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Heike Werner

06.06.2024 Sitzungen 7/137

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir vor der Beantwortung der konkreten Fragen einige allgemeine Ausführungen. Aufgrund massiv gestiegener Betriebskosten der Krankenhäuser, insbesondere infolge der Energiekrise und deren fehlender Refinanzierung durch das aktuelle Krankenhausfinanzierungssystem, sind viele Krankenhäuser in Deutschland in eine finanzielle Schieflage geraten. Bundesweit haben 33 Standorte laut Information der Deutschen Krankenhausgesellschaft 2023 Insolvenz angemeldet. Für das Jahr 2024 befürchtet die Krankenhausgesellschaft die Insolvenz von 60 bis 80 weiteren Häusern deutschlandweit. Auch Thüringen ist hiervon betroffen. Der in Thüringen und Bayern ansässige REGIOMED-Konzern mit Thüringer Standorten in den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg hat Anfang des Jahres Insolvenz angemeldet. Weitere Insolvenzen sind nicht gänzlich auszuschließen. Viele Krankenhäuser berichten von massiven finanziellen Schwierigkeiten. Auf der anderen Seite ist die heutige Krankenhauslandschaft in Thüringen das Ergebnis eines massiven Umstrukturierungs- und Konzentrationsprozesses in den 1990er-Jahren. Der Freistaat ist heute mit einer flächendeckenden Grundversorgung und ergänzenden fachmedizinischen Angeboten im stationären Bereich gut aufgestellt. Das Wegfallen von Krankenhausstandorten würde dies aber gefährden und gerade im ländlichen Raum die Erreichbarkeit verringern. Aus diesem Grund hat sich die Thüringer Landesregierung entschieden, ein Kreditprogramm für unverschuldet in finanzielle Not geratene Krankenhäuser aufzulegen, um sie bei der Aufnahme von Darlehen mit Liquiditätssicherung zu unterstützen, die sie auf dem freien Markt derzeit ohne Bürgschaft nicht erhalten würden. Zu Frage 1: Derzeit erfolgt durch das TMASGFF und die Thüringer Aufbaubank die detaillierte Erarbeitung der konkreten Voraussetzungen, unter denen die Antragstellung und Bewilligung einer solchen Landesbürgschaft möglich werden soll. Natürlich können auch jetzt schon Krankenhäuser auf uns zukommen, wenn sie in einer existenziellen Not sind. Zu Frage 2: Die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg können eine Unterstützung durch das Land erst erhalten, wenn sie Betreiber eines Krankenhauses sind. Das ist derzeit noch nicht der Fall, weil das REGIOMED-Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist und derzeit noch unklar ist, unter welchen Voraussetzungen die Krankenhäuser in den beiden Landkreisen weiterbetrieben werden können. Obwohl die genauen Konditionen noch ausgearbeitet werden müssen, kann schon jetzt gesagt werden, dass ein Krankenhaus, das sich bereits in der Insolvenz befindet, nicht in den Anwendungsbereich des Programms fallen kann. Zu Frage 3: Die Voraussetzungen für das Programm werden derzeit erarbeitet und abgestimmt. Ein Zeitpunkt für eine Veröffentlichung kann heute noch nicht benannt werden. Zu Frage 4: Die Unterstützungsleistungen sind für Thüringer Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft vorgesehen. Es wurde bereits von einzelnen Krankenhäusern Interesse bekundet. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht die Krankenhäuser benennen kann und darf, die eine Anfrage gestellt haben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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