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Stefan Möller

AfD 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, bei dem Wohnraumgewährleistungsgesetz könnte man ja meinen, in der heutigen Zeit müsste man dort Regelungen schaffen, die es leichter machen, dass Wohnraum geschaffen wird, neu gebaut werden kann. Aber davon findet sich in dem Gesetz nichts. Sie haben sich stattdessen auf Verbote konzentriert; das hatte ich schon in meiner Rede während der ersten Lesung entsprechend verdeutlicht. Darauf möchte ich noch mal eingehen. Das ist aus meiner Sicht nämlich überhaupt nicht notwendig. Wenn man mal schaut, warum Wohnraum in Städten, wie in Erfurt beispielswese, fehlt, dann kommt man natürlich zwangsläufig auf den enormen Unterbringungsbedarf durch die politisch induzierte Migrationskrise. Jeder, der sich in Erfurt ein bisschen auskennt, weiß, dass diese Unterbringung im Wege der Einzelunterbringung erfolgt, und zwar vor allem in den Wohnungsgesellschaften der Stadt, also der KoWo zum Beispiel. Das ist eine Wohnraumzweckentfremdung, meine Damen und Herren, gegen die Ihr Gesetz leider überhaupt nicht vorgeht. Obwohl diese Wohnraumzweckentfremdung überhaupt nicht notwendig wäre, denn der Bundesgesetzgeber hat mit § 246 Baugesetzbuch Regelungen geschaffen, wie man für Flüchtlinge sehr kostengünstig und unter Verzicht auf weite Teile des Baurechts in wirklich schneller Folge Wohnraum schaffen kann. Nur, dass diese Regelung mal umgesetzt worden ist in Thüringen, dass es dazu irgendein Konzept gäbe in Thüringen, davon habe ich nie was gehört und nie was gelesen. Stattdessen fokussieren Sie sich auf den Kleinvermieter, auf die Familie, die sich beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung gekauft hat – zunächst vielleicht für die Eltern, die sind dann irgendwann gestorben – und dann damit kalkuliert hat, dass man mit dieser Wohnung eben auch noch ein bisschen zur Rente hinzuverdienen kann. Manche Leute brauchen das nämlich, weil sie eben nicht eine Altersrente bekommen wie ein Abgeordneter aus der Linksfraktion, der beispielsweise 15 oder 20 Jahre in der Fraktion tätig gewesen ist. Genau gegen diese Leute richtet sich Ihr Gesetzentwurf. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ge- gen die Linksfraktion?) Und, meine Damen und Herren, es ist doch klar, da können wir nicht mitmachen. Ich will Ihnen auch noch mal eins vorhalten: Ihre gesamte Haltung, die in diesem Gesetzentwurf zum Tragen kommt, ist relativ heuchlerisch. Ich weiß, dass gerade auch in letzter Zeit sehr stark diskutiert worden ist, wie schwer es ist für Abgeordnete, die Übernachtung hier in Erfurt zu organisieren, dass es schwierig ist, an Hotels zu kommen, an Zimmer zu kommen. Was kam da aus den Reihen der Linksfraktion als Antwort? Na ja, man könne sich ja bei Airbnb um eine Ferienwohnung bemühen und die dann eben entsprechend anmieten. Die Frage ist nur: Wie lange geht das noch mit Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren? (Beifall AfD) Sie kennen die Realitäten, Sie wissen auch, was eigentlich die Antworten darauf sind, aber Sie geben bewusst eine falsche Antwort darauf. Dieser Gesetzentwurf ist eine von diesen falschen Antworten und deswegen können wir ihn auch nur ablehnen. (Beifall AfD)

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