Karin Prien
Nein, ich möchte jetzt gerne fortfahren. – Meine Damen und Herren, die Schülerkostensätze werden für die Schulen in freier Trägerschaft weiter steigen. Sie tun das auch im Jahr 2025. Es ist keine schöne Debatte, aber dennoch ist der Beitrag zur Haushaltskonsolidierung auch hier erforderlich. Deshalb werden wir bis auf Weiteres die Fördersätze für die Schulen in freier Trägerschaft von 82 Prozent auf 80 Prozent herabsetzen. Um ehrlich zu sein, es gibt doch im Augenblick keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Haushaltssituation bis zum Jahr 2027 deutlich verbessern wird. Wir werden trotzdem die Veränderungen genau beobachten. Dazu haben wir mit den regierungstragenden Fraktionen § 150 Schulgesetz entsprechend geändert, um die Situation der Schulen in freier Trägerschaft genau beobachten zu können. Wir haben eine Evaluation im Jahr 2028 vereinbart und werden wie verabredet im Jahr 2026 und im Jahr 2028 Landtagsberichte zur Entwicklung der Situation der Schulen in freier Trägerschaft vorlegen. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Neuberechnung der Sachkosten ist längst mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft verabredet. Darauf haben wir uns schon im Jahr 2024 geeinigt. Die Gespräche dazu werden verabredungsgemäß nach der Beschlussfassung zum Haushalt aufgenommen. Wir befinden uns bereits seit März 2024 in einer umfassenden Evaluation der Ersatzschulfinanzierung, um dann das entsprechende Zahlenwerk zugrunde legen zu können. Insofern ist der Antrag hier obsolet. Ich will noch zwei Sätze zur Frage einer erweiterten Berichtspflicht sagen. Bei dieser müssen wir selbstverständlich die Privatschulfreiheit, die in Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes rechtlich gesichert ist, berücksichtigen. Das Land kann den Schulen solche Berichtspflichten gar nicht abverlangen. Wir sind darauf beschränkt, die Genehmigungsverfahren und die Rechtsaufsicht durchzuführen. Im Übrigen liegen die meisten Daten, die Sie sich wünschen, im Rahmen der schulstatistischen Erhebung bereits vor. Die können Sie sich dort also ohne Weiteres beschaffen. Die Veröffentlichung erfolgt jährlich durch das Statistische Landesamt im Verzeichnis der allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Insofern gibt es die relevanten Daten längst. Weitere Berichtspflichten sind aus rechtlichen Gründen aus unserer Sicht weder erforderlich noch möglich. Ihr Antrag ist auch insoweit obsolet. Ich bin dankbar für den sehr engen Austausch, den wir mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft haben. Wir werden die angesprochenen Themen – Schuldgelderhöhung, neue Sachkostenberechnung – wie mit den Verbänden besprochen und verabredet vornehmen und hier zu einer guten Lösung für alle Beteiligten kommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
