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82. Sitzung (WP20)

27.02.2025 · 204 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (24)SPD (22)CDU (20)GRÜNE (20)SSW (14)

Kristina Herbst

Einen wunderschönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie alle sehr herzlich. Ich darf Ihnen mitteilen, dass einige Abgeordnete krankheitsbedingt abwesend sind. Das sind von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Hauke Göttsch, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordneten Anna Langsch, Bina Braun und Jan Kürschner, von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Sandra Redmann, von der SSW-Fraktion die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering und von der Landesregierung Ministerin Aminata Touré. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Von der Landesregierung ist heute Minister Dirk Schrödter in der Zeit von 16 bis 17 Uhr abwesend, und nach § 47 Absatz 2 Geschäftsordnung haben sich die Abgeordnete Uta Wentzel für den Nachmittag und die Abgeordneten Werner Kalinka und Serpil Midyatli für den ganzen Tag abgemeldet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns. Ich möchte ganz herzlich Ulrike Täck zum Geburtstag gratulieren. Alles Gute! (Beifall) Begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf der Tribüne zum einen Nicole Knudsen vom Landesverein pflegender Angehöriger Schleswig-Holstein „wir pflegen!“ und zum anderen die Auszubildenden von der Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein. – Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 25 auf: Pflege muss bezahlbar sein Antrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/2944 (neu) Pflegebedürftige Menschen finanziell entlasten und Pflegeversicherung nachhaltig reformieren Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2994 (Präsidentin Kristina Herbst) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache, und das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Pauls. – Bitte schön.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen! (Zurufe: Guten Morgen!) Frau Petersen ist 90 Jahre alt und schafft es zu Hause nicht mehr alleine. Ihre kleine Wohnung im zweiten Stockwerk ist ohne Fahrstuhl, und sie verlässt sie kaum noch. Sie wohnt dort schon sehr lange und bezahlt deshalb eine geringe Miete. Eine seniorengerechte Wohnung kann sie sich nicht leisten. Kinder hat Frau Petersen keine. Sie hat sich viele Jahre um ihren kranken Mann und die pflegebedürftigen Eltern gekümmert, weshalb sie wenig gearbeitet hat. Sie bekommt mit der Witwenrente ihres Mannes insgesamt 1.000 Euro Rente; das sind knapp 400 Euro weniger als die Durchschnittsrente bei Frauen, die in Schleswig-Holstein bei 1.366 Euro liegt. Bei den Männern sind es im Durchschnitt 1.806 Euro. Der Pflegedienst kommt zwar regelmäßig, aber das reicht nicht mehr aus, weil Frau Petersen mittlerweile auch etwas vergesslich wird und im Alltag nicht mehr wirklich gut zurechtkommt. Frau Petersen möchte in ein Pflegeheim. Die Gesamtkosten für einen vollstationären Platz bei Pflegegrad 3 betragen in Schleswig-Holstein 3.900 Euro. Sie setzen sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, also den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen, und außerdem kommt noch ein Ausbildungszuschlag hinzu. Von der Pflegeversicherung erhält sie 1.319 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt somit 2.581 Euro; der durchschnittliche Eigenanteil in Schleswig-Holstein laut Verband der Ersatzkassen e. V. – vdek – am Anfang des Jahres liegt mittlerweile bei 2.778 Euro. Und das bei einer Rente von 1.000 Euro! Frau Petersen muss also die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. Das fällt ihr besonders schwer, weil besonders diese Generation den Gang zum Amt scheut, oder Frau Petersen bleibt eben schlecht versorgt in ihrer eigenen Wohnung. Menschen wie Frau Petersen haben wir wirklich viele. Es ist eine Frage der Würde, wie wir mit den älteren Menschen in unserem Land umgehen wollen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Sie waren es, die durch ihr Leben, ihre Arbeit und ihr Engagement maßgeblich zum Wohlstand in unserer Gesellschaft beigetragen haben. Es kann nicht angehen, dass der Dank dafür für die Betroffenen ein Leben auf Sozialhilfeniveau ist, weil sie pflegebedürftig werden. Pflege darf nicht zur Armutsfalle werden! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU) Das betrifft natürlich nicht nur den stationären, sondern auch den ambulanten Bereich. 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Es kostet viel Geld, wenn man sich die Unterstützung zukaufen muss. Wir begrüßen daher sehr, dass die Bundesregierung mit dem Pflegeunterstützungsund ‑entlastungsgesetz bereits viele Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht hat. Wir begrüßen auch, dass es endlich eine Tariflohnpflicht in der Altenpflege gibt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Jo! – Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Der Bereich ist wirklich viel zu lange ausgenutzt worden. Es kann aber nicht sein, dass steigende Lohnkosten auf die Bewohner umgelegt werden. Der vdek berichtet, dass der Eigenanteil im Jahr 2024 um elf Prozent gestiegen ist. Die Kosten für das Pflegepersonal sind zum Januar 2025 um weitere sieben Prozent gestiegen, und zum Teil greift ein neuer Rahmenvertrag, der in verschiedenen Bereichen höhere Personalschlüssel vorsieht. Gute Pflege kostet Geld, selbstverständlich, und die Pflegekräfte haben Geld und Entlastung mehr als verdient. Trotzdem muss die Pflege auch für die Pflegebedürftigen bezahlbar sein. Wir dürfen nicht dabei zusehen, wie Menschen in einer ohnehin schon sehr verletzlichen Lebensphase auch noch in finanzielle Not geraten. Der Eigenanteil an den Kosten für Pflegeleistungen muss dringend gedeckelt werden. (Beifall SPD, FDP und SSW) Außerdem muss das Land seiner Verpflichtung nachkommen und die Investitionskosten übernehmen. Das wäre eine Entlastung von durchschnittlich 538 Euro im Monat. (Beifall SPD, FDP und SSW) (Birte Pauls) Wir vertreten allerdings die Auffassung, dass Pflege eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist, sodass der Eigenanteil für die Pflegekosten langfristig entfällt. Unterkunft und Verpflegung bleiben selbstverständlich als Eigenanteil erhalten – das muss man auch zu Hause leisten; das ist klar. Die Entlastung bei den Ausbildungskosten würde circa 70 Euro im Monat betragen. Die SPD fordert deshalb eine Pflegevollversicherung, die sicherstellt, dass jeder Mensch die notwendige Unterstützung erhält, die er braucht. Das lässt sich über eine solidarische Bürgerversicherung, in der jeder und jede einzahlt, finanzieren. Das würde nicht nur den Kassen guttun, sondern unserer ganzen Gesellschaft. Zudem sollten versicherungsfremde Leistungen nicht aus Mitgliedsbeiträgen, sondern aus Steuern finanziert werden. (Beifall SPD, FDP und SSW) Pflege darf nicht zur Armutsfalle werden. Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn Pflegebedürftigkeit in einem so reichen Land wie Deutschland zur Existenzfrage wird. Wir brauchen ein solidarisch finanziertes Pflegesystem.

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Birte Pauls SPD

Wir müssen die Pflegeversicherung nachhaltig finanziell stärken, um den wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Andrea Tschacher das Wort.

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Andrea Tschacher CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Pflege betrifft uns alle – als Gesellschaft, als Familien, als Einzelne. Jeder Mensch verdient eine würdevolle Pflege unabhängig vom Geldbeutel. Doch die Realität ist oft eine andere. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen vor immer größeren finanziellen Belastungen. Die zu leistenden Eigenanteile in der stationären Langzeitpflege steigen kontinuierlich. Ist es hinnehmbar, dass immer mehr Menschen zum Sozialamt gehen müssen, um Hilfe zur Pflege zu beantragen, und dass Pflege für sie unbezahlbar wird? Ich sage ganz klar: Nein, das darf nicht sein. (Beifall CDU und FDP) Pflege ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit, und es ist unsere Verantwortung, entschlossen und nachhaltig zu handeln. Unser Ansatz ist eine finanzielle Entlastung und die Reform hin zu einer zukunftssicheren Pflegeversicherung. Mit unserem Alternativantrag setzen wir dabei an zwei entscheidenden Punkten an. Erstens: finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Zweitens: eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung, die soziale und finanzielle Herausforderungen gezielt adressiert. Das sind keine neuen Themen für uns. Wir haben diese Anliegen bereits in zahlreichen Anträgen immer wieder betont. Warum steigen die Kosten, und wen trifft es besonders? Die steigenden Pflegekosten belasten vor allem ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Angehörige, die sich aufopferungsvoll um ihre Liebsten kümmern. Die Ursachen dafür sind vielfältig – steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten, höhere Personalkosten durch Tariftreue und Tarifsteigerungen. Eine faire Bezahlung der Pflegekräfte ist absolut richtig und notwendig. Aber die Kosten dürfen nicht allein auf den Schultern der Pflegebedürftigen lasten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Heute zahlen Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner beim Einzug oft rund 3.000 Euro monatlich an anfänglichem Eigenanteil. Ein Großteil davon entfällt auf den einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil. Aktuell übernimmt die Pflegekasse gestaffelte Anteile dieses Eigenanteils. Diese Regelung mindert das finanzielle Risiko für langjährige Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner. Was tun wir in Schleswig-Holstein? (Zuruf) Wir lassen die Menschen nicht im Stich. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Pflegewohngeld: Gemeinsam mit den Kommunen stellen wir über 37 Millionen Euro bereit, um gezielt diejenigen zu entlasten, die Unterstützung brauchen. (Andrea Tschacher) (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein! Nein!) Ausbildungskosten: Aktuell tragen Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner die Kosten für die Ausbildung künftiger Pflegekräfte mit. Das ist eine Praxis, die man hinterfragen muss. (Zuruf) Die Länder haben bereits 2022 gefordert, diese Kosten aus der Pflegevergütung herauszunehmen. Eine Umsetzung durch den Bund steht jedoch aus. (Wortmeldung Dr. Heiner Garg [FDP])

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage/Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?

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Andrea Tschacher CDU

Nein. Frau Präsidentin, ich möchte gerne fortführen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist aber schade!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und wir nehmen sie ernst. In Schleswig-Holstein haben wir ein Maßnahmenpaket Pflege auf den Weg gebracht; ein abgestimmtes Paket mit rund 30 kurz‑, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber ohne Geld!) Ist es perfekt? Sicher nicht. (Birte Pauls [SPD]: Ohne Geld!) Aber es bietet eine solide Struktur, klare Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen, nach Prioritäten abgestuft, (Zuruf) die sich bereits teilweise in der konkreten Umsetzung befinden. (Zuruf) Natürlich geht es auch ohne den Bund nicht. (Beate Raudies [SPD]: Ah!) Ich bin gespannt, liebe Kolleginnen und Kollegen, (Zurufe) wer das zuständige Ressort in der nächsten Bundesregierung übernimmt, und wage fast zu sagen, wen ich mir nicht wünsche. (Zuruf: Ich auch! – Weitere Zurufe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflege muss bezahlbar bleiben mit durchdachten, nachhaltigen Maßnahmen, einer grundlegenden Reform und Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung sowie einer konsequenten Umsetzung des Maßnahmenpakets Pflege. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde an dieser Stelle nicht meinen Wunsch für das Ressort auf Bundesebene äußern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dr. Heiner Garg FDP

Doch, doch!) Ich möchte aber gerne (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) das Beispiel der Kollegin Pauls aufgreifen, die über Frau Petersen gesprochen hat, und noch einmal verdeutlichen, wie zentral das ist. Wir als Deutschland sind ein Land, das doch ein Aufstiegsversprechen für die Menschen geben möchte. Es ist das Aufstiegsversprechen, das man, wenn man sich im Leben anstrengt und sehr lange arbeitet, im Alter ein gutes Leben verdient. Die aktuelle Situation ist aber eigentlich, dass dieses Aufstiegsversprechen für die allermeisten Menschen nicht gilt, denn wir haben ein System, in dem Pflege Armut bedeutet. Wer im Alter zum Pflegefall wird, für den gilt dieses Aufstiegsversprechen nicht mehr. Wir haben sehr hohe Eigenanteile. Im Leben kann man sehr viel angespart haben, und man kann ein hohes Vermögen haben, aber dieses Vermögen und dieses Angesparte werden früher oder später durch die Eigenanteile aufgefressen. Ich frage deshalb: Wo ist da das Aufstiegsversprechen? Wo ist da die soziale Gerechtigkeit? Wo sind da das Leben und die Würde im Alter? Aktuell existiert das nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Das ist so, obwohl die Pflege eines der gesellschaftspolitisch relevantesten Themen ist. Deshalb (Jasper Balke) möchte ich doch einmal den Bundestagswahlkampf kurz Revue passieren lassen und die Frage stellen, wie häufig Sie in Ihren Diskussionen oder in den Toprunden die Frage nach der Finanzierung von Pflege gehört haben. Ich weiß, dass es in dem allerersten Kanzlerduell zwischen Merz und Scholz einmal eine kurze Frage zum Thema Pflege gab. Olaf Scholz hat die Frage nicht so wirklich beantwortet; er ist dann auf die Rente eingegangen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Friedrich Merz hat über Zusatzversicherungen im Bereich Pflege gesprochen. Das Ganze hat insgesamt anderthalb Minuten gedauert. Ich glaube, wenn dieser Wahlkampf sinnbildlich für die Relevanz des Themas Pflege steht, dann können wir den Laden hier echt dichtmachen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Dieses Missverhältnis zwischen Pflege im Wahlkampf, aber auch in der Gesellschaft hat, das muss man ehrlicherweise sagen, drei Gründe. Erstens. Allen politischen Parteien und Akteuren ist klar, dass im Bereich Pflege grundsätzliche Richtungsentscheidungen getroffen werden müssen, die den Menschen auf die eine oder andere Art und Weise etwas abverlangen werden. Zweitens. Das Thema ist recht komplex. Es geht um unheimlich hohe Summen, und es sind alle politischen Ebenen – Bund, Länder, Kommunen sowie die Selbstverwaltung unseres Gesundheitssystems – beteiligt. Für populistische, griffige und schnelle Konzepte ist das Thema also hinreichend ungeeignet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Die meisten Menschen setzen sich mit dem Thema Pflege erst dann auseinander, wenn sie selbst oder An- und Zugehörige unmittelbar davon betroffen sind. (Andrea Tschacher [CDU]: So ist es!) Doch dann ist es meist zu spät. Denn wer pflegender Angehöriger ist, hat meist nicht mehr die Kraft, sich noch zusätzlich in den politischen Prozess, die gesellschaftliche Debatte und den gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Hinzu kommt, dass die Pflegefachkräfte und Menschen, die in der Pflege tätig sind, es noch immer nicht geschafft haben, sich standespolitisch eindeutig gegenüber der Politik zu vertreten – siehe Thema Pflegekammer in Schleswig-Holstein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Pauls [SPD]) Das alles macht die Pflege als Wahlkampfthema unattraktiv. Aktuell haben wir ein Dickicht an staatlichen Leistungen – Steuermittel wie „Hilfe zur Pflege“, unser Pflegewohngeld und Leistungen aus der Pflegeversicherung. Allein die Drittelfinanzierung der Pflegeausbildung aus stationären Pflegeeinrichtungen – die diese Ausbildungskosten auf die Bewohnenden umlegen –, Land und Pflegeversicherung ist ein gutes Beispiel für die Komplexität und die ineinanderlaufenden Säulen unseres Pflegesystems. Dieses komplexe Konstrukt folgt nicht immer einem logischen Konzept. Klar ist aber, dass es das Leben für die Pflegebedürftigen und Angehörigen unnötig schwer macht. Die Vielzahl an Anträgen und Nachweisen, die die Menschen für die Beantragung von Leistungen vorlegen müssen, ist für viele gar nicht zu erbringen. Hier muss grundsätzlich etwas verändert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, vereinzelt FDP und SSW) Meine Redezeit ist leider gleich vorbei. Ich hatte noch einiges Weitere geplant. Ich möchte einmal drei Punkte setzen, die aus meiner Sicht im Bereich Pflege am allerwichtigsten sind. Erstens: Wir müssen die pflegenden Angehörigen besser entlasten. Da geht es um Steuervorteile, da geht es um Rentenpunkte, da geht es aber auch um eine grundsätzliche Reform. Zweitens: Das erreichen wir nur, wenn wir auf der Einnahmeseite etwas verändern. Wir müssen Politikerinnen und Politiker, Beamte, Abgeordnete, aber auch andere Posten für die Einnahmeseite hinzugewinnen, sonst können wir uns das alles nicht leisten. Drittens – das ist einer meiner wichtigsten Punkte –: Pflege muss vor Ort koordiniert werden. Wir brauchen Quartierskonzepte, Quartierspflege, (Birte Pauls [SPD]: Ah!) denn die Akteurinnen und Akteure, die vor Ort aktiv sind, wissen am besten, was für die Menschen vor Ort relevant ist.

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Jasper Balke GRÜNE

Das müssen wir auf den Weg bringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank an die Sozialdemokraten, an die Kollegin Pauls, für die erneute Initiative, weil sie Gelegenheit gibt, darüber zu sprechen, dass – in der Tat, Herr Kollege Balke – eine der, jedenfalls aus meiner Sicht, größten innenpolitischen Herausforderungen für unsere Gesellschaft nicht nur im Bundestagswahlkampf keine Rolle gespielt hat, sondern auch sonst meistens irgendwie so unter dem Radar läuft. Dabei ist es eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft, weiterhin für eine menschenwürdige Pflege zu sorgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich finde, wir können ruhig mal grundsätzliche Dinge, die der Kollege Balke angerissen hat, diskutieren. Da ist einmal die Frage, ob wir festhalten wollen an der Teilkostenversicherung, die Norbert Blüm damals, 1994, in einer christlich-liberalen Regierung verabschiedet hat – das war ja ausdrücklich als Teilkaskoversicherung gedacht –, oder ob wir zu einer Vollversicherung kommen wollen. Das ist die erste Frage, die wir uns stellen müssen. Die zweite Frage ist – das will ich gleich aufgreifen, Frau Kollegin Pauls – die Frage einer Bürgerversicherung. Ich bin da völlig undogmatisch; ich will nur sagen: In eine Bürgerversicherung zahlen alle ein – sehr populär, die vielen, vielen, die hunderttausend Politikerinnen und Politiker, die wir hauptberuflich haben; Ironie Ende. Und ich sage Ihnen: Jeder, der neu einzahlt, hat auch einen Leistungsanspruch. Das wird leider immer vergessen. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Deswegen muss man sich ehrlich machen. Ich bin bereit, diese Debatte zu führen. Welche Einkommen sollen eigentlich herangezogen werden? Das ist nämlich die viel wichtigere Frage, die in dem Zusammenhang diskutiert werden muss. (Beifall FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann weiterhin: Wissen Sie, wozu ich Lust hätte? Mir ist völlig egal, wer dieses Ressort in der kommenden Legislaturperiode übernimmt – ich hätte Lust, eine Diskussion darüber zu führen, warum eigentlich das SGB XI so verkompliziert wurde, warum man nicht mal über die Möglichkeit nachdenkt, dass Pflegebedürftige nach ihren jeweiligen Pflegegraden ein persönliches Pflegebudget erhalten und sich selbst aussuchen können, wie sie gepflegt werden: (Beifall Annabell Krämer [FDP] – Annabell

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Annabell Krämer FDP

Ja!) von pflegenden Angehörigen, durch einen ambulanten Pflegedienst oder in der vollstationären Einrichtung. Das käme dem Wunsch- und Wahlrecht von Menschen viel näher, (Beifall Annabell Krämer [FDP]) als das SGB XI mit jeder Reform noch komplizierter zu machen. Das, Kollege Balke, führt dann nämlich zu den vielen, vielen Anträgen, mit denen nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern häufig auch deren Angehörige völlig überfordert sind und die aus meiner Sicht vollkommen überflüssig sind. (Beifall FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Im Antrag von SPD und SSW können wir den ersten drei Punkten, also den Buchstaben a bis c, wegen der Deckelung der Eigenanteile problemlos zustimmen. Ich sage es bei jeder Diskussion: Die Kollegin Leonhard und ich haben das mit einer Bundesratsinitiative versucht; wir sind da leider nicht weitergekommen. Ich finde es nach wie vor richtig und notwendig, in einem ersten Schritt die Eigenanteile auf ungefähr 1.000 Euro zu begrenzen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens: Sich auf Bundesebene für die Übernahme der Ausbildungskosten einzusetzen, finde ich auch richtig. Was die Übernahme der Investitionskosten betrifft, so gefällt mir der Antrag von CDU und Grünen gut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht Sache des Bundes. Es ist im SGB XI – solange Sie daran festhalten – ganz klar geregelt, wer dafür zuständig ist. Und das sind die Länder. Ich habe Verständnis dafür, dass das bei der jetzigen Haushaltslage nicht jetzt und sofort und auf einmal geht. Das wäre ein dreistelliger (Dr. Heiner Garg) Millionenbetrag. Aber Sie haben sich bislang jeder Diskussion verweigert, wie wir in die Übernahme wenigstens einsteigen. Dann, liebe Kollegin Tschacher – sorry, ich verstehe gar nicht, warum Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben –: Das Pflegewohngeld ist kein individueller Anspruch. Das Individuum ist eine Berechnungsgröße. Das Pflegewohngeld erhält die Einrichtung, (Birte Pauls [SPD]: Ja!) und es kommt darauf an, wie viele bedürftige Menschen dort leben. Aber es ist nicht so, dass das Individuum einen individuellen Anspruch auf Pflegewohngeld hat. Das stimmt einfach nicht. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Deswegen bin ich der Auffassung, die erste Maßnahme wäre, dass man in einem reformierten oder novellierten Landespflegegesetz eine komplett neue Investitionskostenfinanzierung auf die Beine stellt. Da muss man im Zweifel in einem ersten Schritt noch gar nicht so fürchterlich viel zusätzliches Geld auf den Weg bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen – ich weiß es nicht –: Haben Sie Ausschussüberweisung beantragt? (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Wir können gerne über beide Anträge noch mal im Ausschuss reden, weil es sich wirklich lohnt zu überlegen: Wo können wir in diesem Land tatsächlich wirkungsvoll ansetzen, damit pflegebedürftige Menschen endlich das erhalten, was sie wirklich brauchen?

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Dr. Heiner Garg FDP

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, und herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört, die Kosten für Pflegeleistungen, für Pflegedienstleistungen und damit für die stationäre Pflege steigen seit vielen Jahren deutlich. Diese Entwicklung ist nicht neu und deshalb nicht überraschend, wird das Leben doch gerade in nahezu allen Bereichen und eben auch an dieser Stelle teurer. Auch wenn wir hier nicht das erste Mal über dieses Thema reden, sollten wir uns eines bewusst machen: In kaum einem anderen Bereich sind die Kostensteigerungen für die Betroffenen so bedrohlich wie in der Pflege. Denn es geht hier um das sprichwörtliche Dach über dem Kopf und damit um etwas schlichtweg ganz Existenzielles. Es geht um einen Ort, an dem man sich wohlfühlt und auch gut versorgt fühlt. Aber es geht um mehr: Im Idealfall wissen Menschen im Pflegeheim und ihre Angehörigen, dass jemand da ist, der ihnen zuhört und bei aller Hektik trotzdem ein wenig Zeit für Zuwendung hat, wenn diese nötig ist. All das ist maßgeblich für einen würdevollen Lebensabend, liebe Kolleginnen und Kollegen. All dies ist auch durch steigende Eigenanteile leider immer stärker gefährdet. Dieses Problem, meine Damen und Herren, ist längst akut; das wissen wir. Wir vom SSW haben bereits vor über zwei Jahren hier schon einmal einen ganz ähnlichen Antrag gestellt, und auch auf Initiative anderer Fraktionen haben wir hier mehrfach über die dringend nötige Deckelung der Eigenanteile diskutiert. Streng genommen hätte der Antragstitel also „Pflege muss bezahlbar werden“ lauten müssen, denn wenn wir näher hinschauen und Betroffenen genauer zuhören, dann ist Pflege für viel zu viele Bedürftige und für ihre Angehörigen leider schon länger nicht mehr bezahlbar. Für das erste Jahr im Seniorenheim oder im Pflegeheim liegt der durchschnittliche Eigenanteil heute, die Summe haben wir gehört, bei fast 2.800 Euro monatlich, und die Tendenz ist weiterhin ganz klar steigend. Das ist nun einmal eine Größenordnung, die die finanziellen Möglichkeiten von immer mehr Menschen, von den allermeisten Menschen schlicht überschreitet. Das muss man anerkennen, da kann man nicht darüber hinweggehen. Für uns vom SSW steht deshalb außer Frage, dass wir mit Blick auf die Pflegeheimkosten Entlastung brauchen. Nein, liebe Regierende, und der Kollege Garg hat es ein Stück weit dargestellt: Der Verweis auf das Pflegewohngeld, das das Land lediglich unter bestimmten Voraussetzungen zahlt, greift an der Stelle zu kurz. (Christian Dirschauer) Aus Betroffenensicht mag man es vielleicht als gut bewerten, dass es eine solche Leistung gibt und dass man die Träger, was die Investitionskosten angeht, bezuschusst, aber diese 200 oder 300 Euro monatlich für einen doch sehr überschaubaren Personenkreis haben keinen nennenswerten Einfluss auf die Gesamtentwicklung. Ich glaube, das muss man anerkennen. Wir als SSW wollen keine Zweioder Noch-mehr-Klassengesellschaft in der Pflege. Wir finden, dass alle Menschen Anspruch auf genau die Pflege haben, die sie brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Pflege muss menschenwürdig und bezahlbar sein. Ja, hierfür müssen endlich größere Räder gedreht werden. Ich glaube, hier ist der Konsens, denn mit der Deckelung der Eigenanteile, der Entlastung bei Ausbildungs- und Investitionskosten und mit der Forderung nach einem echten Systemwechsel in die Bürgerversicherung, die wir ausdrücklich unterstützen, sind die aus unserer Sicht notwendigen und mitunter sehr tiefgreifenden Maßnahmen zumindest benannt. Damit wird natürlich deutlich, dass ein ganz wesentlicher Beitrag zur Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen auf Bundesebene geleistet werden muss. Doch auch das Land, der Kollege Garg hat es noch einmal dargestellt, kann hier über die Finanzierung der Investitionskosten erheblich gestalten. Zwar handelt es sich bei dem § 9 des SGB XI um eine Kann-Regelung, aber angesichts der prekären Situation vieler Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sollte sich die Landesregierung dringend auf den Weg machen und die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen der Pflegeeinrichtungen weitergehend fördern. Ein solcher Schritt würde die Betroffenen und die Einrichtungen schnell und unbürokratisch entlasten. Damit hätten gerade diejenigen, die mittlere Renten oder Einkommen haben, endlich wieder etwas Luft zum Atmen. Gleichzeitig muss die Finanzierung der Pflege ohne Frage schnell und vor allem grundlegend reformiert werden. Es kann nicht angehen, dass fast jeder fünfte Mensch in einer Einrichtung auf Hilfe vom Sozialamt angewiesen ist, Tendenz steigend, weil er oder sie im bestehenden System eben leider nicht vollumfänglich abgesichert ist. Eine Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung funktioniert ganz offensichtlich nicht. Die Pflege selbst, aber auch wesentliche Grundpfeiler wie die Pflegeausbildung müssen endlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt und entsprechend finanziert werden, und zwar von allen staatlichen Ebenen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil mir gerade signalisiert wurde, dass in der Sache abgestimmt werden soll, möchte ich noch zwei Bemerkungen machen, unter anderem zum Abstimmungsverhalten meiner Fraktion. Erstens zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen: Dieser Alternativantrag ist, so finde ich, an Ambitionslosigkeit durch nichts mehr zu unterbieten, denn er beklagt, was die vorangegangene Bundesregierung unterlassen habe, was zum Teil gar nicht ihre Aufgabe gewesen wäre. Aber lassen wir das einmal dahingestellt. (Beifall SPD und SSW) Er beklagt, was die vergangene Bundesregierung nicht getan hat. Ich freue mich auf die Bundesregierung unter Führung von Friedrich Merz, die all diese Punkte, die Sie heute noch beklagen, in Zukunft sehr schnell erfüllen wird. Darauf freue ich mich. Zweitens. Auch landespolitisch bleiben Sie weit hinter dem zurück, was eigentlich erforderlich ist. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Frau Präsidentin, ich habe die Bitte, dass über den Antrag Drucksache 20/2944 (neu), das ist der Antrag von SPD und SSW, über den Buchstaben d) getrennt abgestimmt wird. Die FDP-Fraktion würde den Buchstaben a) bis c) selbstverständlich zustimmen. Das habe ich vorhin ausgeführt. Ich finde, der Buchstabe d) braucht eine sehr viel intensivere Diskussion darüber, was eigentlich tatsächlich gemeint ist. Deswegen würden wir diesem Buchstaben nicht zustimmen. Daher beantrage ich hier getrennte Abstimmung. Trotzdem wage ich den Versuch mit einem Appell an die Koalitionsfraktionen: Wenn dieses Thema uns allen so sehr unter den Nägeln brennt, dann lassen Sie uns doch die beiden vorliegenden Anträ- (Dr. Heiner Garg) ge nutzen, um sie als Grundlage für eine intensive Diskussion auch mit Fachleuten im Sozialausschuss zu nehmen und zu fragen: Was können wir auf Landesebene leisten, um mehr für eine bedarfsgerechte Versorgungsinfrastruktur für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu tun? (Beifall FDP und SSW) Das ist noch einmal ein Versuch, damit Sie möglicherweise über Ihren Schatten springen und wir dieses Thema aufgreifen und uns intensiv damit befassen. Es liegt an Ihnen, ob Sie der Ausschussüberweisung zustimmen. Ehrlicherweise fände ich es schön, wenn Sie an der Stelle über Ihren Schatten springen könnten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Birte Pauls das Wort.

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Birte Pauls SPD

Vielen Dank. – Ich möchte gern den Kollegen Heiner Garg noch einmal in der Sache unterstützen: Lassen Sie uns dieses Thema in die politische Verantwortung und in den politischen Fokus nehmen. Lassen Sie uns aus diesem Haus heraus das Signal geben an pflegende Angehörige, an betroffene Pflegebedürftige, dass wir uns unserer Verantwortung im Sozialausschuss bewusst sind und dass wir uns ständig und immer wieder mit der Problematik auseinandersetzen. Ich finde das total wichtig. Die Ministerin ist mit der Idee gekommen, eine Landespflegestrategie auf den Weg zu bringen. Diese ist nicht umgesetzt worden, sondern endete in einem Maßnahmenpaket. Alle Beteiligten im Landespflegeausschuss haben von Anfang an gesagt: Das kann nur der Anfang sein. – Man hat sich auf dieses Maßnahmenpaket geeinigt, aber man hat auch gesagt: Das muss weitergehen. – Es kann auch nicht sein, dass nur die Träger und die verschiedenen Player die Verantwortung übernehmen, sondern auch die Landesregierung muss an dieser Stelle die Verantwortung tragen und übernehmen. Also noch einmal: Lassen Sie uns in der Sache weiterdenken. Lassen Sie uns nicht dazu kommen, dass wir uns auf diesem Maßnahmenpaket ausruhen, wie das in Ihren Anträgen formuliert ist. Lassen Sie uns der Verantwortung bewusst werden und uns weiter im Ausschuss damit beschäftigen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil die abschnittweise Abstimmung aus Sicht der Opposition durchaus zu verstehen ist. Wir müssen hier nur einmal Transparenz darüber schaffen, dass sich der Antrag aus Forderungen zusammensetzt, die klar bundespolitischer Natur sind, und aus Forderungen, die klar die Landesebene adressieren. Bundespolitisch ist es kein Geheimnis, dass das Wahlprogramm der CDU nicht dem Wahlprogramm der Grünen entspricht. Ich zum Beispiel werbe für eine Bürgerversicherung in der Pflege. (Vereinzelter Beifall SPD) Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU tun dies nicht. Diese Transparenz ist völlig eindeutig, und das wissen alle. Deswegen ist es jetzt natürlich interessant, eine Abstimmung darüber herbeizuführen, ob der Landtag eine Bürgerversicherung befürwortet. Ich glaube nicht, dass uns das wirklich weiterbringt. Ich finde, dass wir auf Landesebene über zwei Punkte sprechen können, und möchte dazu ein paar Sätze verlieren. Erstens. Sie fordern, „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Pflegeheimbewohnende von den Ausbildungskosten entlastet werden“. Ausbildungskosten in der Pflege werden aktuell drittelfinanziert: von den stationären Pflegeeinrichtungen, von der Pflegeversicherung und vom Land. Man kann sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das verändert wird. Ich weiß aber nicht, ob wir darüber hier oder im Sozialausschuss noch intensiver beraten müssen, weil die Entscheidung am Ende nicht in unserer Hand liegt. Zweitens. Übernahme der Investitionskosten. Ja, es stimmt, wenn wir die Investitionskosten in der Pflege übernehmen würden, würde das dazu führen, dass die Eigenanteile der zu Pflegenden in den stationären Pflegeeinrichtungen nicht mehr 3.900 Euro, sondern 3.400 Euro betragen würden. Das kann eine Forderung sein, die ich nicht unterstütze, weil es das Land weit über 100 Millionen Euro jährlich kosten würde. Deswegen ist das aus meiner (Jasper Balke) Sicht kein Punkt, über den wir hier im Plenum oder im Sozialausschuss noch einmal intensiver sprechen müssten. Wir haben ja auch in der FördeRunde darüber gesprochen. Die Länder sind verpflichtet, Investitionskosten – in welcher Form auch immer – zu übernehmen. Die Länder machen das in ganz unterschiedlicher Form. Wir machen das in Form des Pflegewohngeldes. Da investieren wir. Das bedeutet, dass die Pflegenden in den Einrichtungen Gelder vom Land bekommen, damit die Eigenanteile geringer werden. Das Land Niedersachsen finanziert die Investitionskosten für die Pflegenden darüber, dass sie Maßnahmen für pflegende Angehörige finanzieren mit dem Gedanken, dass, wenn ich pflegende Angehörige unterstütze, weniger Menschen in der stationären Pflegeeinrichtung landen und dadurch die Investitionskostenanteile gesenkt werden. Wir könnten im Sozialausschuss darüber sprechen, ob wir die Investitionskostenverpflichtung unseres Landes umstellen. Klar ist, dass wir kein zusätzliches Geld hineingeben können. Allerdings ist dieser Punkt relativ klein. Aus meiner Sicht ist es deshalb nicht notwendig, die beiden Anträge an den Sozialausschuss zu überweisen. – Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich nun Minister Tobias Goldschmidt in Vertretung von Ministerin Aminata Touré das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Menschen nicht mehr alleine in ihren eigenen vier Wänden wohnen können, ist das eine herausfordernde Situation für die Pflegebedürftigen, aber besonders für die Angehörigen. Neben der Frage, wie die Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen möglichst gut berücksichtigt werden können, dominiert häufig die Sorge, ob und welche stationäre Einrichtung man sich leisten kann. Die SPD fordert uns in ihrem Antrag auf, uns auf Bundesebene für eine Deckelung der Kosten einzusetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung dies seit Ihrem Amtsantritt macht. Kollege Garg hat es gerade gesagt: Auch die Vorgängerregierung hat das bereits getan. Der Antrag der Koalitionsfraktionen stellt das entsprechend dar. All die guten Vorschläge des Landes sind bisher nicht an der Landesregierung gescheitert, sondern am Bundesgesundheitsminister. Dennoch wird Ministerin Touré den Auftrag der Koalitionsfraktionen zum Anlass nehmen, den Druck Richtung Bund weiter zu erhöhen. Die Karten werden ja gerade neu gemischt, sodass viele aus diesem Kreis daran mitwirken können, dass es hier zu Veränderungen kommt. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, die bestehenden Probleme im Pflegeversicherungssystem können nur durch eine nachhaltige, strukturelle Reform gelöst werden, und diese haben wir bisher nicht gesehen. Im Gegenteil, das Ausbleiben der groß angekündigten Pflegereform ist eine Mehrbelastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die SPD fordert außerdem, dass wir als Land die Investitionskosten übernehmen. Darüber ist gerade gesprochen worden. Aus unserer Sicht geht es um jährlich etwa 175 Millionen Euro. Bei dieser Forderung der SPD erkenne ich als Umweltminister durchaus Parallelen zu anderen Politikbereichen. Eine Haushaltslage wie die heutige fordert, zielgenau mit den Mitteln umzugehen und sehr überlegt zu handeln. Beim Thema Pflege bedeutet das für uns, dass wir diejenigen, für die die Eigenanteile eine besonders große finanzielle Herausforderung bedeuten, stärker unterstützen als diejenigen, die es sich ohne Probleme leisten können. Deshalb halten wir am Pflegewohngeld fest. Gleichzeitig haben wir mit unserem Maßnahmenpaket Pflege einen guten und langfristigen Ansatz, mit dem wir unsere Strukturen im Land verbessern können und wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gute Pflege steht für Menschlichkeit, Selbstbestimmung und gegenseitige Verantwortung. Sie bildet letztlich das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts, gerade in einer alternden Gesellschaft. Deshalb ist das eine Debatte, die genau hierhin, in die Mitte des Parlaments, gehört. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Birte Pauls [SPD]: Das hätte auch im Sozialausschuss sein können!)

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete Röpcke, zur Geschäftsordnung!

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Uta Röpcke GRÜNE

Wir beantragen, punktweise abzustimmen.

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Uta Röpcke GRÜNE

Nein, er hat nur beantragt, über Punkt d separat abzustimmen. Das ist doch richtig, Herr Garg? (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir wollen über die Punkte a, b, c und d jeweils separat abstimmen.

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Kristina Herbst

Ich lasse auch über den ersten Absatz einzeln abstimmen. Sind Sie damit einverstanden? (Zurufe) – Ich lasse absatz- und ziffernweise abstimmen. Einverstanden? (Zurufe: Ja!) Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. Zunächst ist Ausschussüberweisung beantragt worden. (Zurufe) – Der Abgeordnete Dr. Garg hat Ausschussüberweisung beantragt, und darüber lasse ich jetzt abstimmen. Dieser Antrag ist nach meiner Kenntnis gestellt worden. (Zurufe: Ja!) Wer zustimmen möchte, dass der Antrag Drucksache 20/2944 (neu) und der Alternativantrag Drucksache 20/2994 dem Sozialausschuss überwiesen werden, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung in der Sache. Wir haben vereinbart, absatz- und ziffernweise über den Antrag der Fraktionen von SPD und SSW, Drucksache 20/2944 (neu), abzustimmen. Ich rufe zunächst den ersten Absatz des Antrags auf. Wer möchte dem zustimmen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Ich rufe Punkt a auf. Wer möchte dem zustimmen? – Auch das ist einstimmig. Ich lasse über Punkt b abstimmen. – Auch das ist einstimmig. Ich lasse über Punkt c abstimmen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Punkt c ist mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Ich rufe Punkt d zur Abstimmung auf. Wer möchte diesem Punkt zustimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Gegenstimmen? – Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP ist Punkt d abgelehnt. Jetzt führen wir noch die Schlussabstimmung über den geänderten Antrag durch, also über den ersten Absatz sowie die Punkte a und b. Wer dem so geänderten Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. (Martin Habersaat [SPD]: Frau Präsidentin, wir wollen auch zustimmen! – Unruhe) – Und SPD. – Stimmt der SSW auch zu? (Anhaltende Unruhe) – Ich korrigiere: Der geänderte Antrag ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/2994. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und SSW ist der Antrag damit angenommen. Damit sind beide Anträge angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Ersatzschulen in Schleswig-Holstein verlässlich finanzieren und begleiten Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/2919 (neu) – 2. Fassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache, und das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: (Martin Habersaat) „Mit der Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung haben wir ein großes Rad gedreht; … Wir setzen damit zum einen unsere Selbstverpflichtung aus dem Koalitionsvertrag um. Denn wir sehen uns gemeinsam mit den Schulträgern in der Verantwortung für eine verbesserte Förderung, für die Einhaltung des Sonderungsverbotes und nachvollziehbare Finanzierungssysteme. Zum anderen haben wir ein für alle Schulen einheitliches Verfahren zur dynamisierten Berechnung der Schülerkostensätze eingeführt.“ Das war meine Kollegin Beate Raudies im Jahr 2014. Das waren noch Zeiten: gemeinsame Verantwortung, verbesserte Förderung, nachvollziehbare Finanzierungssysteme und die Umsetzung von Koalitionsverträgen. Die aktuelle Koalition hat den Schulen in freier Trägerschaft keine Verbesserungen versprochen. Aber sie hat zugesagt, dass es keine Verschlechterungen gibt. Im Koalitionsvertrag steht – ich zitiere wieder –: „An der bestehenden Koppelung der Schülerkostensätze an die Ausgaben an staatlichen Schulen wollen wir festhalten.“ Leider hatte diese Zusage keinen Bestand, und mit dem Haushaltsbegleitgesetz im Januar 2025 wurde der Regelfördersatz für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Ersatzschulen von 82 auf 80 Prozent abgesenkt. Auch von einer zweiten Seite trifft es die Ersatzschulen, weil es nämlich alle Schulen in SchleswigHolstein trifft: Sie streichen Lehrerstellen trotz steigender Schülerzahlen. Sie senken die Unterrichtsversorgung trotz einer Überlastung der Lehrkräfte, und Sie streichen die Menge der zu unterrichtenden Stunden zusammen trotz dramatischer Ergebnisse unseres Landes bei sämtlichen Bildungsstudien, meine Damen und Herren. Die Ausgangssumme, von der nun die 80 Prozent errechnet werden, wird also kleiner sein. Die Opposition hat hier im vergangenen Monat gegen diese Kürzung gestimmt. Die SPD hatte Anträge vorgelegt, die aufgezeigt haben, wie auf die Stellenkürzung bei den öffentlichen Schulen hätte verzichtet werden können. CDU und Grüne haben diese Anträge abgelehnt. FDP und SSW hatten beantragt, den Regelfördersatz nicht von 82 auf 80 Prozent zu kürzen. CDU und Grüne haben auch das abgelehnt. CDU und Grüne haben dann den Haushalt mit den Kürzungen beschlossen und damit eine Situation geschaffen, mit der wir jetzt und heute umgehen müssen. Wir blicken nach vorne und schlagen Ihnen deshalb vier Punkte vor. Erstens. Die von Ihnen beschlossene Absenkung soll bis zum 1. Januar 2027 befristet werden, weil ab dann nämlich die mit dem Haushalt 2025 beschlossenen Kürzungen an den allgemeinbildenden Schulen die Ersatzschulen erreichen. Der Fördersatz errechnet sich immer aus den Ausgaben für die öffentlichen Schulen von vor zwei Haushaltsjahren. Zweitens. Die in Aussicht gestellte Neuberechnung der Sachkosten findet unmittelbar statt. Die Schülerkostensätze werden aus Personal- und Sachkosten ermittelt. Die landesdurchschnittlichen Sachkosten wurden zuletzt 2010 – das ist 14 Jahre her – ermittelt und steigen seither um die Veränderung des Verbraucherpreisindex. Veränderungen beispielsweise beim Arbeitsrecht, bei der Arbeitssicherheit, der Digitalisierung, dem Datenschutz oder bei Brandschutzvorgaben haben Auswirkungen auf die tatsächlichen Sachkostenausgaben der Schulen und müssten daher im Sachkostensatz schnell Berücksichtigung finden. (Wortmeldung Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Krüger?

