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Prof. Dr. Speitkamp

06.06.2024 Sitzungen 7/137

Fragestunde

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Bereich der Schulämter, des ThILLM und des Studienseminars waren zu den angefragten Zeitpunkten keine A16-Stellen unbesetzt. B3- und B6-Stellen sind in diesen Einrichtungen nicht vorhanden. Zum 30. Oktober 2023 waren eine B6-Planstelle und zwei A16-Planstellen im Stellenplan des TMBJS unbesetzt. Zum 1. Januar 2024 waren ebenfalls nach wie vor eine B6-Planstelle und zwei A16-Planstellen im Stellenplan des TMBJS unbesetzt. Zum 1. Mai 2024 waren ein B6-Planstelle und eine A16-Planstelle im Stellenplan des TMBJS unbesetzt. Zu Frage 2: Zum 30. Oktober 2023 waren die Dienstposten der Leitung der Abteilung 2 – B6 –, der Leitung des Referats 41 und des Referats 44 – jeweils A16 – mit den zur Frage 1 genannten freien Stellen verbunden. Gleiches gilt zum 1. Januar 2024. Zum 1. Mai 2024 waren die Dienstposten der Leitung der Abteilung 2 – B6 – und die Leitung des Referats 44 – A16 – mit den in Frage 1 genannten freien Stellen verbunden. Zu Frage 3: Seit dem 30. Oktober 2023 wurde das Stellenbesetzungsverfahren im Betreff der Leitung des Referats 41 zum Abschluss gebracht. Die Besetzung des Dienstpostens der Leitung der Abteilung 2 und der Leitung des Referats 44 wurden fortgesetzt. Die Besetzung der Dienstposten ist aber noch nicht abgeschlossen. Mit Blick auf weitere im Laufe des Jahres freiwerdende Stellen wurden folgende weitere Stellenbesetzungsverfahren begonnen: einmal B6, Leiter der Zentralabteilung; einmal B3, Leitung des Referats 12; dreimal A16, Leitung der Referate 32, 33 und 35. Zwei weitere A16-Dienstposten – Leitung des Referats 31 und des Referats 34 – werden durch statusgleiche Umsetzungen besetzt. Zu Frage 4: Bei den zur Frage 3 benannten Stellenbesetzungsverfahren, also Leitung Abteilung 2, Leitung der Referate 41, 44, Leitung der Zentralabteilung, Leitung der Referate 12, 32, 33, 35, ist eine Auswahl auf der Basis einer Stellenausschreibung einschließlich Bestenauslese erfolgt bzw. erfolgt noch. Die Besetzungen der Dienstposten der Leitung der Referate 31 und 34 erfordern keine Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens, weil hier die umgesetzten Stelleninnehabenden das Beförderungsamt A16 bereits vor der Neubesetzung des Dienstpostens erreicht hatten. Vielen Dank.

Protokoll ↗