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Franziska Baum

FDP 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieben Dank an den Sitzungsdienst dahinter für die Redezeiterfassung, das muss auch einer machen. Ist ja ein bisschen humoresk heute bei diesem kleinen Gesetz hier. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Haltung der FDP bei der Frage, wie sehen wir das mit dem Gesetz zur Sicherung der sozialen Infrastruktur – das ist ja ein schöner Name. Unsere Haltung orientiert sich da eher an einer Grundsatzfrage, nämlich an der Frage, setzen wir Mindestsummen zu Ausgaben in bestimmten Feldern gesetzlich fest oder nicht. Den inhaltlichen Punkten lässt sich erstens nicht viel entgegensetzen und an vielen Stellen ist es auch das, was wir durchaus mit unterstützen. Geld ist immer gut ausgegeben, wenn es in Bildung und in Jugend geht. Der Familienbegriff ist jetzt zwar umgeschrieben, aber inhaltlich ändert sich dadurch jetzt auch nichts, sondern für uns geht es immer wieder zurück genau auf diese Frage: Beschneiden wir den Haushaltsgesetzgeber, indem wir Kosten fixieren? Und die beantworten wir immer mit: möglichst nicht. Denn Handlungsspielraum – und das bezieht sich auch auf politischen Handlungsspielraum – ergibt sich aus geringen Fixkosten. Das lernt man auch schon im Wirtschaftsunterricht. Herr Reinhardt hat eben auch ausgeführt, mit dem Gesetz, wenn wir das hier beschließen, wird kein einziger Euro mehr in die Infrastruktur gesteckt, sondern es wird das festgehalten, was wir aktuell in Kinder- und Jugendhilfe ausgeben. Das heißt, wir schaffen vielleicht Sicherheit, das hat Denny Möller ausgeführt – vielleicht, sage ich dazu. Denn die Frage ist ja auch: Was ist denn, wenn das Geld nicht da ist? Was ist denn, wenn die Steuereinnahmen so weit zurückgehen, dass wir gar nicht genug Geld haben, um dieses Gesetz zu erfüllen? Gewinnt dann der Haushalt oder gewinnt das Gesetz? Das ist, glaube ich, rechtlich an der Stelle noch nicht so geklärt. Für mich ist völlig klar, dass die Träger das positiv sehen und das ist auch völlig nachvollziehbar. Wir teilen eher die Einschätzung des Landesrechnungshofs, der sich ähnlich kritisch zeigt, wenn es darum geht, Fixkosten in Mindestsummen in Gesetzen festzuschreiben. Genauso kritisch sind wir auch bei Diskussionen, die in dem Zusammenhang auch geführt werden, nämlich zur Frage der Dynamisierung – wir schreiben also Mindestsummen fest und lasst uns das alles gleich noch dynamisieren. Ich kann das total nachvollziehen aus Sicht derer, die sich dort Stabilität und Sicherheit und Verlässlichkeit in ihrer Arbeit wünschen. Aber Sie werden es schwer haben, der arbeitenden Bevölkerung, der Wirtschaft, den Konsumenten, also den Steuerzahlern, zu sagen, sie müssen ab sofort jedes Jahr ihr Steueraufkommen dynamisieren, weil wir Aufgaben im Gesetz festgeschrieben haben, die wir in Zukunft dynamisieren sollen. Das sind unsere Gedankenspiele dazu. Darum stehen wir an der Stelle auch bei diesem Gesetz wieder an der Seite der Haushälter (Beifall Gruppe der FDP) und sagen, was an Geld da ist, kann auf jeden Fall gern bei Bildung und Jugend ausgegeben werden. Da gehört es hin, das ist unsere Zukunft, das ist nachhaltige Investition. Aber lassen Sie es uns erst mal haben. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Ich dachte, digital first!) Deswegen plädieren wir dafür, weiter die Ausgaben über das Haushaltsgesetz festzulegen und nicht an der Stelle in den Fachgesetzen festzuschreiben. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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