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Malte Krüger GRÜNE

Vielen Dank, Herr Habersaat. – Ich will einmal kurz zurückblicken. Wir haben ja gerade über den Plan in der Zukunft gesprochen, und Sie haben über die Sachkosten gesprochen. Da stellen sich mir einfach zwei Fragen, zu denen Sie jetzt noch nichts gesagt haben. Die erste Frage ist: Warum hat die SPD eigentlich, anders als FDP und SSW, letzten Monat keinen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz gestellt? Das ist die erste Frage. Dazu haben Sie nichts gesagt. Das Zweite – Sie haben die Sachkosten angesprochen; Sie wissen, dass das kompliziert ist, dass eventuell auch Konnexität ausgelöst werden kann; das würde natürlich zusätzliche (Martin Habersaat) Kosten bereiten –: Dazu haben Sie auch letzten Monat keinen Antrag gestellt, soweit ich weiß. Da würde mich interessieren, warum Sie das nicht getan haben. – Das beantworte ich Ihnen mit Freude, Herr Kollege. Sie treffen die Ersatzschulen an zwei Stellen. Auf der einen Seite senken Sie von 82 auf 80 Prozent, auf der anderen Seite kürzen Sie Lehrerstellen an den allgemeinbildenden Schulen, was auch bei den Ersatzschulen ankommen wird. Wir als SPD haben uns entschieden, unseren Schwerpunkt an der einen Stelle zu setzen. Wir halten es für verantwortungslos, in Zeiten steigender Schülerzahlen Lehrerstellen abzubauen. Wenn wir das bei den allgemeinbildenden Schulen verhindern, helfen wir auch den Ersatzschulen. Das war unser Ansatz, das haben wir Ihnen auch letzten Monat so erzählt. Die Kolleginnen und Kollegen von FDP und SSW haben darüber hinaus gesagt, sie finden die Absenkung von 82 auf 80 Prozent falsch. Dem hat die SPD im letzten Monat übrigens zugestimmt. Damit ist Ihre Frage eins beantwortet, und die zweite Frage: Ja, natürlich ist es kompliziert. Deswegen haben Sie Ministerien, Herr Krüger: um an den Themen zu arbeiten. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Drittens. „Auf dieser“ – dann gefundenen – „Basis werden Gespräche mit den Trägern der Ersatzschulen über die zulässige Höhe des Schulgeldes (Einhaltung des Sonderungsverbots) sowie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zügig abgeschlossen und dem Landtag im vierten Quartal 2025 ein Bericht über die Ergebnisse und die geplante Umsetzung der Konsequenzen dieser Ergebnisse vorgelegt.“ Viertens. „Der Bericht zur Unterrichtssituation wird um ein Kapitel zu den Zahlen und Entwicklungen bei den Ersatzschulen erweitert, das mindestens die Lehrkräftesituation, Unterrichtssituation, Schülerinnen- und Schülersowie Klassenzahlen, Abschlusszahlen und Aussagen über Neugründungen und Schließungen enthält.“ Der Grund: Knapp sechs Prozent der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein besuchen eine Ersatzschule. Auch die Situation dieser jungen Menschen sollte sich im Bericht über die Unterrichtssituation wiederfinden und dort reflektiert werden. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Annabell Krämer [FDP]) Herr Kollege Krüger, weil Sie mit meinen Ausführungen zu den Sachkostensätzen anscheinend nicht ganz zufrieden sind und ich noch 30 Sekunden habe: Diese Sachkosten müssen ja ohnehin regelmäßig neu erhoben werden, denn die sind ja auch Thema, wenn Gemeinde A ihre Schülerinnen und Schüler bei Gemeinde B an der Schule unterbringt und einen Ausgleich zahlen muss. Das ist ja mitnichten konnexitätsbewehrt, sondern es ist schlicht eine Frage der Aktualität der Zahlen. Es war noch nie so, dass es Konnexität ausgelöst hätte, wenn sich das Ministerium mit den Kommunen über die aktuellen Sachkostensätze bei den Schulen verständigt hätte. Das muss man einfach nur regelmäßig aktualisiert tun. Das ist auch ein Gebot der Fairness, und das müssen die Ersatzschulen jetzt umso schneller haben, weil Sie ihnen eben an der anderen Stelle so arg in die Tasche greifen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen und voller Kassen Verantwortung für das Land zu tragen, ist sicherlich kein Spaziergang, aber auch kein Marathon. In Zeiten wie diesen, bei Rezessionen und multiplen Krisen in In- und Ausland zu regieren, gleicht eher einem Ironman. Unser Konsolidierungskurs, den wir in Schleswig-Holstein eingeschlagen haben, fällt eindeutig in die Kategorie Ironman. (Lachen Martin Habersaat [SPD] – Christopher Vogt [FDP]: Es fehlt nur der Ironman!) Aber wer schon einmal für einen Ironman trainiert und ihn letztlich bewältigt hat, macht sich fit für die Zukunft. Genau hieran arbeiten wir in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Martin Balasus) Mit dem Konsolidierungshaushalt 2025 haben wir uns als regierungstragende Fraktionen dafür entschieden, möglichst minimalinvasiv zu sparen. Das betrifft besonders den Bildungsbereich, der anteilig einen geringeren Sparbeitrag als andere Bereiche leistet. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?

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Martin Balasus CDU

Ich würde gerne erst einmal fortfahren. – Vielen Dank. Trotz der angespannten Lage setzen wir Schwerpunkte, etwa bei der Stärkung der basalen Kompetenzen, und das ist schon ein Erfolg. Natürlich ist jede einzelne Einsparung für die Betroffenen erst einmal ein Einschnitt. Gestern haben wir hier über die Einführung von Verwaltungskostenbeiträgen für Studentinnen und Studenten diskutiert, im Januar, also im letzten Plenum, über Lehrerstellen. Heute reden wir über die Ersatzschulen. Das sind die Schulen in freier Trägerschaft. Wie gestern gilt auch heute: Die Entscheidung ist getroffen. Sie war nicht leicht, aber in der Abwägung richtig. Die Opposition verlangt nun, einzelne Haushaltsmaßnahmen rückgängig zu machen. Aber damit können wir umgehen, da bleiben wir ganz cool. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzierung der Ersatzschulen wie zum Beispiel Waldorfschulen, Montessori-Schulen oder kirchliche Schulen können wir nicht von den allgemeinen Sparbemühungen ausnehmen. Auch sie müssen ihren Beitrag leisten. Ersatzschulen sind ein relevanter Player in Schleswig-Holstein. Allein in den letzten 20 Jahren wurden 37, also fast 40 neue allgemeinbildende Ersatzschulen gegründet, und ich betone ausdrücklich: Sie bereichern unsere Bildungslandschaft. Nehmen wir nur mal als Beispiel die Leibniz Privatschule in Elmshorn, an der der Unterricht teilweise auf Englisch erfolgt, Schuluniformen getragen werden und das Handy vor Schulbeginn eingesammelt wird. Das sind nur einige der Gründe für den guten Ruf und für den starken Zulauf dieser privaten Bildungseinrichtung. Eltern haben die Entscheidungsfreiheit für ihre Kinder; sie entscheiden sich bewusst für bestimmte Konzepte mit bestimmten Schwerpunktsetzungen. Davon profitiert am Ende auch das staatliche Schulsystem. Wie heißt es so schön: Konkurrenz belebt das Geschäft! (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Danke, Malte. (Heiterkeit) Sie sehen, wir schätzen die Arbeit der Privatschulen im Land und begreifen diese als Bereicherung. Dennoch liegt ihr notwendiger Konsolidierungsbeitrag in der Absenkung des Regelfördersatzes von 82 auf 80 Prozent, wie es im letzten Plenum beschlossen wurde. Die Opposition fordert nun vier Dinge. Zu Ihrem ersten Punkt: Sie wollen die Absenkung des Regelfördersatzes bis zum 1 Januar 2027 befristen. – Ich sage Ihnen, dies wäre nicht fair gegenüber all den anderen Bereichen, bei denen wir ebenfalls Kürzungen vornehmen müssen. Ich warne davor, dieses Fass jetzt aufzumachen und einzelne Kürzungsmaßnahmen gegeneinander auszuspielen. Zu Ihren Punkten zwei und drei: Sie fordern eine Neuberechnung der Sachkosten und Gespräche mit den Trägern. – Das ist richtig, und deshalb findet das alles ja bereits statt. Man ist zu diesen Themen kontinuierlich im Gespräch, und hierzu bedarf es keiner weiteren Aufforderung. Zu Punkt vier: Sie wollen, dass der Bericht zur Unterrichtssituation erweitert wird. – Meine Antwort: Bloß nicht noch mehr Berichte! Denn wenn es in Deutschland an etwas nicht mangelt, dann sind es Dokumentationspflichten.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie nun eine Zwischenfrage oder Anmerkung?

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Martin Balasus CDU

Nein, ich würde gern fortfahren. – Danke schön. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen. Die Reduzierung des Regelfördersatzes ist vertretbar. Die Schülerkostensätze haben sich in den letzten zehn Jahren von 4.200 auf 7.200 Euro erhöht. Sinnvoll ist, wenn das Ministerium über die Entwicklung der Schülerkostensätze informiert und wir damit eine fundierte Grundlage haben, die Angemessenheit zu überprüfen. Wenn ganz besondere Härten entstehen soll- (Martin Balasus) ten, können wir immer noch nachsteuern. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Erst einmal stelle ich fest, dass in diesem Haus anscheinend eine große Gemeinsamkeit besteht, was die Wichtigkeit von Schulen in freier Trägerschaft angeht. Ich vermute, dass das hier in den Debatten nicht immer so war; deswegen freue ich mich darüber. Diese Schulen liefern einen Beitrag zur pädagogischen Vielfalt und eben auch zur Innovationskraft in unserem Schulsystem; das ist eine gute Sache. Es war – ehrlich gesagt – auch ein grüner Erfolg, dass in der Küstenkoalition der Zuschuss an die Schulen in freier Trägerschaft von 80 auf 82 Prozent erhöht worden ist. (Sybilla Nitsch [SSW]: Auch! – Zuruf SPD) – Auch, richtig. SSW und SPD sind diesen Weg ja mitgegangen. Das ist auch gut gewesen. Dennoch sind wir in der Abwägung nun dabei – das haben wir ja im letzten Monat beschlossen –, das zu verringern. Warum? – In der Abwägung ist es einfach so – darauf hat der Kollege Martin Balasus hingewiesen –, dass wir bei den Schüler_innenkostensätzen gesehen haben, dass die von 4.200 Euro im Jahr 2014 inzwischen auf 7.200 Euro hochgegangen sind. Das ist also eine Entwicklung hin zu einer fast Verdoppelung, und das muss man natürlich einkalkulieren. (Martin Habersaat [SPD]: Weil es Tarifsteigerungen gab!) Herr Habersaat, wir sind ja beide Deutschlehrer, trotzdem können wir ein bisschen Mathe: 7.200 Euro sind mehr als 4.200 Euro, nämlich fast doppelt so viel. Das müssen wir natürlich in dieser ganzen Diskussion in die Abwägung einbeziehen. Klar ist es trotzdem bitter. Auch wir wären natürlich gern – wie gestern bei den Verwaltungskostenbeiträgen – bei 82 Prozent geblieben. Aber es ist halt nicht Wünsch-dir-was, sondern wir müssen den Haushalt konsolidieren und deswegen diese Schritte gehen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Martin Balasus [CDU], Rixa Kleinschmit [CDU] und Peer Knöfler [CDU]) Aber – das hat der Kollege Martin Balasus gerade korrekt ausgeführt – es ist ja nicht unser Interesse, dass Schulen in freier Trägerschaft jetzt in Existenznot kommen. Das ist natürlich nicht unser Interesse. Deswegen haben die regierungstragenden Fraktionen letzten Monat Änderungsanträge gestellt, damit wir uns die Situation im Bildungsausschuss alle zwei Jahre angucken können. Natürlich werden wir reagieren können, wenn wir feststellen, dass dort eine Handlungsnotwendigkeit besteht. Es ist ja absolut richtig, dass wir in dem Moment dann nachsteuern. Lassen Sie mich noch einen Satz zu den Sachkosten sagen. Insbesondere aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung sind die Sachkostensätze, wie die Küstenkoalition sie bei der letzten großen Novellierung der Ersatzschulfinanzierung vereinbart hatte, nicht mehr zeitgemäß. Da sind wir uns, denke ich, hier alle einig. Aber die Sachkosten sind Aufgabe der Kommunen, und das Land kann nicht einfach eine Erhöhung vorschreiben, ohne entsprechende Mittel bereitzustellen. Deswegen habe ich die Frage an Sie gestellt, Herr Habersaat. Wo war denn der Haushaltsantrag zur Erhöhung der Sachkostenzuschüsse der SPD vor vier Wochen? (Martin Habersaat [SPD]: Wo sind denn die Zahlen?) Natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen, dass man da vielleicht noch – das Ministerium ist ja dabei – in die Verhandlungen gehen könnte. Aber Sie können nicht sagen, Sie wollten das alles verändern, aber dann beim Haushalt keinen Antrag stellen, um die Gelder dafür bereitzustellen. Das funktioniert nach unserer Logik einfach nicht. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Peer Knöfler [CDU]) Das Ministerium – das habe ich gerade gesagt – befindet sich schon länger im Austausch mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft und den kommunalen Landesverbänden. Aber das Problem lässt sich nicht mal eben so einfach lösen. Da gibt es unterschiedlichste Interessen, die miteinander abgeglichen werden müssen. Ich halte fest: Der SPD-Antrag kommt, finde ich – trotz Ihrer Erklärung, Herr Habersaat – mindestens einen Monat zu spät. Die Diskussion hätten (Malte Krüger) wir schon letzten Monat führen können. Wir haben bereits im Dezember 2024 umfassend öffentlich in der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Bildungsausschusses beraten. Im Januar 2025 haben wir dann hier die Anträge vom SSW und von der FDP diskutiert. Dazu haben wir uns ja positioniert. Ich habe immer noch das Empfinden – trotz Ihrer Erklärung, Herr Habersaat –, dass Sie schon das mediale Interesse gesucht haben. Sie haben ja groß Pressearbeit gemacht, Das ist alles fair enough, das ist vielleicht auch die Rolle einer Opposition. Ich frage mich bloß, warum FDP und SSW Anträge gestellt haben, die SPD nicht und jetzt so ein Kleckerantrag nachgeschoben kommt. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Man darf auch mal anderen Menschen zustimmen!) Ich finde, das wäre im parlamentarischen Prozess an anderer Stelle besser aufgehoben gewesen. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ersatzschulen leisten in SchleswigHolstein seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag für unsere Bildungslandschaft. Sie bieten den Eltern und den Kindern eine echte Wahlmöglichkeit und ergänzen das öffentliche Schulangebot mit individuellen pädagogischen Konzepten, die sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientieren. Genau diese Vielfalt macht unser Bildungssystem stark, und genau deshalb müssen wir sie bewahren. (Beifall FDP) Diese Vielfalt fördern wir bereits im Bereich der Kita, damit Eltern wählen können. Warum tun wir das Gegenteil jetzt bei den Ersatzschulen? Die jüngsten Kürzungen bei der Ersatzschulfinanzierung stellen für viele dieser Schulen eine erhebliche Herausforderung dar. Sie erschweren es den Trägern, ihr bewährtes Bildungsangebot aufrechtzuerhalten, und führen zugleich zu einer finanziellen Mehrbelastung der Familien. Ersatzschulen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind keine Luxusschulen – wie viele immer sagen – oder für ein bestimmtes Klientel da, sondern sie helfen bei der Entlastung der allgemeinbildenden Schulen. Wenn Schülerinnen und Schüler einen bestimmten besonderen Förderbedarf haben, dann nehmen sie diese Kinder bei sich auf. (Beifall FDP und vereinzelt SSW) Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen ohnehin vor wirtschaftlichen Unsicherheiten stehen, ist das ein zusätzliches Problem für viele Familien, die schon durch die Krisen der letzten Jahre und vor allem durch die Inflation mit enormen Kostensteigerungen zu kämpfen haben. Und, meine Damen und Herren, wir wissen, dass Haushaltsentscheidungen immer mit schwierigen Abwägungen verbunden sind. Bildung sollte aber auf jeden Fall eine Priorität bleiben. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und vereinzelt SSW) Die Finanzierung der Ersatzschulen ist auch eine Frage der Verlässlichkeit für die Träger, für die Lehrkräfte, für die Eltern und vor allem für die Schülerinnen und Schüler. Deshalb halten wir es für eine falsche Entscheidung, dass die Landesregierung nicht gemeinsam mit den Schulen an einer Lösung gearbeitet hat, um die Kürzungen wenigstens ein bisschen abzumildern und möglichst ganz zu vermeiden. Gleichzeitig müssen wir über eine langfristige, verlässliche und faire Finanzierung von Ersatzschulen in der Zukunft sprechen. Die Schulen brauchen Planungssicherheit, um weiterhin innovative, qualitativ hochwertige Bildungsangebote zu machen. Das bedeutet, dass wir die bisherigen Finanzierungsmodelle unbedingt überprüfen und weiterentwickeln müssen. Unser Ziel muss es sein, dass Ersatzschulen bei uns nicht nur geduldet, sondern als fester Bestandteil des Bildungssystems anerkannt und entsprechend unterstützt werden. Gerade die Verlängerung der Anerkennung von Ersatzschulen von zwei auf drei Jahre zeigt deutlich, dass den Ersatzschulen einfach ganz, ganz viele Steine in den Weg gelegt werden. Allen Aussagen zum Trotz scheinen sie einfach nicht in dem Maße gewünscht zu sein, wie es in manchen Bekundungen zu vernehmen ist. Denn es ist leider auch klar: Die Ergebnisse der letzten Bildungserhebung zeigen leider immer deutlicher, dass die staatlichen Schulen in Teilen nicht mehr das vermitteln können, was die Eltern und die Schüler zu Recht von den Schulen erwarten. (Anne Riecke) Wenn 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards beim Lesen, Rechnen und Schreiben nicht erreichen, fragen sich die Eltern natürlich, und das zu Recht, ob sie sich nicht einen anderen Weg bei der Bildung ihrer Kinder vorstellen können. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein braucht eine starke und vielfältige Bildungslandschaft, nicht nur im Rahmen der letzten Haushaltsberatung, sondern auch mit Blick auf die langfristige Entwicklung unseres Schulsystems. Wir stehen für Wahlfreiheit in der Bildung, für Chancengerechtigkeit und für eine faire Finanzierung aller Schulträger. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Ersatzschulen weiterhin eine tragende Säule unseres Bildungssystems bleiben können. – Vielen Dank. (Beifall FDP und Dr. Michael Schunck [SSW])

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich halte die Rede hier für die heute Morgen erkrankte Jette Waldinger-Thiering, für meine liebe Kollegin. An dieser Stelle noch einmal gute Besserung. – God bedring! (Beifall) Das Recht auf Beschulung in einer Ersatzschule ist ein wirklich wertvoller Bestandteil unseres Bildungssystems und fördert die gesellschaftliche Vielfalt. Es ist gut, dass wir in Schleswig-Holstein die Möglichkeit haben, dass unsere Kinder in einer vielfältigen Schullandschaft an öffentlichen Schulen wie auch alternativ an Ersatzschulen zu unterrichten und zu fördern sind. Es werden mehr als 15.500 Schüler und Schülerinnen an 105 Ersatzschulen unterrichtet, und dazu gehören unter anderem die christlichen Schulen und die Waldorfschulen. Die dänischen Schulen sind vielleicht formal Ersatzschulen, sie sind aber faktisch die öffentlichen Schulen der dänischen Minderheit. (Beifall SSW) Die dänischen Schulen sind durch die Landesverfassung geschützt und somit den öffentlichen Schulen als Minderheitenschulen gleichgestellt. Alle anderen Ersatzschulen wurden bisher mit 82 Prozent vom Land finanziell unterstützt. Die Reduzierung auf 80 Prozent ist für uns einfach nicht zu rechtfertigen und somit für uns nicht tragbar. Das haben wir in allen Reden deutlich gemacht. Die aktuell wachsenden Belastungen an den Schulen durch die aktuellen Herausforderungen unserer Gesellschaft machen nämlich auch vor den Ersatzschulen keinen Halt. Lehrkräftemangel und erhöhte Zahlen von Schülern und Schülerinnen mit Förderbedarf sind nur zwei Faktoren, die es natürlich auch in Ersatzschulen gibt. Für Familien mit geringen Einkommen ist es kaum möglich, Transportkosten und Elternbeiträge für die Beschulung auf einer Ersatzschule zu finanzieren. Bereits heute ist die Förderung durch die Sachkostenerstattung nicht gerecht, da der Sachkostensatz seit 2010 nicht mehr neu berechnet wurde. Die Sachkosten insgesamt müssen dringend angehoben und den tatsächlichen Kosten der heutigen Zeit angepasst werden, um eine gerechte kommunale Finanzierung zu gewährleisten. Für die Ersatzschulen würde die Anpassung der Sachkosten eine relevante und erhebliche Steigerung der finanziellen Förderung bedeuten. Deshalb muss, wie wir im Antrag fordern, bezüglich der Ersatzschulen neu verhandelt und gestaltet werden. Spätestens 2027 muss die Reduzierung der Förderung von 82 auf 80 Prozent wieder aufgehoben werden. Spätestens dann werden die Kürzungen des aktuellen Haushalts auch bei den Ersatzschulen schmerzlich greifen. Wenn man, wie so oft, im Bildungsbereich neidvoll nach Hamburg schaut, sieht man, dass 85 Prozent Finanzierung der Ersatzschulen nicht nur wünschenswert, sondern auch angemessen scheinen. Nur so ist eine Abwanderung von zum Beispiel Waldorfpädagogen und Lehrkräften nach Hamburg zu verhindern. Auch die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss besser geregelt und neu verhandelt werden. Schülerinnen und Schüler der Ersatzschulen müssen die gleichen Leistungen erbringen und stehen vor den gleichen Anforderungen wie die Schüler und Schülerinnen der öffentlichen Schulen. Daher dürfen keine Nachteile für Kinder entstehen, deren Eltern sich für die Beschulung ihrer Kinder an einer Ersatzschule entschieden haben. Darum fordern wir, dass der Bericht der Landesregierung zur Unterrichtsversorgung auch einen (Sybilla Nitsch) Überblick über die Situation und Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den Ersatzschulen liefert. Wir vom SSW wissen, mit welchen Schwierigkeiten die Ersatzschulen zu kämpfen haben. Denn auch wenn die dänischen Schulen zu 100 Prozent mit den öffentlichen Schulen durch die Landesverfassung gleichgesetzt sind, gibt es doch viele Bereiche, auch bei unseren Schulen, in denen die Träger von Ersatzschulen Schwierigkeiten haben, auf kommunaler Ebene unterstützt zu werden, besonders wenn es um Sachkosten geht, um die Transportmöglichkeiten, Schulbegleitung oder Ganztagsausbau. Da müssen wir feststellen: Wir sind von einer Gleichstellung noch weit entfernt. Daher sind wir sehr solidarisch mit den Ersatzschulen, die anders als die dänischen Schulen nicht durch die Landesverfassung gleichgesetzt sind, und erhoffen uns, dass wir hier neu verhandeln und neue Ansätze schaffen können. – Vielen Dank. (Beifall SSW und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat Ministerin Karin Prien das Wort.

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Karin Prien

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ersatzschulen haben einen festen Platz in der schleswig-holsteinischen Schullandschaft. Sie bereichern die Vielfalt unseres Bildungsangebots durch besondere pädagogische Konzepte – basierend auf religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Lehrkräften und Schulleitungen der Ersatzschulen für ihr Engagement sehr herzlich zu bedanken. Mein besonderer Dank gilt den Privatschulverbänden und dem Dänischen Schulverein für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Im Vergleich zu anderen Bundesländern pflegen wir in Schleswig-Holstein eine beispiellose Dialogkultur mit den Ersatzschulen. Die Schulaufsicht und ich persönlich führen regelmäßige Gespräche mit dem Dänischen Schulverein, mit allen Verbänden und mit einzelnen Schulen. Außerdem werden die Schulen regelmäßig besucht und Unterrichtsstunden hospitiert sowie Gespräche mit den Schulleitungen geführt. Ich selbst tausche mich in einem Jahresgespräch mit den Privatschulverbänden und dem Dänischen Schulverein aus, und ich bin gerne zu Gast, damit die Systeme voneinander lernen können. Selbstverständlich hat dieser Austausch auch im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung stattgefunden. Genau wie in allen anderen Bereichen meines Ministeriums war es mir wichtig, die notwendigen Kürzungen transparent, durchdacht und mit vertretbaren Auswirkungen umzusetzen. Denn auch wenn die Einsparungen im Bildungsbereich im Verhältnis deutlich geringer ausfallen – darüber haben wir schon verschiedentlich hier berichtet –: Jede Kürzung tut weh, keine dieser Kürzungen fällt uns leicht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Richtig ist eben auch, dass in den vergangenen zehn Jahren das Land die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft ganz erheblich erhöht hat und sich die Ersatzschulfinanzierung in vielen Bereichen deutlich verbessert hat. In jedem Jahr gab es höhere Zuschüsse, Zahlen sind schon genannt worden. Ich will noch eine ergänzen: Etwa im Bereich der allgemeinbildenden Ersatzschulen, einschließlich der Waldorfschulen, stieg der Zuschuss von 40,6 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 70,5 Millionen Euro im Jahr 2024, das bedeutet rund 30 Millionen Euro mehr, und das übrigens bei stabilen Schülerzahlen. Es gibt in Schleswig-Holstein, Frau Riecke, eben keinen Run auf die Privatschulen, sondern wir haben ein absolut stabiles Zahlenverhältnis an dieser Stelle. Die Schulen der dänischen Minderheit, darauf ist hingewiesen worden, behandeln wir ohnehin gleich, sodass diese von den Kürzungen nicht betroffen sind. Die Entwicklung der Schülerkostensätze – an diese bleibt ja die Finanzierung weiter gebunden, an der Systematik verändert sich ja grundsätzlich nichts – macht es möglich, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen besonders zu unterstützen. Ich will hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Schülerkostensätze für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von den Kürzungen nicht betroffen sind. An dieser Stelle werden wir keine Kürzungen vornehmen, meine Damen und Herren. Über weitere Fragen im Kontext der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird zurzeit gesprochen. Auch über die Schulgeldfrage wird nicht nur gesprochen, sondern es gibt bereits eine Verständi- (Ministerin Karin Prien) gung darauf, dass es eine weitere Erhöhung, die letzte ist ja zum 1. Januar 2023 erfolgt, zum 1. August 2025 geben soll. All das ist bereits Gegenstand der Gespräche mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft. Meine Damen und Herren, ich will aber auch darauf hinweisen, dass wir in den vergangenen Jahren bei sehr vielen Themen – beim Schulbau, beim DigitalPakt, bei den Zuschüssen für den Ganztagsausbau – selbstverständlich die Schulen in freier Trägerschaft überall dort in den Förderprogrammen mitbedacht haben, obwohl wir das – so haben es übrigens auch andere Bundesländer gehandhabt – nicht hätten tun müssen. Auch die Lehrkräfte haben wir mit Laptops ausgestattet. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Habersaat?

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Karin Prien

Nein, ich möchte jetzt gerne fortfahren. – Meine Damen und Herren, die Schülerkostensätze werden für die Schulen in freier Trägerschaft weiter steigen. Sie tun das auch im Jahr 2025. Es ist keine schöne Debatte, aber dennoch ist der Beitrag zur Haushaltskonsolidierung auch hier erforderlich. Deshalb werden wir bis auf Weiteres die Fördersätze für die Schulen in freier Trägerschaft von 82 Prozent auf 80 Prozent herabsetzen. Um ehrlich zu sein, es gibt doch im Augenblick keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Haushaltssituation bis zum Jahr 2027 deutlich verbessern wird. Wir werden trotzdem die Veränderungen genau beobachten. Dazu haben wir mit den regierungstragenden Fraktionen § 150 Schulgesetz entsprechend geändert, um die Situation der Schulen in freier Trägerschaft genau beobachten zu können. Wir haben eine Evaluation im Jahr 2028 vereinbart und werden wie verabredet im Jahr 2026 und im Jahr 2028 Landtagsberichte zur Entwicklung der Situation der Schulen in freier Trägerschaft vorlegen. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Neuberechnung der Sachkosten ist längst mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft verabredet. Darauf haben wir uns schon im Jahr 2024 geeinigt. Die Gespräche dazu werden verabredungsgemäß nach der Beschlussfassung zum Haushalt aufgenommen. Wir befinden uns bereits seit März 2024 in einer umfassenden Evaluation der Ersatzschulfinanzierung, um dann das entsprechende Zahlenwerk zugrunde legen zu können. Insofern ist der Antrag hier obsolet. Ich will noch zwei Sätze zur Frage einer erweiterten Berichtspflicht sagen. Bei dieser müssen wir selbstverständlich die Privatschulfreiheit, die in Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes rechtlich gesichert ist, berücksichtigen. Das Land kann den Schulen solche Berichtspflichten gar nicht abverlangen. Wir sind darauf beschränkt, die Genehmigungsverfahren und die Rechtsaufsicht durchzuführen. Im Übrigen liegen die meisten Daten, die Sie sich wünschen, im Rahmen der schulstatistischen Erhebung bereits vor. Die können Sie sich dort also ohne Weiteres beschaffen. Die Veröffentlichung erfolgt jährlich durch das Statistische Landesamt im Verzeichnis der allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Insofern gibt es die relevanten Daten längst. Weitere Berichtspflichten sind aus rechtlichen Gründen aus unserer Sicht weder erforderlich noch möglich. Ihr Antrag ist auch insoweit obsolet. Ich bin dankbar für den sehr engen Austausch, den wir mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft haben. Wir werden die angesprochenen Themen – Schuldgelderhöhung, neue Sachkostenberechnung – wie mit den Verbänden besprochen und verabredet vornehmen und hier zu einer guten Lösung für alle Beteiligten kommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten und 18 Sekunden überzogen. – Herr Abgeordneter Habersaat, möchten Sie die Restredezeit oder einen Kurzbeitrag? (Martin Habersaat [SPD]: Kurzbeitrag!) – Dann haben Sie das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Balasus, wenn Sie hier den Ironman geben wollen, dann würde ich Ihnen zuvor (Martin Habersaat) eines empfehlen – wieder ein Zitat eines Moorreger Aphoristikers –: „Üben, Üben, Üben“. (Lachen Birte Pauls [SPD] – Martin Balasus [CDU]: Hervorragend!) Wenn man sich in so einer Debatte mit vier Anträgen beschäftigt, die nun nicht „Wünsch dir was“ waren, die nun nicht „Die Opposition spielt Wolkenwunderland“ waren, sondern sachlich begründet waren und auch nicht alle unmittelbar kostenintensiv sind – bis auf den ersten jedenfalls und auch beim ersten ist begründet, warum wir diese Zweijahresfrist hineinnehmen wollten –, dann sollte man es sich mit der Ablehnung nicht allzu einfach machen. Die Argumente, die ich von Ihnen gehört habe, waren: Es war der falsche Zeitpunkt; wir hätten das vor einem Monat beantragen sollen. – Das haben wir begründet. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das Zweite: Wir haben gar keinen Haushaltsantrag vorgelegt. – Herr Krüger, damit suggerieren Sie ein bisschen: Wenn wir doch nur diesen Haushaltsantrag vorgelegt hätten, dann hätten wir gar kein Problem, weil Sie dem zugestimmt hätten. – Das hätten Sie ja nicht, wollen Sie ja gar nicht! (Beifall SPD – Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen bei der Umwelt sparen, Herr Habersaat!) Frau Kollegin von Kalben, ich weiß nicht, ob Ihnen der Punkt entgangen ist: Momentan geht es uns gar nicht darum, akut etwas im nächsten Haushalt zu bezahlen. Wir fordern jetzt gerade keinen Cent mehr im Jahr 2025. Jetzt gerade geht es um keinen Cent mehr im Jahr 2025. Was hätten wir denn da in den Haushalt schreiben sollen? (Beifall SPD, FDP und SSW) In noch einem weiteren Punkt hätte ich mir ein bisschen mehr Inhalt in der Debatte gewünscht. Sechs Prozent der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein besuchen eine Ersatzschule. Unser Wunsch ist: Berücksichtigt diese bitte im Bericht zur Unterrichtssituation, weil es auch Schülerinnen und Schüler – Landeskinder – sind. Da sagen Sie, Herr Balasus: So viel Bürokratie, zu lange Berichte, Entbürokratisierung – wollen wir nicht. – Wissen Sie, was die größte Ergänzung des Berichts zur Unterrichtssituation in den letzten 20 Jahren war? Wissen Sie, wer die beantragt hat? – Falls Sie es nicht wissen, helfe ich Ihnen gern auf die Sprünge. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt bin ich gespannt!) Seit Kurzem enthält der Bericht zur Unterrichtssituation ungefähr ein Drittel seines Umfangs zum Thema „Digitalisierung an Schulen“ – auf Wunsch von CDU und Grünen ergänzt. Jetzt stellen Sie sich hin und sagen: Jede weitere Ergänzung wäre überschüssige Bürokratie, das können wir uns nicht vorstellen und wollen wir gar nicht. – Das ist doch ein schwaches Argument. Frau Prien, wenn Sie sagen, die Privatschulfreiheit sei in Gefahr, wenn in diesem Bericht Zahlen stehen, die doch sowieso vorliegen, wie Sie an anderer Stelle gesagt haben, ist das schlicht absurd. Beim Thema „absurd“: Wer sich außenpolitisch äußert und in Berlin mit den Großen spielen möchte, Frau Prien, der kann sich ruhig einmal herablassen, im Landtag die Frage eines Abgeordneten zu beantworten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade rechtzeitig hat die Koalition noch einen Alternativantrag unter der Überschrift „Erfolgreichen Weg für bezahlbares und klimaneutrales Wohnen fortsetzen“ vorgelegt. Es findet sich kein Wort zu den Belastungen für Mieterinnen und Mieter, zu Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, zur Wohnungswirtschaft, die auf dem Pfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor belastet werden. Sie fordern in Ihrem Antrag – ich zitiere –: „Der Landtag bittet daher die Landesregierung, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, auch zukünftig die Modernisierung der Wärmeversorgung von Wohngebäuden auf der Basis erneuerbarer Energien zu fördern und umzusetzen.“ Also wenn ich das richtig verstanden habe, war es im Wahlkampf Friedrich Merz, der das Heizungsgesetz – das Gebäudeenergiegesetz – abschaffen wollte und damit auch die Förderprogramme abschaffen wollte. (Beifall SPD und FDP) Also müssen Sie sich nicht bei der Bundesregierung dafür einsetzen, sondern bei der Bundes-CDU. Sie müssen sich bei Ihrer Verhandlungskommission – bei Ihren Leuten –, wenn die Koalitionsverhandlungen mit der SPD denn zustande kommen, dafür einsetzen, dass dieses Gesetz mit dem Förderprogramm nicht zurückgenommen wird. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Grundsatz sind wir uns einig: Schleswig-Holstein, aber auch ganz Deutschland muss schnell klimaneutral werden, und das aus mehreren Gründen. Gleichwohl wird dieses ambitionierte Ziel für den Gebäudesektor Mieterinnen und Mieter, Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die Wohnungswirtschaft vor enorme, tiefgreifende, aber vor allen Dingen finanzielle Belastungen stellen, die wir heute noch gar nicht so richtig ermessen können. Der Schutz unseres Klimas und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum dürfen sich nicht gegenseitig ausschließen. Deshalb fordern wir eine Wohnpolitik, die sowohl klimafreundlich als auch sozial gerecht ist, denn: Bezahlbarer Wohnraum, bezahlbare Wohnungen sind kein Luxus, sondern ein Grundrecht. (Beifall SPD und SSW) Wenn durch die Kosten für die energetische Sanierung und den Heizungstausch die Mieten und der Besitz von Einfamilienhäusern für die ganz normalen Menschen in diesem Land unbezahlbar werden, dann laufen wir in die falsche Richtung. Der Umfang der Sanierung und der Zeitraum müssen zu dem Einkommen der Menschen passen. Wir dürfen die Mieterinnen und Mieter in diesem Land nicht aus dem Blick verlieren. (Beifall SPD und SSW) Die Mietbelastungsquote in Schleswig-Holstein liegt heute schon bei über 30 Prozent und ist die höchste aller Flächenländer. Deshalb ist eine weitere Belastung schwer zu vermitteln. Gerade in Schleswig-Holstein, dem Land mit dem niedrigsten Durchschnittslohn aller Flächenländer, sind Mieterhöhungen und Belastungen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer schwer zu ertragen. Aufgrund dieser Ausgangslage muss die Landesregierung das Angebot der Wohnungswirtschaft und des Mieterbundes für einen gemeinsamen Klimapakt annehmen. Es geht um die technische, aber auch um die soziale Expertise dieser Verbände. Es gibt überhaupt keinen Grund, darauf zu verzichten, zumal es diesen Pakt in den Jahren 2009 bis 2019 schon gab. Man hat damals schon erfolgreich vereinbart, wie man die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduzieren kann. Das ist dort erfolgreich geschehen, und das muss wieder vereinbart werden. Überhaupt nicht zu verstehen ist, dass die Landesregierung Realisierungsvereinbarungen zur neutralen Transformation der Industrie mit den Akteuren an der Westküste und Realisierungsvereinbarungen zur Dekarbonisierung mit dem VSHEW und den Stadtwerken abschließt, aber nicht bereit ist, Gleiches mit der Wohnungswirtschaft und dem Mieterbund zu tun. Warum traut sich die Landesregierung nicht, Vergleichbares zu beschließen? Haben Sie Angst davor, sich einzugestehen, dass die Klima- (Thomas Hölck) neutralität im Gebäudesektor realistischerweise bis zum Jahr 2040 nicht zu erreichen ist (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Offensichtlich! – Beifall SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – offensichtlich –, und wenn doch, dass die Mieten so exorbitant steigen werden, dass Sie einen sozialen Sprengstoff produzieren, der seinesgleichen sucht? (Beifall SPD, FDP und SSW) Deshalb müssen wir gemeinsam einen Weg finden, der zur Klimaneutralität führt, der aber auch für die Mieterinnen und Mieter sozialverträglich ist. Wir müssen dafür sorgen, dass sich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihr Haus weiterhin leisten können. Gerade diejenigen, die in Rente gegangen sind, die lange für die Rente gearbeitet, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) die mit ihrer Hände Arbeit ihr Haus aufgebaut haben, dürfen wir nicht in die Armut treiben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Deshalb müssen wir einen Weg finden, der allen gerecht wird. Darum fordere ich Sie auf, diesen Klimapakt für die Menschen in unserem Land zu vereinbaren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Michel Deckmann das Wort. – Bitte schön.

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2009 haben sich verschiedene Akteure unserer Gesellschaft – insbesondere der Wohnungswirtschaft, aber auch der Mietverbände – gemeinsam mit der Landesregierung, der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. und der Investitionsbank mit dem „Klimapakt Wohnen“ auf den Weg gemacht. Das Ziel war damals richtigerweise eine 40-Prozent-Senkung der CO -Emissio2 nen im Gebäudebestand – ein wichtiges Ziel. Wenn wir uns allerdings die heutige Situation anschauen, sehen wir, dass die Herausforderungen noch breiter aufgestellt worden sind. Wir haben in den letzten Jahren eine dynamische Baukostenentwicklung erlebt. Die Wohnfolgekosten gerade bei Neubauten sind in den vergangenen Jahren sehr dynamisch nach oben gegangen. Die Aufgaben sind also dementsprechend deutlich breiter aufgestellt. Vor dem Hintergrund sehen wir als schwarz-grüne Koalition den Rahmen eines Paktes als zu starr an. (Sybilla Nitsch [SSW]: Zu starr?) Wir müssen daraus ein dynamisches Netzwerk schaffen, um weitere Akteure an den Tisch zu holen. Insbesondere brauchen wir Vertreterinnen und Vertreter der Energiewirtschaft am Tisch. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Über bezahlbare Energiewende und klimaneutrale Energieversorgung ohne Vertreterinnen und Vertreter der Energiewirtschaft zu sprechen, ist in dem Moment schlicht zu kurz gedacht. Gleichzeitig brauchen wir Vertreterinnen und Vertreter der Bauwirtschaft. Nur wenn das dort ankommt, können wir ganzheitlich Bezahlbarkeit der Klimaneutralität im Wohngebäudebestand und beim Neubau sicherstellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Thomas Hölck [SPD]) Deswegen wollen wir auch, dass die Gesprächskultur, die wir in Schleswig-Holstein bereits in den letzten Jahren entwickelt haben – auch mit der Wohnungswirtschaft, auch mit der Bauwirtschaft –, fortgesetzt und in einem Netzwerk institutionalisiert wird.

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Peter Lehnert

Kollege Deckmann, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung/Zwischenfrage des Kollegen Hölck?

