Jonas Urbach
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren im Freistaat, bevor wir in die Diskussion einsteigen, möchte ich an dieser Stelle einen großen Dank an Menschen aussprechen, die Tag und Nacht zur Verfügung stehen, um anderen Schutz und Sicherheit zu bieten, Menschen, die immer zur Verfügung stehen, wenn andere in Gefahr sind, Menschen, die ihr eigenes Leben riskieren, um anderen, die in Not sind, zu helfen. Diese verdienen unseren allergrößten Respekt und unsere Dankbarkeit.
(Beifall CDU, AfD)
Dass diese Gefahr eben nicht nur abstrakt ist, müssen wir in diesen Tagen leider immer wieder erleben, sei es der beim Hochwasser verstorbene Kamerad aus Pfaffenhofen, sei es der noch immer beim Hochwasser vermisste 22-jährige Feuerwehrmann im Landkreis Günzburg, sei es der im Einsatz im April verstorbene Polizist aus dem Kyffhäuserkreis oder der einem radikalen Islamisten zum Opfer gefallene Polizist aus Mannheim. Sie alle haben ihr Leben beim Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger verloren. Bewahren wir ihnen ein ehrendes Andenken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen heute hier nun am Ende eines langen Weges und werden das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz novellieren. Der heutigen Entscheidung ging eine lange Diskussionsphase voraus. Im Dezember 2020 haben wir als CDU den Antrag „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen“ in das parlamentarische Verfahren eingebracht, der damals bereits 18 wichtige Punkte angesprochen hat. Nach ganzen zwei Jahren Beratung im Ausschuss und einigen gemeinsamen Anpassungen wurde er dann im November 2022 hier einstimmig beschlossen. Angesprochen waren in diesem Antrag insbesondere die Problematik der nicht mehr ausreichenden Fördersätze für Feuerwehrfahrzeuge oder auch die der Stellplätze. Die Situation der Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule wurde natürlich angesprochen, auch die Förderung der Jugendfeuerwehr und eine Erhöhung der entsprechenden Pauschale waren bereits ein Themenpunkt, ebenso wie Digitalisierung, Bevölkerungswarnung oder die angemessene Ehrung von Kameradinnen und Kameraden. Nach diesem Beschluss im November 2022, in dem die Landesregierung aufgefordert war, bis 2023 einen Entwurf vorzulegen, begann eine intensive Debatte darüber, welche Punkte nun final im Gesetz geregelt werden sollten und auf welche Weise. Viele Partner aus dem Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes wurden im Zuge der Novellierung bereits bei der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt und haben ihre Vorschläge und Ideen eingebracht. Wie bereits geschildert, war die Landesregierung durch den Gesetzgeber aufgefordert, 2023 einen Entwurf vorzulegen. Am 6. März 2024, also vor drei Monaten, war es endlich so weit. Die extrem kurze Beratungszeit stellte alle Beteiligten vor große Herausforderungen und erschwerte die Befassung. Es gab natürlich dennoch eine ausführliche schriftliche und auch mündliche Anhörung. Kommen wir zu einzelnen Punkten. Der CDU-Antrag von 2022 bzw. 2020 hat damals schon die Frage aufgeworfen, wie mit 16- bis 18-jährigen Feuerwehrleuten umgegangen werden soll. Es wird nun vorgeschlagen, diese in diesem Alter grundsätzlich nicht mehr für Einsätze einzusetzen. So ganz zufrieden sind wir mit dieser Lösung nicht, wenngleich wir den Vorschlag akzeptieren, weil es die meisten Anzuhörenden befürwortet haben. Ich habe jedoch nach wie vor den Eindruck, dass die Bewertung dieser Thematik seitens kleinerer Kommunen bzw. deren Wehren gänzlich anders erfolgt als bei größeren Kommunen bzw. deren Wehren. Während in größeren Kommunen die vorgetragene Linie verfolgt wird, ist in den kleineren Wehren des Öfteren die Meinung zu finden, dass auch 16bis 18-Jährige an geeigneten rückwärtigen Stellen im Einsatzgeschehen Verwendung finden können. Nun, da dies künftig ausgeschlossen ist, sind alle in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Jugendlichen in dieser von Umbrüchen gekennzeichneten Lebensphase an die Feuerwehren zu binden, denn jede Kameradin und jeder Kamerad wird gebraucht. Wie angesprochen, ist auch die Frage der Förderhöhen für Fahrzeuge und Stellplätze diskutiert worden. Eine angekündigte Erhöhung der Förderbeiträge im Zuge einer Anpassung der einschlägigen Richtlinie steht kurz vor der Veröffentlichung. Hier sind die Beiträge etwas erhöht worden. Ob dies jedoch angesichts der drastisch steigenden Marktpreise ausreichend ist, wird die kommende Zeit zeigen. Positiv zu bewerten ist, dass die Landesregierung dem Auftrag aus unserem Antrag gefolgt ist und nun eine zentrale Landesbeschaffung für Feuerwehrfahrzeuge realisiert. Angesichts einer immer noch sehr großen Zahl an Feuerwehrfahrzeugen, die älter als dreißig Jahre sind, war dies jedoch nur ein erster Schritt. Hier bedarf es einer mittelfristigen Perspektive, um diese Fahrzeuge zu erneuern. Die Forderung vieler Feuerwehren, auch gebrauchte Fahrzeuge zu finanzieren, um beispielsweise noch vorhandene Fahrzeuge aus DDR-Zeiten zu ersetzen, fand leider keine Zustimmung. Die meisten Anzuhörenden waren hier skeptisch. Jedoch sollte hier noch einmal darüber nachgedacht werden, denn es ist vielfach einfacher, ein solches Fahrzeug zu erwerben und zeitnah eine mögliche Verbesserung der konkreten Situation vor Ort zu erreichen, auch als Überbrückung, als mitunter mehrere Jahre auf eine Neuanschaffung hinzuarbeiten, die natürlich finanzielle Ressourcen und auch viel Vorbereitung braucht. Sehr zu begrüßen ist, dass unsere langjährige Forderung nach einer stärkeren Unterstützung der Jugendfeuerwehr auch Eingang in das Gesetz gefunden hat. Die Verdoppelung auf 50 Euro ist nun gesetzlich festgeschrieben. Dies ermöglicht künftig den Jugendfeuerwehren eine noch bessere Arbeit vor Ort für das sinnvollste Ehrenamt, was wir finden können.
