Eka von Kalben
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und erteile das Wort der Finanzministerin, Frau Dr. Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es herrscht hier im Haus offensichtlich Einigkeit, dass es ein wichtiges Anliegen ist, alleinerziehende Eltern und ihre Kinder zu unterstützen. Das ist erst einmal ein positives Ergebnis. Es gibt nicht ganz so häufig Themen und Anliegen hier im Hohen Haus, hinter denen sich das komplette Parteienspektrum vereint. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Diese Einigkeit mag auch darin liegen, dass es Trennungen und Scheidungen und daraus resultierend Trennungskinder und alleinerziehende Elternteile in jedem sozialen Milieu unserer Gesellschaft gibt, unabhängig vom Einkommen, von der Herkunft oder Lebensform. In Deutschland lebt mittlerweile rund ein Fünftel aller minderjährigen Kinder mit nur einem Elternteil im Haushalt, in den allermeisten Fällen die Mutter. Im Jahr 2021 hat die Bertelsmann Stiftung festgestellt: Das Risiko, in Armut zu leben, ist insbesondere für alleinerziehende Mütter höher als bei jeder anderen Familienform, und das, obwohl sie im Vergleich zu Müttern in Paarbeziehung insgesamt öfter und auch häufiger in Vollzeit oder vollzeitnah arbeiten. Das bedeutet Armut trotz Erwerbstätigkeit. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Rund 40 Prozent der Alleinerziehenden – das hat auch der Abgeordnete Dirschauer schon gesagt – sind auf staatliche Unterstützung angewiesen, und die Hälfte aller Kinder, die im SGB-II-Bezug leben, stammen aus alleinerziehenden Haushalten. Die Gefahr wächst mit jedem Kind, wie auch die Abgeordnete Krämer zutreffend betont hat. Ein struktu- (Ministerin Dr. Silke Schneider) relles Problem also, zu dessen Abmilderung es eine Vielzahl an Instrumenten gibt. Der Antrag der FDP konzentriert sich auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der im Jahr 2004 eingeführt wurde, um die im Vergleich zu erziehenden Partnerschaften höheren Kosten auszugleichen. Der Entlastungsbetrag wurde mehrfach angehoben, zuletzt im Jahr 2022; auch das wurde hier gesagt. Zumindest inflationsbedingt ist eine erneute Erhöhung aktuell nicht angebracht. Zudem erscheint mir die geforderte Verzwanzigfachung des Zuschlags für das zweite Kind und gedanklich auch für weitere Kinder weder sachlich gerechtfertigt noch haushalterisch vertretbar. Aber steuerrechtlich wirft § 24 b des Einkommenssteuergesetzes tatsächlich Fragen auf. Klar ist: Der Entlastungsbetrag soll nicht einfach die Betreuungs- und Erziehungskosten kompensieren, denn dazu gibt es andere steuer- und sozialpolitische Maßnahmen. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht aber bis heute offengelassen, ob dieser steuerliche Entlastungsbetrag die echte finanzielle Mehrbelastung von Alleinerziehenden ausgleichen soll oder einfach nur eine spezielle Form der sozialen Förderung ist. Eigentlich ist das Aufgabe des Gesetzgebers, sein gesetzgeberisches Ziel deutlich zu machen. In der Begründung des Gesetzes beziehungsweise der Änderungsgesetze habe ich dazu allerdings nichts gefunden. Was nach dem Willen des Gesetzgebers durch den Entlastungsbetrag ausgeglichen werden soll, ist also mit Stand von heute offen. Meine Damen und Herren, viele Alleinerziehende würden vermutlich sagen: Das ist alles theoretisch; es ist mir völlig egal, welche Maßnahmen schlussendlich für eine Entlastung sorgen. – So einfach können wir es uns als Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker nicht machen. Das Ziel einer Entlastungsmaßnahme sollte schon klar sein. Aber, meine Damen und Herren, noch viel wichtiger ist aus meiner Sicht die soziale Treffsicherheit des Instruments. Der steuerliche Entlastungsbetrag wirkt progressionsabhängig. Er entlastet also vor allem diejenigen, die ein höheres Einkommen haben. Das ist hier schon genannt worden, das ist genau der wunde Punkt oder die Schwachstelle in diesem Antrag oder wo der Antrag aus meiner Sicht zu kurz greift. Der Antrag der FDP weist zwar völlig zu Recht auf ein erhöhtes Armutsrisiko von Alleinerziehenden hin, aber diejenigen, für die dieses Risiko am höchsten ist, profitieren von dem Antrag der FDP am wenigsten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Alternativantrag von CDU und Grünen greift die Kritik an der Einkommensabhängigkeit des Entlastungsbetrages auf – ein durchaus spannender Gedanke, wie ich finde. Ich erinnere daran, dass auch die Ampelregierung im Jahr 2021 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatte, den derzeitigen Entlastungsbetrag in einen Abzug von der Steuerschuld umzuwandeln. Auch die Sachverständigenkommission für den 10. Familienbericht des Bundesfamilienministeriums, der Mitte Januar erschienen ist, empfiehlt genau diesen Schritt. Als Finanzministerin ist mir dabei wichtig zu betonen, dass der oft benutzte Begriff Steuergutschrift keinesfalls eine Negativsteuer bedeuten darf. Das gilt es zu beachten. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch auf einen letzten Punkt hinweisen. Am vergangenen Sonntag wurde ein neuer Bundestag gewählt. Jede Partei, die in das Parlament eingezogen ist, plant steuer- und sozialpolitische Entlastungen. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) – Jede Partei plant dies für die Alleinerziehenden. Meine Vorredner und Vorrednerinnen haben schon verschiedene Beispiele genannt. Es scheint also absehbar, dass im Rahmen der Koalitionsverhandlungen neue Unterstützungen für Alleinerziehende geschaffen werden, und das ist erfreulich. Ich bin gerne bereit, die zu Beginn meiner Rede betonte Einheit in der Sache (Unruhe) zu nutzen, damit wir uns auf Bundesebene für echte Verbesserungen für Alleinerziehende einsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Noch einmal: Diese Maßnahmen müssen gut durchdacht werden. Vor allem müssen sie wirklich diejenigen entlasten, die diese Unterstützung am dringendsten benötigen. Es reicht nicht zu sagen: Arbeit muss sich lohnen. – Die Rahmenbedingungen, damit Arbeit für die Alleinerziehenden wirklich möglich ist, müssen stimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD)