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Thomas Hölck SPD

Herr Kollege Deckmann, wenn wir diesen Klimapakt – wir haben die Wohnungswirtschaft, den Mieterbund – um die Stadtwerke, den VSHEW, also die Energiewirtschaft und die Kommunen, erweitern, wären Sie dann bereit zuzugestehen, dass wir einen gemeinsamen Klimapakt schließen können? – Ich glaube weiterhin, dass der Rahmen eines Paktes, der praktisch einen festen Rahmen, einen absoluten Abschluss für die dynamischen Herausforderungen bildet, die wir im Bereich der Energiesouveränität, der Energiewirtschaft und auch der Wohnungswirtschaft haben, zu starr ist und dass wir deutlich flexibler und besser aufgestellt sind, wenn (Michel Deckmann) wir – so arbeiten wir mittlerweile in der Gesellschaft im Rahmen eines Netzwerks – verbindliche Absprachen treffen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sehen auch aus der bisherigen Zusammenarbeit, dass wir viele messbare Ergebnisse geliefert haben: Wir haben die attraktiven Konditionen in der sozialen Wohnraumförderung gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft entwickelt. Wir haben die LBO gemeinsam mit Wohnungswirtschaft und Bauwirtschaft angepasst, und wir haben dank der hervorragenden fachlichen Arbeit des Ministeriums das wichtigste Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gemeinsam entwickelt: den Regelstandard für erleichtertes Bauen, der bereits jetzt zeigt, zum ersten Mal seit Jahrzehnten, (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) dass die Baukosten in diesem Bereich sinken. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack: Nicht immer klatschen, Herr Buchholz!) Das ist ein entscheidender Erfolg der bisherigen Strukturen, die wir im Ministerium haben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Bis dahin: Gut!) Dafür gilt ganz großer Dank unserer Innenministerin und ihrem gesamten Team für diese Zusammenarbeit und für diesen Erfolg. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Nun geht es natürlich darum: Wie arbeiten wir weiter? Ich möchte mir ehrlicherweise Sprüche wie „Aufgewärmt schmeckt nur Gulasch!“ und Ähnliches sparen. Das würde am Sinn der Sache vorbeigehen, denn der Klimapakt hat damals Erfolg gehabt. Er hat CO pro Quadratmeter Nutzfläche 2 reduziert, auch wenn die Gesamtemissionen aufgrund steigender Nutzflächen gestiegen sind. Ich persönlich habe manchmal den Gedanken: Wenn wir den gleichen Klimapakt mit den gleichen starren Strukturen bei erweiterten Herausforderungen aufwärmen, dann erinnert mich das ein wenig an den alten Spruch „Aus Raider wird nun Twix – sonst ändert sich nix“. Aber auch das wäre hier nicht ganz angebracht. (Sybilla Nitsch [SSW]: Was sind denn die starren Aufgaben?) Dann frage ich: Was tun wir jetzt? Drei Dinge müssen meines Erachtens nun angepackt werden. Erstens: Die Strukturen des Netzwerks müssen institutionalisiert und mit allen Partnern an einem Tisch besprochen und dauerhaft fortgeführt werden. Zweitens – das ist meines Erachtens der Kernpunkt –: Wenn wir den Gebäudebestand und den Neubau emissionsfrei hinbekommen wollen, dann sollten wir uns von den starren Effizienzhausstandards wegbewegen – (Sybilla Nitsch [SSW]: Das haben wir alles auch gesagt!) wir sehen die Debatte, die sich in dieser Richtung entwickelt – und mehr auf emissionsfrei-ready gehen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ob es nun die Wärmepumpe oder was für eine Technologie auch immer ist: Es wird elementar sein, dass wir die Emissionsfreiheit in diesen Förderkulissen sicherstellen, und da muss einiges angepackt werden. Auch die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit müssen wieder da sein. In jedem Gespräch mit Vertretern der Wohnungs- und der Bauwirtschaft werden regelmäßig die Förderbedingungen der KfW, die sich rasant verändert haben, angemahnt, auch die Arbeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, das auf einmal Zertifizierungen verlangt, (Zuruf Beate Raudies [SPD]) binnen einer Nacht neue Zertifizierungen verlangt, um Förderanträge stellen zu können. Das erschüttert teilweise das Vertrauen und erschwert die Antragstellung, erschwert damit die Sicherstellung der Emissionsfreiheit und der Bezahlbarkeit des Wohnraums. Hier muss sich tatsächlich etwas ändern. Es müssen wieder verlässliche und verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das müssen wir gemeinsam anpacken. Es ist mir egal, ob wir es Pakt oder Netzwerk nennen. Diese Ergebnisse müssen am Ende herauskommen, denn nur das, was am Ende herauskommt, zählt. (Sybilla Nitsch [SSW]: Dann stimmen Sie doch dem Antrag zu!) Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD])

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Dr. Ulrike Täck das Wort. – Bitte schön. (Martin Habersaat [SPD]: Herr Deckmann, wir können es Joachim nennen, wenn Ihnen das hilft! – Zuruf: Es wäre schick, wenn wir uns über den Inhalt und nicht über einen Rahmen unterhalten würden!) – Kollegen, ich darf um Aufmerksamkeit für die Kollegin bitten.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorstoß der SPD klingt an sich erst einmal gut. Aber – und das Aber musste kommen – er ist sehr eingeschränkt und unterschlägt so einiges. Darauf möchte ich nun gerne eingehen. Das Wort Pakt ist ja schon einmal aufgekommen. Auch hier möchte ich noch einmal betonen: Im engeren Sinne ist ein Pakt eine Übereinkunft von Verhandlungspartnern. Im Übrigen nehmen Sie damit schon eine Übereinkunft voraus. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Die SPD hat dieses weiterhin dadurch eingeschränkt, dass Sie dort lediglich die Wohnungswirtschaft und den Mieterbund genannt haben, aber viele andere wichtige Akteure eben nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Eines möchte ich ganz besonders betonen, wenn die Damen und Herren dafür etwas Aufmerksamkeit haben. (Beate Raudies [SPD]: Immer, Frau Kollegin! Immer!) – Super. (Beate Raudies [SPD]: Wir sind multitaskingfähig!) – Ja. – Wir wünschen, dass der Teilnehmerkreis breiter aufgestellt wird und dynamischer agieren kann. Sie haben in Ihrem Antrag den Fokus auf eine bezahlbare Energiewende im Gebäudesektor gerichtet. Das ist die Fragestellung heute, aber was ist die Fragestellung morgen? Es kommen auch andere. Im Übrigen suggeriert Ihr Antrag, dass die Energiewende schuld daran ist, dass die Baukosten hochgehen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Das ist aber nicht zwingend der Fall, denn es gibt noch viele andere Aspekte, die die Baukosten hochtreiben, die die Mieten möglicherweise hochtreiben. Hier der Energiewende die Schuld in die Schuhe zu schieben, geht in die falsche Richtung, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Kollegin Täck, erlauben Sie eine Zwischenfrage/Zwischenbemerkung der Kollegin Nitsch?

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Sybilla Nitsch SSW

Vielen Dank, Frau Täck. – Da der SSW mit auf dem Antrag steht, finde ich es erst einmal gut, dass Sie so deutlich feststellen, dass es um den Wohnsektor und um die Mieter und Eigentümer geht. Ist Ihnen bekannt, dass wir eine Studie von der ARGE für zeitgemäßes Bauen vorliegen hatten? Darin wurde ermittelt, dass die Mietkosten durch die Maßnahmen, die Sie in den Zielen vorschreiben, in den nächsten 15 Jahren um mindestens ein bis zwei Euro pro Quadratmeter steigen werden. Andere sprechen von vier bis fünf Euro pro Quadratmeter oder sogar von einer Verdopplung. Ist Ihnen das bekannt, und wie verhalten Sie sich dazu? – Wenn Sie die Studie genau gelesen haben, dürften Sie auch gesehen haben, dass dort verschiedene Szenarien (Zuruf) – ich beantworte jetzt erst einmal Ihre Frage – auf Basis verschiedener Energiestandards von Häusern aufgezeigt wurden. Deswegen muss man hier genau hinschauen. Der Hausbau, die Sanierung müssen nicht zwingend teurer werden, müssen das nicht teuer machen. Worum geht es hier? Es geht darum, dass wir einen klimaneutralen Wohnungsbestand bekommen und dieses effizient umgesetzt wird. Die ARGE-Studie hat hierzu verschiedene Modellrechnungen durch- (Dr. Ulrike Täck) geführt. Ich bitte Sie, alle diese Modellrechnungen einmal genau anzuschauen. Da ist sicher auch etwas drin, und es ist eben nicht zwingend so, dass es teuer wird. Das Fazit der Studie ist auch, dass eine Sanierung und ein Dämmen von Häusern, bis der Arzt kommt, gar nicht notwendig sind, weil moderne Heizungstechniken dieses mittlerweile schon ausgleichen können. Das ist das Fazit der Studie. – Nun möchte ich gerne meine Rede fortsetzen. Ich danke Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten gerne ein Netzwerk aufstellen; ein Netzwerk, das breiter aufgestellt ist und dynamisch auf aktuelle Anforderungen reagieren kann. Wie ich schon sagte: Heute ist es dieses Thema. Morgen ist es ein anderes Thema. Im Übrigen ist es die Natur eines Netzwerkes, dass in Abhängigkeit einer Anforderung, einer Fragestellung neue Menschen in ein Netzwerk kommen können und andere wiederum ein Netzwerk verlassen. Ein Netzwerk braucht also etwas Dynamik. Bezahlbares Wohnen wird aber nicht nur im Rahmen einer Energiewende gemacht. Uns ist noch sehr wichtig zu betonen, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereits Förderungen und zinsgünstige Kredite für den Heizungsumbau und für die energetische Sanierung anbietet. Das gibt es bereits. Uns ist auch wichtig – mein Kollege sagte es schon –, dass die Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer, die diese Maßnahmen ausführen müssen, eine Planungssicherheit bekommen und deswegen die Fördermaßnahmen und die zinsgünstigen Kredite auch in Zukunft hierfür zur Verfügung stehen. Das ist uns ganz besonders wichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zudem gibt es, dargestellt durch das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gebäudeenergiegesetz, bereits eine Einschränkung darin, dass die Umlage, die auf die Miete erfolgt, auf Basis der Sanierung auf maximal zehn Prozent der Sanierungskosten eingeschränkt wird. Auch das gibt es bereits. Hier ist also ein Übermaß an Mietsteigerungen durch die Energiewende nicht zu erwarten. Da müssen wir an ganz anderen Stellen schauen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Deswegen bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, den SPD-Antrag abzulehnen und unserem dynamischen Antrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen recht herzlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist der SPD-Fraktion und dem SSW zu danken, dass sie die Forderung von Haus & Grund, VNW und Mieterbund aufgegriffen haben, die Frage nach dem Pakt für bezahlbares Wohnen vor dem Hintergrund des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes in Schleswig-Holstein noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Leider, Herr Kollege Hölck, krankt Ihr Antrag aber an einem zentralen Punkt. (Zuruf: Ja, haben wir verstanden!) Was soll dieser Pakt bewirken, wenn das Erreichen des Zieles nahezu ausgeschlossen ist? Ich will es hier noch einmal sehr deutlich sagen, weil der Ministerpräsident auch immer durchs Land rennt und sagt: Was ist daran schlimm, wenn man ambitionierte Ziele hat und deshalb sagt, wir wollen 2040 treibhausgasneutral sein? – Was daran schlimm ist, kann man hier sehen. Es sei erforderlich, besagt die entsprechende Studie der ARGE Bau, dass sich die Investitionskosten im Bestand des Wohnungsbaus innerhalb der nächsten Jahre bis 2040 auf einem Niveau – liebe Frau Täck – zwischen 85 Milliarden und 150 Milliarden Euro bewegten. (Annabell Krämer [FDP]: Irre!) Sie schreiben selbst, Herr Hölck, dass das ungefähr rund 10 Milliarden im Jahr wären, wenn man den Durchschnitt berechnen würde. Hat jemand von Ihnen sich einmal die Mühe gemacht zu schauen, wie hoch der Anteil des Baugewerbes am Bruttoinlandsprodukt des Landes Schleswig-Holstein ist? Hätten Sie das gemacht, hätten Sie feststellen können, dass das Baugewerbe am Bruttoinlandsprodukt nur 7 Milliarden bis 8 Milliarden Euro ausmacht. Wenn Sie also sagen: „Wir brauchen jedes Jahr 10 Milliarden Euro Bauinvestitionen nur in den (Dr. Bernd Buchholz) Gebäudebestand“, dann wollen Sie, dass ein Vielfaches von dem, was bisher in der Bauindustrie an Wertschöpfung überhaupt geschaffen wird, innerhalb von 15 Jahren nur in den Gebäudebestand marschiert. Das ist völlig ausgeschlossen. Das ist leider völlig ausgeschlossen. (Beifall FDP) Die Kontrollüberlegung dazu heißt nur: „Was passiert eigentlich,“ – Andreas Breitner vom VNW kann Ihnen das alles locker vorrechnen – „wenn Sie sich wieder zurückbewegen auf das deutschlandweite Ziel 2045 oder auf das Europaziel 2050?“ Jedenfalls bei den Gebäuden kommen Sie in der Tat mit deutlich geringeren Investitionsvolumen hin, und Sie kommen tatsächlich auch bis auf normale Preissteigerungen dahin zu sagen: Hey, dann sind sie in einem Rhythmus, in dem die Sanierungsmaßnahmen den Regelkreislauf erreichen. Deshalb sage ich Ihnen an dieser Stelle: Der Kollege Deckmann hat ganz recht. Sie machen im Wohnungsbereich vieles richtig. (Beifall CDU) Insbesondere Gebäudeklasse E und Baustandards runter für den Neubau – alles richtig. Leider macht das im Bestand aber nichts aus. Bei der Zielsetzung, im Gebäudebereich 2040 klimaneutral sein zu müssen, sorgen Sie mit nichts dafür, dass beim Klimaschutz irgendetwas geleistet wird. Ich sage es auch hier gerne noch einmal: Der Gebäudebereich wird im Zertifikatehandel auf Ebene der Europäischen Union 2026, 2027 eingestellt. Das heißt, die vorhandenen Zertifikate werden, wenn Sie es früher fertig machen, eben nicht bei uns eingesetzt, sondern in den Ländern um uns herum. Wenn wir sie nicht in Anspruch nehmen, verbilligen wir damit im Ergebnis die Inanspruchnahme in den Ländern um uns herum. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Für den Klimaschutz wird da nichts getan. Aber vor Ort, meine Damen und Herren, treiben Sie die Mieten in die Höhe, und vor Ort verschlechtern Sie die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein. Das ist das Problem. (Beifall FDP) Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Einen Pakt machen oder nicht – revidieren Sie einmal nur ganz rational die Zielsetzung für den Gebäudebereich. Von mir aus können Sie sagen, Sie kompensieren das irgendwie über andere Bereiche. Aber es macht gar keinen Sinn, diesen Weg zu gehen, weil er zu einer massiven Verteuerung des Wohnungsmarkts führt und parallel dazu als Wettbewerbsfaktor total negativ ist. (Beifall FDP) Kollege Deckmann, ich lobe ansonsten immer gerne, was die Landesregierung im Bereich zum Beispiel der Wohnraumförderung, im sozialen Wohnungsbau macht. All das ist völlig in Ordnung und völlig richtig, und es ist mit marktwirtschaftlichen Impulsen ausgestattet. Aber was Sie in Ihrem eigenen Antrag zum Thema „Erfolgreicher Weg für bezahlbares und klimaneutrales Wohnen“ schreiben, (Annabell Krämer [FDP]: Das spricht für sich!) das spottet, ehrlich gesagt, jeder Beschreibung. Sie sagen: „Wir ziehen in diesem Land gegenüber dem Bund die Klimaziele um fünf Jahre vor“, und die einzige Maßnahme, die in Ihrem Antrag steht, ist dann, die Bundesregierung dazu aufzufordern, das zu bezahlen. (Annabell Krämer [FDP]: Genau!) Mit Verlaub, ich bin gespannt, wie Friedrich Merz und die Bundesregierung auf diese Forderung reagieren werden. Beiden Anträgen kann man nicht zustimmen. Denn die Basis dafür, dass wir in Schleswig-Holstein bezahlbares Wohnen erhalten und – ja, etwas später – klimaneutral werden, ist, dass wir unsere Ziele in bestimmten Bereichen maßvoll anpassen. – Herzlichen Dank.

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Peter Lehnert

Für die Fraktion des SSW erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wer fordert, muss auch fördern – das ist ein ganz einfacher Grundsatz; im Übrigen ein Grundsatz, den wir uns in den Debatten hier auch immer wieder gegenseitig vermitteln. Am allerliebsten richtet sich das immer an die Opposition, so nach dem Motto: Ihr fordert immer nur, könnt es aber nicht finanzieren. In diesem Fall, da wir uns damit beschäftigen, wie die Energiewende für Mieter und Hauseigentümer bezahlbar gemacht werden kann, muss ich den Ball zu den regierungstragenden Fraktionen und der Landesregierung schieben. Mit diesem Grundsatz nämlich haben sich die schleswig-holsteinische Wohnungswirtschaft und der Mieterbund an die (Sybilla Nitsch) Landesregierung gewandt, und zwar in einem offenen Brief vom 4. Dezember 2024 – ich hoffe, alle haben ihn gelesen. Wenn es um die Frage „Netzwerk oder Pakt?“ geht, werde ich darauf zurückkommen. Schließlich ist es die schwarz-grün geführte Landesregierung, die die Ziele der Klimaneutralität bis 2040 über alle Maßen hochsetzt, wobei die Zielsetzung deutlich vor den Zielen der EU und des Bundes liegt. Und was lösen diese aus? Enorme Herausforderungen für den Umbau der schleswigholsteinischen Wohnungsbestände. Eine Energiewende mit ambitionierten Zielen darf zu keiner finanziellen Überforderung führen, sie darf keine teuren Maßnahmen erzwingen, die nicht zu tragen sind, und sie darf auch keine Unsicherheit im Land schaffen. Wir alle, Sie als Landesregierung, haben die Verantwortung, für eine sozial gerechte Energiewende zu sorgen, die den Mietern und den Eigentümern hier im Land Sicherheit gibt. In den letzten Monaten haben wir uns alle mit der ach so guten Studie der ARGE auseinandergesetzt; zahlreiche Erkenntnisse haben wir hier auch schon diskutiert. Die Landesregierung vermutet, die Mieterinnen und Mieter im Land müssen mit Mieterhöhungen von ein bis zwei Euro pro Quadratmeter rechnen. Ich sagte es bereits: Das ist in unseren Augen schöngerechnet. So geben die Verbände an, dass es sich durchaus um vier bis fünf Euro pro Quadratmeter handeln könnte; es sei in einigen Bereichen sogar mit einer Verdopplung zu rechnen. Dies wurde auch in der Anhörung zum EWKG gesagt. Die durchschnittliche Mietbelastung ist bei uns in Schleswig-Holstein mit 29,3 Prozent des Einkommens im Bundesvergleich sowieso schon sehr hoch, und die Lebenshaltungskosten steigen zusätzlich. Finden wir hier keine Lösungen, dann werden sehr viele Menschen durch die Teuerung im Mietwohnraum soziale Härte zu spüren bekommen. Das müssen wir verhindern; Wohnen muss bezahlbar bleiben. Das ist mindestens ein Grund dafür, den Klimapakt einzugehen. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Die Belastungen treffen auch die Hauseigentümer. Die Wohneigentumsquote ist recht stabil. Aber wir müssen hier differenzieren: Die eigenen vier Wände sind oft eine Absicherung im Alter, und Wohneigentum bedeutet nicht gleich, dass das Monatseinkommen hohe Investitionen zulässt, um beispielsweise den Wiederverkaufswert eines Hauses zu steigern. Viel zu oft wird zudem das Bild gezeichnet, dass Wohneigentum mit Reichtum gleichzusetzen ist. Gerade in den ländlichen Räumen ist die Struktur die, dass die Menschen sich dadurch für ihr Alter absichern oder eben nur eine geringere Zahl an Einheiten vermieten und sehr streng kalkulieren müssen, wenn es darum geht, welche Investitionen sie tätigen. – Das ist der zweite Komplex, der den Klimapakt für Mieter und Hauseigentümer nötig macht, damit die Energiewende bezahlbar ist. Apropos Investitionen: Dies betrifft in großem Stil auch die Wohnungswirtschaft, die dann die schon erwähnten Mietpreissteigerungen im Blick haben muss, indem sie ihre Investitionen verantwortungsbewusst tätigt. Die Investitionen belaufen sich, wenn man es herunterbricht, auf rund 82,5 Milliarden Euro in 15 Jahren. Das entspräche in den nächsten 15 Jahren einem Betrag von 5,5 Milliarden Euro. In der Anhörung zum Energiewende- und Klimagesetz wurde von vielen Anzuhörenden deutlich gemacht: Die Fantasie reicht nicht aus, um die Szenarien für die kommenden 15 Jahre ernsthaft aufzustellen. (Beifall SSW und FDP) Damit kommen wir zum dritten Grund, der dringend für einen Plan spricht. Ob es dann ein Netzwerk ist oder ein Pakt – über die begriffliche Frage könnten wir uns noch sehr lange sprachlich auseinandersetzen –, ist dann egal. Denn ich glaube, die Wohnungswirtschaft hat mit ihrem offenen Brief den Ansatz, dass sie mit anderen Akteuren sprechen will; das ist doch ganz klar. Eines hätte das Einvernehmen um den Klimapakt auch noch für sich, liebe regierungstragende Fraktionen: Sie könnten den Prozess um das unrühmliche Vorgehen im Verfahren zum Energiewendeund Klimagesetz heilen. All die angeführten Herausforderungen für die Mieterinnen und Mieter und die Wohnungswirtschaft durch Ihre Klimaziele bis 2040 wurden in den schriftlichen Stellungnahmen und in der mündlichen Anhörung eindrücklich kundgetan. Die Reaktionen der Koalition ließen zu wünschen übrig – oder es gab erst gar keine. Deswegen fordere ich Sie auf: Setzen Sie heute ein Zeichen, und zeigen Sie den Leuten im Land, dass Sie eine sozial gerechte Energiewende für den Wohnsektor wollen! Schaffen Sie Vertrauen und Zuversicht, dann können Sie Ihre Ziele vielleicht erreichen! – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)

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Peter Lehnert

Wir haben jetzt drei weitere Meldungen für Kurzbeiträge. Zunächst hat Thomas Hölck das Wort.

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Thomas Hölck SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag basiert auf einem offenen Brief des Mieterbunds und der Wohnungswirtschaft vom 29. November 2024. Wir haben – ich muss ehrlich sein – unseren Antrag daraus fast eins zu eins abgeschrieben, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das haben wir wahrgenommen, Herr Kollege!) auch damit es einen Gleichklang mit den Forderungen aus dem offenen Brief gibt. Natürlich – das gesteht die Wohnungswirtschaft zu – ist man bereit – das ist auch sinnvoll –, dabei die Kommunen und die Energiewirtschaft einzubeziehen. Worum geht es? Es geht darum, dass man gemeinsam einen Weg findet, wie man den Gebäudebestand klimaneutral umstellen kann und wie man das bezahlen kann, wie erreicht werden kann, dass die Belastungen für die Mieterinnen und Mieter, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer noch tragbar sind. Darum geht es im Kern. Ob wir das nun Klimapakt oder Netzwerk nennen, ist doch egal, (Beifall SPD und SSW) Hauptsache, es wird ein Pfad gefunden, der dann auch verbindlich ist – jedoch verbindlich auch in einer sozialen Dimension, sodass die Menschen nicht überfordert werden. Kollege Buchholz hat ja recht: 10 Milliarden Euro, die im Jahr für die Wohnungswirtschaft und für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer als Privatbesitzer verantwortungsbewusst aufgebracht werden sollen, sind eine enorme Summe. Wir erwarten von der Wohnungswirtschaft, dass sie auch in Zukunft investiert. Wir wollen bauen, bauen, bauen. Aber das Eigenkapital wird möglicherweise für die Sanierung aufgebraucht. Und wer soll dann noch bauen? Deshalb müssen wir möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, dass das Ziel 2040 für den Gebäudesektor nicht erreichbar ist. Dann muss man sich darüber unterhalten, ob man andere Sektoren vorzieht und da ein bisschen schneller ist, damit man in Schleswig-Holstein 2040 klimaneutral wird. Aber dem auszuweichen, halte ich für falsch, ja, für fatal, weil es am Ende in die Irre führt. Im Moment ist so der Eindruck: Das soll sich irgendwie zurechtruckeln. Das wird sich aber nicht zurechtruckeln, weil es am Ende die Menschen extrem belastet. Frau Täck, die Baukosten gehen nicht hoch dadurch; das habe ich auch nie gesagt. Die Mieten werden steigen. (Zuruf FDP: So ist es! – Weitere Zurufe: Nein!) Das ist der Punkt. Die Mieten werden steigen. Da können Sie noch so viele blumige Erklärungen abgeben. Es wird neue Themen geben. Nein, die Mietsteigerung ist kein neues Thema. Das ist ein bleibendes Thema für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre durch das Klimaprogramm, das Sie hier beschlossen haben. Deshalb warne ich davor, diesen Weg weiterzugehen. Lassen Sie uns versuchen, gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, mit dem Mieterbund, mit den Kommunen und mit der Energiewirtschaft einen Weg zu finden, die Gebäudebestände klimaneutral zu machen und die Belastungen für die Menschen zu begrenzen. – Danke schön. (Beifall SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Michel Deckmann das Wort.

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst freue ich mich über die lebhafte Debatte über die Frage, wie wir unseren Wohngebäudebestand bezahlbar und klimaneutral bekommen. Dabei möchte ich zuallererst darauf verweisen, dass die in den Raum gestellten Investitionen in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro pro Jahr die Maximalszenarien sind. Auch in den Diskussionen um die ARGE-Studie wurde bereits gesagt, dass dieses Szenario voraussichtlich nicht realistisch ist. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir reden in anderen Szenarien, bei den moderaten realistischen Sanierungsszenarien, von einem Maximalfall von 5 Milliarden bis 6 Milliarden Euro pro Jahr, und auch das ist sehr viel Geld, da stimme ich Ihnen zu. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das ist erst einmal eine wichtige Klarstellung. (Michel Deckmann) Zweitens. Wir reden nicht davon, diese Investitionskosten von einer Säule allein tragen zu lassen. Das wird eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, die extrem herausfordernd wird. Genau deswegen müssen wir immer wieder in den Dialog treten. Aber das wichtigste Instrument ist tatsächlich – das sage ich hier seit Jahren, und ich glaube, hier sind wir auch im Dialog einig – dies: Wenn wir die Wärmeversorgung emissionsfrei hinbekommen wollen, dann ist die Abkehr von dem Maximalgedanken der Maximaleffizienz in der Energieversorgung das Wichtige bei der KfW- und BAFA-Förderung, denn damit kriegen wir tatsächlich mit gleichbleibenden Haushaltsmitteln deutlich mehr PS auf die Straße, weil das Ziel einfach anders festgelegt wird. Dadurch können wir deutlich schneller werden. Das ist der Weg, den wir auch in der kommenden Bundesregierung gehen müssen. Ehrlicherweise habe ich hier auch Anforderungen an meine eigenen Leute in Berlin. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir hier den Weg der klaren Zielverfolgung einer emissionsfreien Wärmeversorgung im Gebäudebestand bis 2040 oder 2045 verfolgen, dann sind auch die Mittel da. Dann werden mit gleichbleibenden Mitteln auch mehr Gebäude saniert werden können. Wir werden mehr Gebäude emissionsfrei bekommen, und dann haben wir eine realistische Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen. Es bleibt äußerst ambitioniert, und wir müssen dafür kämpfen, dass die Menschen in unserem Land dabei nicht hinten runterfallen. Dafür arbeiten wir hier in Schleswig-Holstein, und dafür müssen wir jetzt auch in Berlin arbeiten. Deswegen werbe ich noch einmal ganz eindeutig um Zustimmung zu unserer Forderung, die Förderbedingungen anzupassen. Das wäre jetzt der richtige Schritt in dieser Zeit. Ich werbe noch einmal um Zustimmung. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Zu einem weiteren Kurzbeitrag erteile ich dem Kollegen Andreas Hein das Wort. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Bauexperte Hein!)

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Andreas Hein CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! – Nein, nicht der Bauexperte, sondern der Energieexperte, Herr Kollege. – Ich wollte das aus diesem Bereich heraus noch einmal zusammenfassen. Wenn wir auf die Sektoren gucken, dann ist der Sektor Wärme mit 50 Prozent einer der größten. Es ist auch einer der herausforderndsten, das haben wir hier von allen gehört. Gucken wir noch einmal darauf: Wie haben wir uns auf den Weg gemacht? Wir haben uns auf den Weg gemacht, um mit der kommunalen Wärmeplanung in den Kommunen zu schauen, wie das geht oder wie es auch nicht geht, um in jedem Fall eine Grundlage zu haben. Daraus resultierend wollen wir die ersten Projekte umsetzen. Wir sehen gerade, dass jetzt schon nicht nur in den größeren Städten, sondern auch in den kleineren Kommunen Wärmeprojekte umgesetzt werden. Gerade dieser Tage sind viele Förderbescheide für Wärmeprojekte übergeben worden. Diese führen dazu, dass es auch im ländlichen Raum solche schönen Projekte gibt und wir klimaneutral werden. Wenn wir jetzt aber noch einmal insgesamt auf die Situation gucken, dann sehen wir natürlich, dass die Thematik der Umsetzung, wie Sie dies hier schon beschrieben haben, im Zusammenhang mit den Wohnungen besteht. Was hilft dagegen? Wir haben immer gesagt, dagegen hilft nur bauen, bauen, bauen. Warum findet das gerade nicht statt? Weil das Bauen insgesamt zu teuer geworden ist. Sie alle haben schon gesagt: Klar, dann müssen wir die Standards – die Begriffe Gebäudestandard E und so weiter sind gefallen – senken. Wir müssen betrachten: Stehen das eingesetzte Material und das eingesetzte Geld in Relation zu einer Wohnung, die 40, 50, 60 oder 70 Jahre alt ist? Kommen diese Investitionen am Ende des Tages wieder heraus? Genau das ist in der ARGE-Studie benannt worden, damit wir einmal sehen können: Was müssen wir eigentlich jetzt anfassen und tun? Ein Aspekt, der hier noch nicht gefallen ist, ist das Thema Fachkräfte. Wir sprechen darüber, dass wir mehr Wohnungen bauen möchten. Dafür brauchen wir – das ist hier schon mehrfach gesagt worden – einen Pakt. Nennen Sie es, wie Sie wollen, aber wir brauchen ein Unterhaken. Wir müssen eine klare Perspektive haben – vom Bund, vom Land, gemeinschaftlich abgestimmt über Legislaturperioden hinweg. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur dann wird investiert, nämlich wenn man einen klaren Weg aufzeigt, wie es geht, und dieser Weg muss langfristig sein. Dann haben wir Investoren, (Andreas Hein) dann haben wir Menschen, die sich damit auseinandersetzen. Ich will noch einmal auf den Aspekt Fachkräfte zurückkommen. Ich glaube, das ist ein Thema, das wir heute nicht auf der Tagesordnung haben, das aber trotzdem ein sehr wichtiges ist. Wenn wir Menschen animieren wollen, in diesem Bereich unterwegs zu sein, und zwar nachhaltig und lange, dann brauchen wir auch hier eine langfristige Perspektive, damit wir die Menschen dort haben, wo wir sie brauchen. Und wir brauchen sie gerade in dem Bereich dringend. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Zu einem weiteren Kurzbeitrag erteile ich der Kollegin Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Herr Präsident! Lieber Kollege Hein, vielen Dank für das tolle Plädoyer für unseren Antrag, denn genau darum geht es bei einem Pakt, (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) nämlich darum, dass sich mehrere an einen Tisch setzen und gemeinsam vereinbaren: Das Ziel habe ich vor mir, mit welchen Schritten komme ich dahin? Wer leistet wann welchen Beitrag dazu? Nur das wollen wir, das will die Wohnungswirtschaft. Ich kann nicht verstehen, was daran so furchtbar ist. Alles das, was die Kolleginnen und Kollegen der Koalition vorgetragen haben, ging um ganz andere Themen. Niemand hier stellt das Klimaziel und dass wir es erreichen müssen, infrage – außer Herr Buchholz. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kenne beispielsweise die Wohnungsbaugenossenschaft Adlershorst aus meiner Heimatstadt sehr gut. Die hat viele tausend Wohnungen im Land. Norderstedt ist ein anderes Beispiel. Wo sollen die denn anfangen? Die Kommunen haben teilweise noch ehrgeizigere Klimaziele. Es gibt bei uns im Land Kommunen, die wollen schon 2035 anfangen. Das stelle ich hier nicht zur Debatte. Wie sollen die das denn entscheiden? Wo soll da zuerst investiert werden? Ich bleibe einmal bei dem Beispiel Adlershorst; wir können eine beliebige Wohnungsbaugenossenschaft nehmen. Wenn diese jetzt anfängt, am Ort A zu investieren, im Ort B wird jetzt aber gerade das Wärmenetz gebaut, weil dort vielleicht auch noch eine Landesliegenschaft angeschlossen wird, dann wäre es doch toll, wenn wir das im Vorwege gemeinsam besprechen würden, wenn diese Investitionsentscheidungen an einer Stelle zusammenkommen und wenn an einer Stelle begonnen werden kann, damit, egal ob 5 Milliarden, 6 Milliarden oder 10 Milliarden Euro, so investiert wird, dass das Geld am Ende sinnvoll verbaut ist und nicht im Sand sitzt. Ich bitte darum, dass Sie noch einmal darüber nachdenken. Wir können das auch gern Netzwerk nennen, wenn es darum geht, dass andere dazukommen müssen. Vielleicht müssen auch die Stadtwerke dazukommen, die hinterher so ein Wärmenetz betreiben sollen. Die müssen das Geld doch auch erst einmal herbeischaffen, um das zu machen. Die Leute erwarten, dass wir das steuern, dass die Landesregierung eine Aufgabe übernimmt und ihre Verantwortung anerkennt: Ich setze ein Ziel, ich bin gemeinsam mit allen Akteuren dafür verantwortlich, dieses Ziel zu erreichen. Das soll dieser Pakt absichern. Stimmen Sie doch bitte unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Zu einem weiteren Kurzbeitrag erteile ich der Kollegin Dr. Ulrike Täck das Wort.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Mieten sind vor allem da teuer, wo die Vermieter nicht sanieren und die Menschen in veralteten Gebäuden leben lassen, wo die Feuchtigkeit an den Wänden ist und die Heizungen nicht richtig funktionieren. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Weitere Zurufe) Mieten werden perspektivisch dort teuer werden, wo man weiter mit fossilen Heizungen heizen wird. Wenn der CO -Preis greift, dann werden die Men2 schen das nicht mehr bezahlen können. Es ist eine Unerhörtheit, dass das hier ausgeblendet wird. Die FDP hat die Klimaziele bereits aufgegeben. Sie werden nicht einmal 2050 auf Klimaneutralität gehen, denn Ihnen sind andere Dinge viel wichtiger.

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Peter Lehnert

Die Kollegin Krämer würde gern eine Frage stellen.

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Annabell Krämer FDP

Vielen Dank, das ist sehr freundlich. – Frau Kollegin, ist Ihnen eigentlich bekannt, dass ganz viele Bauunternehmer im letzten Jahr, als der Topf für den sozialen Wohnungsbau im Land ausgeschöpft war, ihre Bauanträge zurückgezogen oder nicht umgesetzt haben mit der Begründung, dass die Kosten aktuell so gestiegen sind, dass sie eigentlich keine Neubauvorhaben mehr umsetzen können aufgrund der gesamten Anforderungen und dass es faktisch eigentlich nicht mehr möglich ist, einen Neubau mit einer Kaltmiete von unter 18 Euro zu erstellen? Sie wollen mir sagen, im nicht sanierten Bereich liege die Kaltmiete über 18 Euro? – Sie verwechseln hier etwas. Ich habe persönlich mit der Bauwirtschaft gesprochen. Wir müssen differenzieren. Wenn wir von Sanierungsmaßnahmen sprechen, sprechen wir vom Gebäudebestand und nicht vom Neubau. Das müssen wir unterscheiden. Beim Neubau ist meine Kenntnis aus persönlichen Gesprächen, dass die Baukosten gestiegen sind, weil die Preise für die Materialien gestiegen sind, weil die Energiekosten hoch sind. – Sind sie doch gar nicht! – Die Energiekosten sind nicht hoch?

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Peter Lehnert

Ich bitte darum, die Frage zu beantworten und gegebenenfalls eine neue Zwischenfrage zu stellen, aber hier keinen Dialog zu führen. – Bitte!

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Wir müssen zwischen Bestand und Neubau differenzieren. Die Preissteigerungen im Neubau haben viele Gründe. Wir sprechen nicht von Sanierung. Bitte mischen Sie die verschiedenen Themen nicht durcheinander. Wir können über Neubaukosten sprechen. Ich schlage vor, dass wir das einmal tun. Wir können dazu gern für eine der kommenden Plenartagungen etwas vorbereiten und dann über das Thema diskutieren. Heute sprechen wir über Gebäudebestand, Mieten und nicht über Neubaukosten. Im Übrigen spielen da viel mehr Faktoren rein, aber nicht die Sanierungskosten. Das muss hier sauber differenziert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Kollegin Dr. Täck, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?

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Annabell Krämer FDP

Frau Kollegin Täck, wir können lange darüber streiten. Ich bin der Meinung, dass die ganzen Bauvorschriften und Klimavorschriften, die Bürokratie Bauen unnötig verteuert haben. Energetische Sanierung kostet viel Geld, die Dämmung der Außenfassade amortisiert sich erst nach 70 oder 80 Jahren, die Umstellung auf eine Wärmepumpe nach 30 bis 40 Jahren. Man kann sich Ziele setzen, aber die Kosten werden auf die Miete umgelegt; da beißt die Maus keinen Faden ab. Das sind Kosten, die die Miete im Bestand erheblich erhöhen. Das können Sie hier doch nicht in Abrede stellen! – Doch. Ich möchte das aufklären. Gucken wir auf die Sanierung, gucken wir auf den Einbau einer modernen Heizung, zum Beispiel eine Wärmepumpe. Wenn sie effizient läuft, stecken Sie dreimal weniger Strom rein, als Sie Wärmeenergie herausbekommen. Gucken Sie sich eine Verbrennungsheizung mit einem Wirkungsgrad von nur 30 Prozent an; das geht voll in die andere Richtung. Perspektivisch amortisiert sich der Einbau einer Wärmepumpe schneller. Ich weiß nicht, ob Sie sich eine vergoldete Wärmepumpe einbauen. Eine Wärmepumpe bekommen Sie für weniger als 10.000 Euro, mit den Peripheriekosten an Heizkörpern und den Handwerkerkosten kommen Sie mit 20.000 bis 25.000 Euro aus. Da behaupten Sie, das amortisiere sich erst nach 40 Jahren? Die Energiekosten für das Heizen sinken doch nach dem Einbau dieser neuen Heizung massiv, das dürfen Sie nicht vergessen! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, dass wir hier genug Dialog geführt haben. Ich möchte meinen Redebeitrag jetzt gern beenden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Wir haben noch einige Dreiminutenbeiträge. Zunächst die Kollegin Sybilla Nitsch.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich etwas einordnen möchte, und das richtet sich vor allem an die Grünen, nachdem Frau Täck dazu gesprochen hat. Sie fordern uns auf, bestimmte Themen nicht zu vermengen. Wir haben uns ausführlich über die Studie der ARGE unterhalten. Die Studie zeigt in verschiedenen Szenarien auf, dass die Mieten weiter steigen. Es geht um den Wohnungsbestand von rund 20 Prozent, der vor 1979 gebaut wurde. In diesem Wohnungsbestand – das ist oft der Geschosswohnbau – leben Menschen, die nicht viel Geld haben. 25 Prozent der Erwerbstätigen in Schleswig-Holstein befinden sich im Niedriglohnsektor und haben ein jährliches Bruttoeinkommen, mit dem viele von uns nicht einmal im Monat auskommen würden. Sie als Grüne haben sich doch ins Stammbuch geschrieben, dass Sie ein bisschen die soziale Seele in der Koalition sein wollen. Sie sollten anerkennen, dass Mieterinnen und Mieter bei uns im Land von Armut bedroht sind. (Zuruf Dr. Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist nicht in Ordnung, dass Sie hier sagen, eine Wärmepumpe für 25.000 Euro sei kein Problem. (Zurufe) Ich habe dargestellt, dass es viele Menschen im Land gibt, die ihr Alter dadurch absichern, dass sie Eigentum haben. Wenn man sich anguckt, wann sich der Einbau einer Wärmepumpe amortisiert und wann der Eigentümer, der vielleicht schon in Rente ist, etwas davon hat, ist das teilweise nicht zu leisten. Wenn man von seinem Monatseinkommen in Höhe von 2.000 Euro alles stemmen muss, möchte ich einmal sehen, wie Sie so eine Investition durchrechnen. Dazu liefern Sie keine Antworten. (Wortmeldung Michel Deckmann [CDU])

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Peter Lehnert

Kollegin Nitsch, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Deckmann?

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Michel Deckmann CDU

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Sie haben glaubhaft gemacht, dass es Ihnen genauso wie uns darum geht, dass sich die Mieterinnen, Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer im Land Wohnen weiter leisten können. Allerdings müssen Sie gleichzeitig zustimmen, dass mit dem Antrag gefordert wird, die Fördersystematik auch im Bund auf diese Zielrichtung auszurichten, dass die Herausforderungen Emissionsfreiheit, Bezahlbarkeit und effizienter Einsatz der Haushaltsmittel in Zukunft vereint werden sollen. Das ist der Ansatz, den wir auf der bundespolitischen Ebene brauchen. Dem müssen Sie meines Erachtens zustimmen. Wenn Sie das nicht tun, verweigern Sie sich einer der ersten Lösungen, um das Ziel zu erreichen, das wir alle gemeinsam haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Herr Kollege Deckmann, Sie wissen genauso gut wie ich, dass sich der SSW und gerade mein Kollege Lars Harms in der Vergangenheit für pragmatische Ansätze immer sehr offen gezeigt haben. Der Appell aus der Wohnungswirtschaft für den Klimapakt zeigt doch, dass die den Plan wollen und man gucken muss, wie sich das verzahnt. Wir sagen ja nicht, dass Wohnen bezahlbar, aber nicht energieeffizient sein soll. Wir sagen auch nicht, Wohnen solle bezahlbar sein und die Klimaziele seien uns egal. Natürlich geht es darum, das gemeinsame Ziel zu verfolgen. Die Wohnungswirtschaft und der Mieterbund fordern genauso wie wir, dass die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Verbänden und anderen Akteuren einen Plan vorlegt, wie man dort hinkommt, um sicherzustellen, dass die Leute so wenig wie möglich belastet werden. Man muss doch Antworten auf die Frage liefern, wie die Leute das regeln sollen. Man kann doch nicht einfach sagen: Hier ist das Ziel und jetzt Feuer frei, macht einmal! – Das geht nicht. (Beifall Christian Dirschauer [SSW] – Wortmeldung Michel Deckmann [CDU])

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Peter Lehnert

Kollegin Nitsch, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Deckmann?

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Michel Deckmann CDU

Ich habe weder Ihre noch die Bemühungen des Kollegen Harms infrage gestellt. Wir sind – glaube ich – darüber hinaus, wie wir das Dialogformat in der Diskussion nennen. Ich möchte einmal folgende Frage konkret beantwortet haben. In unserem Antrag fordern wir eine Neuausrichtung der Fördersystematik auf die Sicherstellung der Bezahlbarkeit der Maßnahmen, indem wir die Emissionsfreiheit nach vorn stellen und nicht mehr die maximale Effizienz, was die Kosten der Sanierungsprojekte hochtreibt. – Stimmen Sie diesen Forderungen und damit unserem Alternativantrag zu? – Fangen wir einmal von hinten an: Ihrem Alternativantrag stimme ich nicht zu, weil Sie unserem Antrag ja wahrscheinlich auch nicht zustimmen. (Zurufe) – So ist die Logik im Parlament. – Ich bin offen dafür, dass wir uns über die Fördersystematik unterhalten. Das kann ich jetzt im Detail nicht beschreiben. Darüber können wir uns gern unterhalten. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, das irgendwo zu machen – im Ausschuss oder in welchem Rahmen auch immer. (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Oder die Opposition wird in das Netzwerk oder zu dem Pakt eingeladen. (Unruhe – Wortmeldung Michel Deckmann [CDU])

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Peter Lehnert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind sehr großzügig, aber zwei Zwischenfragen reichen, glaube ich, Kollege Deckmann. Wir haben nämlich noch drei weitere Dreiminutenbeiträge, und irgendwann möchte sicher auch die Ministerin noch reden. – Gut, Kollegin Nitsch, Sie dürfen noch 40 Sekunden reden, müssen das aber nicht.

