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Beate Meißner

CDU 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Wir beraten heute abschließend das „Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats“. Ein langer Titel und auch eine lange Genese dieses Gesetzentwurfs hier im Parlament. Für die CDU-Fraktion – muss ich sagen – haben wir den Schwerpunkt bei diesem Gesetzentwurf eindeutig auf die Familienförderung gelegt. Denn aus unserer Sicht muss da, wo Familie draufsteht, auch Familie drin sein. Wir haben es gerade gehört, dieser Gesetzentwurf sieht die Änderung der Mindesthöhen für die Förderung der örtlichen Jugendförderung, der Schulsozialarbeit, der überörtlichen Maßnahmen der Jugendarbeit und des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben“ vor. Was er allerdings nicht vorsah, war eine Festsetzung der Förderhöhe für die Familienförderung. Deswegen war es uns als CDU-Fraktion auch ganz wichtig, dem im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses Rechnung zu tragen, und deswegen haben wir auch einen umfangreichen Änderungsantrag im zuständigen Bildungsausschuss eingereicht. Dieser hatte zur Folge, dass der Bildungsausschuss die Landtagsverwaltung mit einer rechtlichen Prüfung beauftragte, ob unser Änderungsantrag einem sogenannten Bepackungsverbot widerspricht – ein Wort, was mir bis dahin nicht so geläufig war –, was aber dazu führte, dass es eine erhebliche Verzögerung dieses Gesetzentwurfs hier im Parlament gab. Alles in allem haben wir uns aber zusammengerauft, denn dem Gesetzeszweck ist es angemessen, auch die Förderhöhen der aktuellen Finanzierung anzupassen, aber auch unsere Forderungen im Hinblick auf Familie in Thüringen mit aufzunehmen. Ein ganz zentraler Bestandteil dessen war für uns neben der Finanzierung auch die Formulierung des Begriffs „Familie“. Dieser findet sich im Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz und war bisher sehr, sehr breit angelegt bzw. beinhaltete aus unserer Sicht Formulierungen, die nicht mehr zeitgemäß sind, weil sie einfach mittlerweile selbstverständlich sind. Deswegen haben wir aus dem derzeitigen Familienbegriff des Gesetzes die Frage des gewählten Lebensmodells, die Frage der Ehe und auch die Frage der sexuellen Orientierung herausgestrichen. Das heißt nicht, dass wir den bisherigen Begriff ablehnen, sondern dass wir jetzt einen neuen, moderneren Familienbegriff in Thüringen verabschieden werden. Diesen will ich an dieser Stelle auch zitieren, denn wenn wir dieses Gesetz heute beschließen, dann lautet dieser: „Familie im Sinne dieses Gesetzes ist eine auf Dauer angelegte und verbindliche Gemeinschaft, in der Menschen auch generationenübergreifend Verantwortung füreinander übernehmen.“ Das ist es, was Familie ausmacht. In jedem Fall kürzer und knackiger als bisher, aber nicht ausschließender. Was wir hinzugefügt haben, ist die Formulierung „auf Dauer angelegt“ und auch „generationenübergreifend“. (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das stand vorher auch schon drin!) „Generationenübergreifend“ und „auf Dauer angelegt“ standen eben bisher nicht drin. Deswegen ist es auch eine Weiterentwicklung, und ich freue mich, dass wir uns darauf verständigen konnten. Zusätzlich haben wir in unserem Änderungsantrag auch die Mindestförderhöhe für den Familienförderplan festgelegt, denn dieser soll zukünftig mit 2.353.000 Euro finanziert werden. Das ist nicht nur eine Gleichsetzung mit den anderen Gesetzeszielen, sondern das ist auch eine Planbarkeit und Sicherheit für die Förderung, beispielsweise durch die Thüringer Familienverbände. Deswegen danke ich auch dem Arbeitskreis „Thüringer Familienverbände“, der sich im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses eingebracht hat und jetzt auch auf eine sichere Finanzierung setzen kann. Letztendlich haben wir aber auch dafür gesorgt, dass nun der Landesfamilienrat selbstständiger und unabhängiger über den Familienförderplan entscheiden kann. Denn es ist jetzt so, dass der Familienförderplan, wenn er vom Ministerium vorgelegt wird, mit Einvernehmen durch den Landesfamilienrat beschlossen werden muss. Darüber hinaus ist es auch so, dass wir ja als Fraktion derzeit nicht im Landesfamilienrat einen Sitz haben und wir durch diesen Gesetzentwurf jetzt auch besser, nämlich durch eine Beteiligung des zuständigen Ausschusses, beteiligt werden. Sie sehen also, mit dem Gesetzentwurf ist es der CDU-Fraktion gelungen, Familie auf eine bessere finanzielle Basis zu stellen, aber eben auch weiterzuentwickeln. In diesem Sinne können wir auch diesem Gesetzentwurf zustimmen, und um letztendlich auch die Haushälter versöhnlich zu stimmen: Ja, wir schreiben hier Förderhöhen fest, aber wir schreiben es für die fest, die letztendlich auch zukünftig von dieser Finanzierung profitieren. Das sind nachfolgende Generationen, die in diesem Zusammenhang eine erhebliche Rolle spielen, und deswegen ist es für uns auch gut angelegtes Geld. Danke. (Beifall CDU)

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