Hoffmann
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll – und das rückwirkend zum 01.01.2024 – wieder ein Drittel der Kosten für die Tierkörperbeseitigung durch das Land übernommen werden, um Tierhalter zu entlasten. Aktuell tragen die Tierhalter im Sinne des geltenden Beseitigungsgesetzes zu zwei Dritteln diese Kosten, den Rest übernimmt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Die gewünschte Änderung ist daher zu begrüßen und wir werden in der Schlussabstimmung genauso wie bei der Ausschussüberweisung auch zustimmen. Die Kostenübernahme dient dabei mehreren Zwecken. Zum Ersten entlastet es die Thüringer Landwirte, die sich im globalen Wettbewerb behaupten müssen – nicht einfach unter einer rot-rot-grünen Landes- und einer linken Bundesregierung. Zum Zweiten wirkt es der illegalen Entsorgung und einer damit einhergehenden Gefahrensteigerung durch Tierseuchen vor, wie verschiedene Anzuhörende im Ausschuss auch ausführten – angesichts der aktuell wieder in Mecklenburg-Vorpommern ausgebrochenen ASP-Erkrankung auch immens wichtig. Die Anzuhörenden im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung begrüßten den Gesetzentwurf durchweg, einige forderten jedoch die Streichung der Befristung der formulierten Verordnungsermächtigung, so der Thüringer Bauernverband und der Zweckverband Tierkörperbeseitigung. Dem kommen die Beschlussempfehlungen teilweise entgegen. Die Befristung ist raus, die Verordnungsermächtigung jedoch ist dringeblieben. Abschließend will ich aus der Stellungnahme der Landestierärztekammer Thüringen zitieren: „Von den Auswirkungen der Energiepreissteigerungen bzw. Inflation insgesamt ist, neben vielen anderen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, bekanntermaßen auch die Landwirtschaft stark betroffen. Das erlebt der tierärztliche Berufsstand Tag für Tag in den Gesprächen mit den Tierhalterinnen und Tierhaltern. Diese Betroffenheit fand erstmals öffentlichkeitswirksam Ausdruck in den massiven Bauernprotesten Anfang des Jahres. Weniger offensichtlich für die Allgemeinheit, jedoch schmerzhaft wahrnehmbar für unsere Kolleginnen und Kollegen, zeigt es sich in der zunehmenden Zahl von Betrieben, die die Tierhaltung reduzieren oder einstellen […]. Wir Tierärztinnen und Tierärzte bedauern diese Entwicklung nicht vordergründig wegen des potenziellen Wegfalls von Kunden, denn der Zahl der (noch) vorhandenen Tierhaltungen steht eine ebenfalls geringer werdende Tierärzteschaft gegenüber. Wir sehen es vielmehr besonders kritisch, dass der Verlust an tierischer Erzeugung vor Ort tendenziell durch Einfuhren/Importe ausgeglichen werden wird, mit all den Problemen bezüglich Nachhaltigkeit, Umweltschutz und ggf. auch Tierschutz, die sich daraus ergeben können. Die Landesregierung sollte allein deshalb die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Entlastung der Landwirtschaft unbedingt zeitnah umsetzen.“ Der Energiekostenanstieg wirkt sich auf alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche aus. Insofern ist die Landesregierung nicht nur aufgefordert, das Gesetz schnell umzusetzen, sondern auch eine Energiepolitik zu verfolgen, die solche Folgen erst gar nicht hervorruft. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