(Beifall CDU)
Des Weiteren freut es mich, dass diese Förderung – die Kollegin hat es erwähnt – auf unseren Änderungsantrag hin auch auf die Kinder und Jugendlichen der anerkannten Hilfsorganisationen ausgeweitet werden kann. Also auch auf die Jugendarbeit von DRK und Co. kann man jetzt zugreifen mit einer Förderung. Auch das wird dazu dienen, diesen wichtigen Bereich weiter zu fördern. Kameradinnen und Kameraden haben, so auch wie die Angehörigen der Hilfsorganisationen, Anspruch auf Anerkennung und Respekt, wie ich eingangs erwähnte. Ausdruck dieser Anerkennung sind die Ehrungen, die zu bestimmten Jubiläen anstehen. Bislang gibt es in manchen Kommunen zu diesen Ehrungen auch finanzielle Zuwendungen. In vielen anderen Kommunen ist dies jedoch nicht der Fall. Wir sind der Meinung, dass die Arbeit in jeder Region des Freistaats natürlich dieselbe Anerkennung bekommen muss, und schlagen daher eine Vereinheitlichung vor. Dies ist einer der Punkte in unserem Entschließungsantrag, für den ich hier werben möchte. Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch aus dem vom Landtag beschlossenen Antrag hervorging, ist die vorgeschlagene Verordnungsermächtigung für die Landesregierung, Regelungen zur Kompensation von Kosten bei Hilfeleistungseinsätzen zu erlassen. Denn bislang war es beispielsweise für Kommunen schwierig, die Kosten für Hilfeleistungen bei Unfällen ordentlich erstattet zu bekommen, da viele Versicherungen die Satzungen der Gemeinden rechtlich infrage gestellt haben, und einschlägige Urteile führten vielfach dazu, dass die Gemeinden nur einen Bruchteil der Kosten erstattet bekommen haben. Dies soll sich nun ändern. Auch das ist erwähnt worden: Im Bereich der Hilfeleistungen von Feuerwehren bei Einsätzen von Rettungsdiensten, beispielsweise beim Krankentransport, wird künftig einiges anders geregelt sein. Die Kommunen können demnächst auch hierfür Kosten erstattet bekommen. Bezüglich der Fragen der konkreten Ausgestaltung gab es – das hat Frau Vogtschmidt gesagt – im Zuge der Anhörung verschiedene Kritikpunkte. Die Verschiebung des Inkrafttretens auf 2026 war jedoch eine der zentralen Forderungen aus der Familie der Hilfsorganisationen und dieser ist entsprochen worden. Der Landesregierung wird nun mit dem von uns vorliegenden Entschließungsantrag der Auftrag erteilt, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende bürokratiearme Lösung für den konkreten Abrechnungsmodus zu finden. Der gestern noch eingereichte Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün hat vielfach deklaratorischen Charakter. Nicht alle Punkte sind wirklich neu. In der Sache ist den Vorschlägen jedoch nicht zu widersprechen. Allerdings möchte ich sagen, dass eine frühere Einreichung die Befassung wesentlich erleichtert hätte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktive Mitarbeit von Beteiligten aus den Bereichen des Brand- und Katastrophenschutzes hat die vom Landtag beschlossenen Forderungen sehr gut ergänzt. Hierfür gilt allen Beteiligten, auch aus den Fachabteilungen des Innenministeriums und des Landesverwaltungsamts, unser Dank. Wir werden dem vorliegenden Gesetz zustimmen in der Hoffnung, dass sich die Arbeitsbedingungen für unsere geschätzten Retter weiter verbessern. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU)
