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Heike Werner

06.06.2024 Sitzungen 7/137

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich freue mich, dass wir heute diesen Gesetzentwurf beschließen können, dass wir uns auch – ich sage mal – fast alle einig sind, dass der Schutz von Menschen vor häuslicher Gewalt und sexueller Gewalt ein wichtiges Anliegen ist. Es ist nicht nur eines, das uns durch die Istanbul-Konvention vorgegeben wird, sondern natürlich auch eines, dem wir moralisch verpflichtet sind. Insofern, denke ich, ist das heute ein sehr guter Tag im Thüringer Parlament. Ich will zunächst sagen, weil Frau Meißner danach gefragt hat: Die Gleichstellungsbeauftragte ist im Urlaub. Ich glaube, das ist angemessen, das hat sie sich redlich verdient. Jetzt beschließen wir ja heute im Parlament das, was viele Monate gemeinsam erarbeitet und diskutiert wurde. Insofern hier die Information dazu. Es wurde jetzt schon sehr viel gesagt zum Thema „Istanbul-Konvention“, welche Themen sich sozusagen für das Land hier ergeben. Und ich will mal verweisen, weil ich das als Meilenstein auch empfunden habe, auf den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Istanbul-Konvention aus dem Mai 2021. Hier sind viele Aufgaben gemeinsam diskutiert und vereinbart worden. Er ist deswegen auch ein Meilenstein, weil man eben nicht nur die Aufgaben gestellt hat, sondern das auch mit entsprechenden finanziellen Mitteln verbunden hat, und das war die Möglichkeit, an verschiedenen Dingen im Bereich der Umsetzung der Istanbul-Konvention in den letzten Jahren auch intensiver arbeiten zu können. Lassen Sie mich da zwei, drei Sätze noch mal sagen, sozusagen auch Bilanz ziehend, was wir dadurch erreicht haben. Wie gesagt, wir haben heute das Gesetz, das wir miteinander diskutiert haben und das heute nun zu einem Abschluss kommen soll. Auch ich würde mir natürlich sehr wünschen, wenn die Gruppe der FDP sich noch entschließen könnte, diesem Anliegen zuzustimmen, weil ich weiß, dass Sie natürlich im Herzen das Gleiche vertreten wie wir. Und wir werden ja in den nächsten Monaten oder Wochen mit der Umsetzung dann noch mal detaillierter zu der einen oder anderen Frage ins Gespräch kommen können. Es wurde schon gesagt, wir hatten bisher das Problem, dass zwar die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe hatten, entsprechende Schutzwohnungen zur Verfügung zu stellen, dass die aber nicht umgesetzt wurden. Ich will hier an dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich sagen: Die Landkreise und kreisfreien Städte hätten auch die finanzielle Unterstützung durch das Land bekommen. Einige haben das geleistet, andere nicht. Das ist etwas, was hier auch zur Wahrheit mit dazugehört. Ich bin auch gespannt, wenn wir über den nächsten Haushalt reden, da jetzt das Land die Aufgabe an sich gezogen hat mit allen finanziellen Verpflichtungen, die damit zusammenhängen. Die Kommunen werden an dieser Stelle auch entlastet, auch finanziell entlastet, weil sie zusätzlich Geld bekommen für eine Aufgabe, die sie eigentlich nicht mehr wahrnehmen müssen. Das ist vielleicht ein Hinweis für den nächsten Haushalt. Ich würde auch gern noch mal ganz kurz zu Frau Meißner eine Sache sagen. Frau Meißner, wir haben jetzt den Gesetzentwurf hier auf Landesebene, und der ist wichtig und notwendig. Aber ich will auch daran erinnern, dass ich persönlich, aber auch viele andere, die hier sitzen, sich seit Jahren dafür eingesetzt haben, dass es ein Gesetz auf Bundesebene gibt, dass wir endlich eine bundesweite Lösung haben mit einer Verpflichtung, dass entsprechende Schutzvorrichtungen vorgehalten werden. Dass es zu dieser bundesweiten Lösung nicht gekommen ist, war leider auch ein Problem der CDU, die sich auf Bundesebene und in den Sozialministerkonferenzen dem auch verweigert hat. (Beifall DIE LINKE) Wir haben gesagt als Land Thüringen, wir wollen nicht mehr länger darauf warten, auch wenn es einen Runden Tisch gibt und entsprechende Gesetzesvorschläge oder Maßnahmen auf Bundesebene diskutiert werden, uns dauert das jetzt zu lange und wir wollen eine Lösung auf Thüringer Ebene. Und der Gesetzentwurf ermöglicht ja auch, dass auf Thüringer Ebene, wenn es denn einen Bundesgesetzentwurf gibt, dann auch nachgesteuert werden könnte. Es wurde schon gesagt: Das Gesetz soll jetzt zeitnah zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dazu gehören auch entsprechende Rechtsverordnungen. Das ist wenig Zeit. Das will ich an dieser Stelle auch noch mal sagen. Aber wir sind uns einig im Sinne der Frauen – und die Zahlen wurden schon gesagt –, die hier eben Gewalt erleben. Aber auch für andere betroffene Menschen ist es uns