüringen über 50 konkrete Vorschläge unterbreitet hat, welche Maßnahmen zur Entlastung von Landwirtinnen und Landwirten ergriffen werden können. (Beifall DIE LINKE) Ich denke, wir sind uns sehr bewusst, dass die Herausforderungen für die Landwirtschaft enorm sind. Wir beziehen sie deswegen intensiv in die Bemühungen mit ein. Wir sind dabei, bürokratische Belastungen abzubauen und die Förderung dort, wo es möglich und notwendig ist, auch zu verstetigen. Wir haben dazu auch eigene Arbeitsgruppen mit den Verbänden hier im Land, in denen immer wieder konkrete Vorschläge zusammengetragen werden. Und wir werden auch einen entsprechenden Plan noch vor dem Sommer, in dem diese Vorschläge auch gebündelt sind, gemeinsam im Kabinett noch beraten. Wir sind auch auf Bundesebene in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aktiv, die sich mit den Themen beschäftigt. Beispielsweise haben wir im Bereich der Digitalisierung auf die pflichtige Nutzung des Flächenregisters verzichtet. Und wir haben auch auf Bundesebene Themen eingebracht wie beispielsweise den Verzicht auf die doppelte Ohrmarke bei den Rindern, die Umsetzung der GAP-Erleichterungen usw. Es ließe sich noch mehr anfügen, auch beispielsweise, dass sich die Landesregierung ganz aktiv im Bundesrat für die Rücknahme der Kürzungen der Subventionen beim Agrardiesel und der GAP eingesetzt hat. Ich denke, hier kann man sehr deutlich sehen, dass das Land Thüringen nicht nur im Tierschutz, sondern auch, wenn es um Landwirtinnen und Landwirte geht, sehr genau weiß, wo die Probleme liegen, hier die Probleme auch löst und sich natürlich auf Bundesebene auch dafür einsetzt, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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