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Jasper Balke

GRÜNE 27.02.2025 Sitzungen 20/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil die abschnittweise Abstimmung aus Sicht der Opposition durchaus zu verstehen ist. Wir müssen hier nur einmal Transparenz darüber schaffen, dass sich der Antrag aus Forderungen zusammensetzt, die klar bundespolitischer Natur sind, und aus Forderungen, die klar die Landesebene adressieren. Bundespolitisch ist es kein Geheimnis, dass das Wahlprogramm der CDU nicht dem Wahlprogramm der Grünen entspricht. Ich zum Beispiel werbe für eine Bürgerversicherung in der Pflege. (Vereinzelter Beifall SPD) Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU tun dies nicht. Diese Transparenz ist völlig eindeutig, und das wissen alle. Deswegen ist es jetzt natürlich interessant, eine Abstimmung darüber herbeizuführen, ob der Landtag eine Bürgerversicherung befürwortet. Ich glaube nicht, dass uns das wirklich weiterbringt. Ich finde, dass wir auf Landesebene über zwei Punkte sprechen können, und möchte dazu ein paar Sätze verlieren. Erstens. Sie fordern, „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Pflegeheimbewohnende von den Ausbildungskosten entlastet werden“. Ausbildungskosten in der Pflege werden aktuell drittelfinanziert: von den stationären Pflegeeinrichtungen, von der Pflegeversicherung und vom Land. Man kann sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das verändert wird. Ich weiß aber nicht, ob wir darüber hier oder im Sozialausschuss noch intensiver beraten müssen, weil die Entscheidung am Ende nicht in unserer Hand liegt. Zweitens. Übernahme der Investitionskosten. Ja, es stimmt, wenn wir die Investitionskosten in der Pflege übernehmen würden, würde das dazu führen, dass die Eigenanteile der zu Pflegenden in den stationären Pflegeeinrichtungen nicht mehr 3.900 Euro, sondern 3.400 Euro betragen würden. Das kann eine Forderung sein, die ich nicht unterstütze, weil es das Land weit über 100 Millionen Euro jährlich kosten würde. Deswegen ist das aus meiner (Jasper Balke) Sicht kein Punkt, über den wir hier im Plenum oder im Sozialausschuss noch einmal intensiver sprechen müssten. Wir haben ja auch in der FördeRunde darüber gesprochen. Die Länder sind verpflichtet, Investitionskosten – in welcher Form auch immer – zu übernehmen. Die Länder machen das in ganz unterschiedlicher Form. Wir machen das in Form des Pflegewohngeldes. Da investieren wir. Das bedeutet, dass die Pflegenden in den Einrichtungen Gelder vom Land bekommen, damit die Eigenanteile geringer werden. Das Land Niedersachsen finanziert die Investitionskosten für die Pflegenden darüber, dass sie Maßnahmen für pflegende Angehörige finanzieren mit dem Gedanken, dass, wenn ich pflegende Angehörige unterstütze, weniger Menschen in der stationären Pflegeeinrichtung landen und dadurch die Investitionskostenanteile gesenkt werden. Wir könnten im Sozialausschuss darüber sprechen, ob wir die Investitionskostenverpflichtung unseres Landes umstellen. Klar ist, dass wir kein zusätzliches Geld hineingeben können. Allerdings ist dieser Punkt relativ klein. Aus meiner Sicht ist es deshalb nicht notwendig, die beiden Anträge an den Sozialausschuss zu überweisen. – Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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