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Annabell Krämer

FDP 27.02.2025 Sitzungen 20/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Sie alle wissen es: Erwerbstüchtige Alleinerziehende tragen eine immense finanzielle Last. Sie haben einen besonderen Druck, Familie und Beruf zu vereinbaren, und das meistens ohne Hilfe eines Partners. Um sie jährlich zu entlasten, wurde 2020 der jährliche Erstattungsbetrag für das erste Kind von 1.908 Euro um 2.100 Euro auf 4.008 Euro angehoben und danach verstetigt. 2023 wurde der Freibetrag noch mal auf insgesamt 4.260 Euro erhöht. Allerdings wurde der Freibetrag für jedes weitere Kind nicht um 240 Euro erhöht, wie es sich anhört, sondern jedes zweite Kind ist dem Gesetzgeber ausschließlich nur einen Alleinerziehendenfreibetrag, einen Entlastungsbetrag, von 240 Euro wert. In der letzten Plenartagung haben wir uns intensiv darüber ausgetauscht, dass sich die Erbringung von Arbeitsleistung lohnen muss. Es muss einen Unterschied machen, ob jemand von Sozialleistungen lebt oder zumindest teilweise selbst für seinen Unterhalt sorgt. (Beifall FDP) Gerade bei Teilzeitbeschäftigung ist dieser Unterschied oft kaum zu spüren. Alleinerziehende haben selten die Möglichkeit, einer Vollbeschäftigung nachzugehen. Die Doppelbelastung brauche ich hier niemandem zu erklären. Es wird umso schwieriger, je mehr Kinder in einem Haushalt leben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss einen finanziellen Unterschied machen, wenn diese Alleinerziehenden die Anstrengung der Berufstätigkeit auf sich nehmen. Wer durch Arbeit den Bezug von Sozialleistungen vermeidet oder reduziert, verdient mehr als nur ein Schulterklopfen. Er braucht konkrete finanzielle Anreize. (Beifall FDP) Da ist eine einfache Erhöhung des Mindestlohns nicht die richtige Lösung. Der steuerliche Entlastungsfreibetrag liegt seit 2023 unverändert bei 4.260 Euro für das erste Kind und bei lediglich 240 Euro für jedes weitere Kind. Wir fordern deshalb zumindest eine inflationsbereinigte Anpassung. Wir haben mal so gerechnet: Das müsste dann für das erste Kind so ungefähr 4.750 Euro betragen, und auch für jedes weitere Kind – das sollte uns gleich viel wert sein – sollte der Entlas- (Annabell Krämer) tungsfreibetrag genauso hoch sein wie für das erste Kind und nicht nur 240 Euro. (Beifall FDP) In Deutschland ist jede fünfte Familie alleinerziehend. Selbst wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben Alleinerziehende immer noch das höchste Armutsrisiko. Dieses Risiko wächst mit jedem weiteren Kind im Haushalt. Es ist also unser aller Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen: strukturell, aber auch finanziell. Darüber hinaus werden auch Alleinerziehende gegenüber Ehepaaren mit Kindern, die vom Ehegattensplitting profitieren, steuerlich schlechter gestellt. (Beate Raudies [SPD]: Ja, abschaffen!) Die Lebenshaltungskosten für Alleinerziehende sind prozentual zum Einkommen deutlich höher, da Miete und Nebenkosten sowie Kinderbetreuungskosten und Verpflegung oftmals nur von einem Elternteil aus einem Einkommen finanziert werden müssen. Der bestehende Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende gleicht die steuerliche Mehrbelastung von Alleinerziehenden nicht mal annähernd aus. Die Konsequenz: Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto näher rutschen die erwerbstätigen Alleinerziehenden an die Bürgergeldgrenze. Warum sollten sie dann noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen? Ich möchte Ihnen einmal anhand von ein paar Zahlenbeispielen verdeutlichen, wie sich unsere Änderung finanziell auswirken würde. Beispiel: Wir gehen mal davon aus, dass diese Alleinerziehenden noch nicht ganz so alt sind, somit in der Tarifstruktur noch nicht so hochgerutscht. Sagen wir mal: vollzeitbeschäftigt, Handwerk, 37.000 Euro Bruttojahresgehalt. Ein Kind: elf Euro mehr monatlich verfügbares Einkommen – beziehungsweise: weniger Steuerlast, aber sagen wir mal, mehr netto in der Tasche. Bei zwei Kindern wären es bereits 107 Euro, und damit würde sich der Abstand zum Bürgergeld von 435 Euro auf 542 Euro erhöhen. Bei drei Kindern wären es 184 Euro mehr monatlich verfügbares Einkommen, und somit würde sich der Abstand zum Bürgergeld von 241 Euro auf schon 425 Euro erhöhen. Machen wir jetzt das andere Beispiel auf: alleinerziehend, teilzeitbeschäftigt, 30 Stunden in der Pflege, circa 31.500 Euro Bruttojahresgehalt; wir nehmen mal an, 42.000 Euro bei Vollzeit. Bei einem Kind: zehn Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Der Abstand zum Bürgergeld erhöht sich von 258 auf 268 Euro. Bei zwei Kindern wären es bereits 95 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Der Abstand zum Bürgergeld ist aus meiner Sicht immer noch viel zu gering, aber zumindest etwas: von 162 auf 257 Euro. Bei drei Kindern – da wird es wirklich interessant –: 132 Euro monatlich mehr. Damit erhöht sich der Abstand zum Bürgergeld von minus 33 Euro – also eine Schlechterstellung, es hätte sich eigentlich gar nicht mehr gelohnt, einer Tätigkeit nachzugehen – auf zumindest 100 Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wirklich überfällig, den Entlastungsbetrag insbesondere für Haushalte mit mehr als einem Kind zu erhöhen. Wir sollten da nicht durch die Hintertür ein erweitertes Bürgergeld machen, sondern hier wirklich Leistungsanreize schaffen. Deshalb bitte ich Sie inständig: Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Herzlichen Dank. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW])

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