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Sybilla Nitsch SSW

– Ich runde noch ab. Ich wollte noch einmal feststellen, dass wir uns in der Sache hier doch ehrlich machen müssen, und wir müssen das anerkennen. Ich habe auf das EWKG und auf die Anhörung verwiesen. Die Wohnungswirtschaft hat ja nicht einfach irgendetwas gesagt. Die haben sehr deutliche Berechnungen für alle Szenarien vorgelegt und ganz deutlich gemacht: Leute, wir haben hier ein Problem. – Das ist der Appell, den wir hier heute aus dem Hause schicken wollten. Um mehr geht es nicht. Da müssen wir gucken, wie wir uns in der Sache einigen können. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Das erinnert mich so ein bisschen an die Aussage des scheidenden Wirtschaftsministers, die EEG-Umlage zahle jetzt nicht mehr der Bürger, das zahle jetzt der Staat. Frau Kollegin Täck, Sie sagten eben gerade: Das zahlt man ja nicht, dafür gibt es ja Förderung. – Ich muss Ihnen mal ein Beispiel bringen. Sie sagten gerade, es wird viel günstiger für die Leute, wenn sie im Altbau eine Wärmepumpe statt einer Gasanlage oder so haben, weil das alles viel effizienter ist. Ich berichte Ihnen mal ein Praxisbeispiel. Ich habe so ein klassisches Haus aus den 70er-Jahren, und ich stand jetzt vor der Wahl. Meine bombig funktionierende Gastherme musste leider stillgelegt werden, weil sie von 1991 war – klasse Modell, läuft immer noch. Ich habe mir eine Wärmepumpe einbauen lassen, ohne Schickimicki, ohne alles: 31.000 Euro. Da können Sie natürlich sagen: Es gibt ja die Hälfte vom Staat. – Ich sehe das trotzdem als Kosten an. Sie sagen ja, man müsse nicht unbedingt noch eine große Dämmung vornehmen. Ich sage Ihnen genau, was ich im Januar für Stromkosten hatte: Ich habe im Durchschnitt 50 Kilowattstunden am Tag verbraucht. Das sind knapp 20 Euro Stromkosten am Tag, mal 30 sind das 600 Euro. (Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Winter!) – Im Winter. Ja, toll, aber das müssen die Leute trotzdem bezahlen. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, ich habe angefangen, und mein Keller ist schon isoliert. Das habe ich letztes Jahr gemacht. Das mache ich jetzt auch noch von außen. Aber zur Wahrheit gehört doch: Wenn Sie für die Mieter die Nebenkosten nur annähernd bezahlbar halten möchten, dann kommt doch zwangsläufig im Altbestand noch die Gebäudedämmung von außen dazu. (Annabell Krämer) Das ist doch eine Milchmädchenrechnung, wenn Sie hier sagen, das reicht, wenn ich eine Gastherme durch eine effiziente Wärmepumpe austausche. Das ist doch die Realität. Wer kann denn in einer Mietwohnung im Altbau – im Winter, Herr Kollege – 600 Euro Stromkosten im Monat tragen? Da erwarte ich einfach, dass die Grünen mal ein bisschen mehr Realitätsnähe haben, wenn Sie solche Dinge sagen. Eine Wärmepumpe im Altbestand geht nicht ohne Dämmung. Das ist einfach so. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe zum Beispiel schon meinen Keller isoliert. Ich habe übrigens auch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Trotzdem hatte ich 50 Kilowattstunden Verbrauch, und das bei einer Grundfläche von 55 Quadratmetern. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Natürlich legt der Vermieter das um. Das muss er doch machen. (Beifall FDP) Dann haben Sie nämlich nicht nur die Wärmepumpenkosten umgelegt, dann kommen die fetten Dämmungskosten noch dazu. Die amortisieren sich nach ungefähr 70 Jahren, weil das nämlich ein Schweineaufwand ist. Natürlich können Sie sagen, es ist ein politisch gewünschtes Ziel. Aber erzählen Sie doch den Menschen da draußen nicht, dass das nicht mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden ist. Das ist unredlich, und da sollten wir auch, verdammt noch mal, ein bisschen ehrlich bleiben. – Vielen Dank. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Marc Timmer das Wort.

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Marc Timmer SPD

Ich möchte noch mal ganz kurz an den Antrag von Thomas Hölck erinnern, der völlig zutreffend ist. Der stellt das Ziel an den Anfang, den Wohnbereich bezahlbar zu gestalten. Das ist das Ziel, und das ist der richtige Weg. Da gibt es je nach Gebäudebestand unglaublich viele verschiedene Wege. Da geht es um das Optimum aus Energieversorgung auf der einen Seite und Sanierungsmaßnahmen auf der anderen Seite: Was kostet was, was ist am günstigsten, und was ist letztlich über die Zeit mit entsprechenden Fördermöglichkeiten finanzierbar und bezahlbar? – Darum geht es im Kern. Die ARGE-Studie sagt im Kern: Sanierung von Gebäuden kann nicht das letzte Mittel sein, das wird viel zu teuer, das funktioniert nicht. – Deshalb ist beispielsweise § 4 Absatz 3 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes, der den Passivhausstandard für neue Liegenschaften oder bei Erweiterungen vorgibt, völlig falsch. Das ist der falsche Ansatz. Es geht nicht darum zu sanieren, bis der Arzt kommt – viel zu teuer –, sondern es geht darum, das Optimum herauszufinden. Von daher ist so ein Pakt unglaublich wichtig, der ein klares Ziel formuliert. Dass das erweitert werden kann, beispielsweise um die Energiewirtschaft – Thomas Hölck hat das gesagt –, ist wichtig, aber das Ziel bleibt nur dann im Fokus, wenn so ein Pakt geschlossen wird. Deshalb plädiere ich dafür, den Antrag zu unterstützen, meinetwegen auch – Thomas, ich weiß, es ist jetzt nicht abgestimmt – ihn beispielsweise um entsprechende Wirtschaftsgruppen zu erweitern, aber das Ziel ist nach wie vor richtig. (Beifall SPD und vereinzelt SSW)

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Peter Lehnert

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe wahrgenommen, dass es in diesem Haus vier Fraktionen gibt, die sich einig darüber sind, dass wir eine Wärmewende brauchen, um die Klimaziele zu erreichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gestritten wird hier über die Frage, ob es dafür einen Klimapakt oder ein Klimanetzwerk braucht. Wie wir das nennen, ist den meisten draußen, außerhalb des Hauses wahrscheinlich relativ egal. (Beate Raudies [SPD]: Uns auch!) Darüber sind wir uns, glaube ich, einig. Nicht einig sind wir uns über die Methoden und die Möglichkeiten, wie wir Mieter und Mieterinnen entlasten. Deswegen habe ich mich noch mal gemeldet, liebe Frau Nitsch. Ich kann es nicht so stehen lassen, dass es unserer Fraktion und den Grünen völlig egal wäre, wie die Mietpreise durch die Decke gehen und wie die Menschen den Klimawandel und die Miete bezahlen. (Eka von Kalben) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das ist uns – ich glaube, uns allen hier im Haus – auch deshalb nicht egal, weil wir uns vorstellen können, was das mit unserer Demokratie macht, wenn wir die soziale Gerechtigkeit bei der Wärmewende nicht hinbekommen. Das ist ein gemeinsames Anliegen von uns allen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb gibt es bei der Wärmewende eine Deckelung, wie viele Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Es gibt deshalb aber auch die Notwendigkeit, zukünftige Mieterinnen und Mieter vor extrem steigenden Energiekosten zu schützen. Das ist doch auch ein Ziel, wenn ich etwas umrüste. Liebe Frau Krämer, ich kann Ihnen andere Beispiele, übrigens auch persönliche, nennen, bei denen ich eine ganz andere Berechnung habe – ich wohne in einem ehemaligen Kuhstall, der auch nicht massiv bis ins Allerletzte saniert wurde, und trotzdem funktioniert es komischerweise. Es gibt immer offensichtlich solche und andere Beispiele. Frau Nitsch, es ist natürlich richtig, auf die Gutachten zu gucken; da haben Sie recht. Aber wenn wir nichts tun, so wie die FDP es ja fordert, dann werden wir die zukünftigen Generationen ganz alleinlassen. Deshalb brauchen wir genau das, was die CDU, was Herr Deckmann gesagt hat: Wir brauchen im Bund Fördermittel, und das sagt auch der Antrag. Wir brauchen aus unserer Sicht ein Klimageld, das wir im Zusammenhang mit der Wärmewende immer gefordert haben. (Annabell Krämer [FDP]: Und es regnet Geld vom Himmel!) Das sind die Maßnahmen, die uns voranbringen werden, und nicht, dass wir zurückgucken und sagen, wir machen einfach nichts. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Jetzt kommen wir zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag des Kollegen Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau von Kalben! Eines akzeptiere ich hier nicht. Man kann nicht zum Klimagegner abgestempelt werden, wenn man sagt, dass die Zielsetzung im Lande – fünf Jahre früher – einfach völlig absurd ist. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW] – Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hat nichts damit zu tun. Mit Verlaub: Ihre eigene Bundesregierung der Ampelkoalition hat sich das Ziel gesetzt, 2045 klimaneutral zu sein. Sind das Klimagegner? Sind es Klimagegner, die in Europa sagen, bis 2050 ist es realistisch? Wenn Sie meinen, dass Sie das allein selig Machende gefressen haben, machen Sie so weiter! Sie machen damit andere stark. (Beifall FDP)

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Peter Lehnert

So, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ich das noch erleben darf: Ich darf für die Landesregierung der Ministerin für Inneres das Wort erteilen. Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack, Sie haben das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben hier eine wirklich intensive Debatte hinter uns oder vielleicht auch noch vor uns, wer weiß. Mich hat einiges hier beeindruckt und vieles – ehrlicherweise – auch etwas verstört zurückgelassen. Aber eines ist, glaube ich, wichtig, und das wissen wir alle, da sind wir uns auch einig, und das ist auch wissenschaftlich unbestritten, dass wir unsere Treibhausgasemissionen reduzieren müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, meine Damen und Herren, gilt auch für den Gebäudesektor, da dieser einen erheblichen Anteil in Höhe von ungefähr 20 Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen auslöst. Ich glaube, wir können auch sagen, dass wir hier heute ein gemeinsames Ziel verfolgen. Das wird aus der Debatte klar. Ich werde gleich versuchen, auf ein paar Dinge einzugehen. Wir verstehen die Diskussion über die Zeitspanne der Transformation und die Sorgen um die Auswirkungen auf unsere Eigentümerinnen und Eigentümer sowie auf die Mieterinnen und Mieter. Aber es gibt hier gar keine zwei Meinungen: Die notwendigen Kosten für die Modernisierung des Wohngebäudebestandes dürfen weder Eigentümer noch Mieterinnen und Mieter überfordern. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade deshalb brauchen wir den offenen Dialog mit allen Beteiligten, um den Sorgen zu begegnen und gemeinsame Lösungen zu finden. Meine Damen und Herren, seien Sie sich sicher: Das machen wir in unserem Haus; wir reden mit allen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mein Motto ist sowieso immer: Reden hilft! Wir reden mit allen Beteiligten im Bereich Wohnungsbau, im Bereich Bauwirtschaft, wir haben Juristen dazugeholt, wir haben einmal den Vorsitzenden des Bausenats des OLG dabeigehabt – der hat uns auf den Weg zu den Regelstandards gebracht – und, und, und. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Warum fordern die dann einen Pakt?)

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Raudies?

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Beate Raudies SPD

Frau Ministerin, vielen Dank. – Ist es denn vorstellbar, dass die Gespräche, die mit allen Beteiligten in Ihrem Haus sicher in guter Art und Weise geführt werden – mit Wohnungswirtschaft, mit Bauwirtschaft, mit Mietervertretungen –, in feste Vereinbarungen münden? Denn darum geht es uns in der Debatte doch. Wir hätten gern, dass die Landesregierung mit diesen Betroffenen Vereinbarungen trifft, wann welche Schritte gegangen werden, um die – von unserer Fraktion jedenfalls unbestrittenen – Ziele zu erreichen. Wir haben das Pakt genannt; man kann es auch gern anders nennen.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Wie wir das Kind nennen, ist sicherlich eine zweite Sache, liebe Frau Raudies. Wir befinden uns nicht ganz am Anfang der Diskussion, das zeigt ja auch die Studie. Ich glaube, wir können für uns in Anspruch nehmen, dass wir uns auf den Weg gemacht haben, valide Zahlen auszuarbeiten. Natürlich kann am Ende des Prozesses auch ein Plan stehen – selbstverständlich. Ich will in diesem Zusammenhang hier nur dem Eindruck vorbeugen, dass wir nicht mit den entsprechenden Menschen redeten. Es gab ja auch schon einmal einen Pakt. Ich weiß nicht mehr ganz genau, wie der hieß. Pakt für Wohnwirtschaft oder so? Der hat – – (Zuruf Thomas Hölck [SPD]) – Wie hieß er? (Thomas Hölck [SPD]: Klimapakt hieß der!) – Ist auch egal, wie der hieß. Auf jeden Fall hat er – das wissen diejenigen, die schon länger dabei sind – in den letzten 30 oder 33 Jahren dazu geführt, dass 36 Prozent der Emissionen eingespart worden sind, und das wollen wir doch alle. Ich kann Ihnen nur zusagen, dass wir diese Gespräche weiter führen werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, und das wollen wir auch, liebe Frau Raudies, um Planbarkeit zu gewährleisten und die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die heutige Landtagsbefassung unterstreicht daher unser aller Willen, die Menschen und die Unternehmen in Schleswig-Holstein dabei zu unterstützen. Auch deshalb haben wir gemeinsam mit dem Gemeindetag in Schleswig-Holstein die Machbarkeitsstudie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen initiiert. Zusammen haben wir den Regelstandard erleichtertes Bauen – ich habe es eben schon erwähnt – entwickelt. Damit gehen wir bundesweit wirklich weit voran und zeigen neue Wege auf. Denn wir haben erstmalig umfassend untersuchen lassen, wie das Ziel der Klimaneutralität in einem Flächenland erreicht und dieses Ziel am besten mit der Frage nach bezahlbarem Wohnraum in Einklang gebracht werden kann. In der Tat zeigt die Studie, was wir alle vermutet haben: Für die Transformation der Wohngebäude sind erhebliche Ressourcen und Investitionen nötig. Wir sind uns bei der Auswertung der Studie im Klaren, dass diese Transformation im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser mithilfe eines klugen Vorgehens kostengünstiger möglich ist, liebe Frau Krämer, als wir das angenommen haben. Aber wir wissen auch, dass die Situation bei Mehrfamilienhäusern und beim Geschosswohnungsbau komplexer ist, da die Wohnungswirtschaft ihre Be- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) stände grundsätzlich umfassender saniert als die selbst nutzende Eigentümerschaft. Ich bin jemand, der gern auch mit der Praxis redet, und deshalb bin ich letzte Woche in Boostedt gewesen. Darüber möchte ich gern einmal kurz berichten. Dort gibt es Häuser aus den 60er‑, 70erund 80er-Jahren, die umfassend saniert worden sind und, meine Damen und Herren, von denen elf Wohneinheiten mit Wärmepumpen ausgestattet worden sind. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach!) Dieses alles ist also mit der fortschreitenden Technik möglich. Ich will gern zugeben, dass dieses Sanierungsprojekt 2023 abgeschlossen worden ist. Es gab einen Ausgangskaltmietzins von 4,50 Euro. Durch die umfassende Sanierung inklusive Wärmepumpen hat dieser sich um 1,25 Euro erhöht. Die Energiekosten allerdings haben sich auf 50 Cent pro Quadratmeter ermäßigt. Das will ich einfach nur mal hier in den Raum stellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Frau Krämer, gucken Sie sich das an. Das ist wirklich beeindruckend. (Annabell Krämer [FDP]: Fördergelder!) Ich will auch nicht verhehlen, dass der Geschäftsführer der Wohnungsbaugenossenschaft mir gesagt hat, dass das heute so nicht mehr möglich ist, weil die Finanzierung eingebrochen ist. Ich will jetzt überhaupt keine Schuldzuweisung vornehmen, ich will einfach nur sagen: Es gab einen 40-prozentigen Zuschuss. Den gibt es jetzt nicht mehr. Ich kann Ihnen sagen: Ich werde mich dafür einsetzen, dass die neue Bundesregierung diese Förderung wieder aufnimmt. Der Kollege Deckmann hat es eben auch schon gesagt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sprechen also von hohen Mittelbedarfen, dass wir gar nicht umhinkommen, die Investitionen auf das Notwendigste zu beschränken. Aber die Studie zeigt auch, dass der Gebäudebestand nicht so umfassend weiterentwickelt werden muss, wie wir bisher angenommen haben. Einerseits, weil in den vergangenen Jahren bereits – ich habe es gesagt – erhebliche Fortschritte bei der Steigerung der Gebäudeeffizienz erzielt wurden. Andererseits erlauben uns technologische Fortschritte oft, weitere Effizienzsteigerungen vorerst zurückzustellen und zunächst eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu realisieren. Die weitere Effizienzsteigerung der Gebäude erfolgt dann entsprechend dem Lebenszyklus der Gebäudeteile. Gerade hier sollte der vorzeitige Austausch von Bauteilen aus Kosten- und Effizienzgründen vermieden werden. Um nicht missverstanden zu werden: Ich plädiere nicht für eine Reduzierung der Sanierungsbemühungen, ganz im Gegenteil! Aber wir müssen unsere wertvollen Ressourcen so effizient wie möglich einsetzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz in diesem Sinne werden wir dann auch in den kommenden Monaten die erfolgreichen Ansätze weiterverfolgen und dieses Netzwerk in enger Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft, dem Mieterbund, den kommunalen Landesverbänden und vielen weiteren Institutionen unseres Landes verstetigen. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Die Ministerin hat die Redezeit um eine Minute 30 Sekunden erweitert. Diese Zeit stünde theoretisch auch allen Fraktionen zur Verfügung. Aber da wir schon eine ausgiebige Debatte geführt haben und keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Beratung. Jetzt ist die Frage: Habe ich eine Andeutung von einem Antrag auf Ausschussüberweisung gesehen? – Kollege Hölck, wir müssen jetzt erst einmal klären, ob Ausschussüberweisung beantragt ist.

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Thomas Hölck SPD

Ja, Herr Präsident, wir haben eine wunderbare Debatte über dieses Thema geführt, und ich glaube, wir sind auch gar nicht so weit auseinander. Deshalb finde ich es sinnvoll, wenn wir beide Anträge in den Ausschuss überweisen und das da noch einmal fachlich weiter beraten, gegebenenfalls auch mit den Akteuren, um das Thema jetzt nicht abzuwürgen.

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, Entschuldigung! – Darf ich um Aufmerksamkeit bitten? – Danke. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Bei der Suche nach Folgemodellen waren für Schleswig-Holstein vor allem drei Faktoren wichtig. Erstens. Die Reform sollte für die Kommunen aufkommensneutral erfolgen und die Einnahmen verlässlich. Zweitens. Die Reform sollte für die Finanzverwaltung rechtssicher, effizient und möglichst kostensparend umsetzbar sein. Eine bundeseinheitliche Lösung wäre da natürlich wünschenswert gewesen. Drittens. Die Grundstücke sollten künftig so bewertet werden, dass ihr aktueller Wert abgebildet wird. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Das war übrigens die Kernforderung des Bundesverfassungsgerichts. (Zuruf: So ist es!) Das Ziel war also eine gerechtere Besteuerung, auch wenn das Gericht gleichzeitig anerkannt hat, dass Pauschalierungen bei einer massenhaften Neubewertung, die nun für alle Bundesländer anstand, notwendig und möglich und damit auch zulässig waren. Sehr geehrte Damen und Herren, Schleswig-Holstein – das wissen Sie – hat sich im Reformprozess gemeinsam mit zehn weiteren Ländern für das Bundesmodell entschieden. Im vergangenen Jahr hat das Finanzministerium ein Transparenzregister veröffentlicht, das den Kommunen Empfehlungen für aufkommensneutrale Hebesätze gibt. Viele Gemeinden haben sich genau daran orientiert. Am Ende müssen natürlich die Kommunen die Entscheidung unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Finanzbedarfes selbst treffen. Aufkommensneutralität für die Kommunen, das ist hier ebenfalls schon häufiger erklärt worden, bedeutet aber nicht, dass die Steuer für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger gleichbleibt. Das wäre weder im Bundesmodell noch nach irgendeinem anderen System zu gewährleisten, und es wäre auch nach den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht logisch. Aufkommensneutralität bezieht sich, und das war immer klar, auf das Aufkommen der Kommunen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Das neue Bewertungsgesetz des Bundes berücksichtigt verschiedene Parameter zur Ermittlung des Grundstückswertes. Diese Faktoren hat sich Schleswig-Holstein also nicht selbst ausgedacht. Wie sich die verschiedenen Parameter auswirken, hängt immer vom Einzelfall ab. Einzelne Aspekte des Ausstattungsgrades eines Gebäudes, etwa Dämmung oder Heizungssysteme, haben für sich genommen keinen Einfluss auf die Bewertung zum Zwecke der Grundsteuererhebung. Denn die Grundsteuer ist keine sozial- oder umweltpolitische Maßnahme, sondern sie ist eine Objektsteuer. Entscheidend ist daher, ob sich eine energetische Sanierung auf die Bewertung, jetzt wieder Bewertung, zum Zwecke der Grundsteuererhebung auswirkt. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei einer Kernsanierung im Sinne des Bewertungsgesetzes. Anders gesagt: Neue Fenster oder eine Photovoltaikanlage auf dem Dach allein würden diese Voraussetzung nicht erfüllen. Sie haben nicht automatisch eine veränderte Bewertung des Gebäudes zur Folge. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nun auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Die bisher bekannten Gerichtsurteile bestätigen die Rechtmäßigkeit des Bundesmodells. Noch einmal, da genau das auch immer wieder hier kritisiert wird: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2018 anerkannt, dass Pauschalierungen bei der Neubewertung notwendig und erlaubt sind. (Beate Raudies [SPD]: Die gab es ja auch vorher schon!) – Ja, genau. Der Bundesfinanzhof hat genau diese Einschätzung übrigens 2024 noch zweimal bekräftigt. Sehr geehrte Damen und Herren, als Juristin ist mir natürlich bewusst, dass die Frage nach Gerechtigkeit so alt ist wie die menschliche Gesellschaft selbst. Ob die Grundsteuerreform gerecht ist, wird aktuell in jedem Bundesland diskutiert, übrigens völlig unabhängig vom angewendeten Modell. Erwiesenermaßen ungerecht und Unrecht, da verfassungswidrig, war aber zunächst einmal nur die alte Grundsteuer. Die Bundesregierung hat übrigens schon angekündigt, die neue Grundsteuerbewertung zu gegebener Zeit zu überprüfen. Ich vermute daher, Sie alle können sich auf noch viele weitere spannende Diskussionen hier im Landtag freuen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Birgit Herdejürgen [SPD] und Beate Raudies [SPD])

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Tja, die Grundsteuerreform – vollmundig als großer Wurf verkauft – sollte, wie wir gehört haben, Verfassungskonformität, Aufkommensneutralität, Rechts- und Planungssicherheit herstellen, und im Sinne der überwiegend von Rot-Grün geforderten und von der CDU hier unterstützen Positionen sollte eine Steuergerechtigkeit erreicht werden, indem sie das Antlitz einer Vermögensteuer bekommt. (Beate Raudies [SPD]: Es ist eine Vermögensteuer!) (Annabell Krämer) Dabei war von vornherein klar, dass diese Versprechen nicht durchtragen würden. Gucken wir mal auf die Details: Der Bodenrichtwert ist nun wirklich das Instrument der Ungerechtigkeit schlechthin, denn was zunächst sachlich klingt, ist mitnichten so. Statt individueller Bewertung gibt es oftmals Zufallswerte. Zwei Grundstücke in einer Straße, aber unterschiedliche Bodenrichtwertzonen. Das eine günstig, das andere teuer, weil der Zuschnitt mehr oder weniger willkürlich gezogen wurde. Wir alle wissen, mit wie heißer Nadel diese Bodenrichtwerte gestrickt worden sind. Ja, das ist nicht gerecht, das ist schlichtweg absurd. Ich habe auch schon gehört, dass gewissermaßen nicht selten eine Umverteilung von oben nach unten erfolgt. Es ist wirklich absurd, welche Bodenrichtwerte wir teilweise in unserem Land mittlerweile sehen. Kommen wir zur fiktiven Miete. Das wird noch bizarrer jetzt. Denn hier wird mit pauschalen Netto-Kaltmieten gerechnet, die sich an Baujahr und Wohnlage orientieren, aber mitnichten an den tatsächlichen Einnahmen. Was passiert also, wenn ein Vermieter zum Beispiel sehr, sehr günstig vermietet? – Er muss im Endeffekt seinen Mieter mit überproportional hoher Grundsteuer belasten, weil sich nämlich die Grundsteuer an der fiktiven Miete und nicht an der tatsächlichen Miete orientiert. Besonders drastisch sind übrigens die Folgen in gefragten Lagen. Hier explodieren die fiktiven Mieten und damit auch die Grundsteuer. Die Folgen dieses Systems – ich brauche Ihnen das nicht zu erzählen – sind Klagewellen, die sowohl die Bürger und Bürgerinnen als auch unsere Kommunen signifikant belasten. In Großstädten und Ballungsräumen werden Menschen mit geringen Einkommen durch steigende Grundsteuern überproportional belastet, und wie mir zu Ohren gekommen ist, sollen teure Hanglagen am See signifikant entlastet worden sein. (Beate Raudies [SPD]: Ja, weil die neu gebaut worden sind!) Übrigens: Zur Aufkommensneutralität haben wir eben im Bericht der Ministerin leider nichts gehört. Ich gehe davon aus, dass insofern noch keine Daten vorliegen. Da werden wir also am Ball bleiben. Auf den letzten Metern ist Ihnen bei Ihrer Reform übrigens noch eingefallen, dass durch diese von mir gerade genannten geänderten Wertkomponenten, fiktive Miete und Bodenrichtwert, Wohnbebauung in unserem Land nun überproportional belastet wird. Sie haben gegen jeden Rat sämtlicher Sachverständigen durch die Einräumung der Möglichkeit differenzierter Hebesätze die Verantwortung auf die Kommunen abgeschoben. Die Kommunen dürfen nun die Suppe auslöffeln, die Sie ihnen mit Ihrem Modell eingebrockt haben. Jetzt komme ich zu meinem absoluten Highlight – auch wenn die Ministerin versucht hat, das ein bisschen kleinzureden –, das sind die energetischen Sanierungen. Die sind ja par ordre du mufti von der Politik vorgeschrieben worden. Frau Ministerin, wenn Sie Photovoltaikanlage oder Fenster angeben, dann vielleicht noch ein bisschen Dämmung oder Sonstiges, dann sind das schon grundlegende Sanierungen, die Auswirkungen auf Ihren Gebäudewert haben. Das ist signifikant. Denn Sie haben mit all dem, was wir hier gemacht haben – verpflichtende Photovoltaikanlagen –, schon eine grundlegende Sanierung. Die dürfen Sie, wenn Ihnen das Dach bei einem Sturm wegfliegt, ja gleichzeitig mit einem neuen Dach raufsetzen, und – schwupp – schon steigt auch Ihre Grundsteuer. Das ist doch wirklich absurd: Statt den Hauseigentümer bei Erfolg der Sanierung wenigstens steuerlich zu entlasten, nachdem er teils Hunderttausende von Euro investieren musste – übrigens zwangsmäßig politisch beschlossen –, erfolgt auch noch eine höhere Belastung mit der Grundsteuer. Na, das nenne ich wirklich einmal Anreize zur energetischen Sanierung. Statt Klarheit und Gerechtigkeit gibt es Bürokratie, Intransparenz, Ungerechtigkeit. Statt Planungssicherheit gibt es zukünftig noch mehr Klagewellen. Wir alle miteinander sollten spätestens jetzt feststellen: Die Grundsteuerreform mit ihren verfolgten Zielen ist mehr als kläglich gescheitert. Insofern seien Sie sich dessen gewiss: Wir als FDPFraktion werden da dranbleiben. Wir werden nicht müde werden, zum nächsten Bewertungszeitraum für das Land Schleswig-Holstein das einfache Flächenmodell zu fordern. Denn das jetzige Modell ist in der Umsetzung kläglich gescheitert und belastet die, die genau dem folgen, was Sie fordern, nämlich ihr Haus umfangreich energetisch zu sanieren. Die kriegen als Dank dafür im nächsten Jahr einen höheren Grundsteuerbescheid. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Peter Lehnert

Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Ole Plambeck das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank für den Bericht, Frau Ministerin. Eigentlich ist damit schon alles gesagt, und die Fragen sind beantwortet. (Lachen Sophia Schiebe [SPD] – Zuruf SPD) – Genau, aber ich halte mich kurz, ich versuche es wenigstens. Klar müssen wir festhalten: Das Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit – das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen – knapp 15 Milliarden Euro, in Schleswig-Holstein über 500 Millionen Euro pro Jahr. Das ist eine Menge. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der Drucksache 19/1131: „Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein und muss verlässlich in bisheriger Aufkommenshöhe erhalten bleiben.“ (Annabell Krämer [FDP]: Ja, klar!) Das ist ein Satz aus einem gemeinsamen Antrag aller hier vertretenen Fraktionen. Damit haben wir damals ein Ziel formuliert, und das Ziel haben wir eingehalten. Auch wenn wir uns lange über die unterschiedlichen Modelle gestritten haben, bleibt der Grundkonsens der Aufkommensneutralität, und der muss auch bleiben. Dabei haben wir immer gesagt, dass das nicht grundstücksscharf erfolgen kann: Es wird Grundstücke mit einer höheren, aber auch mit einer niedrigeren Belastung geben. – So es ist auch gekommen. (Annabell Krämer [FDP]: Durch Willkür!) Um Transparenz für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wurde das Transparenzregister geschaffen. Aus dem geht hervor, wie Gemeinden ihre Hebesätze für 2025 einstellen mussten, um Einnahmen in ungefähr derselben Höhe zu erzielen. Davon wurde rege Gebrauch gemacht, und es schafft Vertrauen und Nachvollziehbarkeit. Dabei möchte ich auf einen Halbsatz im FDP-Antrag eingehen: „inwiefern die durch das Bundesmodell erwünschten sozial- und fiskalpolitischen Ziele der Landesregierung … erreicht wurden“. Wie eben beschrieben: Die fiskalischen Ziele sind erreicht worden, nämlich das Steueraufkommen aufkommensneutral für die Kommunen zu sichern. Wir hatten ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, und deswegen war es die Aufgabe, dass die Grundsteuer eben nicht ab 2025 wegfällt, sondern erhalten bleibt. Das war immer mit den kommunalen Landesverbänden besprochen. Sozialpolitische Ziele: Die Ministerin hat es gesagt; wir reden bei der Grundsteuer über eine Objektsteuer, auf persönliche Verhältnisse kommt es schlichtweg nicht an. Gegenstand ist das Grundstück oder das Erbbaurecht. Ob man ein hohes oder niedriges Einkommen hat, spielt keine Rolle. Man kann sicherlich darüber streiten, ob die Anknüpfungspunkte in dem Bundesmodell – Mieten, Mietniveau, Bodenrichtwerte – die richtigen Anknüpfungspunkte sind, gar keine Frage. Aber egal welches Modell wir uns anschauen, reden wir immer über die Veränderung vom 1. Januar 2022 zum 1. Januar 1964. Da gibt es einfach große Wertunterschiede – das kann man nicht wegdiskutieren –, aber die Wertentwicklungen waren ja wirklich da. Auch die differenzierten Wertentwicklungen zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken spiegeln die tatsächlichen Wertunterschiede wider. Deswegen haben wir für die Kommunen die Möglichkeit geschaffen, differenzierte Hebesätze anzuwenden. Das wurde für 2025 so gut wie nicht gemacht, weil die Zeit zu kurz war. Aber ich kann mir vorstellen, dass das in den nächsten Jahren durchaus eine Rolle spielen wird. Dabei möchte ich in Erinnerung rufen, dass wir hier ein Drei-Stufen-Ermittlungssystem haben. Das kennen alle: Wir ermitteln erst einmal den Grundsteuerwert, indem die entsprechenden Parameter, die eben beschrieben worden sind, angewendet werden. Aber wir haben auch das Thema Steuermesszahl, aus der sich der Steuermessbetrag und dann, aufgrund der Hebesatzanwendung, die eigentliche Grundsteuer ergibt. Die war vorher 3,5 Promille und ist jetzt 0,31 bis 0,34 Promille. Auch das reguliert einiges. Es gibt meines Erachtens kein perfektes Modell, aber eines ist sicher: Wir werden uns alle sieben Jahre mit dem Thema auseinandersetzen müssen, insbesondere damit nicht noch einmal passiert, was wir bisher erlebt haben, nämlich dass wir sehenden Auges in ein Bundesverfassungsgerichtsurteil reinlaufen, das nächste Mal zum 1. Januar 2029. Worauf man viel angesprochen worden ist, ist das mühsame Zusammenstellen aller Unterlagen für die Grundsteuererklärung. Viele haben es ja selbst gemacht. Ich würde mir wünschen, dass wir es hinbekommen, dass wir eine vorausgefüllte Steuererklärung bekommen, um es möglichst einfach und bürokratiearm zu machen. Wir können auch gerne (Ole-Christopher Plambeck) über Modelle reden, aber am Ende dürfen wir nicht vergessen, dass für die Kommunen eine sichere Steuereinnahme erhalten bleiben muss. – Danke. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgangspunkt der Grundsteuerreform – das ist heute schon erwähnt worden – war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. In dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Leitsätze festgehalten. Den ersten Leitsatz aus dem Urteil möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten einmal wörtlich zitieren: „Der Gesetzgeber hat bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einer Steuer einen großen Spielraum, solange sie geeignet sind, den Belastungsgrund der Steuer zu erfassen und dabei die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden.“ Damit war also das Hauptziel der Grundsteuerreform per Gerichtsurteil vorgegeben: eine realitätsgerechte Bewertung der Grundstücke. (Annabell Krämer [FDP]: Das macht ihr ja nicht! – Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Doch!) Das alte Modell war verfassungswidrig, weil sich die Bewertung zu sehr von realistischen Marktwerten entfernt hatte und deshalb gegen das Gleichheitsbehandlungsgebot verstieß. Die Tatsache, dass wir jetzt sehr große Sprünge haben, ist darin begründet, dass wir 60 Jahre nichts geändert haben. Eigentlich hätte alle sechs, sieben Jahre eine Neufeststellung erfolgen sollen. Die ist aber nicht erfolgt; die haben die Gesetzgeber in der Vergangenheit nicht gemacht. Sonst hätten wir eine ganz andere Situation, weil es immer im Mehrjahresabstand moderate Anpassungen gegeben hätte. Diese über 60 Jahre hinweg nachholend umzusetzen, hat uns das Bundesverfassungsgericht aufgetragen. Die Ministerin hat schon sehr viel zu den Zielen gesagt, die hinter diesem Gesetz stehen. Deswegen verliere ich ein paar Worte zur Genese. Diese Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts waren nämlich im Gesetzgebungsprozess umzusetzen, und zwar mit Frist bis zum 31. Dezember 2019. Dabei gab es durchaus unterschiedliche Länderinteressen, die in das Bundesgesetz eingeflossen sind. Das mag man kritisieren, aber Föderalismus ist eben manchmal kompliziert und von unterschiedlichen Interessen bestimmt. Am Ende gab es eigentlich einen weitgehenden Konsens, bis Bayern ausgeschert ist und eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt hat. Damit hat sich nun ein Flickenteppich unterschiedlicher Modelle entwickelt, was den Aufwand in den einzelnen Modellen zum Teil deutlich erhöht hat, weil jetzt selber eigene Modelle auf die Beine gestellt wurden. Monika Heinold hat sich als Finanzministerin des Landes, unabhängig von der Frage der Ausgestaltung, immer dafür eingesetzt, dass die Länder möglichst beieinanderbleiben und dieses Szenario vermeiden – am Ende leider vergeblich. Ob das bayerische Flächenmodell, das die FDP immer gefordert hat, den Leitgesetzen der realitätsgerechten Bewertung entspricht, indem es jegliche Wertsteigerung auf alle Zeiten ausklammert, bezweifle ich entschieden. (Annabell Krämer [FDP]: Steigen die Mieten, steigen die Grundsteuern!) Aber das werden die Gerichte entscheiden, denn auch gegen das Grundsteuergesetz in Bayern gibt es – wie in anderen Ländern auch – Klagen. Ein weiteres Ziel der Grundsteuerreform war die Aufkommensneutralität für die Kommunen, denn es ging nicht um eine Steuererhöhung, sondern um eine Neuverteilung der bisher von den Kommunen erhobenen Steuersumme. Einerseits sollte diese wichtige Einnahmequelle nicht geschwächt, andererseits sollte das neue Gesetz auch nicht von Kommunen dazu genutzt werden, im Zuge der Reform unbemerkt von den steuerpflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümern Mehreinnahmen zu erzielen. Dieses Ziel haben auch die kommunalen Landesverbände eindeutig unterstützt. Die Landesregierung hat mit Veröffentlichung des Transparenzregisters offen kommuniziert, wodurch sich Aufkommensneutralität ergibt. Mit dem Transparenzregister kann also nachvollzogen werden, welche Änderung der Hebesätze auf die Grundsteuerreform und welche auf mögliche zusätzliche Finanzbedarfe einer Kommune zurückzuführen ist. Dabei ist völlig klar, dass die Hebesatzautonomie der Kommunen gewahrt bleibt, das heißt, dass die (Oliver Brandt) Stadt- und Gemeindevertretungen wie bisher jedes Jahr neu entscheiden können, wie sie ihre Hebesätze bemessen, ganz unabhängig von der Grundsteuerreform. Daher spricht für mich vieles dafür, dass die Ziele der Grundsteuerreform erreicht wurden. Doch für ein abschließendes Fazit müssen wir abwarten, bis das Grundsteuergesetz und die abweichenden Gesetze von Bundesländern, die die Öffnungsklausel gezogen haben, ausgeurteilt sind und die fiskalischen Auswirkungen auf die Kommunen längerfristig betrachtet werden können. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Beate Raudies. – Bitte schön.

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Beate Raudies SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die meisten von uns sind in den letzten Wochen im Wahlkampf unterwegs gewesen, und an den Infoständen, an den Türen war das Thema Grundsteuer immer wieder eines, auf das man angesprochen wurde. Das neue Recht gilt seit Anfang des Jahres. Die Kommunen haben die Steuerbescheide verschickt – pünktlich zum Bundestagswahlkampf: 15. Februar ist Fälligkeitstermin. Kein Wunder, dass die Menschen Fragen haben und wir das Ziel dieser Reform immer wieder erklären müssen. Auch das Parlament tut gut daran, regelmäßig das Handeln der Regierung zu hinterfragen und zu bewerten. Grundsätzlich ist so ein Bericht also sinnvoll. Doch, liebe Kollegin Krämer, ein fünfminütiger mündlicher Bericht scheint mir diesbezüglich nicht so richtig geeignet, und dann noch zu diesem Zeitpunkt. Die breite Datenlage, auf die Sie jetzt abstellen, haben wir noch gar nicht. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Genau!) Kommunen können Grundsteuern im laufenden Jahr bis zum 30. Juni festsetzen. Mindestens diesen Termin hätten wir mal verstreichen lassen müssen, um zu wissen – – (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Ja, und wenn das nur ein Mµ ist. Vielleicht verzieht dieses Mµ die Statistik. So fair muss man sein zu sagen: 30. Juni ist der Stichtag; darauf gucken alle. Ich habe übrigens auch allen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern geraten, die mich gefragt haben: „Wie gehen wir denn jetzt mit dem Transparenzregister und in der Umsetzung um?“: Guckt zum Halbjahr, wo ihr steht. Wenn ihr dann das an Einnahmen für das halbe Jahr habt, was ihr haben wolltet, dann ist das gut; sonst müsst ihr korrigieren. – Das fordere ich dann auch ein. Das muss man hier auch noch mal sagen. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich danke der Ministerin für den Bericht, der nicht so wahnsinnig viel Erhellendes hat. Ich habe aber einen Vorschlag, nämlich, dass wir der Kollegin Krämer ein paar Stunden Bewertungsrecht spendieren, also eine Fortbildung im Bewertungsgesetz. (Beifall Ole-Christopher Plambeck [CDU] und Dagmar Hildebrand [CDU]) – Danke, da klatschen die Fachleute. Ich durfte in meiner Laufbahnprüfung sogar eine sechsstündige Klausur darüber schreiben. (Beifall Marc Timmer [SPD]) So einfach und so umfassend ist das. Da gab es immer pauschalierte Bewertungsgrundsätze. Ich kann doch gar nicht jedes Grundstück und jedes Haus in Schleswig-Holstein eins zu eins bewerten. Wer soll denn das machen? Wie groß soll dann die Steuerverwaltung werden? (Annabell Krämer [FDP]: Auch die großen Bodenrichtwerte!) – Ja, auch die Bodenrichtwerte muss ich pauschalisieren. Auch da kann ich bei der Vielzahl der Grundstücke nicht für jedes Grundstück gucken. Das ist nachgebessert worden. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es gibt die Möglichkeit des Einspruchsverfahrens, um das noch mal prüfen zu lassen. Wir tun gut daran, das zu monitoren, vielleicht in einem Jahr, um zu sehen: Wie hat sich das in den Kommunen entwickelt? Welche Wertverschiebungen haben wir? Aber jetzt, zu diesem Zeitpunkt, liebe Kollegin: Bundestagswahl war letzte Woche. Nicht mal dafür taugt heute dieser Punkt. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte etwas zu der wiederholten Kritik an dem Bundesmodell und dessen Umsetzung sagen. Ich habe mit großem Interesse den Artikel im Spie- (Beate Raudies) gel gelesen – letztes Jahr im Juli, glaube ich, war das. (Unruhe) – Vielleicht hört ihr auch mal zu, aber egal. – Da wurde ein Ehepaar aus Stuttgart zitiert, dessen Grundstückswert in Baden-Württemberg sich, glaube ich, mehr als verzehnfacht hatte. Sie haben das ganz einfache Modell, aber seit 50 Jahren ein Grundstück in der Stuttgarter Innenstadt, das immer noch mit dem Wert von 1964 bewertet wurde. Das hat auch was mit der normalen Wertentwicklung zu tun. Das, was ich mir aufgeschrieben hatte, kann man alles nachlesen. Ich möchte an dieser Stelle etwas zum Thema Messzahlen sagen, liebe Kollegen Plambeck und Brandt. Ich glaube, wir tun gut daran, uns das Thema dahin gehend noch mal anzugucken, möglichst noch in dieser Legislaturperiode, also vor dem nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt, ob wir nachsteuern könnten. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Finanzausschuss. Wir können ihn noch ein wenig liegenlassen und dann gemeinsam gucken, ob das ein Weg ist, vielleicht beim nächsten Mal etwas zu steuern, um diese Wertverschiebung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken in den Griff zu kriegen. Das ist das eine, was ich sagen wollte. Das andere ist, weil es zur Ehrlichkeit dazugehört: Wir haben das als Land, als Finanzverwaltung selber verbaselt. Die Umsetzung war nicht optimal; sie hätte besser laufen können. Zu glauben, dass für 1,3 Millionen Grundstücke alle Grundstücksbesitzerinnen und ‑besitzer in der Lage seien, mit einer vereinfachten Elster-Software umzugehen und nur sechs Daten einzutragen, war sehr optimistisch gedacht. Da hätte man viel Frust und viel Ärger abschürfen können. Wenn jedes Finanzamt mit zehn Leuten für drei Monate das Entgegennehmen von Steuererklärungen unterstützt hätte, hätten wir viel Frust im Land vermieden. Aber: verschüttete Milch! Die Kritik an der Grundsteuer ist verständlich. Auch 100 Euro Grundsteuer sind für viele Leute eine Menge Geld, das man zusätzlich zahlen muss. Ich hoffe, dass die Kommunalverwaltungen in dieser Situation sensibel sind und damit so umgehen, dass sie, wo das geht, auch Ratenzahlungen oder Stundungen einräumen. Das gehört dazu; die Möglichkeit gibt es in der Abgabenordnung. Durch die Neubewertung verschieben sich die Belastungen zwischen den Wohn- und den Gewerbegrundstücken, aber es verschieben sich auch die Belastungen zwischen den Nachbarn, vor allen Dingen bei den älteren Grundstücken, bei denen man schon lange Eigentümer ist, und bei denen, die das Haus gegenüber, auf der anderen Seite der Straße, erst vor zwei oder drei Jahren gezahlt haben. So ist es in meiner Straße. Ich zahle mehr; die auf der anderen Straßenseite zahlen weniger, sie haben vorher mehr gezahlt. Insofern hat die Seite immer zwei Medaillen, und das gilt auch für die Grundsteuerreform. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Christian Dirschauer das Wort. – Bitte schön.

