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Beate Meißner

CDU 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, aber auch werte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben hier einen wichtigen Gesetzentwurf vor uns liegen, der allerdings einen ungewöhnlichen Ablauf hier im Parlament hatte. Deswegen ist es zu erklären, warum wir zu diesem Gesetzentwurf einmal eine ablehnende Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses haben und dann die jüngste positive Beschlussempfehlung. Wir haben hier ein wichtiges Thema, nämlich die Chancengleichheitsförderung, konkreter gesagt den Ausbau der Einrichtungen und der Angebote des Gewaltschutzes hauptsächlich für Frauen, der im Thüringer Landtag von den Fraktionen der Koalition eingebracht wurde. Ein Thema, was uns letztendlich auch die EU vorschreibt. Gerade im Hinblick auf die Europawahl am Sonntag und die Bedeutung dessen will ich das an der Stelle auch noch mal besonders betonen. Denn die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt, besser bekannt als Istanbul-Konvention, wird als geltendes Recht ab dem 1. Februar 2018 auch in Deutschland und Thüringen übernommen. Daher sind wir dazu verpflichtet, Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischer Gewalt bereitzustellen. Ein Ausfluss dessen ist das hier vorliegende Gesetz. Allerdings, das muss ich als Kritik anbringen, ist das ein Gesetzentwurf und ein Anliegen, was die Thüringer Landesregierung von sich aus schon hätte sehr lange regeln können. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion im Laufe der Legislaturperiode schon lange darauf gewartet, dass seitens der Landesregierung dazu ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Ich könnte mir vorstellen, die Regierungskoalitionen haben auch darauf gewartet, aber als es ihnen zu lange wurde, haben sie einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Als uns der hier im Parlament vorgelegt wurde am 27.06.2023, wurde schnell klar, dass das ein Gesetzentwurf ist, an dem es viel Änderungsbedarf gibt, vor allem deswegen, weil es große rechtliche Bedenken unsererseits gab. Und dementsprechend haben wir uns die Beratung im Landtag nicht leichtgemacht, haben Anhörungen durchgeführt und haben im Ergebnis auch versucht, das Gesetz rechtsförmlich ordentlich über die Bühne zu bringen. Leider ist der Druck seitens der Koalition dann so groß geworden, dass es zu einer negativen Beschlussempfehlung kam und damit zu einer sogenannten Ehrenrunde. Denn das Gesetz ist zurück hier in den Landtag gekommen mit einer negativen Beschlussempfehlung und wir haben uns dann darüber verständigt, dass es uns das Thema eigentlich wert ist, es noch mal zu beraten, um zu einer Einigung zu kommen und damit zu Verbesserungen für Frauen in Thüringen. Deswegen ist der Gesetzentwurf wieder an den Ausschuss gegangen und wir haben uns letztendlich geeinigt. Deswegen liegt Ihnen jetzt eine umfangreiche Beschlussempfehlung vor. Uns als CDU-Fraktion war es immer wichtig, dass wir dieses Gesetz verabschieden, weil der Gesetzeszweck ein wichtiger ist. Der Schutz von Frauen und die Zuständigkeit für Frauenhäuser sind Themen, die uns hier in Thüringen schon sehr lange beschäftigen. Denn wir haben leider keine flächendeckende Struktur, die es Frauen ermöglicht, in solchen Situationen Schutz zu bekommen. Auch die Ausstattung war immer sehr unterschiedlich. Und mit diesem Gesetzentwurf ist es uns jetzt gelungen, die Zuständigkeit auf die Landesebene zu übertragen bzw. die Finanzierung und die Ausstattung für die sachlichen und personellen Kosten durch das Land zu übernehmen. Ebenso geht es in dem Gesetzentwurf auch um die Förderung von Interventionsstellen und Frauenzentren. Wir haben also von Anfang an die Zielrichtung geteilt, allerdings lagen aus unserer Sicht die Probleme im Detail. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt ist es so, dass wir diesem Gesetzentwurf mit den Änderungen zustimmen können, und ich freue mich, dass uns diese Einigung letztendlich auch gelungen ist. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf letztendlich Verpflichtungsermächtigungen, die auch kurzfristig durch das Ministerium angepasst werden können. Und trotz allen Zeitverzugs haben wir uns darauf verständigt, dass das Gesetz auch zeitnah in Kraft treten soll, mit einer Verordnung, die dann detailliert bestimmte Dinge auch regeln kann. Uns war es wichtig, dass der Gewaltbegriff auch wirklich auf häusliche Gewalt und Stalking reduziert wird und damit letztendlich auch eine Wirksamkeit des Gesetzes ermöglicht wird. Uns war es auch wichtig, dass eine Evaluierung stattfinden kann und dass insbesondere in den Situationen, in denen Kinder mitbetroffen sind, auch die Jugendämter mit einbezogen werden können. Ideologische Punkte, wie beispielsweise die Umsetzung des Gender-Mainstreaming, haben wir aus dem Gesetzentwurf streichen können, weil das unserer Meinung nach das eigentliche Gesetzesanliegen verwässert. Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, mit diesem Kompromiss Verbesserungen für die Frauen in Thüringen herbeizuführen. Wir hätten uns sicherlich ein anderes Verfahren gewünscht, aber insgesamt glaube ich, dass es für die Betroffenen jetzt hilfreich ist, dass dieser Gesetzentwurf kurz vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet wird. Es wäre aber hilfreich, wenn wir irgendwann erreichen, dass es keine Frauenhäuser mehr braucht und nicht die Opfer gehen müssen, sondern die Täter. Ganz getreu dem Motto „Wer schlägt, der geht“. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion hier auch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes hin zu mehr präventiven Mitteln wie Fußfesseln und Abständen durch verschiedene Maßnahmen eingebracht. Das hätte Frauen auch geholfen. Leider ist uns diese Beschlussfassung nicht gelungen, deswegen sehen wir diesen Gesetzentwurf hier letztendlich mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Nichtsdestotrotz ist es eine längst überfällige Verbesserung für betroffene Frauen und Opfer hier in Thüringen. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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