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Oliver Brandt

GRÜNE 27.02.2025 Sitzungen 20/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alleinerziehende stehen im Alltag unter einem besonderen Druck. Das ist von den Vorredner_innen bereits angesprochen worden. Sie müssen Beruf, Kinderbetreuung und private Haushaltsführung unter einen Hut bekommen. Dabei sind sie besonders armutsgefährdet. Laut Familienreport 2024 des Bundesfamilienministeriums liegt das Einkommen Alleinerziehender deutlich unter dem von Paarfamilien, und das bezieht sich auf das (Oliver Brandt) Äquivalenzeinkommen, also das Einkommen, das schon berücksichtigt, dass natürlich ein Erwachsener weniger im Haushalt ist. Daher halte auch ich es für besonders richtig und wichtig, die Familienform der Alleinerziehenden zu unterstützen. Die letzte Bundesregierung hatte erfreulicherweise eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die insbesondere Alleinerziehenden helfen. Abgesehen von den einmaligen krisenbedingten Entlastungsmaßnahmen wie dem Kinderbonus gab es unter anderem Erhöhungen bei Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss sowie die Einführung eines Sofortzuschlags für bedürftige Kinder. Und – auch das ist bereits angesprochen worden – die Ampelregierung hat auch den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende noch einmal erhöht, nachdem er 2020 mehr als verdoppelt wurde. Allerdings sorgt ein Steuerfreibetrag generell immer dafür, dass sich die tatsächliche Entlastung natürlich am Einkommen orientiert. Die sehr große Gruppe Alleinerziehender mit kleinen oder mittleren Einkommen hat davon naturgemäß viel weniger als Besserverdienende. Das vorrangige Ziel sollte aus meiner Sicht aber sein, die Armutsgefährdung für Familien mit Alleinerziehenden zu reduzieren. Es ist fraglich, ob die Erhöhung von Steuerfreibeträgen hierfür das gerechteste Instrument ist.

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