Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich komme zu Frage 1: Die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen stehen mit Blick auf die Sicherheitslage für den Freistaat Thüringen in einem engen Austausch. Nach bisherigen Erkenntnissen kann konstatiert werden, dass sich der überwiegende Teil der Fußballfans sowohl der deutschen als auch der englischen Nationalmannschaft auf die Spielorte konzentrieren wird. Ein Aufenthalt im Umfeld des Team-Base-Camps kann zwar angenommen werden, jedoch gibt es seitens der Sicherheitsbehörden bisher keine Hinweise, dass die angesprochene Klientel dies für gewalttätige Aktionen nutzen wird. Erste positive Erfahrungen konnten in diesem Zusammenhang bereits mit dem Aufenthalt der deutschen Fußballnationalmannschaft der Männer in Blankenhain gewonnen werden. Bezüglich der Reisebewegungen von Turniermannschaften findet ein länderübergreifender Informationsaustausch sowohl mit den Spielortländern also auch mit den bis dahin zu durchfahrenden Ländern statt. Die Reisebewegungen der Mannschaften werden den beteiligten Stellen rechtzeitig bekannt gemacht und die Mannschaften werden bei Bedarf polizeilich begleitet. Dieser Informationsaustausch beinhaltet ebenso Erkenntnisse zu etwaigen gewaltbereiten Fangruppen. Größere Public-Viewing-Veranstaltungen in Thüringen sind derzeit nicht bekannt. Sogenannte FanFeste mit einem großen Zulauf sind nach hier vorliegenden Informationen vor allem an den jeweiligen Spielorten selbst geplant. Seitens der Landespolizeidirektion werden die örtlichen Maßnahmen im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation stabsmäßig begleitet sowie durch ein zentrales Kräftemanagement unterstützt. Das Informationsmanagement wird zentral durch die eingerichtete Informationssammelstelle im Landeskriminalamt Thüringen sichergestellt. Ich komme jetzt zu Frage 2: Präventivpolizeiliche Maßnahmen gegenüber Einzelpersonen werden auf Grundlage konkreter Erkenntnisse anlass- und personenbezogen im Einzelfall geprüft und entsprechend getroffen. Hierzu steht die Landespolizeidirektion in engem Austausch mit den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen sowie benachbarten Behörden wie der Bundespolizei. Die Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen wie beispielsweise Gefährderansprachen bzw. bei Erfordernis Meldeauflagen richten sich nach dem Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Hierbei ist die Thüringer Polizei eng an das Informationsmanagement mit dem International Police Cooperation Center in Nordrhein-Westfalen als turnierbezogene zentrale Informations- und Koordinierungsstelle angebunden. Bezogen auf Public Viewings liegt die Sicherheitsverantwortung zunächst beim jeweiligen Veranstalter selbst. Anlassbezogen können durch die örtlich zuständigen Polizeidienststellen in Absprache mit den Ordnungsbehörden und Veranstaltern Präventiv- und Umfeldmaßnahmen getroffen werden, sofern dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Gemeint sind dabei zum Beispiel polizeilicher Raumschutz oder Verkehrslenkung. Ich komme zu Frage 3: Ich stelle voran, dass den Sicherheitsbehörden gegenwärtig keine konkreten Störungshinweise bekannt sind. Ausweislich des Sicherheitskonzepts, welches unter Mitwirkung der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen und dem Veranstalter ausgearbeitet wurde, wurde die Mannschaftsunterkunft während des Aufenthalts der deutschen Nationalmannschaft von einem DFBPartner-Sicherheitsunternehmen geschützt. Die Zugänge und die Zufahrten zum Resort sowie die Sportzonen, also die Golf- und Trainingsplätze, wurden von einem Sicherheitsdienst sowohl bestreift als auch stationär kontrolliert. Dies gilt auch für das Medienzentrum und den Ausweichsportplatz. Zu den Zeitpunkten der Pressekonferenzen im Medienzentrum war der Sicherheitsdienstleister des DFB ebenfalls am und im Medienzentrum zugegen. Die Polizei war im gesamten Zeitraum in erhöhter Bereitschaft, in der Tiefe des Raums präsent und hätte im Ereignisfall unterstützen bzw. auch eingreifen können. Das Ordnungsamt der Stadt kontrollierte zudem zusätzlich die Zufahrten, um hier auf Hindernisse frühzeitig reagieren zu können. Für Notfälle war und ist ein sogenannter Safe Haven eingerichtet, damit im Evakuierungsfall die Mannschaft, die Funktionsträger und die Journalisten an diesen sicheren Ort verbracht werden können. Die medizinische Versorgung war zu jeder Zeit durch das örtliche Klinikum und den Rettungs- und Sanitätsdienst sichergestellt. Im Hinblick auf den Schutz der englischen Nationalmannschaft kommt ein nahezu analog angewandtes und abgestimmtes Sicherheitskonzept während des Aufenthalts in Thüringen zum Tragen. So sorgen sowohl die Veranstalterin, das Resort, als auch der Sicherheitschef der Nationalmannschaft für die Beachtung sicherheitsrelevanter Aspekte, die außerhalb der polizeilichen Zuständigkeit liegen. Die Koordination erfolgt im Unterschied jetzt zum Trainingslager der deutschen Nationalmannschaft in der Zuständigkeit der UEFA. Die Einzelheiten befinden sich derzeit noch in der finalen Abstimmung. Für die UEFA EURO 2024 weist das aktuelle Lagebild des Bundeskriminalamts keine wesentlichen gefährdungserhöhenden Momente für den Aufenthalt aus. Unbenommen dessen wird die polizeiliche Präsenz für den Aufenthaltszeitraum in Blankenhain erhöht, um polizeiliche Maßnahmen im Einzelfall ohne Zeitverzug einleiten zu können. Besondere Ereignisse, wie zum Beispiel öffentliche Trainings, werden zudem intensiv polizeilich begleitet. Ich komme zu Frage 4: Ergänzend zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 kann ausgeführt werden, dass bisher keine konkreten Erkenntnisse bezüglich des Auftretens von Hooligans im Thüringer Raum vorliegen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
