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Annabell Krämer

FDP 27.02.2025 Sitzungen 20/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Tja, die Grundsteuerreform – vollmundig als großer Wurf verkauft – sollte, wie wir gehört haben, Verfassungskonformität, Aufkommensneutralität, Rechts- und Planungssicherheit herstellen, und im Sinne der überwiegend von Rot-Grün geforderten und von der CDU hier unterstützen Positionen sollte eine Steuergerechtigkeit erreicht werden, indem sie das Antlitz einer Vermögensteuer bekommt. (Beate Raudies [SPD]: Es ist eine Vermögensteuer!) (Annabell Krämer) Dabei war von vornherein klar, dass diese Versprechen nicht durchtragen würden. Gucken wir mal auf die Details: Der Bodenrichtwert ist nun wirklich das Instrument der Ungerechtigkeit schlechthin, denn was zunächst sachlich klingt, ist mitnichten so. Statt individueller Bewertung gibt es oftmals Zufallswerte. Zwei Grundstücke in einer Straße, aber unterschiedliche Bodenrichtwertzonen. Das eine günstig, das andere teuer, weil der Zuschnitt mehr oder weniger willkürlich gezogen wurde. Wir alle wissen, mit wie heißer Nadel diese Bodenrichtwerte gestrickt worden sind. Ja, das ist nicht gerecht, das ist schlichtweg absurd. Ich habe auch schon gehört, dass gewissermaßen nicht selten eine Umverteilung von oben nach unten erfolgt. Es ist wirklich absurd, welche Bodenrichtwerte wir teilweise in unserem Land mittlerweile sehen. Kommen wir zur fiktiven Miete. Das wird noch bizarrer jetzt. Denn hier wird mit pauschalen Netto-Kaltmieten gerechnet, die sich an Baujahr und Wohnlage orientieren, aber mitnichten an den tatsächlichen Einnahmen. Was passiert also, wenn ein Vermieter zum Beispiel sehr, sehr günstig vermietet? – Er muss im Endeffekt seinen Mieter mit überproportional hoher Grundsteuer belasten, weil sich nämlich die Grundsteuer an der fiktiven Miete und nicht an der tatsächlichen Miete orientiert. Besonders drastisch sind übrigens die Folgen in gefragten Lagen. Hier explodieren die fiktiven Mieten und damit auch die Grundsteuer. Die Folgen dieses Systems – ich brauche Ihnen das nicht zu erzählen – sind Klagewellen, die sowohl die Bürger und Bürgerinnen als auch unsere Kommunen signifikant belasten. In Großstädten und Ballungsräumen werden Menschen mit geringen Einkommen durch steigende Grundsteuern überproportional belastet, und wie mir zu Ohren gekommen ist, sollen teure Hanglagen am See signifikant entlastet worden sein. (Beate Raudies [SPD]: Ja, weil die neu gebaut worden sind!) Übrigens: Zur Aufkommensneutralität haben wir eben im Bericht der Ministerin leider nichts gehört. Ich gehe davon aus, dass insofern noch keine Daten vorliegen. Da werden wir also am Ball bleiben. Auf den letzten Metern ist Ihnen bei Ihrer Reform übrigens noch eingefallen, dass durch diese von mir gerade genannten geänderten Wertkomponenten, fiktive Miete und Bodenrichtwert, Wohnbebauung in unserem Land nun überproportional belastet wird. Sie haben gegen jeden Rat sämtlicher Sachverständigen durch die Einräumung der Möglichkeit differenzierter Hebesätze die Verantwortung auf die Kommunen abgeschoben. Die Kommunen dürfen nun die Suppe auslöffeln, die Sie ihnen mit Ihrem Modell eingebrockt haben. Jetzt komme ich zu meinem absoluten Highlight – auch wenn die Ministerin versucht hat, das ein bisschen kleinzureden –, das sind die energetischen Sanierungen. Die sind ja par ordre du mufti von der Politik vorgeschrieben worden. Frau Ministerin, wenn Sie Photovoltaikanlage oder Fenster angeben, dann vielleicht noch ein bisschen Dämmung oder Sonstiges, dann sind das schon grundlegende Sanierungen, die Auswirkungen auf Ihren Gebäudewert haben. Das ist signifikant. Denn Sie haben mit all dem, was wir hier gemacht haben – verpflichtende Photovoltaikanlagen –, schon eine grundlegende Sanierung. Die dürfen Sie, wenn Ihnen das Dach bei einem Sturm wegfliegt, ja gleichzeitig mit einem neuen Dach raufsetzen, und – schwupp – schon steigt auch Ihre Grundsteuer. Das ist doch wirklich absurd: Statt den Hauseigentümer bei Erfolg der Sanierung wenigstens steuerlich zu entlasten, nachdem er teils Hunderttausende von Euro investieren musste – übrigens zwangsmäßig politisch beschlossen –, erfolgt auch noch eine höhere Belastung mit der Grundsteuer. Na, das nenne ich wirklich einmal Anreize zur energetischen Sanierung. Statt Klarheit und Gerechtigkeit gibt es Bürokratie, Intransparenz, Ungerechtigkeit. Statt Planungssicherheit gibt es zukünftig noch mehr Klagewellen. Wir alle miteinander sollten spätestens jetzt feststellen: Die Grundsteuerreform mit ihren verfolgten Zielen ist mehr als kläglich gescheitert. Insofern seien Sie sich dessen gewiss: Wir als FDPFraktion werden da dranbleiben. Wir werden nicht müde werden, zum nächsten Bewertungszeitraum für das Land Schleswig-Holstein das einfache Flächenmodell zu fordern. Denn das jetzige Modell ist in der Umsetzung kläglich gescheitert und belastet die, die genau dem folgen, was Sie fordern, nämlich ihr Haus umfangreich energetisch zu sanieren. Die kriegen als Dank dafür im nächsten Jahr einen höheren Grundsteuerbescheid. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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