Laura Wahl
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Menschen, die sich gegen häusliche Gewalt engagieren und vielleicht dieser Debatte heute folgen! Wir beraten heute endlich in zweiter Lesung ein Gesetz, das schon lange überfällig ist, um das wir im Sozialausschuss auch sehr lange, sehr intensiv gerungen haben, ein Gesetz, das den Thüringer Schutzeinrichtungen endlich eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung garantieren wird. In Frauenhäusern und Schutzwohnungen finden Menschen Schutz und Hilfe vor Gewalt. Dort wird die grundrechtlich garantierte Pflicht zur Gewährung von Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt umgesetzt. Sie sind das Wohn- und Auffangnetzwerk für Personen, die aufgrund von Gewalt das private Umfeld verlassen müssen. Mit der Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt zu geben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das war vor sieben Jahren. Passiert ist seitdem auch in Thüringen nicht genug. Aus diesem Grund haben wir uns als gleichstellungspolitische Sprecherinnen der rot-rot-grünen Fraktionen vor über drei Jahren auf den Weg gemacht, einen eigenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Frauenhäuser einzubringen. Wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden, wenn auch mit Änderungen, dann machen wir damit einen großen Schritt nach vorn.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn Menschen müssen dann endlich nicht mehr darum bangen, ob sie es sich finanziell überhaupt leisten können, vor Gewalt zu fliehen, oder ob es überhaupt einen freien Platz in einer Schutzwohnung gibt. Mit diesem Gesetz können ausreichende Schutzplätze in allen Thüringer Kommunen finanziert werden. Die künftige bessere Personalausstattung trägt den vielen Aufgaben Rechnung, die in diesen wichtigen Einrichtungen notwendig sind und anfallen. Denn mit der Aufnahme von Schutzsuchenden ist so viel verbunden, wofür bislang immer die personelle Decke zu kurz war. Bislang mussten wichtige Aufgaben wie Finanzarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit, die eben auch anfallen, mehr oder weniger nebenbei abgewickelt werden. Das hat den Frauenhausmitarbeitern und ‑ mitarbeiterinnen oft die Zeit geraubt, sich um das andere, um die wichtige Beratung zu kümmern. Für notwendige Tätigkeiten wie hauswirtschaftliche und verwaltungstechnische Arbeiten war bisher kein extra Geld da aufgrund der Finanzierung über die Kommunen. Auch für die notwenige Beratung der von Gewalt Betroffenen und deren Kinder fehlte es an Geld, Zeit und Personal. Doch gerade die Betreuung von Kindern ist extrem wichtig, um traumatische Erfahrungen erlebter Gewalt oder mitbekommener Gewalt zu verarbeiten, um gerade für Kinder einen Neuanfang zu ermöglichen. Mit dieser Gesetzesneuregelung übernimmt der Freistaat nun die Verpflichtung, angemessene Finanz- und Personalressourcen zur Verfügung zu stellen, um all diesen wichtigen Aufgaben gerecht zu werden. Auch wenn ich Frau Meißner für die durchaus konstruktiven Verhandlungen zu dem Gesetzentwurf danken möchte, ist natürlich klar, dass wir uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durchaus noch mehr gewünscht hätten. Denn der Gesetzentwurf, den wir hier als rot-rot-grüne Fraktionen vor einem Jahr eingebracht hatten, war natürlich noch wesentlich detaillierter und umfangreicher. Aber dennoch, muss man sagen, ist es ein wichtiger Schritt, dass die Neuregelung nun endlich die bisher in Thüringen gängige, völlig unzureichende Mischfinanzierung ablöst. Künftig finanziert der Freistaat so viele Schutzplätze, wie die Istanbul-Konvention vorschreibt, nämlich einen Familienplatz pro 10.000 Einwohner in Thüringen, und auch mindestens eine barrierefreie Schutzwohnung für nicht weibliche Personen wird mitfinanziert. Das Land übernimmt die Sach- und Unterhaltskosten der Schutzeinrichtungen und mindestens 4,5 Vollzeitstellen je Frauenhaus für die Aufgaben, und das zu 100 Prozent. Damit haben wir in Deutschland eine einmalige und sehr ambitionierte Finanzierungssicherheit der Schutzeinrichtungen auf den Weg gebracht. Da können wir als Landtag, glaube ich, stolz darauf sein, dass uns dies gemeinsam gelungen ist. Auch gelungen ist, die Grundlagen für die Förderung von Interventionsstellen und Frauenzentren mit der weiteren Verankerung im Gesetz zu festigen. Ich möchte zum Abschluss noch sagen, dass wir als rot-rot-grüne Fraktionen aus dem Änderungsantrag der FDP – der zwar abgelehnt worden ist – ein paar Punkte in den Gesetzentwurf aufgenommen haben. Zu dem Thema „Gender-Mainstreaming“, was Frau Meißner vorher ansprach, muss man wissen, dass dieser Punkt nicht durch uns als rot-rot-grüne Fraktionen neu eingebracht worden ist, sondern im bisherigen Gesetzestext schon stand. Der bisherige Gesetzestext stammt – ich habe es gerade noch mal nachgeschaut – aus 2005. Eine CDU-Alleinregierung hatte damals Gender-Mainstreaming in das Chancengleichheitsfördergesetz aufgenommen. Ich finde, es war von der damaligen CDU sehr vorausschauend.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist nicht der größte Verlust, aber es ist doch schade, dass nach 20 Jahren die CDU jetzt nicht mehr diesen eigens damals eingebrachten Begriff mitträgt. Aber na ja, das Wichtige ist, dass wir heute dieses Gesetz miteinander verabschieden. Die vielen, vielen guten Anmerkungen aus der Anhörung haben wir in dem, finde ich, sehr konstruktiven parlamentarischen Prozess ernst genommen, im Gesetzentwurf aufgenommen. Von daher ist es gut, dass wir das heute auf den Weg bekommen. Die Verordnung wird von der Landesregierung in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden. Ganz klar ist, das ist ein Schritt, um die Istanbul-Konvention wirklich umfassend umsetzen zu können. Der nächste Landtag wird noch die Mammutaufgabe vor sich haben, in den Behörden, bei Gerichtsprozessen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens die Umsetzung voranzutreiben. Das wird eine Daueraufgabe für uns bleiben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
