Robert-Martin Montag
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank zunächst, dass ich hier Bericht erstatten darf, denn Bericht erstatten heißt, dass der Ausschuss eine Entscheidung getroffen hat und dass auch hier im Rund eine Entscheidung ansteht. Durch Beschluss des Landtags in seiner 115. Sitzung vom 7. Juli 2023 wurde der Gesetzentwurf, über den wir heute abzustimmen haben, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 62. Sitzung am 7. Juli 2023, in seiner 63. Sitzung am 7. September 2023, in seiner 64. Sitzung am 26. Oktober 2023, in seiner 65. Sitzung am 30. November 2023, in seiner 66. Sitzung am 6. Dezember 2023 und in seiner 68. Sitzung am 7. März 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren und in seiner 63. Sitzung am 7. September 2023 ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Des Weiteren wurde ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/5939 durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer OnlineDiskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Durch Beschluss des Landtags in seiner 133. Sitzung vom 24. April 2024 wurden der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9844 zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in Drucksache 7/9699 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur erneuten Beratung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung in seiner 70. Sitzung am 16. Mai 2024 und in seiner 71. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten sowie zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9844 und zum Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Vorlage 7/6582 ein weiteres ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses anzunehmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
