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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 06.06.2024 Sitzungen 7/137

b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass wir heute die Gelegenheit haben, dieses Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz abschließend beraten zu können. Das sah nicht immer so aus, das sage ich ganz offen. Wenn Sie auf das Datum des ursprünglichen Gesetzentwurfs schauen, dann sehen Sie, dass er vor fast genau einem Jahr hier eingebracht wurde. Wir brauchen dieses Gesetz – das ist schon deutlich geworden, darauf sind auch schon einige meiner Vorrednerinnen eingegangen –, weil wir natürlich auf der einen Seite die Vorgaben von der Bundesgesetzgebung im Sozialgesetzbuch VIII nachzeichnen wollen, auf der anderen Seite uns aber auch entschieden haben, eigene Schwerpunkte zu setzen. Auf die will ich kurz eingehen. Zum einen haben wir die Novelle des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Da geht es auch um Neuregelungen bei der Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes durch eine gesetzliche Verankerung. Das betrifft zum einen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf spezialisierte Beratung und Unterstützung zur Vermeidung von weiteren Kindeswohlgefährdungen – ein wichtiger Punkt –, dann die gesetzliche Verankerung eines Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen samt Geschäftsstelle. Wir wissen, dass Herr Speitkamp als Staatssekretär in der letzten Zeit die Funktion wahrgenommen hat. Trotzdem ist das eine Weiterentwicklung, das muss man ganz klar sagen. Zum Dritten – und das ist der Punkt, der jetzt auch im Antrag der CDU noch mal steht – finden Sie die gesetzliche Verankerung der Landeskoordinierungsstelle für den medizinischen Kinderschutz in § 20b neu. Deswegen erschließt sich uns auch nicht so richtig, warum das im Antrag der CDU noch mal extra aufgegriffen ist, weil wir hier mit einer gesetzlichen Fixierung sogar noch eine stärkere Rechtsstellung erreichen. Dann haben wir den ganzen großen Komplex der Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen. Darauf hatte auch mein Kollege Denny Möller schon verwiesen. Da möchte ich noch mal auf den verpflichtenden Hinweis eingehen, zum einen auf die Ombudsstelle bei konflikthaften Hilfeverläufen, dann natürlich auch die Problematik der Betriebserlaubnispflicht auch für familienähnliche Betreuungsformen – auch ein wichtiger Punkt mit Blick auf Qualitätssicherung und Fachkräftegebot, wenn ich das so sagen darf –, dann das Thema der Untersagungsverfügung für Einrichtungen, die ohne Betriebserlaubnis betrieben werden, denn auch die gibt es als solche, das Thema der eigenständigen Jugendhilfeplanung – da geht es um Hilfen zur Erziehung, da sind in § 23b die Absätze 1 und 2 neu im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz geregelt – und dann auch das Thema des Berichts „Hilfen zur Erziehung“, welcher jetzt einmal in der Legislaturperiode im Landesjugendhilfeausschuss – so ist es in § 23 Abs. 3 neu geregelt – beraten werden soll. Der dritte Komplex, auf den ich eingehen will, sind die Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, da die Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ganz klar erklärtes Ziel dieses Gesetzes ist. So sollen Vertretungen von Behindertenverbänden und -vereinen auch beratende Mitglieder in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen und auch im Landesjugendhilfeausschuss werden. Das ist leider bislang noch nicht überall der Fall. Es sind im Rahmen der kommunalen Jugendförderpläne und des Landesjugendförderplans die Ressourcen, die die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für junge Menschen mit Behinderungen sicherstellen, zu berücksichtigen. Das gilt genauso für die Planung im Bereich des Kinderschutzes. Ein weiterer, der vierte Aspekt ist der Ausbau und die Prävention im Bereich der Jugendhilfe vor Ort. Da regen wir zum einen freiwillige Zusammenschlüsse der Jugendverbände und die Zusammenarbeit mit diesen an, aber auch die Stärkung der außerschulischen Jugendbildung, die Anpassung der Vergütungsausfallentschädigung bei Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit – ein wichtiger Punkt, der viele betrifft, die dort aktiv sind – und natürlich auch das Thema „Qualitätsentwicklung und Modellförderung“. Dann gibt es auch noch einen fünften Bereich, das ist die Weiterentwicklung der Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Da geht es um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nun auch an den Planungen und Vorhaben der Landkreise. Das betrifft unsere Thüringer Kommunalordnung, es ist dort neu jetzt in § 105 geregelt. Die Beteiligungen von Zusammenschlüssen von Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe an den kommunalen Jugendhilfeausschüssen und am Landesjugendhilfeausschuss und auch an den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 Sozialgesetzbuch VIII zeigen, dass es ganz viele Beteiligungsmöglichkeiten gibt, die bislang jedenfalls so noch nicht berücksichtigt waren und wo wir jetzt entsprechend die Regelung schaffen. Es geht auch um die Beteiligung junger Menschen in – für sie ganz wichtig – verständlicher, nachvollziehbarer und wahrnehmbarer Form, denn sie müssen natürlich wissen, worüber sie entscheiden sollen und können. Ich will noch kurz etwas intensiver auf die Ombudsstelle für konflikthafte Verläufe der Kinder- und Jugendhilfe eingehen, das haben wir auch intensiv diskutiert, finden Sie in § 24a neu. Da brauchen wir die gesetzliche Verankerung der Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ombudsstelle. Die ist zwar im Bundesrecht vorgeschrieben, aber im Landesrecht gab es bislang jedenfalls keine Klarstellung, wie das konkret ausgestaltet wird. Das haben wir jetzt vorgenommen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Ombudsstelle als fester Bestandsteil der Kinder- und Jugendhilfe zum einen definiert und verankert und die Aufgaben werden genau beschrieben. In Hilfeplangesprächen muss künftig auf diese Ombudsstelle hingewiesen werden. Wir schaffen immerhin zwei Regionalstellen, damit künftig junge Menschen und ihre Familien bei Konflikten unabhängig beraten werden können und die Ombudsstelle vermitteln kann. Jetzt zu dem Punkt: Was steht nicht mehr im Gesetz? Frau Baum hat es begrüßt, wir sehen das naturgemäß ein wenig anders. Wir wollten mit dem Gesetzentwurf auch den Zuschuss an die Praktikantenvergütung im Bereich der Hilfen zur Erziehung einführen – Daniel Reinhardt war darauf eingegangen –, leider war das nicht mehrheitsfähig, außerdem auch den dringend notwendigen Ausbau der Schulsozialarbeit und die Erhöhung der Landesförderung von mindestens 22,3 auf 37,3 Millionen Euro. (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Da ist kein Geld eingestellt! Wir haben kein Geld im Haushalt!) Dafür haben wir auch leider keine Mehrheit fürs Gesetz gefunden, das hätten wir da gern verankert. (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Dafür ist kein Geld eingestellt worden im Haushalt!) (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Globale Minderausgabe der CDU …!) Wir haben dafür keine Mehrheit bekommen. Warum wohl nicht, lieber Herr König? Lassen Sie uns überlegen. Wie war das gleich bei den Haushaltsverhandlungen? Genau. Uns fehlten vier Stimmen und die CDU hat ganz klar gesagt, was die Maßgaben sind, die sie unterstützt, und die waren so, wie sie sind. Aber wir haben, (Unruhe CDU) jetzt mit großem Interesse zur Kenntnis genommen, Herr König, dass Sie unserem Entschließungsantrag zur Schulsozialarbeit zustimmen wollen, wo wir den Weg zumindest beschreiben. Ich sage da auch gleich noch mal etwas dazu. Die Schulsozialarbeit ist ganz klar ein Verdienst unserer Koalition, aber wir wissen alle, dass sie noch nicht ausreichend ausgebaut ist. Daniel Reinhardt hat darauf verwiesen, Denny Möller auch. Die Schulsozialarbeit wird in allen Landkreisen gleichermaßen geschätzt. Wir brauchen die Fachkräfte, auch und gerade in einer sich verändernden Schullandschaft, die mit ganz vielfältigen Herausforderungen, wie wir alle wissen, auch in der Schülerinnenschaft konfrontiert sind. Der Weg in die Zukunft heißt für uns ganz klar auch weiterhin multiprofessionelle Teams. Multiprofessionalität brauchen wir im Prinzip in jeder Schule. Schulsozialarbeiterinnen – das muss uns immer wieder klar sein – sind aber Teil der Jugendhilfe und keine Landesbediensteten und daher dürfen wir die Kommunen auch nicht alleinlassen und müssen als Land, so meinen wir jedenfalls, auch mit den geeigneten und eigenen Mitteln unterstützen. Mit der Erhöhung auf 37,3 Millionen Euro würden wir drei Viertel der Schulen mit Schulsozialarbeit ausstatten können. Das ist immer noch nicht alles, das muss man ganz klar sagen, aber wir bringen jetzt den Entschließungsantrag ein und hoffen hier wenigstens auf die Zustimmung der Opposition dazu. Zu dem Entschließungsantrag will ich auch noch mal sagen, was das Ziel bleibt, was wir hier beschreiben: ein bedarfsorientierter, flächendeckender Ausbau der Schulsozialarbeit, der selbstverständlich mit den Kommunen vor Ort abgestimmt sein muss, auch mit den tatsächlichen Bedarfen der Schulen. Das ist für uns immer klar, dass wir die Beteiligten einbeziehen wollen. Wir gehen realistischerweise von einem schrittweisen Aufwuchs aus, weil wir natürlich die Fachkräfte nicht irgendwo anders rausziehen wollen und auch nicht schon irgendwo parat haben, sondern wir brauchen dafür mehr Fachkräfte. Wir wollen mit dem Antrag aber auch die Kommunen anhalten, den Bedarf an Schulsozialarbeit im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechend zu ermitteln. Diese Erhebungen sollen dann die Grundlage für den weiteren Ausbau hin zu einem flächendeckend bedarfsgerechten Angebot der Schulsozialarbeit auch in den kommenden Jahren bilden. Jetzt will ich noch kurz etwas zu dem Antrag der Fraktion der CDU sagen. Ich habe es schon am Beispiel der gesetzlichen Verankerung des medizinischen Kinderschutzes ausgeführt. Den haben wir im Gesetz, deswegen sehen wir nicht, dass wir diesem Antrag zustimmen können. Ich will aber auch noch mal auf einen Punkt eingehen, den Frau Baum hier richtigerweise genannt hat. Sie haben schon was zur Vorratsdatenspeicherung gesagt. Ich finde ehrlich gesagt auch, das – man sagt jetzt immer – Wording, von Kinderpornografie zu reden, nicht hilfreich. Es ist Missbrauch von Kindern, der da passiert. Das wird immer so geäußert oder schnell gesagt. Ich finde, wir sollten da sehr vorsichtig sein, weil es ganz klar ein Missbrauch ist, ein sexualisierter Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, den es zu ächten gilt. Die Frage, wie wir damit umgehen, lässt sich jetzt allerdings, glaube ich, nicht so schnell über einen Antrag klären, der auch eben erst gekommen ist. Wir werden uns zu dem Antrag enthalten, wir können dem nicht zustimmen und hoffen auf breite Unterstützung des Gesetzes und unseres Antrags zur Schulsozialarbeit. Ich danke allen, die dazu konstruktiv beigetragen haben. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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