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Ute Bergner

fraktionslos 06.06.2024 Sitzungen 7/137

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wir haben das beste Petitionsgesetz aller Bundesländer in Deutschland. Das unterschreibe ich genau wie die positiv dargestellten Beispiele der Ergebnisse des Petitionsausschusses. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch noch Verbesserungsbedarf gibt. Denn wir haben hier die Praxis gelebt, dass, wenn das Quorum von 1.500 Unterschriften erreicht worden ist, eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss stattfindet. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch noch nicht. Ich frage mich auch: Wenn sich die Zahl der Petitionen, die das Quorum erreicht haben, verdoppelt hat, ist das nicht auch ein Zeichen der Unzufriedenheit der Bürger? Ich möchte, da es die letzte Debatte zum Petitionsausschuss in dieser Legislaturperiode ist, mal an drei Beispielen darstellen, wie mit unliebsamen Petitionen hier im Ausschuss umgegangen wird. Da gab es zum Beispiel die Petition „Windkraft im Wald“. Hier störten zum Beispiel zwei Praktikanten der Linksfraktion lautstark die Anhörung, ohne von der Vorsitzenden zur Ordnung gerufen zu werden. Dagegen wurde ein geladener Sachverständiger, der eine inkompetente Frage einer Abgeordneten als solche bezeichnete, zur Ordnung gerufen. Er solle mehr Respekt vor den Abgeordneten haben. Und beleuchten wir mal, was diese Petition erreicht hat. Nichts, außer endlosen Diskussionen, einen formalen Bescheid und die Regierung macht ihren Stiefel weiter, als wäre bisher nichts geschehen. Wenn sich jetzt die Bürger im letzten Schritt erneut ihrer Rechte bedienen und einen Widerspruch einlegen, so werden sie vom Umweltamt aufgefordert, ihren Widerspruch bis zum 16.06.2024 zurückzuziehen. Wenn sie dem nicht nachkommen, wird ihnen eine Bearbeitungsgebühr bis zu 3.000 Euro angedroht. Das ist doch der gute Verwaltungszugang, den die Frau Müller gerade gelobt hat. Also Widerspruch, den muss man sich leisten können, dazu muss man reich sein, obwohl die Leute in den Ämtern ja von unseren Steuergeldern eh schon bezahlt werden. So viel zur Wirksamkeit dieser Petition. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Aber nicht im Petitionsausschuss!) Ähnlich ins Leere gelaufen sind Petitionen zur Maskenpflicht in Schulen und zu informellen Bildungsmöglichkeiten. Bei der Maskenpflicht wurde der Petent von den Vertretern der Fraktion Die Linke so ins Kreuzverhör genommen, dass der Kollege Heym offiziell Einspruch erhob, dass es sich hier doch um eine Bürgerpetition handele und nicht um eine Gerichtsverhandlung, wo sich der Petent als Angeklagter verteidigen muss. Bei der Petition zum Recht auf informelle Bildungsmöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen in Thüringen hat der Ausschuss nicht einmal das eigentliche Thema zur Kenntnis genommen und stattdessen von einer Absicht zur Abschaffung der Schulpflicht durch die Petition gesprochen. Dies allerdings ist hanebüchener Unsinn. Als ich dann versuchte, diesen offensichtlichen Fehler des Petitionsausschusses zu korrigieren, ist es im Plenum noch nicht einmal zu einer Aussprache gekommen. Das heißt für mich, es hat sich kein Abgeordneter wirklich dafür interessiert. (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Das ist eine wilde Unterstellung!) Mehr Verachtung für die Bürger und speziell für eine Petentin, der eine Verbesserung der Schulsituation in Thüringen am Herzen liegt, konnte der Landtag nicht demonstrieren. Die Petentin hat dieses Vorkommnis in einem Buch mit dem Titel „Thüringen: Vorreiter-Land der Bildungsfreiheit?“ veröffentlicht. Ich glaube schon, dass sich auch die Wähler an solche Ereignisse erinnern werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Gro- ße Worte für jemanden, der nicht mal im Ausschuss sitzt! Große Worte!)

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