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ab diesem Jahr gilt die neue Grundsteuer, und die allermeisten Menschen in Schleswig-Holstein haben das sozusagen schon am eigenen Leibe zu spüren bekommen. Die Bescheide sind da. Insoweit finde ich es gar nicht dramatisch, Frau Raudies, dass wir heute über das Thema sprechen, weil es da draußen durchaus ein sehr emotionales Thema ist. Insoweit zunächst herzlichen Dank an die FDP, dass sie das Thema hier einbringt. Herzlichen Dank auch an die Ministerin für den Bericht, der zum jetzigen Zeitpunkt inhaltlich nicht ganz so umfassend sein kann. Vieles ist schon gesagt worden. Die Grundsteuerreform bleibt weiterhin ein aufwendiges und umfangreiches Thema und Verfahren. Für uns liegen inzwischen – das sagte ich gerade – die Bescheide nach dem neuen Berechnungsakt vor, und nicht wenige Eigentümer und Mieter müssen deutlich mehr zahlen als zuvor und fühlen sich in Teilen in ihrer Immobilie ungerecht bewertet und behandelt. Das ist also eine Gefühlslage, die dort draußen existiert. Das müssen wir einfach anerkennen. Wir wissen auch, dass das letzte Wort an der Stelle noch nicht gesprochen ist, denn es sind nach wie vor viele Klagen anhängig, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Reform als solche. So weit, so vorhersehbar, will ich sagen. Wir haben hier zahlreiche kontroverse Debatten und Ausschusssitzungen zu diesem Thema geführt. Ich darf heute das erste Mal dazu sprechen, Frau Ministerin, Sie haben das schon öfter getan. Insgesamt muss man sagen, dass die Reform aus unserer Sicht leider mindestens als unglücklich bezeichnet werden (Christian Dirschauer) muss. Schauen wir uns die einzelnen Punkte an: Die Finanzministerin hatte es kürzlich noch mal bekräftigt, dass man sich sehr bewusst für das werteorientierte Bundesmodell entschieden habe, und natürlich zieht die Ministerin, so sie es jetzt kann, eine einigermaßen positive Bilanz. Das kann hier nicht überraschen. Doch diese Einschätzung – ich habe es eben gesagt – entspricht nicht der Wahrnehmung und der Realität vieler Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Wir sehen stattdessen teilweise massive gefühlte Ungerechtigkeiten, steigende Belastungen für private Haushalte und einen wachsenden Unmut bei Eigentümern und Mietern. Die Grundsteuerreform sollte ursprünglich für mehr Gerechtigkeit und Transparenz sorgen. Das ist so. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild. Viele Eigentümer und insbesondere Menschen in Wohngebieten sehen sich mit erheblichen Belastungen konfrontiert. Das liegt – das muss man sagen – maßgeblich doch am gewählten Bundesmodell. Demzufolge zahlen Wohngebiete drauf, während Gewerbegrundstücke in der Summe profitieren. Die Berechnung auf Basis von Bodenrichtwerten führt dazu, dass in Wohnlagen die Grundsteuer deutlich steigt, während in Gewerbegebieten mit teilweise seltenen Verkäufen die Steuerlast oft sinkt. Flensburg ist dafür ein gutes Beispiel. Hier werden nun insbesondere Ein- und Mehrfamilienhäuser stärker belastet. In Flensburg gibt es eine Verschiebung von den Gewerbegrundstücken zu den Wohngrundstücken im Umfang von 1,8 Millionen Euro. (Annabell Krämer [FDP]: Aber hallo!) Das trifft die Mieterinnen und Mieter und die Eigenheimbesitzer an der Stelle hart. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Die Reform trifft damit auch sehr viele Haushalte mit vornehmlich mittleren und niedrigen Einkommen. Diese Problematik war in der Praxis durchaus vorhersehbar. Darauf hatte auch mein Vorgänger Lars Harms von diesem Rednerpult mehrfach hingewiesen. Vielleicht war das Bundesmodell, wie wir das seinerzeit schon gesagt haben, doch nicht das klügste Modell für Schleswig-Holstein. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW] und Annabell Krämer [FDP]) Ein weiteres Wort, das in Verbindung mit der Grundsteuerreform von Beginn an für hitzige Debatten gesorgt hat, ist das Wort aufkommensneutral. Wir haben es schon gehört: Aufkommensneutralität bedeutet eben nicht, dass jeder gleich viel zahlt wie vorher. Das ist klar. Es bedeutet nur, dass die Summe der Einnahmen für die Kommunen insgesamt gleichbleiben soll – in der Praxis nun allerdings auf Kosten vieler Haushalte, die künftig höhere Steuern zahlen müssen. Besonders betroffen sind damit auch, wenn wir an den Geschosswohnungsbau denken, gerade Familien, Rentner und Alleinerziehende, die sich steigende Kosten eh kaum leisten können. Die versprochene und womöglich sogar eingehaltene Aufkommensneutralität ist für den einzelnen Bürger, der individuell künftig deutlich stärker belastet wird, also wenig tröstlich. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Hinzu kommen Unsicherheiten im Hinblick auf die Rechtssicherheit der Reform sowie weitere Kosten, die auf Hauseigentümer und Mieter noch zukommen. Ich erinnere gerade an die andere Debatte, weil der energetische Sanierungsstau noch lange nicht abgebaut ist. Sobald eine – da sind wir uns offenbar noch nicht ganz einig – umfassende Sanierungsmaßnahme aber abgeschlossen ist, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) hat das wiederum möglicherweise Auswirkungen – in Teilen vielleicht sogar erhebliche – auf einen neuen Grundsteuerbescheid. (Beifall SSW und FDP) Höchstwahrscheinlich wäre es also sinnvoller gewesen, von Anfang an eine eher landesspezifische Lösung zu erarbeiten, die auf die besonderen Gegebenheiten von Schleswig-Holstein eingeht. (Beate Raudies [SPD]: Wer hätte das denn machen sollen?) Es gab auf dem Weg der Umsetzung durchaus Vorschläge, Interventionen und Ideen, wie man die Umsetzung einfacher und in der Summe dann wohl gerechter und noch transparenter hätte gestalten können. Diese Chance ist jetzt vertan; die hat die Landesregierung an dieser Stelle vertan. Der Holzweg ist beschritten. Nun bleibt abzuwarten, ob ein Gericht oder mehrere Gerichte hier noch Korrekturen anmahnen. Wir können an der Stelle nur noch einmal an die Kommunen appellieren – das ist das, was wir als Opposition hier machen können –, die Spielräume, (Christian Dirschauer) die sie haben, sinnvoll und zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen und Instrumente wie das Transparenzregister nicht wertlos zu machen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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Eka von Kalben

Ich eröffne jetzt den Nachmittagsteil der Sitzung. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, habe ich die Freude und die Ehre, nochmals neue Gäste zu begrüßen. Das sind zum einen Polizeianwärter und ‑anwärterinnen. – Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Nun habe ich eine sehr umfangreiche Liste bekommen. (Heiterkeit) Es ist mir eine ganz besondere Freude – auch weil ich viele von Ihnen und euch noch kenne –, Gäste der SPD-Fraktion zu begrüßen. Dies sind Rolf Fischer, ehemaliges MdL und Staatssekretär, Bernd Heinemann, ehemaliges MdL und Landtagsvizepräsident, die ehemalige Abgeordnete Anna SchlosserKeichel und die ehemaligen Abgeordneten Wolfgang Baasch, Peter Eichstädt, Jürgen Weber, Thomas Rother, Andreas Beran und Professor Dr. Heiner Dunckel. (Anhaltender Beifall) Ihr Besuch wird uns Ansporn sein für eine lebendige Debatte, liebe Kollegen. (Heiterkeit) Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Gemeinnützige Vereine und Verbände von GEMA-Gebühren befreien Antrag der Fraktionen von SSW und SPD Drucksache 20/2926 (neu) GEMA-Gebühren für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2997 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Christian Dirschauer vom SSW. (Zurufe – Christian Dirschauer [SSW]: Ich gebe mir Mühe! – Heiterkeit – Zuruf)

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Christian Dirschauer SSW

Der Kollege hat gesagt, ich soll mir Mühe geben! (Zurufe: Mikro an!) Meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich liege nicht total daneben, wenn ich behaupte, dass unser Antrag recht selbsterklärend ist. Die Tatsache, dass gemeinnützige Vereine und Verbände GEMA-Gebühren zahlen müssen, wenn sie bei einem öffentlichen Kinder- oder Seniorenfest Musik abspielen, ist zumindest nicht neu. Ähnliches gilt für den Umstand, dass die Anmeldung der jeweiligen Veranstaltungen und das Abrechnen sowie das Entrichten der entsprechenden Gebühren an die GEMA vergleichsweise aufwendig sind. Wenn wir uns dazu noch bewusst machen, dass wir hier über Vereins- und Verbandsarbeit reden, die oft zu ganz erheblichen Teilen ehrenamtlich geleistet wird, dann wird der Kern des Problems deutlich: Im Zweifel sind es eben genau diese GEMA-bezogenen Schritte, die für die Ehrenamtler ein Zuviel an bürokratischen Vorgaben oder Hürden darstellen. Das kann dazu führen, dass ehrenamtlich Tätige ermüden oder sogar ganz hinschmeißen. Genau dieser Entwicklung wollen wir mit unserem Antrag entgegenwirken. Wir alle wissen, wie wertvoll ehrenamtliches Engagement für unsere Gesellschaft ist. Wir alle kennen die Herausforderungen, vor denen unser Ehrenamt steht. Ich höre aus nahezu allen Bereichen, dass es immer schwerer wird, Nachwuchs zu gewinnen, und diesen Nachwuchs, wenn er denn da ist, wirklich langfristig zu binden. Noch dazu fühlen sich viele potenzielle Ehrenamtliche bereits zunehmend durch berufliche und familiäre Verpflichtungen gebunden. Auch das ist eine Entwicklung, die nicht (Christian Dirschauer) neu ist. Da müssen die Rahmenbedingungen schon ziemlich gut passen, damit langfristiges Engagement entsteht. Es besteht also durchaus Handlungsbedarf. Weil die GEMA-Gebührenbefreiung hier vielleicht eine kleinere, aber eben mitunter entscheidende Maßnahme sein kann, fordern wir die Landesregierung auf, zeitnah zu handeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und SPD) Ziel muss ein Vertrag sein, der die gemeinnützigen Verbände und Vereine im Land von diesen Gebühren befreit und sie damit entlastet. Ich will nicht missverstanden werden: Dem SSW geht es nicht darum, dass für die erwähnten Veranstaltungen keine Gebühren mehr an die GEMA abgeführt werden müssen. Ganz im Gegenteil, für uns steht völlig außer Frage, dass nicht nur das Ehrenamt, sondern auch die Komponisten und Texter, deren Musik im genannten Rahmen gespielt wird, Wertschätzung, Anerkennung und die entsprechenden Tantiemen verdienen. Der Grundsatz, nach dem die schöpferische Arbeit der Kreativen immer dann honoriert werden muss, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden, bleibt davon natürlich völlig unberührt. Wir wollen aber, dass das Land die in Rede stehenden Gebühren übernimmt. Weil die GEMA in vielen Fällen bereits reduzierte Vergütungssätze sowie Sondernachlässe für die Musiknutzung zum Beispiel im sozialen und im ehrenamtlichen Bereich gewährt, ist eine solche Übernahme weniger schmerzhaft, als der eine oder andere hier vielleicht vermutet. Wie Sie unserer Begründung entnehmen können, sind Länder wie Bayern, Niedersachsen oder Hessen diesen Weg bereits gegangen. Wenn wir das Land Hessen mit seiner doppelten Einwohnerzahl zugrunde legen, das hierfür etwas mehr als 600.000 Euro zahlt, dann können wir für Schleswig-Holstein vielleicht von einem Betrag von 300.000 bis 350.000 Euro jährlich ausgehen. Natürlich sind diese Zahlen hier und heute nur ein Näherungswert, und es gibt immer gewisse Unschärfen, weil die GEMA auch hier mit einigen Verbänden Pauschalverträge geschlossen hat. Ich denke, dass diese Summe auch unter den Vorzeichen einer angespannten Haushaltslage für Schleswig-Holstein durchaus leistbar ist. Gerade weil die Entlastung durch eine solche Gebührenübernahme wirklich überall in unserem Flächenland spürbar wäre, steht hier ein relativ geringer Aufwand einem riesigen Gewinn gegenüber. Ich kann also nur an Sie alle appellieren: Geben Sie sich einen Ruck, und setzen Sie unsere Forderung um, anstatt hier nur mit einem Prüfauftrag zu agieren. Das Ehrenamt, so wird in Sonntagsreden immer gern betont, ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Hier und heute sage ich Ihnen: Das Ehrenamt braucht aber mehr als Sonntagsreden, es braucht Entlastung und Förderung. Dazu haben Sie heute die ganz konkrete Chance. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Eka von Kalben

Das Wort für die CDU hat die Kollegin Wiebke Zweig.

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Wiebke Zweig CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über ein Thema, das viele Menschen in Schleswig-Holstein bewegt: die Unterstützung unserer gemeinnützigen Vereine und der Ehrenamtlichen. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Ohne das Engagement dieser Menschen wäre unser gesellschaftliches Leben um vieles, vieles ärmer. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Gerade bei uns im Norden, besonders in den ländlichen Regionen, sind Vereine und Initiativen weit mehr als nur Freizeitangebote. Sie sind identitätsstiftend, sie sind Begegnungsorte, sie sind Gemeinschaft, sie sind ein Stück Heimat. Vom Musikvereinskonzert über das Dorffest bis hin zum Sportturnier, alle diese Veranstaltungen leben vom ehrenamtlichen Einsatz unserer engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das sind die Menschen, die ihre Zeit und Energie investieren, um Kultur, Traditionen und Miteinander in unseren Städten und Dörfern zu erhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht selbstverständlich. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir uns hier als Politik verantwortlich zeigen und Rahmenbedingungen schaffen, die dieses Engagement unterstützen. Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktionen von SSW und SPD zur Befreiung gemeinnütziger Vereine von GEMA-Gebühren greift ein Thema auf, das mich persönlich schon sehr lange beschäf- (Wiebke Zweig) tigt. Insofern bin ich dem Kollegen Dirschauer sehr dankbar, dass er dieses Thema zur Tagesordnung angemeldet hat. Und ja, es ist verständlich, dass sich viele ehrenamtlich tätige Menschen durch Gebühren und bürokratische Hürden sehr belastet fühlen. Gerade für kleine Vereine können die Kosten und der administrative Aufwand, der mit den Musiknutzungsrechten verbunden ist, eine echte Herausforderung darstellen. Wir als CDU-Fraktion nehmen diese Sorgen ernst. Gleichzeitig wissen wir aber: Ein solches Vorhaben muss gut durchdacht sein. Es gibt viele Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, nicht zuletzt die Frage, wie eine Regelung finanziert werden kann und welche Auswirkungen sie auf alle Beteiligten hätte. Es ist unser Anspruch, hier eine Lösung zu finden, die sowohl den ehrenamtlich Engagierten als auch den Musikschaffenden gerecht wird, denn eines darf man nicht vergessen: Hinter der GEMA stehen Künstlerinnen und Künstler, die für ihre Werke eine faire Vergütung brauchen und verdienen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen einen Weg finden, der ehrenamtliche Strukturen spürbar entlastet, ohne dabei finanzielle oder rechtliche Fragen außer Acht zu lassen. Auch im Hinblick auf den nächsten Haushalt ist es wichtig, hier mit Weitblick zu handeln. An dieser Stelle möchte ich betonen: Unser Ziel ist es, eine gute und machbare Lösung zu erarbeiten. Daher ist eine gründliche Prüfung notwendig. Lassen Sie uns im Sinne der Ehrenamtlichen, der Kulturschaffenden und unserer gesamten Gesellschaft eine gute Entscheidung treffen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auch sehr darüber, dass wir mit diesem Antrag des SSW einen konkreten Vorschlag aus dem Themenbereich des Ehrenamtes hier besprechen. (Christian Dirschauer [SSW]: Endlich einmal!) Das Ehrenamt ist nämlich eine tragende Säule unserer Gesellschaft, es wurde schon viel dazu gesagt. In Schleswig-Holstein sind es über 1 Million Menschen, die sich tagtäglich für unser aller Gemeinwohl engagieren. Nicht zuletzt führen die gemeinnützigen ehrenamtlichen Vereine und Organisationen Veranstaltungen durch, und genau diese sind wertvolle Beiträge zum gesellschaftlichen Miteinander. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wollen diese entsprechend musikalisch untermalt sein, fallen Lizenzkosten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte an. Die GEMA hat die Aufgabe, die urheberrechtlichen Interessen von Kulturschaffenden und Musikschaffenden zu schützen. Dazu nimmt sie pro Veranstaltung eine Vergütung ein, die dann abzüglich Verwaltungskosten in Form von Tantiemen an die Künstlerinnen und Künstler ausgezahlt werden. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Art und vor allem nach den Kosten für die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung. Eine kostenlose Veranstaltung führt also zu geringeren Gebühren, und eine Veranstaltung, für die Eintritt bezahlt wird, führt zu höheren Gebühren. Das Konzept der GEMA ist politisch weiterhin richtig. Dennoch stellt sich die Frage, ob und wie diejenigen Vereine und Organisationen, die ohnehin schon geringe Einnahmen und Mitgliedsbeiträge oder Spenden haben, bei der Durchführung und musikalischen Untermalung öffentlicher Veranstaltungen unterstützt werden können. Die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Bayern haben zu diesem Zweck eigene Pauschalverträge mit der GEMA geschlossen. Vereine und Organisationen können so für die auf ihren Veranstaltungen anfallenden GEMA-Gebühren eine Rückerstattung beantragen. Wenn wir das Ehrenamt fördern wollen, dann können solche Programme und Maßnahmen dabei unterstützen. Jedoch steht der Landeshaushalt vor Herausforderungen, die wenig zusätzlichen Spielraum – egal für welches Thema – zulassen. Dennoch ist es interessant, den Bedarf für eine solche Maßnahme bei unserer Vereinslandschaft einmal abzufragen und zu ermitteln, welche Kosten auf den Landeshaushalt zukommen könnten. Hessen stellt etwas mehr als 400.000 Euro zur Verfügung, das habe ich im Internet gefunden. Niedersachsen stellt 1 Million Euro zur Verfügung. (Jasper Balke) Beide Summen wären für unseren Landeshaushalt etwas zu hoch. Ich rege an, dass die Landesregierung eine entsprechende GEMA-Gebührenrückerstattung einmal prüft und die Erkenntnisse der Prüfung im Rahmen der Novellierung unserer Engagementstrategie, die für das Ende dieses Jahres ansteht, zur Verfügung stellt. Spätestens dann sind wir als Haushaltsgesetzgeber gefragt und werden abwägen, welche finanziellen Spielräume sich dafür schaffen lassen. Ich bedanke mich für den Antrag und die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Beate Raudies für die SPD.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wo man singt, da lass dich ruhig nieder. Böse Menschen haben keine Lieder.“ So umschreibt der Volksmund den Wert von Musik für die Gesellschaft, für die Freiheit, für die Demokratie. Der Herr Ministerpräsident ist ein erfolgreicher Verfechter dieser Theorie, will ich einmal sagen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ist doch so! – Singen ist von seinem Ursprung her auf das soziale Miteinander angelegt. Eine gesellige Runde, in der gemeinschaftlich gesungen wird – damit sind jetzt keine Sauflieder gemeint –, besteht in der Regel aus anständigen, kontaktfreudigen Leuten. Musik macht gute Laune. Musik ist wichtig für den Zusammenhalt. Musik ist essenziell für Freude im Leben. Musik ist Leben. Darum ist in unserer Gesellschaft auch kaum eine Veranstaltung ohne Musik zu denken, geschweige denn durchzuführen, denn wo die Menschen zusammenkommen, freuen sie sich über Musik – ob als Untermalung, zum Tanzen, zum Mitsingen. Durch Musik werden Veranstaltungen lebendiger, und auch ich persönlich kann mir ein Leben ohne Musik nicht vorstellen. Musik ist Leben. Das bedeutet aber gleichermaßen, dass viele Menschen ihren Lebensunterhalt durch Musik bestreiten. Sie leben davon, zu komponieren, zu texten, zu singen und zu spielen. Auch ihre Belange müssen berücksichtigt werden. Damit die Musik nicht ausstirbt, kümmert sich seit vielen Jahren die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, die GEMA, um die Auskömmlichkeit von Musik. Als Verein vertritt die GEMA die Interessen ihrer Mitglieder – über 95.000 Komponist_innen, Textdichter_innen und Verleger_innen . Ihr wichtigstes Anliegen ist, dass Musikschaffende das verdienen, was sie verdienen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der anderen Seite stehen aber dann die, die die Musik nutzen möchten. Viele Veranstaltungen – der Kollege Dirschauer hat ausführlich ausgeführt – werden von den ehrenamtlich geführten Vereinen auf die Beine gestellt, und die Organisation eines fröhlichen Fests, einer Weihnachtsfeier oder eines Kinderfaschings bringt manch ehrenamtlichen Vorstand an den Rand der Leistungsfähigkeit. Ich persönlich bin Vorsitzende eines SPD-Ortsvereins, und ich bin sehr froh und dankbar, dass wir auf einen Rahmenvertrag zurückgreifen können, den unser Parteivorstand mit der GEMA geschlossen hat. Solche Rahmenverträge gibt es auch für viele andere Vereine und Verbände, aber nicht jeder kleine Verein ist in einem Verband, und auch nicht jeder Verband hat so einen Rahmenvertrag. Der hilft schon viel. Die GEMA-Anmeldung für eine Veranstaltung stellt manch Ehrenamtlichen also vor große Herausforderungen. Das läuft alles digital, sieht supertoll aus, aber nicht jeder ehrenamtliche Vorstand ist mit den Wassern gewaschen, die man dazu braucht. Eines will ich noch erwähnen, das kam mir bisher noch ein bisschen zu kurz: Die Höhe der fälligen Zahlungen an die GEMA ist hin und wieder doch eine große Last für einen kleinen Verein. Gerade wenn man im Bereich Kinder- und Jugendarbeit unterwegs ist, kann es schon einmal sein, dass die Durchführung einer Veranstaltung nicht nur das ehrenamtliche Engagement an den Rand der Leistungsfähigkeit bringt, sondern auch den Verein selbst. Ich kann mir unser Leben – das haben die Kollegen vorhin gesagt – ohne ehrenamtlich geführte Vereine und ihre Veranstaltungen nicht vorstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen finden wir, es ist eine gute Idee, dass sich das Land auf den Weg macht und diese kleinen Vereine und die ehrenamtlichen Vorstände dabei unterstützt. (Beifall SPD und SSW) Niedersachsen hat es vorgemacht: Für eine begrenzte Zahl an Veranstaltungen im Jahr mit einer begrenzten Anzahl an Teilnehmenden übernimmt (Beate Raudies) das Land die GEMA-Gebühr. Vielen Dank an die Kolleg_innen des SSW für diesen Antrag. Ihr sorgt damit dafür, dass es laut und lebendig bleibt in unserem Land. Wir haben uns diesem Antrag sehr gern angeschlossen, denn er verbindet zwei Dinge, die uns auch als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders wichtig sind: Erstens. Gute Arbeit und faire Löhne. Eine angemessene Bezahlung unserer Kulturschaffenden ist wichtig. Als Land der Dichter und Denker gehen wir nämlich manchmal ganz schön mies mit unseren Kulturschaffenden um. (Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Die Unterstützung für das Ehrenamt und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind gut für die Geselligkeit in unserem Land, für die Gemeinschaft und für die Demokratie. Ich sage es gern noch einmal: Böse Menschen haben keine Lieder. Was ich jetzt allerdings nach den Reden der Redner aus der Koalition nicht ganz verstanden habe, ist, wie Sie mit diesem Antrag umgehen. War das eine Überweisung? Werden Sie dies ablehnen? – Ich würde mich freuen, wenn wir gleich eine Aufklärung dahin gehend bekommen, was mit diesem Antrag passieren soll. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Als Nächstes hat Dr. Bernd Buchholz von der FDP das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will vorwegschicken, wie wichtig gemeinnützige Vereine und das ehrenamtliche Engagement sind und dass sie in dieser Gesellschaft eine große Rolle spielen. Viele gemeinnützige Vereine führen kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Tanzabende oder Feste durch und spielen dabei Musik. Das steht völlig außer Frage und ist gut so, und natürlich sollte man sie dabei unterstützen. Die Kollegin Raudies hat eben auf das Spannungsverhältnis hingewiesen: Hinter der Musik, die sie spielen, stehen Menschen, die davon leben, dass die Musik produziert wird, stehen Menschen, die davon leben, dass sie ein Stück geschrieben haben – lieber Kollege Dirschauer, Sie nicken. Deshalb ist die Formulierung Ihres Antrags so nicht beschlussfähig. (Zurufe SPD und SSW: Oh, oh!) Die Landesregierung kann nicht mit der GEMA darüber verhandeln, dass man auf die Ansprüche verzichtet. Das ist ausgeschlossen. Die GEMA darf auf die Ansprüche nicht verzichten, selbst wenn man ins Urhebergesetz der Bundesrepublik Deutschland hineinschreiben würde, dass keine Vergütung gezahlt wird. Das hat man einmal gemacht: 1970 gab es eine Änderung des Urhebergesetzes. Da hat man versucht, die Kirchen von der GEMA-Gebühr zu befreien. Dieses Gesetz ist 1978 für verfassungswidrig erklärt worden, weil die GEMA und der Gesetzgeber nicht das Recht haben, über die Eigentumsansprüche der Künstler zu verfügen. Befreien geht nicht, es geht nur der Weg, dass ein anderer die Gebühren übernimmt. Die Landesregierung darf gern darüber philosophieren, ob sie die Gebühren übernehmen möchte. Sie kann gern zur GEMA gehen und mit ihr Pauschalverträge verhandeln. Ich weise nur auf Folgendes hin. Erstens. Für die Vereine wird es nicht unbürokratischer; machen Sie sich davon frei! Die Veranstaltung muss weiterhin gegenüber der GEMA angemeldet und abgerechnet werden. Das Einzige, was sie bekommen können, ist eine Rückerstattung durch die Landesregierung. Stichwort „Bürokratie“: Anmelden muss der Verein weiterhin, abrechnen und anschließend den Vorgang in Richtung Landesregierung schieben. Das wird nicht bürokratieärmer. Zweitens. Der Kollege Dirschauer hat darauf hingewiesen: 400.000 Euro in Hessen, 1 Million Euro in Bayern. Jetzt fragen Sie einmal die Vereine, wie viel davon bei ihnen für ihre jeweiligen Veranstaltungen ankommt. In Hessen sagen alle, das sei ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Vereine kriegen nur einen minimalen Anteil zurück, der die Bürokratie mit der Rückerstattung wahrscheinlich gar nicht wert ist. Das ist die Realität in Hessen. Die gemeinnützigen Vereine zu unterstützen, ist nicht so einfach. Selbst bei der Summe von 400.000 Euro im Jahr kriegen die Vereine nur einen sehr kleinen Betrag zurückerstattet, weil 400.000 Euro gar nicht so viel Geld sind. Meine Damen und Herren, ich möchte lieber etwas anderes machen. Die GEMA hat mich schon an anderer Stelle einmal Nerven gekostet, nicht nur früher als Verleger, sondern auch als ehemaliger Wirtschaftsminister. GEMA-Gebühren sind auch bei kommerziellen Veranstaltungen hinsichtlich ihrer Tarifgestaltung hochinteressant. Was die KarlMay-Spiele in Bad Segeberg an GEMA-Gebühren (Dr. Bernd Buchholz) bezahlen müssen, sollten Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Deshalb würde ich gern einmal mit der GEMA über die Form der Tarifgestaltung diskutieren. (Beifall FDP) Im Gesetz geht es ja um die Angemessenheit der Gebühr. Vielleicht könnte man zu unterschiedlichen Tarifen kommen, indem man für nicht kommerzielle Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder andere, angemessene Tarife festlegt. Ich finde es spannend, das als Landesparlament mit der GEMA zu besprechen. Die Tarifgestaltung ist ja oft in aller Munde und möglicherweise eher das Thema als eine neue, bürokratische Pauschalvergütungsrückabrechnung durch die Landesregierung. Ich werde dem Antrag der Koalitionäre zustimmen. Wenn die Landesregierung verpflichtet werden soll, etwas zu prüfen, finde ich das immer gut. Prüfen Sie sich ruhig dumm und dusselig! (Heiterkeit) Ich würde beide Anträge trotzdem gern im Innenund Rechtsausschuss besichtigen und dazu ein Fachgespräch mit der GEMA führen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Eka von Kalben

Jetzt hat Minister Dr. Goldschmidt das Wort. (Zurufe) – So schnell geht das. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Den Doktor gebe ich ganz schnell wieder ab. (Zurufe) Aber ich weiß etwas, und zwar, dass Vereine der Kitt sind, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Dafür gilt den Vereinen unser Dank, und in dem Sinne ist hier heute ja auch debattiert worden. Deshalb müssen wir uns immer wieder die Frage stellen, wie wir die wertvolle Arbeit der Vereine und Verbände noch besser unterstützen können. Seit fünf Jahren investieren wir über 1,3 Millionen Euro jährlich, um die Rahmenbedingungen des ehrenamtlichen Engagements zu verbessern und neue Handlungsansätze zu entwickeln, immer im Dialog mit der Zivilgesellschaft, den Kommunen und weiteren Kooperationspartner_innen. Im Rahmen der Strategie haben wir beispielsweise die Hauptamtlichkeit in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen eingeführt und unterstützen sie mit ungefähr 100.000 Euro pro Jahr. Es gibt ein Förderprogramm, das engagementfreundliche Kommunen auszeichnet und finanziell, aber auch beratend unterstützt. Dafür stellen wir seit sechs Jahren jährlich rund 1 Million Euro zur Verfügung. Für das Förder- und Unterstützungsprogramm der „Landesinitiative Bürgergesellschaft“ sind rund 230.000 Euro jährlich veranschlagt. Hier stehen innovative Projekte, allgemeine soziale Maßnahmen und die Stärkung des Ehrenamts im Fokus. Wir unterstützen Ehrenamtsmessen, die bei möglichst vielen Menschen das Interesse und die Lust am Engagement verstärken sollen. Auch die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist Teil der Strategie. Ehrenamtler erhalten dadurch Vergünstigungen in Städten, Gemeinden und Unternehmen, aber auch anderen gemeinnützigen Einrichtungen. Dieses Projekt wird mit 50.000 Euro jährlich unterstützt. Abgerundet wird die Strategie durch das Engagementportal. Es ist der zentrale Ort für alle Fragen rund um Ehrenamt, Anlaufstellen und Fördermöglichkeiten. Warum führe ich all diese Punkte auf? Weil ehrenamtliche Vereine, Initiativen und engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Förderprogrammen unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Strategie schon heute einen Zuschuss für GEMA-Gebühren erhalten können. Das ist das, was Herr Buchholz gerade angesprochen hat. SSW und SPD fordern in ihrem Antrag, auf die GEMA zuzugehen, um gemeinnützige Vereine perspektivisch von den Gebühren zu befreien. Dabei stellen sich jedoch ein paar grundsätzliche Fragen: Sollen große gemeinnützige Vereine mit einer großen Finanzausstattung genauso entlastet werden wie kleine, ehrenamtlich getragene Vereine? Kann man überhaupt alle ehrenamtlichen Vereine und Organisationen erreichen? Wie erreicht man Gruppen, die ohne Vereinsstruktur zusammenkommen und beispielsweise eine Kundgebung oder Soli-Party organisieren? Bevor es überhaupt zu Gesprächen kommen kann, müssen wir wissen, um welche Größenordnung es geht und ob es neben den Zuschüssen, die möglich sind, weitere Bedarfe gibt. Deshalb nimmt Ministerin Touré den Prüfauftrag der Koalitionsfraktionen gern an. Klar ist immer (Minister Tobias Goldschmidt) auch, dass unsere finanziellen Mittel begrenzt sind und effizient eingesetzt werden müssen. Ehrenamt steckt in allem, was unsere Gesellschaft ausmacht und verbindet. Deshalb arbeiten wir mit der Engagementstrategie kontinuierlich daran, unsere Maßnahmen noch besser und zielgerichteter auszugestalten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Sie alle wissen es: Erwerbstüchtige Alleinerziehende tragen eine immense finanzielle Last. Sie haben einen besonderen Druck, Familie und Beruf zu vereinbaren, und das meistens ohne Hilfe eines Partners. Um sie jährlich zu entlasten, wurde 2020 der jährliche Erstattungsbetrag für das erste Kind von 1.908 Euro um 2.100 Euro auf 4.008 Euro angehoben und danach verstetigt. 2023 wurde der Freibetrag noch mal auf insgesamt 4.260 Euro erhöht. Allerdings wurde der Freibetrag für jedes weitere Kind nicht um 240 Euro erhöht, wie es sich anhört, sondern jedes zweite Kind ist dem Gesetzgeber ausschließlich nur einen Alleinerziehendenfreibetrag, einen Entlastungsbetrag, von 240 Euro wert. In der letzten Plenartagung haben wir uns intensiv darüber ausgetauscht, dass sich die Erbringung von Arbeitsleistung lohnen muss. Es muss einen Unterschied machen, ob jemand von Sozialleistungen lebt oder zumindest teilweise selbst für seinen Unterhalt sorgt. (Beifall FDP) Gerade bei Teilzeitbeschäftigung ist dieser Unterschied oft kaum zu spüren. Alleinerziehende haben selten die Möglichkeit, einer Vollbeschäftigung nachzugehen. Die Doppelbelastung brauche ich hier niemandem zu erklären. Es wird umso schwieriger, je mehr Kinder in einem Haushalt leben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss einen finanziellen Unterschied machen, wenn diese Alleinerziehenden die Anstrengung der Berufstätigkeit auf sich nehmen. Wer durch Arbeit den Bezug von Sozialleistungen vermeidet oder reduziert, verdient mehr als nur ein Schulterklopfen. Er braucht konkrete finanzielle Anreize. (Beifall FDP) Da ist eine einfache Erhöhung des Mindestlohns nicht die richtige Lösung. Der steuerliche Entlastungsfreibetrag liegt seit 2023 unverändert bei 4.260 Euro für das erste Kind und bei lediglich 240 Euro für jedes weitere Kind. Wir fordern deshalb zumindest eine inflationsbereinigte Anpassung. Wir haben mal so gerechnet: Das müsste dann für das erste Kind so ungefähr 4.750 Euro betragen, und auch für jedes weitere Kind – das sollte uns gleich viel wert sein – sollte der Entlas- (Annabell Krämer) tungsfreibetrag genauso hoch sein wie für das erste Kind und nicht nur 240 Euro. (Beifall FDP) In Deutschland ist jede fünfte Familie alleinerziehend. Selbst wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben Alleinerziehende immer noch das höchste Armutsrisiko. Dieses Risiko wächst mit jedem weiteren Kind im Haushalt. Es ist also unser aller Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen: strukturell, aber auch finanziell. Darüber hinaus werden auch Alleinerziehende gegenüber Ehepaaren mit Kindern, die vom Ehegattensplitting profitieren, steuerlich schlechter gestellt. (Beate Raudies [SPD]: Ja, abschaffen!) Die Lebenshaltungskosten für Alleinerziehende sind prozentual zum Einkommen deutlich höher, da Miete und Nebenkosten sowie Kinderbetreuungskosten und Verpflegung oftmals nur von einem Elternteil aus einem Einkommen finanziert werden müssen. Der bestehende Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende gleicht die steuerliche Mehrbelastung von Alleinerziehenden nicht mal annähernd aus. Die Konsequenz: Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto näher rutschen die erwerbstätigen Alleinerziehenden an die Bürgergeldgrenze. Warum sollten sie dann noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen? Ich möchte Ihnen einmal anhand von ein paar Zahlenbeispielen verdeutlichen, wie sich unsere Änderung finanziell auswirken würde. Beispiel: Wir gehen mal davon aus, dass diese Alleinerziehenden noch nicht ganz so alt sind, somit in der Tarifstruktur noch nicht so hochgerutscht. Sagen wir mal: vollzeitbeschäftigt, Handwerk, 37.000 Euro Bruttojahresgehalt. Ein Kind: elf Euro mehr monatlich verfügbares Einkommen – beziehungsweise: weniger Steuerlast, aber sagen wir mal, mehr netto in der Tasche. Bei zwei Kindern wären es bereits 107 Euro, und damit würde sich der Abstand zum Bürgergeld von 435 Euro auf 542 Euro erhöhen. Bei drei Kindern wären es 184 Euro mehr monatlich verfügbares Einkommen, und somit würde sich der Abstand zum Bürgergeld von 241 Euro auf schon 425 Euro erhöhen. Machen wir jetzt das andere Beispiel auf: alleinerziehend, teilzeitbeschäftigt, 30 Stunden in der Pflege, circa 31.500 Euro Bruttojahresgehalt; wir nehmen mal an, 42.000 Euro bei Vollzeit. Bei einem Kind: zehn Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Der Abstand zum Bürgergeld erhöht sich von 258 auf 268 Euro. Bei zwei Kindern wären es bereits 95 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Der Abstand zum Bürgergeld ist aus meiner Sicht immer noch viel zu gering, aber zumindest etwas: von 162 auf 257 Euro. Bei drei Kindern – da wird es wirklich interessant –: 132 Euro monatlich mehr. Damit erhöht sich der Abstand zum Bürgergeld von minus 33 Euro – also eine Schlechterstellung, es hätte sich eigentlich gar nicht mehr gelohnt, einer Tätigkeit nachzugehen – auf zumindest 100 Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wirklich überfällig, den Entlastungsbetrag insbesondere für Haushalte mit mehr als einem Kind zu erhöhen. Wir sollten da nicht durch die Hintertür ein erweitertes Bürgergeld machen, sondern hier wirklich Leistungsanreize schaffen. Deshalb bitte ich Sie inständig: Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Herzlichen Dank. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW])

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Eka von Kalben

Als nächstes hat Ole Plambeck von der CDU das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Krämer, ich gebe Ihnen recht. Der Abstand zwischen denen, die erwerbstätig sind, und denen, die Bürgergeldempfänger sind, muss da sein. Es muss sich lohnen zu arbeiten, und das müssen wir im Blick haben. Alleinerziehende sind die am häufigsten von Armut betroffene Familienform. Seit Jahren ist das Niveau unverändert. In Schleswig-Holstein liegt die Quote der armutsgefährdeten Alleinerziehenden bei 39,2 Prozent. Wie hoch die Zahl ist, sieht man daran, dass der Anteil der alleinerziehenden Familien an allen Familien insgesamt bei 20,3 Prozent liegt. Ungefähr 16 Prozent sind Männer, 83 Prozent Frauen. Dabei ist es schlichtweg nicht immer möglich, in Vollzeit berufstätig zu sein, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne wirksame Hilfe kaum möglich ist. Doch ohne Vollzeittätigkeit lässt sich oft kein auskömmliches Einkommen erwirtschaften, gerade weil man alleine ist. Deswegen nehmen auch um und bei 37 Prozent trotz Erwerbstätigkeit soziale Hilfen in Anspruch. (Ole-Christopher Plambeck) Jetzt gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Unterstützung: Verbesserung der Steuerklasse II, zum Beispiel durch einen höheren Grundfreibetrag, Erhöhung des Kinderfreibetrages für Alleinerziehende, Erhöhung des Kindergeldes für Alleinerziehende, Abzugsmöglichkeit des steuerlichen Existenzminimums für das Kind und jedes weitere Kind, ein Kinderzuschlag, Wohngeldzuschläge, verbesserte steuerliche Abzugsmöglichkeiten oder, was, glaube ich, allen hilft: Betreuungsverlässlichkeit. Hier im Antrag geht es um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, § 24 b Einkommensteuergesetz. Dieser soll erhöht werden. Das finden auch wir als CDU erst einmal richtig und unterstützen wir. Zur Wahrheit gehört aber, dass die volle Entlastungswirkung vor allem im Spitzensteuersatz erreicht wird. (Annabell Krämer [FDP]: Ja, ist logisch!) Wie eben ausgeführt bewegt sich leider die Mehrheit der Alleinerziehenden nicht in diesem Einkommensbereich. Da sollten wir auch kleine und mittlere Einkommen zusätzlich in den Blick nehmen, und zwar so, dass sich das Arbeiten immer stärker lohnt. Denn wir müssen im Blick haben, dass Alleinerziehende und ihre Kinder in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf besondere Herausforderungen, die eben auch genannt worden sind, zu meistern haben. Mit Einführung des Ehegattensplittings in den 50erJahren wurde ein besonderer Freibetrag für nicht verheiratete Eltern und Alleinerziehende zur Kompensation eingeführt, weil die kein Splitting haben. 2004 wurde dieser Freibetrag zum Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag weiterentwickelt, um höheren Lebenshaltungskosten für Alleinerziehende Rechnung zu tragen. 2015 wurde der Betrag von 1.308 auf 1.908 Euro angehoben und für jedes weitere Kind seitdem unverändert um 240 Euro. 2020 und 2021 wurde der Betrag dann auf 4.008 Euro verdoppelt. Seit 2023 liegt er bei 4.260 Euro. Die Erhöhung als solches gibt einen Nettoeffekt zwischen 300 und 900 Euro pro Jahr. Die derzeitigen steuerlichen Regelungen führen dazu, dass Alleinerziehende bei identischem Haushaltseinkommen mehr Einkommensteuer zahlen als verheiratete Paare mit der gleichen Anzahl an Kindern. Denn ein verheiratetes Paar kann zweimal den Grundfreibetrag ansetzen. Darüber hinaus kann das Splittingverfahren je nach Verteilung der Einkünfte den zusätzlichen Spareffekt verstärken. Das ist grundsätzlich richtig und gewollt, denn es geht um die Besteuerung der persönlichen Leistungsfähigkeit, und da kommt es natürlich darauf an, wie viele Personen im Haushalt sind. Je mehr Personen im Haushalt sind, desto geringer ist das Einkommen, und desto geringer muss entsprechend die Steuerlast ausfallen. Aus der Vorgabe, das Existenzminimum pro Person steuerfrei zu stellen, folgt, dass Haushalte mit mehr Personen bei gleichem Bruttoeinkommen ein höheres Nettoeinkommen erhalten müssen. Das heißt, die Schere zwischen Brutto und Netto muss verringert werden. Hier kann eine Steuergutschrift durchaus diese fehlende Splittingmöglichkeit kompensieren. Alleinerziehende gegenüber AlleinverdienenderEhepaaren könnten dort höher entlastet werden. Die Steuergutschrift könnte so ausgestaltet werden, dass der Unterschied zwischen Splittingtarif und Grundtarif verglichen wird. Bei circa 2.000 Euro Monatsbrutto liegt der Splittingeffekt bei rund 900 Euro pro Jahr, und der könnte darüber entsprechend eingestellt werden. Aber klar ist auch, dass diese Steuergutschrift nicht zu einer Negativsteuer führen soll. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wo ist jetzt die zentrale Botschaft?) Wir müssen wissen, dass diese Maßnahme insgesamt Geld kostet. Man rechnet, auch bei dem Vorschlag der FDP, mit um und bei 1 Milliarde Euro Steuermindereinnahmen, und das muss gegenfinanziert werden. Deswegen ist unser Vorschlag, beide Anträge in den Finanzausschuss zu überweisen, um das fachlich zu diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD] – Weitere Zurufe)

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt der Kollege Oliver Brandt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alleinerziehende stehen im Alltag unter einem besonderen Druck. Das ist von den Vorredner_innen bereits angesprochen worden. Sie müssen Beruf, Kinderbetreuung und private Haushaltsführung unter einen Hut bekommen. Dabei sind sie besonders armutsgefährdet. Laut Familienreport 2024 des Bundesfamilienministeriums liegt das Einkommen Alleinerziehender deutlich unter dem von Paarfamilien, und das bezieht sich auf das (Oliver Brandt) Äquivalenzeinkommen, also das Einkommen, das schon berücksichtigt, dass natürlich ein Erwachsener weniger im Haushalt ist. Daher halte auch ich es für besonders richtig und wichtig, die Familienform der Alleinerziehenden zu unterstützen. Die letzte Bundesregierung hatte erfreulicherweise eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die insbesondere Alleinerziehenden helfen. Abgesehen von den einmaligen krisenbedingten Entlastungsmaßnahmen wie dem Kinderbonus gab es unter anderem Erhöhungen bei Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss sowie die Einführung eines Sofortzuschlags für bedürftige Kinder. Und – auch das ist bereits angesprochen worden – die Ampelregierung hat auch den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende noch einmal erhöht, nachdem er 2020 mehr als verdoppelt wurde. Allerdings sorgt ein Steuerfreibetrag generell immer dafür, dass sich die tatsächliche Entlastung natürlich am Einkommen orientiert. Die sehr große Gruppe Alleinerziehender mit kleinen oder mittleren Einkommen hat davon naturgemäß viel weniger als Besserverdienende. Das vorrangige Ziel sollte aus meiner Sicht aber sein, die Armutsgefährdung für Familien mit Alleinerziehenden zu reduzieren. Es ist fraglich, ob die Erhöhung von Steuerfreibeträgen hierfür das gerechteste Instrument ist.

