Henry Worm
Wahl der Mitglieder des beratenden Gremiums gemäß § 5 c des Thüringer Ministergesetzes
So, meine Damen und Herren, konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Es gibt keinen Widerspruch, somit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um das Auszählen der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen auf den Tagesordnungspunkt 19 Ich gebe folgenden Hinweis: Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Ich rufe die erste Mündliche Anfrage auf, die gestellt wird durch Herrn Walk, in der Drucksache 7/10005. Bitte, Herr Abgeordneter.
