thueringer-landtag.de ↗

Denny Möller

SPD 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream, fast zwei Jahre, nachdem wir das Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastrukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats eingebracht haben, freue ich mich besonders, dass wir die Verhandlung jetzt mit einer positiven Beschlussempfehlung zum Abschluss bringen können. Kinder-, Jugend- und Familienarbeit ist Beziehungsarbeit, das bedeutet, dass wir langfristige Beziehungen aufbauen und pflegen müssen, um nachhaltig Ergebnisse zu erzielen. Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien ist eine kontinuierliche Aufgabe, die Vertrauen, Engagement und Zeit erfordert. Es ist eine Arbeit, die nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie nicht durch unsichere Finanzierungsstrukturen unterbrochen wird. Mit diesem Gesetz sorgen wir genau für diese Sicherheit. (Beifall SPD) Durch die betroffenen Förderstrukturen werden zu einem großen Teil Personalstellen in der Kinderund Jugendhilfe sowie in der Familienförderung sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene unterstützt. Diese Stellen sind von unschätzbarem Wert. Die mit dem vorliegenden Gesetz gesetzlich festgeschriebenen Förderungen sorgen dafür, dass die Kommunen über einen größeren Handlungsspielraum verfügen und somit ihre Eigenmittel gezielt einsetzen können. Sie können besser planen und müssen nicht ständig zwischen dem Notwendigen der Gegenwart und den Anforderungen der Zukunft abwägen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher nicht nur notwendig, sondern unerlässlich. Ich möchte erinnern, in welcher Phase dieser Gesetzentwurf zustande gekommen ist. Wir hatten unsichere Zeiten und wir hatten im Rahmen der Coronakrise eine Erkenntnis, die ganz deutlich war: Die soziale Infrastruktur in unseren Gemeinden und Städten, in unseren Landkreisen und auch unsere überörtlichen Angebote sind unerlässlicher Halt für das Soziale in Thüringen, insbesondere für Kinder und Jugendliche und Familien. Die Unsicherheiten, die wir in der Folge hier in Haushaltsdebatten bei diesen Angeboten geschürt haben, haben zu einer wirklichen Erschütterung dieser Infrastruktur geführt. Ich bin sehr froh, dass diese Unsicherheiten, wenn wir diesen Gesetzentwurf heute verabschieden, ein Ende haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen sehe ich diese Planungssicherheit in diesen Feldern der sozialen Arbeit von enormer Bedeutung. Unsere Fachkräfte, die tagtäglich eine herausragende Arbeit leisten, benötigen die Sicherheit, dass ihre Stellen nicht plötzlich wegfallen. Diese Sicherheit ist auch essenziell, um erfahrene und qualifizierte Fachkräfte in Thüringen zu halten und neue Talente zu gewinnen. Die Herausforderungen des Fachkräftemangels sind allgegenwärtig. Indem wir die Rahmenbedingungen verbessern, schaffen wir Anreize für junge Menschen, sich für Berufe in der sozialen Arbeit zu entscheiden und diese Berufe langfristig auszuüben. Nur durch diese Planungssicherheit können wir den notwendigen kontinuierlichen Aufbau und die Pflege von Beziehungsarbeit gewährleisten, die für die wirksame Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien unerlässlich sind. Ein stabiles finanzielles Fundament ermöglicht den Trägern, ihre Angebote gemeinsam mit den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten strategisch zu planen. Es erlaubt ihnen, innovative Projekte zu starten, um bestehende Programme nachhaltig zu betreiben. Diese Verlässlichkeit kommt nicht nur den Fachkräften zugute, sondern auch den Kindern und Jugendlichen, den Familien, die auf diese Angebote angewiesen sind. Sie wissen, dass sie auf die Unterstützung zählen können, wann immer sie benötigt wird. Mit der Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes schreiben wir neue Mindestförderungen für die örtliche Jugendförderung, die Schulsozialarbeit und den Landesjugendförderplan fest. Diese Forderung stand seit vielen Jahren im Raum und ich bin froh, dass sich dieses Parlament entschieden hat, trotz aller Unwägbarkeiten auch eines Landeshaushalts genau für diese Fragen dauerhaft Geld zur Verfügung zu stellen. Die örtliche Jugendförderung ist das Fundament – meine Kollegin König-Preuss hat es vorhin schon ausgeführt – für die Jugendarbeit vor Ort, da, wo Kinder und Jugendliche ihren eigenen Platz finden in dieser Gesellschaft, wo sie sich ausprobieren können und wo sie im Hier und Jetzt junge Menschen sein können, die an dieser Gesellschaft teilhaben. Mit 17,9 Millionen Euro jährlich stellen wir sicher, dass genau diese Projekte in der Jugendarbeit kontinuierlich unterstützt werden. Mit der Verstetigung der Schulsozialarbeit mit mehr als 26 Millionen Euro schaffen wir es, zumindest für 500 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine verlässliche Grundlage zu schaffen. Das ist wirklich ein saustarkes Zeichen, das will ich deutlich sagen. Die überörtliche Jugendarbeit, der Landesjugendförderplan, den wir mit 5,7 Millionen Euro festschreiben, macht auch deutlich, wie wichtig dem Land die Arbeit der Jugendverbände, der Jugendorganisationen und der Jugendbildung auf Landesebene ist. Und nicht nur das – auch im Familienfördersicherungsgesetz ist es uns gelungen, das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ mit 15,9 Millionen Euro festzuschreiben. Was bedeutet das? – Wir haben Sicherheit für die Thüringer Eltern-Kind-Zentren, wir haben Sicherheit für Familienzentren, wir haben Sicherheit für generationenübergreifende Angebote – vom Dorfkümmerer bis zur Seniorenbegegnungsstätte. Mit der Festsetzung des Landesfamilienförderplans mit 2,3 Millionen Euro schaffen wir auch Sicherheit auf Landesebene. Ein letzter Aspekt, Frau Meißner – und das will ich auch noch mal deutlich betonen: Ihre Vorschläge zur Änderung des Familienfördersicherungsgesetzes haben wir konstruktiv aufgenommen. Mit der neuen Definition des Familienbegriffs sehen wir einen weiteren Schritt für eine gerechte und inklusive Gesellschaft, denn diese neue Definition betont das Wesentliche: die Verantwortung und Fürsorge, die Menschen füreinander tragen, unabhängig von biologischen oder rechtlichen Bindungen. Sie schafft einen Raum für alle Formen von Familien, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, unabhängig davon, ob es einen Trauschein gibt oder nicht, für Alleinerziehende genauso wie für Großfamilien oder Seniorinnen und Senioren, Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen – das sind Familien. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetz. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Denny Möller Protokoll ↗