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Eka von Kalben

Herr Brandt, möchten Sie eine Zwischenfrage von Frau Krämer zulassen? (Unruhe) Und, meine Herren, könnten Sie bitte auch Ihrer Kollegin zuhören? – Danke. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ganz unbedingt!)

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Annabell Krämer FDP

Das ist sehr nett. Ich habe wirklich nur eine Verständnisfrage. Sie sagten, das sollte nicht einkommensabhängig sein. Das heißt, Ihnen schwebt mehr ein Pauschalbetrag für jeden vor, analog zum Kindergeld? Das ist meine erste Frage, ob ich das richtig verstehe. Und wie verstehe ich in Ihrem Alternativantrag: „Das kann durch eine Steuergutschrift erreicht werden.“? – Genau, netter Hinweis. Ich glaube, da gibt es unterschiedliche Konzepte. Geht man so weit, dass nur das, was die Alleinerziehende oder der Alleinerziehende an Steuern zahlt, maximal erstattet bekommen kann? Oder kann es auch eine Steuergutschrift in Form einer sogenannten negativen Einkommensteuer geben? Es gibt verschiedene Konzepte. Ich glaube, das, was ich zuerst erwähnt habe, wäre ein erster Schritt. Das andere müsste man prüfen. Deswegen haben wir vorgeschlagen, uns damit noch einmal näher im Ausschuss zu befassen. – Ja, das ist die Antwort auf die Frage.

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Eka von Kalben

Erlauben Sie eine weitere Frage von Frau Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Also, das Zweite hätte dann eher so die Tendenz einer Kindergrundsicherung und würde insgesamt mehr Sozialleistungscharakter haben – statt einer Steuerreduktion? – Wenn Sie das so sehen, ist das so. Es gibt den Begriff der Transferentzugsrate, und es gibt immer bestimmte Einkommen, ab denen es sich nicht mehr lohnt, dazuzuverdienen. Das Problem generell anzugehen, halte ich für sinnvoll. Dazu hat auch das Bundessozialministerium vor einem guten Jahr einmal eine Studie und Vorschläge vorgelegt. Das bezieht sich aber nicht allein auf dieses Thema, sondern generell auf die Problematik, dass es in gewissen Konstellationen das Problem gibt, dass sozusagen jeder hinzuverdiente Euro quasi nicht im Portemonnaie desjenigen landet, der arbeitet. Das Problem sollte man angehen. Das würde ich aber unabhängig von dem Thema des Freibetrags oder einer Gutschrift für Alleinerziehende sehen. Ich fahre fort. – Das vorrangige Ziel sollte aus meiner Sicht sein, die Armutsgefährdung für Familien mit Alleinerziehenden zu reduzieren. Deswegen halte ich es für fraglich, ob die Erhöhung von Steuerfreibeträgen hierfür das gerechteste Instrument ist. Denn wer wenig verdient, hat ein niedriges zu versteuerndes Einkommen. Schon der heutige Freibetrag bewirkt eben bei geringverdienenden Alleinerziehenden wenig. Der Nettoeffekt hält sich angesichts der niedrigen Grenzsteuersätze, die für diese Gruppe gilt, stark in Grenzen. Eine Erhöhung würde daher an den Be- (Oliver Brandt) darfen dieser Gruppe vorbeigehen und die erhoffte Wirkung verfehlen. Insofern geht der FDP-Antrag vielleicht in die richtige Richtung, allerdings gibt es bereits näher liegende und zielführendere Vorschläge, auch in der bundespolitischen Debatte. Das ist angesprochen worden: Mit einer Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der ermittelten Steuerschuld könnte eine deutlich bessere Nettowirkung für kleinere und mittlere Einkommen erzielt werden. Jede Alleinerziehende erhielte so den gleichen Betrag – zumindest bis zur Grenze der Steuerschuld. Diese Maßnahme war auch auf Bundesebene im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart. Leider ist sie vom Bundesfinanzministerium nicht mehr umgesetzt worden. Das ändert nichts daran, dass wir diesen Vorschlag weiterhin für richtig halten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Daher bitten wir die Landesregierung, ihn erneut auf die politische Agenda in Berlin zu setzen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Katja Rathje-Hoffmann [CDU] und Andrea Tschacher [CDU])

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Eka von Kalben

Das Wort für die SPD hat die Kollegin Beate Raudies.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die besonderen Herausforderungen und Lasten von Alleinerziehenden ist bereits eine Menge gesagt worden. Unsere Aufgabe als Politiker_innen ist es, diese Probleme aus dem Weg zu räumen und die Lebensumstände von Alleinerziehenden einfacher zu machen. Und da fallen mir eine ganze Menge Lösungen ein, und manche davon könnten wir sogar hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag angehen. Erstens. Ausreichende bezahlbare – wenn es nach uns geht, am besten kostenlose – Kinderbetreuungsangebote, (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Krippenplätze für alle, die einen brauchen oder wollen, Öffnungszeiten nicht nur von 8 bis 13 Uhr, sondern auch in den Randzeiten, eine bedarfsgerechte Anzahl von gut ausgebildeten und motivierten Fachkräften, damit die Kita nicht wegen Personalmangel oder Krankheit schließen muss. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Zweitens. Bezahlbare Wohnungen nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land. Drittens. Einen gut ausgebauten ÖPNV, damit Kita, Schule und Arbeit auch ohne Auto erreicht werden können. Denn oft reicht es bei Alleinerziehenden eben gerade nicht mehr zu einem Auto. Viertens. Gute Arbeitsplätze mit guten Tariflöhnen, damit das Geld dann auch zum Leben reicht und man gerade nicht aufstocken muss, Frau Kollegin Krämer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, richtig toll fände ich es auch, wenn die neue Bundesregierung die Kindergrundsicherung auf den Weg bringen könnte, (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) denn das hilft Alleinerziehenden in zweierlei Hinsicht: Einmal, wenn es ums Geld geht, und es erspart viele Stunden, die man jetzt mit Behördengängen verbringen muss. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Außerdem kann und sollte man das Thema der steuerlichen Entlastung in den Blick nehmen – ein Rundumpaket sozusagen. Das ist allerdings, das haben meine beiden Vorredner ja ziemlich gut ausgeführt, ein Thema für die, die gut verdienen, die eine gute Ausbildung haben, die einen guten Job haben. Das sind zu großen Teilen die alleinerziehenden Männer. Von denen sind 88 Prozent Vollzeit berufstätig, nur zwölf Prozent gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Bei den Müttern arbeiten dagegen nur 42 Prozent Vollzeit, die Mehrheit von 58 Prozent arbeitet Teilzeit. Bevor jetzt Empörung aufkommt: Das sind die Zahlen des Statistischen Bundesamts von 2019. Neuere habe ich tatsächlich noch nicht gefunden. Es würde mich interessieren, wie sich das verändert hat, aber als Frauenpolitikerin, als Gleichstellungspolitikerin ist das für mich auch noch ein wichtiger Aspekt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir könnten heute beiden Anträgen zustimmen, denn im Ergebnis führen beide zu einer steuerlichen Entlastung. Wir (Beate Raudies) können das sehr gerne im Finanzausschuss noch einmal diskutieren; darüber freue ich mich. Danke an die Kollegin Krämer für die Initiative. Bei Ihrem Antrag sehe ich genau den Nachteil, den der Kollege Brandt gerade beschrieben hat. Ein fester Freibetrag kann in Zeiten von Inflation und dynamischem Lohnzuwächsen ganz schnell an steuerlicher Wirkung verlieren. Den Punkt der Koalition finde ich da tatsächlich klüger: „zu einer progressionsunabhängigen Förderung“ zu kommen, „damit kleinere und mittlere Einkommen stärker … entlastet werden“. – Das steht wörtlich so in eurem Antrag – weil der Kollege Plambeck gerade so guckt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokraten finden es allerdings wichtig, die Besteuerung von Familien insgesamt zu reformieren, und zwar unter Berücksichtigung der bereits getroffenen Lebensentscheidungen. Das umfasst für uns eine Reform des Ehegattensplittings und die Umwandlung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in einen Abzug von der Steuerschuld. Nur falls jemand jetzt noch einmal die Frage stellt, wer das alles bezahlen soll: Wir als SPD haben dazu Vorschläge gemacht – Wiedereinführung der Vermögensteuer, Reform der Erbschaftsteuer. Denn starke Schultern können und sollen mehr tragen als Schwache. (Thomas Hölck [SPD]: So ist das! Genau so!) Ich freue mich auf die Debatte im Finanzausschuss. (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Jetzt hat Christian Dirschauer für den SSW das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört: Alleinerziehende stehen vor zahlreichen Herausforderungen. Wir haben gehört, sie müssen Kinderbetreuung, den Beruf, den Haushalt und vor allem auch die Rechnungen, die da eingehen, unter einen Hut bringen. Gleichzeitig sind die finanziellen Mittel der Familie in der Regel drastisch reduziert. Das Armutsrisiko ist dadurch erhöht. Es ist daher grundsätzlich immer richtig, gerade diese vulnerable Gruppe verstärkt zu unterstützen und zu versuchen, die Belastung und Benachteiligungen an der Stelle abzumildern. Die FDP-Fraktion hat nun einen Antrag vorgelegt, der an einer dieser Stellschrauben drehen möchte. Es wird eine Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende vorgeschlagen. Und ja, gerade ab dem zweiten Kind würde dies einen enormen Unterschied zur aktuellen Staffelung machen. Daher begrüßen wir als SSW ganz ausdrücklich die Initiative der FDP. Gleichzeitig bliebe dies aber eben nur eine kleine Stellschraubenkorrektur. Eine steuerliche Entlastung ist unbestritten richtig, reicht aber nicht aus, um die vielfältigen Herausforderungen, denen Alleinerziehende gegenüberstehen, umfassend zu adressieren. Wir müssen das Thema Alleinerziehende wesentlich umfänglicher denken – ich merke, mit der SPD sind wir da nicht weit auseinander – und mit weiteren Ansätzen arbeiten. Seitens des SSW möchte ich hier und heute gerne drei wesentliche Stichpunkte nennen: eine Reform des Ehegattensplittings, (Beifall Beate Raudies [SPD]) eine vernünftige Kitalandschaft beziehungsweise Kinderbetreuung und eine wirksame Anti-ArmutsPolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Sybilla Nitsch [SSW]) Denn wenn wir an Alleinerziehende und eben insgesamt an verschiedene Familienmodelle denken, haben diese im Alltag mit vielerlei Belastung zu kämpfen – ja, steuerlich, aber beispielsweise auch zeitlich, gesundheitlich, finanziell und durchaus gesamtgesellschaftlich. In meiner Kleinen Anfrage Drucksache 20/2213 aus dem Juni 2024 habe ich die Landesregierung gefragt, wie viele alleinerziehende Personen sowie Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein in Armut leben oder armutsgefährdet sind. Die Auskunft: Im Jahr 2023 lebten in Schleswig-Holstein insgesamt rund 99.000 Personen in Haushalten von Alleinerziehenden, davon wurden 39,2 Prozent als armutsgefährdet eingestuft. – Das sind keine kleinen Zahlen, liebe Kollegen. Diese Zahlen machen betroffen und müssen unbedingt durch politische Maßnahmen angegangen werden. Das Statistische Landesamt und der Zensus können noch weitere Zahlen nennen. Demnach sind von den Haushalten mit Kindern in Schleswig-Holstein gut ein Viertel – 27 Prozent – alleinerziehend. Mehr (Christian Dirschauer) als 81 Prozent der Alleinerziehenden sind – wenig überraschend – Frauen, wobei mehr als 43 Prozent dieser alleinerziehenden Mütter ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.500 Euro haben. Hintergrund ist, ebenso wenig überraschend – das haben wir heute schon gehört –, dass wiederum mehr als 40 Prozent der alleinerziehenden Mütter im Land nur in Teilzeit arbeiten beziehungsweise nur in Teilzeit arbeiten können – Stichwort Betreuungszeiten. Auch hier müssen wir endlich vorankommen. Als SSW legen wir besonderen Wert auf eine ganzheitliche Sozial- und Familienpolitik. So hat sich das gängige Familienbild seit der Einführung des Ehegattensplittings vor inzwischen fast 70 Jahren doch recht stark verändert. Der Mann als versorgender Alleinverdiener und die Frau, die sich um Haushalt und Kinder kümmert: Das entspricht schon ganz lange nicht mehr der Norm. Es gibt inzwischen verschiedene Familienmodelle, die steuerlich jedoch immer noch nicht gleichgestellt sind. Diese gesellschaftliche Entwicklung gilt es endlich anzuerkennen und das Steuerrecht in Gänze entsprechend anzupassen. Zudem müssen wir als Dauerbrenneraufgabe den Ausbau von Betreuungsangeboten weiter und noch viel stärker vorantreiben. Eine verlässliche Kinderbetreuung und flexible Arbeitszeitmodelle sind essenziell, damit auch und insbesondere Alleinerziehende nicht nur finanziell, sondern strukturell entlastet werden. Ein weiterer Knackpunkt ist übrigens das Thema Kindesunterhalt. Wenn der Expartner nicht oder zu wenig Unterhalt für das Kind zahlt, dann springt der Staat in Form eines Unterhaltsvorschusses ein. Bundesweit ist dies für fast jedes dritte Kind der Fall. Dies kostet nicht nur Milliarden, sondern entlastet erst einmal diejenigen Elternteile, die – aus welchen Gründen auch immer – keinen Unterhalt zahlen. Doch anders als im privatrechtlichen Unterhaltsrecht wird das Kindergeld voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, was das Armutsrisiko nochmals erhöht. Hier braucht es endlich eine gerechtere Handhabung. Während die vorgeschlagene steuerliche Entlastung ein Schritt in die richtige Richtung ist, so braucht es insgesamt noch umfassender gedachte Unterstützungsstrukturen für Alleinerziehende und die verschiedenen Familienmodelle. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Eka von Kalben

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich Annabell Krämer von der FDP das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Erst einmal freue ich mich, dass ich hier anscheinend wirklich in ein Wespennest gestochen habe und es hier ganz viele Blickrichtungen auf das Problem gibt. Aber mein Petitum war eigentlich unsere letzte Plenardebatte, als wir gesagt haben: Wir wollen, dass sich Arbeit lohnt. Wir wollen gerade für die Menschen extreme Anreize schaffen, die für uns alle noch mehr Wert schaffen, als sie schon zu Hause in ihrer CareTätigkeit leisten, die zu unserem Wirtschaftswachstum beitragen, die sagen: Ich gebe alles, mein Menschenmögliches, um keine Sozialleistungen oder möglichst wenig Sozialleistungen zu beziehen. Es geht jetzt wieder ein Stück weit in die andere Richtung – auch wenn der Kollege Plambeck gesagt hat, es gehe ihm nicht um eine negative Einkommensteuer. Denn das wäre dann nichts anderes als ein erweitertes Kindergeld. Das war gerade nicht mein Petitum. Der Kollege Brandt hat eigentlich gesagt, dass er es sich sehr gut vorstellen könne, wenn das durch die höchste Steuerprogression an der bisherigen höchsten Ersparnis orientiert sei. Das ist genau das, wo ich eigentlich nicht hinmöchte. Mir ging es wirklich darum, dass wir jetzt einfach einmal sagen: Wenn jemand versucht, außerhalb der Familie zusätzliche Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen – sprich: noch zusätzlich im Arbeitsleben –, muss sich das lohnen. Da muss ein größerer Abstand zu denen sein, die das vielleicht nicht machen. Wir sollten nicht einfach sagen: Ich finanziere das auch. – Kollegin Raudies sagte ja, wir hätten zu viele Frauen in Teilzeitarbeit. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) – Ja, genau, der Kollege Dirschauer sagt das auch. Mein Petitum ist es ja gerade, die Menschen zu ermutigen, dem Arbeitsmarkt mehr Stunden zur Verfügung zu stellen. Dann steigt die Steuerprogression, und dann wird die Ersparnis höher. Das sind genau die Anreize, die wir schaffen wollten. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Deshalb ist unser Antrag zielführend. Er bringt die Wertschätzung für jede zusätzliche Kraft am Arbeitsmarkt. (Annabell Krämer) Wie finanziere ich das? – Ich brauche keine Vermögensteuer, um das zu finanzieren. Ich finanziere das ganz einfach erst einmal dadurch, dass wir es Menschen ermöglichen, mehr zu arbeiten. Ich möchte auch bessere Kinderbetreuung. Aber wir können nicht alle heute, an diesem Antrag fordern: eierlegende Wollmilchsau! – Wir müssen doch kleine Schritte gehen. Menschen sollen einen Anreiz haben, vielleicht noch eine Stunde mehr im Erwerbsleben tätig zu sein, weil sie sagen: „Wenn ich ein bisschen mehr Geld in der Tasche habe, kann ich vielleicht auch mal die Nachbarstochter fragen, ob sie eine Stunde einspringt“, oder sonstiges, denn die staatlichen Rahmenbedingungen der Betreuung sind vielleicht noch nicht so, wie wir sie uns wünschen. Gerade da sparen wir. Jede zusätzliche Stunde Arbeitskraft hilft uns doch dabei, Wirtschaftswachstum anzukurbeln, und nimmt mehr Menschen aus dem Bürgergeld raus. Das sind zwei Finanzierungsformen. Ich sage Ihnen eines – die paar Euro Steuerersparnis! –: Die Wertschätzung, die wir den Menschen, den Alleinerziehenden, dadurch entgegenbringen, wird mehrfach kompensiert. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das sparen wir dreimal an staatlichen Transferleistungen, und wir generieren dadurch zusätzliches Wirtschaftswachstum. Ich freue mich sehr über die Ausschussberatung, und ich hoffe, dass ich auch die letzten überzeugen kann, dass unser Antrag der zielführendere ist. – Vielen Dank. (Beifall FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat nun Beate Raudies von der SPD-Fraktion. – Bitte schön.

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Beate Raudies SPD

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Krämer! Die meisten Alleinerziehenden, die ich kenne, wollen sehr gerne arbeiten, und sie wollen auch sehr gerne mehr arbeiten, als sie es jetzt tun. Aber sie schaffen es oft nicht, weil es keinen Kindergartenplatz gibt, weil sie – – (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Ja, ich möchte nur einmal gegen diesen Eindruck angehen, sie wollten alle nicht arbeiten und sie bräuchten noch einen steuerlichen Anreiz, um arbeiten zu gehen. Es ist praktisch oft ein Problem, überhaupt einen Arbeitsplatz zu finden. Was nützt mir ein Kindergartenplatz in Quickborn mit fünf Betreuungsstunden, wenn im Moment kein Zug nach Hamburg reinfährt, ich aber hin und zurück eine Stunde Arbeitsweg habe? Dann kann ich drei Stunden arbeiten, wenn ich mich auf diesen Kinderbetreuungsplatz verlasse. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Damit fängt es praktisch an, und ich habe gesagt, dass das zu dieser Debatte dazugehört. Jetzt könnte ich die Kollegin richtig ärgern, indem ich sage: Das, was sie vorschlägt, ist genau ein Beispiel, warum wir Gender Budgeting brauchen. (Heiterkeit Martin Habersaat [SPD]) Wenn die Zahlen so hoch sind – das hat mir gerade die Kollegin Täck gezeigt –, dass viele Männer, alleinerziehende Männer, im Vergleich zu Frauen in Vollzeit arbeiten, dann profitieren von so einer Steuererleichterung deutlich mehr Männer als Frauen. (Martin Habersaat [SPD]: Mal wieder!) Das Ergebnis oder das Ziel von Gender Budgeting ist, genau das zu verhindern und zu gucken: Ist das ein geeignetes Instrument, um das richtige Ziel zu erreichen, das wir alle wollen? (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß, dass wir dazu grundsätzlich andere Auffassungen haben, aber das will ich an dieser Stelle noch mal sagen: Ich gönne jedem die Steuererleichterung, die er haben soll, und wir können uns das gerne gemeinsam angucken. Ich freue mich auf den Ausschuss, in dem wir immer spannende steuerpolitische Debatten führen, aber ich kenne viel mehr Alleinerziehende, die mehr arbeiten wollen, aber es nicht können, weil sie keine Kinderbetreuung oder keine Unterstützung in anderer Hinsicht finden. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich Oliver Brandt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeldet. – Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dreiminutenbeitrag von der Kollegin Krämer hat mich motiviert, nach vorne zu gehen. (Unruhe)

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte etwas mehr Ruhe!

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Oliver Brandt GRÜNE

Ihr Ansatz mag ein hehres Ziel verfolgen, aber das Problem ist – ich habe gerade im Familienreport nachgeschaut –, dass das durchschnittliche Einkommen von Alleinerziehenden 17.900 Euro im Jahr beträgt. Wo liegt denn da der Steuersatz? Da ist der Anreiz relativ niedrig. (Annabell Krämer [FDP]: Aber die zusätzlichen Stunden so zu staffeln?) – Ja, aber wir bewegen uns da bei einem extrem niedrigen Steuersatz; der Anreiz ist so gut wie nicht vorhanden. Insofern hilft uns dieser Ansatz an der Stelle nicht wirklich weiter.

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Eka von Kalben

Lassen Sie eine Frage von Frau Krämer zu?

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Eka von Kalben

Moment bitte. – Ja, Frau Krämer, Sie dürfen jetzt das Wort ergreifen.

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Annabell Krämer FDP

Wenn wir heute bei diesem einen Punkt vielleicht nicht ganz zusammenkommen, beraten wir das dann ausgiebig im Ausschuss, wahrscheinlich auch mit Experten. (Martin Habersaat [SPD]: Sehr gern!) Aber den zweiten Punkt des Antrages, dass dem Staat beim Entlastungsbetrag das zweite Kind doch genauso viel wert sein sollte wie das erste, den teilen wir doch, oder? Also, dass 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind, egal in welcher Steuerprogressionsklasse ich mich gerade befinde, zu wenig sind?

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Oliver Brandt GRÜNE

Also, ich glaube, wir werden jetzt alle Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, noch mal gemeinsam beraten und sie näher beleuchten, und dann werden wir auch dieses Thema betrachten, das ist ganz klar. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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Eka von Kalben

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und erteile das Wort der Finanzministerin, Frau Dr. Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es herrscht hier im Haus offensichtlich Einigkeit, dass es ein wichtiges Anliegen ist, alleinerziehende Eltern und ihre Kinder zu unterstützen. Das ist erst einmal ein positives Ergebnis. Es gibt nicht ganz so häufig Themen und Anliegen hier im Hohen Haus, hinter denen sich das komplette Parteienspektrum vereint. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Diese Einigkeit mag auch darin liegen, dass es Trennungen und Scheidungen und daraus resultierend Trennungskinder und alleinerziehende Elternteile in jedem sozialen Milieu unserer Gesellschaft gibt, unabhängig vom Einkommen, von der Herkunft oder Lebensform. In Deutschland lebt mittlerweile rund ein Fünftel aller minderjährigen Kinder mit nur einem Elternteil im Haushalt, in den allermeisten Fällen die Mutter. Im Jahr 2021 hat die Bertelsmann Stiftung festgestellt: Das Risiko, in Armut zu leben, ist insbesondere für alleinerziehende Mütter höher als bei jeder anderen Familienform, und das, obwohl sie im Vergleich zu Müttern in Paarbeziehung insgesamt öfter und auch häufiger in Vollzeit oder vollzeitnah arbeiten. Das bedeutet Armut trotz Erwerbstätigkeit. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Rund 40 Prozent der Alleinerziehenden – das hat auch der Abgeordnete Dirschauer schon gesagt – sind auf staatliche Unterstützung angewiesen, und die Hälfte aller Kinder, die im SGB-II-Bezug leben, stammen aus alleinerziehenden Haushalten. Die Gefahr wächst mit jedem Kind, wie auch die Abgeordnete Krämer zutreffend betont hat. Ein struktu- (Ministerin Dr. Silke Schneider) relles Problem also, zu dessen Abmilderung es eine Vielzahl an Instrumenten gibt. Der Antrag der FDP konzentriert sich auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der im Jahr 2004 eingeführt wurde, um die im Vergleich zu erziehenden Partnerschaften höheren Kosten auszugleichen. Der Entlastungsbetrag wurde mehrfach angehoben, zuletzt im Jahr 2022; auch das wurde hier gesagt. Zumindest inflationsbedingt ist eine erneute Erhöhung aktuell nicht angebracht. Zudem erscheint mir die geforderte Verzwanzigfachung des Zuschlags für das zweite Kind und gedanklich auch für weitere Kinder weder sachlich gerechtfertigt noch haushalterisch vertretbar. Aber steuerrechtlich wirft § 24 b des Einkommenssteuergesetzes tatsächlich Fragen auf. Klar ist: Der Entlastungsbetrag soll nicht einfach die Betreuungs- und Erziehungskosten kompensieren, denn dazu gibt es andere steuer- und sozialpolitische Maßnahmen. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht aber bis heute offengelassen, ob dieser steuerliche Entlastungsbetrag die echte finanzielle Mehrbelastung von Alleinerziehenden ausgleichen soll oder einfach nur eine spezielle Form der sozialen Förderung ist. Eigentlich ist das Aufgabe des Gesetzgebers, sein gesetzgeberisches Ziel deutlich zu machen. In der Begründung des Gesetzes beziehungsweise der Änderungsgesetze habe ich dazu allerdings nichts gefunden. Was nach dem Willen des Gesetzgebers durch den Entlastungsbetrag ausgeglichen werden soll, ist also mit Stand von heute offen. Meine Damen und Herren, viele Alleinerziehende würden vermutlich sagen: Das ist alles theoretisch; es ist mir völlig egal, welche Maßnahmen schlussendlich für eine Entlastung sorgen. – So einfach können wir es uns als Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker nicht machen. Das Ziel einer Entlastungsmaßnahme sollte schon klar sein. Aber, meine Damen und Herren, noch viel wichtiger ist aus meiner Sicht die soziale Treffsicherheit des Instruments. Der steuerliche Entlastungsbetrag wirkt progressionsabhängig. Er entlastet also vor allem diejenigen, die ein höheres Einkommen haben. Das ist hier schon genannt worden, das ist genau der wunde Punkt oder die Schwachstelle in diesem Antrag oder wo der Antrag aus meiner Sicht zu kurz greift. Der Antrag der FDP weist zwar völlig zu Recht auf ein erhöhtes Armutsrisiko von Alleinerziehenden hin, aber diejenigen, für die dieses Risiko am höchsten ist, profitieren von dem Antrag der FDP am wenigsten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Alternativantrag von CDU und Grünen greift die Kritik an der Einkommensabhängigkeit des Entlastungsbetrages auf – ein durchaus spannender Gedanke, wie ich finde. Ich erinnere daran, dass auch die Ampelregierung im Jahr 2021 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatte, den derzeitigen Entlastungsbetrag in einen Abzug von der Steuerschuld umzuwandeln. Auch die Sachverständigenkommission für den 10. Familienbericht des Bundesfamilienministeriums, der Mitte Januar erschienen ist, empfiehlt genau diesen Schritt. Als Finanzministerin ist mir dabei wichtig zu betonen, dass der oft benutzte Begriff Steuergutschrift keinesfalls eine Negativsteuer bedeuten darf. Das gilt es zu beachten. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch auf einen letzten Punkt hinweisen. Am vergangenen Sonntag wurde ein neuer Bundestag gewählt. Jede Partei, die in das Parlament eingezogen ist, plant steuer- und sozialpolitische Entlastungen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) – Jede Partei plant dies für die Alleinerziehenden. Meine Vorredner und Vorrednerinnen haben schon verschiedene Beispiele genannt. Es scheint also absehbar, dass im Rahmen der Koalitionsverhandlungen neue Unterstützungen für Alleinerziehende geschaffen werden, und das ist erfreulich. Ich bin gerne bereit, die zu Beginn meiner Rede betonte Einheit in der Sache (Unruhe) zu nutzen, damit wir uns auf Bundesebene für echte Verbesserungen für Alleinerziehende einsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Noch einmal: Diese Maßnahmen müssen gut durchdacht werden. Vor allem müssen sie wirklich diejenigen entlasten, die diese Unterstützung am dringendsten benötigen. Es reicht nicht zu sagen: Arbeit muss sich lohnen. – Die Rahmenbedingungen, damit Arbeit für die Alleinerziehenden wirklich möglich ist, müssen stimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD)

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 25. Juni 2015 saß ich im Flieger in die USA und flog zu meinem damaligen Freund und heutigen Ehemann nach New York. Das erzähle ich Ihnen nicht, um einmal ein bisschen meine Reisepläne oder meine Reisegeschichte kundzutun, (Zurufe: Oh! – Zuruf CDU: Jetzt wird es spannend!) sondern weil am 26. Juni 2015 der Supreme Court in den Vereinigten Staaten mit einer 5:4‑Entscheidung den Weg für die Ehe für alle freigemacht hat. Der 26. Juni war ein Freitag, und am Samstag haben dort, wo gefühlt alles begann – nämlich in der Christopher Street beim Stonewall –, Tausende oder Zigtausende Menschen genau diesen Tag gefeiert. (Beifall ganzes Haus) Ich komme aus einem anderen Bundesland – das ist kein Geheimnis –, bin schon ein paar Jahre älter und habe mich im Alter von 14 Jahren geoutet. Das war im tiefschwarzen Baden-Württemberg damals nicht immer nur die reine Freude. An diesem Samstag auf der Straße mit Zigtausend Leuten – ich glaube, es waren nie mehr so viele – dachte ich aber: Wir haben etwas geschafft. Wir haben etwas erreicht. Wir sind jetzt genauso wie die anderen. Am 17. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag mit Mehrheit die Ehe für alle beschlossen. Das trat am 1. Oktober 2017 in Kraft beziehungsweise wurde möglich. Jetzt spulen wir die Zeit ein wenig vor und lassen mich einmal sein. 2025 erhält der Probst des Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf einen Drohbrief durch eine sogenannte Sturmfront SchleswigHolstein beziehungsweise den Patriotischen Untergrund der AfD mit Unterstützung der Bauernschaft: „Denken Sie immer daran: Wir wissen, wo Sie wohnen, und kennen Ihren Partner. … Fühlen Sie sich nirgendwo sicher, solange bis wir die Lage mit Hilfe der parteigetreuen Unterstützer unter Kontrolle haben.“ (Dr. Heiner Garg) Ich weiß, dass sich sowohl diese Partei als auch selbstverständlich der schleswig-holsteinische Bauernverband davon distanziert haben. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist 2025 die Realität für viele, um nicht zu sagen, für die meisten von uns, und das nicht nur in Schleswig-Holstein. Bedrohungen durch bundesweit vernetzte Neonazis; Mitarbeitende von lambda::nord werden bei einem Infostand in der Berufsschule in Lübeck mit den Worten bedroht: Von queer habe ich zum letzten Mal bei Himmler gelesen. Es gibt Morddrohungen gegen queere Jugendliche. Ein junger Mensch wird nach dem Besuch des Jugendzentrums an einer Bushaltestelle bedroht: Wenn ich dich hier noch einmal sehe, bringe ich dich um. Es gibt noch ganz viele weitere Vorfälle – zum Beispiel die Zerstörung von Rainbow Flex –, ich will das gar nicht weiter aufzählen. Das ist unsere Realität im Jahr 2025. Deswegen bin ich allen Kolleginnen und Kollegen, die sich unserem Antrag angeschlossen haben, und genauso den Koalitionsfraktionen dankbar, dass wir sam ein Stoppschild hinstellen, dass wir diese Art und Weise des gesellschaftlichen Umgangs mit Menschen nicht akzeptieren, nicht tolerieren und niemals akzeptieren werden. (Lebhafter Beifall ganzes Haus) Weil jeder die Anträge gelesen hat, spare ich mir jetzt, irgendwelche Einzelheiten daraus vorzutragen. Mir ist aufgefallen, dass beispielsweise im Koalitionsantrag kein Bekenntnis oder noch kein Wille zu erkennen ist, die Landesverfassung an entsprechender Stelle zu ändern. Ich habe aber das Signal bekommen, dass wir beide Anträge im Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend im Sozialausschuss beraten können. Möglicherweise können wir sogar etwas Gemeinsames auf den Weg bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür sage ich Danke. Ich sage aber auch, dass es höchste Zeit ist, dass wir uns mit konkreten Taten genau diesem Mob entgegenstellen. (Beifall ganzes Haus) Abschließend möchte ich mich bei den Vereinen, Verbänden – bei allen, die heute da sind und uns zuhören – und bei der Ansprechperson Tim Jänke ganz herzlich für die Arbeit bedanken, die Sie jeden Tag mit großem Engagement leisten, und dafür, dass Sie für Akzeptanz und Respekt in der Gesellschaft werben, weil wir – ehrlich gesagt – ganz genauso wie ihr auch seid. Wir streiten uns darüber, wer die Spülmaschine ausräumen soll. (Birte Pauls [SPD]: Das findet bei uns nicht statt! – Heiterkeit) Wenn Joe dem Hund morgens Spiegeleier gibt, gebe ich ihm Schinken. Das ist genauso wie bei euch, und genauso möchten wir auch behandelt und respektiert werden. (Beifall ganzes Haus)

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Eka von Kalben

Das Wort hat Marion Schiefer für die CDU.

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Marion Schiefer CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für einen Antrag gibt es immer einen Grund und einen Anlass. Ein Anlass war hier sicher – so steht es auch im Text – der Vorfall auf der Türschwelle des queeren Jugendzentrums in Lübeck und der von Heiner Garg zitierte Drohbrief; uns alle hat das besorgt gemacht, und es hat viele Fragen aufgeworfen. Der Grund, warum wir den Schutz vor Diskriminierung und die Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Gewalt in den Blick nehmen müssen, ist die allgemeine Beobachtung einer schwindenden Akzeptanz für die Sichtbarkeit und für die Lebensweise queerer Menschen, die in einer zunehmenden Zahl von Individualattacken zum Ausdruck kommt. Das erschreckt uns. Es braucht staatliches Handeln und Fürsorge, damit der Schutzraum für die Freiheit und für die eigene Lebensgestaltung verstärkt wird. Das liegt im übergeordneten Interesse aller im Landtag vertretenen Fraktionen. Deshalb sage ich vielen Dank an die FDP für ihre Antragsinitiative. (Beifall ganzes Haus) Dennoch haben wir es nun im Ergebnis mit zwei unterschiedlichen Anträgen zu tun. Ich will begründen, warum wir als Koalitionsfraktionen einige Aspekte aus Ihrem Antrag, liebe FDP, SPD und SSW, anders als Sie bewerten und deshalb im Detail zu anderen Beschlussvorschlägen kommen. Wir haben im Ergebnis eine wichtige gemeinsame Schnittmenge, und wir sehen ein paar Dinge, die wir derzeit im Detail noch nicht ganz zu Ende gedacht finden. (Marion Schiefer) Die wesentlichen neuen Vorgaben für Polizeihandeln im Bereich queer haben wir schon vor ein paar Jahren auf den Weg gebracht – zum Glück. Wie wichtig sie sind, zeigt sich heute. Was bereits implementiert ist und in der Aus- und Fortbildung eine immer weitere Ausdehnung findet, wirkt nun fort. Die Polizei darf in ihrem Bemühen um mehr Queer-Bewusstsein und Queer-Sensibilität auf keinen Fall nachlassen. Das tut sie aber auch nicht. Das ist bereits ihre Aufgabe geworden – und ihr Selbstverständnis. Die Polizei verstärkt den Schutz von Veranstaltungen, Organisationen und Personen dort, wo er aufgrund der Sicherheitslage verstärkt werden muss. Wir haben doch gerade nach den Vorfällen in Lübeck gesehen, dass es Gespräche mit den Verantwortlichen von Polizei und lambda::nord gab, um den konkreten Einsatzverlauf nachzubesprechen und einrichtungsseitig und polizeiseitig Schlussfolgerungen für künftige Fälle zu treffen. Ich will als Innenpolitikerin allgemein den besonderen Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Aber jede Gruppe, die ich strukturell priorisiere, setzt eine andere vulnerable Gruppe und setzt auch alle anderen nicht besonders, sondern allgemein vulnerablen Kriminalitätsbetroffenen von den Kapazitäten her zurück. Deshalb sage ich: Die Polizei muss hinreichend sensibilisiert sein, aber sie muss auch die Möglichkeit behalten, ihre Einsätze abhängig vom Gefahrengrad durchzuführen. Zur PKS: Die PKS ist für eine Motivationsanalyse ungeeignet. Sie erfasst keinen Rassismus, keinen Antisemitismus, keine Frauenfeindlichkeit. Und das soll auch so bleiben. Bei jedem Delikt die Unterkategorie „und davon gegen queer“ zu bilden, gehört da nicht hin. In dem Fall, dass eine Tat queerfeindlich ist, wurde mit der jüngeren Änderung bezüglich der Strafverschärfungsgründe eine ganz wichtige Kategorie gefunden. Ich fände es schwierig, wenn wir eine Erhebungspflicht – damit dies in der PKS verlässlich auftaucht – dahin gehend normieren würden, dass ein Vernehmungsbeamter verpflichtet ist, jeden Opferzeugen zu fragen, ob er queer ist. Es soll vielmehr dabei bleiben, dass die Polizei die Zahlen für ihr internes Lagebild beim KPMD-PMK erhebt und wir von den Einzelfällen im Verfassungsschutzbericht lesen können. Im Verfassungsschutzbericht finden wir die Rubriken „Queerfeindlichkeit“ und „Straftaten, die sich gegen die sexuelle Orientierung und/oder geschlechtsbezogene Diversität“ richten, bereits jetzt, heruntergebrochen auf die einzelnen Delikte und auf besondere Einzelfälle. Es erschließt sich mir im Moment nicht, worin der Mehrwert liegen soll, einer zu eigenen Wertungen der Phänomenbereiche befähigten Institution vorzugeben, daraus einen eigenen Themenkomplex zu machen. So viel zu unserem differenzierten Ansatz. Ich möchte aber auch einige Gemeinsamkeiten betonen, vor allem in der Grundhaltung. Wir sind uns nämlich bei der Weiterentwicklung des Landesaktionsplans und bei der Bundesratsinitiative einig. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann werden wir uns bei der Landesverfassung auch noch einig werden!) Die reine Lehre unter Juristen ist natürlich seit weit über einem Jahrzehnt, dass die Ergänzung des Grundgesetzes um den Begriff der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht erforderlich ist. Das stimmt immer noch. Aber jetzt, im Februar 2025, könnte sich ja auch die Erkenntnis durchsetzen, dass die Mehrheit zur Verfassungsänderung, soweit und solange man sie hat, dafür genutzt werden sollte, dieser rechtlichen Selbstverständlichkeit auch die notwendige rechtliche Stabilität zu verleihen gegenüber einem möglichen Wechselspiel gesellschaftlicher und politischer Kräfte – Stichwort Resilienz, Stichwort Bewahren von Erreichtem. Ich hoffe darauf, dass sich diese rechtspolitische Erkenntnis durchsetzt. Daher wollen auch wir die Bundesratsinitiative. (Beifall ganzes Haus) Die beantragte Überweisung beider Anträge machen wir mit. Das Thema berührt elementare Rechte vieler Menschen; darüber darf man länger als 30 Minuten diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Eka von Kalben

Der nächste Redner ist Jasper Balke von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der Kollege Dr. Garg mit einer USA-Reise begann, muss auch ich heute einen tagesaktuellen Beitrag dazu geben. Kurz vor unserer Debatte heute habe ich tatsächlich die Nachricht eines Bekannten bekommen, dass er wahrscheinlich in seinem Leben nicht mehr in die USA wird einreisen können. Donald Trump hat nämlich per Exe- (Jasper Balke) cutive Order verboten, dass Transmenschen in die USA einreisen. Das ist tagespolitische Aktualität – (Martin Habersaat [SPD]: Unfassbar!) und so etwas begegnet uns nicht nur in den USA und anderswo auf der Welt, sondern auch bei uns in Schleswig-Holstein. Wir hatten im letzten Jahr anlässlich der Verbrennung der Regenbogenflaggen in Flensburg auf Initiative der FDP hier schon einmal einen interfraktionellen Antrag geeint, den wir als Landtag einstimmig verabschiedet haben. Darin haben wir klargemacht, dass das Verbrennen von Symbolen, die für die Freiheit, die Vielfalt und die Toleranz unserer demokratischen Gesellschaft stehen, einen Angriff auf die grundlegenden Werte eines friedlichen, respektvollen und menschenwürdigen Miteinanders darstellt. Ich betone das an dieser Stelle so, weil wir hier in Schleswig-Holstein der einzige, der letzte verbliebene Landtag in Deutschland sind, der noch eine Einstimmigkeit bei einem solchen Thema herbeiführen kann. (Beifall ganzes Haus) Gerade in Anbetracht des Wahlergebnisses zur Bundestagswahl läuft es mir bei dem Gedanken an die hohen Zustimmungswerte für ganz rechts außen wirklich kalt den Rücken herunter. Und nicht genau so, aber so ähnlich und wahrscheinlich noch viel schlimmer muss es sich für die Mitarbeitenden von lambda::nord und eine Kinderund Jugendgruppe für junge LSBTIQ bei mir in Lübeck angefühlt haben, als Ende Januar zwei Unbekannte queerfeindliche Morddrohungen an genau dem Ort geäußert haben, der eigentlich ein Safe Space für die Jugendlichen ist. Ganz unabhängig von einem konkreten Fall kann ich auch als Lübecker sagen: So etwas spricht sich vor Ort und gerade in der Community herum. Auf einer Demo für Demokratie und Vielfalt, auf der ich selbst auch gesprochen habe, wurde dieser Fall von mehreren Rednerinnen und Rednern erwähnt. In persönlichen Gesprächen sagen die Leute dann: Ich ziehe mich jetzt noch mehr als ohnehin schon zurück; solche Vorkommnisse machen so große Angst, dass wir uns darin bestätigt sehen, uns unsichtbar zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es ganz klar sagen: Jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Gewalt, Hass und Hetze in allen Ausprägungen gegen die sexuelle und geschlechtliche Identität und gegen eine offene, vielfältige Gesellschaft bedarf nicht nur unserer entschiedenen Ablehnung, sondern muss mit aller Entschlossenheit bekämpft werden. (Beifall ganzes Haus) Das Sicherheitsversprechen des Staates gilt für alle Menschen. Es macht mich zutiefst betroffen, dass solche Fälle immer und immer wieder auftreten und leider mehr werden, weil genau dieser Impuls des Unsichtbarwerdens, des sich Zurückziehens – für den ich Verständnis habe – ja genau das ist, was die Gegner unserer vielfältigen Gesellschaft erreichen wollen. Deshalb verstehe ich es als meine und als unser aller Aufgabe, genau denen klarzumachen: Diese Genugtuung bekommt ihr nicht. (Beifall ganzes Haus) Ihr bekommt unsere Angst nicht, sondern wir werden jeden Tag aufs Neue für eine Gesellschaft kämpfen, in der wir alle miteinander verschieden sein können – aber gleich an Rechten, gleich an Würde und gleich an Freiheit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Genau deshalb ist es absolut richtig, heute hier diese Debatte zu führen und unsere Polizei und unseren Rechtsstaat noch stärker zu machen, auch und gerade im Hinblick darauf, dass es mit der veränderten politischen Stimmung in unserem Land immer schwieriger werden könnte – Kollegin Schiefer hat es erwähnt –, die notwendigen Zweidrittelmehrheiten zu bekommen. Deshalb begrüße ich absolut die Erneuerung der Bundesratsinitiative zur Aufnahme des Schutzes der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 unserer Bundesverfassung. Auch finde ich es genau richtig, dass wir die Polizei und Tim Jänke mit der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* darin unterstützen, queerfeindliche und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit entschieden zu bekämpfen. Wir werden gemäß unseres Koalitionsvertrags den Landesaktionsplan Echte Vielfalt weiterentwickeln und darin die betreffenden Institutionen, Vereine und Verbände wie lambda::nord, HAKI und den LSVD zur Stärkung von Toleranz und zur Gewaltprävention gegenüber der queeren Community einbeziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Thema könnte ich noch deutlich länger sprechen. Ich möchte nun aber mit einer für mich persönlich ganz wichtigen Botschaft enden, einem Satz, der mich schon lange prägt: Die Verfasstheit einer Demokratie und ihrer Gesellschaft lässt sich immer dadurch definieren, wie sie mit ihren Minderheiten umgeht. Sie zu stärken, sollte unser oberstes Ziel sein. Da- (Jasper Balke) her freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte begrüßen Sie mit mir weitere Besucher_innen oben auf der Bühne, und zwar den Seniorenrat aus Itzehoe. – Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall) Die nächste Rednerin ist Sophia Schiebe von der SPD.

