Denny Möller
b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, es freut mich sehr, dass wir heute die Novelle des Thüringer Kinderjugendhilfe-Ausführungsgesetzes hier im Plenum behandeln können. Herr Schaft hat ja in seiner Berichterstattung gerade schon darauf hingewiesen, dass das keine alleinige Initiative hier aus dem Plenarsaal ist, sondern auch eine Grundlage hat in der Verbesserung des Kinderschutzes und der Kinder- und Jugendmitbestimmungsrechte bundesweit im SGB VIII. Eine ganz große Errungenschaft, die aus meiner Sicht viel zu lange gedauert hat, aber endlich auch Gesetzeskraft ist, ist, dass es endgültig heißt, Kind ist Kind, unabhängig von jeglicher Form von Behinderung oder Einschränkung. Zukünftig ist die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen zuständig, und das bedeutet insbesondere für die Betroffenen ein Ende einer Odyssee im Einzelfall zwischen verschiedenen Institutionen – Sozialamt, Eingliederungshilfe, Jugendamt, Kinder- und Jugendhilfe. Das ist mit der sogenannten großen Novelle, der sogenannten großen Lösung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe endgültig vorbei. Wir vollziehen mit der Novellierung unseres Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes jetzt auch die rechtlichen Rahmensetzungen hier in Thüringen. Denn zukünftig soll es Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen geben. Mit diesem Ziel der Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wollen wir die Vertretung von Behindertenverbänden und Vereinen als beratende Mitglieder in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen genauso wie im Landesjugendhilfeausschuss ermöglichen und im Rahmen der kommunalen Jugendförderpläne und des Landesjugendförderplans die Ressourcen, die die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für junge Menschen mit Behinderungen sicherstellen, berücksichtigen. Gleiches gilt zukünftig bei der Planung des Kinderschutzes. Sie merken schon, um die inklusive Jugendhilfe zu verwirklichen, liegt noch ein schwieriger Weg vor uns. Wir haben im Rahmen der Gesetzgebung des Bundes bis 2028 Zeit. Für viele Betroffene gibt es dafür aber keine Zeit mehr, und dementsprechend ist es gut, wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden, damit die sich aufgrund der Kommunalwahlen neu gründenden kommunalen Gremien zukünftig auch die Eingliederungshilfe und die Menschen mit Behinderungen in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf geht aber über die Frage der inklusiven Jugendhilfe hinaus. Wir wollen auch wesentliche Verbesserungen des Kinder- und Jugendschutzes gesetzlich verankern. Zukünftig soll es einen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte Beratung und Unterstützung zur Vermeidung von weiterer Kindeswohlgefährdung geben. Wir führen eine gesetzliche Verankerung des Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen samt einer Geschäftsstelle ein und es gibt zukünftig eine gesetzlich verankerte Landeskoordinierungsstelle für den medizinischen Kinder- und Jugendschutz. All das sind erprobte Verfahren und Angebote, die wir mit der gesetzlichen Verankerung auch für die Zukunft absichern und damit als festen Bestandteil der Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen des Landes vorsehen. Darüber hinaus bauen wir aber auch die Prävention vor Ort aus. Wir regen die freiwilligen Zusammenschlüsse der Jugendverbände im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in den Jugendringen an, wir stärken die außerschulische Jugendbildung und wir passen endlich die Vergütungsausfallentschädigung bei Freistellungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit an. Was uns darüber hinaus mit dieser Gesetzesnovelle wichtig ist, ist die weitere Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit und eine landesweite Modellförderung im Einzelfall einzuführen. Ein weiterer Aspekt, der uns ganz wesentlich in den letzten Jahren auch hier im Landtag beschäftigt hat, ist die Beteiligung und die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, die wir mit dieser Gesetzesnovelle noch einmal stärken. Wir stärken die Beteiligung von Zusammenschlüssen von Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen und im Landesjugendhilfeausschuss. Wir beteiligen junge Menschen, indem wir gesetzlich verankern, dass es eine verständlichere und nachvollziehbarere Form von Informationen gibt, und wir verankern gesetzlich die Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ombudsstelle, damit sich Kinder und Jugendliche bei allen Fragen, die sie betreffen, an eine unabhängige Beratung wenden können, die der Kinderschutzbund im Modellverfahren jetzt schon hervorragend umsetzt. Und nicht zuletzt stärken wir die Beteiligungsrechte auf der kommunalen Ebene. Neben den Gemeinderäten wollen wir nun auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung von Vorhaben auf Landkreisebene in den Kreistagen und in den kreisfreien Städten gesetzlich verankern. Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, damit wird hier eine umfangreiche Aktualisierung des Kinder- und Jugendhilferechts vorgenommen, und dementsprechend hoffe ich sehr, dass dieser Gesetzentwurf auch die notwendige Mehrheit findet. Im Rahmen der Debatte um diese Novelle sind aber zwei Themen auf der Strecke geblieben. Wir wissen, dass der Bereich „Hilfen zur Erziehung“ – da wo wir auch einige Neuerungen vornehmen, zum Beispiel eine verbindliche Planung auf kommunaler Ebene, um zukünftig besser zu wissen, welche Angebote es im Bereich der Hilfen zur Erziehung, also der Heimerziehung, gibt –, die Frage von ambulanten Angeboten für Kinder und Jugendliche, die es schwer in ihren eigenen Familien haben oder wo gar keine eigene Familie mehr zur Verfügung steht, dass diese Aspekte viel zu oft in der öffentlichen Debatte nicht wahrgenommen werden. Aber hier bedarf es dringend besserer Angebote, insbesondere auch bei dem Thema „Fachkräfte“. Neben dem Kindergarten sind die Hilfen zur Erziehung der zweite große Bereich, wo Erzieherinnen und Erzieher, aber auch Heilerziehungspflegende als Fachkräfte eingesetzt werden. Sie kennen die Debatten um die Fachkräftesituation. Deswegen war es uns ein großes Anliegen, bei der Nachwuchsgewinnung im Bereich der Hilfen zur Erziehung eine Praktikantenvergütung einzuführen. Von der sehen wir aber in dem Gesetzentwurf ab, weil die ca. 3 Millionen Euro, die es dafür jährlich aus dem Landeshaushalt benötigt, im Moment einfach nicht vorgesehen sind. Wir wollten der gesamten Novelle des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes keinen Abbruch tun, sodass eine offene Frage und eine offene Aufgabe für dieses Parlament bleiben, insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung, die Fachkräfteentwicklung weiterzuführen. Der Landesjugendhilfeausschuss als zuständiges Gremium beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nimmt sich dieser Aufgabe gerade sehr intensiv an und ich hoffe, dass wir auch von dort einen fachlich fundierten Katalog bekommen werden, was denn in der Frage der Fachkräfteentwicklung in Zukunft in der Jugendhilfe zu tun ist. Ich hoffe sehr, dass sich dieses Parlament in der neuen Legislatur dieser Frage stellt und die Weichen stellt, damit die Fachkräfteentwicklung eine positive bleibt, damit es genügend Erzieherinnen und Erzieher, genügend Heilerziehungspflegende, aber auch genügend Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gibt, die sich um unsere Kinder und Jugendlichen kümmern. Ein zweites Feld, das will ich noch mal deutlich ansprechen – deswegen gibt es auch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Thema „Schulsozialarbeit“: Wir wissen, dass es uns gelungen ist, in den letzten Jahren so viele Landesmittel zur Verfügung zu stellen, dass mittlerweile an jeder zweiten Schule Schulsozialarbeit regelhaft durchgeführt werden kann. Das ist gut. Das ist eine richtige Entwicklung und das ist eine Erfolgsgeschichte für Thüringen, weil wir die Frage, wie Sozialpädagogik und Pädagogik zusammenarbeiten, in Thüringen hervorragend umsetzen und beispielgebend für die bundesweite Entwicklung sind. Denn unsere Schülerinnen und Schüler, unsere Kinder und Jugendlichen brauchen diese Unterstützung, neben der pädagogischen Arbeit an den Schulen auch eine unabhängige Vertrauensperson zu haben, die sich der Probleme der Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit, in ihrem elterlichen Umfeld, aber auch ihrer ganz persönlichen Probleme annimmt. All das leistet Schulsozialarbeit in hervorragender Weise. Nicht ohne Grund sagen uns viele Schulen, sagen uns viele Jugendämter, sagen uns fast alle Fachverbände, braucht es mehr Schulsozialarbeit an Thüringer Schulen. Dementsprechend war unser Vorschlag hier gesetzlich verankert, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Uns ist es wichtig, bei der Schulsozialarbeit die Zusammenarbeit der örtlichen Jugendhilfe, also der freien Träger der Jugendarbeit, und der Schule als gleichberechtigte Partner voranzubringen. Dementsprechend ist es uns wichtig, dass es eine kommunale Aufgabe ist, eine Aufgabe der örtlichen Jugendämter. Gleichwohl wissen wir, dass Schule originäre Aufgabe des Landes ist. Deswegen ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass die Personalkosten, die in diesem Bereich anfallen, durch das Land refinanziert werden. Das schaffen wir mit diesem Gesetz nach wie vor in einem Umfang für jede zweite Schule. Uns hat vorgeschwebt, das zu erhöhen. Auch das konnten wir im Rahmen der Landeshaushaltsdebatte 2024 im Haushalt nicht realisieren. Damit dieses Gesetz insgesamt jetzt nicht gefährdet wird, verzichten wir auf diese Erhöhung an dieser Stelle und sagen aber sehr deutlich im Entschließungsantrag, den wir vorgelegt haben, hier braucht es eine klare Lösung, eine bedarfsgerechte Erfassung auf kommunaler Ebene, wie viel Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in den nächsten Jahren gebraucht werden. Auf der Grundlage dieser bedarfsgerechten Erfassung ist das nächste Parlament, ist der Thüringer Landtag sicherlich dann aufgefordert, entsprechend diese Bedarfe zu bedienen. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen in unserem Land allemal schuldig. Zu guter Letzt lassen Sie mich noch einen Satz zum Antrag der CDU-Fraktion „Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen“ formulieren: Liebe Kolleginnen der CDU, Sie formulieren mit Ihrem Parlamentsantrag noch einmal viele Aspekte, die es bei der Frage des Kinder- und Jugendschutzes in Thüringen bedarf. Gleichermaßen machen Sie aber auch deutlich, dass wir in einem guten Verbund zwischen Behörden, zwischen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und zwischen auch Eltern und betroffenen Kindern bereits ein gutes Netzwerk aufgebaut haben. Sie empfehlen in Ihrem Antrag, dieses Netzwerk weiter zu stärken – so verstehe ich ihn zumindest – und fordern uns auf, an einer Stelle auch gesetzlich tätig zu werden und eine Landeskoordinierungsstelle einzurichten, die wir eben gleichzeitig jetzt mit diesem Gesetz vollziehen. Insgesamt ist dieser Antrag aus unserer Perspektive deswegen einer, den wir in großen Teilen mit der heutigen Novelle auch bereits erledigt haben und dementsprechend finden wir keine Not, diese Aufforderung selbst zu machen. Dennoch, da Sie auch auf Bundesebene Dinge anregen, gerade beim Thema „Kinder- und Jugendmedienschutz“, aber auch bei der Frage der Bekämpfung von Kinderpornografie, werden wir uns Ihrem Antrag nicht entgegenstellen und uns enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zum Entschließungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
