Henry Worm
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 10 bis 18 . Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9924 Ich gebe folgende Hinweise: Der Landtag der 6. Wahlperiode hat in seiner 79. Sitzung am 23. März 2017 Frau Dr. Ute Jung als Stellvertreterin für das damalige berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Elke Heßelmann, deren Nachfolgerin Renate Wittmann ist, auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Aufgrund des Amtszeitendes von Frau Dr. Jung mit Ablauf des 22. März 2024 hat der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Renate Wittmann auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/9924 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Frau Dr. Ute Jung. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10119 Die Wahl wird nach den Vorgaben der Landesverfassung und der Geschäftsordnung ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10119 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Rudy. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9932 Gewählt ist hier nach den Vorgaben des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erhält. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Der Wahlvorschlag aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen, hier der Fraktion Die Linke, liegt Ihnen in der Drucksache 7/9932 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter André Blechschmidt. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10120 Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10120 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Olaf Kießling. Die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden. Wird hier die Aussprache gewünscht? Kann ich auch nicht erkennen. Tagesordnungspunkt 14 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10121 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10121 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Kann ich auch nicht erkennen. Tagesordnungspunkt 14 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10122 Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes wird die Vertreterin bzw. der Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses, das dem Landtag angehört, mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10122 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird hier die Aussprache gewünscht? Kann ich nicht erkennen. Tagesordnungspunkt 15 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10123 Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10123 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 15 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10124 Auch bei dieser Wahl ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10124 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Aussprachewunsch liegt nicht vor. Tagesordnungspunkt 16 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10125 Nach den rechtlichen Vorgaben zum Landessportbeirat ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10125 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller. Ist hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 16 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10126 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10126 vor. Vorgeschlagen ist hier Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Ich rufe auf TOP 17 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10127 Gewählt ist nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10127 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich auch nicht erkennen. Ich rufe auf TOP 18 Wahlvorschläge der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 7/10083/10128/10153 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Ministergesetzes kann die Landesregierung einem Mitglied der Landesregierung die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung in den ersten 24 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung trifft die Landesregierung gemäß § 5b Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Ministergesetzes auf Empfehlung eines aus fünf Mitgliedern bestehenden, beratenden Gremiums. Die Mitglieder des beratenden Gremiums werden gemäß § 5c Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes vom Landtag für die Dauer von fünf Jahren gewählt und dürfen keine Mitglieder oder Beschäftigte des Landtags, der Landesregierung oder von Ministerien sein. Sie sollen sich durch besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der beruflichen Ethik, der Rechtswissenschaften oder zivilgesellschaftlichen Engagements auszeichnen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Da das Wahlverfahren gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung – vorliegend in der Gestalt einer Verhältniswahl aufgrund konkurrierender Wahlvorschläge. Ihnen liegen der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10083, der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/10128 und der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10153 vor. Die Fraktion der CDU hat Herrn Gustav Bergemann und Herrn Dr. Frank-Michael Pietzsch vorgeschlagen. Die Fraktion der AfD hat Herrn Dr. Hans-Joachim Berg vorgeschlagen. Dem Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen können Sie die Kandidaturen von Frau Katja Glybowskaja, Herrn Berthold Hermann Gries und Herrn Ron Hoffmann entnehmen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwölf Stimmzettel. Sie haben zu den Tagesordnungspunkten 10 bis 17 pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Auf dem Stimmzettel zu Tagesordnungspunkt 18 können Sie ebenfalls eine Stimme vergeben. Dort können Sie bei einem der drei Wahlvorschläge Ihr Kreuz setzen oder bei „Enthaltung“. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen auch hier zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Baum, Herr Abgeordneter Liebscher und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