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! In den vergangenen Jahren haben wir eine besorgniserregende Zunahme von queerfeindlichen Straftaten erlebt. Der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 zeigt, dass sich die Anzahl rechtsmotivierter Straftaten gegen LSBTIQ-Personen in unserem Bundesland nahezu verdoppelt hat. Erschütternde Vorfälle wie der Angriff auf das queere Kinder- und Jugendzentrum in Lübeck am 22. Januar 2025 verdeutlichen die akute Bedrohung, der unsere Mitbürger_innen ausgesetzt sind. In diesem Kontext möchte ich zunächst einmal die Arbeit von Organisationen wie dem Jugendnetzwerk lambda::nord hervorheben. Als queerer Jugendverband mit Sitz in Lübeck setzt sich lambda::nord in Schleswig-Holstein und Hamburg für die Interessen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Ihre Angebote reichen von Jugendgruppen über Bildungsarbeit hin zu Beratungsstellen wie NaSowas, die jungen queeren Menschen, ihren Angehörigen und Fachkräften Unterstützung bieten. Die Beratungsstelle NaSowas stellt einen sicheren Hafen für viele junge Menschen dar, die sich in ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität unsicher fühlen. Hier finden sie ein offenes Ohr, kompetente Beratung und die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. In einer Zeit, in der queerfeindliche Übergriffe zunehmen, bieten solche Einrichtungen nicht nur Unterstützung, sondern auch Schutz und Hoffnung. Umso wichtiger ist es, dass dann, wenn dieser sichere Hafen angegriffen wird, besondere Schutzmaßnahmen greifen müssen. Deshalb fordert der vorliegende Antrag die Landesregierung auf, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gleichberechtigung queerer Menschen zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Überprüfung und Verstärkung von Sicherheitsmaßnahmen für betroffene Organisationen und Veranstaltungen, die Intensivierung der Vertrauensbildung zwischen potenziellen Opfern und der Polizei sowie die Ergänzung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik um eine Darstellung von Straftaten gegen LSBTIQ-Personen. Diese Maßnahmen sind essenziell, um ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Menschen sicher und akzeptiert fühlen können. (Beifall SPD und SSW) Doch Gesetze und Verordnungen allein reichen nicht aus. Es bedarf der aktiven Unterstützung und Zusammenarbeit mit Organisationen wie lambda::nord, die tagtäglich an der Basis arbeiten und direkt mit den Betroffenen in Kontakt stehen. Ihre Expertise und Erfahrung sind unverzichtbar, um effektive Strategien gegen Diskriminierung und Gewalt zu entwickeln und umzusetzen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, sicherzustellen, dass diese Einrichtungen die notwendige finanzielle und strukturelle Unterstützung erhalten, um ihre Arbeit fortsetzen und ausbauen zu können. Die aktuelle Haushaltslage stellt dabei eine Herausforderung dar, doch wir dürfen nicht zulassen, dass finanzielle Engpässe den Schutz und die Unterstützung vulnerabler Gruppen gefährden. Es liegt an uns, diese Unsicherheit zu beseitigen und klare Zusagen für die Finanzierung zu machen. Indem wir den Antrag hier gemeinsam unterstützen und die vorgeschlagenen Maßnahmen entschlossen umsetzen, senden wir ein starkes Signal: Schleswig-Holstein steht für Vielfalt, Toleranz und den Schutz aller seiner Bürger_innen. Wir zeigen, dass Hass und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft haben und dass wir bereit sind, aktiv für die Rechte und die Sicherheit queerer Menschen einzutreten. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg beschreiten und dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein ein Ort ist, an dem jeder Mensch unabhängig von seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität in Sicherheit und Würde leben kann. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, dem Abgeordneten Christian Dirschauer, das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte ist bitter nötig, denn es ist nicht nur traurige Realität, dass es Diskriminierung und Gewalt gegen queere Menschen gibt, sondern es ist dazu noch Fakt, dass diese Form der Hasskriminalität sogar noch zunimmt, und zwar auch hier bei uns in Schleswig-Holstein. Wir alle kennen die Bilder von abgerissenen und verbrannten Regenbogenflaggen. Wir alle haben vermutlich Berichte von homosexuellen Paaren gehört, die bepöbelt, beleidigt oder tätlich angegriffen werden. Aber so unerträglich es auch ist: Antiqueere Gewalt ist längst nicht nur auf Ausnahmefälle beschränkt. Sie geschieht regelmäßig. Uns muss also klar sein, dass wir es hier nicht mit irgendwelchen kranken Einzeltätern zu tun haben, sondern mit einem strukturellen Problem, das erschreckend ist und von uns allen gemeinsam und entschlossen bekämpft werden muss, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Laut Angaben der Landespolizei hat sich die Zahl der registrierten Straftaten, die in diese Kategorie der Hasskriminalität fallen, in den vergangenen drei Jahren fast verdreifacht. Diese Formen der Gewalt und Diskriminierung ziehen sich längst durch alle Gesellschaftsschichten – von Drohungen gegen queere Kommunalpolitiker oder Kirchenmitglieder, die sich für die queere Community einsetzen, bis hin zu verkappten Morddrohungen gegen Kinder und Jugendliche in vermeintlich geschützten Räumen wie beim Vorfall im Jugendnetzwerk lambda::nord in Lübeck; wir haben es gehört. Im Ergebnis gehört es für viele Menschen in der queeren Szene mehr oder weniger zum Alltag, dass sie längst nicht nur auf Social Media angefeindet, sondern auf offener Straße beleidigt und bedroht werden. Ich finde, hier sind wir alle miteinander in der Verantwortung, wenn es um entschlossene Gegenmaßnahmen geht. Wenn man bedenkt, dass nur knapp ein Viertel aller Betroffenen überhaupt Anzeige erstattet und die Dunkelziffer entsprechend hoch ist, dann sind die im Antrag genannten Forderungen wirklich mehr als berechtigt. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Frage: Wir müssen nicht nur die Gewaltprävention stärken, sondern auch viele Sicherheitsmaßnahmen nachschärfen. Wir müssen aber auch mehr Vertrauen zwischen potenziellen Opfern und der Polizei schaffen und die LSBTIQ*-Ansprechstelle der Polizei personell aufstocken, und wir müssen vor allem auch Straftaten gegen queere Menschen systematischer erfassen und sowohl in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik wie im Verfassungsschutzbericht deutlicher dokumentieren. HAKI, LSVD und andere Verbände weisen völlig zu Recht darauf hin: Es ist zu wenig, wenn wir in Schleswig-Holstein Angriffe und Hetze gegen queere Menschen nur beiläufig registrieren. Es müssen möglichst viele Fälle detailliert erfasst, und es muss aufgeschlüsselt werden, wie viele dieser Taten zur Anklage und Verurteilung führen. Transparenz ist absolute Grundvoraussetzung für mehr Gerechtigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Neben dem in unserem Antrag geforderten Leitfaden zur Verfolgung von Straftaten halte ich daher auch eine Ansprechstelle bei der Staatsanwaltschaft, die eng mit Polizei und queeren Verbänden zusammenarbeitet, für sinnvoll, denn diese könnte effektiv sicherstellen, dass möglichst viele Hassverbrechen konsequent geahndet werden. (Beifall SSW und SPD) Genau das muss doch unser Ziel sein, wenn wir die Sicherheit und Gleichberechtigung für diese Gruppe verbessern wollen. Für uns vom SSW steht völlig außer Frage, dass sich queere Menschen im Alltag, im Berufsleben oder in der Schule sicher fühlen müssen. Leider erleben wir aber seit Jahren so etwas wie eine Gegenbewegung, so will ich es fast sagen, zu den gesamtgesellschaftlichen Fortschritten, die es bei uns bei der Gleichberechtigung und beim Schutz dieser Minderheit gibt. Der Kollege Balke hat es genannt, die USA sind wohl nur ein aktuelles Beispiel dafür, wie queeren Personen relativ unvermittelt grundlegende Rechte entzogen werden. Das zeigt deutlich, wie wichtig es ist, frühzeitig gegen einen gesellschaftlichen Rechtsruck vorzugehen. Daher ist es aus meiner Sicht nur konsequent, wenn wir uns hoffentlich im Ausschuss darauf verständigen, dem Schutz der sexuellen Identität Verfassungsrang zu geben, liebe Kolleginnen und Kol- (Christian Dirschauer) legen. Dies gewährleistet einen wirklich effektiven Schutz, und der ist leider nötiger denn je. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jeder tätliche Angriff auf Menschen ist einer zu viel. Das gilt selbstverständlich auch für queere Menschen. Deshalb muss unsere Antwort sein: Uneingeschränkte Solidarität und schnelle Hilfe für diejenigen, die angegriffen werden, (Beifall CDU, FDP, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) denn Toleranz, Akzeptanz und das entschlossene Einstehen für Diversität sind die Eckpfeiler unseres Zusammenlebens in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein steht für echte Vielfalt. Ich danke an dieser Stelle allen, die sich tagtäglich dafür einsetzen. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Wir als Landesregierung stehen an Ihrer Seite. Wir stehen für eine Gesellschaft, in der jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, seiner Herkunft oder seiner Religion, in Sicherheit und Freiheit leben kann. Unsere Landespolizei sorgt für die Sicherheit aller Menschen und ist deshalb auch für die Belange und Herausforderungen queerer Menschen verlässlich aufgestellt. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landespolizei ist vielfältig, sie ist eine Partnerin. Die Landespolizei hat Verfahrens- und Handlungsanweisungen für Handlungssicherheit im Umgang mit Geschädigten erarbeitet. Bereits 2018 haben wir die Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* bei der Landespolizei eingerichtet. Lieber Tim Jänke, vielen Dank für Ihre Arbeit, Sie machen das großartig! (Beifall ganzes Haus) Neben der Zentralen Ansprechstelle im Landespolizeiamt sind in jeder Polizeidirektion nebenamtliche Kolleginnen und Kollegen ansprechbar und unterstützen unter anderem bei der Anzeigenaufnahme. Sie wirken im Bereich der Aus- und Fortbildung mit und sensibilisieren direkt vor Ort, in Führungskräfteschulungen und maßgeschneiderten Inhouseseminaren. Sie stehen im ständigen Austausch mit der Community, auch über die Landesgrenzen hinweg. Sie sind auf dem Christopher Street Day, sie sind in Wacken, sie sind auf Messen für Nachwuchskräfte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle wissen: Sicherheit bedeutet nicht nur Schutz, sondern auch Vertrauen, und daran arbeiten wir jeden Tag. Die Landespolizei tritt jeder Form von Extremismus und Menschenfeindlichkeit entschieden entgegen. Aus der Statistik des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur politisch motivierten Kriminalität und aus der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartnerinnen und ‑partnern wissen wir: Übergriffe gegen die sexuelle Orientierung und die geschlechtsbezogene Identität nehmen zu. Im Jahr 2022 waren es noch 44, im Jahr 2023 verzeichnet diese Statistik für Schleswig-Holstein 68 Fälle. Menschenfeindliche Taten, wie die Übergriffe auf Kommunalpolitiker in Ahrensburg, das Verbrennen der Regenbogenflagge in Flensburg und Situationen wie die vor dem queeren Kinder- und Jugendzentrum in Lübeck darf es nicht geben. Den Polizeieinsatz im Zusammenhang mit diesem queeren Kinder- und Jugendzentrum hat die Polizei, auch mit dem Geschäftsführer des Verbands lambda::nord e. V., im Nachgang intensiv besprochen und gemeinsam aufgearbeitet. Aber: Repressive Maßnahmen allein reichen hier nicht aus. Wir müssen präventiv ansetzen: Bildung, Aufklärung, eine gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit in einer starken Gemeinschaft sind weitere Schlüssel gegen Hass und Hetze. Seit 2014 haben wir in Schleswig-Holstein den Aktionsplan Echte Vielfalt und gestalten damit einen umfassenden dynamischen Handlungsprozess für unsere offene Gesellschaft. Als Landesregierung werden wir diesen Aktionsplan unter Federführung des Sozialministeriums in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode gemeinsam mit der Community und den vielen Netzwerkpartnerinnen und ‑partnern im Land weiterentwickeln. Schon jetzt sorgen wir im Schulterschluss von Polizei und Zivilgesellschaft für unbürokratische Unterstützung der Betroffenen und bauen auf diese Weise weiteres Vertrauen auf. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) Auch der Verfassungsschutz wird zukünftig prüfen, queerfeindliche Taten phänomenbezogen in den Verfassungsschutzbericht aufzunehmen. Queerfeindlichkeit ist ein ideologisches Element verschiedener extremistischer Strömungen, darunter insbesondere im Rechtsextremismus und im Islamismus, und fließt daher stets auch in die Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung dieser extremistischen Bestrebungen ein. Meine Damen und Herren, echte Vielfalt ist eine Gemeinschafts‑, eine Querschnitts- und eine Daueraufgabe. Eine Gesellschaft ist nur dann wirklich frei, wenn sich jede und jeder Einzelne sicher fühlen kann. Dafür steht unsere Landespolizei. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Beate Raudies

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine halbe Minute erweitert. Diese Zeit stünde jetzt den Fraktionen zur Verfügung, wenn gewünscht. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 20/2940 (neu) sowie den Alternativantrag Drucksache 20/3002 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Mitberatend an den Sozialausschuss!) – Wer die Anträge federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Das ist einstimmig so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf: Anpassung des Aktionsplans Ostseeschutz zur Sicherung der Küstenfischerei Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2943 Ausgewogener Ostseeschutz: Nachhaltigkeit und Fischerei gemeinsam denken Alternativantrag der Fraktionen von SPD und SSW Drucksache 20/2998 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die FDPFraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser heutiger Fischereiantrag ist eine Reaktion auf den im März 2024 in der Landesregierung vorgelegten Aktionsplan Ostseeschutz, der in seiner aktuellen Form die Existenz unserer traditionellen Küstenfischerei massiv bedroht. (Beifall FDP) Dieser Aktionsplan hat weniger mit einem durchdachten Schutzkonzept zu tun, sondern sieht eher nach einer Verlegenheitslösung aus, die wahrscheinlich am grünen Koalitionstisch entstanden ist. Eines ist offensichtlich: Während die Grünen am liebsten gleich die gesamte Ostsee zur Schutzzone erklären würden, damit kein Fischerboot mehr über die Wellen gleitet, versucht die CDU, nun irgendwie zu erklären, dass das alles halb so schlimm sei. Man schiebt den Schwarzen Peter der Fischerei zu. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Das Ergebnis ist ein Flickenteppich von Maßnahmen, die vor allem eines bewirken: das schleichende Ende unserer traditionsreichen Küstenfischerei. Schleswig-Holsteins Fischer haben sich seit Jahrhunderten an nachhaltige Fangmethoden gehalten, sie haben sich an strenge Quoten und Umweltauflagen gewöhnt. Das, was jetzt passiert, ist kein Dialog mit den Betroffenen, nein, die Fischer werden einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Neue Schutzgebiete sollen eingerichtet werden, und das ausgerechnet dort, wo Plattfische gefangen werden, etwa westlich von Fehmarn oder zwischen Gelting und Schleimünde. Besonders spannend wird es, wenn man sich ansieht, wer von diesen Verboten betroffen ist und wer nicht. Während Fischer zum Einholen ihrer Netze verdonnert werden, dürfen bestimmte Wassersportaktivitäten zeitlich und räumlich begrenzt dort trotzdem ausgeführt werden. Offenbar ist Umweltschutz dann besonders wichtig, wenn es um die Berufsgruppe der Fischer geht. Es ist ein Schlag für unsere Fischer und deren Familien. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) (Anne Riecke) Bereits in der Vergangenheit mussten wir erleben, wie wenig Rücksicht auf die Belange der Küstenfischerei genommen wurde. Anstatt gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten, werden Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen. Dies zeugt von einer Ignoranz gegenüber der Tradition und der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischerei in unserem Land. Natürlich ist das kein Wunder, wenn man sich als Partner in einer Koalition befindet, in der solche Projekte anscheinend einfach nur abgenickt werden. Wir Freie Demokraten fordern daher eine ernsthafte Überarbeitung des Aktionsplans. Die Schutzgebiete dürfen nicht völlig losgelöst von den Menschen, die seit Generationen von der Ostsee leben, festgelegt werden. Wir brauchen eine Lösung, die Naturschutz und wirtschaftliche Vernunft miteinander verbindet, und keine ideologiebetriebene Verbotsorgie. (Beifall FDP) Wir fordern die Landesregierung auf, die Fischer endlich an einen Tisch zu holen, gemeinsam mit ihnen praktikable Lösungen zu entwickeln und diese dann in die Tat umzusetzen. Falls die Koalition dabei Hilfe braucht, geben wir gern Unterstützung standhafter Wirtschaftspolitik. (Beifall FDP) Darüber hinaus muss sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Schutzgebieten auf die Fischerei stärker berücksichtigt werden. Es reicht nicht aus, auf dem Papier Schutzgebiete auszuweisen, ohne die Konsequenzen für die Menschen vor Ort zu bedenken. Sehr geehrte Damen und Herren, die Küstenfischerei ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer schleswig-holsteinischen Identität und Wirtschaft. Es liegt in unserer Verantwortung, sie zu schützen und zu fördern. Wir dürfen nicht zulassen, dass unausgegorene Pläne der Landesregierung die Existenz unserer Fischer gefährden. (Beifall FDP, Thomas Hölck [SPD] und Christian Dirschauer [SSW]) Setzen Sie daher ein Zeichen für eine ausgewogene und zukunftsorientierte Politik im Sinne von Naturschutz und wirtschaftlicher Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Manfred Uekermann das Wort.

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Manfred Uekermann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im März 2024 hat die Landesregierung mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz der schleswig-holsteinischen Ostsee verabschiedet. Das Ergebnis beruht auf einem Konsultationsprozess mit intensiven Gesprächen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Anwohnern, Kommunen, Wirtschaft, Interessenverbänden und der Politik. (Lachen Sybilla Nitsch [SSW] und Birte Pauls [SPD] – Birte Pauls [SPD]: Die Wahrnehmungen sind unterschiedlich!) Seitdem arbeiten die beteiligten Ministerien an der Umsetzung dieses Aktionsplans. Neben dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt, Natur sind dies das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sowie das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und was sieht man daran? Das ist ein bisschen viel!) Um die Umsetzung dieses Plans in der Öffentlichkeit transparent zu machen, finden – so steht es auch auf der Internetseite – zum einen im Frühjahr 2025 Informationsveranstaltungen in den vier Anrainerkreisen statt. In den Veranstaltungen wird zudem über die konkreten Umsetzungsschritte zu den Maßnahmen des Aktionsplanes informiert. Zum anderen werden erste Möglichkeiten für die Einbindung von Stakeholdern, Verbänden, lokalen Akteuren und den Küstengemeinden vorgestellt. Weiterhin sieht der Aktionsplan die Gründung eines wissenschaftlichen Beirates vor. Dieser Beirat soll sowohl interdisziplinär als auch als beratendes Gremium der Landesregierung wirken und den Austausch von Wissenschaft, Politik und Behörden fördern. Zur ebenfalls im Aktionsplan Ostseeschutz 2030 vorgesehenen Ausweisung der neuen Naturschutzgebiete erfolgt ein formales Rechtsetzungsverfahren gemäß § 19 Naturschutzgesetz. Während dieses Verfahrens besteht die Möglichkeit, Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zu den Entwürfen der Schutzgebietsverordnung einzubringen. (Manfred Uekermann) Ich weise noch einmal darauf hin – ich muss zugeben, der ein oder andere war noch nicht dabei –: Der Landtag hat zudem am 26. September 2024 den Erhalt der Küstenfischerei an der Ostsee und Nordsee beschlossen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Thomas Hölck [SPD]) Da wir aber über den Erhalt und die Unterstützung der Küstenfischerei sprechen – siehe den heutigen Antrag der FDP –, frage ich mich allerdings schon, warum die FDP in ihrer Regierungsverantwortung im Bund die zunehmenden Finanzmittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz den Fischerinnen und Fischern nicht zukommen lassen hat. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das wird jetzt alles besser! – Weitere Zurufe) Statt die gesamten resultierenden 670 Millionen Euro wie vorgesehen als Kompensation für die Eingriffe der Fanggebiete und die damit verbundenen Verluste an Fischereibereichen auszuzahlen, wurden die Gelder in den Haushaltsberatungen unverständlicherweise auf 134 Millionen Euro gekürzt. (Patrick Pender [CDU]: Das gibt’s nicht!) Außerdem ist von dieser Restsumme bis heute so gut wie nichts bei der Fischerei angekommen. (Zurufe FDP)

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Annabell Krämer

Herr Abgeordneter, gestatten Sie dem Herrn Kollegen Vogt eine Zwischenfrage?

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Manfred Uekermann CDU

Ja, selbstverständlich, gerne.

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Christopher Vogt FDP

Lieber Kollege Uekermann! – Darfst ruhig Manfred sagen. (Heiterkeit) Lieber Kollege Manfred Uekermann! Erstens wollte ich mich bedanken, dass Sie in den Kieler Nachrichten kürzlich noch einmal deutlich gemacht haben, dass auch Sie den Aktionsplan nachbessern wollen. Das halte ich für eine gute Sache. Ich drücke Ihnen die Daumen und wünsche Ihnen alles Gute. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Da Sie ja jetzt auch auf Bundesebene wieder in Regierungsverantwortung kommen – wenn das so klappt –: Werden Sie als CDU denn den Punkt bei der Verteilung der Mittel auf Bundesebene ändern, wenn Sie jetzt in die Bundesregierung kommen? Das ist ja die spannende Frage. Wir wollen ja nicht nur in die Vergangenheit gucken, wir wollen ja auch wissen: Was haben Sie denn jetzt vor? – Ich kann das relativ einfach beantworten: Wenn ich da wirklich was zu sagen hätte, dann könnten Sie sich darauf verlassen. (Heiterkeit und Beifall CDU)

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Annabell Krämer

Der Abgeordnete Vogt möchte Ihnen eine weitere Frage stellen, Herr Kollege Uekermann.

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Christopher Vogt FDP

Herr Kollege, das wollte ich gar nicht wissen. (Heiterkeit) Sie haben ja im Land was zu sagen – hoffe ich –, und deswegen noch mal im Land alles Gute, aber im Bund ist ja die spannende Frage: Was macht denn Ihre Partei da? Sie haben ja die Ampel kritisiert. Ändert sich das jetzt? Passiert denn da was? Das wollte ich wissen, vielleicht können Sie darauf noch antworten. – Also ich glaube, Sie können sich darauf verlassen, dass es wirtschaftlich jetzt besser vorangeht. (Beifall CDU – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Darauf würde ich mich so nicht verlassen!) – Das weiß ich, deswegen sind Sie auch nicht mehr da, oder? (Heiterkeit und Beifall CDU) Die Landesregierung hat außerdem im Frühjahr 2024 gemeinsam mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die damalige Bundesregierung aufgefordert, die Gelder der Fischereikomponente den Küstenländern zur Verfügung zu stellen. Was ist dabei rausgekommen? – Die alte Bundesregierung lehnte dieses ab. Man könnte sagen: leider ein weiteres Paradebeispiel für Doppelmoral. – Vielen Dank, wir lehnen beide Anträge, auch den Alternativantrag, ab. (Beifall CDU)

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Beate Raudies

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Silke Backsen das Wort.

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Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Uekermann hat gerade schon ungefähr fast alles von meiner Rede vorgetragen, ich fange mal weiter hinten an. (Christopher Vogt [FDP]: Dann können Sie ja vielleicht erklären, was die CDU möchte!) Ich komme noch einmal zum Konsultationsprozess und werde kurz erklären, was in den Fachworkshops stattgefunden hat. Nach den acht Fachworkshops des Konsultationsprozesses gab es noch einen Verzahnungsworkshop. Wirklich all diejenigen, die die Ostsee nutzen und auch schützen wollen, kamen dort zu Wort. Dazu gehörten die Naturschutzverbände, aber ebenso die Fischereiverbände, die Fischer, Landwirte und Landwirtinnen, Wassersportler, Vertreter und Vertreterinnen der Kreise und Kommunen, auch die regionale Wirtschaft und der Tourismus. 379 Personen haben sich für ihre Organisationen oder auch als Privatpersonen dort eingebracht. Thematisch stand dabei aber immer der Ostseeschutz insgesamt im Vordergrund und nicht nur die Frage: Nationalpark ja oder nein? – Immer wurde eben auch gefragt, welche alternativen Lösungen zu einem wirksamen Gebietsschutz führen können. Das Ergebnis kennen wir, wir haben es jetzt auch schon ein paar Mal gehört. Einen Nationalpark Ostsee gibt es erst mal nicht, und ja, das finde ich auch immer noch sehr schade. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber der Prozess hat aufgezeigt, dass wirklich für alle Beteiligten der Wunsch nach mehr Ostseeschutz unstrittig ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So hat die Landesregierung einen umfassenden und ausgewogenen Aktionsplan vorgelegt, in den die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen, die Berichte und im Prozess formulierten Positionen eingeflossen sind. Die Umsetzung dieses Aktionsplans hat bereits begonnen. Zentraler Punkt und Anlass der heutigen Debatte ist die Ausweisung von drei neuen Naturschutzgebieten von der Schlei bis Gelting, in der südlichen Hohwachter Bucht und westlich von Fehmarn. Die Kulissen für diese Schutzgebiete wurden nicht willkürlich gezogen, sondern orientieren sich an den dort vorhandenen Schutzgütern. Beispielsweise sind das Riffstrukturen und Seegraswiesen, die auch für Jungfische Schutz bieten. Es sind Gebiete mit erhöhtem Schweinswalvorkommen, aber auch Rastvögel-Hotspots und andere Schwerpunktgebiete mariner Lebewesen. Jedes der genannten Gebiete umfasst gleich mehrere dieser Kategorien. Der nächste Schritt zur Ausweisung der Schutzgebiete ist nun das im Landesnaturschutzgesetz vorgesehene Beteiligungsverfahren – auch hier wieder, liebe Kolleg_innen: ein Beteiligungsverfahren. Auf Basis des konkreten Entwurfs einer Schutzverordnung können hier noch einmal alle Stellung nehmen, können Positionen und Bewertungen einbringen. Diesen Weg werden wir gemeinsam weitergehen. Der Erhalt der Küstenfischerei bedingt eine enge Einbindung und Absprache mit dem Berufsstand, (Zuruf Thomas Hölck [SPD]) um sowohl die Fischerei als auch zugleich Naturschutzmaßnahmen erfolgreich gestalten zu können, Herr Kollege Hölck. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch mir ist in diesem Prozess wichtig, dass die Fischerei und die Fischer und die Fischerinnen gleichermaßen berücksichtigt werden – und hier, falls Sie noch zuhören, liebe Kollegin, auch das Wort „gleichermaßen“. Die Veränderungen der FischereiFangkulisse werden mit den Fischereiverbänden im Rahmen der dafür vorgesehenen Beteiligungsverfahren erörtert. Exakt so steht es im Aktionsplan und nicht, wie die FDP es in ihrem Antrag formuliert, indem sie von einem Verbot der Küstenfischerei spricht. Eines ist aber auch klar: Ohne Meeresschutz keine Fische, und wir müssen jetzt handeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hohe Nährstoffeinträge und Sauerstoffarmut, verrostende Munition, PFAS und andere Schadstoffe, globale Erwärmung, Plastikmüll, Geisternetze und die Fischerei: Das Ökosystem Ostsee steht unter einem unglaublichen Druck. Verantwortlich für diesen Druck sind wir, die Menschen, die sie eben dementsprechend nutzen. Die Folgen sind ein dramatischer Rückgang der Artenvielfalt und zum Beispiel sauerstoffarme Todeszonen. (Silke Backsen) Die Probleme werden bereits seit Jahren benannt wie zum Beispiel in den Berichten der HELCOM – seit Jahren! Auch seit Jahren haben wir bereits internationale Meeresschutzziele, die wir eben auch endlich national umsetzen müssen. Also lassen Sie uns weitermachen, vorangehen und die Ostsee als wundervollen, faszinierenden und belebten Lebensraum bewahren. Noch einmal zur Erinnerung: Über 93.000 Menschen haben Anfang letzten Jahres die Petition unterschrieben: Retten Sie unsere Ostsee, Ja zum Nationalpark. – Das haben wir getrennt. Sie haben diese Petition unterschrieben und fordern das Gleiche, was wir hier auch fordern. Sie fordern mehr Naturschutz, mehr Meeresschutz und eben mehr Ostseeschutz. Diesem Ruf werden wir folgen und unseren Aktionsplan Ostseeschutz weiter umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Thomas Hölck das Wort.

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Uekermann, Sie werden in den Kieler Nachrichten zitiert: „Wir sollten uns mit den Grünen – etwa in einer Koalitionsrunde – darüber unterhalten, wo wir den Aktionsplan nachbessern können.“ Das wird sicher nicht einfach. Sie halten hier eine Rede, ohne überhaupt eine Andeutung zu machen, dass Sie kompromissbereit sind. Das ist für mich etwas, wozu ich sagen muss: Sie lassen die Fischer an der Ostsee alleine, zusammen mit den Grünen, weil Sie sich gegenüber den Grünen nicht durchsetzen können. (Beifall SPD, Anne Riecke [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich will überhaupt keine Zweifel aufkommen lassen: Der verstärkte Schutz der Ostsee ist längst, längst überfällig. (Beifall Martin Habersaat [SPD] und Birte Pauls [SPD]) Die Ostsee mit einer guten ökologischen Wasserqualität ist die Grundlage für einen guten, erfolgreichen Tourismus, aber auch Grundlage für einen erfolgreichen Meeresschutz. (Unruhe – Glocke Präsidentin) Die Ostsee mit guter ökologischer Wasserqualität ist auch unabdingbar für unsere Fischerei. (Beifall SPD) Doch erinnern wir uns: Die Landesregierung hatte seinerzeit die Einrichtung eines Nationalparks Ostsee verstolpert. Die Alternative soll nun der Aktionsplan Ostsee sein. Dieser sieht unter anderem die Ausweisung von Nullnutzungszonen für die Fischerei vor. Der Landesfischereiverband SchleswigHolstein äußerte daraufhin massive Bedenken. Er sprach von einem Berufsverbot, wenn diese Nullnutzungszonen so umgesetzt werden. Um eine Lösung zu finden, legte der Verband der Landesregierung und den Abgeordneten im November 2024 Alternativvorschläge vor, die den Schutz der Ostsee mit der Existenzsicherung der Fischereibetriebe verbinden sollten. Als dieser Aktionsplan Ostsee erstellt wurde, wurden Kompromisse für den Tourismus hinsichtlich der Nutzung der Strände vereinbart. Es wurden den Wassersportlern akzeptable Befahrungsregeln zugestanden, und sogar mit den Landwirten wurden Zielvereinbarungen getroffen, um die Nährstoffeinträge zu verringern. Und die Fischer? – Nichts, kein Kompromiss. Dabei hat der Landtag im September 2024 einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zum Erhalt einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Fischerei in Schleswig-Holstein beschlossen. (Beifall SPD – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich will nur zwei Sätze aus Ihrem Antrag zitieren: „Bei den Fischereibetrieben an unseren Küsten handelt es sich in erster Linie um kleinere, handwerkliche Familienbetriebe, die unsere Unterstützung für eine Zukunftsperspektive benötigen. Nicht nur bis zur nächsten Fangsaison, sondern auch für die kommenden Generationen.“ Aber was ist denn das, wenn ich nun Nullnutzungszonen einführe und dort niemand mehr fischen kann und am Ende alle arbeitslos sind? – Dann gibt es keine Fischerei mehr an der Ostsee. Dann ist dieser Antrag, den wir damals beschlossen haben, Makulatur. Dieser Antrag ist die Grundlage für die Fischereipolitik auch dieser Landesregierung. Also hätte sie sich auch bewegen müssen. (Thomas Hölck) (Beifall SPD, SSW und Christopher Vogt [FDP]) Dann, kurz nachdem wir diesen Antrag beschlossen hatten, hat der Landesfischereiverband seine Vorschläge in einem Brief vorgetragen. Wir mussten Sie im Ausschuss stundenlang erst einmal an diesen Antrag erinnern und darauf hinwirken, dass der Landesfischereiverband seine Vorschläge überhaupt vorstellen durfte. Das ist allerdings schon schäbig, wenn man weiß, dass dieser Antrag vorher beschlossen wurde. Ich kann überhaupt nicht erkennen, dass sich die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen bewegen wollen. Das ist einfach unerträglich gegenüber der Fischerei, weil allen anderen Kompromisse angeboten worden sind. Da sind Kompromisse gemacht worden. Nur bei der Fischerei sperrt man sich. (Zuruf Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich sage Ihnen noch eines: Glauben Sie wirklich, dass sich am Ende des Verfahrens, wenn Sie als Landesregierung den Entwurf der Verordnung vorgelegt haben, noch was ändert? Warum sind Sie jetzt nicht bereit, sich mit den Fischern mit den Alternativvorschlägen zusammenzusetzen und einen Kompromiss zu erarbeiten, der dem Schutz der Ostsee und den Fischern gerecht wird? – Das ist einfach nicht akzeptabel. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir müssen einen eigenen Kompromiss finden, denn sonst ist die Ostseefischerei nicht mehr vorhanden. Deshalb ist alles andere, als einen Kompromiss zu finden, respektlos gegenüber der Fischerei, weil sie auch zu Recht um ihre Existenz fürchtet. So geht man miteinander nicht um. Ich will noch zwei Sätze zum FDP-Antrag sagen: Der ist für mich (Dr. Heiner Garg [FDP]: Super!) – nicht ganz super, (Christopher Vogt [FDP]: Ach Mensch, mach doch die gute Stimmung nicht kaputt!) weil dort beschlossen werden soll, dass die Alternativvorschläge der Fischerei beschlossen werden sollen. Das halte ich auch nicht für den richtigen Weg, sondern man muss in Verhandlungen gehen – die Landesregierung mit der Fischerei –, einen Kompromiss vorlegen, und dann ist man, finde ich, allen Seiten gerecht geworden. Das kann ich so nicht erkennen. Deshalb ist Ihr Antrag einfach zu weitgehend und nicht die Lösung für einen Kompromiss. Deshalb werden wir ihn ablehnen. – Danke schön. (Beifall SPD, Christian Dirschauer [SSW] und Sybilla Nitsch [SSW])

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Michael Schunck das Wort. (Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr schöne Krawatte!)

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Dr. Michael Schunck SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Vielen Dank, Jasper. – Eigentlich ist schon alles gesagt. Anne Riecke hat, wie gesagt, den Finger sozusagen genau in die Wunde gelegt. (Beifall SSW und SPD) Ich versuche, das noch einmal mit den Worten des SSW zusammenzufassen: (Unruhe – Glocke Präsidentin)

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Beate Raudies

Entschuldigung, Herr Abgeordneter. – Bitte!

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Dr. Michael Schunck SSW

Danke! – Als seinerzeit der Konsultationsprozess zum Nationalpark Ostsee eingeleitet wurde, haben wir als SSW diesen Beteiligungsprozess begrüßt und ihn konstruktiv begleitet. Denn die Antwort auf „Nationalpark: ja oder nein“ sollte ursprünglich nicht am grünen Tisch entschieden werden. Bei einer solch weitreichenden Entscheidung gehört es sich einfach, alle Beteiligten anzuhören. Und so wurde der Prozess damals eingeleitet. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass dieser Prozess letztendlich nicht fachlich entschieden wurde, sondern dass der Nationalpark Ostsee stattdessen politisch begraben wurde. Die CDU ist in der Frage zu einem Nationalpark vorzeitig eingeknickt und hat den Prozess kurzerhand beendet. Als Kompromiss wurde daraufhin der Aktionsplan Ostsee 2030 ins Leben gerufen. Durch die Beendigung des Konsultationsprozesses hat die CDU das Verfahren aus der Hand gegeben. Ein Nationalpark beziehungsweise das entsprechende Gesetz dazu wird im parlamentarischen Verfahren durchgeführt – normalerweise. Damit hätten (Dr. Michael Schunck) wir die Möglichkeit gehabt, nach dem Konsultationsprozess im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess auf die Ausgestaltung eines Nationalparks Ostsee entsprechend politisch Einfluss zu nehmen. Aber soweit ist es gar nicht erst gekommen. (Zuruf Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Alle weiteren Überlegungen zur Ausgestaltung eines Nationalparks sind damit obsolet. Die Ausgestaltung des Aktionsplans hingegen mit den entsprechenden Schutzgebietsausweisungen ist ein Kompromiss, auf den sich die Koalition geeinigt hat.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, Pardon: Gestatten Sie der Kollegin Schmachtenberg eine Zwischenfrage?

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Cornelia Schmachtenberg CDU

Vielen Dank, Herr Kollege. – Habe ich Sie jetzt gerade richtig verstanden, dass sich der SSW dafür eingesetzt hätte, einen Gesetzgebungsprozess für einen Nationalpark in die Wege zu leiten, damit man darüber dann parlamentarisch entscheiden kann, und sich nicht für einen aktiven Ostseeschutz – den Aktionsplan Ostseeschutz – einzusetzen? Hätten Sie es eher bevorzugt, einen Gesetzgebungsprozess für einen Nationalpark Ostsee einzuleiten? – Also für mich ist das dünnes Eis. Ich bin noch nicht so lange dabei, wie Sie wissen, Frau Schmachtenberg. Aber ich denke schon, dass wir das ins Gesetz zu meißeln natürlich besser finden, als wenn wir einfach nur einen Aktionsplan machen. Denn ein Aktionsplan ist unausgegoren. Dementsprechend finde ich es besser, wir überführten das in eine Gesetzeslage. (Unruhe CDU) – Fragen Sie nach!

