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Denny Möller

SPD 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Beratung zu dem 4. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Drucksache 7/10065 auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und der CDU

Vielen Dank. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, es ist unsere gemeinsame Verantwortung, der Vielfalt in unserem Land gerecht zu werden und Barrieren abzubauen, sodass alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Chancen haben, an unserer Gesellschaft teilzuhaben. Joachim Leibiger hat in seinem Tätigkeitsbericht auf beeindruckende Weise geschildert, wie viel Arbeit noch vor uns liegt, bis wir dieses Ziel erreicht haben. Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich Herrn Leibiger für seine Arbeit in der Vergangenheit danken. Er und der Landesbehindertenbeirat haben einen großen Beitrag geleistet, dass wir in Thüringen aufmerksamer werden und auch klare Umsetzungsschritte erfolgen, um die Inklusion voranzutreiben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Barrierefreiheit, das bedeutet weit mehr als den Bau von Rampen und Aufzügen. Sie umfasst auch den Zugang zu Bildung, Arbeit und Kultur sowohl vor Ort als auch online. 2021 haben wir die Novelle des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Diese Novelle bekennt sich ganz klar zur UN-Behindertenrechtskonvention. In dieser Legislatur konnten wir einiges anschieben, um dieses Bekenntnis zu untersetzen. Ein Beispiel will ich nennen: Rot-Rot-Grün hat im vergangenen Jahr für die Erhöhung des Sinnesbehindertengeldes gesorgt. Davon profitieren mehr als 3.000 Thüringerinnen und Thüringer. Doch trotz verschiedener Fortschritte gibt es erhebliche Herausforderungen. Deutschland wurde kürzlich vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention geprüft. Dabei sind einige doch erhebliche Mängel aufgefallen, die auch Forderungen an uns auf Landesebene nach sich ziehen. Lassen Sie mich ein Beispiel noch mal vertiefen – Kollegin Meißner hat es schon angesprochen –: Eine zentrale Forderung ist die Sicherstellung der Barrierefreiheit von Stimmabgabeverfahren in Wahllokalen. Bei den Wahlen, die vor nicht einmal zwei Wochen stattfanden, wurde an den Thüringer Wahlleiter gemeldet, dass 59,4 Prozent der Wahllokale barrierefrei waren. Das entspricht zwar einem Anstieg von knapp 11 Prozent seit 2014, ist aber weit entfernt von der notwendigen vollständigen Barrierefreiheit. Viele Wahllokale waren nach wie vor nicht barrierefrei zugänglich. Menschen mit Behinderungen standen vor erheblichen Herausforderungen, ihr Grundrecht auf Teilnahme an der Wahl wahrzunehmen. Das muss besser werden, daran müssen wir weiterarbeiten. Wir hören oft von bürokratischen Hürden, die Prozesse unnötig in die Länge ziehen. Ein Antrag für einen barrierefreien Zugang oder notwendige Hilfsmittel dauert oft Monate, manchmal Jahre, um bearbeitet zu werden. Familien und Betroffene sind gezwungen, sich durch ein Labyrinth von Formularen und Genehmigungen zu kämpfen. Auch das müssen wir ändern, zum Beispiel in der Kinderund Jugendhilfe. Ich bin froh, dass wir heute noch die Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes debattieren, wo die Inklusion in der Jugendhilfe endlich festgeschrieben wird. Joachim Leibiger überschreibt seinen Tätigkeitsbericht mit: „Mir dauert vieles zu lange“. Dem kann ich mich anschließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch eines anmerken: Inklusion ist eine immanente Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft für alle. Demokratie bedeutet, dass jede Stimme zählt und jeder Mensch das Recht hat, gehört zu werden und mitzubestimmen. Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich durch Offenheit, Respekt und den Schutz der Rechte aller Bürgerinnen und Bürger aus. Wir sind deshalb ständig aufgefordert, daran zu arbeiten, dass alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt teilhaben können. Das bedeutet, Diskriminierung in jeglicher Form zu bekämpfen, um eine Kultur des Miteinanders und der Solidarität zu fördern. Der Angriff, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf eine Wohneinrichtung der Lebenshilfe in Mönchengladbach in der vergangenen Woche ist ein furchtbares Beispiel für eine neue Art von Angriffen, denen auch Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Wir müssen – und das sage ich gerade in Thüringen – alles daransetzen, unsere demokratischen Werte zu erhalten und weiter zu stärken. Denn nur so können wir eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, sein Leben selbstbestimmt und mit Würde zu gestalten, ermöglichen. Deswegen bin ich auch der festen Überzeugung, dass meine Fraktion auch in einer neuen Legislatur diesen Bericht weiterbearbeiten und mit Inhalten füllen wird. Dementsprechend danke ich Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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