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Beate Raudies

27.02.2025 Sitzungen 20/82

Ich freue mich über die rege Beteiligung an der Debatte. Der Nächste, der sich darüber freuen kann, ist der Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, für die Landesregierung. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte zeigt ganz klar, dass wir uns in einer Sache alle einig sind, nämlich bei der Feststellung, dass sich die Ostsee in einem schlechten ökologischen Zustand befindet und ihr Schutz dringend verbessert werden muss. (Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Uneinigkeit besteht dann allerdings schnell über den richtigen Weg und die erforderlichen Maßnahmen. Die Landesregierung hat vor knapp einem Jahr den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 – kurz APOS – beschlossen. Dieser Beschluss steht. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Glauben Sie mir, es war ein sehr schwieriger politischer Entscheidungsprozess. Die berechtigten Interessen der verschiedenen Nutzergruppen auf der einen Seite mussten mit den Anforderungen an einen verbesserten Ostseeschutz auf der anderen Seite bestmöglich abgewogen werden. Mir als Fischereiminister ist die Zustimmung bis zuletzt nicht leichtgefallen, denn es ist vor allem die Fischerei, die von den beschlossenen Maßnahmen hart, teilweise sehr hart getroffen wird. In einer Situation, die durch den Zusammenbruch der Bestände von Dorsch und Hering ohnehin schon sehr schwierig ist, sollten nun noch wichtige küstennahe Fanggebiete, die für die Fischerei insbesondere für den Fang von Plattfisch wichtig sind, verloren gehen. Meine Damen und Herren, daher kann ich das Unverständnis aufseiten der Fischerei über die Entscheidung der Landesregierung zum Aktionsplan Ostseeschutz, APOS, sehr gut nachvollziehen. (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Nach Veröffentlichung des APOS habe ich mich mehrmals mit Vertretern der Fischerei ausgetauscht und weiß um die große Betroffenheit. Ich begrüße es daher, dass der Landesfischereiverband kürzlich konstruktive Alternativvorschläge für den Zuschnitt (Minister Werner Schwarz) der Schutzgebiete vorgelegt hat. Was davon berücksichtigt werden kann, wird sich allerdings erst nach Abschluss der Auswertung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zur Ausweisung der neuen Naturschutzgebiete beziehungsweise der Natura-2000- Gebiete mit einhergehenden Nutzungsausschlüssen für die Fischerei zeigen. Es ist entscheidend, dass wir eine Lösung finden, mit denen wir den Fischerinnen und Fischern weiterhin eine Perspektive bieten und gleichzeitig die notwendigen Umweltziele erreichen. Meine Damen und Herren, daher haben wir als Landesregierung im Rahmen des APOS beschlossen, die Fischereibetriebe zum Beispiel beim Aufbau alternativer Einkommensquellen zu unterstützen. Dafür werden wir Mittel aus dem Europäischen Fischereifonds einsetzen. Alle Fördermaßnahmen, die wir zur Unterstützung der Fischerinnen und Fischer ergreifen, wollen wir in enger Abstimmung mit der Fischerei entwickeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) Eine erste Projektidee wurde von der Fischerei bereits positiv aufgenommen und in die vom Bund eingerichtete Zukunftskommission Fischerei eingebracht. Dabei geht es um das Projekt Fishing for Data. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Projekt spätestens im Jahr 2026 starten kann und dann auch aus der Fischereikomponente des Windenergie-aufSee-Gesetzes gefördert werden wird. Eine weitere Maßnahme, über die wir zwangsläufig gemeinsam mit der Fischerei nachdenken, ist der Abbau von Fischereikapazitäten durch geförderte Abwrackung. Hierzu sind noch intensive Gespräche zu führen und Fragen zu klären über das Ob, aber auch über die Frage der Ausgestaltung und Finanzierung einer solchen Maßnahme. Am schnellsten, einfachsten und effizientesten wäre es dabei, die Mittel aus der Fischereikomponente des Windenergie-auf-See-Gesetzes unmittelbar über das Land Schleswig-Holstein zu bewirtschaften. Deshalb habe ich mich in Zusammenarbeit mit den benachbarten Küstenländern intensiv dafür eingesetzt, Mittel aus der Fischerei- und Meeresschutzkomponente des Windenergie-auf-See-Gesetzes für SchleswigHolsteins Fischereibetriebe nutzbar zu machen. Die Bundesregierung lehnte diese Mittelzuweisung an die Küstenländer allerdings ab. Das kann ich nicht akzeptieren. Hier vor Ort, in Schleswig-Holstein, wissen wir am besten, welche Bedarfe bestehen. Bei einer Eigenverwaltung können die Mittel schnell und zweckentsprechend mit den bewährten Förderinfrastrukturen nutzbar gemacht werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Dafür werde ich mich weiterhin stark machen. – Vielen Dank.

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