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Beate Raudies

27.02.2025 Sitzungen 20/82

Ich erteile für die Landesregierung in Vertretung für Ministerin Touré Herrn Minister Goldschmidt das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass ein Kind stirbt, ist wohl das schrecklichste, was Eltern passieren kann. Zu wissen, dass es für das eigene Kind keine Hoffnung auf Heilung oder Genesung gibt, ist eine unerträgliche Vorstellung. Mein Dank und auch der Dank von Ministerin Touré gilt deshalb zuerst all denjenigen, die oft ehrenamtlich in diesem wichtigen Bereich arbeiten. Sie schenken Lebensqualität. (Beifall CDU, SPD, FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Sie schenken Lebensqualität für die betroffenen Kinder, für die betroffenen Geschwister, Eltern und Angehörigen. Familien und ihre Kinder brauchen in dieser schweren Phase, in der sich das gesamte Familiengefüge verändert, insbesondere Aufmerksamkeit, Fürsorge und Zuwendung, denn dann ist nichts mehr wie vorher. Im Vordergrund steht, dass die verbleibende Zeit intensiv und bedeutsam genutzt werden kann und ein Leben und Sterben in Würde ermöglicht wird. Dafür braucht es umfassende pflegerische, medizinische, psychosoziale Unterstützung. Die Begleitung von Familien mit schwerstkranken und sterbenden Kindern ist eine mehr als herausfordernde Tätigkeit und stellt besondere Anforderungen an die begleitenden Dienste. Als Land wollen wir den Fokus der Versorgung auf die ambulanten Angebote legen. Diese Schwerpunktsetzung teilen im Übrigen auch die Landeskoordinierungsstelle Hospiz- und Palliativarbeit und der Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein. Hier ist gerade gefragt worden, ob man einen Blick darauf werfen kann, ob die Kapazitäten ausreichen. Ich habe mir gerade von dem zuständigen Abteilungsleiter noch einmal sagen lassen, dass die gerade genannten Verbände die Einschätzung teilen, dass die Versorgung gut ist und dass das Sozialministerium genau zu dieser Frage in ständigem Austausch mit diesen Verbänden ist. Gerade in dieser schweren Zeit, in der sich die Familien der Kinder befinden, ist es wichtig, dass sie möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. Deswegen setzen wir auf die ambulanten Angebote. Was bedeutet das? Erstens. Es braucht eine gute wohnortnahe Betreuung. Deshalb hat die Landesregierung in den letzten Jahren die ambulanten Angebote kontinuierlich ausgebaut und unterstützt. Zweitens. Es braucht Kooperationen mit bereits bestehenden Hospizen und Kinderkliniken. Aktuell kooperieren alle ambulanten Angebote in Schleswig-Holstein mit der Kinderklinik des UKSH Kiel, das über entsprechende Palliativangebote verfügt, oder mit dem hier ebenfalls schon genannten Kinderhospiz Sternenbrücke in Hamburg. Beratungen über weitere Kooperationen laufen bereits. Jedem sollte ein würdevolles Lebensende ermöglicht werden. Die richtigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist eine gesellschaftliche Verantwortung. Diese Verantwortung nehmen wir als Landesregierung sehr ernst. – Vielen Dank. (Minister Tobias Goldschmidt) (Beifall ganzes Haus)

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