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Heike Werner

06.06.2024 Sitzungen 7/137

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir, zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage eine Vorbemerkung abzugeben. Das Thema „Lieferengpässe“ ist regelmäßig Gegenstand des Austauschs zwischen Bund und Ländern. Bei der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, ist der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen angesiedelt. Im Beirat wird die Versorgungssituation kontinuierlich beobachtet, um rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können. Das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln – das ALBVVG – ist am 27.07.2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden die Krankenkassen verpflichtet, Antibiotika mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich zu berücksichtigen. Damit wird die Anbietervielfalt erhöht. Bei versorgungskritischen Arzneimitteln wurden die Festbeträge angehoben und bei Kinderarzneimitteln Rabattverträge abgeschafft. Die Bevorratung auf den Handelsstufen wurde erhöht und die Arbeit im Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen gestärkt. Dies vorangestellt beantworte ich namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage in den Einzelfragen wie folgt: Zu Frage 1: Diese Frage berührt zwei Aspekte: die Versorgungssicherheit und die Produktsicherheit. Zur Versorgungssicherheit: Hinsichtlich der Versorgungssicherheit drängen die Länder zusätzlich zum Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln auf weitere Maßnahmen. 2023 hat die Gesundheitsministerkonferenz das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, mit den Ländern einen umfassenden und konstruktiven Dialog zu den Themen aufzunehmen, die für eine grundlegende Trendwende in der Arzneimittelversorgung mittel- und langfristig unumgänglich sind. Dies betrifft sowohl die systematische Stärkung der Lieferkettenresilienz in der Arzneimittelherstellung als auch regulatorische Erleichterungen für Apotheken und eine kritische Evaluierung der Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. 2024 hat die Länderkammer noch einmal nachgelegt und dem Bund in einer umfangreichen Entschließung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Versorgungssituation aufgezeigt. Zur Produktsicherheit: Hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit als Dreiklang von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gilt seit jeher, dass der Arzneimittelimport nur möglich ist, wenn die Arzneimittel für Deutschland zugelassen sind und der Importeur über eine von einer nationalen Behörde erteilte Erlaubnis verfügt. Diese Importerlaubnis wird nur erteilt, wenn die gleichen Voraussetzungen nachgewiesen werden wie bei einem nationalen Arzneimittelhersteller inklusive der notwendigen Inspektion vor Ort im herstellenden Drittstaat. Zu Frage 2: Die Maßnahmen des ALBVVG greifen. Es handelt sich um Änderungen in der Preispolitik, deren Auswirkungen von den pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen bei der Umsetzung der Rabattverträge wahrgenommen und für den deutschen Markt umgesetzt werden müssen. Aktuell hat die Techniker Krankenkasse federführend für die Ersatzkassen, Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse und Hanseatische Krankenkasse erstmals Rabattverträge für Antibiotika nach den Regelungen ausgeschrieben und bezuschlagt. Auch wenn es noch nicht für alle Lose einen Wirkstoffanbieter in der EU gab, ist die verpflichtende Berücksichtigung europäischer Anbieter grundsätzlich zielführend, wenn auch weitere Maßnahmen zur Stabilisierung erforderlich sind, wie bereits zu Frage 1 ausgeführt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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