Babette Pfefferlein
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag und am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können wir unsere Landwirtinnen und Landwirte schätzungsweise um 2,73 Millionen Euro entlasten. Das ist auch sinnvoll, da die explosionsartige Entgeltsteigerung für die Tierkörperbeseitigung seit dem 01.01.2023 alle Tierhalterinnen und Tierhalter unverhältnismäßig stark belastet. Die im Jahr 2012 vorgebrachte Begründung zur Abschaffung der Drittellösung der Tierkörperbeseitigung, um die Kostenbeteiligung näher am Verursacherprinzip auszurichten, ist hinsichtlich der modernen Tierhaltungsstandards und des ökonomischen Drucks der Tierhalterinnen und Tierhalter kaum noch haltbar. Aus diesem Grund scheint es auch unwahrscheinlich, dass die Zahl der Falltiere durch diese konkrete Entlastung ansteigt. Weiterhin ist festzuhalten, dass in der andauernden hitzigen Debatte um die Entlastung unserer Landwirtschaft eine Befristung bis zum Ablauf des Jahres 2026 nicht sinnvoll ist. Sowohl die Zahl der jeweiligen im Jahr anfallenden Falltiere als auch die Kostenermittlung lassen sich im Zuge der Nachkalkulation durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft feststellen. Deshalb begrüßen wir auch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, in dem die Frist gestrichen wurde und somit den Tierhaltern dauerhaft Planungssicherheit gegeben wurde. Dementsprechend bitten wir um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
