Henry Worm
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen unter diesem Punkt über das sogenannte Wohnungsgewährleistungsgesetz der Fraktionen der Linken, SPD und Grünen. Das Gesetz soll Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in die Lage versetzen, sie sozusagen ermächtigen, eine Genehmigungspflicht für die wohnzweckfremde Verwendung von Wohnraum im Wege eines Erlasses, einer entsprechenden kommunalen Satzung zu regeln. Im Klartext: Unter bestimmten Bedingungen soll Wohnraum nicht mehr ohne Weiteres in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Somit will der Staat den Eigentümern vorschreiben, was sie mit ihrem Eigentum zu tun und zu lassen haben. Andererseits könnte natürlich auch die Einführung einer Genehmigungspflicht für wohnzweckfremde Verwendung von Wohnraum seitens der betroffenen Gemeinden ein wirksames Instrument sein, um bestehenden Wohnraum zu sichern bzw. eine weitere Reduzierung des Wohnraumangebots nachhaltig zu verhindern. Damit hatten wir uns zu beschäftigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben dazu im Infrastrukturausschuss eine Anhörung durchgeführt. Dabei wollten wir insbesondere feststellen, ob das dargestellte Regelungsbedürfnis überhaupt ein tatsächliches Problem ist und wenn ja, ob dieses Gesetz dafür dann auch die Lösung ist. Wir meinen Nein, ist es in beiden Fällen nicht. Die großen und potenziell betroffenen Städte Erfurt, Jena, Weimar hatten sich in der Anhörung nicht geäußert. Inzwischen hat sich die Stadt Erfurt nun doch verspätet an der Anhörung beteiligt und befürwortet den Gesetzentwurf. Im Übrigen waren die Anhörungsergebnisse recht differenziert. Fragen, inwieweit durch das Gesetz zu stark in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht eingegriffen wird, wurden nicht beleuchtet. Entsprechende Bedenken bestehen also nach wie vor fort. Darüber hinaus erhobene Bedenken, dass der Gesetzentwurf im Einklang mit den im Februar auf europäischer Ebene beschlossenen Regeln zur Kurzzeitvermietung stehen müsse, haben wir ernst genommen. Die Landtagsverwaltung jedenfalls konnte diese rechtlichen Bedenken nicht zerstreuen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all dies führt uns jedenfalls zu der Auffassung, dass ein mögliches Problem, das im Übrigen über Jahre hinweg ungeregelt geblieben ist, jetzt im Widerspruch zum EU-Recht stehen könnte. Aber vor allem wird dieses Problem weder in Weimar noch in Jena gesehen. Wir sind der Auffassung, dass die Gesamtproblematik nicht in Form eines Schnellschussverfahrens zu Ende gebracht werden sollte oder muss und somit auch nicht noch in dieser Legislatur gelöst werden muss. Wir werden deshalb diesen Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
