Herz
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schard beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich möchte die Fragen 1 und 2 aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten: Zum Stichtag 30.10.2023 waren sechs Planstellen der Besoldungsgruppe A16 und höher unbesetzt. Dabei handelt es sich um folgende Dienstposten: eine B3 – das ist die stellvertretende Abteilungsleitung bei uns im Justizvollzug –, fünfmal die A16 – nämlich die Referatsleitung im Bereich M1 – Kabinett –, die Referatsleitung im Bereich Referat 15 – Haushalt –, die Referatsleitung 24 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung –, die Referatsleitung 25 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung – und die Referatsleitung 40 – Verbraucherschutz –. Zum Stichtag 01.01.2024 waren zehn Planstellen der Besoldungsgruppe A16 und höher unbesetzt. Dabei handelt es sich um folgende Dienstposten: zweimal die B6, nämlich der Abteilungsleiter 3, Zivilrecht, Verbraucherschutz und Strafrecht, und die Abteilungsleitung 4, den Bereich des Strafvollzugs; eine Stelle im Bereich der B3 – Migration und öffentliches Recht –; siebenmal die A16, nämlich die Referatsleitung M1 – Kabinett –, die Referatsleitung 15 – Haushalt –, die Referatsleitung 24 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung –, und die Referatsleitung 40 – Verbraucherschutz – sowie die Referatsleitung 43 – Gesundheitsfürsorge –; die Leitung des Justizvollzugsamts und den Anstaltsarzt für den Justizvollzugsanstaltsbereich. Zum Stichtag 01.05.2024 waren zwölf Planstellen der Besoldungsgruppe A16 und höher unbesetzt. Dabei handelt es sich um die nachfolgenden Dienstposten: dreimal die B6, nämlich den Abteilungsleiter 2 – Migration und öffentliches Recht –, die Abteilungsleitung 3 – Zivilrecht, Verbraucherschutz und Strafrecht – und die Abteilung 4, den Bereich des Strafvollzugs; im Bereich der B3 – Migration und öffentliches Recht – und achtmal die A16, die Referatsleitung M1 – Kabinett –, die Referatsleitung 12 – Gerichtsorganisation –, die Referatsleitung 25 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung –, die Referatsleitung 27 – Rechtliche und gesetzestechnische Prüfung sowie Verfassungsrecht –, die Referatsleitung 32 – Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften/Staatsschutz –, die Referatsleitung 40 – Verbraucherschutz – und die Leitung der JVA und den Anstaltsarzt der JVA. Zu Frage 3: Im TMMJV wurden seit dem 30.10.2023 acht Stellenbesetzungsverfahren in den Besoldungsgruppen A16 und höher begonnen, weiterverfolgt bzw. abgeschlossen. Es handelt sich dabei um Verfahren mit den nachfolgenden Besoldungsgruppen: dreimal die B6 – Abteilungsleitung, einmal die B3 – stellvertretende Abteilungsleitung, dreimal die A16 – Referatsleitung, einmal die A16 – Leitung JVA. Zu Frage 4: In allen Stellenbesetzungsverfahren zu Frage 3 erfolgte eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz. Danke für die Aufmerksamkeit.
