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Georg Maier

06.06.2024 Sitzungen 7/137

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eigentlich wollte ich heute mit folgendem Satz beginnen: Heute ist ein wichtiger und guter Tag für den Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen. – Leider kann ich diesen Satz so nicht stehen lassen, weil heute leider kein guter Tag für den Brand- und Katastrophenschutz ist. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ein Mitarbeiter aus meinem Haus aus dem Referat Brand- und Katastrophenschutz völlig überraschend und unerwartet verstorben ist. Er ist einer der fähigsten Kollegen gewesen und hat sich auch massiv eingebracht in das Gesetz. Wir sind in Gedanken bei den Angehörigen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Beschlussfassung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz durch dieses Hohe Haus erhält Thüringen eins der modernsten Brand- und Katastrophenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Lassen Sie es mich konkret machen: Über 60.000 Thüringerinnen und Thüringer, die sich in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutz engagieren, profitieren von dieser Gesetzesnovelle. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf den Nachwuchs und damit auch auf die Zukunft des Bevölkerungsschutzes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um den Anforderungen der vorgenannten Menschen gerecht zu werden, ist der Gesetzentwurf einen langen Weg gegangen. Der Gesetzentwurf ist nach intensiver Facharbeit und frühzeitigem Austausch mit sowie Einbeziehung der Vertreter der Spitzenverbände und Interessenvertreter des Brand- und Katastrophenschutzes entstanden. Er basiert auf den Erfahrungen und Herausforderungen derjenigen, die täglich das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz anwenden. Auch das macht diesen Entwurf zu einem besonderen. Zum einen wurde mit der frühzeitigen Einbeziehung der Fachebene ein wesentlicher Baustein dafür gelegt, dass dies ein Gesetzentwurf von der Basis für die Basis ist. Zum anderen konnte damit sichergestellt werden, dass der Gesetzentwurf eine breite Zustimmung aller Regelungsbetroffenen erfahren hat. Dies hat sich auch nachdrücklich im Anhörungsverfahren des Innen- und Kommunalausschusses gezeigt. In dem sehr umfassenden und umfassend ausgerichteten Anhörungsverfahren wurde durch bundesweit anerkannte Experten aus der Gefahrenabwehrpraxis und der Wissenschaft bestätigt, dass der Gesetzentwurf aktuelle Fragen und Probleme im Brand- und Katastrophenschutz aufgreift, und setzt sie sachgerecht in ein modernes Rechtsgerüst um. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu nennen sind im Bereich Katastrophenschutz beispielsweise die Regelungen zum Katastrophenfall, die Aufgaben, der Aufbau und die Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden sowie deren Befugnisse. Auch die Einbindung der anerkannten Hilfsorganisationen in den Katastrophenschutz und die Weiterentwicklung der Helfergleichstellung mit den Mitgliedern der Feuerwehren sind richtungsweisend. Im Brandschutz möchte ich die neue Kostentragungsregelung des § 55 herausstellen, die es zukünftig ermöglichen soll, auch für die nicht notfallbedingten Tragehilfen zur Unterstützung des Rettungsdienstes Entgelte für den Einsatz der Feuerwehren zu verlangen. Dies wird zu einer Entlastung der Wehren im Land von nicht zwingend wahrzunehmenden Aufgaben zugunsten der eigentlichen Kernaufgaben beitragen. Zur Unterstützung der Aufgaben in der Brandschutzerziehung und bei der Jugendfeuerwehr erhalten die kommunalen Aufgabenträger zukünftig erstmals finanzielle Unterstützung vom Land. Hier wird deutlich, dass auch das Land seine Verantwortung zur Unterstützung der in erster Linie von den kommunalen Aufgabenträgern im eigenen Wirkungskreis getragenen Pflichtaufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe wahrnimmt und ausbaut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Dank allen Beteiligten, die an der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs mitgewirkt haben. Nur durch die vom Konsens geprägte Zusammenarbeit und die Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen konnte dieser Gesetzentwurf erarbeitet werden. Ich möchte mich aber auch ausdrücklich bei allen Abgeordneten des Innen- und Kommunalausschusses für den positiven Umgang mit diesem Gesetzentwurf bedanken, und zwar über alle Fraktionsgrenzen hinweg – über fast alle. Hier zeigt sich, bei der wichtigen Aufgabe des Brand- und Katastrophenschutzes gibt es einen parteiübergreifenden fachlichen Konsens und das ist richtig und wichtig. Der Gesetzgeber schafft damit sichere und praxisgerechte moderne Rechtsvorgaben für einen effektiven und fachgerechten Bevölkerungsschutz in Thüringen. Wir haben mit der vorliegenden Beschlussfassung des neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes einen guten Rechtsrahmen für die Gefahrenabwehr in Thüringen und eine moderne Rechtsgrundlage für die vielen ehrenamtlichen Helfer im Land geschaffen. Nun gilt es, diese Rechtsgrundlage in eine moderne Verwaltungspraxis zu überführen, damit der Brand- und Katastrophenschutz im Land für die vor ihm liegenden Herausforderungen gestärkt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund der Beschlussempfehlung des Innenund Kommunalausschusses bitte ich daher nachdrücklich um Zustimmung zu diesem guten Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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