Cornelia Klisch
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich möchte auch im Namen der SPD-Fraktion zu dem heutigen Gesetzentwurf, den wir hoffentlich auch verabschieden werden, noch ein paar Worte sagen. Und zwar ist es aus unserer Sicht ein Gesetzentwurf, der sich vor allen Dingen eigentlich mit den Grundwerten unserer Gesellschaft beschäftigt. Es geht am Ende um Fragen des Respekts. Es geht um Fragen des Füreinandereinstehens. Es geht um Fragen des Helfens und eben auch der Gleichstellung; das, was unsere Gesellschaft ausmacht, die Gleichstellung der Geschlechter, darum, dass alle Menschen gleich sind, dass jeder Mensch gleich wertvoll ist, gleichberechtigt ist und eben auch gleich schützenswert ist. Dieser Schutz ist der Kern unseres Gesetzes. Sie haben es ja gerade gehört, der Weg war lang, von 2011 in Istanbul, als Deutschland diese Istanbul-Konvention ratifiziert hat, bis heute, wo wir in Thüringen einen Schritt gehen können, der – meine Vorrednerinnen sagten es gerade schon – einzigartig und erstmalig in Deutschland gegangen wird. Ich glaube, meine aktuelle Vorrednerin stellt das immer so dar, als ob das irgendwie eine Frage der Tradition sei. Ich weiß gar nicht, ich kann Sie da gar nicht zitieren, also irgendwas von emotional korrekt erzogenen Menschen und in der Traditionsfamilie und was Sie da alles gerade erzählt haben. Es war irgendwie ein ziemlicher Wirrwarr. Aber das ist eben genau der Punkt. Wir versäumen oft, hinzuschauen. Ich glaube, wenn es in den letzten Jahren nicht im Fernsehen diese öffentliche Zurschaustellung von Amber Heard und Johnny Depp gegeben hätte, dann würden wahrscheinlich viele immer noch glauben, auch in Hollywood ist alles irgendwie ganz toll und alle sind nur glücklich. Da haben wir gesehen: Nein, im Verborgenen spielen sich eben manchmal auch Dinge ab, die wir nicht sehen, wo wir auch nicht hingucken wollen und wo wir eigentlich auch sagen, ich möchte das gar nicht wissen. Viele Menschen sagen das. Viele sagen: „Das ist Familie, da gibt es Streit. Da wird eben mal ein Machtwort gesprochen.“ Oder: „Sie ist die Drama-Queen und überzieht immer.“ Aber dass das nicht so ist, dass wir viel schlimmere Dinge da im Schatten haben – und die passieren eben nicht in den dunklen Gassen, sondern oft in den Familien –, das sehen zumindest die Statistiken. Das ist zumindest das, was aus dem Dunkel herausbricht. Da wissen wir, dass auch in Thüringen in den letzten zehn Jahren allein 50 Femizide verübt wurden. Wir wissen, dass in Deutschland jeden Tag ein Mann versucht, seine Frau zu töten – jeden Tag. Es gelingt nur jeden dritten Tag, aber jeden dritten Tag stirbt jemand aufgrund von einer Nähe, also in einem partnerschaftlichen Konflikt. Das sind Zahlen, um die kommen wir nicht herum. Genau deshalb braucht es Schutzräume. Denn oftmals äußern Frauen nicht sofort Schreie, sodass die ganze Nachbarschaft herbeigerufen wird. Frauen wehren sich auch nicht immer und haben mit einem Mal sichtbare Zeichen. Warum tun sie das nicht? Weil sie eben Angst haben, weil sie Angst haben vor der sozialen Isolation, weil sie Angst haben, dass es die Kinder treffen könnte, weil sie einfach auch sich nicht zu helfen wissen. Dafür brauchen wir diese Schutzräume und deswegen gehen wir in Thüringen jetzt diesen Schritt, sozusagen einen Schritt weiter. Wir machen einen Quantensprung und sagen: Wir möchten Standards, wir möchten Qualität und vor allen Dingen möchten wir auch ganz konkret Transparenz in unserem Hilfssystem. Wir möchten, dass die Frauen wissen, dass sie in ihrer Nähe – und man muss sagen, wir sprechen aber auch von Männern, denn auch Männer sind von häuslicher Gewalt betroffen. Wir möchten, dass es für alle Schutzräume in Thüringen gibt, wo sie sich hinwenden können und die eben nicht irgendwo sind, sondern möglichst wohnortnah. Deswegen haben wir gesagt, wir übertragen die Verantwortung der Gewaltschutzeinrichtung in die Verantwortung des Landes, inklusive der finanziellen Mittel, die es dafür natürlich braucht. Es kostet Geld. Wir legen eine Mindestanzahl von Plätzen fest, die es eben wirklich in den lokalen Kreisen braucht und – ganz wichtig –, ich habe es ja gerade schon angesprochen: Es geht auch oft um Kinder. Wir sprechen eben auch von Familienplätzen. Die Barrierefreiheit ist natürlich auch ein Punkt. Manchmal sind das Kleinigkeiten, warum dann jemand sagt: Ich kann jetzt nicht von zu Hause weg. Auch die Barrierefreiheit ist so ein Punkt. In jedem Fall geht es uns auch um Qualität, deswegen geht es uns auch um eine ganz konkrete Aufgabenbeschreibung. Was muss das Personal in diesem Frauenschutz, in diesen Schutzeinrichtungen leisten? Wie muss es qualifiziert sein? Deshalb haben wir ein ganz konkretes Aufgabenund Leistungsspektrum beschrieben. Wir haben das auch für die Interventionsstellen in Thüringen beschrieben – auch sozusagen eine Erstmaligkeit, dass wir das gesetzlich festlegen. Zusammenfassend haben wir hier jetzt also einen umfangreichen Katalog an gesetzlichen Regelungen. Wir haben damit dann auch eine finanzielle Grundlage und wir können damit wirklich die Istanbul-Konvention quasi erstmals in Deutschland auf solide Füße stellen. Deswegen bitte ich im Namen meiner Fraktion um Zustimmung und ich hoffe, uns gelingt dieses Historische heute, dass wir da einen großen Schritt in Sachen wirklicher Gleichstellung, in Sachen Schutz vor häuslicher Gewalt vorankommen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
