Bergner
Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 8 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gehört es zu den Aufgaben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, dem Landtag einmal in der Legislaturperiode bzw. spätestens alle fünf Jahre über seine Tätigkeit schriftlich und mündlich Bericht zu erstatten. Zur Ermöglichung der mündlichen Berichterstattung gehe ich davon aus, dass es der Wille des Landtags ist, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit der Unterrichtung zu befassen. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss selbst regelt, inwieweit das in die neue Legislaturperiode gegeben wird.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ge-
nau!) Damit, meine Damen und Herren, schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 28 in seinen Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8242 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/10171 dazu: Schulsozialarbeit weiter bedarfsgerecht ausbauen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10206 ZWEITE BERATUNG Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9868 - 2. Neufassung Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport für die Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 28 a.