wichtig, dies auch tatsächlich umzusetzen. Es ist aber mit Schutzeinrichtungen nicht getan. Lassen Sie mich deswegen noch mal kurz auf den Antrag verweisen, den die Koalitionsfraktionen 2021 gestellt haben, und ein paar wenige Dinge ansprechen. Verbunden mit dem Antrag war beispielsweise, dass regelmäßig entsprechende Umsetzungsberichte zur Istanbul-Konvention im Kabinett diskutiert und dann auch dem Landtag vorgelegt werden. Der dritte Bericht wurde erst kürzlich im April im Kabinett beschlossen und wir haben ja auch im Ausschuss schon diskutiert. Das ist etwas Besonderes, weil alle Ressorts der Landesregierung sich dem Thema „Istanbul-Konvention“ verschrieben haben und gemeinsam versuchen, entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen. An dieser Stelle herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, für die diese Umsetzung wirklich auch zu einer eigenen Aufgabe geworden ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Man kann das in dem Bericht an die Landesregierung auch nachlesen. Der Schwerpunkt des Berichts aus dem April lag in dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dieser Landesaktionsplan wird jetzt vorbereitet. Wir werden den diese und nächste Woche tatsächlich auch ins Kabinett geben. Die Vorbereitung dieses Landesaktionsplans war sehr intensiv. Es gab dazu einen entsprechenden interdisziplinären Arbeitsprozess, in dem die Landesregierung mit Unterstützung der Zivilgesellschaft – also sehr breit aufgestellt – diesen Landesaktionsplan erarbeitet hat. Es gibt beispielsweise ein Kapitel „Schutz und Unterstützung“. Dort sind Beratungen, spezialisierte Hilfsdienste und Schutzeinrichtungen fest verankert. Aber es gibt auch ineinandergreifende politische Maßnahmen der Prävention, des materiellen Rechts, der Strafverfolgung und auch der Migration. Das sind Themen, die sich die Landesregierung auf die Tagesordnung gesetzt hat und die in diesem Landesaktionsplan dann natürlich auch gemeinsam umgesetzt werden sollen. Das war keine einfache Aufgabe – das will ich an dieser Stelle auch sagen –, aber wir waren uns der gemeinsamen Verantwortung an dieser Stelle absolut bewusst. Im dritten Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die wir im Kabinett beraten haben, waren natürlich auch noch andere Themen verankert – beispielsweise, dass Maßnahmen nicht nur fortgeführt, sondern auch optimiert werden. Im Jahr 2023 konnten unter anderem Verbesserungen in der Arbeit mit Tätern erreicht und die Bekämpfung von Genitalverstümmelung vorangebracht werden. Weiterhin ist natürlich das Thema „Aufklärung“ bzw. „Sensibilisierung“ von hohem Stellenwert. Es wurde schon gesagt: Jede dritte bis vierte Frau erlebt die Gewalt eben im persönlichen Nahraum. Insofern sind Öffentlichkeitsarbeit, die Fortbildung von Fachkräften usw. auch wichtige Themen. Auch hier will ich auf die kostenlosen Fortbildungsangebote des Freistaats Thüringen verweisen, an denen wir uns beteiligen: „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt“, ein interdisziplinärer Online-Kurs, der zur Verfügung steht. Aber ich will auch noch mal auf die Koordinierungsstelle verweisen, die ich bei mir im Ministerium zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet habe. Sie wird genau die Aufgaben, die wir uns gemeinsam gestellt haben, natürlich weiterbearbeiten. Heute steht nun das Chancengleichheitsfördergesetz als ein Meilenstein auf der Tagesordnung. Wie gesagt, herzlichen Dank an die Abgeordneten zunächst der Fraktionen, die diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, aber auch für die wirklich sehr konstruktive, gewinnbringende und auch weiterentwickelnde Arbeit im Ausschuss. Wie gesagt, eine Fraktion hat sich nicht daran beteiligt. Man sieht, welcher Stellenwert der inhaltlichen Arbeit beigemessen wird. Frau Herold, Sie sind immer diejenigen, die hier im Landtag viel reden, aber was konkrete Ausschussarbeit angeht, da lässt die AfD wirkliche Mitarbeit tatsächlich vermissen. (Beifall DIE LINKE) Man hat den Eindruck, es geht Ihnen gar nicht um konkrete Veränderungen, sondern nur darum, hier am Rednerpult, wenn die Kameras da sind, irgendwie die Message loswerden zu können. Aber die inhaltliche Arbeit vermissen wir leider. Ich freue mich: Der Gesetzentwurf ist auf dem Weg. Die finanziellen Mittel sind fast alle im Haushalt eingestellt. Es wird schon noch das eine oder andere brauchen, um eine gute Umsetzung ermöglichen zu können, aber ich bin mir ganz sicher: Mit so einem breit zugestimmten Gesetz hier auf Landesebene wird es auch gelingen. Wir freuen uns auf die Umsetzung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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