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Ole-Christopher Plambeck

CDU 27.02.2025 Sitzungen 20/82

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Krämer, ich gebe Ihnen recht. Der Abstand zwischen denen, die erwerbstätig sind, und denen, die Bürgergeldempfänger sind, muss da sein. Es muss sich lohnen zu arbeiten, und das müssen wir im Blick haben. Alleinerziehende sind die am häufigsten von Armut betroffene Familienform. Seit Jahren ist das Niveau unverändert. In Schleswig-Holstein liegt die Quote der armutsgefährdeten Alleinerziehenden bei 39,2 Prozent. Wie hoch die Zahl ist, sieht man daran, dass der Anteil der alleinerziehenden Familien an allen Familien insgesamt bei 20,3 Prozent liegt. Ungefähr 16 Prozent sind Männer, 83 Prozent Frauen. Dabei ist es schlichtweg nicht immer möglich, in Vollzeit berufstätig zu sein, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne wirksame Hilfe kaum möglich ist. Doch ohne Vollzeittätigkeit lässt sich oft kein auskömmliches Einkommen erwirtschaften, gerade weil man alleine ist. Deswegen nehmen auch um und bei 37 Prozent trotz Erwerbstätigkeit soziale Hilfen in Anspruch. (Ole-Christopher Plambeck) Jetzt gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Unterstützung: Verbesserung der Steuerklasse II, zum Beispiel durch einen höheren Grundfreibetrag, Erhöhung des Kinderfreibetrages für Alleinerziehende, Erhöhung des Kindergeldes für Alleinerziehende, Abzugsmöglichkeit des steuerlichen Existenzminimums für das Kind und jedes weitere Kind, ein Kinderzuschlag, Wohngeldzuschläge, verbesserte steuerliche Abzugsmöglichkeiten oder, was, glaube ich, allen hilft: Betreuungsverlässlichkeit. Hier im Antrag geht es um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, § 24 b Einkommensteuergesetz. Dieser soll erhöht werden. Das finden auch wir als CDU erst einmal richtig und unterstützen wir. Zur Wahrheit gehört aber, dass die volle Entlastungswirkung vor allem im Spitzensteuersatz erreicht wird. (Annabell Krämer [FDP]: Ja, ist logisch!) Wie eben ausgeführt bewegt sich leider die Mehrheit der Alleinerziehenden nicht in diesem Einkommensbereich. Da sollten wir auch kleine und mittlere Einkommen zusätzlich in den Blick nehmen, und zwar so, dass sich das Arbeiten immer stärker lohnt. Denn wir müssen im Blick haben, dass Alleinerziehende und ihre Kinder in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf besondere Herausforderungen, die eben auch genannt worden sind, zu meistern haben. Mit Einführung des Ehegattensplittings in den 50erJahren wurde ein besonderer Freibetrag für nicht verheiratete Eltern und Alleinerziehende zur Kompensation eingeführt, weil die kein Splitting haben. 2004 wurde dieser Freibetrag zum Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag weiterentwickelt, um höheren Lebenshaltungskosten für Alleinerziehende Rechnung zu tragen. 2015 wurde der Betrag von 1.308 auf 1.908 Euro angehoben und für jedes weitere Kind seitdem unverändert um 240 Euro. 2020 und 2021 wurde der Betrag dann auf 4.008 Euro verdoppelt. Seit 2023 liegt er bei 4.260 Euro. Die Erhöhung als solches gibt einen Nettoeffekt zwischen 300 und 900 Euro pro Jahr. Die derzeitigen steuerlichen Regelungen führen dazu, dass Alleinerziehende bei identischem Haushaltseinkommen mehr Einkommensteuer zahlen als verheiratete Paare mit der gleichen Anzahl an Kindern. Denn ein verheiratetes Paar kann zweimal den Grundfreibetrag ansetzen. Darüber hinaus kann das Splittingverfahren je nach Verteilung der Einkünfte den zusätzlichen Spareffekt verstärken. Das ist grundsätzlich richtig und gewollt, denn es geht um die Besteuerung der persönlichen Leistungsfähigkeit, und da kommt es natürlich darauf an, wie viele Personen im Haushalt sind. Je mehr Personen im Haushalt sind, desto geringer ist das Einkommen, und desto geringer muss entsprechend die Steuerlast ausfallen. Aus der Vorgabe, das Existenzminimum pro Person steuerfrei zu stellen, folgt, dass Haushalte mit mehr Personen bei gleichem Bruttoeinkommen ein höheres Nettoeinkommen erhalten müssen. Das heißt, die Schere zwischen Brutto und Netto muss verringert werden. Hier kann eine Steuergutschrift durchaus diese fehlende Splittingmöglichkeit kompensieren. Alleinerziehende gegenüber AlleinverdienenderEhepaaren könnten dort höher entlastet werden. Die Steuergutschrift könnte so ausgestaltet werden, dass der Unterschied zwischen Splittingtarif und Grundtarif verglichen wird. Bei circa 2.000 Euro Monatsbrutto liegt der Splittingeffekt bei rund 900 Euro pro Jahr, und der könnte darüber entsprechend eingestellt werden. Aber klar ist auch, dass diese Steuergutschrift nicht zu einer Negativsteuer führen soll. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wo ist jetzt die zentrale Botschaft?) Wir müssen wissen, dass diese Maßnahme insgesamt Geld kostet. Man rechnet, auch bei dem Vorschlag der FDP, mit um und bei 1 Milliarde Euro Steuermindereinnahmen, und das muss gegenfinanziert werden. Deswegen ist unser Vorschlag, beide Anträge in den Finanzausschuss zu überweisen, um das fachlich zu diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD] – Weitere Zurufe)

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