Heike Werner
Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aus verschiedenen Gründen hat es mich noch mal vorgetrieben. Zuerst vielleicht etwas zu dem, wovon ich weiß, es macht jetzt gar keinen richtigen Sinn, aber ich will es noch mal ganz deutlich sagen. Die Strukturen, die wir im Bereich der Kinder- und Jugendförderung, aber auch im Bereich der Familienförderung in den letzten Jahren aufgebaut haben, haben uns gerade bei Corona ganz maßgeblich geholfen, die Familien und die Kinder und Jugendlichen, die besondere Unterstützung brauchten, auch zu unterstützen. Sie wissen es vielleicht nicht, aber es gab viele Familienstrukturen, die trotzdem während der Pandemie Angebote für Familien, für Kinder und Jugendliche vorgehalten haben. Das waren dann oft Angebote, die im Freien stattgefunden haben. Es waren Angebote, die vielleicht auch ohne Kontakt stattgefunden haben. Aber die waren verlässlich da für Familien und eben auch für Kinder und Jugendliche. Sie haben die Kinder und Jugendlichen aus sozial schwierigen Familien angesprochen. Die Schulen standen offen für diese Kinder. Es gab extra Angebote für diese Kinder und Jugendlichen. Keinem Kind, keinem Jugendlichen, der hinkam, weil er eine besondere Unterstützung brauchte, wurde die Tür zugemacht, sondern ganz im Gegenteil, die waren willkommen. Das will ich an dieser Stelle noch mal deutlich sagen, Kinder hatten auch während Corona hier entsprechende Anlaufpunkte. Wo ich aber noch Hoffnung hege, das ist bei der FDP. Frau Baum, ich verstehe jetzt erst mal Ihren Ansatz. Vielleicht habe ich jetzt schon mal erläutert, dass es bestehende Infrastruktur braucht, die allen Menschen zur Verfügung steht. Infrastruktur ist etwas, das man nicht Jahr für Jahr neu aufbaut, sondern damit Infrastruktur tatsächlich nachhaltig entsteht, braucht es dafür auch gesetzliche Sicherheit. Es braucht eine Verankerung in einem Gesetz, damit sich zum Beispiel Kommunen darauf berufen können, damit Kommunen genau die finanziellen Mittel nutzen. Gerade bei LSZ war es so, dankenswerterweise haben wir in jedem Jahr die Förderung im Bereich des LSZ angehoben. Aber es war so, dass die Kommunen zum Teil sehr zögerlich gewesen sind, diese Mittel zu nutzen, um nachhaltig langfristig Infrastruktur aufzubauen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Verankerung dieser Summe im Gesetz haben, damit eben zum Beispiel Familienangebote entstehen können, und zwar zusätzlich und vor allem langfristig entstehen können. Ich will Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen und an dieser Stelle auf das LSZ, also auf das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, eingehen. Wir haben damals die Förderung umgestellt. Vielleicht ist das allen gar nicht so richtig klar: Das ist keine Förderung, die wir jetzt vom grünen Tisch aus machen und sagen, Kommunen, ihr müsst dieses oder jenes machen, sondern wir geben einen gewissen Teil an finanziellen Mitteln an die Kommunen, die dort beteiligungsorientiert entscheiden, wofür die finanziellen Mittel eingesetzt werden. Das ist eben ganz unterschiedlich, weil es in Jena oder Erfurt andere Angebote braucht als beispielsweise in Sömmerda, Mechterstädt oder ähnlichen. Deswegen ist es wichtig, hier die Kommunen mit diesem Förderprogramm dabei zu unterstützen. Warum jetzt das Förderprogramm? Wir machen uns das nicht einfach. Wir wissen, dass Familienförderung auch eine Begleitung, eine fachliche Begleitung, eine fachliche Unterstützung braucht, deswegen dieses Förderprogramm des LSZ. Ein Beispiel – übrigens kann da die AfD zuhören, was man verlieren würde, wenn man das LSZ nicht mehr hätte –: Wir hatten noch, bevor wir das LSZ hatten, Familienförderung, von der vor allem die Städte profitiert haben, die großen Städte profitiert haben und von der vor allem große Träger profitiert haben, das muss man so sagen. Wir wollten gern ein Landesprogramm, das tatsächlich die ländlichen Räume mit in den Blick nimmt. Deswegen ist das LSZ beispielsweise an verschiedene Indikatoren gebunden, also wie viele Menschen dort wohnen, wie die Sozialstruktur ist, wie viele Kinder, wie viele ältere Menschen im Landkreis leben. Altenburg war die erste Kommune, gemeinsam mit dem Kyffhäuserkreis, die das LSZ symbolhaft ausprobiert hat. Das Altenburger Land hatte also vor dem LSZ 70.000 Euro an Landesförderung und jetzt hat es 800.000 Euro an Landesförderung.
