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Robert-Martin Montag

FDP 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes

Ja, verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt, etwa jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder auch durch frühere Partner. Mädchen und Frauen mit Behinderungen erleiden zwei- bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt und fast die Hälfte dieser mit sexueller Gewalt in Kindheit, Jugend oder im Erwachsenenalter. Deswegen ist das Thema, deswegen ist der Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, so wichtig, (Beifall Gruppe der FDP) denn es besteht Handlungsbedarf. Es gibt nämlich bisher keine ausreichende Anzahl von Frauenhäusern. In vielen Landkreisen gibt es keine Frauenhäuser. Lange Fahrtwege und umständliche Erreichbarkeit führen dazu, dass eben nicht alle Frauen bei Bedarf einen Platz erreichen und erhalten. Viele der Einrichtungen sind zudem nicht behindertengerecht ausgestattet und dennoch – und diese Frage haben wir auch im Verfahren gestellt, wie viele Plätze eigentlich benötigt werden und wie viele Plätze das Land denn aus diesem Bedarf tatsächlich finanzieren soll. Da hat die Ausschussanhörung verdeutlicht, dass es unterschiedliche Informationen zur Bestandssituation gibt. So gab die Vertreterin der Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen an, dass derzeit 16 Frauenhäuser mit 66 Familienplätzen bestehen. Die Unterlagen zum Haushaltsentwurf 2024 vom März 2023 nennen 176,5 Plätze, von denen 151 vom Land gefördert werden. Zudem hat das Ministerium angegeben, die Förderung für 15 Einrichtungen für das Jahr 2024 mit dem Hinweis zu planen, dass 2023 lediglich 12 Schutzeinrichtungen überhaupt einen Antrag auf Landesförderung gestellt hätten. Dieser Umstand der ungleichen Bedarfsermittlung und der Bedarfskenntnis wurde nicht nur von uns kritisiert, sondern auch vom Rechnungshof bemängelt. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass es einer Datengrundlage bedarf, um bedarfsgerechte Kapazitäten zur Verfügung zu stellen und hier auch nicht überzufinanzieren bzw. vorgesehenes Investitionskapital dann vielleicht in Ausstattung und in die Herstellung von Barrierefreiheit der Einrichtungen umzuleiten. Hierzu hatten wir im Ausschuss auch einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Dies wollten wir mit einer digitalen Erfassung der Aufnahme- und Dienstbereitschaft der Schutzeinrichtungen kombinieren. Durch die laufende Meldung der Anzahl der freien Plätze durch Schutzeinrichtungen hätten wir ein paar Dinge erreichen können, um das Erreichbarkeits- und Verfügbarkeitsproblem zu lösen. Dies hätte letzten Endes wichtige Daten für die Bedarfsplanung geliefert, aber auch ermöglicht, dass eine von Gewalt betroffene Person zu jeder Tages- und Nachtzeit sofort in einer Schutzeinrichtung untergebracht werden kann. Leider wurde dieser Änderungsantrag im Ausschuss abgelehnt. Auch darüber hinaus hat der Gesetzentwurf der Landesregierung einige Schwächen. So wurde trotz der vielen Anmerkungen in der Anhörung beispielsweise die Vielzahl der Begriffe für diejenigen, die durch dieses Gesetz tatsächlich besseren Schutz erhalten sollen, gar nicht angepasst, sodass aus unserer Sicht auch noch Rechtsunsicherheiten bestehen. Obwohl wir die Intention des Gesetzentwurfs als gut und den Ausbau der Kapazitäten der Schutzräume als notwendig erachten, können wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Wir haben uns beteiligt, wir werden uns heute aber aufgrund der fehlenden Bedarfsmessung und der fehlenden digitalen Nutzung der Kompetenzen enthalten. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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