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Dirk Bergner

FDP 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz wird heute komplett neu gefasst. Dabei handelt es sich um einen umfangreichen Gesetzentwurf für ein sehr wichtiges Gesetz. Der Blick nach Bayern und Baden-Württemberg führt uns gerade wieder sehr deutlich vor Augen, wie wichtig es ist, dass Katastrophenschutz funktioniert und eben einfach nur funktioniert. In der Anhörung wurden ein paar Punkte deutlich, die dann in Änderungsanträgen auch ihren Niederschlag fanden. Ich möchte hier nur mal ein Beispiel anführen. Die Zuständigkeit von Feuerwehren auf Autobahnen muss endlich verbindlich geregelt werden. Das plakativste Beispiel: Oberhof wäre geografisch für den Rennsteigtunnel zuständig, da es genau obendrauf liegt. Jedoch hat die Oberhofer Feuerwehr gar keinen direkten Zugang zum Tunnel und muss quasi einmal mit der Kirche ums Dorf fahren. Da erwarten wir, dass das Ministerium schnellstmöglich unter Beteiligung der Betroffenen die entsprechende Verordnung erlässt, damit wir dort zu praktikablen Regelungen kommen. In der Breite fiel die Anhörung positiv aus, jedoch besteht für uns in diesem Gesetz ein grundsätzliches Problem – es ist hier im Bericht auch schon angesprochen worden –: Von den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren sollte das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gefordert werden. Dieses Ansinnen war auch in der Anhörung nicht unumstritten, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt überhaupt nicht!) und wenn man sich im Land umhört, stößt es auch bei der Bevölkerung auf Skepsis. Weiterhin wurde dieser Schritt auch vor drei Wochen auf dem Deutschen Verwaltungsgerichtstag in Würzburg kritisch erwähnt. Um nicht falsch verstanden zu werden: Selbstverständlich erwarten wir, dass sich die Feuerwehren sowie der gesamte Brand- und Katastrophenschutz auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen – gar keine Frage. Die Frage ist nur, wie man dieses Bekenntnis – so wie es jetzt formuliert ist – aktiv einfordert. Deswegen hatten wir im Innenausschuss einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt, der jedoch keine Mehrheit gefunden hat. Durch einen Änderungsantrag der CDU sollen sie jetzt für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen einstehen. Ich hatte in der ersten Beratung bereits gesagt, dass die FDP einer solchen Klausel so nicht zustimmen kann und wird. Deswegen werden wir uns bei dem Gesetz wegen dieser Stelle nur enthalten, so wie ich es bereits im Ausschuss angekündigt habe. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nur we- gen dieser einen Frage?)

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