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Beate Raudies

Die Frau Abgeordnete Schmachtenberg möchte noch einmal nachfragen. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Cornelia Schmachtenberg CDU

Es tut mir natürlich leid, dass Sie jetzt in dieser Situation sind. Aber mich interessiert das wirklich, weil ich den SSW bisher anders verstanden habe. Sie bevorzugen ein Gesetzgebungsverfahren für einen Nationalpark Ostsee, damit alle beteiligt werden? Ich meine, es gibt ja auch gesetzgeberische Verfahren, beispielsweise wenn wir ein Naturschutzgebiet einführen, bei denen sich auch jeder beteiligen kann, was vorher schon – – (Dr. Heiner Garg [FDP]: Er ist gerade erst dabei!) – Ja, das ist eine Positionierung, die ich vom SSW einfach gern erfahren möchte. – Also gut, ich kann das natürlich nur einmal vermuten. – Ich sehe schon: Ich kriege einen Dreiminutenbeitrag meines Fraktionsvorsitzenden. (Heiterkeit) Ich will damit nur sagen, dass ich glaube: Ein Gesetzgebungsverfahren macht schon Sinn, wenn man alle Beteiligten involviert, dementsprechend auch die Fischer berücksichtigt. Das sage ich jetzt einmal so und glaube, dass es im Sinne des SSW ist. – Ich sehe ein leichtes Nicken, aber den Rest wird Herr Dirschauer wahrscheinlich gleich aufklären. (Heiterkeit CDU und FDP – Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danke. – Gut, machen wir weiter: Damit hätten wir die Möglichkeit gehabt, nach dem Konsultationsprozess im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess auf die Gestaltung eines Nationalparks Ostsee politisch Einfluss zu nehmen. Wie gesagt, so weit ist es nicht gekommen. Alle weiteren Überlegungen zur Ausgestaltung eines Nationalparks sind damit obsolet. Die Ausgestaltung des Aktionsplans mit den entsprechenden Schutzgebietsausweisungen ist hingegen ein Kompromiss, auf den sich die Koalition geeinigt hat; das habe ich eben schon gesagt. Nun müssen wir uns dazu verhalten. Es geht um den Schutz der Ostsee mit ihren unterschiedlichsten biologischen Habitaten und ökologischen Nischen. Es geht um Rückzugs- und Ruheräume für die Meeresfauna und ‑flora, aber auch um Munitionsaltlasten, um erhöhte Nährstoffeinträge und um so- (Dr. Michael Schunck) genannte sauerstoffreduzierte Todeszonen. Das ist alles richtig; Frau Backsen, Sie haben es auch gesagt. Und ja: Wir müssen etwas tun, um das Ökosystem Ostsee besser zu schützen. Minister Goldschmidt hat in seiner Rede zum Aktionsplan unter anderem darauf hingewiesen, dass die Ostsee für uns ein „identitätsstiftendes Meer“ ist. Damit hat er absolut recht; ich war damals noch nicht dabei, aber ich stimme dem zu: identitätsstiftend für unser Land, für unsere Küsten, aber auch für unsere Fischerei. Wir reden dabei nicht über große, industrielle Fischerei – die gibt es schlichtweg nicht bei uns; sie wird aber immer wieder als abschreckendes Beispiel angeführt. Nein, wir haben entlang der Ostseeküste nur eine traditionelle, handwerkliche Fischerei, die küstennah fischt. Die sieht sich durch den Aktionsplan gefährdet. Die geplanten Schutzgebiete sind größtenteils in den Bereichen verortet, in denen unsere Fischer ihre Fanggebiete haben, vor allem für Plattfische. Sofern sich an der Gebietsausweisung nichts ändert, würde das für 90 Prozent unserer Fischer bedeuten, dass ihnen die wirtschaftliche Existenzgrundlage genommen würde und sie ihre küstennahe und nachhaltige Fischerei nicht weiter betreiben könnten. (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Es ginge mit den Fischern nicht nur ein traditionelles Handwerk unseres Landes verloren – das hat unser Kollege Hölck schon gesagt –, nein, es ginge vielmehr auch der bei Touristen beliebte Verkauf fangfrischen Fisches direkt von Bord in den Häfen verloren. Wir reden somit nicht über vereinzelte kleine Gebiete entlang der Ostseeküste, wir reden über das Aus unserer traditionellen Fischerei sowie der nachgelagerten Wirtschaft. Ausweichgebiete stehen unseren Fischern quasi nicht zur Verfügung, weil die mit den bestehenden Fischereifahrzeugen nicht erreichbar sind und wirtschaftlich nicht tragbar wären. Die Fischer fühlen sich – das ist absolut nachvollziehbar – als die Verlierer des gesamten Prozesses. Wenn es beim Status quo der Schutzgebietsausweisung bleibt, dann sind es die Fischer, die für den Meeresschutz geopfert werden. Das kann so nicht gewollt sein. Immer wieder haben sie in den letzten Jahren gezeigt, dass sie gewillt sind, den Artenschutz zu unterstützen. Mit den freiwilligen Vereinbarungen in Bezug auf Schweinswale oder Tauchenten haben sie gezeigt, dass ihnen der Artenschutz auch im eigenen Interesse wichtig ist. Es klingt wie Hohn, wenn Minister Goldschmidt in der Regierungserklärung davon spricht – ich zitiere –: „Innerhalb dieser Gebiete wird es keine Stellnetzfischerei mehr geben, in denen sich die Schweinswale verheddern können. Außerhalb dieser Gebiete werden wir die freiwilligen Vereinbarungen mit den Fischerinnen und Fischern in Sachen Stellnetzfischerei fortentwickeln und evaluieren.“ Ich frage mich wirklich: Welche Fischer wollen Sie, Minister Goldschmidt, überzeugen, an solchen freiwilligen Vereinbarungen teilzunehmen? Das bisherige Vorgehen der Landesregierung hat zu großer Verunsicherung innerhalb der Fischerei geführt. Das Angebot vonseiten der Fischerei, Alternativflächen oder Lösungen zu benennen, wurde bisher nicht berücksichtigt, obwohl es anderslautende Versprechen gegeben haben soll, wie Umdruck 20/3762 zu entnehmen ist. Wenn sich in Bezug auf die Schutzgebietskulisse nichts ändert, werden wir unsere küstennahe und traditionelle Fischerei verlieren. Das ist Fakt. Dann sind die Mittel des Windenergie-auf-See-Gesetzes für die Fischerei statt in den Wind in den Sand gesetzt, und der Fischereiverband kann mit dem Abschlussbericht der Leitbildkommission und deren Empfehlungen, die Ostseefischerei zukunftsfest zu machen, die Wände tapezieren. Das darf alles nicht passieren. Die Fischerei braucht endlich verbindliche Zusagen, dass sie weiterhin wichtiger Teil der schleswig-holsteinischen Ernährungswirtschaft ist, so wie sie es schon jahrhundertelang zuvor gewesen ist. (Beifall SSW, Thomas Hölck [SPD], Marc Timmer [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Vielen Dank, dass ich etwas überziehen durfte, und vielen Dank, Herr Garg, dass Sie mich in Schutz genommen haben. (Beifall SSW, Thomas Hölck [SPD], Marc Timmer [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Beate Raudies

Vielen Dank. – Für einen Kurzbeitrag hat sich der Fraktionsvorsitzende des SSW, Christian Dischauer, gemeldet.

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Christian Dirschauer SSW

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schmachtenberg, dem Grunde nach wissen Sie um die Position des SSW. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Das haben wir in den Debatten, die wir dazu hatten, mehrfach deutlich gesagt. Ich kann mich erinnern, dass der Kollege Petersdotter mir dazu seinerzeit eine Zwischenfrage gestellt hat. Die haben wir klar beantwortet. Dass der Kollege Schunck diesen Prozess natürlich nicht in seiner Detailtiefe kennt, bitte ich an der Stelle zu berücksichtigen. Ich will noch einmal sagen: Wo kommen wir her? (Tobias Koch [CDU]: Wie war denn die Position? – Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Wie ist denn die Position?) Wir kommen da her, dass die Regierung, die regierungstragenden Fraktionen einen Konsultationsprozess zu einem Nationalpark gestartet haben. Wir haben von Anfang an gesagt: Wir sind erst einmal neutral, wir sind offen in diesem Prozess. Wir wollen erst einmal sehen, was bei der Konsultation herauskommt. Aber, Frau Schmachtenberg, Sie und Ihre Regierung haben den Prozess von Anfang an zerstört, Sie haben ihn mit Friendly Fire beschossen. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW], Thomas Hölck [SPD], [SPD], Marc Timmer [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich kann mich erinnern, dass der Wirtschaftsminister relativ zeitnah rausging; er hat gegen einen Nationalpark gesprochen. Da hat die Kollegin Backsen reagiert. Dann war der Kollege Jepsen auf der Titelseite einer großen Flensburger Zeitung und hat auch mitten im Konsultationsprozess gegen den Nationalpark gewettert. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihr Prozess ist gescheitert. (Glocke Präsidentin) Wir haben doch im Dialog gar keine vernünftige Grundlage bekommen. (Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Sybilla Nitsch [SSW] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Mit dem, was Sie eben nicht geliefert haben, können wir als SSW nur sagen: Nein zum Nationalpark. Es gibt überhaupt keine Grundlage, über die man reden kann; die haben Sie nicht geliefert. – Danke. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Beate Raudies

Ich freue mich über die rege Beteiligung an der Debatte. Der Nächste, der sich darüber freuen kann, ist der Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, für die Landesregierung. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte zeigt ganz klar, dass wir uns in einer Sache alle einig sind, nämlich bei der Feststellung, dass sich die Ostsee in einem schlechten ökologischen Zustand befindet und ihr Schutz dringend verbessert werden muss. (Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Uneinigkeit besteht dann allerdings schnell über den richtigen Weg und die erforderlichen Maßnahmen. Die Landesregierung hat vor knapp einem Jahr den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 – kurz APOS – beschlossen. Dieser Beschluss steht. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Glauben Sie mir, es war ein sehr schwieriger politischer Entscheidungsprozess. Die berechtigten Interessen der verschiedenen Nutzergruppen auf der einen Seite mussten mit den Anforderungen an einen verbesserten Ostseeschutz auf der anderen Seite bestmöglich abgewogen werden. Mir als Fischereiminister ist die Zustimmung bis zuletzt nicht leichtgefallen, denn es ist vor allem die Fischerei, die von den beschlossenen Maßnahmen hart, teilweise sehr hart getroffen wird. In einer Situation, die durch den Zusammenbruch der Bestände von Dorsch und Hering ohnehin schon sehr schwierig ist, sollten nun noch wichtige küstennahe Fanggebiete, die für die Fischerei insbesondere für den Fang von Plattfisch wichtig sind, verloren gehen. Meine Damen und Herren, daher kann ich das Unverständnis aufseiten der Fischerei über die Entscheidung der Landesregierung zum Aktionsplan Ostseeschutz, APOS, sehr gut nachvollziehen. (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Nach Veröffentlichung des APOS habe ich mich mehrmals mit Vertretern der Fischerei ausgetauscht und weiß um die große Betroffenheit. Ich begrüße es daher, dass der Landesfischereiverband kürzlich konstruktive Alternativvorschläge für den Zuschnitt (Minister Werner Schwarz) der Schutzgebiete vorgelegt hat. Was davon berücksichtigt werden kann, wird sich allerdings erst nach Abschluss der Auswertung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zur Ausweisung der neuen Naturschutzgebiete beziehungsweise der Natura-2000- Gebiete mit einhergehenden Nutzungsausschlüssen für die Fischerei zeigen. Es ist entscheidend, dass wir eine Lösung finden, mit denen wir den Fischerinnen und Fischern weiterhin eine Perspektive bieten und gleichzeitig die notwendigen Umweltziele erreichen. Meine Damen und Herren, daher haben wir als Landesregierung im Rahmen des APOS beschlossen, die Fischereibetriebe zum Beispiel beim Aufbau alternativer Einkommensquellen zu unterstützen. Dafür werden wir Mittel aus dem Europäischen Fischereifonds einsetzen. Alle Fördermaßnahmen, die wir zur Unterstützung der Fischerinnen und Fischer ergreifen, wollen wir in enger Abstimmung mit der Fischerei entwickeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Eine erste Projektidee wurde von der Fischerei bereits positiv aufgenommen und in die vom Bund eingerichtete Zukunftskommission Fischerei eingebracht. Dabei geht es um das Projekt Fishing for Data. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Projekt spätestens im Jahr 2026 starten kann und dann auch aus der Fischereikomponente des Windenergie-aufSee-Gesetzes gefördert werden wird. Eine weitere Maßnahme, über die wir zwangsläufig gemeinsam mit der Fischerei nachdenken, ist der Abbau von Fischereikapazitäten durch geförderte Abwrackung. Hierzu sind noch intensive Gespräche zu führen und Fragen zu klären über das Ob, aber auch über die Frage der Ausgestaltung und Finanzierung einer solchen Maßnahme. Am schnellsten, einfachsten und effizientesten wäre es dabei, die Mittel aus der Fischereikomponente des Windenergie-auf-See-Gesetzes unmittelbar über das Land Schleswig-Holstein zu bewirtschaften. Deshalb habe ich mich in Zusammenarbeit mit den benachbarten Küstenländern intensiv dafür eingesetzt, Mittel aus der Fischerei- und Meeresschutzkomponente des Windenergie-auf-See-Gesetzes für SchleswigHolsteins Fischereibetriebe nutzbar zu machen. Die Bundesregierung lehnte diese Mittelzuweisung an die Küstenländer allerdings ab. Das kann ich nicht akzeptieren. Hier vor Ort, in Schleswig-Holstein, wissen wir am besten, welche Bedarfe bestehen. Bei einer Eigenverwaltung können die Mittel schnell und zweckentsprechend mit den bewährten Förderinfrastrukturen nutzbar gemacht werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Dafür werde ich mich weiterhin stark machen. – Vielen Dank.

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Beate Raudies

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um rund eine halbe Minute ausgedehnt. Diese Zeit würde ich jetzt auch den anderen Fraktionen zur Verfügung stellen. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung haben wir nicht gehört. Ich lasse dann in der Sache abstimmen und zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/2943. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD. Bei Enthaltung? – Des SSW. Der Antrag ist damit abgelehnt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber nur knapp!) Dann lasse ich über den Alternativantrag der Fraktionen von SPD und SSW, Drucksache 20/2998 (neu), in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Bei Gegenstimmen? – Von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Bei Enthaltung? – Der FDP-Fraktion. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. (Unruhe) Als letzten Punkt für heute rufe ich Tagesordnungspunkt 26 auf: Kinderhospizarbeit in Schleswig-Holstein stärken Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2945 (neu) Schwerstkranke und sterbende Kinder sowie ihre Familien gut begleiten Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2996 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. (Vizepräsidentin Beate Raudies) Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Birte Pauls. – Bitte schön.

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Birte Pauls SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 10. Februar fand erneut der Tag der Kinderhospizarbeit statt. Die symbolischen grünen Bänder flatterten auf vielfältige Art und Weise durchs Netz und machten so auf die ganz besondere Situation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit unheilbaren und lebensverkürzenden Erkrankungen und auf die Kinderhospizarbeit aufmerksam. Das ist eine wichtige Aktion, die jährlich stattfindet, und die SPD-Fraktion hat diese Aktion sehr gerne begleitet. (Unruhe) Jedes Jahr werden in Deutschland 50.000 Kinder und ihre Familien mit schwersten Krankheiten konfrontiert, die keine Aussicht auf Heilung haben.

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Beate Raudies

Entschuldigung, Frau Abgeordnete. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon relativ spät am Nachmittag, aber ich darf doch bitten, dass Gespräche außerhalb des Plenarsaales geführt werden. Das Thema ist so wichtig, dass wir der Abgeordneten auch volle Aufmerksamkeit schenken sollten. – Danke.

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Birte Pauls SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wenn Kinder sterben, dann ist das für deren Familien und deren Angehörige ein schier unermessliches Leid und eine äußerst belastende Situation, die erhebliche Auswirkungen auf die ganze Familie hat. Die erkrankten Kinder benötigen rund um die Uhr Pflege und Betreuung, und das oft über viele Jahre. In dieser Not bietet die Kinderhospizarbeit nicht nur die professionelle Unterstützung bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung, sondern sie kümmern sich auch ehrenamtlich um die psychosoziale Begleitung, die Vernetzung und vor allem die Entlastung für diese Familien. Sie erleichtern den Kindern und Jugendlichen durch individuelle Therapien und Pflege sowie durch soziale Begleitung die oft unerträgliche Situation und geben den Familien Halt und Entlastung oder, wie es der Bundesverband Kinderhospiz formuliert, Halt zu finden, wenn das Liebste von uns gerissen wird. Diese Entlastung bedeutet für die Familien unendlich viel. Sie können sich in dem Augenblick um sich selbst kümmern oder aber um Geschwisterkinder, die verständlicherweise nicht immer die gleiche Aufmerksamkeit erhalten. In Schleswig-Holstein sind sechs Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhospizdienste tätig, darunter ist das Brückenteam der DRK-Schwesternschaften Kiel, das landesweit in der spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung tätig ist. Das Hospiz im Wohld in Gettorf bietet landesweit die einzigen zwei Betten für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen an, und dieses Angebot ist von unschätzbarem Wert für die Familien. Hierbei geht es gar nicht so sehr, wie bei den anderen Gästen im Hospiz, vorrangig um das Sterben, sondern um die so wichtige Entlastung für die betroffenen Familien. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Das hat der NDR-Beitrag am 10. Februar 2025 noch mal sehr gut unterstrichen. Ich weiß um die Diskussion, die es damals bei der Einrichtung dieser Plätze gegeben hat, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) aber die Erfahrungen zeigen auch, dass das eine gute Entscheidung war, die sehr gut angenommen worden ist und den Familien als richtig gute Entlastung dient. Während sich 2.500 Menschen dankenswerterweise ehrenamtlich im Hospizbereich engagieren, sind darunter allerdings nur wenige, die sich um die Begleitung der Kinder und Jugendlichen kümmern. Erst recht ist das Angebot für Kinder und Jugendliche, nicht wie das Angebot für Erwachsene, flächendeckend vorhanden. Die vier anderen Kinderund Jugendhospizdienste in Kiel, Rendsburg, Bad Segeberg und Flensburg bieten den Familien mit ihren schwerstkranken Kindern wohnortnah die beschriebene Unterstützung. Genau darum geht es uns in unserem Antrag: die wohnortnahe Unterstützung und die notwendige Entlastung der betroffenen Familien im Alltag, denn gelebt und bei Kindern in den meisten Fällen auch gestorben wird zu Hause. Genau da braucht es die notwendige Unterstützung und die Entlastung. Im Jahr 2016 haben wir den Antrag auf den Ausbau von wohnortnahen Hospizplätzen gestellt. Damit sind wir jetzt durch. Wir haben die Bettenanzahl, die gefordert wurde, erreicht, und ich bin sehr froh, dass das über Fraktionsgrenzen, über Legislaturperioden hinaus jetzt zum Erfolg gebracht worden ist. (Birte Pauls) (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Das finde ich total klasse. Damit dürfen wir jetzt aber nicht aufhören, uns um das Thema zu kümmern. Es gibt noch viele Herausforderungen. Eine davon ist das Entlastungsangebot für Familien mit ihren kranken Kindern. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Bedarfe hier neu zu ermitteln. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es handelt sich um ein hochsensibles Thema. Es geht um sterbende, kranke Kinder, und nicht jeder kann damit umgehen. Das ist mir sehr, sehr bewusst. Deshalb danke ich allen, die sich zutiefst menschlich, aber auch hochprofessionell um diese Kinder und ihre Familien kümmern. (Beifall ganzes Haus) Unsere politische Verantwortung ist es allerdings, hinzuschauen und zu handeln. Lassen Sie uns deshalb diese Kinder und ihre Familien unterstützen, wie es die viel zitierte Cicely Saunders gesagt hat: „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Vielen Dank. (Lebhafter Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Andrea Tschacher das Wort.

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Andrea Tschacher CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinderhospizarbeit ist eine der emotional herausforderndsten Aufgaben in unserem Gesundheits- und Sozialsystem. Wenn ein Kind schwerstkrank ist und es sich dem Lebensende nähert, trifft das natürlich nicht nur das Kind, sondern die ganze Familie und das Umfeld. Die Eltern, die Geschwister, die Großeltern und die Freundinnen und Freunde stehen vor einer kaum mit Worten zu beschreibenden Belastung. Es ist wichtig, sie in dieser schweren Zeit zu unterstützen und ihnen den Raum, die Begleitung und die Hilfen zukommen zu lassen, die sie brauchen. Die meisten Familien wünschen sich, dass ihre Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Dies erfordert nicht nur medizinische, sondern auch psychologische und soziale Unterstützung. Die ambulante Kinderhospizarbeit spielt hier eine zentrale Rolle. Ambulante Dienste leisten eine wertvolle Arbeit, indem sie betroffene Familien über viele Jahre hinweg begleiten – in der Krankheitsphase, im Sterbeprozess und oft lange darüber hinaus in der Trauerphase. In Schleswig-Holstein gibt es mittlerweile fünf ambulante Kinderhospizangebote, die eine wertvolle und unverzichtbare Arbeit leisten. Der Ansatz „ambulant vor stationär“ hat sich bewährt. Die meisten Kinder verleben ihre letzten Monate nicht in einem stationären Hospiz, sondern im Kreis ihrer Familie zu Hause – dort, wo sie sich sicher und geborgen fühlen, wo sie hingehören. Ein eigenständiges stationäres Kinderhospiz über die zwei Plätze für schwerstkranke Kinder mit besonderem Pflegebedarf im Hospiz am Wohld hinaus konnte sich aufgrund der geringen Fallzahlen nach meinem Kenntnisstand nicht etablieren. Dennoch müssen wir sicherstellen, dass in besonderen Fällen stationäre Angebote zur Verfügung stehen. Hier besteht eine enge Kooperation mit der Sternenbrücke in Hamburg sowie mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel, das über entsprechende Angebote verfügt. Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung bedeutet aber nicht nur eine palliative Versorgung der erkrankten Kinder. Wir nehmen auch die Geschwisterkinder und die Eltern in den Blick, denn sie brauchen ebenfalls eine professionelle Begleitung, um den emotionalen Herausforderungen zu begegnen. Trauerbegleitung, Entlastungspflege und psychosoziale Unterstützung sind daher essenzielle Bestandteile einer ganzheitlichen Versorgung. Wir als Politik tragen die Verantwortung dafür, dass betroffene Familien nicht alleingelassen werden. Der Ausbau ambulanter Strukturen sollte weiter Priorität haben. Das bedeutet eine sichere und langfristige Finanzierung für die ambulanten Kinderhospizdienste, eine bessere Vernetzung der Angebote und die Unterstützung für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die mit großer Hingabe und Engagement tätig sind. Ihnen danke ich an dieser Stelle von Herzen für diese wertvolle Arbeit. (Beifall ganzes Haus) Die Hospiz‑ und Palliativversorgung hat in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert, und es ist unser gemeinsames Ziel, diesen weiter zu stärken. Der vorliegende Antrag unterstreicht unser (Andrea Tschacher) Bekenntnis zur Unterstützung schwerstkranker und sterbender Kinder sowie ihrer Familien. Liebe Kollegin Pauls, ich habe mir auch das Zitat von Cicely Saunders herausgesucht und beende damit mit der freundlichen Genehmigung der Präsidentin meine Rede: „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.

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Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, über das wir heute sprechen, ist nicht einfach, obwohl es um die einzige Gewissheit geht, die jeder und jede von uns im eigenen Leben erwarten kann. Mit den Themen Tod und Sterben setzen sich viele Menschen aber entweder zu spät oder gar nicht auseinander. Aus einer kürzlich veröffentlichten Studie der Humboldt-Universität zu Berlin FamPalliNeeds zu den Bedürfnissen von Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen geht hervor, dass in Deutschland circa 320.000 bis 400.000 Kinder und Jugendliche von einer solchen Erkrankung betroffen sind. Nicht jeder dieser Fälle muss aufgrund kurativer Behandlungsmöglichkeiten und individuellem Krankheitsverlauf palliativ oder durch ein Hospiz versorgt werden. Dennoch ist diese Zahl so hoch, dass wir sie nicht vernachlässigen dürfen. Die Versorgung betroffener Familien und ihrer Kinder hat zum Ziel, die Lebensqualität aller Familienmitglieder zu fördern und sich an den Interessen und Bedürfnissen der Betroffenen zu orientieren. Die Versorgung setzt sich aus einem Mix an stationären Angeboten wie den Palliativstationen in den Krankenhäusern, den stationären Hospizen und den ambulanten Angeboten zusammen. Der Bedarf für stationäre Hospizplätze beträgt rund 50 Plätze pro 1 Million Einwohner. Diesen Versorgungsbedarf übererfüllen wir in Schleswig-Holstein in Kürze durch den Bau und die Förderung der Hospize in Neumünster und Oldenburg in Holstein. Die ambulanten Angebote setzen sich in Schleswig-Holstein aus 31 ambulanten Hospizdiensten, 15 SAPV-Teams – also Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung – und den ehrenamtlich koordinierten ambulanten Hospizdiensten zusammen. Letztere erhalten ihre Förderung nicht über die gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern über eine Landesförderung. Sie wird über unsere Landeskoordinierungsstelle beim Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein ausgezahlt. Ich schätze den HPVSH sehr und schlage deshalb auch in Abstimmung mit der Kollegin Tschacher vor, den Hospiz- und Palliativverband als Folge unserer Plenardebatte einmal in den Sozialausschuss einzuladen und gemeinsam unter anderem über die Ergebnisse der von mir eingangs erwähnten FamPalliNeeds-Studie zu sprechen und sie zu diskutieren. Der HPVSH ist es nämlich, der in Reaktion auf den vorliegenden Antrag zu Recht darauf hinweist, dass es problematisch sein könnte, den Bau eines stationären Kinderhospizes zu forcieren. Zum einen sei der Bedarf an dieser Stelle noch nicht ganz gegeben. Zum anderen fehle es an allen Ecken und Enden an Personal, das für den Rund-um-die-UhrBetrieb eines solchen Standorts nicht so einfach zur Verfügung stehe. Stationäre und speziell für Kinder ausgerichtete Hospizplätze stellen einen wesentlichen Bestandteil des Betreuungsangebotes dar. Stationäre Kinderhospize werden aber meist zur Entlastung betroffener Familien genutzt. Sie werden zeitweise oder vorübergehend in Anspruch genommen und, anders als bei Erwachsenen, eher selten am Ende des Weges. Es sind Orte des Ausruhens und Krafttankens für die Kinder, wodurch sich ihre Familien erholen können. Ein dezentrales, wohnortnahes Unterstützungsangebot in der Nähe der Häuslichkeit ist für die Teilhabe am alltäglichen Leben entscheidend. Deshalb ist es besonders wichtig, dass es verschiedene Angebote aus ambulanten und teilstationären Versorgungseinrichtungen gibt, die sich vor Ort koordinieren und Verbünde bilden. In der Hansestadt Lübeck findet dies zum Beispiel in einer Arbeitsgruppe Palliativversorgung im Rahmen des Gesundheitsnetzwerks Lübeck statt. Dort sind die beteiligten Akteurinnen und Akteure versammelt, und sie sprechen gemeinsam darüber, wie bei ihnen vor Ort die Bedürfnisse der Betroffenen sowie deren Versorgung sichergestellt werden. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Bedürfnisse der sterbenskranken Kinder, ihrer Familien, der El- (Jasper Balke) tern, der Großeltern, der Geschwister und weiterer Zugehöriger in den Mittelpunkt der Debatte gehören. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss: Der letzte Punkt der zentralen Erkenntnisse in der FamPalliNeeds-Studie heißt: Gesellschaftliche Enttabuisierung von Krankheit, Sterben, Tod und Trauer als Basis für Teilhabe in allen Lebensbereichen. Öffentliche Debatten und Anträge wie diese bei uns im Hohen Haus tragen dazu bei. Ich finde es deshalb absolut richtig, weiter über diese Themen hier zu sprechen, und denke, dass so ein wertvoller Beitrag geleistet werden kann. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der medizinische Fortschritt, der medizinischtechnische Fortschritt ist manchmal so unglaublich – und dann bekommt man die Diagnose als Familie, als Eltern, dass das Kind, dessen Lachen einen Tag für Tag selbst fröhlich macht, an einer lebensbegrenzenden Krankheit leidet. Von diesem Moment an erlebt die betroffene Familie täglich hochemotionale Herausforderungen, aber auch ganz konkrete Herausforderungen, wenn es darum geht, wie man damit umgeht, was die beste Möglichkeit der Versorgung für eben dieses Kind ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wenn hier eines noch einmal deutlich geworden ist, dann das – das gilt gerade bei diesem Thema –, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt CDU – Birte Pauls [SPD]: Ja!) Hospizarbeit für Erwachsene – das hat die Kollegin Pauls, wie ich finde, sehr schön herausgearbeitet; tatsächlich ist für die Hospizarbeit im Erwachsenenbereich Schleswig-Holstein vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband sogar ausgezeichnet worden – ist in der Regel etwas ziemlich anderes. In einem Erwachsenenhospiz verbringen erwachsene Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, im Durchschnitt 21 Tage, bevor sie versterben. Kinder mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung können an ihrer Erkrankung viele Jahre leiden. Hospize oder Hospizarbeit, um es präziser zu sagen – Frau Kollegin Pauls, Sie haben ja, was ich richtig gut finde, den Ursprungsantrag noch mal ergänzt –, dienen auf der einen Seite selbstverständlich der Behandlung des Kindes, insbesondere schmerztherapeutisch, aber auf der anderen Seite auch der Entlastung der Familien. (Beifall FDP) Es ist in dem Koalitionsantrag ja mit aufgegriffen worden: Wir stehen auch mit Blick auf das System drum herum, die Familien – Eltern, Großeltern, Geschwistern –, Freundinnen und Freunde, Nachbarn vor der Frage: Welche Bedarfe haben die Kinder? Welche Bedarfe haben die Familien? Deswegen ist es, finde ich, genau der richtige Weg, zunächst einmal genau diese Bedarfe auch für Schleswig-Holstein festzustellen. Ganz konkret geht es um die Frage: Was brauchen wir eigentlich? (Beifall FDP und Birte Pauls [SPD]) Möglicherweise kommt dabei ja etwas sehr Überraschendes heraus. (Birte Pauls [SPD]: Ja!) Vor dem Hintergrund finde ich es richtig, dass wir beide Anträge in den Sozialausschuss überweisen. – Ich will übrigens sehr klar sagen: Ich finde auch den Antrag der Koalitionsfraktionen ausgesprochen gelungen, weil er vieles richtig beschreibt. Es fehlt ein bisschen die Ambition, der Wille, auch ins Handeln zu kommen. Aber vielleicht bekommen wir das ja gemeinsam hin. Ich glaube nämlich, dass wir genau so, wie die Kollegin Pauls es ausgedrückt hat, das, was wir im Erwachsenenbereich in der Hospizarbeit erreicht haben – über Koalitionsgrenzen hinweg, über Legislaturperioden hinweg –, in Schleswig-Holstein auch für die Kinderhospizarbeit vorbildlich, mit Vorbildcharakter, erreichen können. Ich finde, das wäre ein schönes Ziel, das man fraktions- und parteiübergreifend in diesem Land erreichen könnte. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hospize leisten eine wichtige, ja unverzichtba- (Christian Dirschauer) re Arbeit. Wegen ihrer zentralen Aufgabe ist es besonders wichtig, dass wir die Mittel und Angebote optimal einsetzen und ausgestalten. Dabei sind die Fragen: Was brauchen die sterbenskranken Kinder, was brauchen die Familien, aber was brauchen auch die Ehrenamtlichen, die sich dort engagieren? Das ist in der Tat abhängig vom Einzelfall. Manche Eltern wünschen sich eine verlässliche Entlastung, um sich auch um ihre anderen Kinder kümmern zu können, andere wollen konkrete Teilhabemöglichkeiten im Alltag durch Beistand und finanzielle Sicherheit. Wieder andere suchen vor allem nach Tipps für eine gute Pflege, weil sie wissen, dass sie sonst die schwere Zeit, die sich – wir haben es gehört – über Jahre erstrecken kann, schlichtweg nicht durchhalten können. Kein Fall gleicht also dem anderen, und das gilt auch für die Bedürfnisse. In einem System, in dem nach Diagnosepunkten und Fallpauschalen abgerechnet wird, erscheint das als eine Unmöglichkeit. Das darf aber nicht sein. Darum ist es gut, dass wir heute darüber reden, wie man eine möglichst weitreichende und bedürfnisorientierte Unterstützung organisieren kann. Denn eines ist klar: Wir dürfen uns nicht bei der Bedarfsanalyse aufhalten, sondern müssen tatsächlich umgehend ins Tun kommen. Das bedeutet: klare Regelungen und ein verlässliches Finanzkonzept. Die Berliner Humboldt-Universität hat bereits 2023 eine Studie zur Bedarfsermittlung vorgestellt, in der über fast drei Jahre hinweg die Bedürfnisse von Familien mit schwerst- und lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen beleuchtet wurden. Wir haben an dieser Stelle also kein Wissensdefizit; wir haben ein Handlungs- und vermutlich auch ein Vollzugsdefizit. Die Hospize in Flensburg, Niebüll und Gettorf – um nur drei der zwölf Hospize im Land zu nennen – arbeiten bereits bedürfnisgerecht; das aber teilweise hart an der Grenze zur Selbstausbeutung. Entsprechende Pflegekräfte sind nämlich weiterhin rar. Der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein sucht aktuell auf seiner Internetseite 14 Fachleute, darunter Pflegedienstleitungen und Koordinierungskräfte. Beratungs- und Unterstützungsleistungen können sehr oft nicht angeboten werden, weil schlichtweg das Personal fehlt. Die Unterstützung der Ehrenamtlichen leidet dann auch in Teilen. Dieser Bedarf ist bekannt, aber die Fachkräfte fehlen schlichtweg, wir können sie uns nicht einfach backen. Darüber hinaus ist seit Jahren bekannt, dass wohnortnahe Betreuungsangebote fehlen, um betroffenen Familien lange Anfahrtswege zu ersparen. Entlastung und Teilhabe können dadurch nicht funktionieren. Wünschenswert wären dezentrale Angebote bis in die Stadtteile hinein. Das wird aber wohl Zukunftsmusik bleiben, wie auch die flächendeckende Verzahnung der ambulanten Angebote mit der stationären Arbeit. Die Förderung von teilstationären Hospizangeboten ist Teil des Koalitionsvertrags. Wann aber kommen die ersten teilstationären Konzepte für Kinder und Jugendliche? Derzeit müssen viele Eltern, wenn sie nach der niederschmetternden Diagnose irgendwann Entlastung brauchen, erst einmal das passende Hospiz finden, das dann auch noch einen freien Platz hat. Ein zentral gelegenes, stationäres Hospiz für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein mit mindestens acht Betten könnte diesen Suchprozess verkürzen, die bisherigen Hospize entlasten und die Planungen ein Stück weit vereinfachen. Was wir haben, ist eine Übergangslösung: Seit rund fünf Jahren werden zur punktuellen und zeitweisen Entlastung für Schleswig-Holstein zwei stationäre Kinderhospizplätze in einem gesondert ausgewiesenen Bereich des stationären Erwachsenenhospizes im Wohld, Gettorf, zur mehrwöchigen entlastenden Versorgung angeboten. Dieses Angebot ist aber nicht für alle Familien geeignet; das kann man sich denken, da die Bedürfnisse ja sehr unterschiedlich sind. Ich habe hier drei Bedarfe genannt: ein zentrales zusätzliches Haus, die Förderung der Fachkräfte und eine verlässliche Finanzierung. Das ist aus meiner Sicht unbedingt nötig, um die qualitativ gute Kinder- und Jugendlichenhospizarbeit im Land fortzuführen. Ich bitte um Ihre Unterstützung, sodass wir gemeinsam in diese Richtung arbeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP)

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Beate Raudies

Zu einem Kurzbeitrag hat erteile ich der Abgeordneten Birte Pauls das Wort.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da waren so einige Untertöne, die ich so bitte nicht stehen lassen möchte. Niemand hat an dieser Stelle stationäre Kinderhospizplätze gefordert. Das habe ich auch nicht. Das Einzige, was wir fordern, ist, genau hinzugucken, also die Bedarfe zu ermit- (Birte Pauls) teln und zu fragen: Was ist eigentlich notwendig? Ich hörte das bei der CDU heraus. Frau Kollegin, Frau Tschacher, Entschuldigung, was ich noch ganz schräg fand, ist die Formulierung: Das rechnet sich nicht. (Andrea Tschacher [CDU]: Das habe ich so nicht gesagt! Das ist nicht korrekt!) – Dann ist das bei mir so angekommen. Ich möchte das trotzdem noch einmal unterstreichen, und ich glaube, dass wir uns an dieser Stelle einmal ganz ehrlich machen müssen. (Zuruf CDU: Wird nicht nachgefragt!) – Werden nicht nachgefragt oder rechnen sie nicht, das ist oft genug das Argument. (Zurufe CDU – Glocke Präsidentin) Dann müssen wir – – (Andrea Tschacher [CDU]: Ich kann Ihnen das bei Bedarf noch einmal vorlegen!)

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Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist kurz vor 18 Uhr, und das ist ein sehr sensibles Thema, das uns wahrscheinlich allen nahegeht. Ich denke, wir führen die Debatte ruhig und sachlich gut zu Ende. Dann werden wir der Sache am besten gerecht. (Beifall Martin Habersaat [SPD])

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Birte Pauls SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich glaube, wir müssen uns in dieser Angelegenheit ganz ehrlich machen. Wir sprechen hier über todkranke Kinder, über Kinder mit einer lebensverkürzenden Erkrankung, die über Jahre zum Teil zu Hause versorgt werden. Das darf doch nicht eine Frage von „das rechnet sich nicht“ oder „vielleicht wird das nicht entsprechend nachgefragt“ sein. (Lukas Kilian [CDU]: Haben Sie das nicht verstanden?) – Sag mal! Das wird nicht entsprechend nachgefragt? Aber wir müssen doch solche Plätze vorhalten, auch wenn da keine Vollauslastung stattfindet. Das ist es doch, was wir als Gemeinschaft, als Solidargemeinschaft für diese Familien tatsächlich umsetzen müssen. Das darf an dieser Stelle keine Frage sein: Ist das immer zu 100 Prozent ausgelastet? Das ist die Frage, die danach kommt. Wenn die hundertprozentige Auslastung nicht stattfindet, dann ist das ja die Umsetzung von: Das rechnet sich nicht. Deswegen noch einmal: Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen, wobei ich sagen muss, dass ich den Antrag der CDU wirklich nicht zielführend finde, weil er überhaupt nicht nach vorn gerichtet ist, sondern irgendwie einen Sachstand beschreibt. Lasst uns die beiden Anträge an den Ausschuss überweisen. Lasst uns mit den entsprechenden Menschen und Akteuren aus diesem Bereich im Ausschuss noch einmal darüber sprechen. Wir haben hier eine Versorgungslücke, und unsere Aufgabe ist es, hier hinzuschauen und nicht, an dieser Stelle Anträge abzulehnen und nicht weiter darüber zu diskutieren. Lasst uns das bitte im Ausschuss miteinander und mit den Akteuren besprechen. Ich finde, das sind wir den betroffenen Familien schuldig. (Beifall SPD und SSW)

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Beate Raudies

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Unabhängig davon, wer in welcher Form von Bedarfen gesprochen hat, will ich nur eines sagen, und zwar aus der Erkenntnis der letzten Jahre heraus, in denen ich dieses Thema in unterschiedlicher Funktion begleiten durfte. Die Bedarfe sind da, und sie sind groß. Hamburg hat mit der Sternenbrücke die einzige tatsächliche Möglichkeit für das, was wir als stationäres Kinderhospiz bezeichnen. Die haben inzwischen eine so große Nachfrage, dass gar nicht alle Anfragen bedient werden können. Insbesondere ist es so, dass diejenigen, die schon mehrfach dort gewesen sind, auch die Chance bekommen, einen Aufenthalt wiederholen zu können, bevor neue angenommen werden, was ich richtig finde. Ich glaube, dass auch die Bedarfe in SchleswigHolstein nach den unterschiedlichen Formen in diesem Bereich alle da sind – nach stationärem Hospiz und nach ambulanter Hospiztätigkeit. Gerade weil wir hier aber von Glauben und Vermuten sprechen, ist es doch genau richtig, dass wir die konkreten Bedarfe – und zwar in jeder Versorgungsform, für die Kinder, aber eben auch für das familiäre Umfeld dieser Kinder – ermitteln und dass wir einen ähnlichen Prozess aufsetzen, wie wir ihn in der Erwachsenenhospizarbeit erfolgreich aufgesetzt und (Dr. Heiner Garg) zu Ende gebracht haben, nämlich diese Bedarfe schrittweise zu decken. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Beate Raudies

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat sich die Abgeordnete Dagmar Hildebrand gemeldet.

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Dagmar Hildebrand CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein sehr emotionales Thema. Es beschäftigt einen, und es berührt einen am Herzen. Das wissen wir. Wir haben viele Eindrücke gewonnen – über Berichte und auch über Themen, mit denen wir uns schon lange beschäftigt haben. Dennoch nehme ich wahr, dass es hier einen Redebedarf gibt. Der Kollege Balke hat es eben angesprochen: Wir können uns im Ausschuss gern noch einmal in einem Fachgespräch damit beschäftigen. Es ist gewünscht, dass wir eine Überweisung an den Ausschuss machen und das Ganze etwas größer aufziehen. Wir wollen uns dem nicht verwehren, wir können das gern tun, indem wir einfach noch einmal darüber sprechen (Beifall SPD, FDP und SSW) und uns das Ganze noch einmal ganz sachlich und sehr genau anschauen und dann zu guten Lösungen für unser Land und die betroffenen Kinder und ihre Eltern kommen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Beate Raudies

Ich erteile für die Landesregierung in Vertretung für Ministerin Touré Herrn Minister Goldschmidt das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass ein Kind stirbt, ist wohl das schrecklichste, was Eltern passieren kann. Zu wissen, dass es für das eigene Kind keine Hoffnung auf Heilung oder Genesung gibt, ist eine unerträgliche Vorstellung. Mein Dank und auch der Dank von Ministerin Touré gilt deshalb zuerst all denjenigen, die oft ehrenamtlich in diesem wichtigen Bereich arbeiten. Sie schenken Lebensqualität. (Beifall CDU, SPD, FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Sie schenken Lebensqualität für die betroffenen Kinder, für die betroffenen Geschwister, Eltern und Angehörigen. Familien und ihre Kinder brauchen in dieser schweren Phase, in der sich das gesamte Familiengefüge verändert, insbesondere Aufmerksamkeit, Fürsorge und Zuwendung, denn dann ist nichts mehr wie vorher. Im Vordergrund steht, dass die verbleibende Zeit intensiv und bedeutsam genutzt werden kann und ein Leben und Sterben in Würde ermöglicht wird. Dafür braucht es umfassende pflegerische, medizinische, psychosoziale Unterstützung. Die Begleitung von Familien mit schwerstkranken und sterbenden Kindern ist eine mehr als herausfordernde Tätigkeit und stellt besondere Anforderungen an die begleitenden Dienste. Als Land wollen wir den Fokus der Versorgung auf die ambulanten Angebote legen. Diese Schwerpunktsetzung teilen im Übrigen auch die Landeskoordinierungsstelle Hospiz- und Palliativarbeit und der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein. Hier ist gerade gefragt worden, ob man einen Blick darauf werfen kann, ob die Kapazitäten ausreichen. Ich habe mir gerade von dem zuständigen Abteilungsleiter noch einmal sagen lassen, dass die gerade genannten Verbände die Einschätzung teilen, dass die Versorgung gut ist und dass das Sozialministerium genau zu dieser Frage in ständigem Austausch mit diesen Verbänden ist. Gerade in dieser schweren Zeit, in der sich die Familien der Kinder befinden, ist es wichtig, dass sie möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. Deswegen setzen wir auf die ambulanten Angebote. Was bedeutet das? Erstens. Es braucht eine gute wohnortnahe Betreuung. Deshalb hat die Landesregierung in den letzten Jahren die ambulanten Angebote kontinuierlich ausgebaut und unterstützt. Zweitens. Es braucht Kooperationen mit bereits bestehenden Hospizen und Kinderkliniken. Aktuell kooperieren alle ambulanten Angebote in Schleswig-Holstein mit der Kinderklinik des UKSH Kiel, das über entsprechende Palliativangebote verfügt, oder mit dem hier ebenfalls schon genannten Kinderhospiz Sternenbrücke in Hamburg. Beratungen über weitere Kooperationen laufen bereits. Jedem sollte ein würdevolles Lebensende ermöglicht werden. Die richtigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist eine gesellschaftliche Verantwortung. Diese Verantwortung nehmen wir als Landesregierung sehr ernst. – Vielen Dank. (Minister Tobias Goldschmidt) (Beifall ganzes Haus)

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