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Torsten Czuppon

AfD 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)

Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, nach der abenteuerlichen Behandlung Ihres Gesetzentwurfs in der vergangenen Woche im Innenund Kommunalausschuss ist dieser nicht besser geworden. Der hastig eingebrachte Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün – das muss man sich mal überlegen, eine 25-seitige Tischvorlage wird einem am letzten Ausschusstag vorgelegt. Uns wurde immer gesagt, man kann das jetzt hier schnell und zügig beraten, weil all die Akteure, die davon betroffen sind, hier eingebunden sind, aber dann erschließt sich mir nicht, dass dann am letzten Tag eine 25-seitige Tischvorlage in 30 Minuten Lesezeit dort eingearbeitet und abgestimmt werden soll. Na ja, das hat mit gründlicher Arbeitsweise unserer Meinung nach nichts zu tun. (Beifall AfD) Das zeugt so von einer gewissen Torschlusspanik, jetzt am Ende das Ding natürlich noch durchzukriegen, was vielleicht sogar richtig ist. Was nutzen Ihnen die im Gesetzentwurf erwähnten Facharbeitsgruppen und Steuerungsgremien jetzt hierbei noch, denn die konnten nach unserem Dafürhalten bei den letzten Änderungen, die im Innen- und Kommunalausschuss beschlossen wurden, nicht mehr mit eingebunden werden und ihre Meinung nicht mehr sagen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das sind die Ergebnisse der Anhörung, die waren eingebunden!) So kann ich mir schon jetzt vorstellen, dass einzelne Regelungen Ihres Gesetzentwurfs am Ende wie so oft einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden. Es steht dem Plenum jedenfalls nicht gut zu Gesicht, seine Entscheidungen häufig von der Rechtsprechung korrigieren lassen zu müssen. Allein schon das Erstellen des Gesetzentwurfs spricht Bände. Es ist schon erstaunlich, wie viel Fachwissen zum Brand- und Katastrophenschutz bei den einreichenden Fraktionen hier vorliegt (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ja, wir können das!) – genau –, denn die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Götze hierzu in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 17.05.2024, wonach die einreichenden Landtagsfraktionen einen erarbeiteten Regierungsentwurf übernommen haben, um zu gewährleisten, dass die Beschlussfassung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen könne, sind nicht mehr als ein schlechter Witz. Die Landesregierung bringt doch sonst auch eigene Gesetzentwürfe ins hiesige Plenum ein, oder? (Beifall AfD) Auch nach der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf haben Sie es nicht geschafft, für Gemeinden und Städte und ihre Feuerwehren dauerhaft wichtige und wesentliche Regelungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Die rechtssichere Feststellung der Löschwasserversorgung bleibt weiterhin ungeklärt. Der Hochsommer droht mit einem Brandrisiko. Es gibt noch viele Gemeinden und Städte in Thüringen, denen die Gefahr eines zweiten Bothenheilingen droht. Ist Ihnen das bewusst? Die letzten Tage ist bekannt geworden, dass sich Herr Ministerpräsident Ramelow nunmehr für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einsetzt. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Gott sei Dank!) (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Nicht nur er!) Sicherlich auch noch andere. Die Hochwasserereignisse in Süddeutschland am vergangenen Wochenende waren wohl offensichtlich der Grund dafür. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Nein! Das wird seit Jahren gefordert!) Er sollte aber vielmehr bereits jetzt die Handlungsmöglichkeiten der Landkreise und kreisfreien Städte in solchen Fällen verbessern. So fehlen für Thüringen nach wie vor einheitliche Regelungen zur rechtssicheren Festsetzung des Katastrophenschutzfalls. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ja, was sagt denn die AfD zur Pflichtversicherung? Sind Sie dafür oder sind Sie dagegen?) Der Thüringer Katastrophenschutzfonds ist zudem seit Jahren übervoll. Sollte Ihnen das nicht zu denken geben? Mit den Änderungen zu den Berufsfeuerwehren im Gesetz haben Sie lediglich eine kosmetische Regelung geschaffen, die auf die bereits seit 1990 und weit vorher noch in Thüringen tatsächlich bestehenden Gegebenheiten abstellt. Aber wo bleibt bei den mit einer Berufsfeuerwehr besonders verpflichteten Städten ein finanzieller Sonderlastenausgleich des Landes? Denn diese Städte erfüllen mit der vorgehaltenen Berufsfeuerwehr auch Aufgaben für ihre umliegenden Gemeinden. Wir werden das ab September im Thüringer Finanzausgleichsgesetz jedenfalls entsprechend berücksichtigen. Was haben Sie unternommen, um die Sicherstellung des Ehrenamts in den Einsatzabteilungen von freiwilligen Feuerwehren auch für Arbeitgeber, auch die Beschäftigung von Feuerwehrkameraden erträglicher zu machen? (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie wollten doch das Geld bei der Feuerwehr kürzen!) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: 10 Mil- lionen Euro wollten Sie wegnehmen!) Es ist zwar gut, die Pauschale für Jugendfeuerwehren zu erhöhen, wenn die Kameraden dann aber volljährig und vor Ort berufstätig und in den Einsatzabteilungen sind, was ist dann? Hier haben Sie keine Lösung präsentiert. (Unruhe DIE LINKE) Zu guter Letzt will ich noch auf das eingehen, was Herr Bergner schon angesprochen hat, die Gesinnungsprüfung bei den Feuerwehren. Bei unseren Feuerwehren geht es um die Bereitschaft zu helfen, um nichts anderes. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das müssen gerade Sie sagen, der vor Gericht steht!) Fragen Sie bei einem medizinischen Notfalleinsatz auch erst den Rettungssanitäter, ob er Rot-RotGrün wählt? Dafür werden sie keine Zeit haben, denn es geht um Menschenleben. (Beifall AfD) So ist es auch hier mit der Gesinnungsschnüffelei bei den Feuerwehrangehörigen. Die CDU hat dazu in der letzten Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses zu § 13 Abs. 1 Satz 2 des Brandund Katastrophenschutzgesetzes nach meinem Dafürhalten so in Taschenspielermanier vermutlich in Absprache mit R2G mehrfach Änderungsanträge eingebracht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das nennt sich Verhandlung!) Aus „für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten“ wurde „für die freiheitlich-demokratische Grundordnung […] einstehen“. Das soll jetzt irgendwie einen passiveren Charakter haben. Ich bin gespannt, wie sie diesen feinen Unterschied den Feuerwehrangehörigen und speziell Herrn Kramer vom Thüringer Verfassungsschutz erklären und wie diese Regelung eine praktische Anwendung finden soll. Aus diesen Gründen können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Meine Fraktion wird sich enthalten, da im Gesetzentwurf auch sinnvolle Änderungen aufgegriffen wurden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und in diesem Sinne alles für Thüringen. (Beifall AfD)

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