(Beifall DIE LINKE)
Damit können natürlich ganz andere Strukturen entstehen, Strukturen wie die Dorfkümmerer beispielsweise, die sich im ländlichen Raum viel besser eignen und die aus dem LSZ entstanden sind. Noch mal für die AfD, wenn Sie das Programm abschaffen: Was finanzieren wir daraus? Wir finanzieren daraus Mobilitätsangebote, beispielsweise Bürgerbusse im Kyffhäuserkreis oder im UnstrutHainich-Kreis. Wir finanzieren daraus Pflegestützpunkte, Pflegeinformationszentren, Pflegenetzwerke. Wir haben inzwischen 67 Dorfkümmerinnen und Dorfkümmerer, die in den verschiedensten Landkreisen unterwegs sind, um dort für die Menschen da zu sein, um zu schauen, was die Menschen brauchen, damit der ländliche Raum sich noch besser entwickeln kann und damit Menschen sich dort wohlfühlen und dort auch eine Zukunft haben. Es sind fast 27.000 Euro, die es für sogenannte Mikroprojekte gibt, also wo sich kleine Vereine entschließen, vielleicht irgendwo eine Parkbank hinzusetzen, ein kleines Angebot zu entwickeln. Das sind alles Dinge, die aus dem LSZ finanziert werden und die nur dann eine Zukunft haben, wenn die Summen für die Kommunen sicher sind, damit sie diese Angebote auch aufbauen. Was auch noch wichtig zu wissen ist, wir finanzieren aus dem LSZ auch Dinge wie die Familienberatung, die Eheberatungsstellen. Da gibt es natürlich auch Tariferhöhungen. Wenn es uns nicht gelingt, die Tariferhöhungen auch im LSZ mit abzubilden, dann werden beispielsweise solche guten Projekte, wie sie in den letzten Jahren entstanden sind, nicht weiter Bestand haben, sondern die Kommunen werden sie dann abstoßen müssen, weil es nicht mehr weitergelingt. Also insofern noch mal darüber nachdenken: Das LSZ ist kein Vorschreiben von oben. Kommunen können die Mittel so nutzen, wie sie vor Ort gebraucht werden, aber sie haben eine langfristige Sicherheit, sie haben eine Planungssicherheit. Nur dann, wenn es eine Planungssicherheit gibt – und das werden Sie wissen, weil Sie sich zum Beispiel mit dem Thema „Fachkräfte“ beschäftigen, Fachkräfte gerade in diesem sensiblen Bereich der Familienförderung und der Kinder- und Jugendpolitik halten wir natürlich nur, wenn es hier auch eine langfristige Sicherheit gibt. Auch deswegen ist es wichtig, die entsprechenden Summen im Gesetz auch festzuschreiben. Ganz kurz noch etwas zur überregionalen Familienförderung: Es wurde schon gesagt, daraus finanzieren wir Familienverbände, Familienorganisationen. Wir finanzieren daraus auch Familienerholung und Familienbildung. Das sind wichtige Angebote für Menschen, die nicht so hohe Einkommen haben, die sozial besonderes belastet sind, denen wir die Möglichkeit geben, Angebote wahrzunehmen, die sie sonst nicht wahrnehmen könnten. Das ist auch noch mal eine ganz wichtige Infrastruktur, die Familien stärken soll und nachhaltig stärken kann. Ein wichtiger Bereich sind dann noch Einzel- und Modellprojekte. Es wurde schon gesagt, es wurde ein Landesfamilienrat durch mich einberufen, der sehr weit besetzt ist und für den wir verschiedene Schwerpunkte gesetzt haben, an denen wir arbeiten. An dieser Stelle ganz herzlichen Dank an die Akteure aus dem Landesfamilienrat, weil die wirklich sehr intensiv in Unterarbeitsgruppen versuchen, Projekte voranzutreiben. Maßnahmen, die wir besonders in den Mittelpunkt gestellt haben, waren Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildung, und zwar wie Herr Fasko sagt, von der Wiege bis – zur Bahre hat er, glaube ich, nicht gesagt – ins hohe Alter. Das ist etwas, was wirklich sehr geschätzt wird. Das heißt, wir sind in Thüringen im bundesweiten Vergleich wirklich in einer besonderen Position, weil wir in allen Ebenen – von der Schule, im Kindergarten, für Familien, aber auch für Seniorinnen und Senioren – Medienprojekte entwickelt haben, die vor Ort Menschen unterstützen sollen, in dieser medialen Welt besser zurechtzukommen, die entsprechenden Instrumente in die Hand zu bekommen, damit man sich in der Medienwelt zurechtfindet. Das geht so weit, dass es Schulungen für ältere Menschen gibt, dass der sogenannte Handy-Kurs daraus finanziert wird, aber sich eben auch beispielsweise Seniorinnen und Senioren gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen dem Thema der Medienwelten nähern. Andere Dinge, die auch aus diesen einzelnen Modellprojekten – im Übrigen „Familienförderung“ genannt – finanziert werden, sind beispielsweise die Mehrkindfamilienkarte; wenigstens das sollte etwas sein, das etwas der Lebenswelt der AfD entspricht, und hier wäre ja wenigstens ein Punkt, an dem man anknüpfen könnte. Insofern will ich mich wirklich sehr herzlich bedanken. Ich bin wirklich froh, dass es gelungen ist, jetzt das Gesetz in beiden Bereichen voranzubringen, dass entsprechend die finanziellen Mittel im Gesetz festgeschrieben sind, weil damit eben Kommunen und Träger Planungssicherheit haben und vor allem eine Infrastruktur entsteht, die allen Kindern und Jugendlichen, allen Familien zur Verfügung steht, egal woher sie kommen, egal wie alt sie sind, egal welche Herkunft sie haben. Das ist, glaube ich, das beste Mittel, um Kinder und Jugendliche, Familien zu sichern, ihnen Perspektive zu geben. Deswegen ganz großen Dank von mir dafür.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
